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Volksrecht
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Seite 3 von 8
Datum: 08.12.1923
Umfang: 8
Gesinnung nnd ihre Treue zunt Deutschtnm eben n»»r bis znm Geldbeutel reicht. Dcic Belveis hiefür erbringt nachstehender Brief, den diese alldeutschen Herren Betriebsleiterj au den italienischen k'ögigl. Piäfckten in Trient richteten: „lieber Aufforderung der kgl. Präfekturen in Meran nnd Bozen wurde in den Monaten. Juni und Juli 1023 über die Einführung des orga nischen Reglements für Beamte nnd Arbeiter (Lodo Labriola) durch die Etschloerk'e, Elektrizitätsiverke der Städte Bozen und Meran berichtet

. Unsere Vereinigung, in welcher die Etschwerke das größte Unternehmen sind, schließt sich den, Standpunkt der genannten Mitgliedssirma wegen der bedingten Anwendung der Arbcitsvertnägc nach denr Schiedssprüche Labriola vollinhaltlich an und beehren lvir uns über den Stand der Aügclegen- heit au die löbl. kgl. Priäfektnr folgendes zci be richten : „Innerhalb nicserer Bereinigung wurden zu- solgc der ergangenen behördlichen Aufforderung und der heit einzelireu Mitglicdsfirmcn zugekoni- inciien

Zuschriften der Federazione italiann Di- pcndenti Aziende Elettrichc, F. I. D. A. E., Mar Unsere Vereiniguirg hat ebenfalls ein we,ent- liches Interesse für deil. Eintritt in ehr Syndikat der Arbeitgeber, nur ist uns über die Grundzüge des Syndilälismns zu wenig bekannt, um schoir einen endgültigen Beschluß fassen zu könne»». Wir stellen daher an die verehrt, kgl. Prä fektur die ganz ergebene Bitte, ob es nicht ncöglich wäre, einen Funktionär zu uns zu entsenden, wel cher int Kreise nirserer Vereinigung

- und Arbeitnehmer-Syndikat gegenüber stehen. Tie Verhandlungen mit dem Syndikat der Arbeitnehmer wären uns a»»ch sympathischer, »veil unser Personal nur zur Hälfte in. der Fidae vrga!».i siert ist nnd »vir nicht wissen, Ivelche Tendenzen die Fidae, welche seinerzeit eine reii» sozialdemokratische Organisation »vor, nunmehr verfolgt. Wir bitten! die löbl. kgl. Präfektur, von Vorstehendem, gesl. Kenntnis nehmen, zu »vollen und uns auf »nisrr Ansuchen bezüglich Entsendung eines Funktionärs zivecks Vortrages

die Bersamnillmg.. an die Behörde das neuerliche d»i»»gende Ersuchen zu stellen, daß die Bcrhandluiigci» ehestens a»»f Grn'ndlage des Lodö Laboriola unter Berücksichtigung der bestehenden Prövinzbetriebsverhältnisse nnter den» Vorsitze eines Bevollii»ächtigtei» der kgl. Präfektur Trento nnd nnter Beiziehrmg der bereits voi» dciiu 94 Prozent der ^(ngestellten geivählteii Vertreter be gönne»» werden. Ai» die Werksvertretnilgci» stellt die Versamm- lniig^ iu» Namen der 94 Prozent ihrer Angestellten

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Volksrecht
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Seite 5 von 8
Datum: 27.08.1922
Umfang: 8
-I;,Gc ... . der' EBilla des Herrn Giardini in Bauernkohlern' cui-I smn', des. Arbeiter-TurnverernS „Vorwärts' (Jugend- 1922), das m den alten Probinzeic des Köncgreiches be- s »wirb darauf, aufmerksam gemacht, daß mit kgl. De- cet vom 19. Mai 1922, Zl. 862 (veröffentlicht'in der Gazzctta Officialc del Regno', Nr. 160' vom .9. Jnli . gebrochen und verschiede,re Gegenstände ans derselben Iriege), der..vollständigen Stadtkapelle. (42 Mann) und stehende Moiwvot der' Einfuhr (und 'des 'Bttkaufes von . entivendct

