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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 26.01.1924
Umfang: 16
I durch die Post 1200 K Monats-Bezugspreise: Durch die Austräger in Innsbruck: 19.000 K Zum Abholer? in Inns bruck: 17.000 iv.. Ausw. durch die Kolporteure und ourch vie Post für Deul> ai-Oester reich: 19.000 K, für Deutsch land 25.000 K Uebr. Ausland 38.900 K Nr. ZL ZNWbimk. ZKmstag Sen LS. Fünser ldrs 32 . Fahrg. Gegen die Steuer auf Licht? und Kraft. Bekanntlich will die Tiroler Landesregierung die Krastenergie stark besteuern. Auf eine Kilo wattstunde Motorische Kraft, einerlei, ob diese aus Kohle

oder in Wasserwerken gewonnen wird, soll eine Steuer von 60 Kronen gelegt werden. 'Die chemische wie die metallurgische Industrie soll. 20 Kronen für das verbrauchte Kilowatt bezahlen. - Diese Steuer wird dre Industrie,- die wir im . Lande haben, schwer belasten, die Jndustrieentwick- lung unterbinden und damit die Arbeitslosigkeit vermehren. Es ist selbstverständlich, daß unsere Genossen dieser Steuer einen entschiedenen Wider stand entgegensetzen. Die ablehnende Haltung unserer Fraktion ver- ^ traten unsere Gen

wird aoer mehr oder minder noch im ganzen Lande gerechnet, meines Wissens , hat ja nur die Stadt Innsbruck das Zählersystem ein- • geführt, während alle anderen Orte noch immer das ' Pauschalsystem haben. Nun mochte ich wißen, wie Sie i eS unter diesen Umständen anstellen würden, die ver- ' brauchten Kilowattstunden im Lande zu erfaßen, um ibie Steuer vorzuschreiben. Auf eine derart schwankende Grundlage läßt sich keine Steuer aufbauen. eine solche ' Steuer muß ja zu Ungerechtigkeiten führen! Die Steuer

wird nur jene Orte treffen, die eine genaue Berechnung vornehmen und das Licht oder die Kraft nach einem j 'festgesetzten Maße verkaufen, dagegen bekommen die an- j deren Gemeinden, die noch die alte Schlampereiwirt- j schaft haben, dafür vom Lande insoferne noch eine Prä mie, als sie da nur eine sehr geringe Steuer werden be- , zahlen müssen. Darum sage ich: Wenn Sie. Herr Fi nanzreferent. eine Steuer nach einer bestimmten _ Be- meßungsgrundlage, in diesem Falle nach Kilowattstun den, einführen

wollen, dann mäßen Sie zuerst ein Ge- 'setz beschließen, nach welchem in Hinkunft im ganzen > Lande die Elektrizität nur nach Zählermessung verkauft . werden darf. Solange das aber nicht der Fall ist. fehlt dem von Ihnen vorgelegten Steuergefetze jede ordent liche Grundlage. Die uns vorgelegte Steuer hat aber nicht nur kein ordentliches Fundament, sondern würde auch katastrophal wirken. Der Herr Finanzreferent hat zwar gesagt: „Deshalb, weil wir jetzt auf jede Kilowattstunde Stromverbrauch ein paar Kronen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 02.06.1922
Umfang: 16
: Montag. 5. Pfingstmontag, Nonifatius; Dienstag, 6. Norbert, Klaudms; Mittwoch, 7. sQuatemberj Robert, Gottliebj; Don« nerstag, 8. Medardus, Claudius: Freitag, 9. Primus und Felicianus, Kolumbus. Ne me Striifr kt iopuilrii LchmWe. Die Lohnabgabe besteht darin, daß jeder, welcher zur Ausübung einer auf Erwerb abzielendcn Tätigkeit fremde Arbeitskräfte verwendet, eine Abgabe zu entrichten hat. Dieser Steuer liegt also die Annahme zugrunde, daß um so mehr erworben wird und um so bessere Ge schäfte

gemacht werden, je mehr fremde Arbeitskreis e ein gestellt werden müssen. Bor: diesem Mehrerwerb ist nicht bloß bei anderen Steuern wie Grund-, Erwerb- oder Einkommensteuer mehr zu zahlen, sondern es muß auch in: Verhältnis zum Lohne, der an die frernden Arbeits kräfte gezahlt wird, eine eigene Steuer entrichtet werden. Der Erfinder dieser neuen und auf den ersten Blick etwas sonderbar anmutenden Steuer ist der Sozialdemo krat B r e i t n e r, der seit der Herrschaft der Sozialdemo kraten int Wiener

Gemeinderate die Finanzgeschäfte der Millionenstadt Wien leitet Der Sozialdemokrat Breitner sah sich vor die Tatsache gestellt, daß die Ausgaben der Stadtgenicinde Wien fortlaufend und sprunghaft gestiegen sind, während bei den Einnahmen keine entsprechenden Erhöhuugen zu erzielen waren. Um diesem Mißverhält nis abzuhelfen, hat er d: 'Steuer der Lohnabgabe er füllen, welcher er den schönen Namen Fürsorgeabgabe gegeben hat. In der Millionenstadt Wien gibt es außer ordentlich viele gewerbliche Betriebe unft

Fabriksunter nehmungen, in welchen fast durchgehends fremde Arbeits kräfte angestellt sind. Und weil die Löhne dieser Ange stellten fortwährend stiegen, und weil mit dem Steigen der Löhne auch die Lohnabgabe sich steigerte, so hatte Breitner mit dieser (Steuer ein Mittel gefunden, welches der Stadtgemeinhe Wien die so dringend benötigten Mil liarden schon vor Jahren einbrachte. Das vom Sozial- demokrateil Breitner gegebene Beispiel hat alsbald Nach ahmung gefunden. Denn alle Länder und Städte Oester reichs

von wenigstens 4 Prozent bis zum 1. Juli 1922 eingeführt haben werden. Die Emführung dieser neuen Steuer, genannt Lohn abgabe, und die Höhe dieser Steuer, stehen also gar nicht mehr im Belieben des Tiroler Landtages, sondern der Landtag iiehr sich in dieser Frage vor eine Zwangslage gestellt. Bisher ist di.' Hälfte der Personalauslagen des Laubes und teilweise auch'der Gemeindelr, also die Hälfte der Gehälter der Landesbeamten und der Lehrer, aus Bundesmitteln bezahlt worden. Dieser Beitrag des Bun

