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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 18.04.1923
Umfang: 8
. 1: Der lcmdw. Bodenertrag, welcher vom — dm Grund selbst bebauenden — Eigentümer be- pgcn wird, wird der Einkommensteuer als Cr- ki^ der katezorie') k! ab t. Zänaer 1SZ4»*) mterworscn. Res» Ertrag wird berechnet aus der Diffe- ein zwischen dem Wert des Vodenproduktes wie den, üblichen pachtwert desselben, welcher »erwehrt wird, um die Produktisnskosten und «rlvfie, wie sie hinsichtlich der gewerblichen ktträge in Abzug gebracht werden können. Die se Sofien und Verluste könneu nur insoweit iosa Rohertrag

. 1 er- »ähote Steuer auf den landw. Bodenertrag wird «üt 10°Z> des Ertrages selbst festgesetzt. Der Sah von l0'< schließt bereits die Kriegs- centcjimisleuer'') und den Invalidenzuschlag ein. Zuschläge zugunsten der Gemeinden, Provinzen imd handelzkammern dürfen keine gemacht wer den. Z. Abgabe der Steuererklärungen. ^ Art. Z: Die Eigentümer, welche ihren Grund selbst bebauen, müssen km von ihnen bezogenen Roh- '1 Die itol. Einkommensteuer gliedert sich nach öen verschiedenen Einkommensquellen in vier

Kkgorien: siehe „Tiroler' vom 3. März. '> Alle Terniine setzen wir so ein. wie sie auf Srnid des Zlusdeh.nungsdckretes Nr. 686, 192Z, Kr die neuen Provinzen gütig stnd. Si^he „Tiroler' vom 21. Mär.z. ertrag, die Produktionskosten und -Verluste, de» mutmaßlichen Pacht- oder Metwert, welcher sür den Grund im Regime des freien Handels erzielbar wäre, anmelden. Art. 4: Der Pächter mutz den aus ihn entfallenden vodenertrag und die Produktionskosten und Verlaste anmelden. Art. S. Die Erklärungen

, welche die Steuerträger aus Grund der vorhergehenden zwei Artikel abzöge- bei» verpachtet sind, müssen sich aus dos in de» Zehren 1S201S21 und 1SZI1S22 erzielte Vurch- schnittserträgnis gründen und bis zum Z0. Zuni 1S2Z abgegeben werden. 4. Strafbestimnumgeu. Art. 6. Für die Aichtabgabe oder unwahre Abgab« der in den vorigen Artikeln oorgeschiebenen Er- klärungen wird eine Strafe in der Höhe des vierte« Teiles der Steuer aus den Ertrag oder jenen Teil des Ertrages, welcher verschwiegen wurde, erhoben. Die Erfassung

«me Richtlinie für ihre Angaben haben und die allergrobstsn Unterschiede in der Be steuerimg vermieden werden können. Wir wer den diese Tabellen, sobald sie vorliegen, ver öffentlichen und noch eingehend besprechen. B. Die FMeZusg des Boden ertrages. Auf Grund der Art. Z und < des Dekreten Nr. lö 1923 stnd die Steuerträger verpflichtet, di« Steuererklärung bis spätestens 30. Zun, I92Z abzuqeben. Die näheren Vorschriften für diese Erklärung sind in der Durchsührungsverordnunq vom l2. März. Nr. öVS. enthalten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1902
Umfang: 8
, und aus diesem Pergleich kommt er zum Schluß, daß Grund und Boden (da er nur ein Rentenfond ist) die Forderungen des ihn be lastenden Hypothekenkapitals nicht befriedigen kann, daß er also nicht die Kapitalsschuld, sondern nur die Rentenschuld als Belastung verträgt. — Vogel fang geht in der Begründung seines Vorschlages einen ganz anderen Weg, worauf er wiederholt und mit Nachdruck aufmerksam macht, ein Zeichen, welche Wichtigkeit er seinem Beweisverfahren beilegt. „Wir suchen — schreibt er — wie in allen sozialen

werden kann.***) 6) Grund und Boden nach christlich-germa nischer Anschauung, a) Das Grundeigentum ein Amt im Dienste der Gesellschaft. Welches ist nun die in der Geschichte der ger *) Die Grundbelastung ?c. S. 4. **) Die sozialpolitische Bedeutung zc. S. II. ***) Die Grundbelastung zc.. S. 4. manischen (und slavischen) Völker begründete Rechts anschauung in Bezug auf Grund und Boden? — Grund und Boden durfte nicht nach dem Be lieben des jeweiligen Eigentümers geteilt, veräußert und noch weniger — worauf

es hier besonders ankommt — verpfändet werden. Der Grundbesitz war also der Verfügungsfreiheit des einzelnen entzogen, das Grundeigentum war gebunden. Dieser Beschränkung der Freiheit lag eine hohe soziale und sittliche Idee zu Grunde: das Grundeigentum des einzelnen wurde von den Ger manen (was es auch ist) als Teil des gesamten nationalen Bodens betrachtet, auf dem der Staat sich entfaltet, auf dem das Volk wohnt, und von dem es lebt. Grund und Boden hat darum für Staat und Volk die allergrößte Bedeu tung

war, aus der Urzeit her erhalten. Ursprünglich war nämlich Grund und Boden Kollektiv-Eigentum (Gesamteigentum) des Geschlechtes (der Markgenossenschaft), und hatte der einzelne nur den Nießbrauch oder den Genuß be stimmter Teile. Als sich dann nach und nach mit dem Vordringen der Kultur und im Interesse einer besseren Bearbeitung das Privateigentum daraus entwickelte (Wald und Weide sind vielfach noch jetzt Eigentum der Genossenschaft, der späteren Gemeinde, als Allmende), so blieb doch Jahrhunderte lang

das Rechtsbewußtsein wach, daß Privat- oder Sonder- eigentum an Grund und Boden nicht der Willkür des einzelnen überlassen, sondern an die Interessen der Gesamtheit gebunden und durch dieselben beschränkt sei. Besitz und Bearbeitung des Bodens sollte zwar ein Recht , und Vorteil des Privateigentümers, aber zugleich auch ein Dienst der Gesamtheit sein und wurde darum in letzter Hinsicht als Amt betrachtet, das im Dienste der Gesamtheit zu verwalten war. «Den nationalen und geschichtlich zum Ausdruck, ge brachten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 6
Datum: 04.06.1901
Umfang: 6
ist; 3/ in Erwägung, dass die Verschuldung des Bauernstandes schon eine Höhe «reicht hat, welche die Fortexistenz desselben ernstlich bedroht erscheinen lässt, stellen die Unterfertigten den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der LandesauSschusS Mrd beauftragt, im Wege geeigneter Erhebungen festzustellen: 1. ob und inwieferne die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden ans die Verschuldung desselben von Einfluss ist; 2. ob dieser Verschuldung, sowie überhaupt dem Niedergange

deS Bauernstandes beim Fortbestand der Verschuldungsfreiheit gesteuert werden könne ; 3. wenn nicht, inwieweit der Verschuldbarkeit eine Grenze zu ziehen sei; . - . 4. ob die Beschränkung der Verschuldbarkeit für den Bauernstand mit socialen oder wirtschaftlichen Nachtheilen verbunden sei, und wenn „ja', mit welchen; ' ^^^ ^ 7 5. ob eine gesetzliche Einschränkung der Ver schuldbarkeit von Grund und Boden mit Erfolg durchgeführt werden könne, ohne dass zugleich eine Entschuldungsaction eingeleitet

st e, und die Antwort daraus derfeste Ausgangspnn kt für alle weiteren Untersuchungen. Hier wird gefragt: ob und inwiefern die freie Hypothekarische Serschnldvarkeit von Hrnnd und Moden anf die Verschuldung desselben von Kinflnss ist. Der Klarheit halber, die hier von besonderem Werte ist, fragen wir zuerst: . Was ist die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden? - II. Was ist die freie hypothekarische SerschuldVarkett von Hund und ZZoden Die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund

