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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.10.1924
Umfang: 6
von 11.S9S Prozent bis 5» einem Marimuim van 1S.1K Progent. Aus dieifem Be- messungsgr-undlagen erMt sich inkluswe >der Zu- schlüge Grund der Kaichivalreineriräge für oie alten und neuen Provinzen zusammen eine Eteuevfumme von 1LS,405.000 «Are oder aufge teilt auf die alten Provinzen eine Summe von 14S.774.lXl0 Lire und für die neuen Provinzen «ine Summe von 3.631.000 Lire. Der Minister betönte» daß die Regierung nicht von dem Grundsätze ausgehe, die Steuer einzem Merlhöhen, «sondern sie verfolg»vielmehr

aus den neuen Provinzen LM).000 Lire. Der Aus fall an Grundsteuer au» den alten Provinzen be trügt sohin nach dieser Bemessung KH74.000 Lire und der Ausfall au» den neuen Provinzen 1S1.000 Lire. Die Steuer rvirh, wie schon erwähnt, ange wandt in Papterlire, während dieitd-ta- stral-Reinertviiye in Goldlive ausgedrückt Nachpem die Steuer in einem Ausmaße van nur 10 Proge-nt in Papierlire angewandt wird, so evgibt sich selbskieMndÜch dabvrfiir den Staat ein WuWll an Steuer. Durchschnitt- M ergibt

eine oberflächliche Berechnung daß Vi« Steuer «bettfald in Goldlire anMwandt minde rn« ws Vierfache von vor heutigen tailsikhlichen Steuer ergeben würde. Der Staat ist daher ge, zwungen, den Ausfall» dieser drei andern Viertel irgendwie zu decken^ und Vahev wird die Steuer von 10 Prozent als Grundlage um LL Prozent Zuschlag vermehrt, so M die urj^ünglichje Steuer — hoch war, so tritt durch diese Neuregelung der Eteuergebanmg für die neu«, Provinzen «in, Erniedrigung der GebÄitxpeuer um 50 ^ ev^ also von 10 auß

S MMonen Li«. Die Bertet- kuny zwischen alten und neuen Provinzen wird dann suchende sein: «r die aven Provinzen trifft die G^Ädqstwer WS M Monen Li« und auf die neuen Provinzen nur 8 Millionen Lire. Einkommensteuer: Der PferVewß der Einkommensteuer ist immer die zu große Klasseneinteilung gewesen. Wir ha- bin nach dem bisherigen System bei der Einkom mensteuer IS verschiedene Steuerklassen. Das neue <Seis>etz ficht nur 5 verschiedene Einkommen- klassen vor, um» zwar wird das Einkommen ge» tem

Provinzen die Summe von 16M1.V00 Lire. Bei der Bemessung der GeÄäudeisteuer wird mit Kvatt vom 1. Uklnev ISSb eine einhett- l i ch e B«messunHsgrund«age MHMen zwischen «n alten und neuen Provinzen, und zwar soll auch hier die Steuer nicht mehr als 10 A der Ert räge ausmachen. Bei einer Gesomtschätzvng der Erträge von 8S60 MMonen Lire würde dt« 1ö^ ein. Da B«mG«g der «Ä, in den neuen Prootnym nach dem MWHM WIWMWtr 0M» MWU Gesamtsumme der Zuschläge: An Grund steuer 917 Millionen, an G«bSud«steuer 44S

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 25.02.1924
Umfang: 4
in erster Jnjstanz, in zweiter Instanz der Generalstaats- i anwalt und in letzter Instanz das Justizmini- 'terium. Aber diese Behörden können nur von einen 'Ehehindernissen Dispens erteilen, welche m italienischen Gesetz vorgesehen sind. Wenn nun ein Ghehindevnis nach österreichischem Ge setz auftritt,, wer erteilt in diesem Falle dle Dis pens? Der zweite Punkt des Fragebogens handelt von der Anwendung des italienischen -Gherechtes (auch des materiellen) in den neuen Provinzen!. Wenn jemand

aus den alten Provinzen! eine Ehe in den neuen Provinzen eingeht, so ist er nach den Bsstiimmiuingen, !d!es italienischen Eherechts zu behandeln. Dies kommt auch zum Wusdvuck bei der Namensgebung unehelicher Kinder. Z. B. ein Mädchen aus den alten Provinzen gebiert in den neuen Pywinizen ein außereheliches Kind, dessen Water bekannt Ist. Mach italieni» fchem Gesetz erhält das uneheliche Kind nicht den Namen der Mutter, sondern den Namen des Vaters. «Und fo erhält auch bereits jetzt ein außereheliches Kind

eines Mädchens aus den Morr Provinzen, das >i>n den neuen Provinzen geboren wird, auch wenn der Water des Kindes in den neuen Provinzen zuständig ist, den Na men des Vaters. iDer dritte Punkt behandelt den umgekehrten Fall. Wenn Italiener,aus den neuen Provin zen in den alten Provinzen eine Ehe eingehen, so mÄssen sie nach den WestimjmunHen d>es öfter» reichffchen Gesetzes behandelt werden, weil w den neuen Provinzen noch das öistererchischs Recht w Geltung steht. ' Msan ficht daraus, daß die Ehegesetzgebung

