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Bozner Zeitung
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Page 3 of 6
Date: 16.04.1861
Physical description: 6
Gemeinde ihres Bekenntnisses. Ferner ist den Evangelischen der Bezug und Gebrauch evangelisch-religiöser und theologischer Bücher, insbesondere der heiligen Schrift oder der Bekenmniß-Schrif» ten. uuverwehrt. §. 3. Die Vertretung und Verwaltung der evangelischen Kirche sowohl augsburgischen als helvetischen Btkenninisse» gliedert sich nach den vier Abstufungen: der Pfarrgemeinve (OttSgemeinde), deS Seniorate» (BezirkSgemeinde), der Superintendenz (Landesgemeinde) und der Gesammtgemeinde

» vom kirchlichen Standpunkte bleibt der kirchlichen Ge setzgebung vorbehalten. Z. 1Z Die evangelischen Glaubensgenossen können nicht verhalten werden, zu Kultus- und UnterrichtSzwecken oder WoylthätigkeitSanstalten einer andern Kirche Beiträge zu leisten. Stolgebühren und ämtliche Leistungen an Geld, Naturalien und Arbeit von Seite der evangelischen an katho lische Geistliche, Meßner und Schullehrer oder für Zwecke de» katholischen Kultu» stnd un» bleiben aufgehoben Aus nahme» von dieser Befreiung treten

eine durch Vorschrift oder Ucbung bestimmt» Entlohnung zu ent richten ist. z. 14. Für die Evangelischen beider Bekenntnisse stnd bei der Regelung und Handhabung ihrer kirchlichen Angelegen heiten ohne Ausnahme lediglich und ausschließend die Grund sätze ihrer eigenen Kirche m ißgeben». Zn Ehefachen haben vorläufig die Bestimmungen de» allgemeinen bürgerlichen Ge setzbuches über Ehehindernisse un» Eheverbote in Wirksam keit zu bleiben. Nach Feststellung de» materiellen und for mellen protestantischen Eherechte

Kirche wird — div Unserer eigenen Beschlußnahme vorbehalten»» Fälle ausgenommen - i» höchster Instanz durch Unser Ministerium, in welchem für die evangelischen Unterrichts- un» CultuSangelegenheiten eine eigene, auS evangelischen Glaubensgenosse» gebildet» Abthei lung fortbestehend wird, nach den in diesem Patente festge stellten Grundsätzen ausgeübt werden. Die Leitung der evan gelischen Schulen und die Ausübung der obersten ftaatlichen Ausficht über dieselben kann nur Männern anvertraut wer

. Von der k. k. Statlhal- terei fir Tirol und Vorarlberg. ' ' ' ' ° . . Amtliches , Kaiserliches Patent vom 3. April 13kl. Wir Franz Zoseph der Erste, von Gotte» Gnaden Kaiser von Oesterreich ic. »c Finoen m der Abficht,, um Unseren evangelischen Untertha nen des augSdurgischen und helvetischen Bekenntnisse» in den nachbenannten Ländern, als: dem Erzherzogthume Oesterreich ,ov und-unter;der EnnS, dem Herzogthume Salzburg, dem Herzogthume Stetermark, den Herzogthümenr Kärnthen und Krain, der gesürsteten Grafschaft Görz

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Meraner Zeitung
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Page 2 of 10
Date: 09.10.1883
Physical description: 10
, und man rechnet, daß durch diese neuen StrikcS mindestens 15,0l)v Arbeiter für eine lange Zeit der Erwerbslosigkeit anheimfallen werden. Die Grundsteinlegung der evangelischen Kirche in Meran. Meran, 8. Oclober. Am Samstag den 6. Oktober, Nachmittage 3 Uhr, fand unter zahlreicher Betheiligung vo>> Einheimischen und Kurgästen die Grundstein, legung der Meraner evangelischen Kirche, der ersten in Südtirol, in würdigster Weise statt. Auf dem mit Flaggen festlich geschmückten Bau- Platze erhob

sei in dem Worte: JesuS ChristuS gestern, heute und derselbe auch in alle Ewigkeit. Bei dem ersten Gottesdienste auf dem der Meraner evangelischen Gemeinde gehörigen Kirchbauplatze, der unter GotteS freiem Himmel an der Stelle gehalten wurde, wo sich mit GotteS Hilfe die Säulen zusammenschließen werden zu einer würdigen, geräumigen evan gelischen Kirche, auf der ein gen Himmel strebender Thurm Zedermann den Weg zeigen werde zu dem gemeinsamen Ziel: könne auch nichts anderes verkündigt

! soll mit GotteS Hilfe Er- hörung finden. Es betonte der Redner dabei: Mit dem Aufblühen deö Kurortes, der Stadt Meraner Zeitung. Meran, ging das Erblühen der evangelischen Gemeinde Meran Hand in Hand: DaS Gedeihen der evangelischen Gemeinde Meran steht in enger Beziehung mit dem Gedeihen deS Kur ortes, der Stadt Meran. Mag daS bestreiten, wer da will, die Thatsachen zeugen für die Wahrheit! Die Grundsteinlegung zur evan gelischen Kirche in Meran ist nicht nur ein kirchen« geschichtliches

nicht erweitert werden konnte, an den Bau einer evangelischen Kirche gedacht worden. Durch Sammlungen für diesen Zweck hat die Liebe der Mitchristill fleißig vorgearbeitet. Aber erst 1881 konnte ein passender Baugrund alS Kirchenbauplatz erworben werden. Eine Con» currenz: für KirchenbauMne bracht« in dem p,ä» miirtea^Projekte deS Architekten Johannes Vollmer einen für» die Zwecke geMnetenPlan, am 2S. Mai d. I. konnte mit den Vorarbeiten zum Bau be gonnen werden, und nunmehr ist der Unterbau so weit gefördert

worden, daß an der Säule deS ChorS, wo kltarraum und Kanzel zusammentreffen, eer Grundstein zur evangelischen Kirche gelegt werden kann. Unter der Oderbaulettung deS Schösfers dieses PlaneS sührt Baumeister Adolf L>yn' denselben auS. welchem Friedrich BraneS als. Bauführer zur Seite steht. , AuS den allgemein interessirenden, wenigeri bekannten Nachrichten, welche die Urkunde auß.rdem gibt, wäre noch zu bemerken, daß die Zahl der ansässigen Gemeindeglieder der M«rauer evan gelischen Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 13.04.1861
Physical description: 6
- oder Tochter-) Gemeinde bilden, gehören zu der ihnen am nächsten liegenden Gemeinde ihres Bekenntnisses. Ferner ist den Evangelischen der Bezng und Ge brauch evangelisch-religiöser nnd theologischer Bücher, insbesondere der heiligen Schrift oder der Bekenntniß- Schristen, unverwehrt. 8. 3. Die Vertretung nnd Verwaltung der evan gelischen Kirche sowohl angsburgischeu als helvetischen Bekenntnisses gliedert sich nach den vier Abstufungen: der Pfarrgemcindc (Ortsgemeindc), des Seniorates (.Bezirksgeincinde

Staudpunkte bleibt der kirchlichen Gesetzgebung vorbehalten. 13. Die evangelischen Glaubensgenossen können nicht verhalten werden, zn Knltns- nnd Unterrichts- zwecken oder Wohlthätigkeitsanstalten einer anderen Kirche Beiträge zn leisten. Stolgebühren und ähnliche Leistungen an Geld, Naturalien und Arbeit von Seite der evangelischen an katholische Geistliche, Meßuer und Schullehrer oder für Zwecke des katholischen Kultus sind und bleiben aufgehoben. Ausnahmen von dieser Befreiung treten nnr

eine dnrch Vorschrift oder Uebnng bestimmte Entlohnung zu entrichten ist. 8. 14. Für die Evangelischen beider Bekciiiitnissc sind bei der Regelung nnd Handhabung ihrer kirch lichen Angelegenheiten ohne Ausnahme lediglich nnd ausschließend die Grundsätze ihrer eigenen Kirche maß gebend. In Ehesachen haben vorläufig die Vestimmnngen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über Ehe- Hindernisse nnd Eheverbote in Wirksamkeit zn bleiben. Nach Feststellung des materiellen nnd formellen protestantischen

