¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
Rechberg, konnte in Nunddmhtung an die österreichischen Gesandten (30. November 1559) aussprechen: „Die kaiserliche Regierung hat sich im allgemeinen des Eindrucks, den diese wichtige Maßregel im Jn- und Auslände hervorgerufen hat, nur zu freuen. In den Veitesteil Kreisen ist dem Geiste hoher Gerechtigkeit und Billigkeit, welcher sich in dem Grundgedanken wie in allen einzelnen Bestimmungen jenes Patentes ausspricht, volle Anerkennung Zuteil geworden Selbst solche Beurteiler, deren religiöser
oder politischer Standpunkt es mit sich bringt, daß sie an das Verfahren der kaiserlichen Regierung auf die sem schwierigen Gebiete deu Maßstab möglichst weitgehender, wo nicht einseitiger Anforderungen anlegen, haben ihre Billigung einem Gesetz nicht versagen können,' welches ebenso sehr auf gewissenhafte Achtung erworbener Rechte und Freiheiten, wie auf geläuterten Begriffen von dem Rechte anerkaunter Religions gesellschaffen ans selbstständige, ihrer Lehre und Verfassung entsprechende Verwaltung
ihrer Angelegenheiten beruht.'^) Hielten somit die Unparteiischen, die vom Patent nicht berühr ten Ausländer zur Fahne der Regierung, so erwuchs mindestens ans einer gewissen Gruppe der Beteiligtin eine nicht unbedeutende Geg nerschaft gegenüber den im Patent vorgesehenen Maßnahmen- die ehemaligen weltlichen Inspektoren, deren mehr politischem als kirchli chem Wirken das letzte Stündlein drohte, setzten im In- uud Aus lande mit Wühlarbeit ein gegen die begonnene Nknorduuug der Kirche. Ihr Schlagwort
war: auf zum Kampfe, weil die Regierung ein Recht nicht hatte zur Herausgabe des Pateutes und der „Provisori schen Bestimmuugen' (Ministerialverordnnng). Gesetzlich beurteilt steht hierbei im Mittelpunkt der 4. Paragraph des 26. Gesetz artikels vom Jahre 1791-). Die Negierung war ohne Urentwurf, Politisches Archiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (abge druckt: Anhang 9). — Vergleiche über die öffentliche Meinung in den deut schen Bundesstaaten und ihre Beeinflussung Anhang