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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Seite 332 von 335
Autor: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Ort: Wien
Verlag: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Umfang: 332 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Signatur: II 109.504
Intern-ID: 203292
; d) angibt ob die Sendung Pflanzen mit Erdbällen enthält; e) die Unterschrift des Absenders trägt; f) die Gegenstände müssen ferner von der Bescheinigung der politischen Behörde erster Instanz des Ursprungsortes begleitet sein, welche be zeugt: aa) daß sie aus einem Grundstücke (einer offenen oder eingefriedeten Pflanzung) stammen, welches von jedem Weinstocke durch einen Zwischenraum von wenigstens 20 Meter oder doch von den Wurzeln desselben durch ein von der zuständigen Behörde als hinreichend

anerkanntes Hindernis getrennt ist; bb) daß dieses Grundstück selbst keine Weinstöcke trägt; cc) daß auf demselben keine Weinstöcke abgelagert sind ; dd) daß, wenn sich auf dem Grundstücke von der Reblaus befallene Wein stöcke befunden haben, die gänzliche Ausrottung derselben, ferner wiederholte Desinfektionen und durch drei Jahre hindurch Unter suchungen statthatten, welche die vollständige Vernichtung des Insekts und der Wurzeln verbürgen. 5. Früchte jeder Art (mit Ausnahme der Trauben, Hülsenfrüchte

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Seite 105 von 335
Autor: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Ort: Wien
Verlag: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Umfang: 332 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Signatur: II 109.504
Intern-ID: 203292
Rebsorten u. s. w. entstehen. Der Versuchsweingarten wird im Frühjahr 1907 weiter ver größert werden. Nebst den Riparia X Rupestris, Solonis X Rupestris, Berlan- dieri x Rupestris, Riparia X Berlandieri, Solonis X Riparia Hybriden, ferner den wichtigsten europäischen und amerikanischen Kreuzungen, wie Mourvedre X Rupestris 1202, Pinot X Rupestris 1305, Cabernet X Rupestris 33 A, Aramon X Riparia 143 B, Chasselas X Berlan dieri 41 B finden sich in der Anlage auch die doppelt gekreuzten Hybriden

Berlandieri x Aramon X Rupestris 150 15 und 150 9 , ferner Berlandieri X Riparia X Rupestris 48 und 48 1 in bescheidener Anzahl vor, die sämtlich vom Äckerbauministerium behufs Erprobung zur Verfügung gestellt wurden. Alle Sorten sind dermalen nur in unveredeltem Zustande vor handen und lassen sich die in Betreff ihrer Entwicklung bisher gemachten Erfahrungen dahin zusammenfassen,-daß die Rupestris X Berlandieri-Hybriden nur eine schwache Vegetation zeigen, unter ihnen 301 G überhaupt nicht ordentlich

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Seite 200 von 335
Autor: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Ort: Wien
Verlag: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Umfang: 332 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Signatur: II 109.504
Intern-ID: 203292
; cj bestätigt, daß die Sendung keine Reben enthält; d) angibt, ob die Sendung Pflanzen mit Erdbällen enthält; e) die Unterschrift des Absenders trägt. 3. Die Gegenstände müssen ferner von der Bescheinigung der Be hörde des Ursprungslandes begleitet sein, weiche bezeugt: a) daß sie ans einem Grundstücke (einer offenen oder einge friedeten Pflanzung) stammen, welches von jedem Weinstock durch einen Zwischenraum von wenigstens 20 Meter oder doch von.den Wurzeln, derselben durch ein von der zustän digen Behörde

als hinreichend anerkanntes Hindernis ge trennt ist; bj daß dieses Grundstück selbst keinen Weinstock trägt; cj daß auf demselben keine'Weinstöcke .abgelagert sind; d) daß, wenn sich auf dem Grundstücke von der Reblaus befallene Weinstöcke befunden haben, die gänzliche Aus rottung derselben, ferner wiederholte Desinfektionen und durch drei Jahre hindurch Untersuchungen statthatten, welche: die vollständige Vernichtung des Insektes und der Wurzeln verbürgen. Im Falle das Zoll(Eingangs)amt einen besonderen

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