tine Institution ins Leben gerufen, welche den Zweck verfolgt, den echten Sparsinn bei den unbe mittelten Volksschichten zu wecken und zu fördern und in diesen durch Sparprämien den Geist der Arbeitsamkeit und Genügsamkeit zu beleben und zu erhalten. Die diesbezügliche Kundmachung der Grazer Sparkasse lautete: „Mir Genehmig-, ung des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1891 errichtet die steiermärkische Spar» kasse nach dem Vorbilde der böhmischen Spar kasse in Prag mit 1. Juli 1891
eine Altersspar kasse als besondere Geschästsabtheilung. welche den Zweck hat, den Theilnehmern an derselben durch Gewährung von Zuschüssen zu den er sparten Zinsen für die Zeit des Alters und der Arbeitsunfähigkeit einen Rückhalt zu schaffen. Zur Erreichung dieses Zweckes widmet der Aus schuß der steiermärkischen Sparkasse jährlich bis aus Weiteres 12.000 fl., woraus die jährlichen Zuschüsse den Theilnehmern zugewendet werden. - Wer Theilnehmer an der Alterssparkasse werden will, muß: 1. eine Einlage
bei der steiermärkischen Sparkasse besitzen; 2. dem Stande der Erzieher und Erzieherinnen, Dienstboten/ Fabriksarbeiter, Feld-, Forst- und Jagdschutzpersonen, Handln ng. und Gewerbegehilfen, Tagschrciber, Taglöhne^ »der einem ähnlichen Stande angehören; 3. zurr Zeit des Beitrittes in Steiermark den ordent lichen Wohnsitz haben; 4 im Lebensalter von ^.8 bis 45 Jahren stehen, und muß 5. unter Vorlage oder Postsendung seines Sparkasse-Ein lagbuches, Arbeits- oder Dienstbotenbuches oder Heimathsscheines
und unter Bescheinigung über sein derzeitiges Dienstverhältniß schriftlich um die Theilnahme an der Alterssparkasse bei der Direk tion der steiermärkischen Sparkasse ansuchen. Mit der Aufnahme in die Alterssparkasse über nimmt der Theilnehmer die Verpflichtung, ein Drittel der Jahreszinsen seiner (Anlage bei der steiermärkischen Sparkasse bis zu seinem 55. Lebensjahre unkündbar stehen zu lassen. Dieses Zinsendrittel wird ihm von seinem Sparkasse- Konto abgeschrieben und auf sein Konto bei der Alterssparkasse
übertragen. Zu diesem jährlich übertragenen Zinsendrittel leistet nun die steier märkische Sparkasse alljährlich und zwar im ein- zwei- und dreifachen Betrage desselben Zuschüsse aus dem zu diesem Zwecke bis auf Weiteres jähr» lich gewidmeten Betrage von 72.000 fl. Hat z.B. ein Einleger in der Sparkasse ein Gut haben von 100 fl., so geben die 4 Prozent Jahreszinsen bei halbjähriger Zinsenkapitalisinmg am 31. Dezember 4 fl. S kr., wovon zwei Dritt theile, das sind 2 fl. 69 kr., dem Sparkasse- Konto