» dalbj.ihri^ ^ ii. kr., vcr P.'st bezogen 2 ii. N» kr. öilerr. Währung 8^. Innsbruck, Samötaq den IS. April 1861. Amtlicher Theil. kaiserliches Patent vom 3. April 1861. Wir Fran^ Joseph der Erste, von Gottes Gnideil Kaiser von Oesterreich ic. ic. ^»dcil in der Absicht, nm Unseren evangelischen Un terthanen des aligsburgischen und helvetischen Bekennt nisses in den nachbenannten Ländern, als: dem Erz- herzogthume Oesterreich ob und uuter der Enus, dem Herzogthnme Salzburg, dein Herzogthumc Steier- mark

vom 26. Dezember 1848 (N. G. B. 1849 Ergänznilgsband Z. 107), sowie in Unserem Patente vom 31. Dezember 1831 (N. G. B. Stück II Z. 3) zuerkannte und in Unserem Di plome vom 2V. Oktober 186V (R. G. B. 1860 Stück I.IV Z. 225) ueuerdings zugesicherte prinzipielle Gleichheit vor dem Gesetze auch hinsichtlich der Be ziehungen ihrer Kirche znm Staate in unzweifelhafter Weise zu gewährleisten und um den Grundsatz der Gleichberechtigung aller anerkannten Konfessionen nach sämmtlichen Richtungen deö bürgerlichen nnd

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Meraner Zeitung
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Page 1 of 12
Date: 07.06.1914
Physical description: 12
evangelischer Seite mußte jetzt eine Eingabe an des k. k. Ministerium für Kultus und. Unterricht gerichtet werden. Diese Ein gabe ist ein geradezu klassisches Dokument der Behandlung der Evangelischen Tirols seitens der Behörden, und darum sei sie im Auszuge angeführt. Zuerst wird mit Recht dagegen protestiert, daß der Sitzung des Landesschulrates, in welcher über die Be schwerde des Pfarramtes Beschluß gesaßt wurde, kein Beirat der evangelischen Kirche zugezogen wurde, obwohl! es sich zweifellos

in eminentem Sinne um die religiösen In teressen der evangelischen Kirche gehandelt hat. „Es ist ein schon oft dem Ministerium vorgetragener evangelischer Beschwerdepunkt, daß die religiösen Interessen der Tiroler Evangelischen im k. k. Landesschulrate nicht die Vertretung finden, die ihnen nach dem Reichsgesetze vom 25. Mai 1833 zweifellos gebührt, und daß das Landesgesetz vom Jahre 1892 in keiner Weise dem Reichsgesetz ent spricht, welches der evangelischen Kirche- zu sichert, daß sie im Landesschulrate

zu trotzen wagte, und noch seltener erfolgt ein Ruckblick auf den großen Kampf, den die Führer des Ultramontanismus in Tirof um die sogenannte „Glaubenseinheit' dieses Felsenlandes führten. An der Spitze dieser konfessionellen Rebellion gegen Kaiser und Reich war ebenfalls ein hoher Würden träger der katholischen Kirche zu finden, dxr auch jedem NichtMrikalen in Wahrheit wegen seines maßlosen Fanatismus unvergeßliche Fürstbischof Vinzenz Gassner von Brixen, der nicht dulden wollte, daß ein Evangelische

! in Tiro5 Grund und Boden erwerbe oder daß die Evangelischen so wie im übrigen Oester reich in eigenen Gotteshäusern zu ihrem Gott beteten. Ruvigier unterlag in seinem Kampfe und auch Gassner blieb nicht Sieger, aber man wähnt sich in ihre Tage zurückgesch'l'eu- dert, wenn man beobachten muß, daß heute noch die Evangelischen in Tirol von amt licher Seite nicht besser denn als Staats bürger zweiter oder gar dritter Klasse be handelt werden. Die staatlichen Behörde« wagen es nicht aus Furcht vor den kleri

kalen Machthabers den Amtlichen Gesetzen Rechnung zu tragen, und drücken bei den durchaus nicht vereinzelten Uebergriffen ul tramontaner Heißsporne beide Augen fest zu, und die autonome Landesverwattung der ge- fürsteten Grafschaft fetzt sich kühn über alle gesetzlichen und moralischen Bedenken hin weg, wenn es gilt, die Rechte der evangelischen Bewohner des Landes zu unterdrücken. Die reichsgesetzlich festgelegte Gleichberechtigung aller Staatsbürger in konfessionellen Fragen hört an den Bergen

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Der Burggräfler
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Page 2 of 14
Date: 10.07.1901
Physical description: 14
eine armselige Halbheit, welche die Italiener nicht befriedigt. Wie kann die „Voce' vom Projecte irgendwelchen Auf schwung erwarten, wenn nicht in dem Sinne, das» e» die politische Trennung vorbereitet? Noch mals, warum weist die „Bore' die Kreisver tretung fo schroff ab, wenn e» ihr nur um „administrative' Selbständigkeit zu thun ist? srs find sinr»evft«rnden. In der Verfaffung der evangelischen Kirche in Oesterreich vom 8. April 1861 steht im § 23: „Zur Förderung ihrer kirchlichen und Unterrichtszwecke

lönnen die Evangelischen, mit Beachtung der ge setzlichen Bestimmungen, im Jnlande Vereine bilden und mit gleich artigen evangelischen Vereinendes AuSlandeSin Verbindung treten.' — Diese Verbindung mit dem Aus- lande tritt gerade in der Abfallrbewegung be denklich stark zu Tage. Die Centralcaffe des „Evangelischen Bundes' allein hat im Monat April 18.772 Mark für die Abfallsbewegung gesammelt. Mit diesem Gelde wird die Ver- leumdungS- und Lügenliteratur gegen die kath. Kirche meist

unter der Bezeichnung „Leinwand- Pakete' über die Grenze hereingeschmuggelt und verbreitet und die österreichische Jugend ver führt. Die vfficielle Vertretung der österreichischen Protestanten hat sich mit dieser Abfallsbewegung einverstanden erklärt. In der Juli-Nummer des „Evangelischen Verein-blatt au» Oberösterreich' ist zu lesen: „Aus den Verhandlungen der zu Linz am 22. Mai startgefundenen Senoriats-Verjammlung des oberösterr. Unterländer-Seniorats möchten wir noch nachträglich drei Anträge herausheben

' stehenden Evangelischen, insonderheit die evangelischen Geistlichen, dass sie über dem „Los von Rom' nicht das „Hin zu Christo', in den Hintergrund treten lassen und dafür sorgen niögen, dass überall, auch in öffentlichen Versammlungen, in erster Linie Christus uud Sein Evangelium getrieben werde.' — Au» diesem Beschluffe ergibt sich, 1. das» wenigsten» die Hälfte der oberösterreichischen Super- intenteuz (die ganze besteht au» Oberösterreich, Salzburg und Tirol), d. i. also die vfficielle Bezirk

er im Großen und Ganzen Frieden zu halten mit der Kirche. Da» gehässige AuSnahmSgesetz gegen die Jesuiten hat auch er fortbestehen lassen. In politischer Beziehung suchte Hohenlohe nach allen Seiten hin vermittelnd im friedlichen Sinne zu wirken. Und e» wurde viel geschaffen während seiner sechsjährigen Kanzlerschaft. Weniger ein flußreich war er als preußischer Ministerpräsident. Dort hatte Miquel alle Macht in Händen. Während der chinesischen Wirren machte er Herrn v. Bülow Platz. Er« £c$*eil

