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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1878
Umfang: 8
erlitt, in Folge deren er, wie die „Bozncr Ztg.' berichtet, innerhalb der nächsten 5 Minuten starb. Verschiedenes. * (Biererzeugung in Tirol.) Eine,» unk zugekommenen Ausw.ise über die Bierpro. ductiou einiger Brauereien Tirols im Jahre 1877 entnehmen wir nachstehende zuverlässige Daten. Aus denselben ist, nebst dem in den bezeichnete» Brau.reien erzeugten Lierquanlum und dessen Gradhältigkeit auch die dafür treffende Steuer leistung ersichtlich. Von Lkuchtheilen abgesehen beträgt die ärarifche

Lerzeichniß läßt sich anderseits ei» Rückschluß auf die Bedeutung dieses Industrie' zweigeS für den Staat insoweit machen, als ma» ersehen kann, welch enorme Summen dieser Ar tikel dem Aerar schon in unserem «eingesegneten Lande einbringt: Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hekll. und '.eistet? hiefür an Steuer Sü fl. 8L fr; Dorfn r Josef in Mahr 252 Htl. tz?leuerbetrag505fl.; E»glZoh.inLienz 205KHtl. Steuerbetrug 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs

Josef in Meran 24KK Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Nienz 9S0 Htl. Steuer 1968 fl. 03 kr.; Hofer Jgnaz in Lüse» 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Gröden 210Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Joses in Blnmau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 02 kr. ; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.: Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723fl. 11 kr.; Ober» kircker in Lienz 816 Htl. Steuer 1633

fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl.58 kr.; Stunden vertheidigte sie sich allein gegen alle diese Männer — und sie hatte noch immer kei nerlei Nahrung zu sich genommen. Dann bekam sie ein, Suppe und ihr Todekurtheil. Endlich kam der Tag der Befreiung. Am vorhergehend.» Tage hatt« daS Opfer mit eigenen Händen daS schwarze Kleid ausgebessert, das sie auf dem Sck.>ffot tragen wollte. Da sie aber in diesem Kleide während der Verhandlung ihren Nichtern zu majestätisch erschienen war, so ordnete

, die sie abgelegt halte, faltete eS sorgsam und versteckte eS unter der Decke — während derHeuker sie erwartete! Der Nest ist bekannt, ich habe nicht die Kraft, mehr zu erzählen. Schneeberger in Matrei 320 Htl. Steuer 926 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpiau 5070 Htl. Steuer 10 736 fl. 43 kr.; SeeberPeteri» Ster- zing 1035 Htl. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen 3S70 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Frz. in Meran 540 Htl. Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 10 von 16
Datum: 02.02.1929
Umfang: 16
Rückständige Steuern Rechte de» SteuerpSchter» gegen die Steuerschuldner und gegen drille Personen. I. Wer ist zur Zahlung der Steuern verpflichtet? Steuerschuldner ist derjenige, welcher In der Eleuerrolle eingetragen ist. Auch wenn die Ein tragung irrig sein sollt«, muh der in der Steuer rolle Eingetragene die Steuer an die Esattoria bezahlen, widrigenfalls ihm von der Esattoria vorerst 61> Verzugszinsen vorgeschrieben und sodann die Exekutionsschritte eingeleilet

werden würden. Der in der Steuerrolle Eingetragene mutz daher auf jeden Fall die vorgeschriebene Steuer der Esattoria vorerst bezahlen. Es steht ihm nur offen, an die Steuerbehörde gegen die Borschreibung zu rekurrieren. Erst wenn die Steuerbehörde über den eingebrachten Rekurs die Steuerabschreibung vornimmt, wird der in der Steuerrolle als Steuerschuldner Ein getragen« von der Zahlungspflicht befreit und hat Anspruch auf Rückersag oer ungebührlich cinbezahlten Steuerbeträge

. Aber nicht nur der In der S t e u e r r o l l e Eingetragene ist zur Zahlung der Steuer verpflichtet, sondern auch: 1. Im Falle des Ablebens des Steuerträgers jeder Erbe desselben für all« Steuer rückstände des Erblassers. 2. Der Eeschäftsnachfolger In einem Handels- und Gewerbeunternehmen. jedoch nur für di« Steuerrückstand« aus dem lausenden Jahre und dem Vor jahre, welche das Eeschäftsunter- nehmen betreffen. Als laufendes Jahr für diele Haftpflicht des Eeschäftsnachfol- aers wird das Jahr, in welchem das Ge schäft auf ihn überging, betrachtet

des zur Steuerzahlung Ver pflichteten geltend machen kann. Vor Vornahme der Mobiliarerekntion hat iedoch der Steuerpächter den zur Zahlung der Steuer Verpflichteten auf den Steuerrückstand durch ein „Avviso di mora' aufmerksam zu machen und Ihm eine Zahlungsfrist von b Tagen zu gewähren. Hlnstchtlich der Steuerrückstände wird noch be merkt. datz falls auch nur einen Tag nach Ablauf des Zahlungstermins die Zahlung er folgt. der Steuerpächter dag Re-bt bat. für den rückständigen Steucrbetrag Verzugszinsen einznheben

. Wenn vor Vornahme der Mabillarerekution dem rückständigen Steuerpflichtigen kein ..Apollo di morn' In der geleblleh po-oelchrlcbc- nen Weile niaestellt wurde, ist l-der Vtändunos- schritt ungültig und hat der Steuerpächter die Kosten zu tragen und den eventuellen Schaden an den Steuerpflichtigen ZU erleben. Ist die Zustellung des . Avviso di mara' er folgt. so kann der Steuerpächter nack> Ablauf von 8 Tagen unter Veiziebung non 2 Zeugen zur Pfändung de« beweglichen Vermögens des zur Zahlung der Steuer

