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Tiroler Post
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Page 10 of 12
Date: 23.08.1899
Physical description: 12
kommen, verräth der „Berliner Evang. Kirchl. Anzeiger" in folgender Weise: „Nach dem in einem ganz katholischen Marktflecken in Oesterreich ein angesehener Bürger mit seiner Frau und den fünf Kindern den Entschluss fasste, überzutreten, und seinen Austritt aus der römischen Kirche angemeldet hatte, bat er den Geistlichen der nächsten evangelischen Ge meinde, in seiner Wohnung einen Vortrag über die Unterschiede der römischen und evangelischen Kirche zu halten, zu welchem sich auch viele Bürger

der „evangelischen Kirche" aus genommen! Das geht ja prompt; es erinnert in der That an amerikanische Eheschließungen und Ehescheidungen. Und nun wundert man sich noch, dass einer solchen Proselytenmacherei katholischerseits kein Gewicht beigelegt wird! Die Errichtung eines neuen Bisthums in Böhmen mit dem Sitze in Eg er findet auch unter dem czechischen Klerus Anklang, wie ein von einem „czechischen Geistlichen im Eger- lande" Unterzeichneter Artikel in dem czechischen christlichen Blatte „Obrana" zeigt. Darin

und Bauern einfanden, von denen mancher bis zu Thränen gerührt war. (!) Am Schlüsse des Vortrages erklärte sich eine andere, aus drei Personen bestehende Familie und ein einzeln stehender junger Mann bereit, gleichfalls überzutreten. Am Nachmittage desselben Tages fand die feierliche, mit einem Gottesdienst ver bundene Aufnahme der Neuübergetretenen in die evangelische Kirche statt." Also nach einem einzigen Vortrage werden Leute, die bis dahin nichts vom Protestantismus gehört haben, in den Schoß

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 6
Date: 16.04.1861
Physical description: 6
Gemeinde ihres Bekenntnisses. Ferner ist den Evangelischen der Bezug und Gebrauch evangelisch-religiöser und theologischer Bücher, insbesondere der heiligen Schrift oder der Bekenmniß-Schrif» ten. uuverwehrt. §. 3. Die Vertretung und Verwaltung der evangelischen Kirche sowohl augsburgischen als helvetischen Btkenninisse» gliedert sich nach den vier Abstufungen: der Pfarrgemeinve (OttSgemeinde), deS Seniorate» (BezirkSgemeinde), der Superintendenz (Landesgemeinde) und der Gesammtgemeinde

» vom kirchlichen Standpunkte bleibt der kirchlichen Ge setzgebung vorbehalten. Z. 1Z Die evangelischen Glaubensgenossen können nicht verhalten werden, zu Kultus- und UnterrichtSzwecken oder WoylthätigkeitSanstalten einer andern Kirche Beiträge zu leisten. Stolgebühren und ämtliche Leistungen an Geld, Naturalien und Arbeit von Seite der evangelischen an katho lische Geistliche, Meßner und Schullehrer oder für Zwecke de» katholischen Kultu» stnd un» bleiben aufgehoben Aus nahme» von dieser Befreiung treten

eine durch Vorschrift oder Ucbung bestimmt» Entlohnung zu ent richten ist. z. 14. Für die Evangelischen beider Bekenntnisse stnd bei der Regelung und Handhabung ihrer kirchlichen Angelegen heiten ohne Ausnahme lediglich und ausschließend die Grund sätze ihrer eigenen Kirche m ißgeben». Zn Ehefachen haben vorläufig die Bestimmungen de» allgemeinen bürgerlichen Ge setzbuches über Ehehindernisse un» Eheverbote in Wirksam keit zu bleiben. Nach Feststellung de» materiellen und for mellen protestantischen Eherechte

Kirche wird — div Unserer eigenen Beschlußnahme vorbehalten»» Fälle ausgenommen - i» höchster Instanz durch Unser Ministerium, in welchem für die evangelischen Unterrichts- un» CultuSangelegenheiten eine eigene, auS evangelischen Glaubensgenosse» gebildet» Abthei lung fortbestehend wird, nach den in diesem Patente festge stellten Grundsätzen ausgeübt werden. Die Leitung der evan gelischen Schulen und die Ausübung der obersten ftaatlichen Ausficht über dieselben kann nur Männern anvertraut wer