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Volksblatt
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Page 1 of 10
Date: 14.11.1908
Physical description: 10
des kidesgesetzes von d erpolitischen Beh ^e die Zustimmung zur Bildung ei ne.j neuen evangelischen Kirche n- gemi ^de in Tirol ertc^lt werde.' Die ^x.tglieder des Gemeindeausschusses, Doktor v. Matthe: und Dr. Stesenelli, meldeten gegen diesen Antrag ein Minoritätsvotum an, das sie in nachstehender Weise begründeten: „Der Protest der Marktgemeinde Gries bei Bozen vom 13. Mai 1908 gegen die angebliche Bildung einer selbständigen evangelischen Kirchen gemeinde in Gries ist aus zwei Gründen voll kommen belanglos

' Mr. 2V Lei. Die evangelische Kirchengemeinde in Gries und der Tiroler Landtag. In der letzten Sitzung des Landtages stand ein Bericht und Antrag des Gemeindeausschusses, betreffend den Protest der Marktgemeinde Gries gegen die Bildung einer selbständigen evangelischen Kirchengemeinde daselbst ohne Zustimmung des Landtages zur Verhandlung. Der vom Abg. Bar. Moll erstattete Bericht lautete: Der Landesausschuß hat an den Gemeinde ausschuß einen Akt über die angebliche Bildung einer evangelischen

Kirchengemeinde in Gries bei Bozen abgetreten. Aus dem Akt geht hervor, daß eine evangelische Kirche in Gries gebaut und er öffnet worden ist. Die Gemeindevertretung von Gries spricht aus diesem Grunde die Befürchtung aus, daß damit auch schon die Bewilligung von feiten der politischen Behörde zur Abhaltung des öffentlichen Gottesdienstes in dieser Kirche erteilt worden sei und wendet sich an den Landesausschuß mit der Bitte, dis Rechte des Landes in diesem Belange zu wahren. Tatsächlich ist die Bewilligung

des öffentlichen Gottesdienstes in diesem Falle abhängig von der Bildung einer selbständigen evangelischen Kirchen gemeinde. Aus dem vorliegenden Akte selbst ist nicht er sichtlich, daß bei der politischen Behörde um die Bewilligung zu dieser Bildung eingeschritten worden sei, allein es wurde schon im verflossenen Jahre im Reichsrate eine Interpellation eingebracht, wo- rin die Regierung befragt wurde, warum sie dem wiederholten Ansuchen um die Bildung einer selb ständigen evangelischen Kirchengemeinde

und wäre vom Landesausschusse sofort zurückzuweisen gewesen. Z. In den Akten ist die Absicht der Bildung einer evangelischen Kirchengemeinde in keiner Weise ersichtlich, dem Proteste und der Erledigung des Landesausschusses sehlt daher jede tatsächliche Grundlage. 2. Der Landtag ist aber auch gesetzlich nicht berechtigt, zur Frage der Bildung einer evangelischen Kirchengemeinde in Gries Stellung zu ^nehmen,- da das Landesgesetz vom 7. April 1866, LGBl. Nr. 43, durch welches ihm dieses Recht eingeräumt

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Der Burggräfler
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Page 2 of 12
Date: 10.08.1910
Physical description: 12
bemüht bleibt, unbeirrt von Urteilen Unberufener die Rechte der evangelischen Kirche zu wahren. Die k. k. Regierung ist sich ihrer Pflicht, die evangelische Kirche und die Angehörigen derselben in den ihnen gewährleisteten Rechten zu schützen, wohl bewußt, wie sie auch entschlossen ist, innerhalb ihres gesetz lichen Wirkungskreises und ihrer Machtsphäre jede tatsächliche Verletzung der klaglosen und guten Beziehungen zwischen den einzelnen Kon fessionen energisch zurückzuweisen. Wae die übrigen

in den erwähnten Berichten vorgebrachten Anregungen, Wünsche und Beschwerden anbelangt, so wird die Regierung dieselben einer objektiven und sorgfältigen Würdigung unterziehen ' Der Kultus- und llnterrichtsminister bescheinigt also dem evangelischen Obcrkirchenrat, daß die katho lischen Bischöfe den religiösen Frieden gestört hätten, weil einzelne den lateinischen Wortlaut des päpst lichen Rundschreibens ihren Geistlichen zur Kenntnis gebracht haben. Er sagt dies nicht frei und männlich heraus

amtlicher Erhebungen, welche die „Beunruhigung' der Protestanten ergeben hätten, sondern einfach auf die Anklage des evangelischen Oberkirchenrates hin, welcher die angebliche „Beunruhigung' der Pro- testanten erfunden und der Regierung vorgetragen hat. Was dieser Oberkirchenrat sagt, glaubt die sonst so mißtrauische Regierung aufs Wort, weil sie daraus eine erwünschte Gelegenheit schöpfte, den katholischen Bischöfen eins anzuhängen und dadurch bei den Freiheitlichen mehr zu „Ansehen' zu kommen

in der Monarchie tatsächlich systematisch unter graben und gegen die in Oesterreich doch auch gesetzlich anerkannte katholische Kirche eine Hetze aufsühren, die an Gemeinheit und Verlogenheit das Menschenmögliche leistet. Vergebens haben dte Katholiken in ihrem Kampfe um den konfessio nellen Frieden sich an die Regierung gewendet, daß sie dem alle Leidenschaften aufpeitschenden Vorgehen der Abfallspastoren Einhalt gebiete. Die Regierung rührte sich nicht, auch dann nicht, als sie sah

, daß diese von den Protestanten betriebene Abfallsbe wegung sich in den Dienst jener politischen Partei -stellte, deren Streben die Loerelßung der deutschen Kronländer von der österreichischen Monarchie ist. Die Regierung wehrte nicht dem Zuzug reiche- deutscher Pastoren und Vikare, die unter Führung des bekannten Oesterreichfelndes Kirchenrat Meyer von Zwickau die deutschen Kronländer für den Arischst j an die Hohenzollern zu präparieren unter nehme.» bei wohlwollendem Eeschehenlassen seit, is des evangelischen

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Bozner Zeitung
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Page 6 of 8
Date: 03.11.1898
Physical description: 8
im Parlamente ist todt, es lebe die deutsche Gemeinbürgschaft im Vol ke, zu dem die-Großrundbesitzer je denfalls nicht gehören! Um pMschl» Zchiilplchr. Der deutsche Kaiser in Jerusalem. Auf die Ansprache des Kultusministers Dr. Bosse bei der Besichtigung der Erlöser kirche erwiderte Kaiser Wilhelm mit aufrich tigem Danke und sagte, er freue sich, die Einweihung der Erlöserkirche der evangelischen Gemeinde feiern zu können. Er verdanke dies der wohlwollenden Gesinnung deS Sultans, seinem hochseligen

. Pariser Leben wirkt auf das Gemüth, Die Einweihungsrede hielt Lizenziat Weser aus Berlin, der Schriftführer des Jerusalem vereins. Nach der Einweihungsfeier begab sich die Kaiserin nach Betlehem zurück, wo in der evangelischen Kirche ein Gottesdienst abgehalten wurde, welchem daS Kaiserpaar beiwohnte. — Am Eingange der evangelischen Kirche in Betlehem wurde das deutsche Kaiser paar vom Grafen Ziethen - Schwerin im Namen des Jerusalemvereins begrüßt, welcher das Herrscherpaar willkommen hieß

in der Stadt Davids, der größten und hochgeehrte sten der Welt, da in ihr der Heiland geboren. Die endliche Vollendung der evangelischen Kirche sei durch das Eintreffen des Kaiser paares in Konstantinopel erreicht worden. Nach beendetem Gottesdienste hielt der Kaiser eine Ansprache und empfing den griechisch orthodoxen Patriarchen von Jerusalem, wel cher ihm eine Reliquie überreichte. Das Kaiserpaar wohnte abends auf dem Oelberge bei herrlichem Sonnenuntergange einer kurzen vom Oberhosprediger Dryander

