Donnerstag, 11. Dezember 1902: „D e r T ivole r^- Seite 3. KW Wort des Miuikerprästdeute». Vor kurzem sprach beim Ministerpräsidenten eine Abordnung der freien, agrarischen Vereinigung im Abgeordnetenhause vor, die ihn um Aufschluß ersuchte, ob bei einer eventuellen Kündigung des Handelsvertrages mit 1. Jänner 1903 die Regierung in der Lage sei, dieser Eventualität entgegenzutreten. Dr. v. Körber erwiderte, daß die Regierung alle erforderlichen Schritte unternommen habe, bei einer Erneuerung
der Handelsverträge die Interessen der Landwirtschaft wirksam zu vertreten, wenn nur daS Parlament der Regierung einen festen Rückhalt biete. Geschieht dies nicht, so lehne die Regierung jede Verantwortung ab. ES sei sehr zu bedauern, daß in dem Augenblicke, wo so wichtige, in das Erwerbsleben so tief einschneidende Fragen zur Ent scheidung gelangen, das Parlament einem Zu stande verfallen fei, der sich dereinst noch bitter rächen werde. Der Minister richtete sodann an die Deputation die Bitte, zu arbeiten
aus. Die Berichterstatter der Minorität, Fürst Lobkowitz sowie Graf Kues- stein, nahmen entschieden dagegen Stellung und wiesen mit Recht darauf hin, daß die Ablehnung des Beschlusses des Herrenhauses geeignet sei, das ganze Gesetz illusorisch zu machen. Trotzdem entschied das Hans f ür den Referentenantrag; seine Majorität will also entweder das Verbot überhaupt hinter treiben oder aber es der Regierung anheimstellen, ob, wann und wie sie das Gesetz erläßt. Das Thema: „Politik und Börse' ist da wieder um ein neues
Kapitel bereichert worden. Minoritätsbe richterstatter Fürst Lobkowitz betonte, daß daS Haus sowohl formell als in meritorifcher Beziehung dem Antrag Schöpfer zustimmen könne, weil einer seits das Abgeordnetenhaus allen Beschlüssen deS Herrenhauses beigetreten ist und ein eigentliches gesetz liches Verbot des Terminhandels erst im Antrag Schöpfer ausgesprochen sei. Verordnungen find leicht wieder ab änderbar. Es-Änne einmal eine andre Regierung kommen, die vielleicht ein Interesse daran hätte
des Ackerbauministers seien nicht genügend. An dem Herrenhaus sei es, heute entweder der Landwirtschaft durch das Gesetz oder der ^ Börse durch die Verordnung zum Siege zu verhelfen. , ist daS eine dringende Notwendigkeit, daß Inländer solche Geschäfte, welche im Inland verboten find, im Ausland abschließen, und die Regierung sich klar über den Begriffs gewerbsmäßig' ausspreche, das heißt, ob er auf die Person, welche das Geschäft betreibt, oder auf das betriebene Geschäft bezogen werden soll Nur wenn der Zweisel