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Lienzer Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 07.07.1916
Umfang: 8
— die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, die Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eine Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aufs Trinken, eine Steuer aufs Speisen, Eine Steuer aufs Pirschen

und eine aufs —- Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs Räuspern, eine Steuer aufs Spucken, Eine Steuer aufs Niesen, eine Steuer aufs Pusten, Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aufs Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenken. Eine Steuer aufs Laufen

, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer aufs Fasten. Eine' Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten, Eine Steuer aufs Radeln, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste von allen Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor schläge" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 04.04.1916
Umfang: 8
den sollte, dem Kongreß unterbreitet werden. Ae Besteuermg der Kriegs- gelohnte fit AuslsÄe. Der Gedanke, die aus den Kriegszuständen ent stehenden Mehreinkoiumen einer besonderen Steuer zu unterwerfen, ist ein so naheliegender ltnfo popu lärer. baß er in einer ganzen Reihe von Staaten, die von dem Kriege berührt werden, bereits durch geführt ist. Die näheren Einrichtungen der Steuer sind allerdings in den einzelnen Ländern verschie den. Meist wird, wie nachstehende kleine Uebersicht zeigt, nur das in der Kriegszeit

erzielte Mehrein kommen einer besonderen Steuer unterworfen. In Dänemarck erging unterm 10. Mai 1915 ein Gesetz „über eine außerordentliche Statseinkom- mensteuer". Nach ihm hat jode Person, die in den Steuerjahren 1915 und 1916 mit einem steuer pflichtigen Einkommen von 8000 Kronen (etwa 8960 Mark) und darüber veranlagt wird, einen Zuschlag van 10 Prozent von dem Betrage zu ent richten, mit welchem das steuerpflichttge Einkom men den Durchschnitt des entsprechenden Einkom mens in den drei letzten

Steuerjahren übersteigt. Es werden jedoch von dieser steuerpflichtigen Mehr einnahme Abzüge gemacht, die immer geringer wer den, je höher die 'Mehreinnahme ist. Aktiengesell schaften werden in erhöhter Weise zur Steuer heran gezogen. Dem Volksthing ging unterm 28. Jänner 1916 der Entwurf einer Abänderung des Gesetzes zu, der schon die Einkommen von 6000 Kronen und mehr zur Steuer heranzieht und bei den höheren Mehreinkommen die Steuer wesentlich erhöht, und zwar bis auf 30- Prozent der Mehreinnahmen

. In England brachte das Finanzgesetz vom 23. Dezem ber 1915 neben anderen Steuerquellen auch eine „Mehrgewinnsteuer". Von dem Betrage, um den der Gewinn aus Handels- und Gewerbeuntcrneh- mungen während der Kriegszeit höher ist als der Friedensgewinn, wenn er letzteren um mehr als 200 Pfund (etwa 4080 Mark) übersteigt, eine Steuer von 60 Prozent des Uoberschusses zu erhe ben. Die landwirtschaftlichen Unternehmungen sind von der Steuer ausdrücklich ausgeschlossen. In Frankreich ist bislang nur der Entwurf

eines Gesetzes betr. die Steuer aus die außerordent lichen Kriegsgewinne veröffentlicht worden. Die be sondere Steuer soll berechnet werden auf Grund des Ueberschusses des ganzen reinen Gewinnes, der gegenüber dem normalen Gewinn der Jahre 1911 bis 1913 erzielt Warden ist. Es beträgt die Steuer von dem besteuerbaren Gewinn bis zu 10.000 Fr. (8000 Marh 6 Prozent, zwischen 10.000 und 60.000 Francs 10 Prozent usw. und steigt bei Mehr gewinnen von über 600.000 Francs auf 30 Proz. Steuerpflichtig

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 26.01.1924
Umfang: 16
Heute aber ist sie unbedingt noch verfrüht Auch für den Steuergesetzgeber gilt der Spruch: Alles zu seiner Zeit! Genau so, wie der Apfel erst dann gepflückt werden soll, wenn er reif ist, so soll auch eine Steuer erst beschlossen werden, wenn die Grundlagen hiefür geschaffen sind. Wer grüne Aepsel ißt, bekommt davon Bauchweh, und ich glaube fast, auch der Herr Finanzreferent wird von dieser Steuer, wenn sie tatsächlich heute schon beschlossen wird, noch sein Bauchweh davontragen

in die Spezialdebatte stimmen. Die Elektrizitätssteuer ange nommen. Mit 21 gegen 19 Stimmen. In der gestrigen Sitzung wurde die Beratung über die Landessteuern und -Abgaben als letztes Kapitel des Landesvoranschlages ausgenommen. Ueber Antrag Thaler wurde als erste die vielum strittene Elektrizitätsstener in Behandlung genommen. Dr. Pusch leitete 'die Verhandlung ein und versuchte unter Aufgebot all seiner Aeberzeugungs- kraft und Beredsamkeit demLandtag die unbedingte Notwendigkeit dieser Steuer zu beweisen

. Das Bild der Landesfinanzen malte er grau in grau, so daß einem das Gruseln kommen könnte, wenn, ja — wenn man nicht wüßte, daß es durchaus ! nicht so arg steht und das Budget schon so vorsich tig präliminiert ist, daß der Finanzreserent sein > DrauSkommen finden wird. Im Finanzausschüsse hatten die Abg. Dr. Peer, lFoltin, Zösmayr und Genossen ein Minoritäts votum gegen die Steuer angemeldet. In Begrün dung dessen sprach als erster Landeshauptmann stellvertreter Dr. Peer. Die Elektrizitätssteuer

als Landessteuer ist eine Ungerechtigkeit, weil sie einseitig die Städte und Jndustrieorte belastet, die ! ländlichen Distrikte aber nicht trifft. Es fehlt da- . her der Steuer das Prinzip der Gleichmäßigkeit. In einer Reihe von Städten besteht eine Steuer j aus Elektrizität schon und bildet eine der wenigen Einnahmsquellen. die den Gemeinden noch ver blieben sind. Durch die Landessteuer wird den Gemeinden diese Einnahmsquelle auch noch ent zogen. Wenn demgegenüber auf das Zuschlags- Brecht der Gemeinden

hingewiesen wird, so muß ^denn doch gesagt werden, daß die Landessteuer schon so hoch ist, daß die Bevölkerung' eine weitere Erhöhung nicht mehr ertragen würde. ! Durch das Abgabentellungsgesch werden den Ge meinden aber ohnedies wieder Einnahmen ent zogen. Für die elektrochemische und elektrometal- lurgische Industrie beantragt der Redner die Be- fteiung von der Steuer, weil diese Industrie eine weitere Belastung nicht mehr ertrage. Der ge Englands neue Regierungsmänner. Das Ausfalles»« an der Liste

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 2 von 10
Datum: 25.12.1886
Umfang: 10
dete ans Berlin, Graf Herbert Bismarck habe derselben zur Versöhnung mit Rußland die Annahme des Mingreliers angerathen. — Die Deputation ist nach Paris abgereist. Zur Gebäu-esterrer. Die Gemeindevorsteher des Gerichts bezirkes Hall richteten in Betreff der Gebäude steuer an den Tiroler Landesausschuß eine vom Notar, Herrn Dr. Gasser in Rattenberg eingehend und entschieden abgefaßte Eingabe, deren wesentlichste Stellen lauten, wie folgt: „Niemand wird läugnen können, daß diese in Tirol neue Steuer