Großvater und seinem in Gott ruhenden Vater, der doch schließlich den Aueschlag gegeben habe. Mit blsßem Reden sei hier im Orient nichts gethan; er hoff», daß die Evangelischen besonders auch durch ihren Wandel die Wahrheit des evangelischen Glaubens bezeugen und bekräftigen werden. Dann werde auf dieser Feier die Gnade Gottes ruhen und reichen Segen schaffen. Das wünsche und erhoffe der Kaiser mit allen Anwesenden. „Sagen Sie dies,' schloß der Kaiser, „den Evangelischen, insbesondere den Deutschen

wieder.' — Am 31. v. Ms. brach das Kaiserpaar auf nach Betlehem. Die Kaiserin fuhr von dort nach dem Wein berge, um der dort stattfindenden Einweih ungsfeier des neuen Waisenhauses beizuwoh nen. Der Vorsitzende der evangelischen Jeru salemstiftung, Graf von Ziethen-Schwerin, begrüßte die Festgemeinde, gab einen Ueber- blick über die Entwicklung und die Erfolge des Jerusalemvereins und knüpfte daran die Ermahnung, die Dankbarkeit sür die bisheri gen großen Erfolge durch ferneres Werben und Wirken in der Heimath

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 23.09.1859
Physical description: 6
- rigen gibt eS den evangelischen Religionsgenosse» in ihrer Sphäre dasselbe Recht, wie eS d -r' kaitwlischen Kirche durch DaS. Konkordat gewährleistet ist. ÄS läßt der evangelischen Konfession die vollkommene Selbststün- digkeit, die eigenen Angelegenheiten zu ordnen, volle Freiheit sich selbst zu regieren, z» lehren und zu unter, richten. Kirche und Schule sind den natürltchen Hirten ihrer Gemeinden überlassen. Auch bei den Geistlichen der evangelischen Konsession, wenn sie von der welt lichen

Gerichtsbarkeit zur Rechenschaft gezogen werden, finden einige der Formen stait, welche daS Konkordat in Bezug auf katholische Priester festsetzt. Die evange lische Kirche kann Güter zur todten Hand erwerben, wie die katholische, der Staat gibt ihr für ihre KultuS- verwaltung eine Geidiinlerstiitzung, deren Verwendung und Handhabung den evangelischen Kirchengenossen über lassen wird. Er will evangelische Schulen auf seine Kosten errichten und überläßt die-Beaufsichtigung Män nern deS evangelischen

Bekenntnisses zc :c. Kurz das Patent vom 1. September stibt der evangelischen Kirche Oesterreichs eine Verfassung,' um welche sie ihre Glau benSgenossen in protestantischen Ländern selbst zu be neiden Ursache haben. Denn kein protestantisches Land in Deutschland räumt den evangelischen Laien ein sol ches Maß von Selbstständigkeit ein, wie dieS durch das kaiserliche Patent geschehen ist. So lautet wenigstens das Urtheil unbefangener protestantischer Stimmen. Die Evangelischen in den deutschen Erblanden

2 st. 70 kr. österr. Währung. kaufuuitvivrÄFslvr Zlß Innsbruck, Freitag den SS September 1859. Uebersicht. Amtlicher TKeil. Nichtamtlicher Theil. DaS kaiserliche Patent für die evangelische Kirche in Ungarn und die neugolhaische Agitation. Politische Uebersicht. Innsbruck. Separatperfonenzüge der Eisenbahn von Kuf stein nach Innsbruck. Wien, znr Situation. Tagsberichte. Kronländer. Venedig, Herbststürme. PostVerbindung mit der Lombardie. - Deutschland. Frankfurt, der nationale Verein und sein Ausschuß. — Freiburg

, die Generalversammlung der ka tholischen Vereine Deutschlands. — Berlin, das Ercita- torium an Dänemark. Schweiz. Genf, Prinz Napoleon. Frankreich. Paris, ei» Arrangement in Biarritz. Großbritannien. London, Küstenbefestigungen. Das Chronicle über die deutschen Unionsbestrebnngen. DerAvf. Italien. Bologna, Dementi. Nachtrag. über sein, daß die kaiserliche Regierung die Wünsche und Bedürfnisse ihrer evangelischen Unterthanen in jenen Ländern auf das gewissenhafteste berücksichtiget hat. Alle Bestimmungen des Patentes

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 23.09.1903
Physical description: 8
und der gemein same Hirtenbrief der Tiroler Bischöfe von den christlich-sozialen Tiroler Abgeordneten zur Sprache gebracht werden. Die „Los von Rom - Bewegung' be treffend veröffentlicht der Evangelische Oberkirchen rat in Wien folgende Zahlen für das Halbjahr 1903. Zu der evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses traten aus der römischen Kirche über 1923 Seelen, darunter 825 Männer, 735 Frauen und 363 Kinder unter sieben Jahren. Zu der evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses 186 Seelen

, darunter 64 Männer, 100 Frauen und 22 Kinder unter sieben Jahren. Die Gesamtzahl der Uebergetretenen beträgt also 2109 Seelen. Ausgetreten sind zu der römischen Kirche aus der evangelischen Kirche Augsburgischen Bekennt nisses 315 und ans der evangelischen Kirche Hel- - vctischen Bekenntnisses 150, zusammen 465 Seelen. Die beiden evangelischen Kirchen Oesterreichs haben also im ganzen von der römischen Kirche 1644 Seelen gewonnen. Der Leipziger protestantische „Alte Glaube' bringt

(Nr. 50) zu diesen Zahlen folgenden Kommentar: „Die Zahlen bedeuten nicht bloß einen Stillstand, sondern einen empfindlichen Rückgang der Bewegung. In einzelnen Superinten- denzen ist der Uebertritt zu den evangelischen Kirchen kaum noch ansehnlicher, als^ bevor der Ruf: „Los von Rom!' zu hören war. Ebenso er gibt sich die eigentümliche Erscheinung, daß Böhmen in die zweite Stelle zurücktritt, um der Wiener Superintendenz den Vorrang, zu lassen. Hier wirft die Bewegung immer noch lebhafte Wellen, und zwar sowohl

was den Austritt als was' den Rücktritt zur römischen Kirche betrifft. Die Zahl der Ausgetretenen beträgt > insgesamt 1011, die der Zurückgetretenen 175. Der Rückschlag kann niemand überraschen. Er ist mit der Natur jeder geistigen Bewegung gegeben. Dagegen machen sich nun auch die großen Fehler bemerkbar, die im ersten Feuer der Begeisterung begangen wurden. Großartige Bauten liegen schwer auf den Schultern wenig leistungsfähiger Gemeinden. Und ebenso läßt die innere Verfassung der neu 'gewonnenen

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 13.04.1861
Physical description: 4
Consistorien in Wien, Ge neralsynode. Bei Regelung der kirchlichen Angelegenheiten ausschließlich die Grundsätze ihrer eigenen Kirche maßgebend. Ehesachen vorläufig noch nach bürgerlichem Gesetzbuch nach Feststellung deS evangelischen Eherechts und der UebergängS- bestimmungen, aber ausschließlich von evangelischen Kirchen gerichten entschieden, wie auch alle kirchlichen Streitigkeiten der Evangelischen diesen Gerichten zugewiesen. Assistenz der Behörden zur Durchführung der Kirchenbeschlüsse zu gesichert

