, 63 verwunde- Gregoriana' in Rom für das Schuljahr 1913/14 gelangte auch die ten und 19 kriegsgefangenen Offizieren, die Namen von 539 von Papst Pius X. bewilligte Goldene Medaille sür den bei den gefallenen, 2728 verwundeten und 277 kriegsgefangenen Mann einzelnen Fakultäts-Examen bestbefundenen Frequentanten zur schaftspersonen. Dieselben gehören dem 1. Tiroler. Kaiserjäger-Reg. Verteilung. Diese fiel unter den vier Konkurrenten dem jetzigen und verschiedenen Infanterie-Regimentern, sowie den Dragonern
Kooperator der Stadt Levico, hochw. Herrn.Oreste Ranzi zu, der und der Artillerie — Unter den Offizieren sind hervorzuheben: im Vorjdhre die theologische Doktorwürde „summa cum laude' vom 1. Tiroler Kaiserjäger-Regiment gefallen: Leutnant i. d. Res.' erhielt. Friedrich Bachmann aus Budapest (17.—21. November), Oberjäger, Landesgesetzblatt. Am 20. ds. wurde das 5. Stück des Landes- Kadettaspirant Anton Braun aus Ungarn (22.-26. November, gesetzblattes sür Tirol herausgegeben. Dasselbe enthält eine Ver
in den Zivilstaatsdienst auf Grund des 24 kriegsgefangenen Offizieren und von 621 gefallenen, 2184 ver- nach zwölf Dienstjahren erworbenen Zertifikats), in welchem Fäll wundeten und 195 kriegsgefangenen Mannschaftspersonen. Die- die sogenannte kleine Abfertigung gebührt, oder ob er auf eine selben gehören folgenden Truppengattungen , an: Den Tiroler staatliche Versorgung verzichtet, in welchem Falle er die sogenannte Kaiserjäger-Regimentern Nr. 2 und 3, den Tiroler große Abfertigung erhält. Die Abfertigung gehört
im Falle des Landesschützen-Regimentern Nr. 1, 2 und 3 und der Todes während des aktiven Dienstes zur Verlassenschaft. Nun hat Reitenden Tiroler Landesschützendivision, sowie das Kriegsministerium angeordnet, daß freiwillig weiterdienenden den Infanterie-Regimentern Nr. 9, 10, 14, 30, 36, 42, 51, 62, 64, Unteroffizieren, die auf dem Schlachtfelde fallen oder infolge der 77, 90 und 98, den Feldjäger-Bataillonen Nr. 1, 4, 8 und 18, den im Felde erlittenen Verletzungen, beziehungsweise
nischen Legion, dem Feldhaübitzen-Regiment Nr. 11, den Gebirgs- bezogenen Dienstprämien in Rechnung zu stellen sein, wenn die artillerie-Regimentern Nr. 3 und 14, der Reitenden Artillerie-Divi- Unterbrechung nicht länger als sechs Monate gedauert hatte oder sion Nr. 7 und der k. k. Landwehr-Feldkanonen-Division Nr. 26. — wenn die Gesamtpräsenzdienst mindestens acht Jahre beträgt und Unter den Offizieren befinden sich vom 3. Tiroler Kaiserjäger-Reg. für diese Dienstprämien bisher noch keine Abfertigung