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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 19.01.1897
Umfang: 8
zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, L0 pCt. zur HauSzinS-und HauSclassensteuer; Brz;ano 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 35 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer, 2b pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer und eine Auflage von 1 fl. 50 kr. per Hektoliter Bier; Praso 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10 pEt. Hur HÄuSzinS- und HauSclassensteuer; Tuenetto 3 10 pCt. -^,r Grund-, Erwerb-, und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer

; Cembra 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur Hauszins- und HanSclasscnstener, 30 pEt. zur ^Wein? und 300 pEt. zur FleischverzehrungSsteuer. eine Auflage' vo» 1 sl. 70 kr. per Heltolitcr Bier und Fleisch- und Vichbcschaugcbürcn; Padcrgnone 350 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 25 pCt. Ltir HauSzinS- und HauSclassen steuer, 50 pCt. zur Wein- nnd FleischverzehrungSsteuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Cvgnola 230 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HanSzins- und Haus- rlässenstcuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr- per Heltolitcr Bier; St. Margherita 440 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer;. Aieiw 450 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pEt. zur HauSzinS-, 150 - pCt. zur HauSclassenstcncr, -40 pCt. zur Wein- uud FlcisckivcrzchruugSstcncr, eine Lluslage von 1 fl. 70 kr. ver Hektoliter Bier und eine Auflage vo» 5» fl. per Hektoliter Braut- weiu; Caguö 550 pEt

. zur Gruud-, Erwerb- und Eiukoinmcuslcucr, 20 pCt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer; Ealceranica 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 100 pEt. zur HauS- zius-, 10 pCt. zur HauSclassensteuer, und 15, pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; Castcluuovo 3li0 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 Z.Ct. zur HauSzinS- uud HauSclassensteuer, und ZV pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; «a»io- clcvo 175 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und HauSclassensteuer

; Telve di Sopra 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSclassensteuer und 100 pEt. zur Steuer auf Hausierpatente; Eellentino 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Dambel 210pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Sejo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 160 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Gemeinde Elmen Fractionen Elmen und Klimm 260 pCt

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 12
Datum: 12.01.1829
Umfang: 12
und Beding»,sse feilgebothen ' ^ ») Eine gemauerte Behausung nebst Stadel, Stär kungen und Schupfen in der Höttinger Aue, dann ein ^ 3^oß, sul, Nr. Kat. 73b, um --) Das sogenannte Zollhäusl dortselbst aus der Kat. Nr. 737, um 1200 fl. ^ ^rund ini alten Einfänge in der Aue sul, Nr. Kat. » >7q, um 33c» fl. 4) - s/S I)?. M. Grund dortselbst Nr. Kät. »ìi3c», um 35o fl. . 6) i/4 Jauch Grund dortselbst sud Är. Kàt. i ivi/ um »76 fi. 6) 20Ü7 LZ Klafter Grund in der Aue süd Nr. Kat^ isl>4, uni qoo fl. 7) Zwei

Jauch Grund im ehenialigen Thiergarten sul» Nr. Kat. i3s3, um üoo fi. «) Ei» Jauch Grund auf der Wiesen sub Nr. Kat. »346, um 3oo fi. y) Ein Jauch Grund dortselbst sul» Nr. Kat. »34q, UM 3oo fi. >0) EinJauch Grund in der Aue subNr. Kat. ,417, tim 4S0 fi. » >) Ein Jauch Grund dortselbst sul» Nr. Kat. l4>6, l»n,/,So fl. »2) EinJauch Grund dortselbst sul, Nr. Kat. >4»?/ UM 460 fl. . ' . ' »3) Ein Jauch Grund dortselbst sul» Nr. Kàt. »420/ um 4Z0 fl. -4) Ein Jauch Grund dortselbst sub Nv. Kät. 1421

, Ulti 4 So fl. Ein Ja^ich Grund dortselbst sul, Nr. Kat. un» fl. , ' Ä e sch »v e rd e it. Hieraus gibt die Realität sul, Nr. r an Grundzins dem Frauen. Gotteshaus zu Hötting jährlich ,b kr., und insbesonderS für die Feuerstätte dem Kloster auf Geor genberg einen Stiftkreuzer, dauu den Mayrifchen Erben zu Hötting »2 kr. Hülfszins, und Steuer 3d kr. 2 2/20 Pr. T. W. ; .Nr. s gibt dem k. k. Hofbauamte 2 Pfenn. Grundzins und Steuer; Nr. 3 gibt an Steuer ss kr. > 1/20 Pr. ; Nr. 4 gibt an Steuer

geeignet ist, den dritten Theil des Meiste botheS durch Eigenthum oder Bürgschaft gesetzlich siche»! z» stellen vermag , und sich hierüber ausweisen wird, zur Versteigerung zugelassen. . - lì. Werden die versteigerten Realitäten ohne Haf tung für das angegebene Maß oder Beschwerde» dahin gegeben, wogegen Jedermann die Einsicht in den öffent lichen Büchern gestattet bleibt. L. Hat.Käufer sämmtliche Steuern, Wustungeit Und Oblagen ÜIIer Art, ohneRücksicht aiifZeit uud Grund ihrer Entstehung von Lichtmeß

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 12.10.1860
Umfang: 6
sein wird, darüber kann ich leine Auskunft gebin, ich werde aber dar nach stnben, so viel wie thunlich auS anderen Titeln Ersparunge» zu erzielen. „Es ist mir auch gelungen, in den deutschen Grön ländern einige Ersparnisse im Budget des nächsten Jah res in Antrag zu bringen; nur in der Bukowina und in Kärnthen war eS nicht ausführbar. In Sieben bürgen Hai ein Zuschlag von mehreren Kreuzern statt finden müssen» weil, dort erst die Geschäfte der Grund- entlasturgs. Entschädigung in der Abwicklung begriffen

, wenn nicht überschritten; insbesondere ist dieS der Fall bei der Grund- und HauSzinSsteuer, theil weise auch bei der HauSllassensteuer. „Zum Beweise dessen darf nur angeführt werden, daß die Grund- und HauSzinSsteuer in den deutsch-slavischen Kronländern bereits 24pCt. deS amtlich ermittelten reinen Einkommens beträgt. „Rechnet man dazu die Zuschlüge aus LandeSersorder- nisse und Grundentlastung, die BequariirungS- und die VorspannSlast auf dem flachen Lande, so läßt sich nicht bezweifeln, daß wenigstens V> beS

beiträgt, so ergibt sich von selbst, daß die Consumtion, die doch «inen verläß lichen Maßstab deS Wohlstandes und somit der Steuer- fähigkeit bietet, weitaus nicht in demselben Maße ge stiegen ist. wie die direkte Besteuerung der Bodenpro- dukiion. „ES darf ferner nicht übersehen werden, daß diese an und für sich höchst bedeutende Steigerung der Grund steuer in einen Zeitraum fällt, in welchem die Land- wirthschaft einrn tief eingreifenden Entwicklungsprozeß durchzumachen hatte, der dem Grundbesitzer

umgelegt wurden. „Wenn nun auch mit Rücksicht auf dte Finanzlage Oesterreichs vor der Hand nichiS Anderes übrig bleibt, alS die direkten Steuern und somit auch die Grund steuer in ihrer gegenwärtigen Höhe mit Einschluß deS außerordentlichen KriegSzuschlageS zu erhalten, so sieht sich daS ComitS doch in Berücksichtigung der eben ge schilderten schreienden Uebelstände veranlaßt, den An trag zu stellen, der hohe k. k. ReichSrath möge bei der hohen Regierung nachdrücklichst befürworten

