der Ortsbauernobmann Niko laus Zobl-. Vorführung landwirtschaftlicher Maschinen im Bezirk Innsbruck Die Landeslandwirtschaftskammer für Tirol veranstal tet in Zusammenarbeit mit Landmaschinenfirmen Tirols Vorführungen des Massey-Harrls-Stallmiststrcuers, V/ 2 bis 2 Tonnen, des Steyr-Kleintraktors sowie verschiede ner landwirtschaftlicher Maschinen. Die Vorführungen mit Erklärung finden am Mittwoch, 22. März, um 9 Uhr in Kematen, um 15 Uhr in Innsbruck, Sillhöfe: Donners tag, 23. März, um 9 Uhr in Solbad Hall
und um 15 Uhr in Wattens statt. Frühjahrskörungen 1950 im Bezirk Lienz In der nächsten Zeit werden die Frühjahrskörungen im Bezirk Lienz durchgeführt. Ort und Zeit der Körung ist aus dem beiliegenden Körplan zu ersehen. Laut Tierzuchtförderungsgesetz (Gesetz vom 13. No vember 1947 betreffend die Förderung der Tierzucht. Landesgesetz und Verordnungsblatt von Tirol, 8. Stück, 15. Juli 1948) sind die Bürgermeister dafür verant wortlich, daß sämtliche körpflichtigen Stiere, Eber und Ziegenböcke und Schafböcke
Dr. Fromm, Chur: „Erfahrungen in der Bekämpfung der Rinder tuberkulose im Kanton Graubünden unter be sonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ergebnisse.“ 6. Referat von Dozent Dr. Peter, Innsbruck: „Die Durchführung der Tuberkulosebekämpfung in Tirol.“ 7. Allfälliges. Alle Mitglieder der Braunviehzuchtvereine sind zum Besuch der Versammlung freundlichst einge laden. Die Viehzuchtvereine sind verpflichtet, min destens einen Vertreter zu entsenden. Der Geschäftsführer: Der Verbandsobmann: Greiderer
zu sein und alle drei Teile des Baumwärterkurses besuchen, erhalten von der Landeslandwirtschaftskammer für Tirol eine Kursbeihilfe. Kürskosten pro Tag S 6.50 zuzüglich 30 Groschen für Krankenversicherung, außerdem Schulgeld für den gan zen Kurs S 20.—. Die Direktion Jahreshauptverbandssitzung des Haflinger Pferde zuchtverbandes Tirol Der Haflinger Pferdezuchtverband Tirol hält am Mon tag, 27. März, 10 Uhr, im Gasthof Weißes Kreuz, Inns bruck, Herzog-Friedrich-Straße 31, die diesjährige
und dem Einheitswert des Ersatzlandes entfällt, bis auf weiteres zu stunden, insoweit der Ein heitswert des Ersatzlandes den Einheitswert des auf gehobenen Grundbesitzes nicht übersteigt. Die Finanzlandesdirektionen werden eingeladen, in gleicher Weise auch bei der Festsetzung und Einhebung des Besatzungskostenbeitrages vom Vermögen für das Jahr 1949 zu verfahren. Diejenigen Bauern, die im Wege einer Zwangsumsied lung Grundbesitz in Tirol erworben haben, werden auf vorstehende Bestimmung besonders aufmerksam