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 18.09.1923
Umfang: 6
w?r fol gende neue Westimmungen: l. Ausdehnung der Gesetze über das gewerbliche Eigentum (Patente, Marken! und Alusier) auf die neuen Provinzen. Mit dem tgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1797, wurden die in den alten Provinzen geltenden Gesetze und Verordnungen über den Schutz des gewerblichen Eigentum» aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Das Dekret ist am 25. August 1923 in Kraft getreten. Zur Information der Parteien wird mitge teilt. daß von diesem Tags an Gesuchs um Re gistrierung der Marken

oder bei der Handels- und Gewerbekammer Bozen Marken registriert oder Muster hinterlegt haben, diene folgendes zur Kenntnis: Diese Patente. Marken und Muster beHallen ihre Gültigkeit in den neuen Provinzen, wenn sie seinerzeit ordnungsmäßig registriert wurden und wenn der Inhaber binnm sechs Monaten bei dein Ufficio della proprietü intellettuale Rom sie eintragen läßt. Die gleiche Bohand- lnng genießen die Rechte, welche am A. Novem ber 1918 in Kraft waren und nur mangels Zahlung der Taxe verfallen sind. Die rück

erworbenen Patent- und Musterrechte wird nach dem österreichischen Rechte behandelt. Die Markenrechte werden ohne zeitliche Beschrän knng welter dauern, ohne daß sie erneuert werden müssen, doch werden vom Tage der nach österreichischein Recht erforderlich gewesenen Er neuerung an diese Rechte nach den italienischen Gesetzen behandelt. Wer die Einschreibung' seiner früheren Rechte innerhalb von sechs Mo naten verlangen kann, kann auf dem Gesuche >Kie Ausdehnung dieses Rechtes auf die alten Provinzen

auf seine Gefahr und unbeschadet bereits bestehender Rechte Dritter verlangen, wofür bei Patenten eine Gebühr von 50 Lire, bei Marken von AI Lire und bei Mustern von 10 Lire zu entrichten ist. II. Ausdehnung der Italicnischen Gesetz über das Urheberrecht an geistigem Eigentum auf die neuen Provinzen. Mit dein kgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1793, enthalten in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 200, vom 25. August 1923, und mit Wirk samkeit von «diesem Tage wurden die italieni schen Gesetze und Verordnungen Wer

das 'Ur heberrecht auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Der wesentliche Unterschied zwischen der ehe maligen österreichischen und der italienischen Gesetzgebung besteht darin, daß zur Erlangung des Urheberrechtes künftighin die Hinterlegung einer Erklärung nach einem bestimmten Muster bei der Präfektur erfooderlich ist. Auskunft hierüber erteilt die Handels- und Gewerbe kammer Bozen. III. Beilage von Poslerlagschelnen zu kaufmännischen Rechnungen. Die Handelskammer hat bei der Postdirektion Trient angesucht, Äaß

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Seite 3 von 6
Datum: 19.11.1925
Umfang: 6
in den neuen Provinzen bestellt, nuirde in Oesterreich :nit Gesetz nmn ^8, Dez, l^87, Nr. l, ex eii»gesül)rt, ?iach Para graph i) jenes Gesekes sollte für jedes Land in der Landeshauptstadt eine Arbeiter-Un- fallversicherungvanftalt errichtet werden, dock war de, Aünisler d.'v Itrnern bereei! tigt, in einen» Lande nnchrere dieser Anstcü« ten zu nenedinigen und ebenso kannte er be willigen, dah mehi-ere benachbarte Länder nach <ii'.itacht?n der Landesau^- sci^iisse nur eine s^lihe errichteten. Cs inäre

. lRadio-Eigendienst.) Das Gechs-Twge-Renmn in <S«nr, wobei gegen Kilometer zurückg«t«Ht wmSew «e»vann da» wlgifch» Pas? van Debaerta. j nach dem italienischen Gesetze, .hierzu kon'mt j in den alten Provinzen n>,'ch. das» die Ar- ! beiter-Unsallren'icheruna nicht .'in Monopol ' der Cassa Nationale ist und jede gesetzlich anerkannte Versicherunnsaesp'üschast ^ich mit derselben befassen kann. Dies hat zur Falun. daft di-' von den Arbeitgebern einae-abltcn Prämien nnr in die Vrivattakchen der Aktio näre