, daß „1. bei der bevorstehenden Reform der direkten Be steuerung die Unwandelbarkeit der auf sicheren Grund lagen zu ermittelnden eigentlichen Grundsteuer als Regel festgehalten werde, wornach Steuer-Erhöhungen immer nur die nach demReinertrage sich richtende Einkommen steuer von der Grundrente treffen können; daß „2. Steuerzuschläge in Zukunft nicht nach der Ge- sammtbesteuerung (21>/z pCt.) deS Grundbesitzes, son dern nach der denselben treffenden Einkommensteuer (5t/z PCt.) umgelegt, und daß „3. vom künftigen

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 15.09.1883
Umfang: 8
von 10 Joch u. 60 Klafter „ „ ^ 4(!60 Wald von 1 Joch und 1533 Klafter dann der Weg H.P. Nr. 7383 von 26 Klafter gemeinschaftlich mit dem Erafengüt. AuSrufSpreiS ...... ... 7000 fl. II. AuS dem Prantnergute Cat.-Nr. 1131 in Unterplatte» die Behausung lam«r Torgal und Stalluvg, Bau-Parz. Nr. 4887; aus Grund-Parz. Nr. 4613/1 und 2, das i« Steuer. Cataster sub I^it ö vorkommende und von dem Weingute Cat.-Nr. 1135^ durch eine Mauer und einen Grabe« getrennte Weingut vo» 14 Graber« 147 Klafter; Grund-Parz

. Nr. 4614 Wald vo» 1441 Klafter; auS dem P^autnergute in U-t-rin» au den Ortlerwald Grund- Parz. Nr. 4121 vo» 1347 Kloster. AuSrufSpreiS . . . 2100 fl ' III. AuS Grund-Parz, Nr 4613/1 in Uaterplatien das im Steuer-Catafter Lud Cat.-Nr 1135^2 voikommende und vo» dem WeingMe Cat -Nr. 1131 L durch eine Mauer u«d einen Graben getrennte Weingut vo» 4 Gräbern und 42 Klafter. AuSrufSpreiS . . . . . 600 fl. IV. AuS dem Plattnergut Cat.-Nr. 714 in Unterin» Grund-Parz. Nr. 5873 Acker» j tzt Wiese vo» 1368 Klafter

« ' 5874 Wiese vo° 2 Joch 1170 Klafter Grund-Parz. Nr. 5875 Wiese vo» 288 Klafter .. ^ 5876 Acker, jetzt Wtese vo» 1224 Klafter ' AuSrufSpreiS ^ ^ ^ z i . . 2200 fl. .V. Eine» Antheil Berqwiese und Waldung zu Oberboze», die Hölle genannt, - . Grund-Parz. Nr. 3125 vo» 5 Joch 905 Klafter. / AuSmfSpretS ^ ^ ' ^ . 400 fl. ' M. Ewe» Wald aus dem L?imergut in Oberboze» Grund-Parz. Nr. 3129 vo» 5 3 Joch und 29 Klafter. AuSrufSpreiS . . . . ^ . 100 fl. VII. DaS Grafengut in U»teri»» Cat. N . 712 bestehend

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 22.11.1849
Umfang: 10
. §,2. 2. Gegenstand der Steuer, a. Grund- und HauSbe- sitz unl> Hypothecirte Schulden. Das Einkommen von dem der Grund- und Gebäudesteuer unierlieZenden Besitztums, daun von den auf ce»nselben haftenden Kapi talien und Renten wird durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag zur Grund- und Gebäudesteuer und durch die dem Besitzer der Realität ertheilte Berechtigung des Steueravzn» ges von den erwähnten Kapitalszlnfen und Renten der Be steuerung unterzogen

. §. 3. u. Andere Arten deS Einkommens. Alle anderen Arten d?S reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be, griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Landern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das.Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Ginkommen steuer unterworfen. Dieselbe hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb mit dem Grund« oder Hausbesitze verbunden

ist > deren Einkommen jedoch keinen Gegenstand der Grund, oder Gebäudesteuer ausmacht. §.4. o. LtlasseneintheUung des Einkommens. Die Ar ten deö der Einkommensteuer unterliegenden Einkommens werden in drei Klassen g'reiht, und zwar: Erste Klasse. Das Einkommen von den der Erwerbs- steucr unterworfenen Enrerbsgattungen, wozu ferners zu rechnen ist: 1. Das Einkommen vom Berg- und Hüttenbetriebe, 2. Der Gewinn, den die Pächter von Pachtungen beziehen. Zweite Klasse. Das Einkommen, das ». als Entgeld

, die ihn von Kapitalszwsen oder den Zinsge» nuß vertretenden Renten entweder unmittelbar oder durch den feinem Schuldner gestatteten Abzug (Patent vom »0. Oktober 1849 §. 6 und gegenwärtige Verordnung §. 23) ;u treffen hat, freigelassen, oder sofern er dieselbe berichtigt hatte, ihm solche zurückerstattet werde. §.9. II. S t e u e rb em e ssung. l. Zn der ersten Klaf fe: a. Im Grunde von Bekenntnissen. Die Steuer von dem Einkommender erstenKlasse wird auf der Grund lage von Bekenntnissen (Fassionen) bemessen

werden. Andere Arten deS nicht in stehenden Jahres gebühren vorhinein bestimmten Einkommens, tie in der »wei ten Klasse begriffen sind, hat der Steuerpflichtige mit Be obachtung der Anordnung der HZ. 10, 11 durch sein Be kenntniß anzugeben. §. 13. 3. In der dritten Klassen Die Zinsen und Ren ten der dritten Klasse, welche nicht durch den dem Schuldner '.usolge des gegenwärtigen Gesetzes bewilligten Ab zug getroffen werden, sei eS, weil sie ldeder auf einem Grund oder Hausbefitze, noch auf e ner steuerpflichtigen