, welche in andern Kronlän- dern mit Patent vom 23. Februar 1820 einge führt war, schwer empfunden wird. Ein Sinken der Häuserwerthe in der Stadt, wie auf dem Lande hat allenthalben Platz gegriffen, und wird sich umsomehr geltend machen, je näher wir dem verhängnißvollen Zeitpunkte rücken, in welchem die volle Steuer zu entrichten fein wird, d. i. in: Jahre 1892 resp. 1893. Es ist schon anderweitig bemerkt worden und hat gewiß seine volle Richtigkeit, daß diese neue Steuer thatsächlich einer Vermögenskon fiskation

gleich komme, weil jeder Käufer in Zukunft den Werth einer Realität mit Rücksicht nahme auf die auf derselben haftenden Lasten berechnet, so daß thatsächlich die dermaligen Hauseigenthümer die ganze Steuer werden büßen müssen. — Das gilt von beiden Stenerarten, von der Hauszins- und Hausklassensteuer. Beide sind sie hartunddrückend, aberleich ter noch als die Hausklassen st euer dürfte die Hauszins st euer zu ertra gen sein, weil dieselbe von einer baaren Ein nahme entrichtet

wird, von einem thatsächlich eingenommenen (nur zum geringsten Theile von einem parificirten) Zins, wobei es überdies in den meisten Fällen dem Hauseigenthümer mög lich sein wird, die Steuer auf die Miethpartheien wenigstens theilweise zu überwälzen. Bei der Hausklassensteuer ist das ganz anders; sie ist zu zahlen nach einem Tarifsätze, der sich nach der Zahl der Wohnbestandtheile richtet und sie trifft den Hauseigenthümer ganz ansschließlich. Gründe der Sittlichkeit, wie auch sanitäre Rück sichten haben uns, resp. unsere

Altvordern veran laßt, unsere Behausungen mit mehrern Wohn- bestandtheilen zu versehen. Fiinf bis sechs Wohn bestandtheile, nämlich eine gemeinschaftliche Wohn stube, ein Zimmer für die Ehegatten, eineKam- mer für Söhne, eine für Töchter, (resp. eine Knecht- und Mägdekammer,) ein Zimmer für eventuelle Erkrankungen, endlich ein Austrag stübchen hat, oder soll doch jedes Bauernhaus haben. Der hiefür nach Klasse XI. zu zahlende Steuersatz von 5 fl. ist, nachdem er der Grund steuer manchen kleinen

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 16.10.1892
Umfang: 8
um die kolossale Summe von rund zweihundert Millionen Gulden mehr Lasten trägt, als vor zwanzig Jahren! Eine ganze Reihe neuer Steuern mußten eingeführt werden, um die Staatseinnahmen auf diese Höhe hinaufzubringen. Wir bekamen einen Kaffee- und einen Petroleum- Zoll, eine Erhöhung der Zucker- und Branntwein- Steuer; Oesterreich hat die höchste Hauszinssteuer in Europa, die Erwerbsteuer ist drei- bis viermal so hoch wie in Preußen. Die Einkommensteuer wurde zufolge kaiserlichen Patentes vom 29. Oktober 1849

, das erstemal im Jahre 1850 in Oesterreich eingehoben. Dieselbe hat 3 Klassen: Zu der 1. und 3. Klasse wird die Steiler mit 5 pCt., in der 2. Klasse mit 1 bis 10 pCt. des Einkommens berechnet. Durch die Berordnung vom 13. Mai 1859 wurde dieses Steuermaß um dann mit Finanzgesetz vom 19. Dezember 1862 abermals um y 5 und endlich mit Finanzgesetz vom 26. Juli 1868 um 3 / 5 erhöht, so daß dieselbe nun mehr das Doppelte des ursprünglichen Ausmaßes betrügt. In der 1. und 3. Klaffe beträgt die Steuer

in Oesterreich 10 pCt. des Einkommens, beziehentlich 8 l / 2 pCt. bei Steuerpflichtigen, wo Erwerbs- und Einkommensteuer zusammen nicht mehr als 300 fl. betrügt. In der zweiten Klasse betrügt diese Steuer 2 bis 30 pCt. des Einkommeus. Dagegen wird in nachstehenden Staaten von je 100 Münzeinheiten des Einkommens an Steuern gezahlt: England von 1.75 bis 2.50 pCt. Hamburg „ 0.60 „ 3.50 „ Preußen „ 0.45 „ 3.00 „ Baiern „ 0.25 „ 3.50 „ Württemberg „ 2.00 „ 8.00 „ Das reiche Württemberg hebt

eine Steuerfreiheit der Rent- ner und des mobilen Kapitals' — Zustände, die unbedingt ein Sinken der Steuermoral mit sich bringen müssen. Ganz richtig bemerkt daher die Reichenberger Tuchmacher-Genossenschaft in einem von ihr an den Stadtrath erstatteten Berichte über die neue Steuer: „Nachdem die Bemessung der Steuer der Mit wirkung der Steuerträger entzogen und ein Rekurs gegen eine einmal vollzogene Steuerbemessung nur in den allerseltensten Fällen von Erfolg begleitet ist, so hat sich naturnothwendig

ein förmlicher Kampf zwischen den Steuerträgern einerseits und den Steuer bemessungsorganen andererseits herausgebildet, der auf der einen Seite geführt wird, um die Steuer zu vermindern, auf der andern Seite, um sie zu er höheu, und das Resultat ist das Sinken der Steuer inoral und die Verbitterung aller gegen die staat lichen Steuerorgane." Und bei solchen Verhältnissen, wie sie hier ganz richtig geschildert werden und wie sie auch im öster reichischen Abgeordnetenhause, ja selbst von der Ministerbank

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 6 von 8
Datum: 12.04.1913
Umfang: 8
eine Stufe einzutreten. Falls dem Besitzer infolge eines solchen Abzuges ein anrechenbares Einkommen von nicht mehr als 1200 K bleibt, so entfällt die Einkommensteuerpflicht. (Beispiel: Nehmen wir an, ein Besitzer hätte sonst ein steuer pflichtiges Reineinkommen von 1400 K, aber sechs unversorgte Kinder, so kann er für vier Kinder je 1/20 oder für alle diese vier Kinder zusammen V 5 von 1400 K, das ist 280 K in Abzug bringen; es bleibt dann somit nur ein Reineinkommen von 1120 K, weshalb

oder Kinder ein mit der Wirtschaft nicht zusammen hängendes Einkommen in Form von Gehalt oder Lohn besitzen. Für das Praktische soll sich der Besitzer einfach merken : Wird ihm von der Steuer behörde bei der Bemessung der Personaleinkommen steuer das Einkommen eines oder mehrerer Familien glieder zugerechnet, so soll er dann auch nach dem oben angeführten Grundsätze den Abzug gelten machen. Eine Ermäßigung desSteuersatzes oder sogar eine gänzliche Befreiung von der Personaleinkommensteuer kann stattfinden

