-n>en bif-ten aus dem Sladlae'äude die iveiße Fciline. ^crichittche und einstweilige Beschlagnahme. Nach Artikel 3 kann die in den alten Provinzen erteilte Ermächtigung zur ge- richllichen und zur sichernden Beschlagnahme auch in den neuen Provinzen als einstwei lige Verfügung durchgeführt werden. Umge kehrt kann die einstweilige Verfügung und die Ramionsexekution, die in den neuen Pro- vili'en angeordnet wurde, in den alten Pro- oin-kn als sichernde Beschlagnahme durchge führt werden. Anordnung
von Zeugeneinvernahmen usw. Die von den Gerichtsbehörden der neuen Provinzen angeordneten Zeugeneinvernah men, Verhöre. Sachverständigengutachten und andere Untersuchungsakte, die in den allen Provinzen vorzunehmen sind, sind in denselben erekutionsfähig: ebenso umgekehrt. Das vorliegende Dekret trat am 11. Jän ner in Kraft. Fxekstion Urteile w den Mn? m;d „Ga'erla IIi>!ria>' Nr. 7 vom 19. Jän ner 192? veröf'kniüchl das kg!. Dclretgesetz Nr. 1?si^, »om 2l. De'sinder welche? im Anikel 1 besii^niu. dri
»! die in den neuen Pr?nin-en ge'äülen iirieile a'ch in den allen und umnckehr! e'-ekliüniv-sähig ünd. ..snsern deren E>-eki'l!oii n>a>! mil den in den, Orte, wo die E'ekuiion durchae'übrt werden soll, in Krasl siehenden Vrui-i' >>>n der öffentlichen Ordnung in 5U!^,.s>,i-,,ch slehl.' Artikel 2. Daniel die in den neuen Pro> nirnen geiallien Nneile aittli in den alten Provinzen erekiüieri morden können, müssen sie mit dein vom Ar!i?e! 5''>s> des ilolieni- schen Zivil!'rc>',esses vorgeschriebenen E'eku- tionsform