Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
— 46 — z.4. führenden Handelsstraße liegt, wurden auch Artikel des auswärtigen Handels (feine Tücher, Pelze, geräucherte Fische, Gewürze, Südfrüchte u. a.) gebracht, welche die einheimische Produktion nicht zu liefern vermochte. Im 12. Jahrh. erscheinen als nach Österreich und von da weiter nach dem an Rohprodukten so reichen Ungarn handeltreibend Kaufleute von Reaens- bürg, Passau, Ulm, Köln, Metz, Aachen, Maftricht. Der Handel nach Ungarn wurde ihnen jedoch von den aufstrebenden Wienern
, welche sich denselben allein vorbehalten wollten, vielleicht schon seit 1198, jedenfalls seit 1221 verwehrt: Das Stadtrecht H. Leopold's VI. untersagte denselben den Kaufleuten aus Schwaben, Regensburg und Passau bei Strafe von zwei Mark Gold. Im 13. Jahrh. erscheinen die Venezianer in den Donau- ländern, auch in Österreich, handeltreibend; im 14. Jahrh. sehen wir auch wieder die Rheinländer am Handelsverkehr nach Ungarn betheiligt. Der Eigenhandel der österreichischen Städte war damals und blieb noch lange zumeist
ein Kleinhandel, welcher das Halten von Borräten zum Einzelverschleiß übernahm. Der Großhandel war ausschließlich Wander- Handel, die wenigen Großhändler zogen mit ihren Waren von Markt zu Markt und in die Nachbarlande (Baiern, Mähren, Böhmen, Ungarn, Venedig). Keine eigentlichen Großhändler waren die Handschneider oder Tuchschneider, d; i. Tuchhändler, welche auf Grund herzoglicher Privilegien das ausschließliche Rechi besaßen, sowohl gewöhnliche als feine, d. i. ein farbige oder lombardische Tücher (in Wien