-! wurde, bezüglich welcher' GeMstänöe.' das.'Einfn'hrver- ..Tische nebenan saß eine italie->tionon. »vcrden ersucht, an diesem- Tage pon anderen Ibot und die.Verpflichtung zur 'Anwendung'einer, neuer- ilische Dame mit ihrein Gatten und einem jungen Kna- IVeranstaltlnigen , Abstand '^zu.'n.chmm,, uud Sorge zli. llchcn Koiitrollbezelchiulilg schon allf. Grund des kgl. ben. Elegant gekleidet, -so daß man. schon von.außen! tragen, daß dieses Fest mit gutem Erfolg für die Ber-t Dekrete^ vom.21. Ilugust

19^1, 9h: !2^9 besteht, sah, daß cs vernrögeirde Leute sind., Ob sie Kriegsge->mrstalter..abschließt. l , IMn r,t mit dein Art. 2 des obangefnhrten kgl'. Dekretes winner waren? Was zum Äergernis ringlaubliche.Schmnck, den die Frau Hand drei große wunderbare• • -Brlllantringe, .... — ..... ^ • «■ ,•. . linken. Hand einen ebenso-prachtvollen Brillautring, am !„Caretta' zu weit..ab .von der ^-ährbahn und fuhr au I lmun, „ufsiclo del WarckM in irrest- bemr ,>1lssicro, rechten Arm secbs aoldene Aünbänder.! cur dem linken

sie über die Repar'atioils'verh'andluugen. Er . ..schehen. ...Indirekt .siud diese 'Krösusse selbst schuld. Sie | w on bet_ letzte traf. Kofler erhrelt eruen Steckschiiß rm s erklärte,-daß nach dem neuerlichen 'Sturz'? der- Mark, sind es. ''Ärm sechs aoldene ÄrMbänder,^ an dem linken seiner Bo rgartcnnuul er heftig an. Diirch den Anprall ......... ... ^ n- aolöenes Schlanaelrarmb'and init sechs Ringen,- 1 sclMg.die Caretta N!N und.k'ant-der Rosselenkec vor eul l^iMiranden der kgl. ^rnnnMachse vder' her'- den'7Mono- in ein- prachtvolles Ohrgehänge

Bcrletzimgcu, außer einigeu Wschürfuiigeu, nn Smne des obberufeueu kgl.'Dekretes, eutfalreiideu .aufsteigen, hier, zu nehmen, wo scheints zu viel s scheinen . glücklicherweise nicht vorzuliegeu. Der Ber- I Nachsteuer. ' ist nicht die Verlockung nahe, zumVerbrechev.'-zu sunglückte wurde in die städt. Heilanstatt gebracht. > Die siebte Frank fürs er interna tionale mSi- ’ AiilMnhtA. .snjf-ttfrfii'ii I ,.9/nr Ostblnitai» tun fnneitnitttteit ..Blat-1 p f T ^ fttthi*» Tnitt >{«?v ■TOtff«»nintvr

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Seite 3 von 4
Datum: 25.10.1922
Umfang: 4
in arbeiterfrenndlichlltn Sinne betätigt. Uebrigens ist die Ortsgruppe der Meraner Bau- DOlnStOtnf(9(l)l IttlO ' arbeiter schon seit dem Generalstreik nicht mehr Mitglied MusgleichsSerfähreN Tiroler Vereins- ' ^ ^kschaftskomMs^ infMdessen.sind Angriffe bank. Vom kgl. Tribunal wird bekaimtgegebm:, Zur, Er außenstehenden Gruppe vollstandtg wirkungslos. Anhörung der Gläubiger über den Antrag der Aus- ! Spaltung in Trient. In der Parteiorganisatioit gleichsschnldnerin ans Bestellung ihres bisherigen Ver-! in Trient ist es leider

, daß zur Ausübung der Jagd oder des Vogelfanges eine diesbezüg liche Erlaubnis rwtwendig ist. Für die Lizenzen zunt Waffentragen, die ans Grund des Dekretes des Zivil- kommjssariates vom 25. August 1920, Nr.' 46.462 bezw. vom 12. Jänner 1921, Nr. 3698/1/4 ausgestellt werden, sind 30 Lire zu bezahlen, sowie für das Personalbüchlein 20 Cent, und für die Quittung auf der' Postanweisung, welche die Ansuchenden der politischen Behörde 1.. Instanz' .bezw. der kgl. Quästur in Trient einzusenden haben. Wer bereits

anfälliger weiterer Fragen wird eine getreten. Die Gruppe will demnächst eut elgenes Wochen allgemeine Glänbiger-Tagfährt angcorditet für Die ns- blatt herausgeben. Unseres Erachtens wird sich gar bald tag, den 7. November 1922, Vormittags 9 Uhr, IHerausstellen, daß das Bestehen zweier sich gegenseittg beim kgl. Tribunal in Bozen, Schwttrgerichtssaal ebetv- befehdender Parteigrttppen nientals irrt Interesse der Ar- erdig, rückwärts, bei welcher es den Gläubigern frei- beiterschaft' gelegen