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Volksbote
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Seite 12 von 16
Datum: 07.04.1927
Umfang: 16
Seite 12 — Nr. 14 •Voltebote“ Donnerstag, den 7. April 1927. Fvnggelellen-Steuer. Die Junggesellen st euer besteht aus einer Grundtaxe und einem Zuschläge. Hie Grundtaxe wird durch das Alter, der Zu schlag durch dar Einkommen des Iunggeiellc» bestimm! Die Grundlage ist festgesetzt: a> mit 35 L. jährlich für die geh» jüngsten der öberwähnten Altersklasse», d. s. jene, die im 28. bis «inschließ- lich 35. Lebensjahre stehen, b) mir 50 Lire jähr lich für die nächstfolgenden 15 Altersklassen

steuer gelten somit die folgenden Steuersätze: * Die Höhe der Reineinkommen, dir in den Steuerrollen für die Crgänzungssteuer, die Ein kommen-, Grund- und lflebäudesteuer eingetragen sind, bleiben in Geltung. Das Einkommen des Junggesellen, der auf Kosten seiner Eltern lebt, wird auf Grund des Einkommens dieser fest gesetzt, derart, daß das Gesaniteinkominen der Eltern durch die Zahl aller ihrer lebenden Kin der geteilt wird. Sollte die Höhe der oberwähn ten oder anderer Einkoimnen

die folgenden typischen Fälle in Betracht: a) Der Junggeselle zahlt di« Er gänzungssteuer: Ein im 35. Lebensjahre stehender Metzger z. B. zahlt 520 Lire Crgänzungssteuer. Seine Steuer als Lediger beträgt: Grundtaxe 35 Lire, Zuschlag 520 : 4 — 130, daher insgesamt 165 Lire. Ein 37jähriger Hausbesitzer, (Mtmin und Besitzer einer Gemischtwarenhandlung, zahlt eine Crgänzungssteuer von 106.15 Lire, mußte aber wegen eines Brandes «in Darlehen von 8000 Lire zu 10% aufnehmen. Sein Einkommen reduziert

sich infolgedessen um 800 Lire, .d. h. von 7500 Lire auf 6700 Lire. Die Ergänzungssteuer für dieses Einkommen (1.356%) beträgt 90.)5 L. Die Junggesellenstsiier macht daher aus: Grund taxe 50 Lire, Zuschlag 90.85 : 4 — 22.70 Lire, ins gesamt 72.70 Lire. b) Wie hoch ist die Juiiggssellensteuer für einen 26jährigen, von seiner Mutter erhal tenen Junggesellen (Student), einzigen Sohn, wenn die Mutter 161 Lire Ergänzungs- stcuer zahlt? In diesem Fall beträgt die Steuer 75.25 Lire, und zwar: Grundtaxe 35. Zuschlag 161

:4 - 40.26. Ein 51jähriger Junggeselle lebt auf Kosten seiner Eltern, die noch zwei verheiratete Kinder und ein Reineinkomnien von 15.000 Lire haben. Die Eltern zahlen für den Sohn eine Ledigen steuer von 48.30 Lire, und zwar: Grundtaxe 25 Lire. Zuschlag: 270.75 : 3 (Kinder) - 83.25 : 4 — 23.30 Lire. c) Keine Ergänzungssteuer. aber andere direkte Steuern: Angenommen folgender Fall: Ein im 65. Lebensjahre stehender Bauer hat einen kleinen Hof verpachtet, 17.000 Lire in Banken und ein kleines Häuschen

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Dolomiten
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Seite 5 von 8
Datum: 02.05.1928
Umfang: 8
Frist, die den Steuerträgern des Handels- und Gewerbestandes, der freien Berufe, den Pächtern landwirtschaftlicher Güter und den- jenigen Personen, die Komplementärsteuer bezahlen, alljährlich gewährt wird, daß sie bet Zutrcffen gewisser Voraussetzungen um eine Herabsetzung ihrer Steuer anfuchen können. Die Steuern werden bekanntlich durch Steuerrollen (Ruoli) eingehoben, in welche gemeindeweise die einzelnen Steuerträger in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem steuer pflichtigen Reineinkomnten

und ihrer Steuer leistung eingetragen sind. Diese Steuerrollen sind insoft-rne unveränderlich, als wenigstens bezüglich der Ricchezza Mobilesteuer Kat. 8 und 0. der Steuer auf den landwirtschaft lichen Reinertrag (Reddito Agraria) und der Komplementärste uor das einmal in die Steuerrolle eingetragene steuerpflichtige Ein kommen auch für die weiteren Jahre unver ändert bleibt, solange nicht eine Ucberprüfimg desselben vom Steueramte oder vom Steuer träger selbst beantragt wird. Dies kann aber nicht jederzeit

erfolgen, sondern nur dann, wenn das Einkommen, dessen Ueberprüfitng beantragt wird, schon eine gewisse Reihe von Jahren in den Steuerrollen in der gleichen Höhe eingetragen war. War dies durch minde stens zwei Jahre der Fall, so kann der Steuer träger die Herabsetzung des steuerpflichtigen Einkommens für die Ricchezza Mobile Kate gorie 8 und 0 anfuchen; damit das Steuer amt die Erhöhung dieser Steuergattungen vornehmen darf, muß das steuerpflichtige Ein kommen durch mindestens vier Jahre in der selben

Höhe eingetragen sein. Bei der Komple mentärsteuer ist ein« Ueberprüfung des steuer pflichtigen Einkommens sowohl über Antrag des Steuerträgers, wie auch über Antrag des Steueramtes erst dann' möglich, wenn das steuerpflichtige Einkommen durch drei Jahre mit demselben Betrage in der Steuerrolle «in getragen war. Die beiden vergangenen Jahre waren für viele Wirtschaftszweige alles eher als gewinn bringend. Eilte Herabsetzung der Steuer, die früher auf Grund guter Geschäftsjahre be rechnet worden

8 und 6 dieser Steuer fallen (ausgenommen 6 2, welche die Angestellten betrifft). Das steuer pflichtige Einkommen dieser Gruppen hat, wenn es einmal endgiltig festgesetzt ist, defini- tiven Charakter und kann durch Jahre hin durch immer in derselben Höhe in der Steuer- liste erscheinet^ Das Steueramt darf «ine Erhöhung der Steuer erst dann vornehmen, wenn ein definitiv ststgesetztes Einkommen schon vier Jahre im selben Betrage in der Steuerliste eingetragen war und der Steuer träger seinerseits

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 28.05.1818
Umfang: 12
?» Veslbunsey beschädigt Murd«n ,. nicht minder ds« B««m» telstH«s Kr«i<a»m«» «n ^i« LàndeSstà «knjusenden.' D». ^unq eine« jeden «ìnzelney solch,n. beschädigt«« Haps«« ?d«c «il ah«r «inst vo« d«n beschädigten Unterthanen nich» der Grundstück«« sammt dem Flàchenmaas-e und die erhobenen Einwirf gemacht werden könne, vag in einigen Or,en die Veschädigungen, dann die Jahre^.auf wie lang nämlich Schäden von den Sachverständigen nicht gehörig erhoben die Steuer - AuShülse geleistet werdest. sollt

haben. verständigen (periti) von ihrer Pflicht ernstlich , und in §. 2». So wie diese Tabellen bei der LandeSsielke ihrem ganzen Umfange geNüu unte-richten, und ihnen zu- ankommen, eben so weiden lolche ohne Verzn» derStaatt- «letch auftragen sollen, das; sie ja aus das pünktlichste und buchhaltunz zur Untersuchung und Berechnung der Steuer, unabweichlichste ai, diese Vorschrift sich Halle», und ohn« Aushülfe übergeben, und wenn alsdann für j-de beschZ- alle Partheilichkeit und Neben- Absicht ihre Erkennti