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 25.12.1908
Umfang: 16
das Gast- und Schankgewerbe Tirols und Vorarlbergs an Verzehrungssteuer per Hektoliter 5'94 K, an Landes- auflage 208 K, zusammen 8 02 K, sohin 382.241 K 22 li jährlich bezahlen. Diese ungeheure Last, welche den wenigen Wirten auf erlegt wird, ist am unerträglichsten in Bozen und Innsbruck, wo zu obiger Steuer noch 100 Prozent städtische Umlagen eingehoben werden. Tie Wirte der Stadt Bozen allein zahlten infolgedessen IM nicht weniger als 76.375 K an Steuer und Umlagen auf Wein. Dazu kommt

jährlich, von der Steuer lreigelassen werden. Zur Beseitigung der Konkurrenz des steuer ten, außer den Wirtsbetrieben genossenen Weines, verlangen sie mner, entweder die Aufhebung der Steuer oder die Herab- letzung und gleichmäßige Veranlagung derselben. Für die Berechnung des außer den Wirtsbetrieben konsumierten Weines Mt jede Grundlage. Es dürste jedoch nicht weit gefehlt sein, wenn man annimmt, ^ßin jeder Gemeinde Tirolsund Vorarlbergs durchschnittlich A Hektoliter solcher Privatwein verzehrt

werden, das wären in Gemeinden 42.000 Hektoliter per Jahr. Der gesamte steuer te in Tirol und Vorarlberg konsumierte Wein erreicht demnach W das Quantum des in den 7331 Wirtsbetrieben als Häus ls erforderlichen Weines. Der Gesamtkonsum an verstruertem ^in betrug in Tirol 1907 rund 130.000 Hektoliter. Also zahlen ; ( Wirte für ihren Haustrunk per !47.661 Hektoliter mehr als " der ganzen Steuer, und vom Verkaufe der anderen % sollen die Wirte leben und noch andere Lasten tragen. Nachdem nun die Aufhebung

der Steuer für den Haustrunk der Wirte auch im Jntereffe des gesamten Weinbaues unbedingt gefordert werden muß, da diese einseitige, horrende Belastung dieser ohnedies über bürdeten Gewerbetreibenden absolut ungerechtfertigt ist, ergibt sich die Frage, welchen Ersatz die Regierung für diesen Steuerausfall fordern kann. Nach vorstehenden Tatsachen sind es nur die Gast- und Schankgewerbe, die diese Steuer entrichten müssen und diejenigen, die Wein in diesen Betriebsstätten in Quantitäten unter 56 Liter

nicht erstreckt, die Weinbaukrise nicht aufzuhalten vermocht. Es muß deshalb sowohl dem Wirtsgewerbe wie dem Weinbau in irgend einer, aber wirksamen Weise aufgeholfen werden und das kann nur durch die Freigabe des Weines von der Steuer sein. Nachdem das Parlament Sie Herabsetzung der Zuckersteuer um 28 Millionen Kronen beschlossen hat, muß auch die Aufhebung des WeinakziseS möglich sein. Diese Aufhebung würde einen gewal tigen Aufschwung des Gast- und Schankgewerbes und die Kräf tigung des gesamten Weinbaues

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 26.02.1924
Umfang: 8
: 17.OOO K. Ausw, durch dis Kolporteure und durch die Post für Deals ch-Oesterreich: l&OQOK, für Deutsch. land 25.000, K Uebr. Ausland 38.800 K Nr. 47 Aon,druck. Dieustae de» 28. Februar 1824 32. Fahrg. Herabsetzung der Steuer abzüge. Ein sozialdemokratischer Erfolg. Tie Seipel-Regierung hat herausgefunden, daß die Reichen zu viel Steuern Fahlen. Das kann un möglich so bleiben, dachten die Christlich sozialen und Großdeutschen und beschlossen, die Einkom mensteuer der Reichen von 60 auf 45 Prozent

zu ermäßigen. Die Großt'apitalisten werden den bei den bürgerlichen Parteien wohl dankbar sein, daß sie ihnen die Steuer, der sie ohnedies so gut als möglich aus dem Wege zu gehen verstanden, noch vermindert haben. Christlichsoziale und Groß deutsche haben nämlich die Mahnung des Dr. Sei pel, daß jeder Opfer bringen solle, so ausgefaßt, daß diese nur auf die breiten Massen der ärmeren Volksschichte angewendet werden soll. Hat die Regierung sorgfältig darauf geachtet, daß in ihrer Vorlage nichts vergessen

wird, was den Reichen zugute kommt,, so war sie aus das Schicksal der Armen minder bedacht. Die Befrei ung des bäuerlichen Ausgedinges von der Renten- steuer mußte erst im Ausschuß vorgeschlagen wer den. Dann konnte die Mehrheit auch den sozial demokratischen Antrag nicht ablehnen, der für Kleinrentner, die mehr als sechzig Jahre alt oder arbeitsunfähig sind, die Befreiung von der zehn prozentigen Rentensteuer forderte. Während die Regierungsvorlage den Reichen alle möglichen Gaben bringt, war sie sorgfältig darauf

eingerichtet, den Arbeitern und Angestellten auch nicht eine Krone zu ersparen. Da die Steuersätze für tue Reichen ermäßigt wurden, mußte Herr Kienböck natürlich auch die untersten Steuersätze etwas ermäßigen. Damit aber die Arbeiter und Angestellten keinen Vorteil davon haben, wurde der Pauschalabschlag für das Lohneinkommen von 25 auf 9 Prozent verringert, so daß faktisch die Steuer auf das Lohneinkommen unverändert bleibt. Da gegen haben nun unsere Genossen den schärfsten Kampf geführt. Es gelang

ihnen schließlich, hiebei einen guten Erfolg zu erzielen. Es wurde durchgesetzt, daß das steuerfreie Mni- mnm auf 1000 Steuereinheiten — eine Steuer einheit ist gleich 12.000 K. — erhöht wurde. Für Dienstbezüge ist das Steuerminimum auf 1100 Steuereinheiten festgesetzt worden, so daß ein Wo chenlohn bis 253.699 K, ein Monatsgehalt bis 1,099.360 K steuerfrei bleibt. Bisher war ein Wochenlohn von 184.618 K, ein Monatsgehalt von 800.000 K an bereits mit 1 Prozent steuerpflichtig. Durch den Erfolg

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 10
Datum: 16.12.1927
Umfang: 10
ist eine Steuer mit zunehmen.' den Erträgniffen, hat sich doch in der verhältnismäßig kur zen Zeit von 1925 bis heute die Anzahl der Vehikel mehr als verdoppelt. Im Jahre 19 2 5 war noch als Steuerbasis folgender Wagen- und Kraftrüder-Stand vorhanden: 332 Personenwagen, 1 Elekro-Personenwagen 240 Benzin-Lastwagen, 18 Elektro-Lastwagen und 466 Motorräder, also zusammen etwas über 1066 Fahr zeuge. Nach der S t a n d e v o n 19 2 7 hat sich dieser Wagen park gegenüber 1925 — wie schon gesagt— mehr als ver

doppelt. Es sind nunmehr: 610 Personen-Autos 546 Lastkraftwagen, und 1050 Motorräder Die b i s h e r i g e B e st e u e r u n g -H geschah nach fol- genden Tarifen: F a h r r ä d e r mit Hilfsmotor . , , , s * S 10.-- (existieren nur ganz wenig) Krafträder bis 3 Steuer-PS . , * . , S 30.— Krafräder bis 6 Steuer-PS 8 40.— Krafträder über 6 Steuer^pS S 50.-- Für jeden Beiwagen 8 20.-- Personenwagen pro Steuer-PS , . . 8 10.— pro Sitz 26 Prozent Zuschlag L a ft w a g e n pro Steuer-PS bei Luftbereifung

der Steuer von den einheimischen Fahrzeugen; eine Ab änderung der Besteuerung der ausländischen Fahr zeuge will er mit Rücksicht auf die Interessen des Fremden verkehrs nicht in Erwägung gezogen wissen. Die 46 Tiroler Mauten und der Fremdenver kehr wären auch ein ganz eigenes Kapitel! Warum ist man da nicht auch so konsequent? Das Recht der Gemeinden Zuschläge einzuheben, soll aufgehoben werden, dafür will sich das Land in den Erlös mit den Gemeinden teilen. Unter Annahme, daß die Steuer

von den ausländischen Fahrzeugen gleich wie im Vorjahre mit 8 200.000.— einflie ßen wird, kann nach dem Gesetzentwürfe mit einem Gesamt- erträgnis an Kraftfahrzeug st euer von 8 600.000.— gerechnet werden, wovon 8 200.000.— vom Ergebnisse der Besteuerung der einheimischen Fahrzeuge an die Ge meinden abzuführen sind. DieneuenSteuertarife wären: 1. Fahrräder mit Hilfsmotoren . . . . , ß ' 20.— Krafträder bis zu 3 Steuer-PS. . , , . 8 70.— Krafträder bis zu 6 Steuer-PS .... 8 120.— Krafträder über 6 Steuer

