Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
er sich nur die Appellation aller Gerichtshändel in der Grafschaft Tirol, Bergwerke, Landreisen und Landsteuern vor (Statth.-Archiv Urk. Cop. 1, 72). In den folgenden Decennien erhohle sich allerdings der Pfandschilling schliesslich avf 81.000 Gulden, bvt es zur ersten Ab lösung kam. Diese nahm Erzherzog Ferdinand im Jahre 1570 vor, indem er St. Michaelaburg an Barthol. und Balthasar von Welsperg um 18.000 Gulden (16.000?), Schonech an die Künigl, Uttenheim und Heunfels an andere tirolische Adelige wieder versetzte
abermals, um die genannte Summe, an Brixen, Bischof Anton von Crosina, versetzt und dann neuerdings, von Kaiser Leopold 1., zurückgehst, um nochmals und diesmal auf lange Zeit verpfändet zu werden. Am 8. Februar 1678 erhielt diese Herrschaft nämlich Hans Georg Frei- herr von Künigl nebst Schöneck zu Pfände und der Pfandschilling betrug im Jahre 1718 für beide 42.500 Gulden (Bibl. tirol. D. 828, II f. 26. Ferdinand. Bibl. IV, f. 10, S. 48). Die Künigl verblieben im Pfandbesitze bis zur bairischen
(Vipitenum), Littamum genannt (Mommsen, Coipus inscript, latin. 3, 591. 693) ì die vielen Funde von römischen Münzen in dieser Gegend sprechen gleichfalls für die frühe Besiedlung derselben (Ferdinand. ZeUschr. 3, 22. 71 f.). Die Stüi-me der Völkerwanderung haben jedoch den Ort sicherlich ganz vernichtet ; dass St. Lorenzen aber im Mittelalter früh grössere Bedeutung erlangte, dafür spricht der Umstand, dass es der Pfairort für die Orte der Umgebung wurde, die zum The.il schon in Loretnzen I. 455