habe er ihr vor anderthalb Monaten gekündet. Weil sie kein Mittel mehr wußte, sich der Rückzahlung zu enffchlagm, habe sie jetzt das Testament dom Gerichte zu- gestellt — zweifellos wäre sie die Einbrin gerin — um aus dem Legat, das im Testa ment für sie angesetzt sei, ihre Schuld zu dek- ken und allenfalls noch mit Einrechnung der Zinsen etliche hundert Gulden darüber sich anzueignen.' „Herr Richter, Herr Richter, das ist «in ganzes Wurmnest von Lügen! Sehen Sie nicht, wie er seinen Vater reinwaschen
den ganzen Hergang mit dem Testament anzuzeigm. Unter dem Vorwände, einen Doktor aufzu suchen, sei er eines Tages in die Stadt ge gangen. Da er, der Sohn, den kranken Vater nicht allein gehen lassen konnte, habe er ihn begleitet. Da sei es auf dom Wege, drinnen am Toteneggele, zu einer Aussprache ge bammen, wo ihm der Vater alles bekannte. Mit Mühe habe er, der Sohn, den Vater be wogen, von der Anzeige abzustehen, nach dem er ihm versprochen, die ganze Sache auf sein Gewissen zu nehmen und alles Unrecht
hat der Vater, als sie heirateten, mit je zweitausmd Gulden ausgestattej. Dieses Kapital wird ausgeglichen durch die viertausmü Guldm, die meinem Vater laut Testament rechtlich zu- standm. Von der Besitznahme des Hofes bis zur Heirat meiner Schwestern vergingen et liche zwanzig Jahre. Für diese Zeit sind die Zinsen der viertausend Gülden, Ne der Vater vom Detter geerbt hat, zu melnm Gunsten zu berechnen, und sie »nachm jedenfalls lotnid aus als die Darlehen, di« dom Vater nachher von der Pirnig Zenz
.' „Hoffentlich krieg ich vom Pirnig soviel, daß es ausreicht.' „Nichts kriegst, du Schinder l Lieber wirf ich das Geld in dm Dachl' geiferte Ne Zenz. . Da mischte sich wiederum der Mchter, der dem Disput mit wachsender Spannung ge folgt war, in dm Handel. „Max Dangl,' sprach er, „Sie sind ein bra ver Mann. Allm Respekt! Aber soweit hatte ; Ihre Ehrenhaftigkeit nicht gehm »missen, daß . sie alles weggaben. Dom Gesetze aus wärm Sie dazu nie verpflichtet gewesen. Ihr Vater | und Sie habm doch lang« Jahre