. . Entwertung von- Stempel marken Mit- els Durchlochung. Die Handelskammer Bozen bringt zur Kenntnis, daß eilt in der „Gazzctta Uff.' vvnr 19. Oktober Verlautbartes kgl. Dekret deir UiNfang euer Geschäftsbetriebe festsetzt, die verpftickftet sind, vom 1. Jänner 1923 an alle Doppelstempelntarkon ftlr. die §ntrichtttng der Luxüsstener und der WareiluiNsatz'ge- oühr, sowie alle übrigen festen Stempelgebührcn mittels' Türchlochütrg'stnaschinett zu entwertcit. E§ gehören dazu alle Lnxns-Gastbetriebe

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Volksrecht
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Seite 3 von 4
Datum: 11.07.1923
Umfang: 4
im Wiesengrnnd, di« bei andauernder Regenzeit mit Wasser gefüllt ist. Zwei der an der Eimveihnngsfeier Beteiligten schwammen in diese Lache hinein und ertranken.. Sie ivurden als Leichen hcransgezogen. Es sind dies die Bahnangestellten Joh. K ranewitter - S tempfk und Josef Kreuzer Beide Ivaren verheiratet und Hintersassen Weib und Kind BoUlswirtschasl und Soziales. Neuer Termin für Optio ns- u. Staats bürgerschafts-Erklärungen. Die Gazzetta Ufficiale vom 4. Juli veröffentlicht das kgl. Dekret vom 29. April

: Die zuständigen Präfekten sind bevoll mächtigt, dlcrch 60 Tage nach der Veröffentlichung dieses Dekretes die Ctnatsbürgerschafts- oder Optionserklärung auf Grund der Friedensverträge, soioie die Gesuche um. Geivährnng der italienischen Staatsbürgerschaft auf Grund des Artikels 6 des kgl. Dekretes vom 90. De zember 1920 und des Art. 2 des kgl. Dekretgesetzes vom 29. Jänner 1922 entgegenznnehnien, falls nach Auffassung des Präfekten nachgewiesen >vird, daß die Interessenten durch höhere Gewalt

oder des Gesuches um Gewährung der Staatsbürger schaft abgelehnt ivird, ist keinerlei Rechtsmittel möglich. Mit deit Gesuchen, welche angenommen, wurden, wird nach den oben angeführten kgl. Dekreten und nach dem Dekret des Ministerpräsidinms vorgegangen. Einsu h r v o ii Ware n in das befehle Ge biet Deutschlands. Die Handelskammer Bozen Verlautbart nachstehend die Bestiminungen, welche die Warenciilfuhr in das besetzte Gebiet Deutschlands regeln: 1. Die vom nicht besetzten Deutschland kommende

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Seite 4 von 8
Datum: 21.01.1923
Umfang: 8
, in Gries entgegengenoimnen. Promenadespcrre. Wir werden von der Grieser Knrvorstehnng ersucht, mitzuteilen, daß die G u n t s ch- naer Promenade von Montag, den 22. , bis Sams tag, den 27. Jänner, oberhalb des Hotels „Germania' bis zum Reichsricglerhof wegen einer Bruchstelle, an welcher gearbeitet werden muß, gesperrt bleibt. Einholung der Lizenz für Gast- und Schank- gewerbe. Die Genossenschaft der Gastwirte in Bozen gibt bekannt: Mit heutigem- Tage hat die kgl. Unter- Präfektur in Bozen