-PS..... 8 250 — Für jeden Beiwagen ist die Hälfte der auf das Kraft-, rad entfallenden Steuer zu entrichten. 2. Personenwagen: bis einschl. 6 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 50.— bis einschl. 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 60.— über 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 100.— 3. Lastwagen mit Luftkammerrei/en haben eine Grundtaxe von 100 8 und für jede halbe Tonne Tragfähig keit des Fahrgestelles 75 8 zu entrichten. Jede angefangene halbe Tonne wird voll gerechnet. Für den Besitz eines Anhängewagens mit Luftkammer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 30.12.1921
Umfang: 8
Landtages hat für alle Vorstellungen unserer Genossen ein taubes Ohr gehabt; sie will den Abgang in dem Landeshaushalte, der nach . den hohen Staatsüberweisungen verbleibt, just tnit einem Landeszoll auf Weizen, Roggen,. Gerste, Hafer, Mais, Heidekorn, Hirse, Bräune, Bohnen, Erbsen, Linsen, Malz, Mehl, Eierteig waren, Haferflocken und allen sonstigen Erzeug- iiiffen aus Hülsen früchten hereinbringen: mit einer Steuer, die bei einer vielköpfigen Familie . im Jahr mindestens den Betrag von 7000 Kro nen

erreicht. Diese Abgabe ist bequem; jeder, der einen Bissen Brot essen will, muß sie bezahlen; die Steuer ist ergiebig, denn sie trägt dem Lande mehr als eine halbe Milliarde Kronen! Was fragen die Patentchristen, die im Tiroler Land tag ihr Unwesen treiben, ob das ausgehungerte Volk eine solche Steuer noch ertragen kann; was kümmern sich die vier Herren, die im Landtag die sogenannre „Großdentsche Volkspartei" prä sentieren, ob die P. T. Volksgenossen durch diese Steuer nicht noch zu einem größeren

Hunger verurteilt werden. Das LanD braucht Geld und . will, da die Mehrheit so stark ist, daß gegen ihr Diktat die sozialdemokratische Minderheit ein fach nicht aufzukommen vermag, uns diese Steuer einfach diktieren. Es verbietet zwar die Bundesverfassung die Ausrichtung von Zoll schranken zwischen den einzelnen Bundesländern Oesterreichs. Aber die schwarzen und schwarz- blauen Separatisten, die in Tirol herrschen, sche ren sich einen blauen Teufel uni die Gesetze des Bundes; sie haben in Tirol

die volle Macht und wollen diese einfach gegen das Volk auswirken lassen; sie wollen zeigen, wie bürgerliche Par- teien auf der Höhe ihrer Macht das Volk regie ren, sie wollen beweisen, wie bürgerliche Parteien ein Budget sanieren: indem man jedes Stäub chen Mehl, jede Bohne und jede Erbse besteuert, indem num auf jeden Bissen Brot eine tüchtige Lage Steuer schmiert! Dieser Brot-, Mehl- und Hülfen srüchtenz oll, der als Wahrzeichen der Liebe, welche die bürger liche Landtagskoalition Dem Tiroler Volke

ent gegenbringt, aufgerichtet wird, ist Raub', nackter Raub vom Lohne des Arbeiters, vom Gehalte des Beamten, von der mageren Pension, vom Einkommen des Kleinrentners, vom Verdienste des Kleinbauern und von der „Pension" der Kriegerswitwen. Raub, nackter Raub, denn das Land braucht- diese Steuer nicht. Gen. Rapoldi hat in seiner viereinhalbstündigen Rwe, die er in der heutigen Nachtsitzung des Landtages hielt, nachgewiesen, daß das Land ans den Steuern, welche der Nationalrat jüngst beschlossen

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Neueste Zeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 04.04.1919
Umfang: 4
den höchsten jährlichen Betrag bringen soll, der ihm je aus einer einzigen Steuer zugefloffen ist. Mit einem Auf kommen von nicht weniger als 1-3 Milliarden Mark würde die ge- plante Kapiralertragssteuer die Verzinsung für volle 36 Milliarl^n Kriegsanleihe ergeben- Ihrem Objekt nach soll die Kapitalertrag ssteuer ein Glied !n der Kette der Einkommens- und Vermögensbeiastung. besonders der Belastung des fundierten arbeitslosen Einkommens, bilden, und zwar greift sie von dem ardsttslofen Einkommen

gesonderte Heran ziehung der jetzt geschonten Vermögen ergänzt werden soll. Grund* sätzlich werden alle Beträge von nutzbar angelegten Kapiidakien durch die Steuer getroffen, also vor allem Dividenden von Aktien- aesellschaften und größeren Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zinsen und Anleihen, Pfandbriefen und ObÄgotionen, auch Spar kästen- und Bankguthaben, Wechseln, Hypotheken oder anderen Dar- lehen. Der Steuersatz betragt 10 Prozent der Zinssumme. Da nur die Kapitalanlage getroffen

werden soll, so fallen Wechsel, die zur Bezahlung von Waren ausgestellt werden, nicht unter das Gesetz und cbensoweniig soll die Kreditierung von Waren als „Darlehen" gelten. Solche Kreditierungen sollen vielmehr erst dann steuer pflichtig sein, wenn die Forderung länger als drei Jahre ge stundet worden ist; mir in diesem Falle nimmt der Entwurf cm, daß es sich in Wahrheit um eine Kapitalanlage handelt. Eine weitere Einschränkung des Umfanges der Steuer betrifft die Kredit anstalten. Wenn bei den Kveditmvstituten

(Banken, Sparkassen. Hypothekenbanken ustv.) einmal der Depositen- oder Pfandbrief- gläubiger von dem ihm zuftietzenden Ertrag die Steuer zahlen müßte und wenn außerdem auch die Kreditinstitute selbst für die Kapitalerträge, die ihnen von Kreditnehmern, von Hypothekenschuld nern usw. zufließen, steuerpflichtig wären, so würde das zwar nicht juristisch, wohl aber wirtschaftlich auf eine Doppelbesteuerung hinaus lausen. Wirtschaftlich sind die Kreditanstalten nur Vermittler: sie geben Las