und Boden besteht n ich t darin, dass der Grundbesitzer nach Belieben Geld leihen kann, soviel man ihm zu leihen gibt. Das kann ja ein anderer auch; das kann der Kaufmann, der Gewerbe treibende, das kann der Beamte, der Professor, der Privatier und der Bettler. Jeder, der nicht unter Cnratel ist, kann Geld leihen, soviel er will, wenn er es nur bekommt. Die freie hypothekarische Ver schuldbarkeit von Grund und Boden ist etwas ganz anderes. Die Werschuldvarkeit zunächst besteht darin, dass Grund

gkeit deS Schuld ners gelegen ist, der z . B. als arbeitsam, sparsam, als Geschäftsmann mit gutem Kundenkreis 2c. bekannt ist; bei der Hypothekarschuld hingegen findet der Gläubiger die Sicherstellung seiner Ansprüche auf Capital und Zinsen in dem mit der Hypothek belasteten Grund und Boden. Werden seine Ansprüche in der be stimmten Zeit nicht befriedigt, so kann er zu diesem Zweck die gerichtliche Feilbietung verlangen und ans dem Gelderlös seine Forderung befriedigen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 19.01.1923
Umfang: 8
die derzeit diensttuenden Sekretäre im Amt behalten oder provisorisch einen anderen bestellen, welcher die in den Nr. 1, 2. 3, 4 des Art. 162 angeführten Eigenschaften und die Stu dien hat, welche von Nr. 5 des erwähnten Art. gefordert werden: gleichwertig« Studien werden anerkannt, j»doch muß die Ernennung sofort nach dem die vorerwähnte Prüfung stattgefunden hat, «ms Grund einer regelrechten Ausschreibung statt finden. (Die in Nr. S des Art. 162 geforderten Studien sind: absolviertes Lyzeum, absolvierte

nicht auf Grund der vorangeiührten Artikel geordnet haben. (Di»ser Artikel zeigt wohl am besten, wie es nunmehr mit der ehemaligen Gemeindeautonomie aussieht.) Art. 20. Die Gemeindesekre'ar«. welche d^nitiv sind oder welche mindestens vier Dienstjahre haben und welche aus Grund der vorherskhenden Ar tikel ihr Amt nicht weiter ausüben dürfen mi!> welche nicht anderweitig im Dienst« d»r Ge meinde verwendbar sind, werden zur Verfügung gestellt (collacati in disnonibillw) und erhalten die Bezüge nach dem Art

der Provinzen wird die Vcrwalruitg der selben von den außerordentlichen Lanöes- ausZchüssen. die aus Grund des kgl. Dekretgesetzes vom 31. August 1SLI, Nr. 12SS, einAvsetzt wur den, oder, wo diese Landesausschüsse nicht mehr täüg sind, von einer Kommission, welche aus Grund des Art. 324 des Gesetzes zusummen- gesetzt wird, geführt. (Bei uns bleist also der provisorische Landes- ausschuß vorläufig mit den neuen Funktionen bestehen.) Art. 27. Für den Uebergang des Dienstes und für die Regelung der Beziehungen

zwischen den Körper schaften, die sich aus den neuen Derwalmi>gs- bezirken ergibt, wird das Ministerium des In nern Vorsorgen und falls dies notwendig ist, dies auch durch besondere LiqiÄierungskommissSre be. sorgen lassen. Der ProvinzIal'Bemnlenobbao. Art. ZS. Fall» aus Grund der neuen Verwaltungseintei lung und der Neuordnung, welche durch das gegen wärtige Dekret eingeführt wird, eine Beamten- steile ausgelassen oder ein Beamtenstand verrin gert wird, werden die Beamten und Angestellten der Provinzial

- und Bezirksverwaltungen mit den Bezügen auf Grund des An. 27 des Gesetzes vom 22. Novembre IMS. Nr. WZ, zur Disposition ge stellt, wobei ihnen das Recht der Pensionierung, falls sie daraus Anspruch haben, gewahrt bleibt. Art. 2S. Die Verfügungen der Art. 1SZ und 281 haben, soweit sie die Vvrbereitungsarbeiten und die Fest stellungen betreffen, sosort in Kraft zu treten. Sie werden endgültig in der Weise und in dem Zeit punkte angewendet, welche in einem weiteren De krete über die lokalen Umlazen, das auf Vorschlag

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 12
Datum: 27.04.1912
Umfang: 12
sich sein Rest „Obmännerderdeut- schen Lehrervereine-. Da aber die beiden katholischen Lehrerveine auch nur deutsche Lehrer umfassen und daher deutsche Vereine sind, so ist diese neueste Bezeichnung wohl nur in der bei uns stets zutreffenden Bedeutung von freist»»ig zu verstehen. Der Verein hat somit eine „zuverlässige (!!) Grund lage gefunden und bei der regen Teil nahme der Mitglieder an den Vereins interessen kann von der EMWicklmkg der selbe» das Beste (!!) erhofft werden' (d.-österr. L.-Z.. Jahrg. 1S11

: Nr. 1. Billa in Bozen. Neubau. Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mitib13m> Grund, 4b>00v X. Nr. 2. Villi in Bozen. Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit. 743 m- Grund, 40.VW L. Nr. 3. Villa in Bozen. Neubau. Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit.546 ^ Grund, S4.«.V0T, Nr. 4. Wohn- und Geschäftshaus in Bozen, 2 Läden. 7 Wohiungen, Garten und Hofraum, SO.lXX) K, Nr- b. ' illa in Meran. in sehr schSner Lage, samt kom. pletter Inneneinrichtung. Gatten zc.. 105

(X» IL Nr. 12. Billa in Seis. Neubau, samt Inneneinrichtung und 2u4V Grund, b0.0!-v IL. Nr. 13. Haus in Bozen, in der Nähe der MrgersSle, mit 475 Klafter Grund. Nr. 14. HauS in St. Michael-Eppan mit StScklg»bSude, für jedes Gewerbe, auch Obsthandel, geeignet, W.WV 15. Nr. 16. Weingut mit Haus, Stadl, Stall für 12.000 L zu verkaufen, eventuell zu verpachten. Nr. 17. Hotel in Teutsch-Südtirol mit Speisesaal, großem Restaurationsgarten, 24Fremdenzimmern. vollständig eingerichtet, samt Wäsche und Silber, mit anschlie

ßenden, sehr großen dazugehörenden Baugründen, ganz hypothekensrei, 110.0X1 X. Nr. 18. Villa in Seis-Kastelruth, Neubau, in schSner Lage, 3 Wohnungen mit je 3 Zimmern, Küche, Bad, Zubehör, Grund zirka 126» m- MLVO R.. Nr. 19. Villa in Seis-Kasteliuth in schSner Lage, Ein familienhaus mit ö Zimmern, 3 Kammern, Mche, Bad :c.. auch als Pension, geeignet, Grund zirka 1005 31.500 l<, Nr. M. Großes Geschäftshaus in Bozen, zentral gelegen, mit sehr großen Lokalitäten zu verkaufen. Nr- 21. Geschäftshaus

Garten, zuse- hörige Wohnung, eventuell mir lO Zimmern für Fremdenpension in Gries zu verpachten. Nr 3!. ttasö-Restaurant mit nioßem Grund, vollständig eingerichtet in Sommersrischort bei Bozen. Nr. 23. Großer Gasthof im Vintschgau. bekanntes Tcuristen- heim mit Nebengebäuden, Äutogarage, Magazinen, Badeanstalt, großem Garten, großer Oekonomie mit 2 Stallungen, Stadl, sehr günstiges Objekt, samt Inventar. Nr. 34. Baknhosrestaurant im Viritschgau wit 2 Lokalen Verai da, 6 Fremdenzimmern

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 27.06.1901
Umfang: 8
n g s f r e i h e i t auf die Verschuldung: BiSherhaben wir den Entwickelungsgang auf gedeckt, aus dem aus der Verschuldungsfreiheit hohe Besitzschulden (als^ hypothekierte Restkauf schillinge und Erbtheile) und andere Schulden verschiedenen Ursprungs hervorwachsen. Fassen wir das Gesagte kurz zusammen: 1. Die unbeschränkte Verschnldbarkeit von Grund und Boden ermöglicht den Grunderwerb gegen geringe (mitunter gar keine) Anzahlung ; sie bietet darum zunächst die Gelegenheit, beim Güter- Neber die Geschichte und Mege des katholischen