die Drucksorten zu den Gesuchen um Erteilung der Lizenzen für Gast- und Schankgewerbc bezw. um Erlangung der Lizenz zum Verkauf von ge brannten geistigen Getränken ausgegeben. Die Trucksorte für die Gesuche nur Erteilung der Lizenz znm Gast- und Schankgewerbebetrieb ist ziemlich umständlich, so daß es gewiß am Platze ist, hiezu einige Erklärungen zu geben. Tps Gesuch selbst ist an die kgl. Unterprüfektur zu richten, bei der Gemeinde zu überreichen und mit einer Lira zu stempeln. Weiters

beizuschließeu und sind für diese Gesuchsbeilageir keine Stenlpelgebühren zu entrichten. Ein ähnlicher Vorgang ist bei den Gesuchen nur Verleihung der Erlaub nis znm Ausschank gebrannter geistiger Geträilke ein- znhalten, nur sind diese Gesuche an den kgl. Präfekten in Trient zu richten, aber ebenfalls bei der Gemeinde eiztzurcicheu. Die Genossenschaft der Gastwirte in Bozen übernimmt die Ausfertigung der Gesuche für ihre Mitglieder. Zu diesem Zwecke wollen sich jene Be sitzer oder Pächter von Gastgewerben

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Volksrecht
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Seite 5 von 8
Datum: 25.06.1922
Umfang: 8
, das von den Handelskam mern ausgestellt wird, cintragen 'lassen. Ein Ragioniere Eommcrciale kann auch die Zulassung zur Prüfung, die zum Lehren von fremden Sprachen (1. Grades) und Stenographie ermächtigt, anstreben, sowie an den Koukurscu für kgl. Handelsdelcgierte zweiter Klasse im iplom des „Ragioniere Hinsicht in seine gesetzlichen irlnngcn den Abgangszeugnissen von Schulen gleicher ourchgeführt tverden, um dieses Erzbergwerk, falls die Erhebungen ein günstiges 'Resultat ergeben, wieder neu in Tätigkeit

KriegSgefallener in die Heimat auf Grund des Gesetzes vom 11. Angißt 492 l, Nr. 1074, mit dein 19. Juli 1922 ablänft. Welche Rechte berleiht der Titel rationiere commereiale? Der Pressedienst meldet: Die kgl. Han- delsakadeinie in Trient teilt über mehrfaches Anfragen Mit, welche Rechte einem znstehen, der den Titel Ragio- uien' Eommerciale — den die penannte Schule bckaniit- lich ihren Schülern ab 1919 verleihen darf — hat. Das „Ragioniere Eo»nnerciale'-Diplom gilt als Bestätigung der Fähigkeit zur Ausübung

des Handelsgeschäftes. ES gestattet den Zutritt zu den kgl. Handelsoberinstituteii von Bari, Genua, Neapel, Rom', Turin, Triest und Venedig, sowie zur .Handelshochschule „Bocconi' in Mai land und zu den Milltärfchuteil. Wer den Titel Ra- nwmigiBvv Bom Okkultismus. „Gerade in dein Umstand, daß die Vertreter der Wissenschaft mit dem Okkultlsmus und der Llnthropo- sophie als Wlssenschast sich befassen, liegt das Bedenk-- liche.' — Warum? Wer soll sich denn sonst mit diese Frage befassen? Der urteilsfähige

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Seite 6 von 8
Datum: 25.02.1923
Umfang: 8
ist durch ein kgl. Dekret die in den alten Provinzen geltende „Stcmpelgcbühr auf öffentliche Ankündigungen' auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden. Sie findet Anwendung aiif alle Ankündigungen im Inseratenteile der periodischen Druckschriften jeder Art, soweit sie nicht öffentlichen Charakter tragen (wie z. B. Kundm-achnn- gen der Gemeinden, Provinzen, Handelskammern, Wohl tätigkeitsanstalten der Kirchcnbchördcn, fcrners Ankün digungen von Theatern, Ausstellungennsw.), welche gegen Bezahlung eingeschaltet

lich der Anwendung des kgl. Dekretes vonr 7. November 1920 betreffcird die Befreiung der kleinen reichsdeutschen Besitztümer iic beit neuen Provinzen bekannt, daß die Gesuche mit Freilassung dieser Güter absolut bis 31. März 1923 eingebracht werden müssen. In den Gesuchen müs- sen außer den Gütern, die der reichsdeutsche Staatsbürger hier hat, aicch alle anderen Aktiven angegeben werden, die der vorgenannte Bürget hier hat. Der Gcsuchstellcr muß vor einen Funktionär der Präfektur

