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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 30 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Rechberg, konnte in Nunddmhtung an die österreichischen Gesandten (30. November 1559) aussprechen: „Die kaiserliche Regierung hat sich im allgemeinen des Eindrucks, den diese wichtige Maßregel im Jn- und Auslände hervorgerufen hat, nur zu freuen. In den Veitesteil Kreisen ist dem Geiste hoher Gerechtigkeit und Billigkeit, welcher sich in dem Grundgedanken wie in allen einzelnen Bestimmungen jenes Patentes ausspricht, volle Anerkennung Zuteil geworden Selbst solche Beurteiler, deren religiöser

oder politischer Standpunkt es mit sich bringt, daß sie an das Verfahren der kaiserlichen Regierung auf die sem schwierigen Gebiete deu Maßstab möglichst weitgehender, wo nicht einseitiger Anforderungen anlegen, haben ihre Billigung einem Gesetz nicht versagen können,' welches ebenso sehr auf gewissenhafte Achtung erworbener Rechte und Freiheiten, wie auf geläuterten Begriffen von dem Rechte anerkaunter Religions gesellschaffen ans selbstständige, ihrer Lehre und Verfassung entsprechende Verwaltung

ihrer Angelegenheiten beruht.'^) Hielten somit die Unparteiischen, die vom Patent nicht berühr ten Ausländer zur Fahne der Regierung, so erwuchs mindestens ans einer gewissen Gruppe der Beteiligtin eine nicht unbedeutende Geg nerschaft gegenüber den im Patent vorgesehenen Maßnahmen- die ehemaligen weltlichen Inspektoren, deren mehr politischem als kirchli chem Wirken das letzte Stündlein drohte, setzten im In- uud Aus lande mit Wühlarbeit ein gegen die begonnene Nknorduuug der Kirche. Ihr Schlagwort

war: auf zum Kampfe, weil die Regierung ein Recht nicht hatte zur Herausgabe des Pateutes und der „Provisori schen Bestimmuugen' (Ministerialverordnnng). Gesetzlich beurteilt steht hierbei im Mittelpunkt der 4. Paragraph des 26. Gesetz artikels vom Jahre 1791-). Die Negierung war ohne Urentwurf, Politisches Archiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (abge druckt: Anhang 9). — Vergleiche über die öffentliche Meinung in den deut schen Bundesstaaten und ihre Beeinflussung Anhang

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 133 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
bereits gegen Ende des 17 Jahrhundert?, in andern dagegen im vorigen Jahrhunderte durch die Regierung außer Wirksamkeit gesetzt wurde. Der in vergleichender Zusammenstellung mit den vorangegangenen beiden Allerhöchsten Entschließungen vom 7 November 1790 nnd vom 18 Jänner 1791 (unter Nr. 38^ der Beilagen dieses a. u. Vortrages) in Abschrift ehrfnrchtsvoll anverwahrte 1l. Paragraph des 26. Artikels vom Jahre 1791 bestimmt zwar, daß „umversae causae matrimoni- „ales l^vanKelicorum utrius^us LonkeZsionlZ

ihren beiden Geueralsynoden vom Jahre 1791 beiden Bedingungen Genüge zu leisten gesucht, indem dieselben sowohl Vorschläge zur Or ganisation der im §, 11 des 26. Artikels vom Jahre 179Ì gemeinten Lonsistoria machten, als anch einen Entwurf des Eherechtes, des Ver fahrens in Ehestreitigkeiten uud eines Schema der „taxas zuàislss' Hur Allerhöchsten Bestätigung unterlegten Nachdem die Evangelischen ihrerseits den Bestimmungen des Gesetzes nachgekommen waren, wäre es nun ache der Regierung gewesen, ihrerseits

. Bei diesen Verheißungen und Vertröstungen, deren Nicht erfüllung den öffentlichen Glauben erschüttern und die Autorität der Regierung untergraben muß, ist es jedocb geblieben. Ich erachte daher,

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 254 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Ein um so gerechteres Befremden hat überall, wo man dein Ent schlüsse der kaiserlichen Regierung und dessen Wirkungen mit Teilnahme gefolgt ist, die unerwartete Tatfache erwecken müsfei?, daß innerhalb der Kreise selbst, welcheu das kaiserliche Patent die Wohltaicn einer vollberechtigten und autonomen Stellung mit so freigebigem Vertrauen gewährt hat, ein Versuch gemacht worden ist, Einreden gegen diesen Akt der obersten Autorität geltend zu machen, ja einem förmlichen Widerstande

hatte dann ihre Erledigung darin gefunden, daß dieser Petition alle und jede, sei es aus den Grundsätzen der prote- stantifchm Bekenntnisse überhaupt, sei es aus dem speziellen Kirchen staatsrechte der Protestanten Ungarns abzuleitende Berechtigung von der kaiserlichen Regierung ans das bestimmteste abgesprochen werden mußte. Allein die Keßmarkter Versammlnng hat die Wirksamkeit der Staatsgewalt in einer anderen Richtung heransgfordert, indem sie soweit ging, Zu beschließen, daß die von ihr an S. Majestät abge schickte

und wohlwollenden Verfügungen der kaiser lichen Regierung die allgemeine Meinung am wenigsten vorbereitet