, das in unser Deutsch übertragen, also lautet: i kauf einen oft sehr großen Theil des Kaufpreises schuldig zu bleiben, sie bietet die Gelegenheit zu entsprechender Verschuldung. 2. Sie erleichtert dadurch den Güter erwerb und vergrößert die Nachfrage und zwar gerade seitens unbemittelter Bewerber. 3. Dadurch bewirkt sie eine entsprechende Steigerung der Grundpreise, sie schafft hohe, übermäßige Verkehrswerte von Grund und Boden. 4. Die weitere Folge davon ist, dass Grund und Boden beim Besitzwechsel durch Kauf

zu über triebenen Preisen in Hände kommt, die nur geringe Anzahlung leisten können, dass er also nicht bloß verschuldet, sondern hoch über schuld e t wird. 5. Handelt es sich um den Besitzübergang in der Familie unter Lebenden oder von todeS- wegen, so werden die Erbtheile der Miterben (inso weit bewegliches Vermögen nicht vorhanden ist) auf Grund der Verschuldbarkeit als Hypotheken auf das Erbgut gelegt. 6. Da diese Erbtheile auf Grund der GutS- fchätzung bemessen werden, die Schätzung aber unter dem Eindruck

des Verkehrswertes zu hoch ausfällt, so entstehen auch entsprechend hohe Erbschulden. 7. Ist.das zu Werbende Gut bereits über schuldet, so wird nicht selten, um die Uebernahme in der Familie zu ermöglichen, das Gut noch höher geschätzt und werden infolgedessen noch neue Hypo theken auf das ehedem schon überlastete Gut gelegt 8. Auf diesem Wege macht die freie Ver fchuldbarkeit von Grund und Boden die Ver schuldung nicht nur möglich, sie führt direct zur Verschuldung, sie bringt den VerschnldungS- zwang

zu Ehren Mariens erhebende Tropen, von denen wohl die berühmtesten das Lalve ReZins und das Rsäemxtoris Uatsr sind. In seinem gebrechlichen Körper barg er eine mit allen Vorzügen der Wissen schaft und der Frömmigkeit ausgestattete Seele. Von die Möglichkeit zu anderen Schulden beliebigen Ursprunges und ^beliebiger Höhe. Sie erleichtert zugleich das Schuldenmachen und bietet für alle Schulden den Grund und Boden als Hypothek, der auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit belastet

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 16.07.1907
Umfang: 8
von den Landwirten in ihrem eigenen Interesse verlangt worden ist, wird, seitdem die Klagen über die Fleischnot sich häufen und den Ursachen der Fleischnot mit Ernst nachgegangen wurde, immer mehr auch als ein Leben Linteresse der städtischen Bevölkerung erkanni. Auch für den Rückgang der Viehproduktion lassen sich mehrfache Ursachen anführen; hier sei nur auf einen, freilich den allerwichtigstcn Grund hingewiesen. Oesterreich besitzt an sei nem vielgestaltigen Boden, besonders in den GedirgS- und an erster

Stelle in den Alpen ländern eine geradezu unschätzbare Grundlage für gedeihliche Viehwirtschaft. Umfomehr ist es zu beklagen und um so nachhaltiger muß es bekämpft werden, daß Jahr für Jahr aus gedehnte Gründe, die durch Beschaffenheit deS Bodens, durch Lage und Klima sür die Vieh zucht wie geschaffen sind, dieser ihrer natür lichen Bestimmung ganz oder teilweise entzogen werden. DicS geschieht auf mehr als einem Wege: 1. In vielen Gegenden, besonders in den Alpenländern, liegt ein Grund

in der über mäßig hohen Weidesteuer. Es ist allgemein anerkannt, daß die Grundsteuer in Oesterreich viel zu hoch ist und die gesamte landwirtschaft liche Produktion ungebührlich verteuert; be- sonders drückend aber, geradezu unerträglich ist sie in den Hochtälern bezüglich der Alpenwei- den, die nur einen kleinen Teil des Jahres hindurch ober der Holzgreuzc zirka zehn Wochen lang bezogen werden können. Da die Grund steuer oen Landes- und Gemeinde-Umlagen unterlieg: und letztere wegen versteigenden Be dürfnisse

bei der letzten Grundstcuerrevision in den seltensten Fällen berücksichtigt worden ist. Anstatt durch fortgesetzte Besteuerung enragloser Gründe die Bewirtschaftung des verschonten Gebietes noch zu verteuern, sollte der Staat schon im Interesse der konsumierenden Bevölkerung durch Prämien und Subventionen die Instandhaltung der Alpenweiden und Wiederherstellung übermurter Flächen unterstützen. In jedem Falle ist eine ganz andere Steuerbehandlung der Viehweiden dringend geboten. 2. Ein weiterer Grund

nicht mehr rentiert. Die Regierung muß sich endlich klar darüber werden, daß Jagdsport und landwirtschaftlicher Beruf in volkswirtschaftlich;? Hinsicht gar keinen Vergleich nebeneinander aushalten. Grund und Boden ist in erster Linie dazu gegeben, um aus seinen Erzeugnissen die Be völkerung zu ernähren. ES ist ein sehr be denklicher Kulturrückschritt, wenn der Mensch und das Rind vor den Hirschen und Rehen weichen muß. Dieser rückschrittliche Entwick lungSgang, der für billige Volksernährung eine imm

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 28.01.1925
Umfang: 8
, dem unmittelbaren Be zug« der Nutzun gen aus Grund und ZHen ohne persSnttche, örtliche, zeitliche und «aiitÄatwe Abgrenzung durch mehrere Por jonen ein End« zu fetzen. Das Gesetz zur hi«H« von der durch die Erfahrung fest- Qiteätsn Tatsache aus, daß nur derjenige ein s gmeresie hat. die Produktion von Grund und i Roden zu heben, der auch unmittelbar hieraus den Nutzen zieht- Wenn z. B. Grund und Boden, sei es WaW oder Weide «ner Gemeinde gehört umd alle Ameiickeimgehöngen ohne Beschränkung das R-chi

lich die Feststellung des Bestehens solcher Gemeinschaften die Voraussetzung. Daher »ilÄ darin angeordnet, daß alle gemein samen Benützungen von Grund und Bötzen, ckso die land- und forstwirtschaft lichen Nutzungsrechte bis 6. Juni 1VLS anzumelden sind, widrigen falls sie späterhin selbst klags- «eise nicht mehr geltend gemacht «erden können. Dies hat zw? Fsige. daß ein Recht, welches nicht angemrlvet wkd. »ach diesem Termin« selbst dann, wenn es b« dorthin ordnungsgemäß M Recht be standen

- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechten zu verstehen? Die maßgebende« im Gesetze enthaltenen Begriffe besagen: 1. Es muß sich um «in Recht handelin, aus Grund und Boden Nutzen zu ziehen, und jwar mn ein Nutzungsrecht,- das nich t o b geg ren zt i st. Der Mangel an m«r Begrenzung kann mm darin bestehen, daß dieses Recht entweder hmsichMch der An- Zahl der Person«, nicht festgesetzt ist oder hin sichtlich des Ortes, der Zeit oder des llmfan- Ms unbestimmt ist. Jedenfalls muß es ein Nutzungsvech-t sei«, dae durch sein« unge naue

häufig kommt es vor. daß auf Alpenwieien — denn um solche Verden han delt es sich in der ReKZl de-i uns — Pri vatpersonen Kochhütren und andere Bauten besitzen, die aus d^>n Boden der Gemeinden sieben. Auch dies sind Recb'.e, die normalerweise mitRechlsb^griffe des Eigentumes an Grund BoX'n nicht in Einklang stehen. d) Außer den Alpenweiderechten gibt es noch andere Weiderechte, die zu ge wissen Zeiten von den Einwohnern einer Ge meinde. manchmal sogar fremder Gemeinden, ausgeübt

daß diese Nutzungsrechte sich bereits in ein Recht der ausschließlichen Benutzung smer TeWäche von Grund und Boden entwickelt haben, oder daß die Gesamth»! der ausgeübt«« Nutzungs rechte für den derzeitig«« Eigentümer ksin anderes Recht mehr übri>g lassen, als das Recht für den Grund und Boden die Steuer zu bezahlen. In diesem Falle geht entweder die Teilsläche in das Allsmeigentum des Nutzberechtigten über oder wenn mehrere an einer Fläche dieses Recht ausüben, wird die Mäche unter diesen im Verhältnisse ausge- toikt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 10
Datum: 18.05.1901
Umfang: 10
verhält es sich ähnlich wie mit der Grundsteuer: auch sie zahlt zum weitaus größten Theile der verarmende, ver blutende Bauernstand und die mittlere und arme städtische Bevölkerung. Die Gebäudesteuer ist außerdem doppelt unge- recht; sie ist eine doppelte Besteuerung des Grund und Bodens. Der Bauer zahlt für den Reinertrag des Grund und Bodens 32 7 Procent an Grund steuer, er zahlt mithin mehr als das Vierfache von dem, was der Millionär für sein müheloses Ein kommen in Form

der Personaleinkommensteuer an den Staat abführt. Und obwohl der Bauer für sein Eink ö mm en aus dem Reinertrag vier mal so viel zahlt, als der Millionär für sein Einkommen,.muss er noch aus dem Ertrage des Grund und Bodens Gesinnungsgenossen! Sonntag, den 19- die Gebäudesteuer entrichten. Der Bauer hat ja kein anderes Einkommen, als den Reinertrag von Grund und Boden, und das Haus ist für ihn nur eine Last, ein Anlass zu Auslagen. Aber was will ich von diesen, den direkten Steuern überhaupt, sagen,wenn im Staatsvoranschlage

Classen abzuwälzen, das ist nach Dr. Kaizl der Grund, warum die Steuervertheilung in Oester- so ist, wie wir sie hier vorfinden. Schon aus diesem Grunde könnte ich daher nicht für eine so ein seitige Er höhung einer Steuer, welche wieder nur zu Lasten der ärmeren Bevölkerung angelegt ist, stimmen. Mich veranlassen aber noch andere Gründe, gegen diesen Antrag zu votieren. Im Tiroler Landtage wurde nämlich ein ganz ähnlicher Antrag im Jahre (1900 abgelehnt, nnd zwar hauptsächlich auf die Ausführungen

, auch wely! die Steuer noch mehr erhöht wird (liest): „Das ist nicht der Fall; es wird gleichviel, wenn nicht mehr, Brantwein getrunken werden, aber Fusel; und was Fusel für eine Wirkung hat, können die Herren wohl berechnen, wenn man weiß, zu welch großer Gefahr diese Brantweinpest wird, die speciell durch das Trinken von Fusel gefördert wird ' Das sind die Ausführung der Tiroler Abge ordneten, die dazu geführt haben, die Brantwein- vorlage in Tirol zu werfen. Das ist auch ein Grund, der mich bestimmt

, gegen diesen Antrag, wie er heute hier vorliegt, zu stimmen. Z)ie Gefälligkeit kostet dem Land 73—83.VVV Krane». Ich habe abet noch einen weiteren Grund. Nach dieser Vorlage werden in Tirol 510.000 bis 520.000 15 einge hoben. Tirol erhält eine Entschädigung von 437.000 15, 73.000 bis 83.000 15 bleiben in den Händen des Staates für die EinHebung und Ueber- Uhr nachmittags Bauernversammlung!

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 23.10.1923
Umfang: 6
Lire. Am l?. Okt. karte sich Unteririialler vor dem Tirbuna>e in Bozen m?gen Betruges zu vernnrmnrlcn Hin- sichtlill? einer Dnrlekenssunime von N.5M Lire zum Sitxkden d'r Mirit»ung murdr er inangels hinreichender Schuldbeweise freigeipro- chen. im übrigen d?s 'chu d'1 er nannt und zu 11 Moniten und 20 Tag^i Ker kers und 15>Zs> Lire Geld'traie verurteilt. '4tin Teil der Strafe rnurde ihm am Grund der er gangenen Amnestie bedingt nachzelehen. M Mnchener KamMerNele. „Der Landsmann' dat ain Snmctn

der Ee- richtspürjonalslcUen. Aushebung der bisherigen Provisorien. Artikel 1 des Dekretes Nr. MM bestimmt: Innerhalb 31. Dezember 1923 können alle jene provisorischen Verfügungen, durch welche aus Grund der Normen Kes Heeres- höchslkomrnandos und des Ministerrates. An gestellte des österreichischen Regimes bei den Gerichtbehörden der neuen Provinzen bestä tigt, wiederzugelassen, wiederaufgenommen oder sonst irgendwie im Dienst belassen wur den. !' verrufen werÄen. Die . usionierung des entlassenen Perso nals richtet

Personalreziskij. Artikel 6 des Dekretes regelt die BÄiwz des provisorischen Perfonalregisters. Diesig ist nach Ausscheidung der, auf Grund der n> ften drei 'Artikel enthobenen, bezw. pensw. nierten Beamten zu bilden, wobei die il^ Rangordnung einzuhalten ist. Das Register enthält zwei Ranggrade: 1. Kanzlisten und Sekretäre (cancellien « segretari): 2. Kanzleichess und Sekretärchefs tcmcel- üeri capi e segretari capi). Für die Rangordnung innerhalb tu«r Gruppen ist entscheidend: Rangsklassc, C:> nennungsdatum

. In die Gruppe der Kanzlisten und Sekn- täre werden ausgenommen: a) die Funktionäre der Gruppe 0, v undü (Gruppe hat Vorrang): b) die Offizianten, ausgenommen die »eid lichen, ive!c!>e auf Grund des Zirkuläres vom 4. November 1919 des Ministerpräsidenten zu Beamten der Gruppe L ernannt wurden, falls sie einen höheren Studientitel als den einer Volksschule aufweifen können und zur Führung des Grundbuches geeignet sind: c) die Offizianten. ausgenommen die weib lichen, welche auf Grund des erwähnten Zir kuläres

AN !>'r- Iekre Nach 2 ZkAnic. bereits b was Jene. > Iwn Diei Spruch ^Schalt fi Krsteigt Werden? Ililde Beh Ue w «chcn > !heuie br «lch-'d, jüi:. 21R Die Erben von Senkenberg. Kriminalroman von Erich Eben stein. K AortfqflM«. Nachdruck verboten. „Ist es denn ein so dringender Grund, der Sic zu mir führt?' antwortete der Detektiv, nachdem er sie begrüß» hatte, kühl. Denn er konnte das Bild der lachenden, flirtenden AioliUa aus dem Restaurant nichl los wer den und fragte sich erstaunt, was sie über haupt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 21.04.1923
Umfang: 10
Smwlav, Ä . ZGÄ 'tSÄ. .Der llroler^ S«V»7 BoltswittschMicher Zeil. Besteuerung des Bodenertrages. z. Ne Feststellung des Boden ertrages.*) Art. 1Z. Dir erste Erklärung, welche der Steuerzahler pr die Steuer ab 1. Jänner 1S24 vorzulegen hat, P auf Grund des durchschnittlichen Erträgnisses „er Erntejahr« ISAM und 1921/22 sowohl in zqitg aus die Berechnung des Roherträgmsses. alz auch des Pachttvertcs des Grundstückes, der jchrlichen Passwzahlungen in»d der Verluste und Ausgaben, sowie