, wenn eine außergewöhnliche Belastung des Besitzers für Unter halt und Erziehung der Kinder, zum Beispiel für taube, blinde oder krüppelhafte, außer dem Hause, zum Beispiel in einer Anstalt zu erziehende Kinder oder die Obliegenheit zum Unterhalte mittelloser Angehöriger nachgewiesen werden kann. Die Vernehmungsprotokolle im Steuerstrafver fahren. Aus Salzburg wird geschrieben: Der Salzburger Kaufmann Albert Lewi war wegen unrichtiger Fatier- ungen für die Jahre 1906 bis 1911 von der Steuer administration in Salzburg

zu einer Geldstrafe von 18.672 Kronen, das ist das Vierfache des der Ver kürzung ausgesetzen Betrages, ferner zu einer Nachttags steuer von 3.562 Kronen verurteilt worden. Hiebei hatte die Steuerbehörde die Kontumazfolgen des Per sonalsteuergesetzes angewendet, weil Albert Lewi sich geweigert habe, sein Privatkonti zu nennen. Die Steuer behörde habe daher die Entscheidung auf Grund der ihr selbst zur Verfügung stehenden Behelfe treffen müssen, welchen zufolge der Zensit, der in Salzburg eine kost spielige Villa

die Steuer strafe auf 13.672 Kronen richtig. Ueber die nunmehr von Albert Lewi an den Verwaltungsgerichtshof in Wien ergriffenen Beschwerde fand nun am 13. März vor diesem Gerichtshöfe unter Vorsitz des Senatspräsidenten Sawicki die Verhandlung statt. Der Beschwerdever treter Dr. Hofmann aus Salzburg machte als Mangel des Verfahrens u. a. geltend, daß dem Rechtsanwalt des Zensiten im Steuersttafverfahren, dem Advokaten Dr. Max Duschl in Salzburg, die Akteneinsicht in der Weise verweigert wurde

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 30.01.1924
Umfang: 8
Bevölkerung über das Zustandekommen und die Folgen dieses Gesetzes aufzuklären. ■ Dr. Peer ist der Ansicht, daß die Steuer sonst 'Iber Bund einführt, wenn sie das Land unterläßt. Nachdem eine solche Steuer in manchen Gemein den schon ein ge führt ist, das abgeänderte Gesetz Wiele Verbesserungen enthält, wird Dr. Peer für den 8 1 stimmen. Der Abg. Hödl bringt eine ellenlange Entschul digung vor, warum er für das Eingehen in die (Spezialdebatte gestimmt

habe. Damit habe er noch '.nicht für das Gesetz gestimmt. (Für was denn sonst? Seine Stimme und die des Abg. Schneider hätten genügt, mm das Gesetz zu Fall zu bringen.) Er sei wicht allein Arbeitervertreter, sondern auch von den anderen Gruppen des Bezirkes Kufstein als Kandidat ausgestellt worden. Wenn er für die 'Elektrizitätssteuer gestimmt habe, so deswegen, weil die Arbeiter durch diese Steuer nicht so stark belastet werden. (Wer der Herr Hödl vergißt ganz, daß es doch hauptsächlich darauf ankommt, daß durch diese Steuer

die industrielle Entwicklung des Landes — und nur diese Entwicklung verbürgt unserer Bevölkerung Brot und bewahrt sie vor Auswanderung — gehemmt, wenn nicht gar er- .schlagen wird. Wie man über die Haltung des Abg. Hödl in christlichen Arbeiterkreisen denkt, wird er ja vielleicht wissen und sonst es noch zeit- gerecht erfahren.) Lieber sei ihm die Elektrizitäts- steuer, als eine Erhöhung des Getreideausschlages. (Weil man das eine Uebel vermeiden will, für das ärgere, das sich in der Zukunft geradezu katastro

phal rächen kann, stimmen, verrät genau so einen Mangel an Prinzipienfestigkeit, wie wenn Herr >Hödl für beide Uebel von Haus aus eingetreten 'wäre.) 1 Nachdem noch Msgr. Haidegger und Dr. -Pusch für die Steuer eingetreten waren, wurde der 8 1 mit den Stimmen der Christlichsozialen an genommen. Msgr. Haidegger verflieg sich dabei zur Behauptung, daß die Stadt Innsbruck nur um 150 MÜlionen mehr an Steuer zahle. ; Zum 8 2 steifte Gen. Holzhammer einen Zu satzantrag dahin, daß jene elektrische Kraft

, die zu Heilzwecken und zur Krankenbehandlung (in Instituten und Unternehmungen verwendet '.wird, von der Steuer befreit sein soll. Gen. R a p o l d i erbrachte den Beweis ,daß die 'Stadt Innsbruck nicht 150 Millionen. sondern 1 mehrere Milliarden an Steuer zahlen müsse. Gen. Rapoldi fragte an, 'ob der Licht- und Kraftverbrauch für Schulen .steuerfrei sei, was Dr. Pusch bejahte. Rapoldi stellte und begründete hierauf nachstehende Ab- ■ änderungsanträge: Oeffentliche, hygienische und sanitäre Einrichtungen sollen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 05.01.1924
Umfang: 16
vor: Er will eure Steuer auf den elektrischen 'Strom und auf jede andere Energie einführen. Die Vorlage, die in aller Stille vorbe- , reitet wurde und vom Finanzausschuß des Land tages bereits beraten wird, bringt der Industrie, «dem Kleingewerbe und jedem Haushalt eine ge» irabezu drückende Belastung. Dom Lichtstrom wird -eine Landesabgabe von 100 Kronen vro Kilowatt stunde ^fordert. Auf den .Kraftstrom wird eine Steuer von 60 Kronen pro Kilowattstunde gelegt, jtoe elektrotechnische Industrie soll eine Steuer

von 20 Kronen pro Kilowattstunde bezahlen. Jede ^ aridere Energie, Dampfkesielanlagen oder Wasser räder. wird verhältnismäßig gleich besteuert. Hin- 'Mgen aber will die Vorlage die ganz kleinen iKraftwerke am Lande, die hauptsächlich an Bau lernhöfe Kraft und Licht liefern, von der Abgabe- Pflicht ausnehmen. Es sollen sich also jene Her ren, die im Lande die Mehrheit haben und die Steuern beschließen, selbst von der Steuer be freien. Dieses Steuerprojekt muß ans dreifachen Grün den mit aller Energie

bekämpft werden, r .Ostens ist es eine ungeheure Belastung der Be völkerung in den Städten und Jn'dustrieorten; zweitens nimmt es den Gemeinden, vor allem an deren der Stadt Innsbruck, eine bedeutende Ein nahme und drittens würgt diese Steuer die Jndu- strreentwicklung in unserem Lande radikal ab. Die Stadt Innsbruck, die einen Jahresbedarf von nahezu 20 Millionen Kilowattstunden anfweist, wovon etwa 8 Millionen auf motorische Kraft Entfallen, müßte, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt. dem Lande

sehr mäßige Stromfteuer ein. In Inns bruck beträgt sie bei kleineren Verbrauchern 5 Pro zent und bei größeren Verbrauchern 10 Prozent vom Preise pro Kilowattstunde. Die Gemeinden Hötting und Mühlau heben die Steuer in gleicher Höhe ein und die Märkte, die Jndustrieorte haben ihre Stromabgabe größtenteils der Steuer in der Landeshauptstadt angepaßt. Die Landtagsmehr heit will nun diese Gemeindesteuern glatt auf- heben und durch die Landessteuer, an der den Gemeinden kein Anteil eingeräumt wird, ersetzen