. Damit ist aber odn'weit'ers gegeben, daß in ganz Italien das heute nur in den nenen Provinzen bestehende Monopol der Staatsanstalt eingeführt wird, denn bei Pri vatgesellschaften ist die Sicherheit einer Ren tenzahlung eben rr^gcn der Art ihrer unbe stimmten Daner nicht gegeben. Ferner ist die Unfallversicherung für die landwirt schaftlichen Arbeiter, die nächstens auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden soll, bereits Monopol der Cassa Nazionale Infoi'tuni als staatlicher Anstalt. Unfähigkeit die Hülste des Tage

^lohnes. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, für die erste Hilfeleistung und Beistellung eines Arztes auf sein.' eigenen Kosten zu sorgen. In den neuen Provinzen hingegen erwach sen denr Arbeitgeber keinerlei Auslagen, da die Krankenkassen für die ersten 28 Tage für alles aufkommen und dann die Cassa Na zionale, bezio. in Trieft die Provinz^lnsail- Versicherungsanstalt an deren Stelle tritt. Dem dauernd enverbsunfähigen Arbeiter werdet: in den neuen Provinzen, außerd'.'m dauernde Renten ausbezahlt

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Seite 3 von 4
Datum: 20.11.1925
Umfang: 4
). U ebelständen, e nicht zum Vorteile unseres Städt- s gereichen, sei an dieser Stelle heute er Erwähnung getan. An erster Stelle Des unsere Bahnhofstraße, die sich Stationsgebäude bis zur Eisackbrücke nein äußerst erbarmungswürdigen Zu Volkswirtschaft. Das Sozwlversicherungswesen. Die Arbeitslosenversicherung. Mit Dekretgesetz vom IS. Oktober ISIS, Nr. 2214, wurde in den alten Provinzen des Königreiches die Arbeitslosenversiche rung eingeführt und mit Dekret vom 8. Fe bruar 1922, Nr. 209, wurde

diese Versiche rung auch auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Dieser Versicherungszweig wird von der Tassa Nationale, per la Provvidenza Sociale (Reichskassa für Sozialfürsorge) ge führt. In den alten Provinzen wird die Ein hebung der Beiträge im Wege von Mit gliedskarten durch Aufkleben von den Post ämtern ausgegebenen Marken bewerkstel ligt und ist einzig und allein der Arbeit geber für die richtige Beitragsleistung ver antwortlich. Während bei der Unfallversiche rung der volle Beitrag nur vom Arbeit

geber zu tragen ist, gehen die Beiträge bei der Arbeitslosenversicherung zur Hälfte zu Lasten des Arbeitsgebers und zur anderen Hälfte zu Lasten des Arbeitnehmers. Im al ten Königreiche boten sich der Erfassung al ler Arbeiter zu dieser Versicherung große Schwierigkeiten, besonders in Süd-titatten. In den neuen Provinzen hingegen wurden alle erfaßt, da sich die Cassa Nationale so wohl zur Eintreibung der Beiträge als auch zur Auszahlung der Unterstützungen der schon bestehenden Krankenkassen

bedienten. Leider aber erhalten die Krankenkassen für diese Mehrarbeit, es handelt sich Mt um die Hälfte der gesamten Arbeit, keine entspre chende Entschädigung, und man muß hier unbedingt von einer Ausnützung der Kran kenkassen auf Kosten der Krankenkassenbei- Mt 1. Jänner und d«n Zentralstellen in Rom zur Würdigimg empfohlen. Hm Juli d. I. versicherte der Unter- stwatssekretäv der Mmmyen m «invm Schreiben <m den On. Maresoalchr, dah ldvs Schicksal der Dvsttllerien 2. Kategon« der neuen Provinzen

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Seite 2 von 4
Datum: 02.03.1923
Umfang: 4
die Wiederherstellung des regel mäßigen Zustandes abgeschlossen worden. Zum Schlüsse wurde noch die TN ahnahme des Ministers De vekhl über die Kriegspensionen behandelt und die Ausdehnung de» Gesehe» vom 7. Iänner d. betreffend die Auf hebung des ANeterschuhgesehes auf die neuen Provinzen beschlossen. Veränderungen im außerordentlichen Landes- ausschuh der Provinz Trienl. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 47 vom 26. Fe bruar 1823 verlautbart das lkgl. Dekret vom 11. Februar 1923, womit im außerordentlichen