» ihren Anfang nehmen. Wien, 9. April. Der Kaiser hat mit Patent vom 8. April den Evangelische» beider Conftssionen die grundsätz liche Gleichberechtigung nach allen Richtungen des bürger lichen und politischen Lebens neuerdings bestätigt. Es wird neuerdings vollständige Autonomie der Evangelischen. Be rechtigung Schulen und Kirchen nach Bedürfniß unbehin dert zu errichten, Kirchen-' 'und Schulveunögrn anstands los zu erwerben, und dieses wie alles Stiftungen autonom zu verwalten, zugesichert. Freiheit

von allen Beiträgen zu Kirchen- und Schulzwecken anderer Glaubensbekenntnisse. Freie Wahl der Pfarrer und der Superintendenten, letztere mit Vorbehalt der kaiserlichen Genehmigung. Befugniß sowohl selbst Vereint zu kirchlichen Zwecken zu bilden als sich solchen Vereinen im In, und Ausland anzuschließen. Beiträge vom Staatsschatz zu Kirchen- und Schulzwecken dtr Evangelischen. Gliederung in PreSbyterien. SenoriatS- Superintendenzen, Oberkirchenrath aus Evangelischen beider Confefsionen statt der bisherigen

. Landesfürstliches OberaufstchtSrecht in höchster Instanz durch Se. Majestät, beziehungsweise des Ministe riums unter Zuziehung einer lediglich aus Evangelischen beider Bekenntnisse bestehenden Abtheilung auszuüben. Auf hebung aller etwa noch bestehenden der Gleichberechtigung der Evangelischen widerstreitenden Verordnungen. — (Wir werden den Wortlaut des Gesetzes in unserer nächsten Dienstagsnummer bringen). Die offizielle Wiener Zeitung begleitet dasselbe mit nachstehenden Worten: Die Protestanten

zur Seite stehen. — Durch das am heutigen Tage veröffentlichte Patenr haben jene huldreichen Zusicherungen, welche Se. Majestät den protestantischen Unterthanen in den nicht zur Krone Ungarns gehörigen Ländern wiederholt und zuletzt in dem Diplome vom 20. Oktober 1860 zu geben gewht hatten, thatsächliche Geltung erlangt, und die Evangelischen leider Bekenntnisse in den bezeichneten Ge bieten treten schon Heute den vollen Besitz jener Rechte und Freiheiten an, welche den Protestanten in den Ländern

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 18.04.1906
Physical description: 8
. Auch dieses Essen nahm infolge zahlreicher Trinksprüche einen festlich angeregten, nmu darf sagen glänzend?« Verlauf. Wir können mlimöglich hier aller de: Worte gedenken, die ge sprochen wurden, und heben nur einiges hervor, an erster Stelle das Kaiserhoch des Hervn Super intendenten Koch, der aus persönlichen Eindnicken bestätigte, daß es dem Kaiser Herzenssache sÄ. Schirmherr auch der evangelischen Kirche zir sein. In längerer, kräftig-klarer Rede entledigte sich dann Herr Zeltner der „süßen Last der Dankbar

Dr. Perathoner dieser das Wort ergrisf. Er führte mis, gern Rechtsanwalt der hiesigen evangelischen Gemeinde gewesen zu sein: es habe sich sür ihn darum gelxuidelt. ein in unteren In stanzen verkanntes Recht durch Verfolgung bis in die oberste hinein an den Dag zu bringen, das Recht auf den 'Bau einer Kirche, das or, bei unM- kshrter Lage der Dinge, für eine katholische Ge meinde zil erfechten ebenso für seine Aufgabe ge halten haben würde. Er selbst gehöre der katholi schen Konfession an-, als Bürgermeister

Vertreter des Gustav-Adolf-Vereines und des Evangelischen Bun des, auf die hiesige Gemeinde und später aus das Ehepaar Jaesrich, Herr Pastor Jiaesrich, der übri gens auch eine Menge von teleg?aphischen Glück wünschen und Grüßen verlesen ko-inte, auf Gustav Adolf-Verein und Evangelischeil Bmld, aus Herrn Zeltner, in dessen Hoch mit besonderer Begeisreruuz eingestimmt wurde, aus dos Haus Tbermüller u. s. w. Der Höhepunkt der Spannimg trat ein. als nach einem besonderen Dank Pastor Jaiesrichs an Herrn

nHnsche er aber auch der hiesige« evangelischen Gemeinde Nk GruMkinicsmW-Kirr der ksanzr!. Arche str ZgW-GrikS. In drei Teileil hat sich vorgestern und gestern die GrunÄsteinleguN'Zsseier der evangeliischen Kir che für Bozen-Gries vollzogen. Am Abend des zweiten Osterseiertages fanden sich von 8 Uhr ab Mitglieder und Freunde der hiesigen evangelischen Gemeinde im Kursaal in Gries ein zu geselligem Beisammensein. Die Stunden verstricken schnell unter gegenseitigein Bekaiuiiwcrdcu, dem gemeinsamen

Gesang evan- gelisck>er und deutscher Lieder und imter Be>grü- ßlMg'sworten, die der Obmann der evangelischen Predigtstation und des Kirchbauveroines, Herr Konlmerzienrat Zeltner-Dietz, und Herr Paisui? Jaesrich mit den Ehrengästen, den Herren Super intendenten Koch aus Wallern in Oberösterreich und Senior Koch aus Gmnnden, und den Meraner nnd Jiulsbrucker GästM tauschteil, deu Herren Psarrer Molin nnd Wehrenpseiliiig nnd Herrn Dr. Goldslein. Tie Hauptfeier fand Dienstag vomrirtags z>wi- schen

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 1 of 4
Date: 22.09.1852
Physical description: 4
Verhandlungen der evangelischen Kirchtag- satzung in Bremen berichtet die „Weser.Zeitung': „Bremen, 15. Sept. Die heutige Sitzung des evangelischen Kirchentags eröffnen eine Reihe von Ansprachen Abgeordneter ver schiedener Vereine.. Es folgte hierauf das Referat des Dr. Heng- stenberg aus Berlin über das Verhalten der evangelischen Kirche in Hinsicht der römisch-katholischen Missionen. Der Redner be gründete darin, seine Ueberzeugung, daß das beste und wirksamste Mittel gegen die katholischen

der evangelischen Kirche rmsttg handhaben mögen.' Nachdem der Präsident, Oberconsisto- nalrath Stahl, den Inhalt der Verhandlungen in einem Resumö nochmals zusammengefaßt und zugleich auch Gelegenheit genommen, seine Uebereinstimmung mit den Anträgen Profeffor HengstenbergS zu motiviren, erklärte sich die Versammlung mit großer Majorität sowohl für diese letztem, als auch das Amendement Stahls. Die hierauf zur Erörterung gelangende und in einem Referat von Pastor Orth aus Berlin beleuchtete Frage

, wie sich die evangelische -Kirche gegenüber den gemischten Ehen zu verhalten habe, wurde durch nachstehenden Beschluß erledigt: Der Kirchentag beschließt: 1) die evangelischen Christen deutscher Nation durch eine Ansprache vor dem Eingehen gemischter Ehen zu warnen und den in solcher Ehe Lebenden ihre Pflichten anS Herz zu legen; 2) zu erklären: wenn ein evangelischer Christ bei Eingehung einer gemischten Ehe eine solche Gleichgiltigkeit gegen seine Confession bekundet, daß er . nicht mindestens die evangelische

, und namentlich die Jesuitenmissionen in der Stärkung und Kräftigung des eigenen Leibes, der protestan tischen Kirche zu suchen , sei, und motivirt von diesem Gesichtspunkte aus folgende Beschlüsse: Die Versammlung möge erklären: 1) Sie begrüßt mit herzlicher Freude daö edle, durch das Beispiel der heiligen Schrift und der Reformation empfohlene Werk einer all gemeinen Kirchenvisitatkon, welches der preußische Oberkkrchenrarh in die Hand genommen, erfleht für dasselbe den reichen Segen deS Herrn der Kirche