Abhängigkeit von den Mini sterien in Wien und von den Größen in den Lan desregierungen. Das bißchen Industrie, das wir in Tirol haben, liegt weit entfernt von den Rohstoffquellen und auch sehr weit von den Absatzgebieten. Unsere In dustrie kann sich nur behaupten, weil die elektrische Kraft die Gestehungskosten um einiges verbilligt. Wird nun auf die Kraft eine so enorme Steuer gelegt, dann sinkt die Konkurrenzfähigkeit herab, die Industrie beginnt zu stagnieren, Arbeiter und Angestellte werden entlasten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 10.01.1917
Umfang: 8
, auch bei den ärmsten Schichten —, der wird finden, daß mir ivie die Kannibalen leben. Eine Zimmer- und Küchenwohnung für einen qualifizierten Arbeiter, wie es bei uns die Regel ist, ist in Deutschland ein Ding der Unmöglichkeit, ist ein Zustand der Bar barei, den man dort längst überwunden hat." Und das gilt nicht nur für Wien, sondern so ziemlich für das ganze Reich. Denn die Hauszins steuer ist nicht nur eine Wiener Steuer. Sie ist eine indirekte Steuer der verderblichsten Art. Sie be trägt in Wien

und den meisten Landeshauptstädten 26 Prozent vom Zinsbetrag (in den übrigen Städ ten 20 Prozent), dazu kommen dann noch die Lan des- und Gemeindezuschläge. Insgesamt beträgt die Steuer samt Zuschlägen nicht weniger als 40 Pro zent in den Hauptstädten und etwa 30 Prozent in den anderen Städten, d. h. 30—40 Heller von jeder Zinskrone. Zwei Fünftel des Mietzinses besteht also aus Steuern, in den kleineren Städten ein Drittel. Wenn man dagegen hält, daß die Steuer z. B. in den größeren Städten Sachsens

1909 wurde dann wieder eine Vorlage über die Ermäßi gung der Hauszinssteuer eingebracht, aber wieder blieb sie monatelang liegen. Als die Sozialdemokra ten 1910 bei der Beratung der Branntweinsteuer beantragten, doch zuerst in die Beratung der Vor lage über die Hauszinssteuer einzutreten, wurde der Antrag von der Mehrheit abgelehnt. Nach den Neu wahlen gelang es den Sozialdemokraten, eine Re form insoferne durchzusetzen, als die Hauszins- steuer für alle nach dem 1. Jänner 1912 erbauten

nütze, -nicht den Profit der kapitalistischen Hausherren mehre. Es müsse also die Hauszins steuer in eine Mietssteuer und eine Hausertrags steuer geschieden werden; jene solle ermäßigt, diese nach den Vermögensverhältnissen des Hausbesitzers progressiv gestaltet werden. Dadurch wäre die Steuer erst eine gerechte, eine moderne direkte Steuer geworden, während sie heute in Wirklichkeit eine indirekte Steuer ist, die der Hausherr auf die Mieter überwälzt, während er davon Wahlprivile gien

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 02.04.1913
Umfang: 8
Nr. 74 Mittwoch den 2. April V o l k s - 8 e t f u n q also für das Wohl der Gemeinde gar kein Interesse haben können (Ehrenbürger). Dann kommt Herr Pfarrer Brugg, zahlt 24 K Steuer; dann der Herr Bezirkshauptmann Schweiger mit 144 K, die übri gen Beamten zwischen 44 und 98 K, drei Advokaten mit 103, 240 und 352 K, der Herr Oberlehrer mit 68 K, ein Postkontrollor mit 32 K, die Sparkasse mit 1358 K, endlich noch die Gewerbetreibenden Müller Josef mit 1067 K, Hueber Heinrich, Kunst müller

, mit 634 K, Karl Hochstöger, Apotheker, mit 528 K und noch 9 Gewerbetreibende zwischen 489 und 209 K direkter Steuer; als letzter erscheint Kristen Gustav. Wie man sieht, ein sehr kompli ziertes Zusammenstellen der Wähler. Zuerst jene, welche nichts zahlen, dann erst solche, welche etwas zahlen. Diese 40 wählen 6 Ausschußmit glieder. Der Wähler Müller Josef ist Hotelier. Wer bezahlt denn dessen Steuer? Etwa Herr Müller selbst? Wer bezahlt die Steuer des Herrn Kunst- müllers Hueber? Doch die Konsumenten

! Bezahlt Herr Hochstöger die Steuer für seine Apotheke? Daß die übrigen Gewerbetreibenden und Kaufleute die Steuern auf die Konsumenten überwälzen und noch dazu aufrunden, wird wohl niemand beziven feln. Im zweiten Wahlkörper sind 81 Wähler vev zeichnet und diese bezahlen von 20 K bis 193 resv. 204 K. Auch im zweiten Wahlkörper sind drei Be amte wahlberechtigt, die gar keine direkte Steuer leisten; die übrigen sind Hausbesitzer und Gewerbe-, treibende. Wo diese Leute das Geld zum Steuer zahlen

hernehmen, haben wir oben gezeigt. Oder glaubt noch jemand, daß die Hausherren die Haus zinssteuer für ihre Wohnparteien aus ihrem eige* nen Sack bezahlen? Trotzdem behaupten diese, sie zahlen Steuer. Jeder Hausherr, welcher Parteien- hat, überwälzt seine Steuer auf seine Mieter. Und bei unserem Wohnungsmangel ist das nicht allzu schwer. Auch dieser zweite Wahlkörper wählt 6 Aus schußmitglieder. Und nun kommen wir zum drit ten Wahlkörper und sehen, daß es nur hier ohne direkte Steuer kein Wahlrecht gibt

. Allerdings kommen Wähler mit nur 4 Heller (sage: vier Hel ler) Steuer vor. In diesem Wahlkörper sind 472 Wähler verzeichnet. Man sieht, ein großer Unter schied. Wir finden hier Hausbesitzer, Gewerbetrei bende, Beamte, Eisenbahner und Fabriksarbeiter, welche ein Einkommen von mehr als 1200 I< haben, und Grundbesitzer, welche kleine Grundstücke be sitzen. Unter diesen kleinen Grundbesitzern ist be sonders Herr Hueber Josef ausgefallen, welcher aber zugleich Prokurist der Firma Hueber Heinrich ist. Herr

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 25.03.1905
Umfang: 16
: 1. Der Bauernbund stellt manch e F or- derungen auf, die nicht durchführbar und Nicht erfüllbar sind. Wir führen nur einige au. Für nicht durchführbar halten wir die Auf hebung der Grundsteuer, wie dieselbe sowohl in den Beschlüssen des Sterzinger Bauerntages als auch in der Petition des Tiroler Bauernbundes an den Reichsrat gefordert wird, und zwar erstens a) Aus formalen Gründen. Man weist immer darauf hin, daß die Grund steuer als Staatssteuer in Preußen im Jahre 1893 aufgehoben worden ist; man verschweigt

gewählt wird. Wir Kon servative können damit nicht einverstanden sein, daß man den Bauern etwas verspricht, was man im Abgeordnetenhause nicht durchbringt. b) Noch weniger halten wir die Abschaffung der Grundsteuer möglich aus sachlichenGründen. Die Grundsteuer trägt dem Staate 54 Millionen -ein. Diese Summe kann der Staat nicht entbehren, wenn nicht ein entsprechender Ersatz geleistet wird. Nach unserer ruhigen Berechnung wird der Ersatz durch die Mehrerträgnisfe der Personaleinkommen steuer

nicht erzielt und auch nicht durch einen Ausbau nach oben, nur nach oben allein. Wir haben in Oesterreich bei einem Einkommen von 200.000 Kronen fünf Prozent Einkommen steuer. Die Personaleinkommensteuer könnte nun allerdings bei uns nach oben ausgebaut, d. h. die Pro gression bis 10—15°j 0 erhöht werden, wenn es auch in allen Nachbarstaaten wäre. Das ist aber leider nicht der Fall. Während wir in Oesterreich wenigstens fünf Prozent haben, sind in Deutschland und Preußen nur vier Prozent. Die Folge

zu den Volks schullasten würde unvermeidlich eine neue und sehr empfindliche Steuer notwendig machen, ohne daß die zu diesem Zwecke ein- geführtrn Landessteuern aufgehoben würden. Wenn der Staat auch nur 20—25 Prozent zu den Lasten der Volksschule beiträgt, so würde das wenigstens eine neue Steuer von 30 Millionen Kronen er fordern. Jedermann, der mit den Verhältnissen unserer Finanz nur halhwcgs vertraut ist, muß gestehen, daß der Staat eine solche Summe ohne neue Steuer nicht aufbringen kann, besonders