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 10
Datum: 19.03.1897
Umfang: 10
Freitag, 19. März 1897. leite -»^-nor Dr. S ch ö P f e r: „ ... Nun hat . k^NrOberlandesgetichtsrath gegen mich ^ «1u? öanoÄeum ins Feld geführt, und auch das ^ erstaunt, von dieser Seite einen ich A- theologische Wissenschaft Zu ver-- V?« M zweifle nun. ob der Appell an nelMw. von Seite des Herrn Ober- Ä «-«»»-» B-stimmmg-n d-s wchlichm kmM Das sus oallomLUM gegen S« A> K». d°- «' ->°-n'«ch die SÄcibe fehlen.' Das Ms eanomeum ? Aer verlangt, dass die Kirchen- ^italkn auf Grund und Boden

beruhen sollen; as ist aber himmelweit verschiedendavon, dass C^eneavitalien auf Grund Und Boden in der Wwnen Weise angelegt werden sollen. In der^ Ilten ^eit haben ja die Kirchencapitalien rn Kund und Boden selbst bestanden, oder sie waren Mntenbezüae aus Grund und Boden. In der « in welcher die Capitalsverschuld- barkeit eingeführt wurde, nachdem durch Gesetze M frühere Verhältnis abgeschafft war, blieb den Kirchen und Pfründen nichts anderes mehr Ärig, als sich in diese ihnen aufgedrungenen

hat das zugelassen und hat es allerdings dazu benützt, um langsam und allmählich die Sklaverei zu beseitigen. So bleibt auch gegen- Bärtig der Kirche nichts anderes übrig, als sich in die bestehenden Wirtschaftsverhältnisse zu Hgen, um die Einnahmen der Kirchen und Pfründen zu sichern. Damit ist aber nicht ge meint, dass die Kirche für die CapitalSverschuldbar- keit von Grund und Boden eintritt; das ist durchaus nicht der Fall, das ist eine ganz andere Frage. Es lassen sich die Bezüge der Kirchen, Pfründen

. ES MV «»tt «Y W MM beschlossen, weiter zu rücken, nm wie ja bekannt ist, in den letzten 25 Jahren in! Cisleithanien über 300 Millionen auf Grund und Boden angelegte Gelder verloren gegangen; sind^), sollte dieser Umstand allein schon darauf- hinweisen, dass die Kirche nicht für eine Sicher heit eintreten kann, die in so vielen. Fällen rein? fictiv ist. l Ich muss aber noch auf ein ganz anderes' Moment aufmerksam machen. Nachdem Nämlich- die alten Verhältnisse mit einem Schlage beseitigt! worden sind und an die Stelle

der früheren' Abgaben aus Grund und Boden die. Cäpitä- listerung derselben getreten ist, sind die Bezüge,^ welche die Stiftungen früher' gehabt haben, aüf einen ganz anderen Standpunkt gestellt worden, als den sie eigentlich verdienen. Jetzt find diese Capitalien jenen andern ganz gleich gestellt, die ein arbeitsloses Einkommen bedingen. Wenn jemand 10.000 fl. hat und sie auf Hypothek anlegt, so nenne ich den Zins, den er daraus bezieht, ein arbeitsloses Einkommen. Wenn aber Pfründen, Klöster

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 25.01.1887
Umfang: 6
- aber, wenn er auch natürlich nicht in der Lage keit ausüben dürfte. — An der Universität in sei, auf die vom Berichterstatter angeführten Ein-1 Innsbruck wurde in der vorigen Woche Jgnaz zelklagen und Beschwerden heute schon einzugehen, F6rn ik aus Schwaz zum Doktor der Rechte auf Grund ungezählter Fälle von thatsächlich ge- promovirt. übten Rücksichten widersprechen. Daß Irrungen (Theater) Heute Dienstag „Der Zigeuner- und -»richtig- Gnschidnng.,, s-i b-i der Neuheit des Gesetzes und der anfänglichen I g,, Wien als Gast

. Herr Philipp singt den Nnvertrautheit der Organe natürlich; die Par- „Barintay': die übrige Besetzung der Operette hat teien wüßten aber, wo sie in solchen Fällen Ab- insoferne eine Aenderung erfahren, daß Hr. Fröden Hilfe fänden. Er sei schließlich in der Lage, aufheute den „Zsupan' gibt welche Rolle in den frü- Grund -in-r Ermächtigung d-r R-gi-ruu, di-°°° Z-lns° d--»«.-« B-r-ituMgl-it m -im M°Wk^ , Am M, Run« tion de-Gebaudesteuergesetzes einzugehen, so wett l. Js. wird der Wanderlehrer Josef

Thurnher dieselbe im Abgeordn-tenhause auf Grund der in Passeier landwirthschaftliche Borträge halten Anregung des hiefür eingesetzten Ausschusses zur und zwar: am Sonntag Vormittag nach dem ,, ... — 5 Verhandlung käme und mit den Anforderungen ^iesdienste in St. Martin und am selben Ta^e elf. genommen werden. Dieselbe wurde aber nach den der Staatsfinanzen und der gleichmäßigen Ver- ^ Gottesdienste m welcher auch, einer gegebenen Zusage zufolge' ein Vertreter des Zentralkomitee erwartet wurde, beider

ist derselbe eingetretener Hindernisse halber nicht erschienen. In der Versammlung machte sich eine große Wißstimmung auffallend bemerkbar. Diese hatte ihren Grund darin, daß vor einiger Zeit den nach Bozen entsendeten Delegirten Zusagen^ gemacht wur den, welche nun ihre Bestätigung im Zentralkomite nicht erhalten haben. Die Meraner Gewerbetrei benden wollten, vereint als Ort, in einem Lokal ausstellen und so ein Bild des Meraner Gewerbes zur Darstellung bringen. ES wurde der Depu tation seinerzeit auch ein Saal

- Undnrchführbarkeit derselben nachzuweisen. Auch Reichsraths-Abgeordneten des Hohenwart - Klubs ^5? die Vermehrung der Abgeordneten stellte er die Kompetenz der politischen Behörde in Wien nichts erreichten. Dadurch gereizt, wies I Wiens um zwei Abgeordnete; hierüber entstand Mstaura-M Erlassung dieser Verordnung in Abrede. -Giovanelli diese „Verdächtigung' mit „Ent- ^ Die W^ner Abgeordneten Hofrath Puthon trat dem auf Grund der gesetz- rüstung' von sich, obwohl er gestehe, nichts erklärten, an dem heutigen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 01.08.1923
Umfang: 8
am folgenden ersten Februar di« darnach ich ergebende Quote für all« Gläijbiger bereit- ?chtiÄ> und wird an die Berechtigten bei derselben jchlstelle (wie unter 2) ausbezahlt werden. ^ Me Liquidierung der inländischen Repräjen- geschieht auf Grund der Bestimmung des ivdelsgesetzes über die Liquidierung von Aktien- Mhaften. > Kontrolle über diese Liquidierung ins di« lszchlung einer höheren als Neigen Quo'e «I Punkt 4 wird von den Herren 1 Sparber Äd»if, Oberst i. P. in Meran: Z. Dr. Mumelter knnann

das ganze Vermögen der Repräsentanz den Gläubizern zu gute kommt, ist auch der Versagungsgrund des Z Sl Abs. 1 A. O. nicht gegeben. Ergänzungen des Dekretes öder die Mieten. Die Gazzet'a Ufficiale vom l7 Juli Nr lS7. bringt das kgl. Dskrel-Grfetz vom g. Juli 1Z2Z, Nr. l-t76. Art. 1. Die Uebertraaung des Besitz«? von Häusern verhindert den Besitzer nickt daran, e-ne Verlän gerung der Miete auf Grund des kgl Dekret- gesetzes vom 7 Jänner INZ. Nr ki. zu oerlan gen. Es gilt dies sowohl für Wohnhäuser