. Von der k. k. Statlhal- terei fir Tirol und Vorarlberg. ' ' ' ' ° . . Amtliches , Kaiserliches Patent vom 3. April 13kl. Wir Franz Zoseph der Erste, von Gotte» Gnaden Kaiser von Oesterreich ic. »c Finoen m der Abficht,, um Unseren evangelischen Untertha nen des augSdurgischen und helvetischen Bekenntnisse» in den nachbenannten Ländern, als: dem Erzherzogthume Oesterreich ,ov und-unter;der EnnS, dem Herzogthume Salzburg, dem Herzogthume Stetermark, den Herzogthümenr Kärnthen und Krain, der gesürsteten Grafschaft Görz

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 13.04.1861
Physical description: 6
- oder Tochter-) Gemeinde bilden, gehören zu der ihnen am nächsten liegenden Gemeinde ihres Bekenntnisses. Ferner ist den Evangelischen der Bezng und Ge brauch evangelisch-religiöser nnd theologischer Bücher, insbesondere der heiligen Schrift oder der Bekenntniß- Schristen, unverwehrt. 8. 3. Die Vertretung nnd Verwaltung der evan gelischen Kirche sowohl angsburgischeu als helvetischen Bekenntnisses gliedert sich nach den vier Abstufungen: der Pfarrgemcindc (Ortsgemeindc), des Seniorates (.Bezirksgeincinde

Staudpunkte bleibt der kirchlichen Gesetzgebung vorbehalten. 13. Die evangelischen Glaubensgenossen können nicht verhalten werden, zn Knltns- nnd Unterrichts- zwecken oder Wohlthätigkeitsanstalten einer anderen Kirche Beiträge zn leisten. Stolgebühren und ähnliche Leistungen an Geld, Naturalien und Arbeit von Seite der evangelischen an katholische Geistliche, Meßuer und Schullehrer oder für Zwecke des katholischen Kultus sind und bleiben aufgehoben. Ausnahmen von dieser Befreiung treten nnr

eine dnrch Vorschrift oder Uebnng bestimmte Entlohnung zu entrichten ist. 8. 14. Für die Evangelischen beider Bekciiiitnissc sind bei der Regelung nnd Handhabung ihrer kirch lichen Angelegenheiten ohne Ausnahme lediglich nnd ausschließend die Grundsätze ihrer eigenen Kirche maß gebend. In Ehesachen haben vorläufig die Vestimmnngen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über Ehe- Hindernisse nnd Eheverbote in Wirksamkeit zn bleiben. Nach Feststellung des materiellen nnd formellen protestantischen

» dalbj.ihri^ ^ ii. kr., vcr P.'st bezogen 2 ii. N» kr. öilerr. Währung 8^. Innsbruck, Samötaq den IS. April 1861. Amtlicher Theil. kaiserliches Patent vom 3. April 1861. Wir Fran^ Joseph der Erste, von Gottes Gnideil Kaiser von Oesterreich ic. ic. ^»dcil in der Absicht, nm Unseren evangelischen Un terthanen des aligsburgischen und helvetischen Bekennt nisses in den nachbenannten Ländern, als: dem Erz- herzogthume Oesterreich ob und uuter der Enus, dem Herzogthnme Salzburg, dein Herzogthumc Steier- mark

vom 26. Dezember 1848 (N. G. B. 1849 Ergänznilgsband Z. 107), sowie in Unserem Patente vom 31. Dezember 1831 (N. G. B. Stück II Z. 3) zuerkannte und in Unserem Di plome vom 2V. Oktober 186V (R. G. B. 1860 Stück I.IV Z. 225) ueuerdings zugesicherte prinzipielle Gleichheit vor dem Gesetze auch hinsichtlich der Be ziehungen ihrer Kirche znm Staate in unzweifelhafter Weise zu gewährleisten und um den Grundsatz der Gleichberechtigung aller anerkannten Konfessionen nach sämmtlichen Richtungen deö bürgerlichen nnd

