und Genossen richten an den Ministerpräsidenten eine ähnliche Interpellation, »nd stellen überdies noch eine Frage über die Resultate der von dcr Regierung in Bezug auf die Sparcaffen getroffenen Maßnahmen. Das Haus geht zur Tagesordnung über. Es werden in erster Lesung die Gesetzentwürfe betreffend die Regelung der Dienstverhältnisse der Rechtsprak, ticanten, Aenderung der Advocatenordnung vom Jahre 1868 und die Verordnung über Eonsularge- richtsbarkeit in Tunis dem Justiz - Ausschusse, der Gesetzentwurf
und er des- «halb seinen eigenen Bericht als ziemlich überflüssige t. »!!»». »s.— v .»s. l0.!l ».IS 4. 7 4.5! süs! S.2S S.S, 0.»! '-.^Tapferkeit betrachte. (Beifall links). — Abg. Frhr. Scharschmied glaubt, dass die von der Regle- ^ s.^rung geforderten Mittel zu weit gehen, und dass die ».^.Opposition, wenn sie auch der Regierung durchaus Ä!oM 'icht in den Arm fallen wolle, wenn diese die An- .45 11.,1 I 11.2^ .2, !l ' .Sl N.5. .21 I2.N .4S 12.5.1 .59 1^' .20 1.!^ Sl 15 .10 1.' Z7 ?.! 2!» c.5, .15 5. 1 die Hand
geben, nnd dass überdies die Befürch- g nahe liege, dass die Ansnahmsvcrftigungni, ^''wenngleich nicht von dieser, so doch von einer anderen '' giernng zu politischen Zwecken missbraucht werden niten. Er behauptet schließlich, die Verordnung nichts, als dcr Ausfluss politischer Reaction. (Beifall). Ministerpräsident Graf Taaffe betont, dass die Regierung lange zögerte, ehe sie sich zu Ausnahms- verfügungen entfchloss; sie habe erwogen, ob sie mit den gewöhnlichen Gesetzen das Auslangen finde, fei
aber zur Ueberzeuguug gelangt, dass das weitere Umsichgreifen dcr anarchistischen Parteien außeror dentliche Maßregeln verlange. Die Form anbelan gend, habe die Regierung im Gesetze vom Mai 1369 eine gebundene Marschroute gehabt. Wäre dieses Gesetz «icht vorhanden, dann hätte die Regierung eine besondere Vorlage machen müsse», mag man sie nun Socialisten- oder Sicherheitsgesetz nennen. Die Regierung habe dies nicht gedurft, weil die Gesetz gebung schon vorgesorgt hatte. Das Gesetz vom Mai 1869 ertheilt
der Regierung gewisse Berechtigungen; eine Berechtigung aber, die ein Gesetz gibt, ist für eine pflichtgetreue Regierung eine Verpflichtung. (Bravo!) Die Kriterien des Gesetzes sind vorhanden, und die Regierung hat die Thatsachen dem Hause und dem Ausschusse mitgetheilt. Was den Umfang der Verordnung betrifft, so ist derselbe durch das Gesetz von 1869 festgestellt, und die Executive ist berufen, den Zeitpunkt zu beurtheilen, wann die Ver ordnung wieder aufzuhören hat. Zur Benützung des Gesetzes aber bedarf