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 155 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Theil der Geistlichkeit, aufgewachsen unter dein Einflüsse einer mit der positiven Mitwirkung der Regierung sich entwickelnden Gepflogen heit, überdies den Laien für die von denselben Zur Erhaltung kirch licher Anstalten gebrachten Opfer zum Theile zum Danke verpflichtet, sich unbedingt gegen das Princip des ausschließlich geistlichen Präsidiums erklärt. Es läßt sich nicht verkennen, daß ein sehr ach tnngswerther Theil der Geistlichkeit die kirchlichen Anstalten in den materiellen Bedingungen

ihres Bestandes für bedroht hält und daher, wenn die Laien in ihrem Eifer für Erhaltung derselben erkalten und freiwillig weder Opfer bringen noch Beiträge leisten sollten, das Prin cip des ausschließlich geistlichen Präsidiums aus Rücksichten des Bedürfnisses der Kirche und aus dem Grunde der UnZweckmäßigkeit verwirft. In Erwägung der Wichtigkeit der Interessen daher, um die es sich handelt, entspricht es nur jener beharrlichen Folgerichtig keit, mit welcher die Regierung den kirchlichen Jndisferemismns

be kämpft, wenn eine Formel gesucht wird, geeignet das Princip der Parität der Weltlichen und Geistlichen im Kirchenregimcnte nach allen Seiten zur vollen Wahrheit zu machen, gleich geeignet alle Besorg nisse zu beschwichtigen. Die Regierung kann den Eifer der Laien i n der Kirche nur wünschen; entschieden muß dieselbe dagegen mißbil ligen jeglichen Gebrauch, der von der Stellung in der Kirche Zur Förderung nicht kirchlicher Zwecke möglicher Weise gemacht wird. Ich erlaube mir daher

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 230 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
, auch in dem Falle, wenn das nach Z 153 Absatz 12 a des gedruckten Gesetzentwurfes, im Wege der Synodal- Gesetzgebung (§ 9 dieses Gesetzentwurfes) zu erlassende „Gesetz über „die Einrichtung des theologischen Studienwesens' zu einer Vermin- dernng der gegenwärtig zu großen Anzahl theologischer Lehr-Anstalten führen sollte. Es ist demnach billig und in den eigenen Interessen der Regierung, welche unter den von der ganz unzureichenden Dotation der Superintendenten und Senioren unzertrennlichen Uebelstanden

mit leiden, begründet, daß aus dem Staatsschatze angemessene Unterstütz ungen gewährt werden. Nicht minder begründet ist es, daß durch einige Beihilfe Zur Unterstützung armer Pfarreien uud Volksschulen der Theilnahme der Regierung für die Förderung der moralischen Interessen der evangelischen Unterthanen Euer Majestät offenkundiger Ausdruck gegeben wurde. Die Zweckmäßigkeit der von mir a. u. be antragten Unterstützungen ist auch von Seite der politischen Landes behörden in keiner Weise in Zweifel gezogen

, „als selbst dieser großmüthigen Absicht der Regierung nur mit Miß trauen begegnet wurde, diese Zusicherung ganz wegzulassen und sich

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 114 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
von Volksschullehrern eine feste Stellung und eine, jeder Controverse entrückte Autorität der Pfarrer, als der Ortsschulaufseher, erforderlich ist, gegenwärtig aber sich die evangelischen Ortspfarrer weder einer solchen Stellung, noch einer solchen Autorität erfreuen, und weil an dererseits der mitwirkende und überwachende Einfluß der Regierung auf das Volksschulwescn durch das Orgau ihres evangelischen Schul- rathes nicht jeden Augenblick paralysirt werden daif durch die Beru fung

auf die Autorität der Regierung an und für sich dringend geboten, sogar wenn davon gänzlich weggesehen werden könnte und dürfte, daß nur eine definitive kirchliche Organisation, nur eine starke Autorität der Pfarrer, Senioren und Superintendenten im Vereine mit der, jedem Widerspruche entrückten Competeuz der poli tischen Landesbehördcn und der ihnen beigegebenen Schnlräthe geeignet sein kann, einer so horrenden Verwilderung auf dem Gebiete des Volks schulwesens ein Ende Zu machen wie diese der Schematismus

hervorwächst, welcher der Regierung stets wachsende Verlegenheit bereiten muß, indem er es ihr eben so unmöglich macht, das Gute Zu fördern, wie das Böse zu hindern, wie demnach eine definitive Entscheidung der seit 1791 in

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 108 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
, war in den von der evangelisch -helvetischen Su- Permtendenz jenseits der Theiß im Jahre 1853 gelieferten Nachwei sungen über die dem Gymnasium gewidmeten Stiftungen und Geld mittel nicht die geringste Spur zu finden. Dieser Vorgang, wornach hinsichtlich der Stiftungen und Geldmittel im Jahre 1853 der Re gierung eine andere Vorlage, im Jahre 1857 mittelst eines nicht für die K enntni ß der Regierung bestimmten Hirtenbriefes eine wese n t l i ch abweichende Mittheilung den Gemeinden gemacht wird, richtet sich demnach

selbst durch seine augenfällige Unsttttlichkeit. Derselbe Vorwurf trifft die in dem Districtualconventsprotokolle vom 5. August 1857 unter Position 66 gegen die Regierung erhobene Anklage, dem evangelisch-helvetischen Obergymnasium zu Debreezin katholische Lehrbücher aufgedrungen zu haben, während es bessere Lehrbücher von protestantischen Schriftstellern gebe, z. B. die denlsche Grammatik von Carl Ballagi u. s w, deren Gebrauch aber dm Lehrern untersagt fei. Von dem Grundsatze, daß nur „für zulässig erklärte' Lehrbücher

gebraucht werden, ist die Regierung allerdings auch bei dem Gymnasium mDebreczin nicht abgegangen, vielmehr ist diese Lehranstalt bereits unter dem 10. August 1853 augewiesen wor-

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