»!)' digt« .Parthey des Gerichtes-diese Aushülse auSgcwersen, abgeben sollen, wie man denn auch in eben dieser Absicht und in «ben derselben Tabelle eingesetzt seyn wird, sowirà den säMMtlichenObrigkeiten hiemir ebensqlls iiachdrueksainst der Betrag der Steuer - Aushülse für daS ganze Geri^ äusiragl, das, dieselben dieses G.sch^l!. nach dieser Vor- bei dem k. k. Rentamtes das «S betrifft, baar angewic„n^ schrifl und nach Recht und Billigkeit (secunclum Juslum und dieje.Tabelle der Obrigkeit jugleicl

, mit dem Auftrage ot soli»un>) leiten' sollen. Und sollte man in Erfahrung wieder züge,endet, werden. daß hieraus dir jedem einjewen bringen, daß demnacd von dieser z.,m allgemeinen Wohl« beichädigten Unterthan bestimmt« Aüöhiilfe der lanbesfürst» verfatuen Vorschrift irgendwo abgewichen worden,wäre, .so lichen Steuer er>ehen werden könne, und das Gericht, edel würde man in einem solche» Falle durch -ine eigene Kom- ^<«»uehc desselbeir Au-schus,Männer den gänzlickeu Deiraz Mission den vor^rislividrigen Norgäiig

erheben fassen, und der den : Beschädigten wirklich rehäiivigten Aushülse gt« diejenigen, welche daran Schuld tragen, »ich, z»ur ZM richtlich, bescheinigen, und zugleich^ sich verbinden sollen, Verantwortung zuziehen, sondern àch, »ach Gestalt der »aß die landesfürstliche Steuer von allen beschädigten Grund« Umstände zur Bezahlung der Kou-misstcns - Kosten.verhäl» Drücken /stetS ^ind^untMterblochen. entrichtet werden so?.' ten, wobei e« sich denn auch versteht, oasi die zuviel er- H?ach

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 18
Datum: 21.05.1818
Umfang: 18
die erhobenen Beschädigungen, dann die Jahre, auf wie lang nämlich die Steuer-Aushülse geleistet werden sollte, anzugeben. Alle diese von den Sachverständigen erhobenen Gegenstän de yal die Obrigkeit (das Gericht, Landgericht) alsdann in der vorgeschriebenen und in Drucke gelegten Tabellen in Betreff der Feuer - und Wasser - Schäden einzutragen, n welchem Ende auch jeder Obrigkeit eine hinlängliche »lnjahl solcher gedruckter Tabellen sammt dem gehörigen Unterrichte zugesendet werden. 16. Wird hiemik

der Komniisstonö-Kosten verhal- : len, wobei es sich denn auch verlieht, das; die zuviel er haltene Aushülse der Steuer, welche vermirletsr'unächter , Angaben erhalten, oder zu hoch auögenic>>en worden ist, wieder der landeSsürsilichen Kasse vergütet werden müßte. — 8- l?- Die Steuer-Aushülse wird von der Buch haltung bei Häusern nach dem individuellen Steuer - Be irage eines jeden, bei Grundstücken aber nach der ange» »lommenen berichtigten allgemeinen (liquiden Final-) Steuer- Summe, nämlich nach der eigenen

Tax- Klassifi kation jeder Gemeinde, und vermittelst Ansehung d«S Ge neral- Ab - oder ZusccheS dergestalt ausgemessen, daß in jeder Gemeinde die liquide Final - Steuer - Summe mit Zusammenrechuung des Werthes (und zwar alles in Wie ner Währung) der Grundstücke von der ersten, zweiten Und dritten Klasse, dann mirDividirung mit z in sämmt liche beste, mittlere und schlechte Grundstücke nach einein Jauch von 5000 Quadrat - Kianern b.rechner wird, wo alsdann von F ü n s Gn l d e n W.W. der hienach

aus fallenden Fiual-Steuer-Summe sowohl von den beschä digten Aeckern, als WieSmahden, dann von Weingärten dem Eigenthümer ab sechi Termine Zir. W. W. folg lich von rossi, liquider Final - S teuer - Sumnie des be schädigten Grundstückes 1 si. i2kr. W.W. auS der landeS- sürstliclien Steuer-Kasse für jedes Jahr als cine Steuer - Aushülse zugetheilt werden wird. Die Berechnung, wie hoch ein Jauch Acker feld Früh - und Gallmahd, dann ein Jauch Weinbau in tiner jeden Gemeinde j,, der berichtigten Summe zu ste

he» kommt, ist denniach die Sache der Buchhaltung, und wird ìolcì'e neìsi dein Betrage der Steuer - Aushülse sür jede veliinglü.kic Parthei, der Obrigkeit (dem Gerichre / seiner Zeit zum gehürigcn Amts - Gebrauche bekannt gc ' macht werden. 5- ^9« Diesen Maaßstab zur Berechnung der Eteue» Aushülse hat nian aus dem wichtigen Grunde zu näblen sich veranlaßt gefunden, „in lei i-rhebun.! »ud ,ung derFcuer- und Wasserschaden d,e Obrigicit wii n ^ Berechnungen in Absicht der Steuer uno de- !a, ^ lichen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 30.08.1923
Umfang: 6
Verkaufs- Steuer. I'ssss <L eserci-io e rivenäit». t. Allgemeine» «od kurze Geschichte der Steuer. vi« Gemeindesteuer aus Gewerbe- und Ber kaufsbetriebe wurde in Italien durch das Gesetz vom 11. August 1L70, Nr. Anhang O ein geführt und durch das Durchmhrungsdekret vom 2« Dezember 1S70. Nr. S1S7. genauer umschrie ben. Durch dos Gesetz vom 22. Jänner ISik, Nr. SS, wurden einige Reformen hinsichtlich der Kon- sumobgaben der Gemeinden durchgeführt und gleichem« — zur Ersetzung der durch die Refor men

sich zweifellos die Gewerbesteuer besser, da dann der örtlichen Wirtschaftslage mHr Rech nung getragen werden kann Ein weiterer Unter schied gegen die österr. Erwerbsteuer besteht dar in. daß diese «ine Nontingentfteuer war. wUrend die Gewerbe- und Be-.iaufssteuer eine Quotiiäts- steuer ist, d h. es wird nicht wie b« jener von vornherein ein bestimmter Steuerertrag eines Steuerbezirkes ?«stgesetzt und auf die einzelnen Steuerträger aufgeteilt, sondern jeder hat den für ihn unabhängig

von den anderen testgesetzten Steuerlich zu entrichten Z. Steuergegenstand. Der Gewerbe- und Verkaufssteuer unterliegen: a) jene, welch« einen Beruf, ein Kandwei!, einen Handel oder irgend ein Gewerbe aus üben! auch dann, wenn das Einkommen daraus ganz oder teilweise nur gelgentlich oder aus zufälligen Menstleiftungen ent springt: b) jene,' weiche Waren irqenviyelcher Art »er laufen: c) die VerqnüallngSAefcllschaiten. Verein«. Ko smos iind ähnliche Organisationen. vi« Steuer trifft gleicherweise auch den zeit weisen

