, während für die städtische Versorgung kein Viel, angebracht mor den sei. Infolgedessen habe die Bevölkerung vom 5,—ll. kein fleisch zum Höchstnreissatze bekommen, während allerdinas Fleil^ zu 14 K genug zu haben war, welch.'. Dreis aber die Bevölkerung denn doch zu selir belaste Der Bürgermeister erklärte, von der erwähnten Veno«! gerung der Assistenzleistung seitens der Polizei kein? Kenntnis zu haben: er werde der Angelegenheit geben. In die Tagesordnung eingehend, beschloß der Ge meinderat, den städtischen Beamten
die zur Kriegszeit in aktiver Dienstzeit vecbrachlen Jahre, gleich wie dies bei den Staatsbeamten der Fall ist. für die Vension ei», zurechnen. Ferner wird ien> n städtil^en Beamten, Leh' rern und Angestellten iedes zur .^rieaszeit in aktiv-!-' Dienstzeit verbrachte Jahr hinsichtlich der Gehalts-Vor- rückung als halbes Jahr eingerechnet, wie dies bei den deutschästerreichischen Staatsbeamten der Fall Ist. Eben so wird den städtischen Beamten und Angestellten in alei- cher Weise, wie das den Staatsangestellten
Deutschöster reichs zu'Weihnachten gewährt wurde, in Anbetracht der immer noch in. Steigen begriffenen Teuerung ein A i- schasfmig-be'itrag in der Höhe der Hälfte de-, im November 1918 bewilligten Anschasfungsbeitrages ge währt. lieber Antrag des G.-R. Vettori wurde der Ma- , . . ., . „.5 gistrat ermächtigt, denjenigen städtischen Arbeitern, die Gesuches, Hiümatschem oder- Ge- . seit 1. Jänner 1S18 ununterbrochen in städtischem Dienst: standen, einen Anschaffungsbeitrag in der Höhe von z. i Wochenlöhnen
d^ Pächter aufzufordern, den Nachweis über die in seinem Gesuche angegebenen finanziellen Ausfälle zu erbringen. — Dem Gärtner der Wassermauervromenade wurde eine Gehaltsaufbesserung von At K im Monat bewilligt. Der Verwaltungsrat der Etschwerke hat den Be- Werbern dem Franz Wenter. der 5V0 für je ein« Tag- mahd bot, auf 10 Jahre in Pacht überlassen. Sodann wurde der Bericht über den Jahresoor?n - schlag des städtischen Armensondes sür das Jahr IS!5 vorgelegt. Das Erfordernis beträgt l45.020 K. wofür