auch des verbleibenden Rein- «Uiägirisses auf Grund der Bestimmungen der iorh-rgehenden Artikel vorzunehmen. He Angabe des bloßen Rewerkages genügt auch. Art. 14. ^ Sülkg, auch hiuflchtNch der Straffreiheit, find LrkSrungen von Vesitzcrn mid Pächkera, die eine zkaase Angabe der Produktion, des Rohertroges Ks Pachtwertes, der Auslage» und Verluste und d« jährlichen Pasfivzahluagea nicht entHollen. Um» sie nur die Angabe de» Reinetträgaisses ! mlhallea. Der Steuerzahler hat alle im vorher- I zcheaden Absatz

wohnt, oder die stiuer- Mchüge Körperschaft ihren Sitz hat. Di, Erklärungen können auch dem Bürger meister vorgelegt werden, der sie spätestens zihn !i?i nach Erhalt an die zuständige Steuer» a^entur weuerleitet. Für den Pächter gilt als Wohnort im Smn« d» Dekretes di« Gemeinde, m der sich der von ihm bebaute Grund befindet. tz. SLeuerbeWeffuug und Rechts mittel. Art. IS. Beim Feststellung», und Streiwerfahren in Lochen der landwirtschaftlichen Einkomin-nsieusr nach dem Dekret vom 4. Jänner 1323

der Bezirkskommission können die Steuerzahler sich an die Provinzial kommission berufen. Dies« Berufung ist bei der Steueragentur oder beim Bürgermeister bis zum 5. November 1S24 vorzulegen. Bis zum 10. 'November stellt der Bürgermei ster der Agentur das auf Grund des vrohergehen- den Artikels veröffentlichte Verzeichnis zurück. Gleichzeitig erklärt er die Veröffentlichung durch gerührt zu haben und übermittelt die Berufun gen, welche ihm vorgelegt wurden. Art. 24. Der Steueragent übersendet d«r Proomzral

- konnntsfion bis zum 2l>. November die auf Grund des Art. 22 für jede Gemeinde der Provinz ver öffentlichten Verzeichnisse, die erhaltenen Beru fungen und seinen Bericht zu den Berufungen von Amtswegen, welihe er den Verzeichnissen hinzugefügt hat. Die Prooinzialkonmiifsion fällt ihre Entschei dungen bis zum 2». Dezember 1923 und über mittelt sie den Agenturen, wobei sie denselben die Verzeichnisse und Berufungen zurückstellt. Art. 2S. Die Steueragentur trägt nach Erhalt der Ent scheidungen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 19.10.1923
Umfang: 8
aus ist es tatsächlich ein Teil jener Region, die durch Jahrhunderte Tirol genannt wurde. Es besteht also kein Hindernis, daß man von diesem Teil Italiens spricht und schreibt, in dem man ihn „Italienisch-Tirol' nennt. Er ist jetzt wirklich Italienisch-Tirol, denn er ist ein Teil des ehemaligen österreichischen Tirol, der auf Grund des Vertrages von St. Per main von Italien annektiert wurde. Das ist nichts anderes als die geschichtliche Wahr heit. Die geschichtliche Wahrheit zu übergehen, nur um diesem Gebiet

einen andern Namen zu geben, dasür sehe ich keinen Grund. Oder müssen wir vielleicht Angst vor der Geschichte haben? Die Geschichte, welche uns die politi sche Einheit gegeben hat und einen ersten Platz unter den zivilisierten Völkern zuge wiesen hat, darf von uns in keinem und auch nicht dem kleinsten Abschnitt verleugnet wer den! Wir haben im Krieg gesiegt: Ist es viel leicht würdig, daß wir jetzt versuchen, die Er gebnisse dieses Sieges zu verbergen? Ist es angängig, jesuitisch zu behaupten, das Alto Adige

), dann zur Gänze Oesterreich (1815) zu gewiesen. Hier blieb es bis zum Jahre 1S1K. wo es auf Grund des Vertrages von Sankt Germain neuerlich ausgeteilt wurde, u. zw. 'wischen dem Königreich Italien und der österr. Republik. Diese erhielt den Teil nörd lich, und Italien jenen südlich des Brenners. Dieser Teil bestand und besteht noch aus zwei national, sprachlich und volkstümlich unter schiedlichen Volksgrupp-n. das heißt aus einer unbedingt italienischen Gruppe, welche das Trentino bildet und aus einer rein

- oder Archiotisch fegen, imstande waren, die Toponomastik einer gan zen Region umzustürzen, und zwar aus Grund oft phantastischer Richtliniin, unter Ausgrabung uralter Namen, die diesem oder 5 jenem Orte nichr einmal sicher zugewiesen ^ werden können. Dies war der Fall bei Vipi- . teno. womit man Sterzing bezeichnete — oder , durch Umänderung von alten deutschen Na- 5 men noch ästhetischen oder musikalischen . Richtlinien, was, wie mir scheint, bei si isi ! für Seis, bei Scillar sür Schlern, oder bei ! Earezza

al Lago für Karersee, bei Collisarco für Gossensaß der Fall war. ' Und, als ob es nicht genügt hätte, einmal zu schaffen und zu erfinde», ist es auch qe- ! fchehsn. daß man, nachdem mau schlankweg > einen neuen Namen erfunden hatte, denselben kurz darauf durch e'nen ebenso willkürlich ! erfundenen ersetzte. To z. B- wurde Kloben- i stein zuerst Collefratto und — niemand ! wußte warum — dann aber wieder in „Collalbo' umgetauft, ohne daß irgend je mandem der Grund für diese Umänderung bekannt gegeben

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 12
Datum: 07.10.1925
Umfang: 12
laust nicht am ZI. Oktober ab. X Bozen. 6 Oktober. Am 1. Oktober trat der neue deutsche Hochschutzzolltarif in Kraft. „Für Italien wird die Schwere des neuen Zolltarife^ — so schrieben wir im „Landsmann' vom 1. Oktober — ..zwar mit heutigem Tag- noch nicht vollständig fühlbar werden, weil es auf Grund der Meistbegiinstigungsklausel im Modus vivendi-Abkommen vom 1l). Jänner 1925 (verlängert am 31. März) auch weiter hin zum Teil ermäßigte Zollsätze für seinen landwirtschaftlichen Export

besagt, daß Italien für seinen Export nach Deutschland die niedersten Zoll» rakterMrke uM die Waffen, die sie sichren, > sätze zahlen muß, welche auf Grund der ver sind ihnen Symbole des geästigen Kampfes , schiedenen Handelsverträge und Handelsab und sie treiben nicht Mißbrauch mit ihnen. ! kommen gelten. Da nun die Hauptinteresien sandte in München Dr. Denk, der bay- - Und ^ rische Abgeordnete Blank, in der öfter- ! ^ ^ Fveuden und den Taten > landwirtschaftliche Ausfuhr nach reichischen Abteilung

j italienischen Modus vivendi-Abkommens ! einen großen Wert verleihen: das deutsch» i spanische Handelsabkommen und das deuisch- i belgische Abkommen. ! a) das deutsch-spanische Abkommen. Dieses ^ wurde abgeschlossen am 2S. Juli 1323. In ! diesem Abkommen erzielte Spanien geringe ! Zollsätze für Wein und Südfrüchte: s diese geringeren Zollsätze galten nun bis zum > 10. Jänner 1925 aus Grund des Friedens vertrages von Versailles auch für Italien. Seit 10. Jänner gelten sie für Italien auf ! Grund

. Abkommens ihren Wert hinsichtlich Wein und Südfrüchten: b) das deutsch belgische Abkommen wurde abgeschlossen am 4. April 192S. In diesem (ebenfalls nur provisorischen) Abkommen wurden für Belgien die Zollsätze für eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse herab gesetzt, namentlich — und dies kommt für unser heimisches Wirtschaftsgebiet in Betracht — für Aepsel, Birnen, Pflaumen, Aprikosen und Gemüse. Diese ermäßigten Zollsätze gel ten auf Grund der Meisibegünstigungsklau- sel des deutsch

