Seite 2 Für die Kriegsheimkehrer. Zur letzten Nachricht vom Verzicht des Königs von Italien auf den größten Teil der Krongüter Zugunsten der.Kriegsheim kehrer wird, nachgetragen; .daß der König von der Regierung die Herabsetzung.der kö niglichen Zivilliste von 16 auf 11 Millionen verlangt hat. Von den 11 Millionen wird der König auch weiterhin jährlich 1 Million der Königin-Mutter Margherita ausbe zahlen. ^ . -- Eine staatliche Weinsteuer. Die italienische Regierung hat beschlos sen
°der französischen Regierung verbietet die Ausfuhr folgender Waren: Ge flügel, organische Fette, Reis, Melassen, Stärkezucker, Thomasschlacke, Ammoniak sulfate, Schwefel- und Kalknitrate, Kal- zium-Zian-Verbindungen, Kalkfuperphos- phate, chemische Fette, Stärkemehl, Mais und anderes. Die Ausfuhr obgenannter Wa ren ist nur mit einer Ausfuhrbewilligung die vom Finanz-Ministerium auszustellen ist, gestattet. ' Schweiz. ' Vuchdruckerstreik in der Schweiz. ! Im ganzen Kanton Tesin dauert! der Typographenstreik
der amerikanischen Trup pen im ganzen Lande, so besonders in St. Nazaire, Bordeaux. Havre, Brest, Mar seille und La Rochelle Baracken, Quais, Werkstätten. Docks, Gefrieranlagen, Kana lisationen. Wasserversorgungs- und elek trische Anlagen usw. errichtet, die nun alle in den Besitz Frankreichs übergehen. Kurze politische Nachrichten. * Die litauische Regierung hat bei der amerikanischen Liquidationskommission in Frankreich Munition und Ausrüstung für rund 35.000 Mann sowie etwa tausend Lo komotiven
und Eisenbahnwagen angekauft. Außerdem hat die litauische Regierung für vier Millionen Franken Medikamente und medizinische Instrumente in Amerika an- „Bozner Nachrichten', ö. September 1919. gekauft. Schenkungsweise hat das litauische Rote Kreuz vom amerikanischen Roten Kreuz» das eine Sonderkommission nach Litauen entsendet hat, zehn Waggons mit pharmazeutischen Artikeln und medizini schen Instrumenten erhalten. heimatliches. Bozen, 4. September. Der Sommer geht zur Neige. Der Heröstmonai, äiich 6er „kleine
hatten, unter der österr. Regierung daselbst nicht wahlberechtigt waren und nunmehr, dz sie in einer dieser Gemeinden wieder ständigen Wohn sitz genommen, hier das Wahlrecht auszuüben Haber. Von den Wählerlisten sind hingegen jene Perso nen auszuschließen, welche zwar früher unter der österr. Regierung in die Wählerlisten aufgenommen worden Haren, oder wären, deren Verhälnitsse jedoch nicht jenen gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, die in Gemäkheit des Friedensvertrages zur Erwer bung der italienischen