. zuftietzenden Erträge von der Steuer befteit sind. Aus die im Besitz der Banken vorhandenen Wertpapiere ist die Be freiungsvorschrift nicht ausgedehnt. Dem Charakter der Steuer als einer partiellen Belastung des Einkommens aus Vermögen würde die Einfügung der Steuer in das System der Einkommen- und Bermögenfteuer und demgemäß ihre Ausgestaltung als eine direkte Steuer entsprechen, deren Erhebung auf Grund einer Deklaration des Steuerpflichtigen zu erfolgen hätte. Aus steuertechnischen Gründen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 25.12.1908
Umfang: 16
drückenden wird, daß die Kleinverschleißer dabei nicht mehr gut bestehen können. So beträgt z. B. in Innsbruck und Bozen die Weinverzeh- lungssteuer, welche ein Kleinverschleißer zu entrichten hat, sür den Hektoliter: - an ärarischer Steuer K 5 94 an städtischer Umlage 5 94 und an LandeLumlagen „ 2 08 zusammen . K 13 96 Wenn man bedenkt, daß der Wirt den gewöhnlichen Durch- schnittswein nicht über 80 K bis 96 K den Hektoliter verkaufen kann und wenn man berechnet, was ihm selbst der Wein kostet

können, wie die anderen, welche keine Steuern zahlen. Aber auch die weniger Bemittelten leiden darunter, weil sie den Wein nicht faßweise beziehen können und ihn also bei den Wirten teurer zahlen müssen. Es wäre daher hoch an der Zeit, eine Herabsetzung der Ver- z ehrungssteuer einzuführen. Und dies wäre dadurch möglich, daß diese Steuer nicht bloß auf Mn Kleinverschleiß gelegt, sondern in eine allgemeine Weinverzehrungssteuer um gewandelt würde, die von allen, welche Wein einkellern oder Trauben keltern und den Wein entweder veräußern

oder selbst konsumieren, ohne Ausnahme, also nicht bloß von Wirten und Weinverschleißern, sondern auch von Weinhändlern, Genossenschaften, Privaten zu entrichten ist. Durch diese Ausdehnung würde auch bei einer Herabsetzung der Steuer in ihrer Höhe keine Verminderung der durch diese er zielten Erträgnisse eintreten. Zu 'Punkt 2. Die Einhebung der Weinverzehrungssteuer im Wege der Verpachtung an Private oder Spekulanten ist keine eines Staates würdige Art der Steuerein hebung. Wenn auch eine hohe Steuer immer drückend

empfunden wird, so wird dieselbe geradezu unerträglich, wenn man weiß, daß der Staat dieselbe an den Meistbietenden vergibt, der seinerseits wieder noch etwas draufschlagen muß, um auf seine Kosten zu kommen; wenn also der Steuerträger sehen muß, daß die so hart bezahlte Steuer doch nicht ganz dem Staate, der Allgemeinheit zu Gute kommt, sondern zum Teile in die Ta schen eines Privaten, des Steuerpächters, fließt. Die Verpachtung der Steuer bringt es auch mit sich, daß die Einhebung in strengster, oft

hauptsächlich gegen die unerträgliche Höhe der durch Umlagen noch erschwerten Steuer, gegen die Einseitigkeit der Ver anlagung, die Art der Einhebung und besonders gegen die Be steuerung des sogenannten HaustrunkeS (Leps) der Wirte. Die Weinverzehrungssteuer (samt Umlagen, die in Innsbruck und Bozen 13 K 96 h per Hektoliter beträgt und die nur von denjenigen gezahlt werden muß, die in den Wirtshäusern Wein trinken oder in kleinen Quantitäten kaufen, wird von den Wirten allgemein als eine der Hauptursachen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 24
Datum: 19.12.1924
Umfang: 24
Besteuerungsrecht der Länder und Gemeinden hat dadurch zugunsten des Bundes eine sehr starke Ein schränkung fahren. In der alten Monarchie durften z. B. die Gemeinden Zuschläge einheben zur Erwerb steuer und namentlich auch zur Steuer der großen Unter nehmungen aus dem Gebiete der Gemeinden. Das hat nach den neuen Gesetzen vollständig ausgehört. Als Er satz dafür erhalten die Gemeinden Ueherweisungen aus den Erträgnissen der Erwerbsteuern. Aehnlich verhält es sich mit den Zuschlägen zu den staatlichen Steuern

. Den Ländern und Gemernden hat man sogenannte direkte Steuern überlassen, darunter namentlich die Grundsteuer und die Gebäudesteuer. Bei beit direkten Steuern wird den Besitzern von Häusern oder von Grundstücken die Steuer auf Heller und Pfennig vorgeschrieben. Eine solche Steuer muß bezahlt werden, sie lautet auf Namen und wird vom Steuereintreiber, der mit der Steuerliste ins Haus kommt, direkt einge hoben. Zum Unterschiede davon belasten die indirekten oder Verbrauchssteuern nur denjenigen

, welcher eine be stimmte Ware erwerben will. Aus Wein, Bier und Branntwein sind z. 18. hohe Steuern gelegt, welche alljährlich sehr viele MMarden als Erträgnis abwer- fm. Diese Steuer trifft aber nur diejenigen, welche geistige Getränke genießen, während alle jene, welche sich davon enthalten, bei dieser Steuer vollständig unbe helligt bleiben. Die Grundsteuer wird bemessen nach dem Katastral- reinertrag. Von vielen Seiten wird geltend gemacht, daß die semerzeitige Grundsteuereinschätzung weder genau noch gerecht

eine brauchbare und gerechte Grundlage für die Steuerbemessung und ohne Zweifel unter allen' heute möglichen Grundlagen noch immer die verhältnismäßig beste und gerechteste. Das Jahreserträgnis der Grundsteuer ist im Law desvoranfchlag mit '6,4 Milliarden eingestellt. Alljähr lich werden bei Beratung des Landesvoranschlages so wohl im Tiroler Landtag als auch in den -Zeitungen zahlreiche Klagen laut, daß das Erträgnis der Grund steuer viel zu niedrig fei und zur heutigen Rentabilität der Landwirtschaft

in keinem Verhältnisse stehe. Wenn die erwähnten 6,4 MMarden die einzige Steuer wären, welche die Tiroler Bauern von ihrer Landwirtschaft zu zahlen haben, so wären solche Klagen vielleicht berech tigt. Aber die Grundsteuer, weiche das Land emhebt, ist ja nur ein Teil der bäuerlichen. Abgaben. Zur land schaftlichen Grundsteuer kommen die Gemeindeumlagen, welche häufig eine Verdoppelung oder Verdreifachung dieser Steuer bedeuten. Dre gleichen Erträgnisse der Landwirtschaft, für welche Grundsteuer und 'Gemeinde

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 27.09.1922
Umfang: 8
nicht gelungen. Der Mann, der uns widerlegen und schlagen will, war, als er den Artikel aufsetzte, nicht sicher, wie iveit unsere Informationen reichen und hat sich in seiner Unsicherheit in Redensarten ver strickt, die glatt die Anklagen bestätigen, die wir erhoben haben. Unser erster Vorwurf ging dahin, daß die Großbauern, die heute eine lächerliche Steuer leistung vorgeschrieben bekommen, sich, wo es nur geht, von jeder Zahlung drücken und beson ders das Land um die Steuern betrügen. Beweis

viel mehr Getreide angebaut worden, als in den früheren Jahren. Was bedeutet, daß die Groß bauern nur von einem Teil des erzeugten Getrei des die Steuer bezahlen. Alle Bevölkerungs schichten aber, die eingeführtes Getreide und Mehl verzehren, muffen aber die Steuern von jeden: Bissen Brot bezahlen. Dazu konimt noch, daß bei Bemessung der Ab findung der Getreidepreis den Selbstversorgern n i e d r ig a n g es e tz t wurde. Die Konsumen ten aber müssen, da die Steuer mit den Preisen steigt, den Aufschlag

wie die Landeshauptstadt, und da Heuer alle Sommerfrischen, ja alle Bauernwirtshäuser überfüllt waren, müßten auch die Landorte zu sammengenommen eine dreifach so hohe Steuer einnahme zu verzeichnen haben wie Innsbruck: Wahr ist nun, daß Innsbruck eine höhere Steuer summe vereinnahmt hat als 226 Millionen, die von der Landeskorrespondenz als rühmendes Beispiel für den Steuereifer der Landgemeinden hervorgehoben hat. Woraus folgt, daß viele Landgemeinden es vorziehen, auch die Fremden- wohnabgabe schuldig zu bleiben

