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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 10
Datum: 15.03.1924
Umfang: 10
Seit« 8 «Der Landsmann' Vwmstig, den IS. März lSZ< Ausgleichsamt grvegslt werden. Meie Schul den wären ebenfalls aus dem Abkomn^n aus geschlossen. D«se Besttmimmg kaim sich höch stens aus gewisse Schulden und Forderungen, weiche zwischen MtitaSenorn und Tschccho- slowaien bestehen, beziehen. Für die Schulden und Folgerung«, der neuen Provinzen gegen die Tschechoslowakei ist aber jedenfalls nur da« Abkommen maßgebend. «rl. 2. Moratorium für die Schuldenrückzahlung. Die Zahlungen

Vr«: «onach kokten 100 Goldiir« ihm Papiers're, — k>«ndel «it Essenzen oon Südfrüchten «der «it Smnach. Auf Siiind des mit Wirksamkeit »oni 25 Mörz 1V24 auf Ve neuen Provinzen »usgedehnten Gesekes über den Schutz des reel len 5>nnt»e!» NT« Essenzen von Südfrüchten und mit Sirmach find olle jene Gewerbetreibend«, die Cf>en?en von Südfrüchten herstellen oder mit diesen oder mit irgendwie bearbeitetem Surnoch Handel treiben, verpflichtet, der Handels, und Vewerbekmmner folgende Daten mitzuteilen: Käme (Firma

. Bevorstehende Ausdehnung des italienischen Eherechtes. Die „Liberia' meldet aus Rom, daß die ital. Gesetzgebung über das Eherecht in ihrem ganzen Umfang auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden soll. Ms letzte Instanz für Ehestreitigkeiten soll nur mehr der ein zige Kassationshof in Betracht kommen, wäh rend bisher ein eigener Senat die letzte In stanz bildete. Bekanntlich ist bis jetzt nur das for melle Eherecht <M>sch5uß der Ehe, Aufge bot) zum Teil auf die neuen Provinzen aus gedehnt worden (Dekret

vom 24. Sept. 1323, Rr. A>18, Gazzetta Uff. Nr. 233 vom 4. Mt. 1923), während das materielle Eherecht des österr. allgemeinen bürgerlichen Gesetz buches in Kraft geblieben ist. Die' Unglei chung auch des materiellen Cherechtes ist eine fast notwendige Folge der Ausdehnung des formellen, da namentlich bei Eheschließungen von Angehörigen der alten Provinzen bei Standesämtern der neuen Provinzen die Verschiedenheit des Eherechtes als ganz un zweckmäßig erscheint. Fraglicher Erfolg der Frankenstühung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.01.1923
Umfang: 8
-n>en bif-ten aus dem Sladlae'äude die iveiße Fciline. ^crichittche und einstweilige Beschlagnahme. Nach Artikel 3 kann die in den alten Provinzen erteilte Ermächtigung zur ge- richllichen und zur sichernden Beschlagnahme auch in den neuen Provinzen als einstwei lige Verfügung durchgeführt werden. Umge kehrt kann die einstweilige Verfügung und die Ramionsexekution, die in den neuen Pro- vili'en angeordnet wurde, in den alten Pro- oin-kn als sichernde Beschlagnahme durchge führt werden. Anordnung

von Zeugeneinvernahmen usw. Die von den Gerichtsbehörden der neuen Provinzen angeordneten Zeugeneinvernah men, Verhöre. Sachverständigengutachten und andere Untersuchungsakte, die in den allen Provinzen vorzunehmen sind, sind in denselben erekutionsfähig: ebenso umgekehrt. Das vorliegende Dekret trat am 11. Jän ner in Kraft. Fxekstion Urteile w den Mn? m;d „Ga'erla IIi>!ria>' Nr. 7 vom 19. Jän ner 192? veröf'kniüchl das kg!. Dclretgesetz Nr. 1?si^, »om 2l. De'sinder welche? im Anikel 1 besii^niu. dri