der StÄupelgebühreugesehe. Die »Gazzetta Ufficiale' verlautbart das kgl Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 162, womit die im Königreich in Kraft stehenden Verord nungen» Wer die Stompelgebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das De kret besteht aus 33 Artikeln und wird dadurch die ganze italienische Gesetzgebung in dieser Materie auf die neuen Provinzen angewendet. Des Umfanges des Dekretes halber können wir dasselbe erst später in> mehreren- Folgen bringen. Dieselbe „Gazzetta Uffieiale' verlautbart auch das Dekret

vom 11. Jänner 1SS7> Nr. 1S3, wo mit auch die im 'Königreiche bestehenden Nor, men hinsichtlich der Verwaltung der ärarischen Güter auf die neuen Provinzen ausgedehn wird. Während das vorherige Dekret am> 1. Juli 1923 in Kraft tritt, tritt dieses bereits mit 1. ds in Kraft. Weitere Besetzungen. ! Köln, 2. März. Schwarze Truppen be- ehten gestern die Orte Ohren, Vreitschelt, Slmmern. Die Zollabschnünmg. Düsseldorf» 2. TNSrz. Zn einer. Ordo- nanz de« Generals Degoutte wird bekannt gegeben, datz die Ausfuhr

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Seite 1 von 10
Datum: 25.04.1920
Umfang: 10
. ae» zs. Hpin >?2» s». ZsWiwg M NM tt W M Mtsnomie? Das amtliche Kommunique. ^ ^ Rom, 22. April. Zn letzten Jagen wurde im Zentralamt für die. neuen. Provinzen unter Mitwirkung des Generalkommissärs fürVenezia Triden- tina.Lredaro, die bereits angekündigte Kon ferenz der Delegierten der deutschen Parteien Deutschsüdtirols bezüglich der Art und Weise der politischen und administrativen Verwal tung dieser Gebiete abgehalten. Der Präsident des Zentralamles, kommendatore Salata, er- Närte gleich zu Beginn

der Verhandlungen, daß diese nur informativen Zwecken diene und feilte A. a. mit. daß der Präsident des Minister rats, getreu den Erklärungen in der Thron rede über! die Beibehaltung der örtlichen Auto nomien der neuen: Provinzen ^ und überzeugt von der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit die Errichtung-zweier - selbständiger Provinzen mit eigenem Mahlkreis wünscht. 2n direktem Ein- oernehmen smi^ den beteiligten Parteien sollen alle jeveMnlerlagenund Meinungen eingefor dert werLm. die zur definitiven Entscheidung

ist für die Trien tiner eine Ohrfeige und stellt uuS in eine Situation, die uns gleichsam als de» Deutsch- Südtirolern untergeordnet pnkorior) darstellt. Es scheint, daß die Einflüsterungen der letzteren geradezu als wundertätig gewirkt haben, und daß diese sowohl die Regierung als auch den Ches des Amtes für die neuen Provinzen von der Richtigkeit derselben überzeugt haben. Warum die Berufung auf die Thronrede? Diese Thronrede hat mit der organisatorische» Verwaltung der Venezia-Tridentina

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Seite 2 von 6
Datum: 15.11.1919
Umfang: 6
in diesen Ländern bestehenden Wirt- schaftsmissumen genügen. Die Reparationskommission arbeitet Die Subkommission der Reparationskom- WM. Lord Bryce für Lüdtirol. ^ Lord Bryce veröffentlicht in den Lon doner „Times' eine Zuschrift des Tiroler Landtages, worin gegen die Annexion des deut- Die Beförderung der Beamten in den neuen schen Südtirol durchs Aalien und gegen^ie Jta lkalienlschen Provinzen. lmnch^ung des Aulwesens protestiert wird. ^ . Lord Bryce schreibt dazu an den Herausgeber: Mission

hat an den Staatskanzler Dr. Renner '^enzm Stefam teilt mib: Das hoffe, Sie werden der Klage des Tiroler ein Schreiben gerichtet, in dem sie mitteilt, daß ?e'kalamt für die neuen Provinzen in Rom Landtages in Ihrem Blatte Raum gewähren, die Mitglieder der Kommission ihren Regie- die Beförderung der Beamten der neuen damit sie zur Kenntnis der englischen Oeffent- rungen über den unmittelbaren Bedarf Oester- Provinzen nach denin der Dienftpragnmtik ljchkeit gelangt. Wer die Geschichte Tirols reichs an Lebensmitteln

und nachher mit größter Beschleunigung ihren Bericht. Es 1- Oktober d. I. zur Gruppe „D der Staats- ^ huldigen vorgaben.' wäre sehr zu bedauern, wenn die unrichtige beamten nach den Bestimmungen, die m den W,e wohl es tut, aus den Reihen von Män- Vorstellung entstünde, daß die Versorgung neuen Provinzen in ^aft stehen, und mit Be- nern früher feindlicher Mächte so deutliche und Oesterreichs durch die Beratungen der Subkom- rucksichUgung des Dienstalters und einer »^rechte Worte zu hören

