¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
Mstrictsconvente aus Anlaß derselben auszusprechen fanden, nicht be fürworten. Die Berg-Superintendenz wünscht zunächst, „daß die Unter- „stützungsgelder nicht nur zu den im tz. 191 erwähnten Zwecken, sondern „allenthalben, wo es die Wohlfahrt und die Bedürfnisse unserer Kirche ,,n ach unserer Einsicht erheischen, verwendet werden können.' Diesen Wunsch glaube ich lediglich auf sich beruhen lassen zu können und zu sollen; deim einerseits ist das Recht der Regierung, die Verwendung
er neuerter Ausdruck gegeben werde, bei diesem Anlasse um so mehr auf sich Zu beruhen Haben, weil, wie dieses unter der Regierung Sr. Majestät des Kaisers Franz 1., worauf die Berg-Superintendenz eben hinweiset, gehalten worden ist, Unterstützungsbeiträge ans Gemeinde mitteln über jedesmaliges Einschreiten der betreffenden evangelischen Kirchengememde zwar nicht vorenthalten, jedoch nur nach vorheriger Vernehmung der betreffenden Stadtgemeinde bewilligt werden können. Auf Grundlage der voranstehenden