, und wünscht, daß allerorten der Geist der kirch lichen Obern zu gleichem Werk erweckt werde; 2) sie erkennt die von. den kirchlichen Behörden zu organisirende Reisepredigt als ein dringendes Bedürfniß der Kirche an; 3) sie wünscht dem Werke der Reisepredigt, welches von den freien Vereinen unternommen wird, die auf dem Grunde des Bekenntnisses der Kirche stehen, ein kräftiges Gedeihen. Im Laufe der hierauf folgenden/ lebhaften, und fesselnden Verhandlung wurde vom Profeffor Piper aus Berlin der ANtrag

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Der Burggräfler
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Page 2 of 14
Date: 07.08.1901
Physical description: 14
unter Mitwirkung der evangelischen Kirche vollzogen. Confirmiert wurden 1002 Kinder; 8472 Personen wurde das Abendmahl gereicht. Wenn bei den letzteren die 1002 Confirmanden nicht inbegriffen sind, kämen, auf die übrigen 69.000 Evangelischen nur 7470 AbendmahlSgäste oder 10 8 Percent; aber auch mit jenen, Kindern ergibt der Abend- mahlSbesuch noch nicht 13 Percent für die ge- sammten Gemeinden. — Man sieht, die Herren Pastoren hätten zu Hause genug zu thun und brauchten nicht in Oesterreich zweifelhafte

Schäfchen fangen. Enttärrseht. Die „Kreuzzeitung' ist über die Erfolge der „LoS von Rom'-Bewegung in Oesterreich enttäuscht. Sie schreibt in ihrer „Kirchlichen Bierteljahrsrundschau': „Bon der „LoS von Rom'-Bewegung haben wir längere Zeit nichts berichtet in der ausgesprochenen Er wartung, es möchte endlich eine zuverlässige Statistik bezüglich der Uebertritte veröffentlicht werden. Der evangelische Oberkirchenrath in Wien hat eine solche nun gegeben. Danach sind im Jahre 1900 zur evangelischen Kirche

A. B. und H. B. 5058 Personen übergetreten, im Jahre 1899 waren es 6385, in beiden Jahren zusammen also 11.443. Bei weitem die meisten kamen aus der katholischen Kirche, nämlich 10.746. Allerdings verloren die beiden evangelischen Kirchen durch Austritt in beiden Jahren 1578 Mitglieder, darunter 1380 an die katholische Kirche, die aber ihrerseits wiederum außer den oben genannten noch viele Mitglieder, deren Zahl allerdings nicht feststeht, an. die altkatholische Kirche- abgab. Der Gewinn der edängrlischen Kirche

und den Ausbau der Organisation der christlichen Arbeiterschaft Oesterreichs. Mut v«rtzeinr bleiben r, Nr. 23 der „Allgemeinen Evangelisch-Lutherischen Kirchen- zeitung' enthält den Ephoral-Bericht der Kceis- fynode Berlin-Land II, der mit aller wünschens werten Deutlichkeit die traurigen Zustände bei den Evangelischen in Berlin beleuchtet. Ge nannter Bericht' ist im AuSzuge wiedergegeben und con skaliert zunehmende Kirchenentfremdung und wachsende kirchliche Indifferenz. Von den 69.000 Evangelischen

der katholischen Kirche (!), welche unverkennbar mehr als bisher zür Unter drückung der Bewegung aufgeboten wird, zu zählen. Dahin gehört die wichtige Thatsache, dass die bisherigen Uebertritte Samenkörner sind, die bei einiger Keimkraft gute und reiche Früchte bringen können. Zuletzt und nicht zum geringsten fällt ins Gewicht, dass sich die Zeugnisse religiösen Interesse» und evangelischer Ueberzeugung mehren und als kräftig erweisen.' — Zum Beweise führt die „Kreuzzeitüng' den Abg. Dr. Eisen

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Volksblatt
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Page 1 of 4
Date: 31.07.1867
Physical description: 4
nicht; eS besteht bereits ein solches Gesetz, und dieses entspricht ganz den Ueber^engnngen und der Stellung, welche die Katholiken vermöge ihrer Religion einnehmen. Ein Anderes ist die Frage, ob andere Eonfessionen, z. B. die griechisch-orientalische Kirche oder die beiden evangelischen Eonfessionen, oder eine nicht christliche Eonfession das Bedürfniß fühlen, daß für sie neue Gesetze gegeben werden sollen, durch die ihre confessionellen Verhältnisse und speciell in Bezug auf 6he, Schule

der evangelischen Kirche beider Bekenntnisse, einige Paragraph?, weil eS sich um den Wortlaut handelt, vorlese. Redner verliest die bezüglichen §§. und fährt dann fort: Mein verehrter Herr Eollega zur Rechten, Professor Greuter, hat in der Adreßdebatte den Ausdruck gebracht: Wenn wir Katholiken bezüglich unserer Schulen das Angeführte hätten, vom Ortler bis zum Großglockner würden Freudenfeuer auf allen Bergspitzen leuchten! Nun frage ich aber, meine Herren, nachdem d.'N evangelischen Eonfessionen

haben, sondern, daß es einen anderen Weg zu demselben Ziele gibt; daß die Anträge, wie sie gestellt worden sind, mir ein verfehlter Weg zu sein scheinen. Ich kann die Sache nicht anders auffassen, als aus folgendem Gesichts punkte. Die vorgeschlagenen Gesehentwürfe können die Rechte der Katholiken oder die der andern christlichen Eonfessionen betreffen. Was die katholische Kirche anbelangt, so kommt mir vor. daß die Verhält nisse, welche erst durch diese Anträge, wenn sie znm Gesetze erhoben sein werden, geordnet werden sollen, schon geordnet

werden soll, katholischerseits dnrch diesen Ver trag schon geregelt. Es ist nämlich das Prinzip auSgesprvcheu, auf welches die Kirche nicht verzichten wird, daß dieselbe den Einfluß, den sie vermöge ihrer göttlichen Mission auf die Erziehung nnd den Unter richt der katholischen Jugend hat, ausübe. Dieser Einfluß ist aber der Kirche eben schon durch eine der Bestimmungen des erwähnten StaatSvertrages zuerkannt. Nach meinem Dafürhalten besteht also die Nothwendigkeit der Schaffung nener Gesetze für die Katholiken gar

, wie Sie aus dem Vorgeleseuen entnehmen können, aus kirchlichen Gründen diese Rechte in Bezug auf ihre Schulen eingeräumt worden sind, glauben Sie, diesen würde ein Dienst erwiesen, wenn sie nun auf ein Gesetz antragen, welches die Ablösung der Schule von der Kirche verlangt? Ich glaube, so wenig wird diesen Eonfessionen damit ein Dienst erwiesen, als uns Katholiken; sie können dafür so wenig dankbar sein, als wir. Wollen Sie den zweiten Punkt ins Auge fassen, meine Herren, nämlich den Gesetzentwurf, der da beantragt

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 20.03.1901
Physical description: 8
Preisgegeben worden, und führt besonders zwei Länder an, Baiern und Oesterreich, in denen der Beichtstuhl großes Unheil gestiftet habe. ' Nun sei an dieser Stelle an den streitbaren „Gottesmann', Pastor Graßmann in Stettin, und an seine fernen, und nahen Bundes- und Herzens brüder die Frage gerichtet: Woherl kommt das Sittenverderbnis in „evangelischen Landen', wo vom Beichtstuhl keine Gefahr droht? Halten wir einmal an der Hand der Geschichte einen Umblick in „evangelischen Landen