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Seite 1 von 24
Datum: 15.12.1911
Umfang: 24
' leuchteten am Festabend herab auf die Tribüne — wo der Bürgermeister von Pirano mit seinen Ge treuen Lose für die Lega verkaufte, während int Saale sich ein lebhaftes Treiben entfaltete. Plötzlich bot sich dem Auge ein befremd liches Bild. Unter den Klängen eines ital. Marsches hielten 16 junge Damen in den Kostümen der 16 Provinzen Italiens und unter Vortritt einer „Jtalia' mit wallendem Schleier, Schild und Schwert ihren Einzug in den Scral, init geradezu stürmischen Jubel be grüßt, Doch nicht genug

daran! Umgeben von den „16 Provinzen' an seiner Seite die „Jtälia' hielt nnn ein Mitglied der Legcr Nazionale eine senrige Rede, wies darauf hin, daß Jtalia gekommen sei, den leiden den Brüdern Trost, Teilnahme, B!ut und Zu versicht zu bringen. Mit schmerzbewegter Stimme kündete der Redner den Anwesenden an, daß 135 Freunde, welche aus Trieft er wartet wurden — fernebleiben mußten, weil nicht nur allein die Ungunst der Elemente, sondern unsagbar vieles andere ihr Erscheinen in Pirano vereitelte

. Bei der Prämiierung der schönsten Masken würden selbstverständlich der „Jtalia' und den „Provinzen' Preise zuerkannt. Bemerkenswert ist, daß Schulkinder als Ballgäste anwesend waren, ja, eine Bürgers frau trug einen 3jährigen Buben am Arn», der eine Trikolore schwenkte. Obgleich der städtische Polizeikommissär anwesend war und diese hochverräterische De monstration sich buchstäblich bei offenen Türen abspielte, erhielt die k. k. Statthalterei in Trieft keine Kenntnis davon. » Den Abschluß der Feste in Pirano

bildete der Ball im Club Sociale, der am Fasching- dienstag im Klub Hause stattfand. Auch hier waren die „sechzehn Provinzen mit der Jtalia' erschienen. Zu Gast geladen war auch die — unter Munifizenz des Bürgermeisters sowie der angesehensten Bürger Piranos neu gegründete „Sociötä. Vita Nuova Pirano'. In zartsinnigec Weise wußte die Vita Nuova den Gastgebern nicht nur ihren Dank, sondern auch ihre nationale Gesinnung kund zu tun. In der Raststunde, als alle Ballgäste im öffentlichen Caft'saale

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Seite 2 von 4
Datum: 09.02.1923
Umfang: 4
der Optionen in Südtirol. Er verlangt eine gründliche Reinigung der konservativen all deutschen Kreise, der Feinde Italiens. Auch der Abgeordnete Tinzl beitrieb beim Minister des Innern eine schleunige Erledi gung der Optionsgesuche der Pensionisten, sowie die Ungleichung ider Staatsbeamten an jene der alten Provinzen. Er sprach auch beim Unterstaatssekretär Sardi vor, um eine Beschleunigung zur Genehmigung der vorgesehenen öffentlichen Arbeiten im tri- dent-inischen Venetien zu erreichen. Die Räumung

verträge, welche nach den Bestimmungen des Z 12 der Anlage des 3. Abschnittes, Ib. Punktes, des Vertrages von Versailles gelöst sind. Die Ausübung der Advokatur. Rom, 9. Februar. Eigenbericht. Die par lamentarische Kommission für interne An gelegenheiten überprüfte leinen Gesetz entwurf über die Ausdehnung der Bestim mungen über die Ausübung der Advokatur auf die neuen Provinzen. Dieselbe Kom misston überprüfte auch einen Gesetzentwurf über die Ausdehnung des Gesetzes der Agrarverträge auf die neuen

Provinzen. Die Kammer geht auf Urlaub. Rom, 9. Februar. Eigenbericht. Die Kanuner wird vielleicht schon morgen wie der Ferien antreten. Ausstellung für dekorative Kunst iu ZNonza 1923. Der Lokalaus chuß in Bozen hat zur Erlan gung von einfachen Skizzen für die Einrichtung des ihm zur Verfügung stehenden Raumes einen Wettbewerb veranstaltet, zu welchem eine Reihe von Künstlern eingeladen wurde. Der Termin endet am 10. ds., 6 Uhr abends. lFür die zur Annahme gelangende Arbeit wurde eine Prä mie von 600