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Der Burggräfler
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Page 5 of 22
Date: 19.11.1910
Physical description: 22
, indem er ihn protestantisch einweihen lieg; nachdem er ihn von 1861 bis 1864 selbsiverwaltet hatte, übergab er ihn 1864 der evangelischen Kirchen, vorstehung nicht als Eigentum, aber in Ver waltung und Besitz, damit die Protestanten aus den Friedhofstoren Einnahmen für ihre kirchlichen Be dürfnisse erhalten. Und sie machten mit dem Friedhof ein glänzendes Geschäft nicht bloß durch Beerdigung der Leichen evangelischer Konfessions genossin, sondern auch der Angehö-igen der russisch- orthodoren Kirche. Eist am 15 Dez. 1871

schön und billig vor. Die katholische Kirche würde der Stadt gemeinde für eine ähnlich entgegenkommende Be handlung, wie sie der evangelischen Kirchengemeinde in der Friedhossfrage zuteil wurde, sicher besseren Dank wissen, als ihn die Protestanten, wie die an- geführten Tatsachen beweisen, abgestattet haben und abstatten. jokale« tntfr Chronik. Meran, 18. November. Merauer Fremdeuliste Nr. 22 verzeichnet 7662 Parteien mit 12.126 Personen, um 1392 Parteien mit 2240 Personen mehr wie um die gleiche

schon im Dezember 1895 (laltgcfunben und er geben, daß damals schon nur mehr Platz für vier Grabstellen vorhanden war, so datz aus diesem Grunde von der evangelischen Kirchenge meinde sofort an die Errichtung des neuen evan gelischen Friedhofes geschritten und bi» zu dessen Herstellung zu einem Provisorium die Zuflucht ge- nommen wurde. Auch der gegenwärtige Herr l. l Bezirksarzt, Dr. Neuhauser, hat, wie er un» Mit teilen läßt, in einem amtlich ihm aboerlangien Gut achten entschieden

gegen eine Weiterbeerdigung im alten evangelischen Friedhose sich ausgesprochen und die» auch begründet. Daß bei der Sachlage und nach all den vorausgegangenen Vorkommnissen die Sperrung nicht auch des evangelischen alten Fried hofe» durch die Gemeinde Untermais erfolgt ist, bleibt eine Unbegreiflichkeit. Die Stadtgemeinde Meran selbst hätte die Sperrung de» sogen, alten evangelischen Friedhofes durchführen können, wenn auch nicht aus sanitären Gründen, so doch als Eigentümerin des Grundes. Sie hat 1861 vom Spitalsonde

und die Ueberlassung an die Protestanten wurde nicht verfocht. Bekanntlich hat die evangelische Kirchengemeinde bei der Grundbuchsanlegung den evangelischen Fried- Hof als ihr Eigentum angemrldrt, obwohl sie ihn niemals erworben hatte und dies auch wissen mutzte, indem unlängst vorher bei der kommissionellen Friedhofsbegehung am 4. Dez. 1895 im Beisein der Vertreter de» evangelischen Presbyteriums, Kurators Alfred Ertl und Albrecht Gumprecht, die das bezüg liche Protokoll auch mitgefertigt haben, feftgestelll

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Alpenländer-Bote
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Page 11 of 20
Date: 19.04.1931
Physical description: 20
hat in einer Entschließung zur Konkor datsfrage Stellung genommen. Sie erinnert zunächst an die grundsätzliche Einstellung der evangelischen Kirche gegenüber allen Konkordatsbestrebungen, daß diese im Widerspruch mit dem reformatorischen Gedan ken von der Souveränität des Staates gegenüber der Kirche stehen. Sollte jedoch der Abschluß eines neuen Konkordates zwischen der österreichischen Bundesregie rung und der katholischen Kirche bevorstehen, so for dert die Hauptleitung, daß sich seine Bestimmungen be schränken

mit ihrer Begleitung eine Anzahl weißgekleideter Mädchen folg ten der mit feurigem Spiel voranziehenden Musik kapelle über den von Neugierigen erfüllten Marktplatz zur Kirche. Diese selbst prangte infolge der vereinten Bemühungen der ehrw. Kreuzschwestern und des Mes nerehepaares im Festschmucke. Der Chor führte in gu ter Besetzung eine prächtige Festmesse auf. Der Orts- psarrer, Hochw. Herr Alois Einberger, hielt an die Ju belpaare eine längere Ansprache, in welcher er die Be deutsamkeit des seit Menschengedenken

nicht mehr in der Pfarrkirche vorgekommenen Ereignisses gedachte. Nach dem Auszuge aus der Kirche richteten beim Leh- nerschen Gasthause der Hauptmann der Bürgergarde, die zwei Ehrensalven abgegeben hatte, die Obmänner des Veteranenvereines und der Musikkapelle sowie die Wehrführer der drei Feuerwehren, der erste Ge meinderat im Namen des Gemeindeausschusses und der Marktvorsteher die herzlichsten Glückwünsche an das Jubelpaar. Traunviertel. Letzten Mittwoch früh wurde die 19 Jahre alte Kindergärtnerin

