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Volksrecht
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Seite 1 von 8
Datum: 31.07.1921
Umfang: 8
schon weniger verschämt, aber immerhin noch zurückhaltend, um nicht das Postdebit für Italien zu ver lieren, im übrigen Oesterreich und in Deutschland schon ohne Feigenblatt: „Mit Franz Innerhofer, dem Fascislen- opfer, wurde die Politik der Loyalität, wenn wir sie je betrieben haben, zu Grabe getragen.' Italienische Kammer. In der Dounerslag-Sitzung ergriff auf die Anfragen verschiedener Abgeordneter der Unkerskaatssekretäre Lom bard i das Wort und spricht über die inöglicherweise ein tretende

der Redner die Regierung an ihre Pflicht, die fremdnaiionale Bevöl kerung zu schützen und zu achten, gemätz den Prin zipien des Setbslbeftimmungsrechtes der Völker, wofür die Entente vorgegeben habe zu kämpfen. Er kündigte an, daß die Partei das ganze Problem der Regionalautonomien vor die Kammer - bringen werde. Landelsminister B e l l o t t i erklärt, daß die wirtschaftlichen Probleme aus der Störung des Gleichgewichtes zwischen Produktion und Konsum entstanden sind. Cr sei mit der Entwicklung

der Produktionsvereinigungen einverstanden, ein allzu großes Anwachsen derselben bedeute aber einen Schaden sur den Fiskus. Die Beschlüsse des Parlamentes über die Umwandlung der Inhaberpapiere werden selbst- versländlich respektiert werden. Der Kammer steht' auch die Entscheidung über die Zolltarife zu, bei denen jedoch die Regierung sofort entschreiten mußte. Abg. Krecich spricht über die Valutakrise in Zara und Lagosa. Abg. Mares ca lchi wünscht die Aufhebung der Weinsteuer. Abg. Coda spricht über die äußere Politik bezüglich Fiumes

sind oder wenigstens seil 10 Jahren einen in den Grundbüchern auf ihren Namen eingetragenen unbeweglichen Besitz haben oder während desselben Zeitraumes ein Gewerbe, einen Kandel, eine Industrie oder ein Kandwerk ausüben. In diesen Fällen wird eine Bescheinigung über die Entlassung aus dem früheren Staatsverbande nicht verlangt werden. Und der Artikel 14 des Kgl. Dekretes besagt: Die Erklärungen, Gesuche, Beschwerden, Rekurse und ciücl. . anderen auf die Erfüllung dieses Dekretes notwendigen Akte

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