Gewerbe- und Nerkaussbetrieb herunter hender Gewerbe- und Handelstreibender, wenn diese sich länge? als einen Monat im Jahr in der Gemeinde aufhalten und daselbst ein Lokal oder einen Stand haben. Jene, welche einen Beruf, ein Handwerk, «inen Handel oder «in Gewerbe zeitweise ausllben, sowie die Dergniigungsgesell- schasten. Rereine, Kasinos imd ähnliche Organi- laitonen, die für eine länger« Dauer als für einen Monat gebildet wurden, haken die Steuer in der Höhe «ine» Viertels, der Hälfte

oder von drei Vierteln zu entrichten, je nachdem, ob die Daittr ^ des Gewerbebetriebes in der Gemeinde weniger als drei, sechs oder neun Monate beträgt. Ueber- > steigt der Betrieb die Dauer von neun Monaten, so ist die ganze Steuer zu entrichlen. Der Steuer nicht unterworfen sind: a) Die Beamten und jene, welch« ihr« Arbeit gegen Bezahlung eines Gehaltes, Arbeitsloh nes oder Entgeltes bei öffentlichen und pri vaten Unternehmungen leisten außer wenn sich die Anstellung oder di- Arbeitsleistung

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 23.08.1824
Umfang: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 10
Datum: 28.03.1906
Umfang: 10
, wir wollen auch, datz ein Unterschied gemacht wird zwischen denjenigen, die viel und jenen, die wenig Steuer zahlen, die direkte und indirekte Steuern zahlen mit» wenn man will, zwischen Besitzenden und Besitzlosen, zwischen Bauer und Knecht, zwischen Gesellen und Meister. (Abg. Dr. Erler: Da hört das gleiche Wahlrecht auf! Bauer und Knecht ist etwas anderes, aber Städter und Bauern nicht!) Sie sollen das Pluralwahlrecht haben, das wird Ihnen zu gute kommen. (Abg. S e i tz: Die Arbeiter zahlen

doch auch die Blutsteuer!) Gcwitz, aber wenn Sie die Verhältnisse bei uns draußen kennen würden, mützten sie mir zugeben... (Abg. Pernerstorfer: Sie legen ja einen so großen Wert auf die Blutsteuer!) Gewiß, aber der Bauer trägt eben diese große Steuer, die Blutsteuer, in viel höherem Matze. (Lebhafte Zwischenrufe.) Mir scheint, jetzt kommt gleich eine ganze Reihe von Herren, die mich fortwährend unterbrechen wollen. Cs ist wirklich besser, wenn ich bei der Sache bleibe, sonst komme ich 311 keinem Ende

. Es ist unbedingt notwendig, einen solchen Unter schied zu konstatieren, und zwar in der Weise, datz man demjenigen, der eine bestimmte direkte Steuer leistet, eine zweite Stimme gibt (Zustimmung) und cs einfach so läßt, wie cs bisher gewesen ist. Es ist von verschiedener Seite gesagt worden, es gehe nicht an, es wäre vielleicht besser, wenn man als Matzstab für die Pluralstimme die Zahl der Familienmitglieder oder ein gewisses Alter gewählt hätte. Aber ich glaube, datz das viel komplizierter wäre

des Menschen als Menschen ist Christenpficht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern einen Effekt hat. Wenn wir nun zum Beispiel allen jenen, welche 8 K direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen cinräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eine Stimme, dann haben die Richtzensus- wählcr nur dort noch eine Aussicht, jemals einen ihrer Vertrauensmänner durchzubringen, wo sie eine Zweidrittelmehrheit haben. Ob ein solcher Bezirk in ganz Oesterreich

ausmachen und auch in den einzelnen Ländern hat man die Kunst ver standen, auf indirellem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Eetreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns sowohl von Seite des Reiches als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet be deutend größer ist als die direkte.' Was folgt nun aus diesen Sätzen

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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 23.07.1931
Umfang: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 25.05.1901
Umfang: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 22.01.1940
Umfang: 6
Wirtschaft unö Sesetz c7 ' - ” Steuer-Attmeldunoen bis 31. Jänner (Fortsetzung und Schluß.) bei Einkommenvermindernng kan« im 2. oder den folgeden Jahren des vierjährigen Steuer konkordates um Revision angcsucht werden: bei Erhöhung dieser Einkommen isi dies, falls sie sich im Durchschnitt des 2. und 3. Jahres ergibt, in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli des vier ten Konkordaisjahres zu melden und falls sie sich im Durchschnitt des 3. und 1. Jahres ergibt, im 5. Jahre. Einkommen der freien

. Schriftsteller, Künstler. Apotheker. Hebammen) haben heuer bis 31. Jänner die Anmeldung zur Steuer (Ricchezza Mobile T>) zu machen, wenn st« ihren Betrieb im Laufe des Jahres 1938 ausgenommen ha^>n und ihr Jahreseinkommen den Betrag von 2000 Lire übersteigt. Bezüglich der Be messung des Einkommens gelten ähnliche Richt linien wie für Handel und Gewerbe. Löhne oud Gehälter Seit 1 Jänner 1933 unterliegen die Gehälter and alle sonstigen Bezüge der Angestellten einer Zeigen Einkommensteuer (Ricchezza Mobile