man das Vieh auszubringen, von dem nur ein Stück zugrunde ging; verbrannt sind jedoch sämtliche Fahrnisse und Futtervorräte, ebenso im Hausstock alle Kleider der Dienstboten und ein Teil jener der Besitzer, ferner der größte Teil der Einrichtung. Der Schaden beläuft sich aus ungefähr 22.000 8, dem eine Versicherung von 14.500 8 gegenübersteht. Die Brandursache dürfte in schadhaftem Kamin zu suchen sein. Men und MdeMemW. Wien. Die Hauptleitung des Evangelischen Bundes für Oesterreich

auf die Regelung der kirchlichen Vermögens angelegenheiten, die Besetzung der hohen kirchlichen Aemter und auf die Sicherstellung des Religionsunter richtes an den öfsentlichen Schulen. Da ist wohl die Frage angebracht: Was geht den Evangelischen Bund eine"Vereinbarung zwischen dem Vatikan und den Ka tholiken Oesterreichs an? In der Entschließung heißt es u. a. auch, daß die EhegesetzgeLung den Staat allein angehe. Be: den Katholiken ist das nicht der Fall, weil die Ehe zwischen Katholiken nicht bloß

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 16.04.1861
Physical description: 6
gelischen Oberkirchenrath lediglich zu dem Zwecke in Wirk samkeit zu setzen, damit der evangelischen Kirche deS augS- burgifcken und helvetischen Bekenntnisses der Uebergang Won der bisherigen Verfassung zu den beantragten presbyterialen Einrichtungen, und in weiterer Folge die Wahl ihrer Abge ordneten zur ersten General-Synode organisch ermöglicht und aus dieser Synode, welche so bald als möglich einzuberufen ist. die Gelegenheit gegeben werde, mit freier Benützung deS in der Verordnung gebotenen

Materials die zur definitiven Feststellung, Vervollständigung und Einführung der Kirchen verfassung geeignet erachteten Gesetzentwürfe zu formuliren und Sr. k. k-Apostolischen Majestät^urMerhöHsten Schluß fassung vorzulegen. Zugleich > haben, Se.- k.. k.' Apostolische Majestät dem StaatSminister > .hie. E^ächttgung' zu ertheilen geruht,^iu Absicht aus,.die Regelung der Verhältniße der evangelischen Kirche augöburgischen und Helvetischen Bekennt- niMj zu. den, übrigen AeligionS-Gisellschästen w»d i»«bts

z. 18. Dir evangelischen Kirchengemeinden <Pfarrer, Se- niorate und Superinlendenzen) find berechtigt, Eigenthum auf jede gesetzliche Weise zu erwerben. z. 19. Der Besitz u. Genuß der für.ihre Airchen-, Unterrichts- und WohlthötigkeitS-Zwecke bestimmten Anstalten.Stifmngen und Fonde ist ihnen gewährleistet. Stiftungen für evange lische Airchen-,Schul- und Wohlthätigkeits-Anstalten dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß verwendet/werden. -Streitigkei ten über die Bestimmung und Verwendung von.Kirchen

- Schul, und StiftungS-Vermogen werden von den kirchlichen Gerichtsbehörden entschieden. ! §. 20. Die Evangelischen beider Bekenntnisse, werden zur Bestreitung ihrer kirchlichen Bedürfnisse, abgesehen von dem- jenigen, «aS bisher schon aüS Staatsmitteln für evangelische Unterrichts- und EulluSzwecke geleistet worden ist, jährliche Beiträge auS dem Sta-usschatze erhalten, wie Wir dies be reit« mit Unserer Enischließung vom II. Mai 1860 ausge sprochen haben. > §. 21. An evangelischen Lehranstalten

, welche auö Staats mitteln errichtet wurden und gemäß Unserer Abficht künftig errichtet werden sollen, können nur Angehörige des einen oder deö andern evangelischen BekentnisseS angestellt werden. T- 22. Evangelischen ist «S gestattet, Lehranstalten des evan gelischen Auslandes unter Beobachtung der allgemeinen ge setzlichen Vorschriften frei und ungehindert zu besuchen. Z. 23. Zur Förderung ihrer kirchlichen und Unterrichts» zwecke können'die Evangelischen, mit Beachtung der gesetzli chen Bestimmungen