. Nun zur Fürsorgeabgabe. Der Beamte, der mit der Veranlagung dieser Steuer beschäftigt ist, gibt sich die größte Mühe, diese durchzusetzen. Aber die Landesregierung war nicht von dem glei chen Bestreben geleitet, sonst hätte sie niemals die Pauschalierung der Steuer mit dem Bunde der Industriellen vereinbaren können; wohlge merkt: eine Pauschalierung, welche erstens unge setzlich ist und' zweitens das Land um zwei Drit tel der Steuer betrügt. Den gewandten Präsi denten des Bundes der Industriellen

waren die Landtagsherren eben nicht gewachsen — oder sollten wir annehmen, daß sie die Steuer den In dustriellen teilweise schenken wollten? — und so Umrden die Regierungsmänner, welche die Ver handlungen führten, furchtbar h i n e i n g e- l e g t. Die Vereinbarungen, die zwischen der Landesregierung und dem Bunde der Indu striellen abgeschlossen wurden, setzen z. B. der August- H ö ch st l o h n eines qualifizierter Metallarbeiters mit 366.000 K fest. Wohl ge. merkt: als Höchstlohn also Gesamteinkommer

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Neueste Zeitung
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Seite 4 von 12
Datum: 14.11.1936
Umfang: 12
: Die Landeshauptmannschaft von Tirol beabsichtigt dem Ver nehmen nach, dem kommenden Landtag die Einführung einer Fahrrad st euer zur Gesetzeserhebung vorzulegen. Diese Nachricht hat natürlich in heimischen Radfahrerkreisen berech tigtes Aufsehen erregt, es sind uns in den letzten Tagen Zahl reiche Zuschriften zugekommen, die in begründeten Ausfüh rungen gegen eine solche Steuer Stellung nehmen. Der Rad fahrerverband für Tirol und Vorarlberg fühlt sich als Ver treter der organisierten Radfahrerschaft Tirols

, aber auch im allgemeinen Interesse der nach Tausenden zählenden Nicht organisierten Fahrradbesitzer Tirols — in Innsbruck allein laufen derzeit etwa 15.000 Fahrräder — verpflichtet, die Oeffentlichkeit, nicht zuletzt die maßgebenden Stellen, auf die wirtschaftlich unerträglichen Nachteile einer solchen Steuer, der verhältnismäßig nur geringe budgetäre Vorteile gegenüber stehen, hinzuweisen, und hofft, daß es doch noch nicht zu spät sein wird, diese Belastung der zum Großteil wirtschaftlich ohne hin schwer

um ihre Existenz ringenden Bevölkerungskreise, denen das Fahrrad zum unentbehrlichen Verkehrsmittel ge worden ist, abzuwenden. Wenn wir auch nicht daran glauben können, daß gerade in einer Zeit, der allgemein der Stempel der sozialen Fürsorge aufgedrückt ist, ein Gesetz geschaffen werden soll, das jedem sozialen Empfinden zuwiderläuft, so fühlen wir uns doch ver pflichtet, auch an dieser Stelle dem Plane der Einführung dieser Steuer entgegenzutreten. Es ist nur eine Wiederholung, wenn man feststellt

allein angewiesen; es ermöglicht ihnen eine schnelle und billige Verbindung mit der Stadt, es trägt die Kinder zur Schule, den Familienvater zur Arbeit und die Mutter zum Einkauf von Lebensmittelin Ja, man kann füglich sagen, daß ohne Fahrrad die Besiedlung der städtischen Randsiedlungen in diesem Ausmaße problematisch wäre. Dabei darf nicht übersehen werden, daß viele Fahrräder durch den jahrelangen Gebrauch so wertlos sind, daß der Wert eines solchen Zweirades oft geringer als die geringste Steuer

ist. Wie sollen die Tausende von Arbeitslosen, die aus ihren Fahr rädern aus der Umgebung zur Stadt fahren, um ihre karge Unterstützung zu holen, die geplante Steuer bezahlen können? Auch die Landbevölkerung würde die Einführung dieser Steuer auf das schwerste treffen. So wickelt sich heute der Verkehr von Doch zu Dorf vielfach zu Rade ab, auch bei Bestellung der Felder oder der Einbringung der Ernte be nützen die Landarbeiter, Knechte und Bauern, selbst in ge birgigeren Gegenden, heute ausschließlich

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 01.04.1925
Umfang: 12
zu entscheiden, ob man die -For derung der Sozialdemokraten nach Erhöhung der Steuereinheit von 12.000 auf 14.000 genehmigen solle oder nicht. In 'der Mittagsstunde kam es zwischen dem Bun deskanzler und den Sozialdemokraten zu einem Kompromiß, dessen wichtigste Bestimmung ist, . daß das steuerfreie Existenzminimum von 12.000 auf 14.000 Steuereinheiten erhöht wird. Diese Be stimmung gilt rückwirkend auf den 1. Jänner, bezw. bei jenen, denen die Steuer monatlich abge zogen wird, vom 1. April an. Beschlüße

für das Jahr 1923 rückwirkend eine 25-prozentige Ermäßi gung der Erwerbsteuer einzutreten habe und sonach Vas Hochstausmaß -der Erwerbsteuer von 1% Pro- Et nicht schon bei 14.000, sondern erst bei 15.000 Steuereinheiten seftzusetzen sei. Es wird hieraus das Eingehen in die Spezial debatte beschlossen. Im ß 10 wurden bei der ersten Gruppe als der 4prozentigen Steuer unterworfen Unternehmungen und Beschäftigungen erklärt, de ren Reinertrag 7000 Steuereinheiten nicht über spitzt. Die Steuer ermäßigt

sich, wenn der steuer pflichtige Reinertrag 6000 Steuereinheiten nicht üverftergt, auf. 3 Prozent, wenn er 5000 Steuerein heiten nicht übersteigt, auf 2 Prozent, wenn er 4000 Steueremheiten nicht übersteigt, auf 1 Pro zent. Bei der zweiten Gruppe, für die nach der Vorlage -die Steuer 7.5 Prozent des steuerpflichtigen Reinertrages beträgt, ermäßigt sich die Steuer, wenn der steuerpflichtige Reinertrag 15.000 Steuer einheiten nicht übersteigt, auf 7 Prozent, bei 12.000 auf 6 Prozent und bei 9000 auf 5 Prozent

. Im 8 100 wird die Körperschaftssteiler von 36 auf 25 Prozent herabgesetzt. Mr Sparkasien beträgt die Steuer bei einem Reinertrag bis einschließlich 100 Millionen 10 Prozent, bei mehr als 100 Millionen bis einschließlich 300 Millionen 17.5 Prozent, bei mehr als 300 Millionen 25 Prozent. Für begün stigte Erwerbs'- und Wirtschaftsgenosseuschasten und Hauvereinigungen mit Ausnahme von Konsumver einen beträgt die Steuer bei einem Reinertag von mehr als 15 Millionen bis einschließlich 30 Millio nen 8 Prozent

an einer hierländischen Erwerbsunternehmung befteuert werden, beträgt die Steuer 15 Prozent. Mg. Dr. Hampl (großd.) spricht sich gegen die Differenzierung der Sparkassen in begünstigte und nicht begünstigte aus. Ueber Antrag des Berichterstatters Dr. Gürtler wird bezüglich der Einkommensteuer als § 4 folgende Bestimmung beschlossen: Der Bun desminister flir Finanzen hat unter Aufhebung des ersten und zweiten Absatzes des 8 172 (Ausmaß der Einkommensteuer) die im Personälsteuergefetz vom Jahre 1924 in der Fassung