als den Mieter ist giltig. Doch kann der Käufer kei nesfalls sich der Verlängerung des Mietvertrages bis zum ZV. Juni l!W. falls sie der Mieter auf Grund des kgl. Dakretgesetzes vom S. Jänner 19A, Nr. 8, verlangt, widevsenen Auch di« Not wendigkeit des Haus«s als Wohnung oder Ge schäftsraum sür den Eigengebrauch oder für die Family« des Käufers ändert daran nichts. Eben so kann der Käufer nicht auf Grund des zweiten Absatzes des Art. I dieses Dekretes die Lösung des Vertrages verlangen, ^ianz gleich

des gegenwärtigen Dekrets noch nicht > vollzogen sind, von den Schiedskommissionen nicht ^ länger als einen Monat noch dem Datum dieks ! Dekretes llixrprüil wcrd«n. i>ills der Mieter, der > die Lokalitäten noch inne hat. den Besitzer oor ! dieselbe rufen läßt. > Art .1 tDieser Arnkel bringt Sonderbestimmunqen. di« für die Mitglieder von Hausbau-Genossen schaften Geltung hab«n.> Art. «. Falls di« Verlängerung der Miete wegen des Bedarfes des Besitzers auf Grund des Art 7. Buchstabe an des kgl. Dekretes

will? sagte Fernkorn zu s?u«m Freund. Ja — höchst merkwürdig — antwortete Sphor. dessen Gedanken sich augenscheinlich mit etwas ganz anderem beschäftigten, wäh rend er der Hausfr.«» irachdenklich nach schaute, die ini Nebenzimmer mit Graf Hei lten ledhaft sprach. Warum der Kerl das mir tut? Vielleicht ist er eifersüchtig auf dich'? Eifersüchtig? Dazu hat er weder ein Recht, noch einen Grund. Er hat sich an die Baro- lkin zwar immer herangedrängt und sie hat ihn in ihrer Nähe gelitten, aus Gründen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 21.04.1923
Umfang: 10
Smwlav, Ä . ZGÄ 'tSÄ. .Der llroler^ S«V»7 BoltswittschMicher Zeil. Besteuerung des Bodenertrages. z. Ne Feststellung des Boden ertrages.*) Art. 1Z. Dir erste Erklärung, welche der Steuerzahler pr die Steuer ab 1. Jänner 1S24 vorzulegen hat, P auf Grund des durchschnittlichen Erträgnisses „er Erntejahr« ISAM und 1921/22 sowohl in zqitg aus die Berechnung des Roherträgmsses. alz auch des Pachttvertcs des Grundstückes, der jchrlichen Passwzahlungen in»d der Verluste und Ausgaben, sowie

auch des verbleibenden Rein- «Uiägirisses auf Grund der Bestimmungen der iorh-rgehenden Artikel vorzunehmen. He Angabe des bloßen Rewerkages genügt auch. Art. 14. ^ Sülkg, auch hiuflchtNch der Straffreiheit, find LrkSrungen von Vesitzcrn mid Pächkera, die eine zkaase Angabe der Produktion, des Rohertroges Ks Pachtwertes, der Auslage» und Verluste und d« jährlichen Pasfivzahluagea nicht entHollen. Um» sie nur die Angabe de» Reinetträgaisses ! mlhallea. Der Steuerzahler hat alle im vorher- I zcheaden Absatz

wohnt, oder die stiuer- Mchüge Körperschaft ihren Sitz hat. Di, Erklärungen können auch dem Bürger meister vorgelegt werden, der sie spätestens zihn !i?i nach Erhalt an die zuständige Steuer» a^entur weuerleitet. Für den Pächter gilt als Wohnort im Smn« d» Dekretes di« Gemeinde, m der sich der von ihm bebaute Grund befindet. tz. SLeuerbeWeffuug und Rechts mittel. Art. IS. Beim Feststellung», und Streiwerfahren in Lochen der landwirtschaftlichen Einkomin-nsieusr nach dem Dekret vom 4. Jänner 1323

der Bezirkskommission können die Steuerzahler sich an die Provinzial kommission berufen. Dies« Berufung ist bei der Steueragentur oder beim Bürgermeister bis zum 5. November 1S24 vorzulegen. Bis zum 10. 'November stellt der Bürgermei ster der Agentur das auf Grund des vrohergehen- den Artikels veröffentlichte Verzeichnis zurück. Gleichzeitig erklärt er die Veröffentlichung durch gerührt zu haben und übermittelt die Berufun gen, welche ihm vorgelegt wurden. Art. 24. Der Steueragent übersendet d«r Proomzral

- konnntsfion bis zum 2l>. November die auf Grund des Art. 22 für jede Gemeinde der Provinz ver öffentlichten Verzeichnisse, die erhaltenen Beru fungen und seinen Bericht zu den Berufungen von Amtswegen, welihe er den Verzeichnissen hinzugefügt hat. Die Prooinzialkonmiifsion fällt ihre Entschei dungen bis zum 2». Dezember 1923 und über mittelt sie den Agenturen, wobei sie denselben die Verzeichnisse und Berufungen zurückstellt. Art. 2S. Die Steueragentur trägt nach Erhalt der Ent scheidungen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 24.04.1850
Umfang: 8
sind die Pfarrertragsausweise voll kommen maßgebend, und es sind nur die l. f. Steuern und Gaben, dann die LandwirthschaftsauSlagen z. B. Einfuhrko sten, Fcldhüther-Waldhüther-Lohn, u. d. g. auszuscheiden. Unter die Ausgaben gehört daher das Alumnatikum, die Rauchsangkehrerbestallung, die passirten Brunn- und Wasser- leitungSkosten, die ständigen Baureparaturen, kurz jene Aus lagen, welche in der Psarrsaffion passirt sind, und nicht mit Grund und Boden, Haus und Hos als Stammkapital in Beziehung stehen

Johann, Anna Freun v. Brandhofe», in den Grafenstand des Oesterreichischen Kaiserstaats mit dem Namen einer Gräfin von Meran, Freiin von Brandhofen allergnädigst zu erheben geruhet. Zm Allgemeinen versteht man unter Rente den wieder kehrenden Gewinn aus einem Capitale dann aus einem Unter nehmen oder einer Beschäftigung mit oder ohne Beihilfe eines Capitals. V. Dieses Capital kann nun als Besitzthum von Grund und Boden oder von Haus und Hof ein jährliches Einkom men, eine Rente abwerfen

, welche die Grund- oder Ge bäuderente genannt wird. Nachdem diese Renten bereits durch die erHöhle Grund- und Gebäude-Steuer in Folge Patentes vom 10. Oktober 184g zur Deckung der außerordentlichen Staatserfordernisse in das Mitleid gezogen wurden, so erklärt das Gesetz über die Einkommensteuer solche Renten frei, weil sonst eine doppelte Besteuerung einträte, welche Niemand ge recht und billig finden könnte. Die Besteuerungspsticht soll nach dem Geiste der Verordnungen möglichst gleich vertheilt

sein. R. Die Capitalien bestehen überdieß in baarem Gelde oder in sonstigen Sachen von Geldwerth, Gebrauchs- oder Verbrauchswerth. Das baare Geld, wenn es nicht in Umsatz oder Verwendung käme, würde natürlich keine eigentliche Rente abwerfen. Sobald aber daS Geld zu Darlehen ver wendet wird, so tritt in der Regel eine Rente: Die Zinsen oder Interessen-Rente ein. Die unverzinslichen Darlehm können wir füglich übergehen. Die Zinfenrente muß hier näher ins Auge gefaßt werden. Das Darlehen wurde nämlich: 1) einem Grund