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Seite 3 von 4
Datum: 26.11.1923
Umfang: 4
; hier jodvch komm« sie gjamy und gar mir vom persönlichen Verdienste Uir die uner müdliche Tätigkeit zum Wohle unserer Schabt zu. Zjiim .großen Teile konnte sich! die segensreiche Arbeit «unseres bestoeÄdieniten Mirgermeisters noch gar nicht auswirken und! werden die fer ner Swhenden es erst spWer >g>ewa>hr> werden, was unser erster Bi'mgermeistev w rastloser Arbeill und! »iiniter gMßen Opferini für Mevan geleistet hat. Die eriste Allerhöchste Auszeichnung eines DcMschien der nearen Provinzen hätte

nicht mlf edne würdigere Perlfcm fallen können. Unsere herblichsten und Mfrichtiglsten Glück- wÄNsche .dem orisdeni TommenldMvre deutscher Natiivn in den notten Provinzen I Konzert der Kurkapelle. Dienstag den 27. ds., !vormittalgs -von 111 bis 12 Uhr. 1. Flotow: Ouvertüre zur Oper: Stradella. 2. Goard: a) Dodolinette, >b) Im Dorf, Charakterstück. 3. Ur bach: Melodien >ams Aiubers Opern. Hessel: Rofenrvunder, Legende. S. Metra: Span!! scher Walzer. — NachmMags von 4 big halb ö Uhr. 1. Gaint-Saens

an nehmen kann, daß derselbe ihm Auskunft über die betreffenden Angelegenheiten erteilen kann. !2. Der Agente hat das Recht, von den öffent lichen Funktionären einen Auszug aller derje nigen Dokumente zu verlangen, welche er zur Bemessung benötigt. Die Notare, Einnehmer der Registerämter (ricevitori) und (in den alten Provinzen) die Verwahrer von Hypotheken, müssen dem Agente unaufgefordert einen Auszug derjenigen Verträge mitteilen, welche ein Einkommen darstellen. Dieser Aus zug kann an Stelle

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Seite 3 von 6
Datum: 24.12.1923
Umfang: 6
«ißac«7k?s kllr jung unc> s!t ein Xsnon s Zs«io?»oi« »ei»«», Vvi p>snksn»»«in,psrlc»elte Kurort ZNeran und Vurggrafenamt. Die Kurtaxe. Wie wir bereits am Samstag berichteten, hat der Ministerrat ein Dekret genehmigt, womit den Kurgemeinden der' neuen Provinzen die Einhebung von besonderen Steuern, das heißt bei uns auch der Kurtaxe, für ein weiteres Jahr bewilligt wird. Nach den nunmehr in Kraft tretenden Bestimmungen hätte die Kurtaxe ab 1. Jänner 1S24 nicht mehr eingehoben werden dürfen

es töglich lese« s Verbindet die Vorzüge einer glänzend unterrichteten erstklassigen Tageszeitung mit dem reichsten, belehrenden n. unter haltenden Lesestoffe der vornehmen Revue Zahlreiche Mitarbeiter von inter nationalem Rufe. Hermann Lahrs «Tagebuch- erscheint jeden Sonntag. II^ Eigentümer: Llppotvitz S So. Wien,l.,Biberstr .S l-uciwig prit?ii ^ersn, ?08tAas8e 4 derart gut vertreten, daß auch die nicht an dieser Frage interessierten Kurgemeinden der alten Provinzen sich derselben annahmen

bereit ist eine Ausnahme zu treffen als für eine der alten Provinzen. Meron, 24. Dezember 1924. Promotion. Man schwilbt uns: Am 20. ds. promoviert» cm der UmoeaMät Tübbnigcn Herr Kurt Bouniner, Sohn des Herrn FrHtz B '.mnl- ,ner, ehomMgen Besitzers des Hotels Salvoy, zmn Dr. rer. Pol., nachdem demsVlibe «bereits früher von der HandelVhochsclMe München das Dipl. .lnerc. eichciilten hal'lle, Mut ÄM «beendet der vierte der 'ehjemailigen ersten Rsculischirrlmalkwan- ten in Mesa Jahre seme HochschullswÄMN

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Seite 2 von 4
Datum: 16.05.1923
Umfang: 4
in Betracht, die durch zehn Jahre in einer Berufs tätigkeit standen, die in den alten Provinzen ge wöhnlich von Ragionieri ausgeübt wird Dies wären zum Beispiel Prokuristen, Bankbeamte > auch selbständige Geschäftsleute, die selbst ihre Buchführung besorgen, beeidete Buchsachverstän dige u. dgl. Die Ansuchen um Eintragung in das Ver zeichnis der Ragionieri sind bis zum 10. Mär^ 1924 bei der Commissione per la sormazione dell'albo dei ragionieri in Trient einzubringen Dieser Kommission gehört