<£*); di« Löhne der Arbeiter, welche einen Dauerposten haben, einer leigen Einkommen steuer. Für häusliche Angestellte oder Dienstboten, die fa überhaupt nicht der Ricchezza Mobile unter liegen. Ist natürlich keine Anmeldung zu machen. Die Pflicht zur Anmeldung der Angestellten- und Arbeitereinkommen obliegt dem Arbeit geber, der hiezu die bei allen Steuerämtern und Gemeindekanzleien erhältlichen Formular« zu benützen hat. In diesem Formulare ist das Verzeichnis aller rm abgelaufenen Jahre im Betrieb

beschäftigten Angestellten und Arbeiter, die er nach dem Gesetze als steuerpflichtig erachtet, mit Namen und Adresse einzutragcn. sowie alle ihnen im Laufe des Jahres ausbezahlten Bezüge, wie Lohn. Ueberstunden. Pensionen. Naturalhezüg«. dreizehnter Monatsgehalt. Weihnachtsremnne» ration, Gratifikationen. Gewinnanteile. Pau- fchaldiaten usw. Letztere werden fedoch nur mit 10 Prozent ihres Betrages der Versteuerung unterworfen. Auch die Abfertigungen sind steuer pflichtig. bei Arbeitern jedoch

sind sie' bis zu 2000 Lire steuerfrei. Dom Bruttolohn sind als nicht besteuerbar die dem Arbeiter gesetzlich vorgeschriebenen und von ihm selbst bezahlten obligatorischen Sozial- nersicherungs-, Krankenkasse- nnd Syndikats- beitrage in Abzug zu stellen. Dom Rein einkommen. wie es sich nach Abzug dieser Bei träge ergibt, ist die 8?>Ia« Steuer zu berechnen, die der Arbeitgeber bei jeder Auszahlung zurück» zubehalten hat. In einer besonderen Rubrik des Anmeldeformulars hat der Angestellte oder Arbeiter die Richtigkeit

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 16 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
von 45.000 Einwohnern, das Militär eingerechnet, zwei Man date zu vergeben. In Bozen ist der frühere Wahlkreis gleich geblieben; es wählen 21.700 Einwohner inklusive des Militärs einen Abgeordneten. Um den Unterschied zwischen der Steuerleistung der Stadt Innsbruck und der Landgemeindenwahlbezirke auf das richtige Maß zurückzuführen, will ich diese Steuer leistung einer näheren Untersuchung unterziehen und fragen, ob denn wirklich alles auf das Konto der Städte zu schreiben ist. Bezüglich der Stadt Bozen

aber sind sogar diese Rücksichten nicht maßgebend oder können nicht maßgebend sein. Denn nach einem Verzeichnisse, das im Jahre 1898 dem Tiroler Landtage vom Landesausschusse vorgelegt worden ist, zahlt Bozen 220.000 K Steuer. Ich bitte, da ist nicht die Stadt Bozen allein, son-' der» der ganze Wahlkreis gerechnet, nämlich auch die Steuerleistung der Städte Meran und Glurns. (Abg. Dr. Perathoner: Da fehlen genau 50.000 L bei dieser Rechnung l) Ich bitte, das sind statistische Daten. (Abg. Dr. Pe rathoner

nicht bloß die Bevölkerungs zahl, sondern man muß auch die Steuerleistung bei der Aufteilung der Mandate in Rechnung ziehen. Da muß ich schon sagen, daß die Städte diese Steuer, die in ihrem Sprengel entrichtet wird, zum großen Teile nicht selbst zahlen. Einen hübschen Teil davon ist die Stadt in der Lage, auf die Landgemeinden zu überwälzen. In der Stadt konzen triert sich der Großhandel, der in regem Geschäftsverkehre steht mit den Geschäftsleuten am Lande draußen und auch die Landbevölkerung geht

mit Vorliebe in die Stadt, um dort Einkäufe zu besorgen und da ist es das Nächstliegende, daß die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort Einkäufe macht, decken. (Abg. Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen

denn die Südbahn ihren Nutzen? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Inns bruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck allein hat den Nutzen davon. (Zwischenrufe.) Dann bitte ich noch, an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steucr- geldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer bereit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es fällt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 18.09.1923
Umfang: 8
Sie daher meinen unwiderruflichen Rücktritt als Vizepräsident und Mitgtied des Ausschusses dieser „Vereinigung' zur Kennt nis zu nehmen. Mit voller Hochachtung Ihr ergebener Rag. llgo Pellegrini. Bozen. 15. September 1923. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. 4. Steuer auf benützte Lokale. Durch das Ztatbhalterbetret vom 13 Februar !S19, Nr. IS« wurden die Gemeinden ermächtig!, an Stelle der Mietwerrsteuer eine solche auf de», nützt« Lokal« einzuführen. Durch dos Dekret-Gesetz

vom 12. Jum ISIS, Nr I4SZ wurde den Gemein den gestartet, beide Steuern nebeneinander anzu wenden, jedoch so, daß von der Steuer auf be nützte Lokale jene Objekte befreit sein müssen, welche von der Mietwertsteuer gegossen werden. Di« Steuer auf benutzte Lokale war nichts an deres als eine rohe Form der oiel ausgebUdele- ren Miesoertsteuer. Durch da» kgl. Dekret all 5. April lSZZ. Ilr. SZS tverlaotbart m der „Sazzetto Ufficiale' Ilr. SZ vom 20. April) wurde die Steuer aus bermhle Lokale wieder ausgehoben

befreit, welche der Steuer aus Zug-, Reit- und Lasttiere unterliegen ! S. Steuer auf Aug-, Reit- l Lasttiere. und ?i« Steuer aus Zug-, Neil und Lasttiere wurde in Italien schon durch > i!re Genieinde- und Prmiin^aigeiei', eingeürlin ?as <>1emein?e und Prcvinzialqeiel', die I ,^ebr >s>I ', >Ir. ! I>! belxilt die Steuer de, «Ar' 13? Puuki ^ür diese qel?en ^eseiden Durchsühninqsbestnnmiiniien wie für die Biehsteuer SteuerllerpfüchtunZSgrund ist der Dienst, den d> Tier« dem Eigentümer !,>islen: daher imv

Füllen und Kälber von der Zteuer beir<ni. Winnie sie weder als Huq. »eil- oder Last'ierc neriven d?i werden. Die Sl^uor ist bei »arübe? gehendem Anse»tl>alt der Lxre m d>r iHemem'e ?u enlrichieu. wenn dieirr m-hr a!5 ?ni sahr beträgt. Die Steuer ist auch für d'esewei» Tiere in den anderen Gemeinden zu zahlen, in denen sie länger als ein Vierteljahr verwende! werden. Di« Tier» sind m den durch Sie Gemem- dcSurchführungsoerordnung ooraeschriebenen Ter minen ai^uinelden. Eine (Semeindeadordnung

kmiNail:rr: die Nichtigkeit der Angaben. Die allgeineme Durchführungsverordnung zur sieuer auf Zug-, Reil- und Lasttiere muß für die Provinz Trient erst oom Provinzialverwallungs- ausjcyuß beschlossen werden. 7. Hundesteuer. Auf Grund des Art. IS3. Punkt Z, des Ae« ml.nde- und Provinzialgeseges vom l Z«bru<iH 1915 Nr. 148 waren die Gemeinden ermächng», e-n« Hundesteuer einzuheden. Durch da» Stalt- hc!tereidekret oom 12. Sept. ISIS Nr. 13SS wur den d e Gemeinden zur Einführung der Hunde steuer oer pslicht

