In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
16 zu; also ein Export, und damit der natürliche Absatz der Ueber- Prodnction, der doch früher oder später eintreten muß und soll, un möglich. Aber auch die im Inlande mit Ausländern aus Amerika und Deutschland sonst ungehemmt geschlossenen Geschäfte werden unmöglich. Hier ein Beispiel : Es ist Leipziger Messe; nach derselben kommen die amerikanischen, deutschen und anderen fremdländischen Importeure der böhmischen Artikel nach Böhmen, und zwar je nach dem Artikel in eine oder die andere Stadt
. — Nehmen wir die Porzellan-Importeure, die herein kommen, und nennen wir die Stadt I. Es ist doch leichter in A. Geschäfte für Amerika abzu- schließen als nach Amerika zu fahren, um diese Herren aufzusuchen! Ich bin also bemüßigt, um die Amerikaner aus Chicago, New- Dork, Boston re. zu aquiriren,. mich in I. zwei bis drei Tage aufzuhalten und, .da ich die Hoteladresse der Herren erfuhr, selbe im Hotel aufzusuchen; so habe ich unzählige Geschäfte und alljährlich regelmäßig geschlossen
. — Es wird dem Amerika ner oder Deutschen nicht einfallen, in §. Wein Zu suchen, beim Wirth oder dortigen Händler — dort, wo nur Erdäpfel wachsen. — Wem habe ich also in §. einen Schaden zugefügt, wenn ich als Producent meinen Wein an Private dort anbiete und verkaufe? — Ist das verboten, so hört der Export in solcher Art total auf, denn, wenn sich Zwei streiten, hat der Dritte den Ge winn; in diesem Falle die Franzosen und die Rheinländer, bei denen der Amerikaner früher den Wein bezog