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 24
Datum: 31.01.1913
Umfang: 24
und spielen sich dann in der Öffentlichkeit noch als Volksfreunde auf, indem sie sich brüsten, sie wären die wahren Volksfreunde, weil sie gegen das Steuerzahlen sich stemmen. Die Herren So zialdemokraten sind überhaupt eine drollige Ge sellschaft von Augenauswischern. Sie verlangen nämlich von: Staate fort und fort Millionen über Millionen zur Aufbesserung der Arbeiter in Staatsdiensten usw., verweigern aber dem Staate die Einnahmen hiefür, sie sind prinzipiell gegen jede Steuer. Von woher der Staat

dieser Herren sollte z. B. die Erhöhung der Personaleinkommen steuer schon bei einem Einkommen von 1200 K beginnen. Natürlich, bisher waren diese Herren ja gewohnt, bei Stcuererhöhungen usw. immer das arme Volk der Steuerpresse auszuliefcrn. Nach und nach wird der Wind aber schon aus einem anderen Loche pfeifen. So schnell geht es freilich nicht, weil das Herrenhaus in solchen Fällen immer „damisch einhöbt". Mit der Zeit wird hoffentlich auch das Herrenhaus in die po litische Rumpelkammer wandern

, wie sie in der Regierungsvorlage gedacht war, wurde im Finanzausschüsse abgelehnt, man einigte sich auf eine Erhöhung von 90 h auf 1 K 40 h pro Liter. Der Mehrertrag dieser Steuer wird nahe zu ganz den einzelnen Ländern zugewiesen. Auf Tirol wird es 1,818.000 Kronen treffen, auf Vorarlberg 207.000 Kronen. Zur Hausklassenfteuer. Im , Subkomitee des 'Steueräusschusses wurde am 18. Jänner über die Regierungsvor lage betreffend Herabsetzung der Hausklassen steuer verhandelt. Gemäß der Regierungsvorlage sollen nur Gebäude

Wohnbestandteilen es besonders in Tirol nur ganz wenige gibt. Er verlangte, daß mindestens auch von Gebäuden der 14., 13. und 12. Klasse des Hausklassensteuertarifes zivei Wohnbestandteile von der Hausklassensteuer frei bleiben und nur die übrigen Wohnbestandteile zu besteuern seien. Mit der Verteuerung der Zündhölzchen scheint es nun ernst zu werden. Unlängst hatten die Mitglieder des Finanzausschusses eine Be sprechung, wobei Finanzminister Ritter v. Za- leski den Entwurf der geplanten Zündhölzchen? steuer

vorlegte. Danach soll diese nach der Sorte der Hölzchen abgestuft sein und pro Päckchen zwei Heller betragen. Die Steuer ist in der Weise gedacht, daß zwischen Schwefel hölzchen und phosphorfreien Zünd hölzchen untersch:eden wird. Die ersteren sollen 80 Stück, die letzteren 60 Stück in den Schächtelchen enthalten. Diese Steuer soll dem Staate 16 M i l- lionen Kronen tragen. Sechs Millionen sollen als Ersatz für den Ausfall bei der Haus klassensteuer gelten. Die Bucheinsicht. In der Geschäftswelt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 27.07.1923
Umfang: 16
die gleichen Beschwerden. Wir find weit davon entfernt, Steuerhinterzieher in Schutz zu nehmen iinb Steuerverweigerern die Mauer zu machen. Es ^han delt sich aber nach alldem, was wir bis jetzt von Steuer mandaten zu hören bekommen haben, um eine schwere Bedrückung des ehrlich denkenden und ehr lich arbeitenden Bauern und Gewerbs- m a n n e s. Bei der Erwerbsteuerveranlagung für 1922 lauten die neuen Zahlungsaufträge auf Riese n su m m e n, was um so schwerer wiegt, als die Vorschreibung pro 1922

ein Segen für die Steuerträger, wenn es so gehandhabt würde, wie es vom Gesetzgeber gedacht war. Dieses Man datsverfahren gewährt der Steuerbehörde eine große Bewegungsfreiheit. Es soll in der großen Mehrzahl der einfachen'Bemessunasfälle der bisher geübte zeitraubende Und verwickelte Apparat erspart werden, wodurch Steuer behörde und Schätzungskommission die Möglichkeit haben, den großen und schwierigen Fällen größere Anfmerksam- ieit zu widmen als bis jetzt. Nun aber stellt biefe§ Ver fahren

bei ihren Amtshandlungen immer leiten lassen, und daß sie vielmehr die gut gemeinte Msicht des Gesetz gebers in das Gegenteil verkehren? Der Finanzminister wird gut tun, dem'Zentralinspektor für das direkte Steuer wesen des Bundes nahezulegen, ein bißchen Umschau bei den Steuerbehörden zu halten. Man rettet den Staat nicht dadurch, daß man die Melkkühe vernichtet. Und auf das würde es in vielen Fällen hinauslausen, wenn nicht in Bälde eine entscheidende Wendung in der bisher geübten Praxis der Steuerbehörden eintreten

wird Die Steuerbehörden ver'enden sehr fleißig auch an die bäuerlichen Besitzer die Aufforderung, für die Dienstboten Stammblätter zu führen, ihnen von dem Lohne 1 Prozent als Steuer abzuziehen und diese Summe vierteljährig dem Steueramte abMsühren. Nun sollen ans einmal die Dienstboten steuerpflichtig sein. Die Folge wäre natürlich, daß der Bauer eine Menge Schreibereien mit den Stammblättern hätte und die Steuer obendrein aus seiner Tasche bezahlen müßte, weil niemand sich den Abzug gefallen Taffen

." eingeführt. Im Sinne der Gesetzgebung war es gelegen, durch das Steuer mandat eine wesentliche Vereinfachung bei der Veran lagung zu erzielen, was in bezug auf Ersparung, wie' auch im Interesse der Steuerträger nur zu begrüßen ist. Seltsamerweise zeigt nun die praktische Auswirkung dieser gesetzlichen Bestimmung, daß gerade das Ge genteil von dem hervorgerufen wird, was dem Ge setzgeber als Ideal vor Augen schwebte. Statt den Steuer träger rasch zur Zahlung zu veranlassen durch einen vernünftigen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 26.05.1924
Umfang: 8
. Die Macher der Tiroler Landtags mehrheit gehen den umgekehrten Weg. Brot, Mehl, Reis, Bohnen, Gerste usw. muß von jedem Haushalte gekauft werden. Jede Tierhaltung in den Städten und Märkten, z. B. die Fuhrwerks betriebe, ist gezwungen, Hafer und Kukuruz zu kaufen, jeder Bauer, der bestrebt ist, die Milch wirtschaft zu heben, braucht Futtermittel. So sagt der Landessinanzreserent sich kurzerhand: Draus mit den Steuern auf Brot, Mehl, Hülsenfrüchte und Futtermittel, draus mit einer neuen Steuer

und Boden. Die Zwerg bauern sollen eine sehr müßige Steuer bezahlen; nie würden wir zustimmen, von diesen Arbeits bienen am Lande noch mehr Steuern herauszu pressen. Aber die Mittelbauern, die Großbauern, die vielen Waldbesitzer, die aus ihrem Wald gro ßen Nutzen holen, können gewiß mehr, wenigstens eine Steuer zahlen, die den Landeszuschlägen zur ! Grundsteuer entspricht, die im Jahre 1914 einge- j hoben wurden. Die Landtagsmehrheit aber hat, j statt die ertragsreichen Wälder höher zu besteuern