. Das Modus vivendi-Abkommen wurde bekanntlich am 10. Jänner 192S mit Wirksamkeit bis zum 31. März 192S abge schlossen: am 31. März wurde es (mit einigen kleinen Abänderungen, die wir berichtet haben) verlängert. In den beiden amtlichen Austauschurkunden zum Abkommen (diese sind veröffentlicht in der Gazzetta Usficiale Nr. 88 vom 15. April 1925 in französisch« Sprach«) heißt es gleichlautend im dritte» Punkt: „Das auf Grund des Notenwechsels vom 10. Jänner 1925 abgeschlossene Abkomme» — abgeändert

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 23.08.1923
Umfang: 6
, so ist er ein fertiger Zahnarzt, und kein cisensester Menschenzahn kann ihm wider stehen, Ein geschickter Zahnathlet dieser Art bringt das Kunstwerk zustande, in einer Minute ein halbes Dutzend Zähne zutage zu fördern, ohne Heine natürliche Zange ein einziges Mal aus dem Munde des Operierten zu ziehen. VoltswirkfchaMcher Teil. Grundbuch und Register. Seme Störung des Zmmobiliarverkehres durch die Aus- dehnung der Registergesetze. ck. w. Am 1. Juli d. I, sind aus Grund des kgl. Dekretes vom 11. Jänner ISLA. Nr. 1ö8

sind durch das kgl. De kret vom 20. Mai 1897 Nr. 2H7 und durch eine Reihe von späteren Dekreten geregelt. Di« Hy pothekargebühren sind zuletzt d-ircb den Einzigen Text auf Grund des Stattholterdekretes vom 6. Jänner 1SIK, Nr. ISS — wie di« übrigen Stempelgebühren — syfteinisiert worden Durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SS3, Nr. 158, sind wohl die RezistriergebührMgesetze. nicht aber auch die Bestimmungen über die Hypothekar gebühren ausgedehnt worden, was ja ganz na türlich ist. da in den neuen Provinzen

eben die Grundbuchsgesetze in Kraft bleiben. Wohl aber sind durch das letztgenannte Dekret die Grund buchs gebühren abgeändert worden, und zwar so. daß sie mit den ital. Hypothekargebühren übereinstimmen: wir haben sie bereits im ,Ai- roler' vom 3. April veröffentlicht. Registrierung unS Grund buchseintragung. Die entscheidend« Frage in unserem Gegen stande ist min die: kann das Grundbuchsamt nur auf Grund von bereits registrierten Urkunden ir gend einen grundbücherlichen Akt vornehmen

der Registrierung von Jmmobikiar- verkehrsurkunden der Fall sein, so würde sich ! ober dennoch auf Grund des geltenden österr. I Zivilrechtes das Eintreten einer Störung im Im mobiliarverkehr leicht vermeiden lassen: durch die grundbücherliche Vormerkung. Eine große, schwarze Frau — Mensch — strengen Sie Ihren Kopf an — wir sind ihr ja aufgesessen — aufgesessen! schrie der Kom missär. Herr Doktor — da san lauter fremde Leut' — ich weiß nicht, wen sie Sie meinen. Di« Frau Baronin ist nicht vorbei gekommen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 10
Datum: 10.01.1903
Umfang: 10
Seite 4 .Der Tiroler' SamStag, 10. Hänner Z?l3 3. Eine Leichenausbahr'ung, Mnsegnung oder Her stellung eines Friedhofes ist ausgeschlossen. 4. Das Projekt der Kapelle und des MeSner- hauseS muß die Genehmigung des Magistrates haben. 5. Wenn die Kirche nicht nach zwei Jahren im Bau oder im dritten Jahre fertig ist, soll der Grund an die Stadt gegen Zahlung eines Pö- nales zurückfallen. Der Referent sagte weiters, daß vor einigen Tagen die Kurvorstehung GrieS an den Magistrat ein Schreiben

gerichtet habe, w welchem sie neuer dings die Hoffnung auSspricht, der Gemeittderat von Bbzett werde nicht dett Verdacht und Vörnwrf der Fremdenfeindlichkeit und religiösen Unduldsamkeit auf sich laden wollen, indem er gegen die Ver äußerung eines Grundstückes beschließe. Nachdem der Referent geschlossen hatte, wurde in die Debatte eingegangen, die ziemlich lebhaft war. Gegen die grundsätzliche Veräußerung eines Stückes Grund sprach sich niemand aus. Die Debatte drehte sich um die Frage: welches Stück

Grund stückes aus der Talferanlage nicht ein Herausschneiden gleichsam aus dem Herzen der Anlage bedeute. Wenn aber dieses Grundstück nicht hergegeben werde, so sei er auch für die Abtretung eines anderen. G.-R. Hos er beantragt die Abtretung des Grundes beim Reifhüterhaus. G.-R. Weg er erwartet sich von der Erbauung der protestantischen Kirche viel für den Fremdenverkehr. Viele Prote stanten, die bisher wegen des Mangels einer protestan tischen Kirche nicht nach Bozen-GrieS gekommen seien

?) Fortfahrend sagte Weger, der untere Platz hat den Vorteil, daß er mehr zentral liege, zudem besser zu gänglich sei und nicht am wenigsten für den späteren Bau einer protestantischen Schule (!), welcher geplant sei, besser geeignet. Man möge diesen unteren Grund der evangelischen Kirchengemeinde billiger geben; ja, man möge an Innsbruck ein Beispiel nehmen, welches den dortigen Protestanten einen Platz ge schenkt habe. M.-R. Kerschbaumer spricht sich für den Platz bei der Knoppermühle

aus, damit durch die zu erbauende Kirche ein schöner Abschluß der Talferanlage geschaffen werde. Nach Schluß der Debatte ergriff Herr Bürger meist er als Referent nochmals das Wort und sagte, auch er sei der Ansicht, daß die Abtrennung des Grundes bei der Knoppermühle nicht ein Heraus reißen eines Stückes mitten aus dem Ganzen sei, da sich der Grund an bereits bestimmten Zwecken gewidmete Gebäude anschließe. Uebrigens konstatiere er mit Freuden, daß gegen die Veräußerung irgend eines Grundstückes zum Zweck der Erbauung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 14
Datum: 14.03.1903
Umfang: 14
aber, einmal die Grund» steuer mit der Einkommensteuer zu vergleichen. Heute, nachdem wir bezüglich der Grundsteuer schon einige Ermäßigungen erlangt haben, beträgt die Grund steuer immer noch 19 Prozent vom Reinertrage des Gutes oder von dem Einkommen des Bauern. Ich bitte nun diesen Prozentsatz einmal mit den Prozentsätzen der Einkommensteuer zu vergleichen. Wer aus einem mühelosen Einkommen 1000 sl. einnimmt, zahlt von seinem Einkommen nur ein Prozent, der Bauer aber, der sein Einkommen öem Grund und Boden

selbst. Ich habe die Ehre^ eine ganze Reihe von Gemeinden hier zu vertreten^ in welchen die Gemeinde-Umlagen jährlich 300 bis 400 und mehr Prozent betragen; die Leute haben also nicht nur vom Reinertrage rhreS Grundes 19 Prozent an den Staat, sondern auch das Drei- und Vierfache an die Gemeinde und außerdem noch die Landesumlagen zu bezahlen. In solchenGemeinden kömmt die Grund steuer samt den Zuschlägen einer voll- ständigen Konfiskation des gesamten Einkommens gleich. Daß eine solche Konfis kation des Einkommens

besitzen, einmal entsprechend zahlen werden, dann kann man auch in Oesterreich dazu schreiten, die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer wie in Preußen als Staatssteuer aufzuheben und nur mehr als Umlagebasis für die Gemeinde fortbestehen zu lassen. Dadurch wäre den^Gemeinden ein Mittel geboten, sich wieder Aufzuraffen, und es könnten die furchtbaren Gemeinde-Umlagen, welche ganze Gemeinden jetzt zu Grunde richten, wirksam herabgemindert werden. Dadurch würde auch in Oesterreich d?m Bauern

nicht, daß es den städtischen Steuern zahlern schwer fällt, diese Steuer noch länger zu entrichten. Aber die Hauszinssteuer zahlt man wenigstens von einem Einkommen, während der Bauer die Hausklassensteuer von einem Gegenstande bezahlen muß, der ihm gar nichts trägt, vielmehr noch Kosten verursacht. Die Hausklassensteuer des Bauern ist nichts anderes als ein Zuschlag zur Grundsteuer. Denn die Hausklassensteuer muß er ja auch vom Ertrage des Grund und Bodens zahlen. Das Haus trägt ihm nichts, ist im Gegenteile