'! In einem meklenburgischen Vifitations- Protokolle heißt es: „Seit der Einführung des neuen Evangeliums gehen Gotteslästerung und die Sünde des öffentlichen Ehebruches und der Un zucht dermaßen im Schwünge, dass man zu So doma und Gomorrha nicht wohl gröblicher Exempel erfahren hat in „evangelischen Landen' — das neue Evangelium — ohne die- Beichte ge than: (Vergl. Lesker 102, Wiggers 117.) Luther klagt im Jahre 1532: „Wie man sieht, dass die Leute jetztnnd geiziger, unzüch tiger, frecher und ärger

an der .Tagesordnung.' In „evangelischen Landen' ohne die Beicht! Luther gibt uns ein Gesammtbild über den Stand der „evanglifchen Lande', wenn er sagt: „Deutschland sührt nach der Verkündigung des neuen Evangeliums ein durchaus eitel Säuleben, dass wenn man es malen sollt, so müsste man es einer Sau gleich malen.' (L. sämmtl. W., Erl. Ausgabe 36, 300.). — Ohne die Beicht! Graßmann behauptet verleumderischer Weise, dass die Mehrzahl der katholischen Geistlichen durch die Beicht schlecht werde. Die evangelischen

Visitatoren in der Chnr- pfalz berichteten von den evangelischen Pfarrern nach der Einführung der Reformation: „Viele Pfarrherren führen ein unzüchtig Leben, woraus gar schimpfliche Reden bei den Papisten entstehen.' (Janssen 3. Band 738. 4. Band 41.) — Ohne die Beicht! Graßmann behauptet, dass die Hälfte der katholischen Frauen und Jungfrauen durch die Beicht verführt werden. Nach der Einführung des neuen Evangeliums in Brannfchweig hat ein Pastor aus der Kanzel erklärt, „in seiner Pfarrei gebe

ist und fluchen wie die Landsknechte, ich geschweige der schandbaren Wort und ärgerlichen groben Sprüchwort, die immer eins vom andern hört und lernt. (Luthers 1. Werk. Franks. Ausg. 6. 401.) So keusch die Frauen und Jungfrauen in evangelischen Landen — ohne die Beicht! Nachdem die Früchte des neuen Evangeliums in den evangelischen Landcn so „trostreich' waren, ist .es da zu verwundern, wenn auch dort wieder die Sehnsucht nach der abgeschafften Beicht wach wurde. Im Nürnberger Stadtarchiv liegt

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 14
Date: 20.09.1901
Physical description: 14
nicht gelöst: nur mit den Wiener Positionsgeschützen wurde eine vortreffliche Wirkung erzielt, besonders die Eerasitgrauaten wirkten über alle Erwartung, sie durchschlugen glatt ein 2,8 Meter starkes Mauer werk. Wie die „Ostd. Nundsch.' mittheilt, ist vom k. k. evangelischen Oberkirchenrath A. B. und H. B. nnter dem 31. Angust ds. Js., Zahl 2981, eine Uebersicht über sie Uebertritte zur und die Austritte aus der evangelischen Kirche für das 1. Halbjahr 1901 zusammenge stellt worden. In dem genannten

Zeiträume sind im Amtsbereiche des Oberkirchenrathes überge treten: Zur evangelischen Krche A. B., und zwar: 1. Ans der römisch-katholischen Kirche 2819 Personen, 2. aus anderen Bekenntnissen 129 Per sonell, im Ganzen 2948 Personen; L. Zur evan gelischen Kirche H. B. und zwar: 1. Aus der römisch-katholischen Kirche 216 Personen, 2. aus andereil Bekenntnissen 30 Personen, im Ganzen 246 Personen. Somit sind im ersten Halbjahre 1901 zur evangelischen Kirche A. B. und H. B. übergetreten 3194 Personen, davon

aus der rö misch-katholischen Mrche 3035 Personen. Dagegen sind im ersteil Halbjahre 1901 aus der evangel. Kirche A. B. und H. B. ausgetreten 500 Per sonen. Davon in die römisch-katholische Kirche 451 Personell. Es ergiebt sich demnach im erstell Halbjahre 1901 für die evangelische Kirche H. B. und A. B. ein Zuwachs von 2694 Personen, und speziell im Verhältnisse zur römisch-katho lischen Kirche von 2584 Personen Nach den früheren Ausweisen des evangelischen Oberkirchen rathes stellt sich das bisherige

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 6
Date: 17.08.1900
Physical description: 6
an und gab soeben ein Werk über den Krieg in Südafrika heraus, von welchem vor kurzem der vierte Theil erschienen ist. Zur Uebertrittsbewegung. Laut der amtlichen Zusammenstellung der Ueber tritte zur evangelischen Kirche beider Bekennt nisse, wie sie vom k. k. Oberkirchenrathe mit Erlaß vom 29. Juni 1909, Z. 1874. den Pfarr ämtern bekannt gegeben wurde, sind während der Zeit vom 1. Juli 1899 im Amtsbereiche des Oberkirchenrathes der evangelischen Chri stengemeinde beigetreten: a) Zur evangelischen

viertels 1900, also in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. März, sind im Amtsbereiche des Ober kirchenrathes zur evangelischen Kirche A. und H. B. übergetreten 1280 Personen. Die Zahl der Austritte aus der protestantischen Kirche pro 1899 beträgt 765, davon 675 in die rö mische Kirche, wonach sich im Jahre 1899 für die evangelische Kirche A. und H. B. ein Zu wachs an Seelenzahl per 5620 und im Ver hältnis zur römisch-katholischen Kirche per L372 Personen ergibt. Pfarrer Jska — verhaftet. Der „Ostd. Rdsch

Kirche Augsburger Bekenntnisses, und zwar: aus der römischen Kirche 1240 Männer. 782 Frauen und 539 Kinder (unter 7 Jahren), also 2661 Personen; aus anderen Bekennt nissen 142, zusammen daher 2703 Personen, b) In die evangelische Kirche helvetischen Be kenntnisses, und zwar: aus der römischen Kirche 88 Männer, 86 Frauen und 37 Kinder (unter 7 Jahren), also 211 Personen; aus anderen Bekenntnissen 22, zusammen daher 233 Personen; im Ganzen sind also inner halb des zweiten Halbjahres 1899 zur evan

gelischen Kirche Augsburger und helvetischen Bekenntnisses 2936 Personen übergetreten. Da während des ersten Halbjahres 1899 (1. Jänner bis 30. Juni) insgesammt 3449 Per sonen — davon 3275 aus der römischen Kirche — in die evangelische Kirche A. und H. B. übergetreten sind, so ergibt sich für das ganze Jahr 1899 als Zahl der Uebertritte in die evangelische Kirche A. und H. B. in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern 6385, davon aus der römischen Kirche 6047. Während des ersten Jahres

.' wird aus Prag unter dem 14. d. M. gemeldet: Der bekannte Agitator und Borkämpfer für eine tschechische Los von Rom- Bewegung und Anschluß der Tschechen an eine eigene romfreie Nationalkirche, Pfarrer Dr. Johannes Jska, wurde gestern nachmit tags bei einer im Konviktsaale in der Berg steingasse stattgefundenen Versammlung ver hastet. Pfarrer Jska sollte heute in Rabls Saal in Wien am Fleischmarkt mit den ersten in Wien aus der römischen Kirche ausgetre tenen Tschechen Gottesdienst abhalten