, für diese die Steuer ermäßigt. Bisher war diese Haltung vielleicht zum Teil verständlich, denn der Bund hat vom Nutzholz, das ausgeführt worden ist, eine beträchtliche Ausfuhrabgabe eingehoben. Jetzt soll diese Aussuhrabgabe aber fallen. Der Ertrag der Wälder wird damit erheblich gesteigert. Wir glauben, daß es mehr als gerechtfertigt wäre, die großen Waldbesitzungen in einer Lage mit gün stigen Bringungsmöglich'keiten vom Tage an, wo die Holzausfuhrabgabe fällt, erheblich höher zu be steuern. Die Landtagschristen

haben wiederholt den Wald als ein Geschenk Gottes bezeichnet. Hat Gott den Wald just den verschiedenen Schärmer ge schenkt, damit sie noch reicher und reicher werden'? Oder soll die Gesamtheit des Landes von dem Reichtum, der im Walde wächst und entsteht, auch einen Nutzen haben? Ein anderes Steuerobjekt wäre das Automobil. Die einheimischen Luxusauto zahlen, gemessen an der Abgabe, die in Wien eingehoben wird, eine ge ringe Steuer. Die vielen Autos aber, die aus dem Ausland kommen, das Land durchfahren

. Warum von den fremden Automobilisten an der Grenze eine Steuer einheben, wenn man sie auch von den eingeführten Getreide- und Fut termittelmengen nehmen kann. Zu was die son stigen Abgaben überprüfen, wenn 'das Land in der Energieabgabe einen Ersatz findet. So denken die Drahtlicher der Oandtagsmchr- hcit. Sie halten jene Steuer für 'die wertvollste, die aus den Fraß umgelegt werden kann, weil sich die ser Steuer niemand zu entziehen vermag; sie hal ten eine Steuer aus Produktionsmittel

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 06.03.1922
Umfang: 8
ist', bezeichnet das Turch- führungsgesetz die aufgezählten Steuern mit , einer Einschränkung: von den Realstenern sind nur die Jmmobiliargebühren und das Gebühren- äqnivalent vom unbeweglichen Vermögen ge meinschaftliche Abgaben, während die Grund-, Hausklassen- und Hauszinssteuer und die fünf- prozentige Steuer ab 1923 ausschließliche Lan des- und Gemeindeabgaben werden. Die Stenerverteilung ist für die Zeit bis ein schließlich 1926 geregelt. Aber für das Jahr 1921, für das das Gesetz ursprünglich bereits

be rechnet war. und für das Jahr 1922, das als Uebergangsjahr gilt, ist ein anderer Verteilungs schlüssel vorgesehen als oom Jahre 1923 an. Für 1921 gilt der Schlüssel der Regierungsvor lage: die Länder erhalten 20 Prozent und die Gemeinden 10'Prozent vom Ertrag der Einkom mensteuer; ferner Länder und Gemeinden je 40 Prozent vom Ertrag der allgemeinen Erwerb- steucr, der Hausierstener, der Grund-, Hausklas- icn-, Gebäude- und sünsprozentigen Steuer, der Jmmobiliargebühren Und des Gebührenäquioa- lents

-, Hauszins- und sünsprozentigen Steuer, je 10 Prozent der Branntweinabgabe, Bier- und Weinsteuer, je 40 Prozent der Jmmobiliarge bühren sowie des Gebührenäquivalents. Die Verteilung des Ertrages der Bankenumsatzsteuer erfolgt vorläufig nach den Bestimmungen, des Ge setzes über diese Steuer, das außerhalb Wiens 42.5 Prozent des Steuerertrages den Ländern und 16 Prozent den Gemeinden überläßt, wobei jedoch der ans der Postsparkasse fließende Steuer- ertrag nur zwischen Bund und Ländern verteilt

wird. Für die Jahre 1923 bis 1926 gilt der Ver teilungsschlüssel des Jahres 1922 mit der lvc- sentlichen Aendernng, daß die allgemeine Er lverbsteuer und die Hausiersteuer zu je einen: Viertel den Ländern und den Gemeinden Zufäl len, während sie für das Jahr 1922 ganz dem Bunde verbleiben; ferner mit der Neuerung, daß die Grund-, Hausklassen-, Hauszins- und sünf- prozentige Steuer ganz den Ländern und Ge meinden gehören. Was die U m läge:: an langt. so können vorn Jahre 1923 an Umlagen

nur noch auf die Jmmobiliargebühren und das Gebührenäqnivalcnt und die Gebühren von To- talisatenr- und Buchmacherwetten ausgeschrieben werden. Für das Jahr 1922 können in der bis herigen Art außerdem noch zur allgemeinen Er- werbstener und Hausiersteuer sowie zur Grund-, Hausklasien-, Hauszinssteuer und zur sünspro zentigen Steuer Zuschläge ausgeschrieben lverden. Dafür werden schon ab 1922 die besondere Erwerbstener um 320 bis 400 Prozent und die Rentensteuer um 400 Prozent erhöht, wobei der bisherige außerordentliche

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 28 von 31
Datum: 03.05.1907
Umfang: 31
12 — die Konservativen eine Steuer herabsetzen. Hören wir, Wie es mit der Grundsteuer gegangen ist, mit jener Steuer, welche für den Bauern deshalb von der größten Bedeutung ist, weil sie angesichts des bei uns herrschenden Umlagesysterues die Grundlage für die Aufbringung der Mittel zur Bedeckung der Verwaltungsauslageu des Landes, der Gemeinde und der sonstigen öffentlichen Fonde bildet. Die Grundsteuer wird in Österreich in der Weise aufgebracht, daß ein Kontingent für das ganze Reich

eiugetreten und es war die Grundsteuer die erste Steuer, welche die Konservativen erhöht haben. Daß es die konservativen Abgeordneten von Tirol über sich gebracht haben, gerade jene Steuer, die die Tiroler Bauern so schwer belastet, zu erhöhen, das finde ich bei der bekannten Bauernfeindlichkeit dieser Herren begreiflich: daß man aber jetzt konscrvativerseits noch den Mut aufbringt, zu sagen, man habe die Grundsteuer herabgesetzt, das muß als geradezu ungeheuerlich bezeichnet werden. Das heißt dem Bauern

der Grund steuer müffcn die Konservativen lügen, da sie behaupten, sie betrage für Tirol 700.000 Kronen, während sie tatsächlich nur 310.000 Kronen ausmachte. Hätten damals die konservativen Abgeordneten so volksfreundlich gefühlt, wie sie unmittelbar vor den Wahlen stets sein wollen, so hätten sie dem bei der Beratung des Steuergesetzes vom Abgeordneten Dr. Kaizl, dem langjährigen tschechischen Freunde der Konservativen, gestellten Abänderungsvertrag zur Annahme verhelfen können, der dahin ging

