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Volksrecht
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Seite 1 von 8
Datum: 31.07.1921
Umfang: 8
schon weniger verschämt, aber immerhin noch zurückhaltend, um nicht das Postdebit für Italien zu ver lieren, im übrigen Oesterreich und in Deutschland schon ohne Feigenblatt: „Mit Franz Innerhofer, dem Fascislen- opfer, wurde die Politik der Loyalität, wenn wir sie je betrieben haben, zu Grabe getragen.' Italienische Kammer. In der Dounerslag-Sitzung ergriff auf die Anfragen verschiedener Abgeordneter der Unkerskaatssekretäre Lom bard i das Wort und spricht über die inöglicherweise ein tretende

der Redner die Regierung an ihre Pflicht, die fremdnaiionale Bevöl kerung zu schützen und zu achten, gemätz den Prin zipien des Setbslbeftimmungsrechtes der Völker, wofür die Entente vorgegeben habe zu kämpfen. Er kündigte an, daß die Partei das ganze Problem der Regionalautonomien vor die Kammer - bringen werde. Landelsminister B e l l o t t i erklärt, daß die wirtschaftlichen Probleme aus der Störung des Gleichgewichtes zwischen Produktion und Konsum entstanden sind. Cr sei mit der Entwicklung

der Produktionsvereinigungen einverstanden, ein allzu großes Anwachsen derselben bedeute aber einen Schaden sur den Fiskus. Die Beschlüsse des Parlamentes über die Umwandlung der Inhaberpapiere werden selbst- versländlich respektiert werden. Der Kammer steht' auch die Entscheidung über die Zolltarife zu, bei denen jedoch die Regierung sofort entschreiten mußte. Abg. Krecich spricht über die Valutakrise in Zara und Lagosa. Abg. Mares ca lchi wünscht die Aufhebung der Weinsteuer. Abg. Coda spricht über die äußere Politik bezüglich Fiumes

sind oder wenigstens seil 10 Jahren einen in den Grundbüchern auf ihren Namen eingetragenen unbeweglichen Besitz haben oder während desselben Zeitraumes ein Gewerbe, einen Kandel, eine Industrie oder ein Kandwerk ausüben. In diesen Fällen wird eine Bescheinigung über die Entlassung aus dem früheren Staatsverbande nicht verlangt werden. Und der Artikel 14 des Kgl. Dekretes besagt: Die Erklärungen, Gesuche, Beschwerden, Rekurse und ciücl. . anderen auf die Erfüllung dieses Dekretes notwendigen Akte

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Volksrecht
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Seite 5 von 6
Datum: 08.06.1923
Umfang: 6
, .sondern auch die Melodie der Hynrne gegen die bürgerliche Nechtsordiucng Haß einflöße und geneigt sei, gegen die Staatsordnung und für die Anfrichtuilg der proletarischen Diktatur mifznreizen. Setzte Nachrichten. Parlamentarisches. Rom, 7. Juni. In der Kammer tvnrden gestern einige Anfragen erledigt und dann die Besprechung der Reform der Gesetzbücher fortgesetzt. — Der General sekretär der fascistischen Gewerkschaft, Ä r a n d i, brachte eine Interpellation darüber ein, was Italien iit der Angelegenheit

sind: l.'das Wahlgesetz muß nicht nur die politischen Kräfte des Landes nufscheinens lasse», sondern auch eine parlamentarische Mehrheit sichern, die eine Stabilität der Regierung ermöglicht. Die gegeuw,artig streng angewandte Proportionale zeigte wohl in der Kammer die genaue arithmetische Stärke der Parteien, brachte aber sehr schwere Schäden, die alle kennen. Tie Verbindung der Proportionale mit dem Majoritätsstistem ermöglicht jedoch die Bildnicg einer soliden und definitiven parlainentarischen Mehr heit

. 2. Die Partei,' die die Mehrheit im Lande hat, muß sie logischerweise auch'in der Kammer haben. 3. Zur Erreichung dieses Zieles ist die Befragung des ganzjen. Landes in einein eilczigen Wahlkreis Notwendig, wo durch auch die nationale Fiinktcoil, >vie sie kategorisch von' der Verfassung des Königreiches festgesetzt ist, des Abgeordneten wieder hergestellt lvird. 4. Bei Aufrecht- erhaltung dieses wesentlichen Grundsatzes muß das Ge setz doch Bestiittinungen zur Wahrung der Erfordernisse und Rechte

: oder mit Ocfsentlichkeitsrecht versehenen ösfentlicheil Schule haben, die einen Grad höher ist als die Volksschule oder aber meint sie eine entsprechende Prüfling ablegen. Hieraus genehmigte der Ministcrrat einen Gesetz- entlvnrf, der der Kammer vorgelegt werden lvird mit die Unnvandlung in Gesetze der Maßnahmen über die Lignidiernirg der exfeindlichcn Besitzungen ent hält. Eine weitere Maßnahme betrifft eine ne>cc Ab grenzung des Gebietes der Provinzen lldiirc und Triest. Die Unterpräfektnr Tolmino lvird aiifgehobcn

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