Militare' verlautbart ein Zir kular des Kriegsministerinms, womit die Beur laubung der Unteroffiziere und Mannschafts personen des Geburtsjahrganges 1901, welche aus den neuen Provinzen stammen und sich am 24. Jänner 1923 unter den Waffen befanden und acht Monate effektiven Dienst geleistet ha ben, verfügt wird. Diese Soldaten werden am Ende dieses Monats beurlaubt und in der Folqe immer sofort, nachdem sie acht Monate Dienst geleistet haben. Hinsichtlich der Militärdienstzcil der Gcburtsjahrgänge 1902

und 1903 aus den neuen Provinzen ist keine Aenderung ein getreten. Die italienische Note an Deutschland. In den diplomatischen Kreisen Roms wird die Note der italienischen Regierung >an Deutsch land als die klarste und genaueste gehalten, welche In diesen letzten Zelten Ä'ber das mittel europäische Problem versaßt wurde. Gleichzeitig hält man die italienische Antwort als eine lo gische Folge der von Italien in der Konferenz von London nach dem Regierungsantritt Musto- linis eingenommenen Haltung

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Seite 2 von 6
Datum: 24.05.1924
Umfang: 6
. Dcr ' verkauf des in Frage stehenden Materials er folgt durch öffentliche Versteigerung, Ueber Vorschlag des Verkehrsministers wurde eine Reihe weiterer Dekretenwürfe genehmigt, darunter Normen über 'die Perfonalbehandlung derexösterreichischenElsenbahn- und Postbeamten, Verschiebung der Neuorganisation der Post'. Telephon- und Telegraphenomter in den neuen Provinzen aus ZI. Dezember 1924. Zlenderungen der Tarife und Bestimmungen über den Postkarlenverkehr. Normen für die Postgebühren

entwürfe bezüglich der Justiz verwaltung genehmigt. Ueber Vorschlag des Arbcitsniinisters Cor- nazza wurde ein auszerordenklicher Beitrag für die Erhaltung der Ströhen indenneuen Provinzen genehmigt. Ebenso ein Betrag von 45 Millionen Lire kür besondere Arbeiten au? den Bahnlinien der direkten ?üge Venedig und Triest. Schließlich wurde noch eine Reihe anderer Dekrete aenebmiai darunter Genehmigung der Reform der Bestimmunaen über den Advo- katenberuf. vereinheitiickuna der Reform der Gesetzgebung

. Der Ertrag wird mit Ausnahm« 10 Prozent, die die waiseninsti- Die )ubalandfrage. London. 24. ZNai. „Reuter' meldet, daß demnächst in Rom und London zugleich eine Erklärung über die Jubalandfrage veröffentlicht werden wird. Mussolini Ehrenbürger von Triest. Der Gemeindevat van Trieft ernannte Mussolini zum Ehrenbürger. Wichtige Gesetzdekrele. Dias „Gtagz. uff.' Nr. 117 bringt das königl. Geisetzdeikret, welchjes die «Forst gesetze der alten uiM .neiven Provinzen vereint und resor- midert. Es enthält

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Seite 2 von 6
Datum: 02.01.1924
Umfang: 6
der neuen Provinzen, die aus dem früheren Regime übernommen wurden^ eben^Ms >ank>uwenden si!Nd. Naich Art. 2 dieses Dekretes Hann jedes Ministerium bis M. April 1934 olle jene Be» Winten entlassen^ die aus GssiundbeitsriüMchten, aus Unfähigkeit, ungenügender Kennt nis der italienischen! Sprache, gerin gem Arbeitsergebnis oder anderen Gründen zum Dienifte unfähig erkannt werden,' serner jene, welche mit 31. Dezember 1S23 bereits 35 Dienst- jath-re oder das 60. Lebensjahr mit wenigstens 2g Dienftjcchven

wird be stimmt, daß jene Militärpflichtigen, die die Lyzealfchulmatura. die Matura des technischen Institutes oder einer anderen gleichberechtigten Schule haben, verpflichtet find, im Aalle der Tauglichkeit die Offiziers-Ergänzungsschule zu besuchen und auch in Ariedenszelten den Grad eines Ergänzungsoffiziers zu bekleiden. Im gleichen Ministerräte wurde darüber bera ten. ob jenen Bürgern der neuen Provinzen, die seinerzeit in Oesterreich-Ungarn irgend welchen Grad bekleideten, diesen Grad auch im italieni