- oder Gebäudebefitzer, 2) einer Fabriks-, Handlung«- oder Erwerbsunterneh- mung, Z) dem Staate, einer öffentlichen Anstalt, einer Ge meinde oder 4) einer sonstigen Person gegeben. . »ä 1. Die Darlehm an einm Grund- oder Gebäude befitzer sind entweder dinglich sichergestellt oder nicht, d. h. die Schuldurkunde ist bei der Landtafel oder bei dem betref fenden Grundbuche intabulirt, oder fie ist es nicht. Wenn der Schuldbettag auf dem Gute oder Reale verbucht ist, so stellt die Schuldsumme dem Gedanken nach einm Theil

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 02.09.1934
Umfang: 8
er vom Grund an die Oberfläche des Wassers. Ist Regen zu erwarten, kriechen Molche, Kröten und Salamander aus ihren Schlupfwinkeln her vor. Vor dem Regen fliegen die Schwalben dicht über Gewässer und Felder, steht der Regen nahe bevor, dann „schreien' sie lebhaft, und Sturm verkünden sie, indem sie sich zurückziehen. Schönes Wetter dagegen hält sie in hohen Lüften. Wenn Pfauen stark schreien, die Katzen sich immer fort putzen, die Maulwürfe hohe Haufen werfen und die Fische im, Wasser häufig .aufschlagen

die Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlage 265-2 Ordisci (Villa Kostner), Eigentum des Michael Kostner, bewilligt. Ver steigerung zum Ausrufspreis von Lire 6Z00.— beim kgl. Tribunal Bolzano am 26. September, um 11 Uhr vormittags. 213 Neuschätzungen. ,Um die Ernennung von Sachverständigen zu den exekutiven gericht lichen Schätzungen von Liegenschaften zum Zwecke der Zwäugsversteigerung haben ange sucht: . a) Die Bodenkreditanstalt in Trento durch Adv. > de GMmi'>Bokz'ano -zur Schätzung'der''Grund-' buchs-Einlage

14-2 Laibes, Eigentum des Franz Desranceschi. 215 b) Die Banca del Trentino e dell'Alto Adige in Liquidation in Trento durch Adv. G. Ber- tagnolli in Bolzano zur Schätzung der Grund buchs-Einlagen 60-2 und ungeteilte Hälfte' der Grundbuchs-Einlage 110-2 Mareta, Eigentum des Anton Trenkwalder in Marota, 5L-2 und ungeteilte Hälfte der Grundbuchs-Einlage 110-2 Mareta, Eigentum der Anna Trenkwalder in Mareta, 70-1 Mareta, Eigentum deS Michas Larch in Mareta und 54-1 Nacin.es, Eigentum des Johann Schölzhorn

. 243 c) Die auf Antrag des Johann Mahlknecht stattfindende Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlage 3-1 Tires, „Flötzerhof', Eigentum der Maria Reiter, geb. Rieder, wurde Unter neuerlicher Herabsetzung des Ausrufspreises auf Lire 1S.000, Vadium Lire 3000, auf 24. Okto ber, 11 Uhr vormittags, beim kgl. Tribunal Bol zano verschoben. 244 d) Am 7. November, um 11 Uhr vormittags, findet beim kgl. Tribunal Bolzano die öffent liche Zwangsversteigerung der Grundbuchs-Ein- lagen 4S4-2 und 1874-2, Appiana

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 11.11.1936
Umfang: 6
vor- und nachmilitärischer Kurse in die Sektionen für Schei benschießen hat das Generalkommando der Miliz im Einvernehmen mit dem Kriegsminister und dem Generalinspektor für vor- und nachmilitärische Aus bildung der Nation folgendes verfügt:, Die „Premilitari', die unabhängig von den Lek tionen des vormilitärischen Kurses sich'auf Grund des Artikels 23 des kgl. Gefetzes-Dekretes vom 16. Dezember 1933, Nr. 2430, in eine Schieß-Sektion einschreiben lassen wollen^ haben ihre Eignung nachzuweisen. Ihre Einschreibung

ist gebührenfrei und gilt ausschließlich für die Jahre, in denen die vormilitärischen Kurse abgehalten werden. Auf Grund der nach den Mitteilungen der Militär distrikte und vorgewiesenen Urlaubsscheine laufend gehaltenen Listen melden die Podestas jährlich der zuständigen Sektion für Scheibenschießen die Bür ger, die ihrer Militärdienstpflicht genügt haben. Die „Premilitari' werden vom Präsidenten der Sektion von amtswegen in die hiefür errichtete Sonderabteilung eingeschrieben. Der zu leistende Beitrag

zur Zeichnung öffentlich auf gelegt wird, und welches im Staatsschuldbuche ein getragen ist. ?. Wer ist zur Zeichnung verpflichtet? Zur Zeichnung verpflichtet sind alle Besitzer von Haus und Grund, mit einem Werte von über Lire 10.000, jedoch mit folgenden Ausnahmen, wie sie im Artikel 3 des Dekretes angegeben sind: Der Staat mit seinen ganzen Gütern und die Krongüter, die Staatsverwaltungen, die frem den Staaten für jene Güter, die sie im Königreiche besitzen, die Fascistische Partei

. Z. Wie wird die Anleihe berechnet? Die Berechnung der Anleihe geschieht von amts wegen, und zwar von den zuständigen Steueräm tern, auf Grund der Steuerliste für das Jahr 1937. Man muh hier unterscheiden zwischen Häusern und Grundstücken. a) H ä u s e r: Bei den Häusern wird der zwanzigfache Betrag des Ertragwertes, der in der Steuerrolle des Jah res 1937 eingetragen ist, angenommen. Ein Haus, welches mit 3000 Lire versteuerbarem Reinertrag eingetragen erscheint» wird mit dem zwanzigsachen, also mit sechzigtausend

. Dasselbe wird von der Tesoreria bei Vorweisung der Steuerquittung ausgestellt. Wich tig ist vor allem für Geschäftsleute, daß diese Wert papiere auch als Handelskaution Verwendung fin den können, nachdem sie als vollwertige Staats papiere anerkannt und garantiert sind. S. Belehnung der Anleihe. Einer der wichtigsten Punkte des ganzen Dekre tes ist die Erleichterung des Artikels 13 des De kretes, welcher eine Belehnung der Anleihe von ei nem Kreditinstitute gestattet. Auf Grund dieses Artikels wird die Banca d'Italia

