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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.01.1923
Umfang: 8
-n>en bif-ten aus dem Sladlae'äude die iveiße Fciline. ^crichittche und einstweilige Beschlagnahme. Nach Artikel 3 kann die in den alten Provinzen erteilte Ermächtigung zur ge- richllichen und zur sichernden Beschlagnahme auch in den neuen Provinzen als einstwei lige Verfügung durchgeführt werden. Umge kehrt kann die einstweilige Verfügung und die Ramionsexekution, die in den neuen Pro- vili'en angeordnet wurde, in den alten Pro- oin-kn als sichernde Beschlagnahme durchge führt werden. Anordnung

von Zeugeneinvernahmen usw. Die von den Gerichtsbehörden der neuen Provinzen angeordneten Zeugeneinvernah men, Verhöre. Sachverständigengutachten und andere Untersuchungsakte, die in den allen Provinzen vorzunehmen sind, sind in denselben erekutionsfähig: ebenso umgekehrt. Das vorliegende Dekret trat am 11. Jän ner in Kraft. Fxekstion Urteile w den Mn? m;d „Ga'erla IIi>!ria>' Nr. 7 vom 19. Jän ner 192? veröf'kniüchl das kg!. Dclretgesetz Nr. 1?si^, »om 2l. De'sinder welche? im Anikel 1 besii^niu. dri

»! die in den neuen Pr?nin-en ge'äülen iirieile a'ch in den allen und umnckehr! e'-ekliüniv-sähig ünd. ..snsern deren E>-eki'l!oii n>a>! mil den in den, Orte, wo die E'ekuiion durchae'übrt werden soll, in Krasl siehenden Vrui-i' >>>n der öffentlichen Ordnung in 5U!^,.s>,i-,,ch slehl.' Artikel 2. Daniel die in den neuen Pro> nirnen geiallien Nneile aittli in den alten Provinzen erekiüieri morden können, müssen sie mit dein vom Ar!i?e! 5''>s> des ilolieni- schen Zivil!'rc>',esses vorgeschriebenen E'eku- tionsform

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 8
Datum: 13.02.1923
Umfang: 8
an de» San gesbruder Verwalter Goftner gab der Männer- gesangversin Bozen 25 Lire der Kinderauslpei- sung statt eines Kranzes. Besten Dank! Für das Zesuheim bei uns abgegeben Unge nannt S<Z Lire. ?ür Arm, Außbaumer bei uns abgegeben Un- gonanirt 3 Lire. Briefkasten. „Licht'. Logik, wo bist du! „Patent'. In den neuen Provinzen gilt h?ute noch das österreichische Paientgesek: das Patent amt ist in Wien. Wien ist aber für die neuen Provinzen nicht mehr zustündig. daher Anmel dungen von Patenten

für die neuen Provinzen nicht bewerkstelligt werden können. Das italie nische Palentgefek mit dem Patentamt in Rom ist auf die neuen Provinzen bis heute nach nicht auszedehnt worden, daher auch nach diesem Ge setze Patentanmeldungen aus den neuen Provin zen nicht erfolgen können. Patente können dem- Ulczüen Sie unterricktet sein grüSler» «. meistgelesenen 7age»elUing ^o^vent^eotsck- Vei- re»^e.^llie!^euteU «Le Lecieataoz üss fükrenüen tlomburqer Export' Llottes frodenammera verzeväet lro»teo!o« «ier Verlag

.»Veat,edea Qbef»ee»Ieita»g',N«^dm'g3s. Lrvte 3S öo. I Geschäft floriert des halb sehr günstig, weil ich durch fortwähren des Inserieren im „Tiroler' den großen Kunden kreis heranzog. nach von Angehörigen der neuen Provinzen nur mr das jetzige Oesterreich beim Palenramte in Wien oder für das 'rühere Italien beim Uffieio delle proprieta intelleruale presse Ministers det Comercio ed Jndustria in Rom angemeider wer den. WirZ ein Patent für mehrere Tlaaien an- gestrebr, empfiehlt sich die Anmeldung beim

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