wenn man bedenkt, daß auch noch die Grundsteuer ab geschafft werden soll, und diese neue Steuer müßten aber die Tiroler Bauern zugunsten anderer Kron- länder zahlen, welche viel größere Schullasten haben. Während Tirol zirka vier Millionen Kronen, Steier mark 5 Millionen Kronen Schullaften hat, trägt nach dem Berichte der „Wiener Zeitung" Nieder österreich eine Schullast von 33 Millionen Kronen, Böhmen eine solche von 38 Millionen Kronen u. s. w. Die Tiroler Bauern würden also eine neue drückende Steuer tragen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 16.11.1923
Umfang: 20
Giroler landwirtfcbaftHcbe Natter Amtliches Organ Lies Lanckesknlturrstes für Tirol. Ar. 16 16. November 1925. 11. Jahrgang. Inhalisverzeichuis. Allgemeine Landwirtschaft: Die Waren umsatz steuer. — Eine landwirtschaftliche Studienreise. — Pflanzenbau: Schädigt die Germisanbeiznng die Keimung. allgemeine landwirffcbaft: Die Warennmsahsteuer. Von Ing. Marchal, Rotholz. (Schluß.) Im Jnlandsverkehre ist die Steuer für Lederriemen und -schnüre durch das Lederpauschale, die Steuer für Benzin

und Petroleum durch das Pauschale bei der Ein fuhr des Rohstoffes gedeckt. Für Lederöl und Lederfett beträgt das Pauschale im Detailverkehr 1,8 Prozent. Für Kalidüngemittel, Thomasmehl und Malzkeime wird derzeit bei der Einfuhr keine Steuer eingehoben. Die Phasenpauschalierung bedeutet eine Erleichterung und Vereinfachung nur für denjenigen Verkäufer, der sie nicht einzuheben und zu entrichten braucht. Der andere aber, auf den diese Aufgaben überwälzt werden, hat um so mehr daran zu tragen. In dieser Lage

befindet sich hinsichtlich der landwirtschaftlichen Produkte der^Land- wirt, der als Erzeuger fast in allen Fällen der Träger der Phasenpauschalierung ist. Das Gesetz gestattet daher, daß der Steuerpflichtige mit der Steuerbehörde ein Ab findungsübereinkommen schließt, wenn es an ausreichen den Grundlagen für die genaue Ermittlung der Steuer fehlt oder diese Ermittlung mit besonderen Schwierig keiten oder Kosten verbunden wäre. Dieses Abfin- öungspauschale darf mit dem Phasenpauschale nicht verwechselt

. im nächsten Jahre 14 Prozent des in Papierkronen umgerechneten Käta- stralreinertrages ohne Wald. Ein anderer Umrechnungs schlüssel wäre einfach die Multiplikation des Katastral- reinertrages, mit Airsschluß des Waldbesitzes, für Heuer mit 504, für das nächste Jahr mit 2016. Durch die Abfindung nach dem Katastralreinertrage wird die ursprünglich als indirekte Steuer gedachte Wa renumsatzsteuer eine direkte, nämlich ein Zuschlag zur Grundsteuer ohne Progression. Es haften ihr daher auch alle Mängel

, von der Abfindung nach dem Katastralreinertrage ausgenommen. Im 2lpril l. I. wurden in vier typischen Betrie ben der Wert der im Laufe eines Jahres durchschnittlich zum Verkaufe gelangenden landwirtschaftlichen Produkte und der hiefür in Betracht kommende Katastralreinertrag erhoben. Die nachfolgende Tabelle bringt diese Zahlen. Seit der Zeit haben sich allerdings die Preise der land wirtschaftlichen Produkte erhöht. G */o Nr. 1 Nr . 2 Nr. 3 Nr. 4 Warenwert Steuer Warenwert Steuer Warenwert Steuer Warenwert

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 03.01.1921
Umfang: 8
1921 mit X 12.70 per Kilogramm und der Kleinverschleißpreis für Brotmehl mit X 4.50 . per Kilogramm festgesetzt. Die Brotpreise für das . Einhei mischen-Brot wurden für den Laib zu ! 1000 Gramm mit K 6.60, für den Laib zu 1260 Gramm mit X 8.30, für den Laib zu 1050 Gr. mit X 6.90, für den Laib zu 840 Gramm mit X 5.60 und für den Laib zu 420 Gramm mit X 2.80 festgesetzt." Kein Land in Oesterreich wagt es, seine Be dürfnisse durch eine Steuer auf Brot und Mehl zu bedecken. Die Tiroler

Christlichsozialen allein leben im Glauben, daß sie dem Volke alles, sogar eine Steuer von 80 Heller auf ein Kilo Brot bieten können! Wir haben die Macht, sagen die Herren. Das Volk hat uns gewählt, nun soll es zur Strafe ordentlich Steuer zahlen. Auf den Einwand, daß eine Brotsteuer die unsozialste und daher ungerechteste Steuer ist, gehen die Herren nicht näher ein. Denn die Frage, ob eine Steuer gerecht wirkt, ist für die Musterchristen höchst nebensächlich. Hauptsache bleibt, daß die Brot steuer

), »Speckbacher und sein Sohn" (1868, im Ferdi- kmrn, wie die Zins- oder‘ Hausklassenfteuer) muß, weil jeder Mensch im Tag nach einem Stück Brat greift. Die Steuer trägt also, und was „tragt", das ist den Herren, die im Landhaus Herrschern das beste Steuersystem. Natürlich versichert uns die Landtagsmehr heit, daß sie zur Brot- und Mehlstener gegriffen hat, weil eine andere Einna'hmsqnelle nicht zu er schließen war; die Ausgabenseite des Landes- haushaltes muß Bedeckung finden. Also, was tun? Wir wissen

keinen anderen Ausweg, als die Brot- und Mehfftener! Macht es einfach bester, ihr Sozi! sagte eine Größe der Mehrheit. Hätten wir die Macht im Lande, dann wäre die drückende Erhöhung der Brot- und Mehl steuer allerdings nicht beschlossen. . Unsere Ge nossen hätten die Einnahmsquelle des Lawdes, die keinen Menschen belastete, die Holzwirtschafts- ftelle, nicht zum Versiegen gebracht. Aus der Holzbewirtnbaftung konnte das Land Tirol alle seine geldlichen Bedürfnisse mit einer Leichtig keit befriedigten

aus seinem Hoimatlande. Defregger strebte jedoch über die Genremalerei zur Historienmalerei hinaus und machte auf diesem Ge- Stäubchen Mehl! Den reichen Holzhändlern: Millionen gewinne, dem Armen die Steuer auf das Brot — das ist der christliche Sozialismus! Wenn die ChriWchsozialen wollen, können sie heute Die Einnahmen aus dem Holzexport sich wieder erschließen; die Christlichisozialen herr schen ja im Staate und im Lande. Also, was hin dert sie, Verordnungen zu erlassen, die das Holz neuerdings beschlagnahmen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 18 von 24
Datum: 13.03.1903
Umfang: 24
ist. Die Vermögenssteuern sind in dem vorlie genden Staatsvoranschlage ausgewiesen, und zwar: die Rentensteuer mit' .... 8,300.000 K, die Personaleinkommensteuer mit 49,275.000 „ die Besoldungssteuer mit . . . 1,887.600 „ die Summe der gesamten Ver mögenssteuer daher .... 59,462.600 K. Bekanntlich entfällt von der Personaleinkommen steuer die Hälfte oder etwas mehr als die Hälfte auf jene Steuerträger, welche nur 1200 bis 2000 K Einnahmen haben, ein weiteres Viertel entfällt auf jene, welche 2000 bis 4000 K Einnahmen