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Volksblatt
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Page 4 of 16
Date: 25.04.1903
Physical description: 16
, welche bei der Vorstehung sich angemeldet hatten undGemeindebeiträge gaben, aufgeführt; etwa 100 davon wohnten in Innsbruck selbst, beziehungsweise in dessen nächster Umgebung. Ehe wir die weitere Entwicklung der beiden protestantischen Gemeinden, welche hiemit sür Tirol gestattet worden waren, ins Auge fassen, müssen wir die Regierung und Einrichtung (Verfassung) der evangelischen Kirche in Österreich etwas näher kennen lernen.') Von Anfang an ») Zobl a. a.O., S. 340. z) Wenn wir von einer „evangelischen Kirche

des einen (wie z. B. in Meran des augsburgischen) Bekenntnisses besteht, so gewährt diese doch allen Evangelischen anderer Bekenntnisse Anteil an den kirchlichen Gnadenmitteln und Teilnahme an allen Anstalten und Gerechtsamen der Gemeindet) Die Gemeinde Innsbruck bezeichnet sich ausdrücklich als „evangelische Kirchengemeinde A. u. H. K.' (— augsburgischer und helvetischer Konfession) — eine sür uns Katholiken unverständliche Religions- mengerei.2) Um die Einrichtung und Verfassung der evan gelischen Kirche zu verstehen

als summus episoopus zu. Doch be schränkt sich das landesherrliche Episkopalrecht in Österreich darauf, daß der Kaiser das Oberauf- sichts- und Verwahrungsrecht über die evangelische Kirche ausübt, sowie die Bestätigung der Super- 1) Vgl. die Jahresberichte der evangelischen Gemeinde A. B. Meran; Korrespondenz!», für d. kath. Kl. Äst. 1899, Nr. 23. . 2) über einige protestantische Gemeinden in Österreich, die nicht anerkannten Bekenntnissen zugehören, s. Korrespon- denzbl. f. d. kath. Kl. Öst. a. a.

Seite 4 vor. Wieder erdröhnten die Pöller und unter dem Geläute der Glocken ging'S zur festlich geschmückten Kirche, wo die Jnstallationsfeier mit Ablaßgebet und heiligem Segen geschlossen wurde. Ein kräf tiges inultos aimos!' dem neuen Herrn Ex- posituS! Brixen, 20. April. (Turnverein.) Der hiesige Turnverein veranstaltete vergangenen Sonn tag und Montag zwei Theatervorstellungen im Saale zum „goldenen Adler', und zwar wurde das Volksstück aus den Tiroler Bergen: „Im Himmelhof

. Nach zwei Jahren eitlen Wartens wandten sich dann die Meraner Prote stanten am 7. November 1873 mit einer Petition an den Reichsrat behuss Aushebung der Beschränkungen, welche in Tirol der evangelischen Gemeindebildung im Wege standen. Wieder vergingen zwei Jahre darüber, aber dann sollten die Protestanten in Tirol auch den Ersolg sür ihre Bemühungen schauen. Wer ihnen dazu verholsen hat und in welch ein facher Weise dabei vorgegangen wurde, wissen wir schon; und auch das wissen wir, daß nicht bloß

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 8
Date: 11.04.1861
Physical description: 8
» Grenzen hinaus- Ä a ch t r u g. Wien, 9. April. Der Kaiser hat mit Patent vom 8. April den Evangelischen beider Konfessionen die grundsätzliche Gleichberechtigung nach allen Richtungen des bürgerlichen nnd politischen Lebens neuerdings be stätigt. Es wird neuerdings vollständige Autonomie der Evaugelischeu, Berechtigung Schule» u»d Kirche» nach Bedürfniß unbehindert zu errichte», Kirchen- u»d Schulvermogen anstandslos zu erwerben, nnd dieses wie alles Stiftungen autonom zu verwalten, zugesichert

der bisherigen Konsistorien in Wien, Gencral- synode. Bei Regelung der kirchlichen Angelegenheiten ausschließlich die Grundsätze ihrer eigenen Kirche maßgebend. Ehesachen vorläufig noch uach bürger lichem Gesetzbuch nach Feststellung des evangelischen Eherechtes und der Übergangsbestimmungen, aber ansschließlich vou evangelischen Kirchengerichten ent schieden, wie anch alle kirchlichen Streitigkeiten der Evangelischen diesen Gerichten zugewiesen. Assistenz der Behörden zur Durchführung der Kirchenbcschlüsse

der Nationalitäten in Kirche, Schule und Amt. 6) Gleichwie die Unterfertigten den Interessen des GesammtstaateS den Vorrang vor denen ihres engere» Vaterlandes einräumen, so fordern sie auch die gleiche Anerkennung durch alle anderen Länder des Reiches. Sie erklären ferner alle diese Länder für vollkommen, gleichberechtigt unter sich, nnd leugnen jede» Anspruch auf irgend eine Unterordnung oder Einverleibung. 7) Die Uuterzeichuctc» halten es für wünschens- werth, daß die auswärtige Politik Oesterreichs

. Freiheit von allen Beiträgen zu Kirchen- nnd Schulzwecke anderer Glanbensbekenntnisse. Freie Wahl der Pfarrer und der Superintendenten, letztere mit Vorbehalt der kaiserlichen Genehmigung. Be- fugniß sowohl selbst Vereine zu kirchliche« Zwecken zu bilde», als sich solchen Vereinen im In-n»d Aus lande anzuschließen. Beiträge vom Staatsschatz zu KircheU- und Schulzwecke» der Evangelischen. Glie derung in Presbyterien, Senorials-Superintendenzen, Oberkircheurath aus Evangelischen beider Konfcssionen statt

zugesichert. Laudesfürsilichcs Oberaufsichtsrecht in höchster Instanz dnrch Se. Majestät, beziehungsweise des Ministerittlns unter Anziehung einer lediglich aus Evangelischen beider Bekcuutnissc bestehenden Abthei lung ausznübe». Aufhebung aller etwa noch bestehen den der Gleichberechtigung der Evangelische» wider streitenden Nerordnuiigen. (A. Z.) ' - Brn » »,- 9. April. Der Läiidtag beschloß durch eine Deputation an Se/Majestät den Kaiser eine Dank adresse zn senden. (A. Z.) Tro ppan, S. April

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 19.04.1905
Physical description: 8
sich von der evangelischen Kirche ab und den Sekten zu. Ist daran das Zentrum schuld? Nein, sie tun es, weil sie in der evangelischen Kirche das nicht finden, was sie suchen. Anstatt das Volk innerlich zu er bauen und nach Kräften eine weit- und tiefgreifende Gemeinschaft der durch den gleichen Glauben Ver bundenen herbeizuführen, gibt man ihm vielfach Steine für Brot; indem man es füttert mit dem Haß gegen Andersgläubige, ohne damit mehr zu erreichen, als daß die anderen ihre Organisationen nur noch fester

Kortleitner, Prälat Weißsteiner, Vorsteher Lanz ?c. (Siehe Korr.) ^ Ausland. * Gegen den Evangelischen Bnnd und sein hetzerisches Treiben finden sich auch vereinzelt 'Stimmen im protestantischen Lager; das „Frank. Volksbl.' schrieb vor kurzem folgendes: „Ueber kurz oder lang wird sich die zwingende Notwendig keit ergeben, diesem irreführenden Pastorenbund einem wirklichen Evangelischen Volksbund entgegen zustellen. Dieser Volksbund hätte vor allem rück haltslose Kritik zu üben an den bei uns bestehen

den innerlichen Verhältnissen. Wenn es heute bei vielen evangelischen Geistlichen bis in die Redaktion des,Christenboten' hinein zur Mode geworden ist, lediglich in der Bekämpfung Roms die Haupt aufgaben des evangelischen Glaubens und Lebens zu erblicken, so kann man ihnen mit Recht das Wort Christi vorhalten: Du Heuchler, was siehest du aber den Splitter in deines Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in Deinem Auge? Haben wir wirklich gar nicht nötig, vor der eigenen Türe zu kehren? Viele wenden

und mächtiger gestalten.' Was sagen die Herren vom Evangelischen Bund zu dieser Auslassung, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt? * Ueber die Lage im chinesischen Meere hat sich der englische Admiral Sir John Colomb einem Interviewer wie folgt geäußert: „Wenn es wahr ist, daß einige der japanischen Schiffe mit der russischen Flotte Fühlung halten, so könnte man daraus schließen, daß es die Absicht der Japaner ist, die Russen zu beobachten, aber nichts zu tun, bis sie sie soweit wie möglich

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