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 6
Datum: 10.03.1903
Umfang: 6
Seite 2 „Der Tiroler Dienstag, 10. März 1903 mcht eine andere Konfession, sondern der Jndifferentis- mus. ES ist somit der Sturm der Klerikalen nur ein gemachter und eine nichtswürdige Hetze. Als die protestantische Kirchengemeinde GrieS in Gries für eine Kirche ein Grundstück ankaufte, welchen Grund sie gegenwärtig noch besitzt, da hat sich keine Maus gerührt. Da nun aber dieses Grundstück in der Nähe des Hotels Austria, also äußerordentlich ungünstig liegt, indem es für die Evangelischen

von Bozen so weit entlegen ist, so ist es erklärlich, daß sich die evangelische Kirchen gemeinde bestrebt, ein anderes, für die Protestanten von Bozen und Gries günstiger gelegenes Grund stück zu erwerben. So ist sie dann auf den Gedanken gekommen, ew zwischen Bozen und Gries liegendes Grundstück zu erwerben. Da sich wegen des Grund stückes beim Hotel Austria niemand bezüglich Ge fährdung der Religion ereifert hat, so fragt man sich, ob denn die Religion mehr in Gefahr kommt, wenn die protestantische

und sich ohne gerechten Grund in Widerspruch mit dem Willen der Gemeindevertretung zu setzen. Der Gemeinderat macht die Urheber dieser im höchsten Grade verwerflichen und verabfcheuungswürdigen Agitation verantwortlich für alle Folgen derselben, als welche zunächst die Entsachung eines der ruhigen und friedliebenden Bevölkerung der Stadt Bozen bisher unbekannt gebliebenen konfessionellen Haders, nicht minder aber eine Schädigung der Interessen des Handels- und Fremdenverkehrs des Landes Tirol voraussichtlich

nichts gegen die protestantischen Gotteshäuser gesagt habe. In Marienbad, wo fast der ganze Grund dem Stifte Tepl gehöre, befände sich eine protestantische und eine russische Kirche, ein israeli tischer Tempel. Und die Grundstücke zu diesen Gottes häusern habe das Stift Tepl selbst hergeschenkt. Er begreife die in Bozen unternommene Agitation gegen eine Grundabtretung für die protestantische Kirche nicht. Wenn das „Tiroler Volksblatt' den Gemeinde ratsbeschluß vom 8. Jänner in einem seiner Artikel „Volksverrat' genannt

, es sei eine sehr wirtschaftliche Arbeit, wenn man gegen diese Hetze Stellung nimmt, da die Stadt durch dieselbe großen materiellen Schaden zu erleiden in Gefahr sei. Der Gemeinderat sei in der niederträchtigsten Weise angegriffen worden. Man habe übrigens etwas übersehen und das sei die Frage, aus welchem Grunde die Agitation ein geleitet worden sei. Der Grund sei durchaus nicht der Schutz der Religion oder Konfession, sondern eine Wahlvorbereitung. Das sei aus den persön lichen Angriffen klar

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 12
Datum: 11.02.1922
Umfang: 12
« die durch vorliegendes Dekret nötig gewordene Neuordnung der internen Staatsdienste betreffen. Aus diesem angeführten wesentlichen Inhalt des Dekretes geht als,! hervor, dah »s die Auflassung Ser L?ande!smanopolk für Kasse« u?rr>. mir grund sätzlich anordnet. JnzHesorrdere ist darin nicht? über die Höh», Einhebungsart ofnz. der neigen L?rdrl?uchii. >rnd Firörikatssteuern gesagt, die noch ebigein Dekret an Stelle der Handelsmonopole treten. Diese neuen Steuern find in dem schon mehrfach genannten kgi. Dekret-Gesetze

» eines persönlich haftenden Gesellschafters zu einer offenen Han delsgesellschaft ausgehoben wurde. Zur Vermeidung von Anständen wegen Post- gefällsübertretmigen wird noch besonders »«auf aufmerksam gemacht, daß Lriefservungen von Semeinden oder gesetzlichen Behörden mit Aequi- valentsbekemitniffen oder das GsbiihrenäqlMia- lent betreffenden Eingaben als Parteikorrefpon- denzen zu betrachten find und denselben daher auch dann, wenn sie auf Grund einer amtliche« Aufforderung eingebracht werden, die Porto

ist. Di« Ausfuhr von gewöhnlichen Reis der letzten Ernte ist ohne weiters gestattet. — Zlachstempelung auf Parfmnerien. Aus Grund des bereits im «Tiroler^ verlautbarten Gesetzesdekretes auf 31. Oktober IM mußten alle in den Verkaufsläden und den mit ihnen zu sammenhängenden Magazinen lagernden par fümierten Seifen und sonstigen Parfümen«» bis längstens 1. Feder 1922 mit den Srgänzungs- stempelmarken versehen werden. Da diese Rach- stempetung bedeutend« Arbeit verursacht hat da» Finanzministerium laut

Handelsministerium teilt mit: Die d««- fche Regierung ermächtigte die Zollämter, die SW- fuhr und Wisderauichichr auf Waren zu gestew-n, di- zur Leipziger Meff« (S. bis 14. Marz l. ?.> ,x- sandt werden. Genannte Waren bleiben >»»»-'»»»-> ihres Ausenthaltes in Deutschland unter zoll«n»» licher Aufsicht und könne» binnen M>ei MlmvtcA müh Schluß der Messe wieder au-zgesichrt — L«tbrwjp»g o« Fakwrea Kr Seadmqea nach Polen. Auf Grund einer Verordnung des polnischen Finanzministerium» find jeder Ben- durrg

Mittel aufge- hobe». H«e Ubrechmlng»b»r» i« Holzexporte L>K«u>lch». Wie wir von zuverlässiger Zei tz «sah«», M d« Lbrechnllngsiius der Li ra für d»n Ssterr Holzexport ab I-i Iäniwr von lMZ auf IM jlr. seilen? der österr. Re- gienibq erhöht worden. — Ueber die Jag« ans d«« boqrischen Aolimarkte führte Lberforstmeister Hoff mann in der Hauptversammlung des bayri schen Wcildbesiycrr'-rdandes etM» folgendes aus: Zm Grund genommen finde «ine stete Preis«.'h.'ihung für Hotz stal! wa» eben

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 6
Datum: 20.01.1903
Umfang: 6
.' (Matth. 16, 18.) „Dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben.' (Math, idiä.) „Bestärke deine Brüder!' (Luk. 22, 32.) „Weide meine Schafe, weide meine Lämmer!' (Joh. 21, 15.) Wir glauben und lehren deshalb, daß Petrus und Petri Nachfolger das Oberhaupt der heiligen Kirche sei. Die Protestanten leugnen durch die Tat dm Vorrang Petri vor den übrigen Aposteln; sie protestieren gegen den Papst. Wir glauben und lehren die Un fehlbarkeit der Kirche und des Papstes auf Grund des Evange liums (Luk

auf Grund der Worte Christi: „Denen ihr die Sünden vergebet, sind sie ver geben' (Joh. 20, 23) und laut dem Ausspruche des Völker- apostels: „Gott hat uns das Amt der Versöhnung gegeben' (H. Cor. 5, 18), — daß unsere Bischöfe und Priester als Erben der apostolischen Borrechte den Dienst der Versöhnung ver walten und uns, wenn wir reumütig beichten, im Namen Christi die Sünden vergeben. Die Protestanten versichern, daß Gott keinem Menschen die Gewalt, an seiner statt die Sünden nach zulassen gebe