. Viel höher sind speziell die Erträge des Tabak gefälles und die Gebühren von Rechtsgeschäften. Und obwohl es sich in Oesterreich so verhält, wurden dennoch bei der Verteilung der poli tischen Rechte nicht die wirklichen Steuer zahler, nicht diejenigen, die die 800 Millio nen Kronen indirekter Steuern und die weitaus größte Mehrzahl der direkten Steuern zahlen, berücksichtigt, sondern diejenigen, die hauptsächlich die Träger der Vermögens steuer sind. Vermögenssteuer in 'Preußen. Ich erlaube

mir, um zu beweisen, wie ungerecht diese Verteilung der politischen Rechte und Lasten in Oesterreich ist, die Vermögenssteuern Oesterreichs noch mit jenen Preußens zu vergleichen. In Preußen betrugen die Vermögenssteuern im Jahre 1897 bis 1898 — ein späterer Ausweis ist mir leider nicht zur Hand gewesen — und zwar die Personaleinkommen steuer 137 Millionen Mark und die übrigen Vermögens steuern 3 t Summe . . . 168 Millionen Mark oder zirka 199 Millionen Kronen. In Preußen betragen also die Ver mögenssteuern mehr

Einkommen betrug im Jahre 1900 auf den Kopf der Bevölkerung in Preußen 234 28 Mark, in Oesterreich 100°50 Mark. Veranlagt wurden in demselben Jahre in Preußen 7841 Millionen Mark, in Oesterreich 2168 Millionen Mark. Die Verteilung der Zensiten auf die ein zelnen Steuerstufen ergab im Jahre 1899, berechnet aus 1000 Köpfe der Bevölkerung, folgendes Bild: Es waren vorhanden an Zensiten: in den Steuer stufen von 1014 Mark (hier beginnt in Oesterreich die Einkommensteuerpflicht) bis 3000 Mark: in Preußen

8242, in Oesterreich 24'33; in den Steuer stufen von 3000 bis 6000 Mark: in Preußen 763, in Oesterreich 3' 47; in den Stufen von 6000 bis 9500 Mark: in Preußen 2'09, in Oesterreich 0*9; in den Stufen über 9500 Mark: in Preußen 246, in Oesterreich 0'72. Ein Vergleich der beiden Reichshauptstädte ergibt, daß in Oesterreich von 754.634 Zensiten auf Wien 210.331 entfallen, die 41 Prozent der Gesamteinkommensteuer des Staates aufbringen; in Berlin tragen 263.407 Zen' fiten (mit Einkommen über 1014 Mark

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 09.03.1923
Umfang: 8
viele Schlagbäume. Wer Waren durch das Land beförderte, mußte dem Grasen So und So oder der freien Stadt A X seinen Obulus, die Maut, entrichten, die nicht ein Beitrag zur Er haltung der Straße, sondern die Steuer war, welche die Obrigkeiten aus den Warenverkehr legten. Wer ein Quantum Ware in Bewegung brachte, mußte seinen Pflichtenteil bezahlen, der hohen Obrigkeit, der teueren! Die christlichsoziale Regierung bringt das -lte Mautsystem wieder zu Ehren, Sie richtet zwar nicht Schlagbäume

an den Straßen oder Eisenbahnen auf: aber sie steigt in jeden Laden, in jede Prvduktionsstätte, zu den höchsten Bergbauern wie zu dem Kaufmann oder Gewerbetreibenden in der Stadt; und werm der Bauer einen Schuß Eier verkauft, der Schuhmacher seinen Entgelt für das Sohlen von ein Paar Schuhen einnimmt, der Kaufmann zwei Quargeln abseht: so wird der Staat fürderhin davon seine Steuer einheben. Bon jedem Gegenstand, dem simpelsten und dem teuer sten, fordert Herr Seipel seinen Tribut! Von der Urproduktion

bis zum Fertigsabrikat ist ein end loser Weg, aber aus dem ganzen Wege geht der Steuerexekutor mit. Wenn ^er Bauer die Rinds haut dem Fellhändler verkauft, hat er die Waren umsatzsteuer zu zahlen, der Fellhändler muß die Steuer beim Ankauf und Verkauf an die Gerberei entrichten, die Gerberei zahlt Steuer beim Kauf des Felles und Verkauf des Leders an den Schuh macher und der Schuhmacher ist steuerpflichtig beim' Ledexkaus und Verkauf der Schuhe. Die Waren umsatzsteuer der Herren Seipel und Dr. Frank

ist eine Phasensteuer, so oft eine Ware oder ein Roh- ncaterial die Hand wechselt, heißt es Steuer be zahlen. Eine drückendere, ungerechtere und auf reizendere Steuer als die Warenumsatzsteuer hät ten die Seipel-Frank nicht ersinnen können. Mer was kümmern sich unsere Regierungsmenschen um Recht und Unrecht: die Warenumsatzsteuer soll 680 Milliarden im Jahr - abwersen, vor läufig abwersen. Nächstes Jahr schon will Seipel die Steuer aus das doppelte Erträgnis, also aus 1300 Milliarden bringen. Das für heuer veran

dem Zoll schon sechs oder acht Phasen Wa- renumsatzsteucr bezahlen. Der Ersenwarensabri- kant kauft sein Rohmaterial beun Urproduzenten, der Schlöfsermeistec in der Eisenhandlung, die das Eisen aus der zweiten oder dritten Hand bezieht. Die Warenumsatzfteuer als Phasensteuer be günstigt, wie man sieht, die kapitalskrästigen Un ternehmer. Der Unternehmer, der über Geld ver fügt und aus erster Hand kauft, wird von der Steuer weniger betroffen. Dem kleinen Fretter, der die Waren aus der so und so vielten

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 28.12.1890
Umfang: 12
.) Die dritte Steuer ist die Erwerbst euer. Der Ertrag derselben ist nach dem heutigen Budget 11,156.000 fl. In Oesterreich wird diese Steuer nach 4 Klassen eingehoben, je nachdem, ob der Gewerbetreibende in Wien oder in einer anderen größeren Stadt, oder in einer kleineren Stadt, oder in einem Dorfe sein Gewerbe ausübt, was an sich richtig ist. Das Ausmaß in der ersten Abtheilung, nämlich fijr Fabri kanten, Großindustrielle rc. ist — 42 — 1575 fl., in der II. Abtheilung 315 bis 1575 fl., in der III

b dacht sein, durch seine Steuerpolitik die Existenz der Kleinge- werdetreibenoen zu schonen und zu schützen. Umsomehr, als das Kleingewerbe in Folge übermäßiger Entwicklung der Dampf maschinen ohnehin mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Ziehen wir daher einen Bergleich mit den Verhältnissen der Erwerbe-Steuer in Preußen. Es ist bekannt, daß das Kleingewerbe in Preußen und Deutschland überhaupt sich in einer viel besseren Lage befindet wie in Oesterreich, daß dort der Be stand des Kleingewerbes

