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Volksrecht
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Seite 5 von 8
Datum: 27.08.1922
Umfang: 8
-I;,Gc ... . der' EBilla des Herrn Giardini in Bauernkohlern' cui-I smn', des. Arbeiter-TurnverernS „Vorwärts' (Jugend- 1922), das m den alten Probinzeic des Köncgreiches be- s »wirb darauf, aufmerksam gemacht, daß mit kgl. De- cet vom 19. Mai 1922, Zl. 862 (veröffentlicht'in der Gazzctta Officialc del Regno', Nr. 160' vom .9. Jnli . gebrochen und verschiede,re Gegenstände ans derselben Iriege), der..vollständigen Stadtkapelle. (42 Mann) und stehende Moiwvot der' Einfuhr (und 'des 'Bttkaufes von . entivendct

-! wurde, bezüglich welcher' GeMstänöe.' das.'Einfn'hrver- ..Tische nebenan saß eine italie->tionon. »vcrden ersucht, an diesem- Tage pon anderen Ibot und die.Verpflichtung zur 'Anwendung'einer, neuer- ilische Dame mit ihrein Gatten und einem jungen Kna- IVeranstaltlnigen , Abstand '^zu.'n.chmm,, uud Sorge zli. llchcn Koiitrollbezelchiulilg schon allf. Grund des kgl. ben. Elegant gekleidet, -so daß man. schon von.außen! tragen, daß dieses Fest mit gutem Erfolg für die Ber-t Dekrete^ vom.21. Ilugust

19^1, 9h: !2^9 besteht, sah, daß cs vernrögeirde Leute sind., Ob sie Kriegsge->mrstalter..abschließt. l , IMn r,t mit dein Art. 2 des obangefnhrten kgl'. Dekretes winner waren? Was zum Äergernis ringlaubliche.Schmnck, den die Frau Hand drei große wunderbare• • -Brlllantringe, .... — ..... ^ • «■ ,•. . linken. Hand einen ebenso-prachtvollen Brillautring, am !„Caretta' zu weit..ab .von der ^-ährbahn und fuhr au I lmun, „ufsiclo del WarckM in irrest- bemr ,>1lssicro, rechten Arm secbs aoldene Aünbänder.! cur dem linken

sie über die Repar'atioils'verh'andluugen. Er . ..schehen. ...Indirekt .siud diese 'Krösusse selbst schuld. Sie | w on bet_ letzte traf. Kofler erhrelt eruen Steckschiiß rm s erklärte,-daß nach dem neuerlichen 'Sturz'? der- Mark, sind es. ''Ärm sechs aoldene ÄrMbänder,^ an dem linken seiner Bo rgartcnnuul er heftig an. Diirch den Anprall ......... ... ^ n- aolöenes Schlanaelrarmb'and init sechs Ringen,- 1 sclMg.die Caretta N!N und.k'ant-der Rosselenkec vor eul l^iMiranden der kgl. ^rnnnMachse vder' her'- den'7Mono- in ein- prachtvolles Ohrgehänge

Bcrletzimgcu, außer einigeu Wschürfuiigeu, nn Smne des obberufeueu kgl.'Dekretes, eutfalreiideu .aufsteigen, hier, zu nehmen, wo scheints zu viel s scheinen . glücklicherweise nicht vorzuliegeu. Der Ber- I Nachsteuer. ' ist nicht die Verlockung nahe, zumVerbrechev.'-zu sunglückte wurde in die städt. Heilanstatt gebracht. > Die siebte Frank fürs er interna tionale mSi- ’ AiilMnhtA. .snjf-ttfrfii'ii I ,.9/nr Ostblnitai» tun fnneitnitttteit ..Blat-1 p f T ^ fttthi*» Tnitt >{«?v ■TOtff«»nintvr

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Volksrecht
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Seite 4 von 8
Datum: 21.01.1923
Umfang: 8
, in Gries entgegengenoimnen. Promenadespcrre. Wir werden von der Grieser Knrvorstehnng ersucht, mitzuteilen, daß die G u n t s ch- naer Promenade von Montag, den 22. , bis Sams tag, den 27. Jänner, oberhalb des Hotels „Germania' bis zum Reichsricglerhof wegen einer Bruchstelle, an welcher gearbeitet werden muß, gesperrt bleibt. Einholung der Lizenz für Gast- und Schank- gewerbe. Die Genossenschaft der Gastwirte in Bozen gibt bekannt: Mit heutigem- Tage hat die kgl. Unter- Präfektur in Bozen

die Drucksorten zu den Gesuchen um Erteilung der Lizenzen für Gast- und Schankgewerbc bezw. um Erlangung der Lizenz zum Verkauf von ge brannten geistigen Getränken ausgegeben. Die Trucksorte für die Gesuche nur Erteilung der Lizenz znm Gast- und Schankgewerbebetrieb ist ziemlich umständlich, so daß es gewiß am Platze ist, hiezu einige Erklärungen zu geben. Tps Gesuch selbst ist an die kgl. Unterprüfektur zu richten, bei der Gemeinde zu überreichen und mit einer Lira zu stempeln. Weiters