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Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 26.01.1898
Umfang: 10
Vermögen an mobilen Capital ist nur durch die Personal-Einkommensteuer zu erzielen, und wird äs kaoto in vielen Staaten dadurch bereits in ausreichendem Maße bewirkt. Weiters dient das Erträgnis der Personal-Einkommen steuer in erster Reche zu Nachlässen an Grund- und Gebäudesteuer (von 10—12'/o) der Erwerbsteuer (von 14—26°/<>), welche Nachlässe auch jenen zugute kommen, die von der Personal-Einkommensteuer gar nicht be troffen werden; es ist also damit eine entschiedene Ent lastung der kleinen

Steuerträger bezweckt. Ferner dient ein mehrere Millionen betragender Theil der Steuer zu Gaben an die Länder, wodurch auch die Landesumlagen erniedrigt werden können. Endlich berücksichtigt dieses Gesetz der Personal-Einkommensteuer die Grundbesitzer, die aus Grund und Boden Steuerpflichtigen, in mehr facher Weise; insbesondere den großen Kreis der kleinen Bauern. Allerdings herrscht bezugs der Kotierung des Einkommens vom selbstbewirtschasteten Grundbesitz noch eine große Unklarheit. Es wird daher

in betheiligten Kreisen gewiss in teressieren, näheres über die Intentionen des Steuer ausschusses, sowie der Regierung diesbezüglich zu erfahren. Schon von Beginn der Verhandlungen an fand sich im Stcuerausschuss eine große Zahl von Vertretern gewisser Interessen (ohne Unterschied politischer Partei- richtung) zusammen, welche betonten, dass der Besitz von Grund und Boden ohnedies der schwersten Be steuerung unterworfen, nun noch einer Doppelbesteuerung zugeführt wird, welche gerade diesen Besitz

, kann doch nicht absichtlich zur Jrresührung der Abgeordneten so entworfen worden sein? Jene Tabelle zeigte den Abgeordneten an diesem Beispiel, dass eine h. Regierung selbst den Catastralreinertrag sich als Einkommen von Grundbesitz vorstellt. 2. Nachdem aus den früher berührten theoretischen Gründen eine Aufnahme diefer Art in das Gesetz schwer thunlich war, betraut die Regierung und der Steuerausschuss den Weg, diese Erwartungen deS Aus schusses in der Form einer „Jnstruction sür die Grund sätze der Vollziehung

betreff des Catastrulreinertrages nur so platonischer Natur wären, und nicht eben ein gesetz liches Präjudiz damit geschaffen habe. 4. Endlich erklärte der Finanzminister im AuSschuss, dass die Regierung sich als gebunde» betrachte, fest ein zuhalten, dass die Bestimmung der Jnstruction als ge setzliche Vermuthung zu gelten habe, dass bis zu einem Catastralreinertcage von 250 fl. (eventuell 300 fl.) bei NichtVorhandensein von anderem Einkommen — Grund besitzer in das Verzeichnis der Steuerpflichtigen

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Volksblatt
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Seite 5 von 6
Datum: 19.09.1883
Umfang: 6
: / .... I. DaS Pardunggut in Unterinn Cat.»Nr. 711 bestehend a«S Feuer- und Futter behausung Bau Parz. Nr. 621 und ? - s . Grund-Parz. Nr. 5783 Acker vön^l Föch 26 Ktaster » - v . 5784 Acker vo» 1 Joch 29 Klafter . ' > ^ - » „ „ 5785 Wiese vo» 4 Joch Ä44 Klafter „ „ „ 5786 Acker vo» 96 Klafter auSz ^ ) „ „ „ 5787Wiesevo» 591 Klafter, einem TheilWn 396 Klafter akS „ „ „ 5768 Acker und Wiese vo» 3 Joch u»d 1324 Klafter, eine« Theil vo» ^3i^Joch und 804 Master Ackerfeld „ „ „ 5789 Weide vo» 687 Klafter ' „ „ ^ 5790 Weide

.M. L^vortomme»de und vo» dem Mi»gute Cat.-^M35?/, öurM^M^ MÄ^ ulid einen Grabe» Bei»gut vö» 14 Graber» iä? Mistes i GlM-Hrz, Nc.. 4614 Wald vo» 1441 Klafter; auS dem Prantuergute i» Untcriu» an dek OrUerwald Gm»d- Parz. Nn 4121 vo» 1347 Klöster.^ Ausrufspreis i. i . . 2100 fl. M. AuS Grund-Parz.: Nr .^61A/1 - w Unterplattk» sj»äS im Steuer-Cataster sud Cat.-Nr 1135Vz vdlkommende und vo« dem Weisgute Cat.-Nr. 1131 V durch eine Mauer unö ein^eü Grabm Wt«nte Weingut vo» 4 Graber« und 42 Klafter AuSruMreiS

. ^ . > 600 fl. AÄ de« MAnerj^Ä^i» N«terin« i Grund-Pa^. Nr. 5873 Acker, jetzt Wiese vo» 1368 Klafter „ „ „ 5874 Wiese vo» 2 Joch 1170 Klafter 2200 fi. ge»an»t. 400 fl. Grund-Parz. Nr. 5875 Wiese vo» 288. Klafter „ „ „ 5876 Acker, jetzt Wiese vo» 1224 Klafter AuSrüfSpreiS /. V. Ei»e» Anthell Bergwiese und Waldung zu Oberbozen; die Hölle Gru»d-Pa^. Nr. 3125 vo» 5 Joch 905 ^ ^ > AuSrusSpreiS i . ' ^ ^ ' VI. Eine» Wald aus dem Leimergut m.Oberboze» Grund-Parz. Nr. 3129 vö» 3 Joch und 29 Klafter. AuSrüsspreiS

. - , . . . . 100 VII. DaS Grafengut in Unterm» Cat^Nc. 712 bestehend auS Feuer- und Futter- - 4ehausu»g, Stadl und Stallu»g Bau-Parz. Nr. 620 und Grund»Parz. Nr. 5775 Wiese von 331 Master ' « 5 5776 Acker von 2 Joch und 340 Klafter ' ^ „ » 5777 Wiese vo» I Joch 1390 Ktafter - i „ „ » 5778 Wiese vo» 232 Klafter . . ^ » » 5779 Teich vo» 137 Klafter . , 7 » » ' » 5780 Garte» von 37 Klafter . I . „ „ „ 578j. Acker vo» 5 Joch 30H Klafter < . „ „ „ 5782 Wiese von 110 Hiatter „ » 584^. Wiese vo» Mgoch T9j^,Klafter