könne» sich die Interessenten an die Präfektur wenden. ' Kein .Kohleniilangel! Aus 'Rom wird vcr- lautbart: Die voll mancher Seite geäußerten Besorg nisse, daß die italienischen Eisenbahnen sowie die Jn- dilstrie wegeil des Ruhreinbru-ches' in Kohleililot konuileil könnten, sind unbegründet, da die Regiernilg rechtzeitig sich aus -den verschiedenen Märkten gu wirklich sehr günstigen Preisen Kohle für einige Monate gesichert hat. Porto fr ei heit! Das Amtsblatt bringt ein kgl. Dekret

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Seite 5 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
ivurde auf das' fünffache mit einer Miiiimälsumine von zehn Lire herabgesetzt. B r a n n t w e i n a n m e l d u u g. ^ 4lus Anlaß de Inkrafttretens des kgl. Dekretes vom 28. Dezember 1922 betreffend Erhöhung der Branntweinsteuer, sind alle Bor- cäte an Branntwein (Spiritus, Liköres Äermnth und Marsala nach dem Stande vom 31. Dezember 1922, lnsocfrne deren Gesamtmenge 100 Liter Flüssigkeit über steigt, sowohl seitens der Gewerbetreibenden wie der Privaten bis zum 5. Jänner 1923 beim nächsten Finanz

bei der Bczirksbehördc für öffentliche Sicherheit vorzusvrgen. Demzufolge hat der kgl. Prä fekt für die Venezia Tridentjna bestimmt, daß die der zeitigen durch Paragraph 16 der 'Gewerbeordnung vor gesehenen Konzessionen ab 1. Jänner provisorisch in Gel tung bleiben und folgendes verfügt: a) Innerhalb der ersten zehn Tage des Monates Jänner haben die Bür germeister und Gemeindevorsteher alle mit Gewerbekon- zessionen versehenen Be'triebsinhaber anfzufordern, im Laufe des Monates Jänner bei der Unterpräfektur

. 50 des Gesetzes, für öffentliche Sicherheit müssen an den Unterpräfeklen gerichtet sein; jene um die Verkaufscrmächtigung von höher als 21 Prozent gra- digen geistigen Getränken sind an' den Präfekten zu rich ten, aber im Wege der Gemeindevorstehung bei der ge fertigten Unterpräfektur zur Jnstruiernng einzubringen. Zwecks Erleichterung des Verfahrens bei dieser ersten urchführung des Gesetzes hat die kgl. Präfektur, in ricnt Gcsuchsformnlarien drücken lassen, welche für die Zctriebsinhaber deutscher Zunge

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Seite 5 von 8
Datum: 12.01.1923
Umfang: 8
. Auf Grund der bestehenden Borschrifteil über die Aus hebung der Rekruten für das kgl. Heer haben alle Staatsbürger und die Fremden, die durch Leistung des Acilrtärdienstes oder auf andere Art und Weise solche werden können, zwischen dem 1. Järnter rnid 31, De-, zenkber 1905 geboren und int Gemcindegebiete zuständig sind, tut Laufe des Monats Jänner l. I. NM ihre Ein tragung in die Stellnilgslistc' ihrer Wöhlugemeinde an- znsuchcir, und bei dieseiir Anlasse alle jene Aufkläruit- gen zu geben

in den neuen Provinzen sind mittels kgl. Dekret aufgehoben und gelten ab 20. Jäilncr 1923 ilachsolgendc Verfügungen: Die zur Eidesleistung aufgerufene Partei leistet den Eid durch die Worte „Ich schlvörc', denen die Erklärung zu folgen hat. Dem Eid hat eine ernste Mahnung seitens des richterlichen Beamten vorauszngeheir, in »velcher „die miovalische Bedeutnng des Aktes, die -religiöse Bindung, die die Gläubigen damit vor Gott eingehen und die Pflicht, die Wahrheit zu sagen' dargelegt lvird. Artikel

in Sachen der Verleihung voir Benefizien (kgl. Exequatur); g) Ge bühren 'für den Straßen- und Luftverkehr; b) Ge bühren für die Lizenzen für Dämpskessel-lilusseheo. ' R e form des F r ein d e n w e s e n s.' Bo rgestern imtcrzeichlnete 'der König ein Dekret, das Vorschriften für'den Aufenthalt der Fremden in Italien ellthält. Dieses Dekret gehört zur Reforin', die die Ne gierung iu bezug auf Pastvisa usw. durchftihren will, schwierigkeiteil zu Le der Außenmimster verschiedcilen ans- möglichsten 'Zeit