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 15.12.1913
Umfang: 8
ist, haben sie gleich nach der ersten namentlichen Abstimmung bewiesen. Die zweite na mentliche Abstimmung ging nämlich darum, daß die Steuer der Millionäre erhöht werde. Abg. Hille brand hatte beantragt, daß für die höheren Ein kommen, namentlich für die Einkommen über 100.000 K, eine höhere als die vorgeschlagene Steuer festgesetzt werde, derart, daß die Steuer bei 600.000 Kronen Jahreseinkommen 37.500 K betragen solle. Nun kann wohl niemand im Ernst behaupten, daß jemand, der eine halbe Million Einkommen

jährlich hat, nicht leben könnte, wenn er diese Steuer zahlen müßte. Aber dieselben Leute, die eben erst die An sicht ausgesprochen hatten, daß die Steuerpflicht nicht erst bei 1600 K Jahreseinkommen beginnen dürfe, stimmten jetzt in namentlicher Abstimmung dagegen, daß die Leute mit 100.000 K Jahresein kommen entsprechend zu den Lasten des Staates herangezogen werden. Die Arbeiter, Angestellten, Gewerbetreibenden und Bauern, die 1600 K Jahreseinkommen haben, sollen von der Steuer nicht befreit

in Gesellschaft be nommen und sich deswegen mißliebig gemacht hatte, stellt sie ihr Mann zu Hause zur Rede: „Du hast gar kemen Grund, so hochfahrend zu sein. Sieh dir die Frau des Kollegen £. an, die ist ganz anders wie du, und das ist gar eine Generalstochter." — Da rümpft sie ganz verächtlich das Näschen: „Ach was, die zahlt ja gar nicht mit. Die ist ja schon „verab- schiedet" geboren!" Pol-Z.Nelkiriia wahr, wenn man zwar die Steuer auf dem Papier erhöhen, in Wirklichkeit aber den systematischen

Steuerbetrug der Kapitalisten weiter dulden würde. Man erhöhe die Steuer und schaue darauf, daß diese Steuerhinterziehungen aufhören, und man wird sehen, daß nicht nur die gesuchten vier Millionen, sondern weit mehr eingehen! Und wie die Natio- nalverbändler und Christlichsozialen gegen die An- -träge gestimmt haben, die den Reichsten der Reichen höhere Steuern auferlegen wollten, so haben sie auch gegen die Anträge der Sozialdemokraten gestimmt, die die Steuerprivilegien der Orden, Klöster und geistlichen

dem geänderten Geldwerte entsprechend erhöht werde. Die christlichsozialen und nationalverbändlerischen Abgeordneten, die dagegen sind, das steuerfreie Ein kommen höher anzusetzen, haben aber zugleich ge gen die sozialdemokratischen Anträge gestimmt, daß die Mitglieder des Hofes, die Offiziere, die Klöster usw. gleich der übrigen Bevölkerung der Personal steuer unterwürfen werden! Der arme Teufel mit 1200 Kronen Arbeitsein kommen soll also Personalsteuer zahlen, die Offi ziere aber sollen befreit

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 05.11.1931
Umfang: 16
Getreideernte. Die rumänische Getreide ernte ist nach Zeitungsberichten aus Bukarest Heuer um leine Million Tonnen größer als 1930 und die zweitgrößte in der Geschichte des Landes. Sie beträgt insgesamt 5.8 Millionen Tonnen. Die Kraftwagen-Derkehrssteuer. 1. Wer unterliegt dieser Steuer? Dom 1. November 1931 angefangen ist diese 'Steuer von jenen Personen zu entrichten, die den Beförderungsvertrag (Bestellung der Leistung) mit den Beförderern abgeschlossen haben. Der Beförderer ist aber verpflichtet

, die Steuer gemeinsam mit dem Beförderungspreis einzuheben und ohne amtliche Bemessung an die Bundeskasse un mittelbar abzufüihren. 2. Wie hoch ist die Abgabe? Die Abgabe beträgt 3% des Beförderungspreises, ist aber -der Unternehmer der Bund, rin Land, ein Bezirk oder eine Gerne nde, be trägt die Abgabe 5% des Deförderungspreises, nachdem diese Betriebe von der Waren Umsatzsteuer befreit sind. Unter Beförderungspreis ist das Entgelt zu ver- stehen, das für die Beförderung einschließlich

der mit ihr zusammenhängenden Nebenleistungen eingehoben wird. 3. Was ist von der Steuer befreit? a) Die Beförde rung von Personen oder Sachen, die sich innerhalb einer und derselben Ortsgemeinde abwickelt und über diese Ortsgemeinde nicht hinausreicht, b) Die sogenannten Rundfahrten, das sind jene Fährten, die im Ausgangs punkte der Fahrt enden, zu denen Fahrgäste nur für die ganze Fahrtstrecke ausgenommen werden und in deren Verlauf der Aufenthalt an irgendeinem Punkt nicht un verhältnismäßig lange dauert

, o) Bei der Beförderung in Rundfahrten, die über bas Gebiet einer Ortsgemeinde hinausreichen, sind ganz steuerfrei, wenn die Fahrstrecke außerhalb der Ortsgemeinde nicht mehr als ein Zehntel der ganzen Rundfahrkstrecke beträgt. Entfällt auf die Fahrtstrecke außerhalb der Ortsgemeinde zwar mehr als ein Zehntel, jedoch nicht mehr als ein Drittel der ganzen Rundfahrtstvecke, fo ist die Steuer nur von einem Drittel des gesamten Beförderungspreises zu berechnen. In allen anderen Fällen gelten auch für Rundfahrten

die allge meinen Bestimmungen. 4. Was ist zu tun, um für Rundfahrten die Steuer befreiung nach Punkt e) zu erwirken? Es ist dem Ge bührenbemestungsamte in Innsbruck mittelst ungestem pelter Eingabe eine S t r e ck e n s k i z z e der in Betracht kommenden Rundfahrten vovzulegen, aus der hervor- geht, daß die im Punkt c) erwähnten Bedingungen für die Begünstigung zutreffen. 5. Wer hat die Steuer zu berechnen? Der Beförderer selbst hat d'ie Steuer zu berechnen. Er hat dieser Berech nung

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Alpenländische Bienenzeitung
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Seite 17 von 56
Datum: 01.03.1953
Umfang: 56
a) Die Imker-Grundsteuer. Die Grundlage für die Besteue rung der Landwirtschaft ist der Einheitswert. Darunter versteht man jenen Wert einer wirtschaft lichen Einheit, der für Steuer zwecke festgestellt ist. Ein Bienen zuchtbetrieb mit seinen Bienenvöl kern und allen erforderlichen Ein richtungen ist eine solche wirt schaftliche Einheit. Der Einheitswert eines Bienen zuchtbetriebes wird nach den „Richtlinien für die Bewertung von Bienenzuchtbetrieben“, die der ehemalige Reichsfinanzminister

.— Der Einheitswert dieses Betriebes = S 1.300.— Hiezu kommt noch ein Zuschlag von 3 Prozent von diesem ermit telten Betrage für den Grund und Boden als Standort des Betriebes, wenn er Eigentum des Imkers ist, mindestens 600 qm umfaßt und nicht schon anderweitig einheits bewertet ist. Der Steuermeßbetrag ist 8 Tau sendstel (8°/oo), das ist in unserem Beispiel S 10.40. Die Imkergrund steuer wird nun nach dem von der Gemeinde beschlossenen Hebesatz errechnet, z. B.: Beträgt der He besatz 50 Prozent

, so ist die Im ker-Grundsteuer 8 5.20, ist er 100 Prozent, ist die Steuer S 10.40, bei 150 Prozent — 8 15.60, bei 200 Prozent — S 20.80 usw. Im allgemeinen ist nach den „Richtlinien“ der Einheitswert für einen Bienenzuchtbetrieb erst dann festzustellen, wenn er 25 und mehr Völker zählt. Für Tirol und Vor arlberg gilt noch der Erlaß des Oberfinanzpräsidiums Innsbruck vom 14. Juni 1940, der besagt, daß in seinem Bereich der Ein heitswert der Bienenzuchtbetriebe erst ab 40 Völker festzustellen ist. Damit scheiden

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