Fuhrleute und Pferdeverleiher mit nur eine>n Pferd; Besitzer und Pächter voit Flnßfähren, Musiker und Künstler; endlich solche, welche selbstverfertigte Maaren, die zu den Gegen ständen des Wochenmarktes gehören, bis 15 Kilometer vom Wohnorte feilbieten. Ist es bei uns auch so? In Oesterreich giebt es keinen Betrieb, der nicht besteuert wird, der ärmste Kastauienbrater muß seine Steuer entrichten oder seinen Betrieb einstellen. — — — — — — — — — Der niedrigste Satz beim Kleinhandel in Deutschland

ist 6 Mark ^ Z fl. 60 kr., auch kann dort der Finanzminister die Erlassung aussprechen. Die Bertheilung geschieht durch Abgeordnete der Gewerbe treibenden, also die Willkür der Steuerbeamten ist ausgeschlossen. Die große Masse der Kleingewerbetreiben ist frei, bei uns muß sich alles bis znm Kleinsten und Aermsten herab der Steuer- leistnng unterziehen. Der Steuersatz ist in Oesterreich bedeutend höher. Es beträgt der höchste Mittelsatz in Wien 3115 fl., in Berlin 164 fl. 80 kr., der niederste Satz

in Wien 5 fl. 25 kr. mit Extraord. 9 fl., in Berlin 2 und 3 Mark, zunächst dann 6 Mark = 3 fl. 60 kr. Die Folgen davon sind eine Ueberspannung der Kräfte, vorübergehende Erträge, und es findet auch thatsächlich ein stetiger, mindestens relativer Rückgang der Gewerbe statt. Die 5 fl.- Männer haben in Wien um 500 abgenommeu, theils wegen Rücklegnng, theils wegen Erhöhung auf 10 fl., wobei auch noch der Einkommensteuer 1 / 3 zn leisten ist. Durchschnittlich leistet Wien in dieser Steuer um 80 % mehr

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 10
Datum: 08.12.1889
Umfang: 10
einer Steuer-R e f o r m gesprochen, seit den letzten Jahren spricht und verspricht auch der Herr Finanzminister in dieser Richtung so mancherlei, so z. B. erst am letzten Dienstag wieder bei der Reichs- raths-Eröffnung, aber bis jetzt ist noch keine Steuer r e f o r m i r t, vielmehr sind die Steuern nur immer er h ö h t worden. Zwischen Stenec- erhöhung und Steuerreform besteht jedoch ein großer Unterschied; die Erstere vermehrt ein fach die schon bestehende Steuer, wahrend die Steuerreform

die Ungerechtigkeiten und Härten in der Besteuerung beseitigen und Jeden nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Abgaben heranziehen soll. Reformlren heißt also, die Stenern zweck- mäßig und gerecht vertheilen; wer eine un richtig vertheilte Steuer noch höher hinauf schraubt, der reformirt, das heißt verbessert nicht, sondern dadurch würde das Uebel nur noch vermehrt. Unsere Steuergesetzgebung bedarf aber dringend einer wirklichen Reform. Sie ist veraltet und unzweckmäßig; sie leidet

an dem großen Fehler, daß sie den Reichen mitunter gar nicht, in der Regel aber sehr wenig trifft, während der minder Bemittelte oft nur mit der größten Anstrengung die Forderung des Aerars erfüllen kann. Es ist möglich, daß heute in Oesterreich ein Mann ein Ein kommen von hunderttausend Gulden und auch noch mehr alljährlich bezieht, ohne einen Kreuzer Steuer zu bezahlen. Die Zinsen von vielen Werthpapieren sind vom Staate für steuerfrei erklärt worden, weil der Staat den Herausgebern dieser Papiere

eine besondere Unterstützung gewähren wollte. Wer also von solchen Zinsen lebt, der bezahlt — Nichts. Außerdem ist das Einkommen ans Spar- kassazmsen, aus Hypothekarinteressen von der Einkommensteuer befreit. Aber auch die nicht- befreiten Leute wissen sich oft ihrer Steuer- Pflicht großentheils zu entziehen. Das letztere gilt besonders von den Theil- nehmern an Banken, öffentlichen Gesellschaften u. s. w. Es gibt allerdings Gesellschaften, die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet

kenut, beträgt 4200 fl.; sie kann also ein nicht zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtetes großes Unternehmen, das nicht aufrichtig genug ist, sein wirkliches Einkommen zu bekennen, mit 4200 fl. besteuern, was bei 10% Steuer einer jährlichen Einnahme von 42.000 fl. entspricht. Die Summe, welche ein solches Unternehmen über 42.000 fl. hinaus verdient, bleibt also unbesteuert und wenn es Millionen wären. Was verdienen aber die großen Wiener Gesellschaften? Im Jahre 1886 ist ein Jahr- buch

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 20
Datum: 18.12.1926
Umfang: 20
des Effektivstan des gesunken. Ire Steuer auf das Brot der Arme«. In der letzten Sitzung des Tiroler Landtages bean tragte Genossin D ucia die Herabsetzung der Brotsteuer. (Wir haben darüber bereits berichtet.) Wir geben ihre Aus führungen in Begründung dieses Antrages auszugsiveise hier wieder, um die soziale Ungerechtigkeit dieser Steuer und ihre Entstehung und Entwicklung aufzuzeigen. Sie führte aus: Nachdem die vollständige Streichung deS Getreideauf schlages. wie es wir Sozialdemokraten anstreben

sich der Getreideauf schlag ganz ungeheuerlich aus. Keines der Genußmittel, die die^ Mafien der Bevölkerung durchwegs brauchen, rst von dieser Steuer, die in anderen Ländern nicht besteht, aus genommen. Warum konnten und können die anderen Län- . der ohne diese Steuer auskommen? Warum ist es gerade hier in Tirol notwendig, die Steuer auf das Brot der armen Leute aufrecht zu erhalten. 1400 Kronen Steuer auf einem Kilogramm Brot. Ich willJhnen vorrechnen, mit wieviel Steuern ein Kilo Mehl belastet

von insgesamt 1417 Kronen. Sie sehen, was das für ein ungeheuerlicher Betrag ist. Im Jahre 1872 ist von volkswirtschaftlicher Seite in einer ausführlichen Schrift dargelegt worden, wie diese Steuer auf die gesamte Entwicklung und die Wirtschaft des Landes schädigend einwirkt. Seither ist mehr als ein halbes Jahrhundert verflossen, aber der Getreideaufschlag besteht noch immer. Es scheint vielfach schon ^n Vergessenheit ge raten zu sein, zui welchem Zivecke der Getreideauffchlag ur sprünglich eingesührl

, und diese wahrhaft ungeheuerliche Tatsache ist die Konsequenz einer Steuer, welche einen Fonds bereichert, der just das Gegen teil zu erzwecken bestimmt war." Und dies deswegen, weil der Getreideaufschlag sofort beim Eingang nach Tirol zu bezahlen ist. Es erfolgt zwar eine Rückvergütung, wenn das Mehl oder Getreide wieder hinausgeführt wrrd, das ist aber sehr umständlich und der Betreffende muß oft monatelang warten, bis er das Geld wieder von der Finanzverwaltung zurückbelommt. tfei der heutigen Geldknappheit

eine so hohe Steuer zahlen müfien. Sie ist auch für die Landwirtschaft sehr schädlich nnd zwar dort in doppelter Hinsicht; einmal für die Nahrungsmittel der Fa milie und dann noch als schwere Belastung der Futter mittel. Schon aus Gründen der Gerechtigkeit muß diese Steuer beseitigt werden, das werden mir besonders die bäuerlichen Abgeordneten zugeben müfien, denn es gibt im Lande Tirol noch manche Faktoren, die eine stärkere Steuer belastung leichter ertragen würden als ein Kleinbauer, der auf Ver^eshöhe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.07.1921
Umfang: 8
ist, eine 40pvozentige Steuer! einheben. Zu jeder Kwne Uebernächtungsgebühr! sollen also 40 Heller Landessteuer zugeschlagen werden. Diese Steuer ist an sich außerordentlich e hoch und wir befürchten sehr, daß sie das best» . Mittel ist, den Fremdenverkehr, der durch die. Künste, die von der Landesregierung praktiziert: worden sind (Paßschwierigkeiten, Einreisebävil^ ligungen usw.) und durch die Preispolitik (Tirol! ist heute das teuerste Land in ganz Mitteleuropa) ! ohnedies schon schwer gelitten hat, ganz umzu