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 8 von 12
Datum: 25.07.1936
Umfang: 12
. und Junggesellen- steuer für 1937. Die alljährlich am 1. Mai beginnende Frist für die Eingabe von Gesuchen an die Steuer behörde um die Richtigstellung der Ricch.-Mobile- Steuer für Handel und Gewerbe, auch der Ver treter und Handelsagenten, sowie der freien Be rufe und Kleinhandwerker fKat. V. und C'Zs läuft am 31. Juli ab. Dasselbe gilt hinsichtlich der Boden- e r t r a g s st c u e r sRcdd. Agr.) und der Junggesellensteuer. Innerhalb dieser Frist kann um die Reu- bcmesiung der Einkommensteuer angesucht wer

den, wenn sich dos durchschnittliche Einkommen der Jahre 1635 und 1938 gegenüber dem der letzten Einschätzung oder Bemessung zugrunde gelegten Einkommen vermindert hat. Es muß jedoch innerhalb dieser Frist um Reubemesiung angesncht werden, wenn sich das Einkommen er höht hat. Im Falle dem Ansuchen stattgegeben wird, läuft die neue Bemesiung und die entsprechend abgeänderto Steuer ab 1. Jänner 1937. Zugleich sei daran erinnert — vgl. „Dolo miten' vom 30. November 1935 — daß nach den Bestimmungen des Ges.-Dekretes

vom 24. Okt. 1935 nunmehr auch die Steuerbehörde berechtigt ist von Amts wegen, also ohne daß der Steuer träger ansuchi, bereits nach zwei Jahren eine Neubemessung ' des Ricch.-Mobile-Einkommens vorzunebmen. Den Steuerträgern wird empfohlen, um Herabsetzung der Bemesiung nur dann anzusuchen, wenn stichhältig nachgewiesen werden kann, daß sich im Durchschnitt der beiden Jahre 1935 und 1938 das Einkominen durch verminderten Umsatz oder geringeren Bruttogewinn-Prozentsatz oder erhöhte (abziehbare) Spesen

der Komplementärsteuer. Ebenfalls bis zum 31. Juli ka n n der Steuer träger um Reubemesinng der Komplementär- steuer «»suchen, wenn sich das dieser Steuer zu grundeliegende Einkommen des Jahres 1936 ver mindert hat: er muß um die Reubemesiung an- suchen, wenn sich dieses Einkommen erhöht hat. Es iit zu beachten, daß das Ansuchen um Reu- bemesiung der Ricch. Mobile nicht auch zugleich hinsichtlich der Komplementärsteuer gilt und umgekehrt, sondern hinsichtlich beider Steuern ist separat anznsuchen. Junggesellensteuer

. Der Termin des 31. Juli gilt auch hinsichtlich der Eraänzungsquote der Junggesellensteuer, die bekanntlich auf der Basis der Ricch. Mobile er rechnet wird und somit derselben sowohl im Falle der Erhöhung wie der Herabsetzung folgt. Auch hinsichtlich dieser Steuer ist separat anzusuchen. Für die Junggesellen, die in oer Familie leben, sind die Eltern zur FaUerung und zum Ansuchen um Reubemesiung verpflichtet bzw. ermächtigt. Die Formulare für die Richtigstellungs oder Neubemessungsgesuche

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.03.1924
Umfang: 6
die VerMenst- mögllWkett nahm. Bozügbiich des Steuersatzes an und für sich liehe sich auch dies und jenes sagen, ober es würde wohl etwas zu ausführ lich worden. Wenn wir heute einige Wichtige Steuer momente herausgreifen, so wollen wir -in erster Linie keine Remimsgonzen heraufbeschwören, weil dies beikknntAch schr wenig Wert hat, sondern wir wollen nur der Gegenwart uns über einige Mnge Kar werden, welche auch im faschistischen Staate nicht klar sind. Uno da ist in erster Linie zn erwähnen

die ochjfchieidene Siteuertelswng. Wenn man Nie Stsuerbögen durchllchcmt, wird man uinwillkür- lich zum Eindruck gelangen^, daß die Dertsilung der Steuer nicht den Tatsachen entsprechend ist. Wtatsv kommt dies? Der Äne bekennt mehr ein, 'der andere weniger. Aber es D doch auch eine Kommission^ d>a, M die Bekenntnisse Au überprüfen hat, wenn schon der ortsfremde Lligente sich nicht auAkennt. Won kleinen Unter schieden sajgt man gar nichts. Aber es ist doch alüsiMend, wenn da ein Meister, der ein- ziem lich

werden, als die Geschäftsleute. Wenn ein gswöhnkicher Beamter imiit mionatlich 80V Lire oder etwas darüber im Jahre über 20V0 Lire Steuer zahlt, so ist das ein Kapitel, das man nicht uNgehört lvisfeni sollte. Und eiin SchreibfrÄulein zahlt monatlHiich rund 35 bis 70 Lire Steuer. Wir wollen diese Dinge in der Oeffentlichkeit einmal erwähnen, weÄ Iste mehr <Äs alle BerochnimHen die Zustände bei der Steuerbemessung besuchten». Das find Dinge, die wohil in keinem der Stbaate der Erde vor kommen. Eine weitere Frage

der Steuerbemessung ist die des 'Unterschiedes, ob man mit eigenen Ar beitern oder mit fremden Arbeitern arbeitet. Bei Bearbeitung des Bodens — hier kommt in erster Linie düe Landwirtschaft gur Sprache — zahlt man fast um dws Doppelte mehr als bei Bearbeitung mit eigenen Leuten. Wieso dieser Unterschied kommt, W >a»uch ein Mütsel. Im großen und ganzen sind aus dem «großen Komplex der Steuermomente wiittfchaftlich zwei hervorzuheben: Bis wie weit darf die Steuer- bÄjastung gehen, ohne datß die Arbeit darunter

leidet? Und die: Wie muh sich die Steuer ver teilen? Zum ersten Miomeint Stellung zu nehmen, scheint <ilm echten Augenblick nicht schwer. Wer gerade diese Frage spieÄt eine außerordentlich giejwiichtiigie Nolle in der Wirtschaft, namentlich auch im MemcOonailen iWrtifchiaftsosrkehr. Donin die Steuern werden ja nie direkt von den Produzenten gezahlt, sondern immer wieder ab- gewAkt auf die Konsumenten, und es Kommt natürlich darauf «n^ wüe igivoß Ne Steuerlast ist, die miteinkaUMert werden muß

