des Christentums wie der Nützlichkeit für den Staat. Ein solches Vorrecht hat auch keine Spitze gegen irgend eine Klasse. Das Triftigste, was dagegen eingewendet werden könnte, wäre vielleicht, daß da mit die Gegner des Zweikindersystems begünstigt würden. Ein Doppelwahlrecht aber für jene, welche 8, 10 oder 30 Kr. direkte Steuer zahlen, halte ich für ungerecht. Die Wertung des Menschen als Menschen ist Christenpflicht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase
ist, sondern einen Effekt hat. Wenn, wir nun zum Beispiel allen jenen, welche 8 Kr. direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen einräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eine Stimme, dann haben die Nichtzensuswählcr nur dort noch eine Aussicht, jemals einen ihrer Ver trauensmänner durchzubringen, wo sie eine Zwei- drittelmehrheit haben'. Ob ein solcher Bezirk in ganz ließ sie ein Donnerwetter gegen den armen, wasser- triesenden Hannes los: „Narrischer Hannesmensch, blitzdummer Kerl du, grad du bist schuld
ist. Ein Steuer- zensus bevorzugt gegenüber den nicht direkte Steuern Zahlenden so große Massen, daß der Nicht steuer zahlende ein einsach wertloses Recht er langen würde. Will man das, dann ist es klüger, die nicht direkte Steuern Zahlenden vollständig vom Wahl rechte auszuschließen, damit man sich die Anlegung der wertlosen Stimmlisten ersparen kann und den Gemeinden nicht Arbeit gemacht wird, die keinen Effekt hat. Ich bin aber, meine Herren, für so etwas nie und nimmer und unter gar keinen Umständen
, nicht einmal auf dem Lande ist. Wir wissen ja,, daß die indirekten Steuern zwei Drittel der gesamten Steuern aus machen, und auch in den einzelnen Ländern hat man die Kunst verstanden, auf indirektem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideausschlage Bier- und Weinausschlage eine hohe Summe, und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns, sowohl von Seite des Reiches als auch des Landes, durchschnittlich
aus den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte. Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil zum Beispiel ein einzelner Besitzer, der 8 Kr. Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen abliefert als einer, der keine 8 Kr. direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einzelner sünf- mal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, aus welchen die hohen Konsumsteuern liegen