-' bringen. Mit dieser Steuer werden nämlich dt«! Zimmerpreise bei uns teurer sein als in Berlin,! München. Wien oder in den Sommerfrischen in i Bayern oder Südtirol. Wer den Fremdenverkehr! abwürgen will, muß solche Steuern beschließenl! Das Unerträglichste! an der neuen Steuer aber! ist, daß die Steuer von jedermann eingehoben! wird, der in einem Gafthof übernachten muß.! Wenn ein Innsbrucker auf einer Geschäftsreise! sich z. B. in Kufstein auszuhalten gezwungen! sieht, dann wird er als Fremder

betrachtet und-! — geschoren. Wenn ein Arbeiter von seiner Firma auf Störarbeit geschickt wird, dann hat er die gleiche Steuer zu bezahlen wie der Frenrde, : wenn ein Einheimischer eine Bergfahrt unter nimmt und in einer Schutzhütte oder in einem Gasthof übernachtet, daun muß er, wie der aus ländische Millionär, Steuer bezahlen. Auch für die vielen hundert Familien, deren Erhalter hier beruflich tätig sind, die aber in Hotels wohnen

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 08.06.1912
Umfang: 20
: Man soll den Angaben und Worten eines Menschen Glauben schenken, wenn man nicht wirklich begründete Ursache hat, an der Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit eines Menschen zu zweifeln. Das gilt selbstverständlich auch für die Behörden, und deshalb sollen auch die vom Bekenntnisleger gemachten Angaben die Grundlage der Steuerfreilassung oder Besteuerung bilden. Gerade im Bauernstand hat der Staat seine opferwilligsten Bürger, aber leider wird diese Opfer willigkeit mitunter gerade von Seite mancher Steuer behörde

auf eine harte Probe gestellt. Das läßt sich wohl nicht abstreiten, daß manche Organe der Steuerbehörde den Angaben des Bauern in Steuer angelegenheiten wenig oder gar keinen Glauben schenken wollen und auch das von ihm gemachte Einbekenntnis wenig oder gar nicht berücksichtigen, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken oft in ganz unglaublicher Weise viel zu hohe Personaleinkommensteuer-Vorschreibungen er gehen lassen. Häufig wird der Bekenntnisleger auch in wirklich oft unnötiger Weise von der Steuerbehörde

mit nachträglich geforderten Aufklärungen gequält, wes halb mancher dann lieber die ungerecht geforderte Steuer zahlt, um nicht wegen der paar Kronen zwei- oder dreimal zum Steueramt gehen zu müssen. Leider hat auch das Gesetz selbst manche Unklarheiten und manche Bestimmungen lassen deshalb verschiedene Auffassung zu. Die meisten Steuerbeamten kennen die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Grundbesitzers mehr oder weniger nur aus den Büchern und können deshalb auch nicht, selbst bei gutem Willen

, die tatsächlichen Verhältnisse richtig beurteilen. Uebrigens darf man auch nicht ver gessen, daß der Staat eben immer Geld braucht, und die Steuerbehörden müssen über höheren Auftrag Geld hereinzutreiben suchen, wo sie nur können. Da kann es aber nur leicht Vorkommen, daß von einem Grund besitzer, der ohnehin mit anderen Steuern schon aus giebig belastet ist, in wirklich ungerechter Weise auch die Leistung einer Personaleinkommensteuer gefordert wird. Was soll nun da ein Besitzer tun? Soll er die Steuer ruhig

zahlen, wenn er wirklich kein Rein einkommen von über 1200 Kronen oder wenigstens kein so hohes Reineinkommen, als ihm angerechnet wird, hat? Wenn einer das tut, so hat er kein Recht, sich über diese Steuer zu beklagen. Jeder hat das Recht, sich zu wehren, indem er von den diesbezüglichen ge setzlichen Bestimmungen Gebrauch macht. Es sei nun im folgenden eine Anleitung gegeben, wie ein Besitzer es machen soll, dem eine Personal einkommensteuer vorgeschrieben wird, obwohl sein Rein einkommen

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 4
Datum: 07.09.1916
Umfang: 4
>®S!feTK Dem progressiven Charakter der neuen Steuer ent sprechend, wurden die Kriegszuschläge auf Einkom men von untr 10.000 Kronen niedriger gehalten. Eine Erhöhung der Personaleinkommensteuer um 15 bis 25 Prozent bedeutet jedoch besonders jetzt im Kriege, wo die Kosten der Lebenshaltung ins Ungeheuerliche ge stiegen sind, ein Belastung, die sich oft nur durch Ent behrungen wird wieder ausgleichen lassen. Der Grundsatz der Abstufung ist auch bei der allgemei nen

E r w e r b st e u e r durchgeführt, bei der sich der Zuschlag aus 100, beziehungsweise 60 Prozent be läuft; nicht jedoch bei der Renten- und bei der Grundsteuer, die eine Erhöhung von 100, bezie hungsweise 80 Prozent erfahren. Die Einzahlung der Kriegszuschlage hat vom Steuerjahre 1917 an zu den Zahlungster- > minen der ordentlichen Steuer zu erfolgen, solange die Bemessung nicht erfolgt ist, nach der Vorschreibung des Vorjahres. Für den Kriegszuschlag > des Jahres 1916 sind mit Rücksicht aus die vorgeschrittene Zeit beson dere

, nach der Natur der Steuer verschiedene Ein zahlungstermine festgestellt. Der Kriegszuschlag zur .Einkommensteuer ist, wenn die ordentliche Steuer bis ' dahin vorgeschrieben ist, am 1. Dezember 1916, bei späterer Zustellung des Zahlungsauftrages mit dem Zustellungstage fällig; der Kriegszuschlag für 1916 ist daher nicht nach der Borjahrsgebühr einzuzahlen, da der Zuschlag vielfach abgestuft ist und die Fortzahlung eine nicht ganz einfache Selbstbemessung durch den Steuerpflichtigen erfordern

würde. Nur bei der Ein kommensteuer von Dienstbezügen, die vom Dienstgeber abzuführen ist, ist der Abzug in 6 Monatsraten vom 1. Oktober 1916 angefangen und solange die Steuer für 1916 nicht vorgeschrieben ist, nach der Vorjahrsge bühr zu bewirken. Die Kriegszuschlage für 1916 zur Grundsteuer, zur allgemeinen und besonderen Erwerb steuer (mit Ausnahme des Rentabilitätszuschlages) und zur Rentensteuer sind am letzten Einzahlungster- min der ordentlichen Steuer einzuzahlen; mit Rück sicht aus die große Zahl kleinster Steuerträger

bei der Grund- und allgemeinen Erwerbsteuer wird den Trä gern dieser Steuergattungen freigestellt, die Einzah lung des Kriegszuschlages für 1916 auf die innerhalb eines Jahres vom Wirksamkeitsbeginne der Verord nung fallenden Einzahlungstermine der ordentlichen, Steuer aufzuteilen. Dies behindert nicht die admini strative Ratenbewilligung bei anderen Steuern, wenn sich die terminmäßige Einzahlung nach den persön lichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen besonders drückend gestalten würde. Der Ertrag

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