. Steuerbefreiung für ländliche Gebäude. Die ,/MMtta IWciale' Nr. 305 vom 29. Dez. vorilauwwri d->z, W. Dekret Nr. M21 vom 9/ Dezember ILA, womit vom 1. JÄmer 1925 die llAeWuIde und deren Nebenobjekte, welche im Slniine ides Art. 15 des Gesekes von« 1. März 1MK, Nr, 3682 (Serie S.i>) als ländliche zu be- tvaichten sind, in den neuien Provinzen von der Steuer befreit lweidieni. Der FinanzmiMster H?t die DMchMrmigchestlimjmDNgeni Hierf>ür zu «rkissvn. Ein billiges Vergnügen der Franzosen

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 12
Datum: 16.02.1924
Umfang: 12
der hohen Fracht- und Zolllspesen nicht. Leider nmvde noch daM im italienisch-österreichischen Handelsvertrag« der Einfuhrzoll für „Tiroler Loden' ermäßigt und so Mich im Inland? eine Konkurrenz mit unserer Lodeni-ndustrie geschas- 'en, die um so fühlbarer ist, als der österreichi- che Produzent noch immer mit g>er>wgeven Her stellungskosten arbeitet als der italienische. Än den alten Provinzen des Königreiches er freuen sich die Ladenstoffe immer größerer Wertschätzung, die hoffentlich mit der Zeit

zu einer Vermehrung der Nachfragen führen wird. Von neuen Betrieben der T^xtilboanche sind eine Strick- und W i r? W« rens a b ri k in Mgilnd uNd edne Schürzenfabrik in Bozen eröffnet morden Die Leder- und Treibriemen-In dustrie Wann in den alten Provinzen «ine ge ringe Zunahme in der Beschäftigung verzeich nen. Doch macht die allgemein«! Ueberproduktion u. der Proisdruck durch Ausverkäufe falliierter Firmen die Konkurrenz schwierig. Die erst seit nenigvn Jahren bestehende Ka r- tonogenerzeuguna weist dank

Än. Dank der durchgefiWtew Ver besserungen im Betriebe, der zur Verfügung stehenden höheren Kraft und der erhöhten! Nach- 'frage hat die Erzeugung gegenüber dem Vor jahre um zirka 30 Prozent zugenommen. Die Zunahme ist dem gesteigerten Absätze sowohl nach den alten Provinzen Italiens mie ins Zoll ausland zuzuschreiben. An neuen chemischen 'Industrien ist eine Siegellackfabri? in Mevan und «ine Parsumerie-Erzvu- gung in Dogen-Gries entstanden. Die Holzbilddauersii und die Spiel- warenlfabrilkation

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 17.03.1923
Umfang: 6
richter nur vollwertige und unparteiische Leute anerkannt werden. )eäe Zeitschrift cies In- unä ^uslsnäes beziehen Lie am besten cjurcli äie MlW-kSpMlon 5. MMeiAr Volkswirtschaftliche Rundschau Die neuen Fabritatlonssteuern. Nachhange zu unserer gestrigen Mei dung über Ausdehnung der verschiedenen Fabrikationsfteuern auf die neuen Provinzen bringen nun auf Grund der vorliegenden „Gazzetta Ufficiale' vom 12. März. Nr. S9, welche das diesbezüyl. Dekret vom 11. Jän ner 1923, Nr. 140, verlautbart

für den Zentner. Bei der Ein ftchr von Zucker wird eine sogenannte Sur taxe zUm Einfuhrzoll dazugeschlagen, un> zwar in der Höhe der Fabrikationssteun Jede Zuckerfabrik muß ferner eine Jahres lizenz besitzen, für welche eine Gebühr vm K0V Lire zu entrichten ist. Die Biersteuer wird im Anhange ! des Dekretes in sechs Artikeln behandelt uns werden die diesbezüglichen IS Gesetze lmn Axtikel 1 auf die neuen Provinzen ausqe dehnt. Die Bierfteuer beträgt ab 12. Min 1923 für den Hettolitei'qrnd, bei 17.50 Grn

fünf Gesetze auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Laut Artikel 2 die ses Anhanges unterliegen alle über 2V0 Kilo betraaenden Mengen von Samenöl mit,12 März dieser Steuer. Wer also mehr al? 20l) Kilo Samenöl vorrätig hat, hat dasselbe innerhalb drei Tagen beiün Steueramte an zumclden und ist dortselbst innerhalb 15 Ta gen die Steuer zu bezahlen. Die Seifen steu^-er. Aus Grund dei diesbezüglichen drei Gesetze wird dieso Steuer durch Anhang l? des Dekretes, ani unser Gebiet ausgedehnt. Dieselbe betrüg

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