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 31.03.1927
Umfang: 8
soll te)!, 'hat vollen Erfolg gehabt, Die zahlreichen Arbeite«?, darunter einige künstlerisch wirklich sehr gediegene, wurden von einer eigens, dazu ernannten Kommission geprüft; die von dieser Juni gefällten Urteile sind mit Dekret S. E. des Fittànzministers vom 19. März'genehmigt, und auf Grund ihrer Vorschläge wurden nunmehr die Preise wie folgt zuerkannt: ,1. Preis von 5000 Lire dem Prof. Giuseppe Latini in Rom: 2. Preis von 2000 Lire dem Prof. Amos Scorzon in Ravenna. Je einen Preis von 1000 Lire erhielten

n g siu ote'. Die „fixe Quote' ist aus dem bloßen Grunde des Ledia- seins zu entrichten und lautet auf 35 Lire für die Junggesellen im Alter von 25 bis 35 Jah ren, auf 50 Lire für jene im Alter von 36 bis 50 Jahren und auf 25 Lire für die 50- bis 65jährigen. . Die „Ergänzungsquote' dagegen entsprich! einein Viertel der auf Grund des Gesamtein kommens berechneten oder zu berechnenden Er gänzungssteuer. Darnach können die Jungge sellen In vier Klassen eingeteilt

werden, und zwar in 1. solche, welche der Ergänzungssteuer unterliegen: 2. solche, welche — obwohl dieser Steuer nicht unterworfen — mit einer Grund oder Gebäude- oder Einkommensteuer belastet sind; 3. solche, welche zwar keine > staatlichen, wohl aber Gemeindesteuern bezahlen oder in folge ihrer Lebensführung eigentlich zu bezah' len hätten; 4. solche, die zu Lasten der Familie leben. Ad. 1) Die der ersten Klasse angehörenden Ledigen zahlen als „Ergäniungsqrote' den vierten Teil der ihnen zubemessenen Ergiin- zuugssteuer. Beispiel: Ein 30jcihriger

Kaufmann Mit èiitèr Ergänzüngssteuer von 405 Lire leistet in seiner Eigenschaft als Lediger eine jährlich? Abgabe von Lire 136.25, und zwar: als „fixe Quote' Lire . 35.— als „Ergänzungsquote' (405 :4) , Lire'10 1.25 Im ganzen Lire 136.23 , - Bei jenen.Beamten und Pensionisten vèr ver schiedensten öffentlichen Aemter, die auf Grund besonderer geltender Bestimmungen das Vor recht genießen, anstatt der normalen, die reduzierte Ergänzungssteuer zu leisten, wird nicht die reduzierte, sondern die n o.r

zu entrich-^ ten, also , , Lire 6.85 wozu noch die „fixe Quote' kommt , v im Betrage von ' >- Lire 33.—. Im ganzen Lire 41.85 Ad 3) Gesetzt: ein 45jähr. Junggeselle-zahlt weder eine staatliche noch eine Gemeindesteuer, führt aber ein vornehmes Leben (er soll Be sitzer von auf. seinem Namen lautenden Wert papieren sein). Er ist verpflichtet, fein Einkom men anzugeben: tut er dies nicht, dann wird das Steueramt auf Grund seiner Erhebungen annehmen, daß er ein jährliches Einkommen von sagen wir 12.000 Lire

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Dolomiten
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Seite 2 von 6
Datum: 23.01.1943
Umfang: 6
Absindniigöbetrag mit Bezu,? ans den I, Jänner 1012, müssen gegenüber Altien gelellschafte». OZenoffenickiaslen und Körvcrsckastcn »in allgemeinen, welche stch mit dem .Gandel von «laut Gcsctzdekrct 3>r. 53, vom 10, Februar 1012 nnd Nr vom 3. März 1912V steuerfreien LebenSmitiel nnd gleichzeitig auch Lebensmittel nnd Erzeugnisse verkaufen, die »och der Steuer auf Grund der Be stimmungen de» willkommen» vom 27, Dezember HM>. Ne. 71430. Artikeln 5, 0 ,,„d 7.' ttiiterworfen stnd. folgende Olntfchriiten vorgcnommen

werden: oZ Wiktiengefellschaften. Genossenschaften und Kör perschaften Im allgemeinen welche voriniegend ani Grund obgenannter Dekrete steuerfreie LcbenSnnltei und P.-odnktc verkouien: Gutschrift von 65 Prozent. b) Akliengesellschasten. stlrnasscnsrbastc» und Kör perschaften im allgemeinen, wehbe vorwiegend Le- bengmiitel und Produkts verkaufen, die noch der Be- steiternng unierliegen: Gutschrift von 35 Prozent, e) ?lktlengescllfchaftcn. Genosscnschasten »nd Kör perschaften im allgemeinen, die ausschließlich P.-o- dickte nnd Lebensmittel

werden, c Für die von der Blockierung vitiknliericn Artikel bleiben die früher veröffentlichten Wci- fungen aufrecht bestehen und zwar: Der Verkauf kann auf Vollmacht des Provinzialrates der Korporationen hin erfolgen und zwar auf Grund von Gesuchen der Verwaltungen. Kör perschaften und öffentlichen Institute, denen be sagte 2lrt!kcl für ihren Bedarf notwendig sind. a Ski nur als Rerfegroäck. Es wird mii- geteili: Die Ski sind als Reisegepäck zugelassc», jedoch wird gleichzeitig verboten, datz die Rei senden

, und mir Dekret bc» Duce vom 7. De- zembcr >012 alle Jndnstriebririebe zivilmobilister'. Nottvtcbettä bringen wir die Strafbestimmungen unb DEzivjiiiaini.-ßnabmcn 'ür Nel'crtretnng brr bie»- l.eziiglickici, Vorstbrikien: 2lrl. 1. — Der Zivil»,obiliner:« weicher ben Dienst verläßt ober demselben länger al? lünf Tage fertt bleibt ober welcher nach einer bewilligten Abwesen« beit obne rcchtviäßigen Grund weiter fern blciit, wird mit Geräiigni's bi? zn zwei Jabren bestraft. Dieselbe Strafe

wird >ür jene Zivilmobitisterien »»gewendet, die a„s bestimmte Zeit vom Militär dienst bc-reit sind nnd den Dienst verlassen oder länger a>? 21 Stunde» enckenck bleiben ooer^naü, einer bewilligten 2lbwescnbeit. obne rechtmäßigen Grund zn der angegebenen Zeit den Dienst nicht auf- nehmen. Wenn die Ta! von drei oder ,ncbr Peelonen >m gemeinsamen Einverständnis erfolgt, erhöbt sich die Straf« n>„ ein Drittel bi» zur Hälfte. Art. 2. - Der Zivilmobilisterte. der zwecks Sto rung der Organisation oder de- FniisttonierenS

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 2 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
5; L. für die Gebäude auf Grund des steuer baren Ertrages, kapitalisiert mit 100 zu 5. Vom Werte der so bewerteten Immobilien haben die Zeichner der Anleihe das Recht, den Abzug der auf den Immobilien lastenden f ypothekar-Kredite zu verlangen, wenn die ypotyek vor dem Datum des vorliegen den Dekrets ausgenommen worden ist. Die dies bezüglichen Gesuch« muffen bei den zuständigen Steuerämtern innerhalb von zwei Monaten nach Erlaß dieses Dekretes ein gebracht werden. Don der Zeichnung

sind auch sämtliche Begünstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, so können sie u. a. auch für Kautionen ver« wendet werden. ^ Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiake' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira, das 'über die Abschaffung der Zölle ad valorem und das über die progressive Be« steuerung der 0 Prozent übersteigenden Dividen den der Handelsgesellschaften. Starke ZoNcrmnßinmm für die wichtigsten Lebensmittel. R o m, 8. Oktober. Auf Grund der vom Ministerrat an genommenen Maßnahmen