, der begeht einen EhebDch, und wenn ein Weib ihren Mann entläßt und einen andern heiratet, so bricht sie die Ehe.' (Markus 10, 11, 12.) Weil Christus so gesprochen, die Apostel so gepredigt, glauben und lehren wir die Unauflöslichkeit der Ehe. Bei den Pro testanten jedoch wird die Scheidung vom Bande der Ehe sogar aus ganz unbedeutenden Gründen gestattet. Auf Grund der von Christo der Kirche gegebenen Binde- und Lösegewalt tragen wir die Lehre vom Ablasse, das ist von der Nachlassung der zeitlichen

: „Liebe Pfarrkinder! Schon manches Seelsorgsleiden drückte meinHerz während meines kurzen Hierseins. Ganz besonders schmerzt mich aber der jüngst erfolgte Beschluß des hiesigen Gemeinderates, der doch ein durchwegs katholisches Volk zu vertreten hat, den Bau grund zur Errichtung einer protestantischen Kirche hergeben zu wollen. Einem jeden echt katholisch denkenden Bozener muß dies Vorgehen tief in die Seele hinein wehe tun, weil dasselbe droht, eine Bresche zu legen in unsere geschlossene katholische

der Stadt bei ^ der großartigen Herz Jesu-Feier im Jahre 1896, mit welch heiliger Begeisterung ertönte damals der schöne Sang: „Drum schwören wir aufs neue Jesu Herz dir ewige Treue!' ' Wer hätte es ahnen können, daß gerade die Vertreter dieser Stadt schon in einigen Jahren so sehr sich geneigt zeigen würden, ohne eigentliche Notwendigkeit den Anders gläubigen städtischen Grund zum Baue eines Gotteshauses abtreten zu wollen. Wir bedauern das sehr. Ich betrachte es als meine Pflicht, an der Spitze

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 10
Datum: 03.11.1923
Umfang: 10
Seite 2 ..Der Landsma««* Samstag, den 3. November ISZz. den Bcriehr mii dem Präsetlen lassen kci'.un Zweifel zu, daß cr sowohl den inneren wie den cm Heven Amtsvcrkohr treffen will. Wir sind mm dem unbestreitbaren Grund sätze ausgegangen, daß der interne Sprachge brauch innerhalb eines Amtes oder einer Kör perschaft einen Bestandteil der Verwaltung desselben bildet «md daher zur Regelung des selben derjenige zuständig ist, dem die Ver waltung des Amtes oder der Körperschaft zu steht. Woraus

, sich an ihre Stelle zu setzen, selbst für sie die Beschlüsse zu fassen, und in die ihnen zustehende Verwaltung, wozu nach dem Ge sagten unstreitig auch die Regelung des Sprachgebrauches für ihren inneren Dienst gehört, einzugreifen. Es liehe sich nach iinsei er Meiiuing sehr dar über streiten, ob die Aufsichts- und Ueberwa- chungsbehörde lediglich auf Grund dieser Funktion formell berechtigt ist, von der Ge meinde und der Provinz den Gebrauch einer bestimmten Sprache in jenen Akten zu verlan gen

. Diesesmal legte es sich horizontal auf den Grund und das war sür uns besser. Lange Zeit nachher bemerkten wir neuer lich, daß es langsam gehoben würde. Es war furchtbar. Die letzten 2V Minuten waren die schlimmsten. Dann hörten wir das Anschla gen der Wellen an die Schiffswandungen und Lärm am Deck. Wir waren gerettet'. Nun öffneten wir die Lücke und das Licht blendete uns. Der starke Wechsel des Luftdruckes beim Uobergang vonTorpedoraum in die freie Luft beraubte uns das Bewußtsein u. brachte

ist und die mit weniger als ZO Ceiv I simi frankiert sind, sind als ungenügend sran!« ! zu betrachten und mit d«m Doppelten des felilcnSc^ Betrages zu tarieren. Art. 4, Ansichtskarten, die irgendwie nicht oder mit nach den beiden Tarisen des gegenwärtigen Lews tes frankiert sind, werden weitergeleitet und will den mit dem Doppelten des vorg^chriebencn tos oder nur dem doppelten Fehlbetrags wrizn. a Der Abbau des ausländischen Personal-! im Gastgewerbe. Vor einiger Zeit erschiel ein Dekret des Präsekten, aus Grund

um 17.04 von Fninzensfeste ab. — Ae! Grund erhaltener Mitteilungen seitens de: I Bahnverwaltung gibt die Fremdenverkehr kommission Bozen bekannt, daß ab 1. Novem I Witterung u. Sletscher. Von Dr. Kor! Meusburger, Brixen. Wem, wir einen Rückblick machen auf di« ^LWerungsvenhAMlsse des laufenden Jahres, so sinken imr darin in mehrfacher Beziehung etwas Ungewöhnliches. Der Winter «ar entschieden recht mitd, denn bei uns in Brixen ist das Ther- mon«uer nie umcr —S» Ceksius gesunken und selbst diese gewiß

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 12
Datum: 26.01.1924
Umfang: 12
Seite ? „De? Landsmann* Samstag, den 2«. Jänner MI versklavt oder zerstört werden, sobald es nur dein Stärkeren paßt.' So beschreib! das Organ der Gesellschaft Jesu, entsprechen!, der päpstlichen Bulle „Ubi arcaiw Dei' den übertriebenen Nationalis mus. D?r Hl. Vater hm dsrüder geschrieben: „Dieses Uebcrmasz an Wünschen, dieses Acrlongcn nach materiellen Gütern wird ein. Grund internationaler Rivalitäten und Kämpfe, wenn er sich verbirgt oder rechtfer tigt hinter dem Interesse des Staates, odir

und der sian- zösis.t>e Minislcrpri'sidenl Poimarc den be- kannten Freundschafts- und Bündnisvertrag unterzeichne:. Aus kalbaintücher Quelle wird erklärt, daß der unterzeichnrtc Vertrag ein Allianz- und Freund'chastii'.'nrag ist. Die beiden kontra hierenden Staaten verpflichten sich auf Grund i>er voin ausgestcUicn Prin zipien in der Mcierie der gegenseitigen inter- natioiiaicn Earai.l.rn zur Achtung der inter nationalen Verpflichtungen, zu einer gemein- fomen Tätigkeit zur Erhaltung des Friedens :n Europa

Curzons im englischen Außcnamte nicht über lang auch »or die Notwendigkeit gestellt sehen wird, mit der Tschechoslowalei einen ähn lichen Vertrag abzuschlieijc». wie gestern früh einer zwischen Frankreich und der Tschechoslo wakei unterzeichnet wurde. Dies würde auch nur in den Interessen Frankreichs liege». Nach dem Tode Lenins. Die behandelnden Aerzte haben über die Todesursache Lenins einen Bericht ausge geben', der als Grund hiefür weitgehende Veränderungen im Gehirn und als unmittel baren Anlaß

einen Bluterguß in dasselbe an gibt/ Kcuneness und Skriensky haben an das rote 5)oer und an die Flotte folgenden Tages befehl gerichtet: „Angesichts des tragischen Verlustes unseres .Hauptes wendet sich der revolutionäre Äriegsrat an das Heer und an die Flotte mit der Aufforderung, mit ^noch größerer Eintracht und unüberwindlicher Festigkeit auf ihrem Posten als Verteidiger der Oktober- Revolution Zu bleiben. Das Rote Acer, treu den Lehren Lenins, ist und bleibt die Grund lage der Macht der Sowjets

^ an feinem Bestimmungshafen nicht ist. Man befürchtet, daß das Schiff mit PM giere und Besatzung, also SVV Personen,, tcrgegangen fei t Zustizrai Ckch ia die Mordvcrschivön gczen General von Secckk verwickelt. A 23. -LerÄ Jänner. Die Untersuchung, die Mzv der MortwerschwSrung gegen General Seeckl geführt wird, hat eine üderrasch^ Wendung genommen. Gestern wurde Führer des Alldeutschen Berband.s, Zusbl rat lklaß dem Untersuchungsrichter dort führt. Die Vorladung ist auf Grund des! lasiungsmateriales

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