Seit« 8 «Der Landsmann' Vwmstig, den IS. März lSZ< Ausgleichsamt grvegslt werden. Meie Schul den wären ebenfalls aus dem Abkomn^n aus geschlossen. D«se Besttmimmg kaim sich höch stens aus gewisse Schulden und Forderungen, weiche zwischen MtitaSenorn und Tschccho- slowaien bestehen, beziehen. Für die Schulden und Folgerung«, der neuen Provinzen gegen die Tschechoslowakei ist aber jedenfalls nur da« Abkommen maßgebend. «rl. 2. Moratorium für die Schuldenrückzahlung. Die Zahlungen
Vr«: «onach kokten 100 Goldiir« ihm Papiers're, — k>«ndel «it Essenzen oon Südfrüchten «der «it Smnach. Auf Siiind des mit Wirksamkeit »oni 25 Mörz 1V24 auf Ve neuen Provinzen »usgedehnten Gesekes über den Schutz des reel len 5>nnt»e!» NT« Essenzen von Südfrüchten und mit Sirmach find olle jene Gewerbetreibend«, die Cf>en?en von Südfrüchten herstellen oder mit diesen oder mit irgendwie bearbeitetem Surnoch Handel treiben, verpflichtet, der Handels, und Vewerbekmmner folgende Daten mitzuteilen: Käme (Firma
. Bevorstehende Ausdehnung des italienischen Eherechtes. Die „Liberia' meldet aus Rom, daß die ital. Gesetzgebung über das Eherecht in ihrem ganzen Umfang auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden soll. Ms letzte Instanz für Ehestreitigkeiten soll nur mehr der ein zige Kassationshof in Betracht kommen, wäh rend bisher ein eigener Senat die letzte In stanz bildete. Bekanntlich ist bis jetzt nur das for melle Eherecht <M>sch5uß der Ehe, Aufge bot) zum Teil auf die neuen Provinzen aus gedehnt worden (Dekret
vom 24. Sept. 1323, Rr. A>18, Gazzetta Uff. Nr. 233 vom 4. Mt. 1923), während das materielle Eherecht des österr. allgemeinen bürgerlichen Gesetz buches in Kraft geblieben ist. Die' Unglei chung auch des materiellen Cherechtes ist eine fast notwendige Folge der Ausdehnung des formellen, da namentlich bei Eheschließungen von Angehörigen der alten Provinzen bei Standesämtern der neuen Provinzen die Verschiedenheit des Eherechtes als ganz un zweckmäßig erscheint. Fraglicher Erfolg der Frankenstühung