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Brixener Chronik
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Seite 9 von 12
Datum: 20.07.1907
Umfang: 12
die Grundsteuer mit 53 Millionen. Wenn man diese Summe mit den anderen Steuer- summen vergleicht, muß man sagen, daß diese Steuer noch nicht gar so hoch ist, denn die Gebäudesteuer beträgt bereits 76 Millionen. Indirekte Steuern weism noch höhere Ziffern auf. Ich werde mir dann erlauben, ewige davon anzuführen. Wmn man die Bauern fragt, ob fie durch die Grundsteuer gedrückt werden, dann sagen Ihnen viele: „Ja, wissen Sie, die Grundsteuer wäre schon zu ertragen, die ist nicht gar so hoch.- (Rufe

, die wirklichen Reinertrag abwerfen, aber die Besteuerung ist da. ES ist dies also eine Steuer, durch die nicht, wie das Gesetz meint, der Ertrag des Bodens be steuert wird,sondern die Arbeitskraft des Bauern, denn das Bauerngut ist heute in den aller meisten Fällen nicht mehr als ewe Arbeits gelegenheit, bei der der Bauer ein halbwegs gesichertes Dasein fristet, wo er für seine Familie und für den Staat lebt und arbeitet. (Zustim mung) Das ist es und sonst nichts mehr. Wenn Sie aber in das Hochgebirge gehen

, diese Höfe, ein, zwei Stunden oberhalb der Talsohle, diese Oertlichkeiten ansehen, oder noch tiefer hineingehen und die Alpen betrachten, zu denen die Besitzer mitunter eineu Wez von 4, 6, 8, 10 Stunde« haben, wmn Sie die Be schwerlichkeiten und Gefahren dieser Arbeit sehen und dann finden,, daß der Betreffende noch Steuer dafür zahlen muß, daß er diesen Boden mit so viel Aufopferung und mit so viel Beschwernissen bearbeitet, daß er Kinder erzieht, die dann den Militärdienst ableisten müssen: da muß

man sich wirklich fragen, wie kommt die Staatsverwaltung dazu, von diesen noch ewe Steuer zu verlangen, anstatt ihnm eine Prämie zu gebm, damit fie wirklich da droben aushalten. (Zustimmung.) Auch diese würden noch gerne die Steuer zahlm, wenn der Staat ihren Besitz schützte. Sie würden sagen, die Grundsteuer betrachten wir nicht als ewe Ertragssteuer. Ertrag haben wir keinen; wir kleben an unserer Scholle, so wie das HauS an dem Bode» klebt. Aber das ist unverständlich, wie die Gesetz gebung alles Mögliche tun

bei, darauf zu sprechen kommen. Es ist also schon die staatliche Grundsteuer als Ertrag steuer viel zu hoch, in dm meisten Fällen ganz unberechtigt. Aber nehmm Sie an, daß dazu noch vielleicht 40 bis btt Prozent Landes- znschläge kommen und dann 100 Prozent Gemeindezuschläge, und zwar um so mehr, je ärmer die Gemeinde ist. Was soll denn dann überhaupt noch vom ganzm landwirtschaftlichen Erwerb übrig bleiben? Gar nichts als die Not, und auch diese Umlagenwirtschaft macht die Reform unseres StenerwefmS

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 06.07.1921
Umfang: 8
ein Beispiel nehmen. Jede Hochzeit mit Musik und Bauchtanz (ausgenommen eine Trommel, eine Geige, ein Dudelsack) zahlt 5000 Leva Stenern, Frauen mit luxuriösen Schirmen 30 Leva) .Steuer) Frauen mit luxuriösen Hand taschen M0 Leva Steuer, Frauen, die auf der Strage>' beim Besuch von öffentlichen Lokalen .mit vorne ausgeschnittenen (dekolletierten) Klei dern gehen, sowie Frauen, deren Röcke höher als 30 Zentimeter über dem Boden messen und solche, die ojourierte Strmnpfe tragen, zahlen 500 Leva Steuer

. Jeder ohne Unterschied des Geschlechts und Alters, der der Zeit .vom 13.' April 'bis 13.'Deptember Handschuhe trägt und sich nicht durch ein ältliches Zeugnis aus weifen kann, zahlt 200 Leva Steuer, jeder ohne Unterschied des Alters und Geschlechts, der gol- denen. Schmuck trägt, zahlt 300 Leva Steuer, jeder, der im Besitze eines Luxushundes ist und mit diesem auf .di'e. Straße^'und,irr ^öffentliche Lokale geht, z zahlt. 5Y0 Leva Steuer.: Jeder mann, der unter ftinfzig Jahre alt ist und eineil Luxusspazierstock

trägt, ohne sich durch ein ärztliches Zeugnis ausweisen ' zu können, zahlt 100 Leva Steuer. Mädchen aus vermö gendem Hause, die sich als Mägde verdingeü, zahlen eine Steuer von 200 Leva.. Der Kreis rat Chr. I Abunew machte bei der Debatte hier die Einwendung,-daß es sich bei der obigen Steuer weniger um die daraus resultierenden Einkünfte handelte, als dem Unfug entgegen zutreten, daß die Kircher wohlhabender Bauern, um der Feldarbeit zu entgehen, sich. in den Städten, verdingen. Jedermann

ohne Unter schied des Geschlechtes, dessen Schnhabsätze höher als sechs Zentimeter sind, bezahlt 200 Leva Steuer. ' Der Besitzer eines luxuriösen Kinder wagens zahlt 200 Leva, Frauen, welche Pelze auf den Schultern oder in der Hand tragen, zahlen 500 Leva. Jedes im Kreise Rustschuk yerkehrende Lastenauto bezahlt 500, jedes Per sonenauto 1000 Leva. ' Jedes zur Spaziersahrt dienende Pferdegespann 500 Leva Steuer. Auf die Kriegsgewinste und die Gelder, welche die amerikanischen Rückwanderer nach Hause brin gen