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Seite 3 von 8
Datum: 09.06.1922
Umfang: 8
Entscheidung für die Meilerschaft in Südtirol.. Im vergangenen Monat hat das kgl. Bezirksgericht in Meran in einem Streitfälle eine Entscheidung herbei- geführt, die für die Arbeiterschaft in Südtirol- und den übrigen abgetretenen Provinzen von großer Wichtigkeit, ist, ' weshalb wir das Urteil auch wortwörtlich folgen, lassen. .. ‘ Es handelt sich mir die Gültigkeit des Paragraphen 1154 b -des Oesterreichischen Allgemeinen Bnrgerlicheii. Gesetzbuches 'betreffs‘93«za hl it it g der erste n K.r

an k- hditswoche. Das kg'l. Bezirksgericht Meran als Behörde erster Instanz, hat das Begehren des Klägers — eines im Wochenlohn stehenden gewerblichcn Arbeiters — zu Recht erkannt und folgende Entscheidung gelvoffen: . - ch.-Z. 0 VII,32/22. „Im Namen Sr. Majestät Viktor Emannel des . Dritten, von Gottes Gnaden und durch den Willen ' der Nation König von Italien! - Des kgl. Bezirksgericht .Meran hat in der Rechts sache des (Name), Untermais, vertreten durch Dr. L. La- sazower, 9ldvokat, in Ateran

b, Abs. 2 A. B.'G-B., entsprechend dem Verhältnis-ihrer Dcitragskeistnng zur- Versicherung ein Drittel von den seitens des Klägers bezogenen Beträgen iir -Abzug zu bringen. Jur Verfahren wurde dieser An spruch aber -nicht geltend- gemacht und daher' im Urteils- - sprach auch nicht berücksichtigt. - Der Ausspruch über die Kostenersatzpflicht ist int Paragraphen 41 Z.-P.-O. begründet. ' ' . Kgl. Bezirksgericht Meran, Llb'tlg. VII am 10. Mai 1922. . ' Gefertigt: Dr. Eberlin

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Seite 1 von 6
Datum: 21.12.1921
Umfang: 6
haben, wahlberechtigt sind. — Im HerrgottSwiykel interessiert Entschädigungen bezahlen.. Ausgenommen- soll nur. der ' ■ W ■ ' ~ '■ Der autzerordenMche Landes- ausschutz. .In der. „Gazzetta Usficiale' iverden die kgl. De krete betreffend die Bildung der außerordentlichen Lan- deSausschüsse für die Venezia Tridentina, Istrien, das Görzische und Zara kundaemacht. Das. auf die Venezia Tridentina bezüglich: Dekret besagt in den Art. 1 und 2, daß der außerordentliche Ländcsäusschuß mit dem Sitze in.Trient ans

(Art. 3), Der Aufgabenkreis umfaßt die laut Landesordnung vom 26. Februar 1861, RpG.- Bkatt 20, und anderen Gesetzen dem Landtage und dem' LandeSausschusse.zugewiesencit Funktionen (Art. 4). Die gesetzgeberische Tätigkeit'richket sich nach 'den Bestinr- mungen des Dlrt. 3 des kgl. GcsetzdekreteS vom 31. Au gust 1921. Falls der außerordentliche Landesausschuß nicht- binnen vier Wochen über Vorschläge der Regierung gesetzgeberischer Natur entschieden hat, wird angenom men, daß die Zustimmung

Arten von Geschäften. In dem Falle, als nach der Landesordnung oder anderen in Rechtskraft, stehenden Normen zur Gültigkeit eines Beschlusses des Landtages oder des LandcsausschusseS die Genehmigung des La» dessürsten v.orgeschrieben ist, wird ein bezügliches kgl. Dekret über Vorschlag des Ministerpräsidenten nach all fälliger Einholung des Gutachtens eineS Fachministers erlassen werden. Für den außerordentlichen Landesans- schnß sind die Bcstiimmmgen der Landesordnnng im Falle eines vorhandenen

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