»! die in den neuen Pr?nin-en ge'äülen iirieile a'ch in den allen und umnckehr! e'-ekliüniv-sähig ünd. ..snsern deren E>-eki'l!oii n>a>! mil den in den, Orte, wo die E'ekuiion durchae'übrt werden soll, in Krasl siehenden Vrui-i' >>>n der öffentlichen Ordnung in 5U!^,.s>,i-,,ch slehl.' Artikel 2. Daniel die in den neuen Pro> nirnen geiallien Nneile aittli in den alten Provinzen erekiüieri morden können, müssen sie mit dein vom Ar!i?e! 5''>s> des ilolieni- schen Zivil!'rc>',esses vorgeschriebenen E'eku- tionsform

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 22.12.1923
Umfang: 10
Weininiien den Inieressen unseren Obst- und Wer-,«» sorres in a»sr?ichen5em ^ Koße Rechnung Mirac:en werde In der Fraqe der Aufhebung der (L < - lierbeordnung ist mi^urcilen. dag das Zünistero per l'Cconvrnia Rgzionab» die Kam- «rn der ne».!en Provinzen eingeladen hat. Ber< r«er zu einer Konferenz nach Rom zu > »äsenden, in der dies« wichriq« Fr««« lxhanLett «rdcn soll. Die Fre»ze drön-^ noch einer brauchen ! ZnticheSnmz, da dir» Gewerbebehorden die ^or- zrll noch aii frech: bestehend« Äerr-erveordnirng

geltender, mit Äülfkich? auf die besoii' deren Verhältnisse unseres Bezirkes für diesen von den Zlusnahmsbei'timmunqen des Dekretes Äebraiuh ;u machen. Wir können mir Befriedi- 'uiii sesrstelleii. daß die Aegierunq diesen Der- Hältnissen auch '.Itechnung >>:rage» und »ernigl hat. dag in den einzelnen Provinzen mir Rück sicht am deren besondere Verhältnisse Aiisnahms- bestinim,in<ft:n geirofsen werden können. In di> ^'rooinzialkon'misii?!! ;ur 'Zekämp- fung des Älkoholismus wurden als Vertreter des l?zst

- besseri»ngen in i^jer >'linsi<1i in Aussicht gritelli. Die Rcgetu, g der Ein>>cbung der Kammcrgebuhr nach dem neuen Steiierfnslem. Äeg. Rai Dr. S>egi ^richiei. dag mit !. Gau ner l!/2-l das ueue Ste.iersystem nich ui den neuen Provinzen einxenchü :vird. An») diejein ^liilasse iiiüjje aiich eine '.'ieaie.'c!un,> der '»laii- inergeliühreu ersolgeii. Zie diaunner wurde jüngj! von der Behörde ouigeforderk. ein diesbezügliches Regienieiii auszuarbeiten Zum Zchlusse des Ve- r'chies .»inpfahi der Rejereni

den Wanderhondel. > Reg.-Rui Dr. Siegt eriuchie das Pleiiiuu. das Präsidium ^u ermächtigen, auch den Wanderhan del ^,ir Einrichtung einer »ammertar« heran pe ilen dlirien. sobald durch ein kgl. Dekret der ^ Kammer die gesehliche Äruudloge geboten wird, i Von de» 'tammern der alten Provinzen u>erd.u > solche T^ireu bereits eiugehoben. Im Schoije des ^ ^»!>c>eis uu:> Fiii»iijauss>biisies werde eii> dies- I l>ezügi!»>e- Reui.iueni aiisgiXirbeilei und der Re- ! gierung überreicht iverden. Das 'Plenum erinälh

>. ?ie rückständigen Steuern soll i> iiieuheri^eiie. ivie es die ital. Sieuergeseli- ieb'iug iiorschreibt en't dann in die Steuerlisten eingetragen ia.rdea. n>enn über die eingebrachten Rekure enischiedcii st Als besonders benicksich- Iigung!»l^.ri ioei!>en die Zleuerrückslände der Ar- beiier bel>»>c>e!i nierden sollen, wie die Steuer- Praris der .«Neil Provinzen dem Einkommen aus Aroeiislohii gegenüber -rwei,!. Der »,ur Decknng des At>gai>ges der staat lichen iZebensiniitelbewinlchastunq im Jahr« ISA einizewhne