beizuschließeu und sind für diese Gesuchsbeilageir keine Stenlpelgebühren zu entrichten. Ein ähnlicher Vorgang ist bei den Gesuchen nur Verleihung der Erlaub nis znm Ausschank gebrannter geistiger Geträilke ein- znhalten, nur sind diese Gesuche an den kgl. Präfekten in Trient zu richten, aber ebenfalls bei der Gemeinde eiztzurcicheu. Die Genossenschaft der Gastwirte in Bozen übernimmt die Ausfertigung der Gesuche für ihre Mitglieder. Zu diesem Zwecke wollen sich jene Be sitzer oder Pächter von Gastgewerben

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Seite 6 von 8
Datum: 25.02.1923
Umfang: 8
ist durch ein kgl. Dekret die in den alten Provinzen geltende „Stcmpelgcbühr auf öffentliche Ankündigungen' auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden. Sie findet Anwendung aiif alle Ankündigungen im Inseratenteile der periodischen Druckschriften jeder Art, soweit sie nicht öffentlichen Charakter tragen (wie z. B. Kundm-achnn- gen der Gemeinden, Provinzen, Handelskammern, Wohl tätigkeitsanstalten der Kirchcnbchördcn, fcrners Ankün digungen von Theatern, Ausstellungennsw.), welche gegen Bezahlung eingeschaltet

lich der Anwendung des kgl. Dekretes vonr 7. November 1920 betreffcird die Befreiung der kleinen reichsdeutschen Besitztümer iic beit neuen Provinzen bekannt, daß die Gesuche mit Freilassung dieser Güter absolut bis 31. März 1923 eingebracht werden müssen. In den Gesuchen müs- sen außer den Gütern, die der reichsdeutsche Staatsbürger hier hat, aicch alle anderen Aktiven angegeben werden, die der vorgenannte Bürget hier hat. Der Gcsuchstellcr muß vor einen Funktionär der Präfektur

könne» sich die Interessenten an die Präfektur wenden. ' Kein .Kohleniilangel! Aus 'Rom wird vcr- lautbart: Die voll mancher Seite geäußerten Besorg nisse, daß die italienischen Eisenbahnen sowie die Jn- dilstrie wegeil des Ruhreinbru-ches' in Kohleililot konuileil könnten, sind unbegründet, da die Regiernilg rechtzeitig sich aus -den verschiedenen Märkten gu wirklich sehr günstigen Preisen Kohle für einige Monate gesichert hat. Porto fr ei heit! Das Amtsblatt bringt ein kgl. Dekret

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Seite 5 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
ivurde auf das' fünffache mit einer Miiiimälsumine von zehn Lire herabgesetzt. B r a n n t w e i n a n m e l d u u g. ^ 4lus Anlaß de Inkrafttretens des kgl. Dekretes vom 28. Dezember 1922 betreffend Erhöhung der Branntweinsteuer, sind alle Bor- cäte an Branntwein (Spiritus, Liköres Äermnth und Marsala nach dem Stande vom 31. Dezember 1922, lnsocfrne deren Gesamtmenge 100 Liter Flüssigkeit über steigt, sowohl seitens der Gewerbetreibenden wie der Privaten bis zum 5. Jänner 1923 beim nächsten Finanz

bei der Bczirksbehördc für öffentliche Sicherheit vorzusvrgen. Demzufolge hat der kgl. Prä fekt für die Venezia Tridentjna bestimmt, daß die der zeitigen durch Paragraph 16 der 'Gewerbeordnung vor gesehenen Konzessionen ab 1. Jänner provisorisch in Gel tung bleiben und folgendes verfügt: a) Innerhalb der ersten zehn Tage des Monates Jänner haben die Bür germeister und Gemeindevorsteher alle mit Gewerbekon- zessionen versehenen Be'triebsinhaber anfzufordern, im Laufe des Monates Jänner bei der Unterpräfektur

. 50 des Gesetzes, für öffentliche Sicherheit müssen an den Unterpräfeklen gerichtet sein; jene um die Verkaufscrmächtigung von höher als 21 Prozent gra- digen geistigen Getränken sind an' den Präfekten zu rich ten, aber im Wege der Gemeindevorstehung bei der ge fertigten Unterpräfektur zur Jnstruiernng einzubringen. Zwecks Erleichterung des Verfahrens bei dieser ersten urchführung des Gesetzes hat die kgl. Präfektur, in ricnt Gcsuchsformnlarien drücken lassen, welche für die Zctriebsinhaber deutscher Zunge

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