für den Waren- und Devisen oerkehr auch bezüglich der Valuten und der Clearingabkommen und der privaten Kom pensationen ausgearbektet worden. Die Clearingabkommen, die in der ver gangenen Woche zeitweilig außer Kraft ge fetzt worden find, weil es infolge der Schur- ßung der wichtigsten internationalen Börsen unmöglich war, Kurse festzufetzen, werden unmittelbar wiederum auf Grund der neuen Kurse, die festgesetzt werden, in Kraft gesetzt werden. Die privaten Kompensationen außerhalb des Clearings, die gleichfalls

provisorisch ein gestellt worden sind, werden abgeschafft. Mit der Regelung, die die Lira im Rahmen der Weltvaluten erhalten wird, hört der Grund auf» der die Form einer Zahlungs regelung angeraten hatte, die die effektiven Kursquotierungen berücksichtigte. Aus demselben Grund« werden auch die Exportprämien abgeschafst, die beim Waren austausch mit jenen Ländern angewendet wurden, mit denen ab 15. Jul? 1936 neue Clearing-Abkommen abgeschlossen worden sind. Handel mit Rompaktländern bleibt unverändert Rom

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 14
Datum: 16.04.1818
Umfang: 14
ans die persönlichen Verpslich« lunzcn der ^igenlhürner oder Vcsihcr gegen Dritte vorge nommen , es mögen diese Verpflichtungen rein persönlich, oder auf der Realität hypothecirt seyn. KopiralSschuldcu, Gelddienst, Naturai - AbsiattungS - Äioboth - und Zeheut- verbindlichkeiten, aliS was immer für Titeln sie entsprin gen , werden bei der Schätzung des reinen Grund- nnd HauSertrageS nicht berücksichtiget. Z. iZ. Sowohl über die Vermessung und Mappi- rung, als über die Schätzung, erhallen

, und zur definitiven Entschei dung gebracht werden. Z. 17. Auf die nach Anhörung nnd Ausgleichung der vorgekommenen Reclamativi,en berichtigten Resultale ter Vcrnie»uugiuud ter Schätzung wird die jahrlich, nach dci. Bedürfiiiiieir deS Staates von Uns ausgesprochene und postulirle Summe der Grundsteuer in der Art umgelegt, d,v jede Provinz, jeder Kreis, jeder Distrikt,' jede Ge meinde, und jeder einzelne Grund- und Hausbesitzer vom Hundert deö ausgunirrelten reinen Ertrages einender fest- geletzten Stcuersuinme

für immer zerstören, näm- >>?: b,i Wegzchnzeminungen, Versenkungen von Grund stücken, bei Abbrennung von Gebäuden «. f. Iv. erfvlgì die Ausscheidung desselben, und die Aufhebung der Abgabe. 8- 20. Äei eintretenden Elementar-Unfällen, welch« den der Versteuerung unterliegenden reinen Ertrag zeit weise ganz, oder zum Theile verschlingen, werden zeit weise gänzlich«, oder »heilwcise Grundsteuer - Nachlässe gestattet. sr. Dagegen werden die neu zuwachsenden Ob jecte der Grundsteuer, nämlich: Alluvione

» von Grund stücken, neu errichtete Gebäude u. f. w., mir Rücksicht auf die erforderliche Ermunteruus zu landwirthschaftlichen Ver besserungen, und zur Aufführung neuer Gebäude, dee Versteuerung «liibezogen. Z. 22. Von der Grundsteuer finden nach der per sönlichen Eigenschaft der Grund- und Hausbesitzer keine Ausnahmen Start; doch sollen davon tosHezähler seyn: s) Alle Oberflächen, welche im Wege der Urproduktion nickt benützet werden können, als unfruchrbare Gebirge, St'emselsen, öffentliche Straßen

Umfange Unserer Deutschen und Italienischen Provinzen vorgegangen werden kann, so wol« ien Wir dieselbe Länderweise vornehmen. 2Z. Wir behalten UnS vor, die Länder zu be- stimmen, so wie sie an die Reihe der nach diesen Grund sätzen, vorzunehmenden Regnlirung der Grundsteuer zu tre ten haben, und die Behörden bekannt zu geben, welchen, die Leitung und die Ausführung übertragen wird. Z. ü6. Um jedoch denjenigen Ländern, in welchen das System früher zur Ausführung gebracht wird, die Vortheile

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Der Bote für Tirol
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Seite 17 von 20
Datum: 16.02.1837
Umfang: 20
128 Klaftern: mir den. Gränzen l. an den Damm, 2. an das obige Grundstück, 3. an TaborelliL Grund, und 4. an den gemeinen Graben, im Kat. unter 9!r. ein kommend, und der ehemaligen Gerichtsbarkeit mit jähr lichen 9 kr. T.W. und 1 Pfund Pfeffer für Ab- und Auf zug grund?ecblbar, und entweder den Johannesserischen Erben oder bedachterHrrrschask mitZehent unterworfen. Wird ausgerufen um 800 fl. W. - XIV. Ein gemeiner Waidtheiler erster Klasse, Kak. Nr. 147, von 7 Tagmakiden und^ 47 Klaftern

, in Wieömahd besiehend und neden den Langalbern gelegen, mit den Gränzen 1. an den Damm, 2. an Franz Zamtel- !iS Grund, 3. an das LangalbermooS, 4. an ven Ge meindeweg: ist lukeigen, und so viel. >visscnilicb mit dem 25sten Theil der ehemaligen Gerichlsherrschafk zehenkbar. Wird ausgerufen um 2700 fl. R. W. XV. Ein Stück Acker und Weinbau, das Thurm- ackerle genannt, Kat. Nr. 160, von 5 Gräbern 143 Klaf tern, mit den Gränzen 1. an die Brückengüter, 2. an?kn- ton v. GelminiS Grui'd

und dem selben auch zehenlbar. Wird aukgerufen um 300 fl. R. W. XVII. Ein Slück Erdreich WieLmahd und etwas Weinbau, Kat. Nr. 155», die Langwiesc genannt, in der ^ur»i>iiger Revier jenseits dcS alren ErschbetlcS gelegeil. Von ungefähr 2400 Klafkeri, , gränzi I. an Barllttiä SchasslerS Grund, 2. an daS obige Grundstuck.. 3. an den neuen Etschkanal, und 4. an Hrn. Anton v. Gelmini. Zu diesem Grundstücke gebort ein Stück von 15V. Klaftern Grund, an den Elscddamm gegen den Kurtini- ger Weg gelegen

, ist dem Pflegamte von Salurn mit jährlichen 30 kr. T. W. zinsbar, lind hat dahin auch den gewöhnlichen trockenen und nassen Zehent zu entrichten. Wird auüaerufen um 700 fl. R. W. Bei jenen Grundstücken, die in Abtheilungen meist- gebvlhen werden, wird'man die Repartirung des Grund zinses ?c. bei der Versteigerung vorlegen, in so ferne sie nicht schon oben angegeben ist. Bedingungen. 1. Geschieht die Veräußerung und wird daher für das Flächenmaß nicht gehaftet. 2. Gehl Wag und Gefahr vom Tage der Ersteige- rnng

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