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 8
Datum: 13.02.1923
Umfang: 8
an de» San gesbruder Verwalter Goftner gab der Männer- gesangversin Bozen 25 Lire der Kinderauslpei- sung statt eines Kranzes. Besten Dank! Für das Zesuheim bei uns abgegeben Unge nannt S<Z Lire. ?ür Arm, Außbaumer bei uns abgegeben Un- gonanirt 3 Lire. Briefkasten. „Licht'. Logik, wo bist du! „Patent'. In den neuen Provinzen gilt h?ute noch das österreichische Paientgesek: das Patent amt ist in Wien. Wien ist aber für die neuen Provinzen nicht mehr zustündig. daher Anmel dungen von Patenten

für die neuen Provinzen nicht bewerkstelligt werden können. Das italie nische Palentgefek mit dem Patentamt in Rom ist auf die neuen Provinzen bis heute nach nicht auszedehnt worden, daher auch nach diesem Ge setze Patentanmeldungen aus den neuen Provin zen nicht erfolgen können. Patente können dem- Ulczüen Sie unterricktet sein grüSler» «. meistgelesenen 7age»elUing ^o^vent^eotsck- Vei- re»^e.^llie!^euteU «Le Lecieataoz üss fükrenüen tlomburqer Export' Llottes frodenammera verzeväet lro»teo!o« «ier Verlag

.»Veat,edea Qbef»ee»Ieita»g',N«^dm'g3s. Lrvte 3S öo. I Geschäft floriert des halb sehr günstig, weil ich durch fortwähren des Inserieren im „Tiroler' den großen Kunden kreis heranzog. nach von Angehörigen der neuen Provinzen nur mr das jetzige Oesterreich beim Palenramte in Wien oder für das 'rühere Italien beim Uffieio delle proprieta intelleruale presse Ministers det Comercio ed Jndustria in Rom angemeider wer den. WirZ ein Patent für mehrere Tlaaien an- gestrebr, empfiehlt sich die Anmeldung beim

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 10
Datum: 24.03.1924
Umfang: 10
der Pensionisten des beim Ministerpräsidenten. Vom Syndikat der Staatspensiomstcn Sek tion Bozen werden wir um Veröffentlichung folgender, aus Rom eingetroffener Mittei lung ersucht: Rom. 21. März. Vorgeführt von den Herrn Abgeordneten Dildan, Giunto und Suvich wurde heute von Sr. Exzellenz dem Ministerpräsidenten Mus solini eine Abordnung der Staatspensionisten des Exregimes der neuen Provinzen, beste hend aus dem Präsidenten des Pensionisten- vereines von Trieft und der Venezia Giulia, Herrn Anton Roich

, dann des Herrn Stra- della und der Frau Witwe Delles als Reprä sentanten sämtlicher Pensionisten und deren Witwen beider Benetien in Audienz empfan gen. Die Abordnung legt« dem Ministerpräsi denten die traurigen, trostlosen Verhältnisse dar, in welchen sich diese Kategorie van ar men Pensionisten befindet, welche nicht nur der Aufbesserung der Bezüge der Pensioni sten der alten Provinzen nicht teilhaftig wur den, sondern sogar sehen mußten, wie ihre früheren Bezüge herabgesetzt wurden. Zwecks Abhilfe

von diesem schreienden Mißverhältnis und im Sinne des abge schlossenen Abkommens von Rom zwi schen Oesterreich und den Nachfolgestaaten bitten die Pensionisten der neuen Provinzen um die notwendigen Vorkehrungen zur Bes serung ihrer traurigen ökonomischen Lage. Der Ministerpräsident folgte sehr aufmerk sam den Ausführungen des Präsidenten Roich und hörte mit großem Interesse den Bericht über das Los dieser Pensionisten an und erwiderte in bestimmter Form, idaß die Sache geprüft und nach Billigkeit und Ge rechtigkeit

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