, wird eine Steuer von 20^ gesetzt. ' Aller dings treten diese Steuern erst in Kraft, wenn sie von der Regierung bestätigt werden. Poch besteht kem Zweifel, daß das Kabinett die Be schlüsse des Kreisrates von Rustschuk gutheißen wird. Interessant wirb es dann jedenfalls stin, zuzusehen, tvie die Steuerkommissäre mit dem Maßstab in der Hand die DekolleLage der Da men auf der Promenade oder die Kürze ihrer ' Röcke und die Höhe ihrer Schuhabsätze überprü fen und die Widerspenstigen abführen werden. Die Impfung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 18 von 20
Datum: 02.02.1826
Umfang: 20
- ZerstückuiigSbewiUigung Grundzins zum Ehrenberger Ur. Amte und der k. k. Post stehend, welches gemäß der Faf- bar in R. W. 34 kr. > 1,7 pf. und Steuer auf 3 Termine sten deS ehemaligen EigenthümerS Jakob Mang Ammani» T. W. >7 kr. 4 pf, y pr. — kc>c» fl. in 3 Stockwerken besteht, und mit Nr. 4« bezeichnet ist, Luì,t^öt. ,Sbb. Ein Stück DnugmooSbvden, auch in sich enthaltet l, Stuben, 4 Kammer», 2 Küchen, worin das alte BadhäuSl, der Kabisgarten, der Fischkal. 3 Keller, > Speiögewölbe, die Bräuerei- und BierauS- ter

die Bränsta.-t betrifft, sehr in KrekelmoeS Stl'flnngöabgabe in R. W. sfl. io,/s kr. bequem und stark gebaut, mit allen alten Rechten^»,d Ge- Steuer auf 3 Termine in T» W. » fl. 44 kr. » pf. <z pr. rechtigkeiten, wie diese Realitäten seither genossen und »232 fl. 3g kr. gegen die Anstößer abgemarkt ist, mit der Bemerkung, Sud 5iro. <üat. »674. Eine Fifchteuche von 35c,o uz daß dem Eigenthümer dieses AnivesenS der Raum, wel- Klaftern im Umfange. Giebt Grundzins in das Ehren, cher nach Franziöka

Strellischem Testament demselben zu- bergische Urbar in R. W. y kr. 4 /7 pf- und Steuer auf 3 getheilt worden ist, mit gehör?, worüber aber auch ein Termine in T. W. t, kr. 4 pf- > pr. »— 3 fl. gerichtliches Vergleichs - und AbmarkungS-Protokoll ci. ci. Die Grundstücke 5>'ro. Xl inclusive XX. sammt dem iL. März >8,7 vorliegt, an das sich der Känfer binden an jedem Stück gegen den Thauern daran stoßenden klek» muß. Hievon hat man auf > 1/2 Termin in R. W. 2 fl. neu Theil Wiesbaden, so sämmtlich von dem HàuS

und sci kr. Steuer, und eine weitere Sreuerauflage biö zu ei- Stadl gegen^den Thauern hinan liegend, und die „och ner andern Entscheidung auf ^ 1/2 Termin 4? »/4 kr. R. neuer Verme,l»ng und aufgenommener Mappa ,372c, W. zu entrichten. Klaftern haltend. Reichen jahrlich in das Ehrenbergische Nr. Cat. 22731/2. Das sogenannte Ball - oder Gn- Urbar3b kr. 22/7 pf.-Zum Jahrtag in R. W. 4 fl So i/s, terspeditionShauS , mit Nr. 3y siguirt , zwischen dem kr. und Steuer auf 3 Termine in T. W. 3 fU L kr., per

. und von der senrigen L-Ziese dieser Realität hat man ans > 1/2'Termin 2 fl^ 21 1/2 kr. unter und ober dem Wege die hiernach ausgefndrten Be» R. W. Steuer, und eine weitere Steuerauflage bis zu träge, als SlistziiiS jährlich am Jahrtage zu erheben bat. eiuer andern Entscheidung auf eben so viel Termine4? Auch mnß jeder Inhaber dieses BadanwesenS für die Fol- kr. zu entrichten, per ,6»c> fl. ge als Lebenträger der Ehrenberger Grundzinse, so auf Lui) llut. 23>'<). Ein Wiesmahd ober der Nen- dem Krekelnicser Anwesen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 16
Datum: 22.11.1924
Umfang: 16
. wie dies z. B. bei unserer früheren österreichischen Einkommensteuer der Fall war (Familieiilage, Schuldzinsen, Verjiche- rungsbeirräge). Ferner fehlt der Einkommen steuer die Progression: es werden zwar dafür den niederen Einkoinmen gewisse Abzüge zugestanden die aber keineswegs emen ge- rcclpen Ausgleich bieien. Die Sreuerresorm hat nun diesbezüglich keriterloi Abänderungen gerroffen, sondern sie hat sich nur darauf be schränk!-, die bestehende Progression der Steuersätze abzuschaffen und die Sätze selber

etwas zu ermäßigen. Wohl aber wurde eine neue Steuer eingeführt: die Einkommen- Ergänzungsstsuer. Diese beruht allerdings aus den, Grundsatz der Leiftungssähigkeit und berücksichtigt die Familienlage und zum Teil andere persönliche Verhältnisse: außerdem ist sie progressiv und läßt ein diskutables Min desteinkommen als Existenzminimum frei. Allein gegenüber der schweren Last der Ein kommensteuer kann dieser versuchte Ausgleich mid die versuchte Berücksichiiigung der per sönlichen Leistungsfähigkeit

nicht allzuhoch eingeschätzt werden. Die Steuerreform hat somit keine wesentliche Aenderung der bisherigen Sachlage herbeigeführt, was außerordentlich bedauerlich ist. Z. Steuermigerechtigkeiten infolge der praktischen Durchführung der Einkommen- steuer. Viel schwerer fallen aber jene S teuer- Ungerechtigkeiten in die Wagschale, die infolge dvr praktisch e,i Durchführung der Ein kommensteuer bewirkt werden. Auch darauf haben wir wiederholt schon hingewiesen. Die größte

gegen jene der Klasse D. Die Sprache dieser IHK fern rst An leuchtend uiÄ> die ungeheure Ungerechtigkeit in der Verieilimg der Steuerlast in die Augen springend. Zivei Fragen drängen sich sofort aus: l. woher kommt diese maßlose und de» rechtlichen Bestimmungen der Einkommen steuer ganz widersprechende Ungerechtigkeit? Z. Hat die Steuerreform diese Ungerechtig keit beseitigt? Zu l. Der Grund dieser Steuerungerechtig- keit ist außerordentlich einfach und unseren Leser?, zur Genüge besannt. Er liegt vn den maßlos

hohen «ätze» der italienischen Ein kommensteuer. Dies« hohen Sätze hobon eine begreifliche allgemeine und gründliche Steuer flucht zur Folge. Wehe dem. der mit seinem wahren Einkommen den hohen Steuersätzen zum Opfer fällt! Dem Kapitalbesitzer wurde bisher ein volles Viertel, dem Gewerbetrei benden ei,n volles Fünftel semes Einkommens weggenommen! K«n Land hat daher «ne so große Steuerflucht auf,Mvrisen und eine so geringe S .euormoral zu verzeichnen aks Italien. Allein nicht jede Twuerzruppe kmn

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