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Der Burggräfler
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Page 5 of 14
Date: 07.04.1894
Physical description: 14
. Denn, wenn diejenigen Personen, die dem evangelischen Volte gerade in unserer Zeit ein Beispiel vou Glauben-treue und Festhalten an der evangelischen Wahrheit geben sollten, durch Hin laufen zu Dominikanermönchen ihre Haltlosig keit bekunden, was soll der gemeine Mann thun, der b-Sher in Schlichtheit und Ausrichtigkeit seine evangelische Kirche besuchte und dort Wahrheit und Trost in allen Lebenslagen zu finden glaubte! Wahrhaftig, von dem Gebühren jener dem Namen nach evangelischen Aristokratie bis zum for mellen

Uebertritt zur römischen Kirche ist nur ein keiner Schritt, und wie verderblich und zerstörendauf die evangelische Kirche ein solches Beispiel wirken mag. wer kann es ermessen? Auch in dem verflossenen Jahre ist hier eine Anzahl Uebertritle Evangelischer zur katholischen Kirche zu verzeichnen gewesen, denn die römische Pro paganda wirkt mächtig in Meran. Hat sie sich doch sogar in den Kreis der Vorsteher der evangelischen Gemeinde Meran» zu drängen ver standen, von denen Einzelne

Vor theil auf die eine oder andere Seite allezeit zu treten bereit macht. DaS sind traurige Zu stände in Meran, welches die erste und einzige evangelische Kirche in Tirol auszuweisen hat, die schöne, erst vor zehn Jahren erbaute ChristuS- kirche! Möchte doch den evangelischen Gemeinde mitgliedern, allen ohne Ausnahme, da» Beispiel der armen evangelischen Zillerrhaler vor Augen stehen, welche Ende der Dreißigerjahre lieber Haus und Hof in ihrem schöne» Tirol verließen, als daß sie untreu wurden

». Die „Die Kirchl. Korresp.', Organ des evangeli schen Bundes, Pionnier des modernen »prote- staatischen Geister', enthielt neulich folgenden Erguß: „Gerade die PassionSzeit wird von der römischen Kirche mit Vorliebe benutzt, durch die Pracht ihrer Zeremonien gedankenlose und charakterlose Protestanten zu blenden. Beredte und kluge römische Priester wissen die Segnun gen deS MariendiensteS in der römischen Kirche mit berückenden Farben zu schildern. Auch in Meran, werden alljährlich in der PassionSzeit

Dominikaner von der Kreme der protestanlifchen Bevölkerung Meran-, von Herren und Damen, besucht wurde? daß die protestantische Aristo kratie jene Vorlesungen nicht nur mit Eifer hörte, sondern auch — um nur Eine« anzufü hren — nach Schluß derselben von der de n Zuhörern behufs Anbetung emporgehattenen Monstranz die Kniee beugte? — DaS zeugt doch sicher von einem traurigen Verfall des evangelischen Be wußtseins, daS jeden wahrhaft eoangel. Christen mit Beschämung, Trauer und Abscheu erfüllen muß

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Der Burggräfler
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Page 2 of 12
Date: 10.08.1910
Physical description: 12
bemüht bleibt, unbeirrt von Urteilen Unberufener die Rechte der evangelischen Kirche zu wahren. Die k. k. Regierung ist sich ihrer Pflicht, die evangelische Kirche und die Angehörigen derselben in den ihnen gewährleisteten Rechten zu schützen, wohl bewußt, wie sie auch entschlossen ist, innerhalb ihres gesetz lichen Wirkungskreises und ihrer Machtsphäre jede tatsächliche Verletzung der klaglosen und guten Beziehungen zwischen den einzelnen Kon fessionen energisch zurückzuweisen. Wae die übrigen

in den erwähnten Berichten vorgebrachten Anregungen, Wünsche und Beschwerden anbelangt, so wird die Regierung dieselben einer objektiven und sorgfältigen Würdigung unterziehen ' Der Kultus- und llnterrichtsminister bescheinigt also dem evangelischen Obcrkirchenrat, daß die katho lischen Bischöfe den religiösen Frieden gestört hätten, weil einzelne den lateinischen Wortlaut des päpst lichen Rundschreibens ihren Geistlichen zur Kenntnis gebracht haben. Er sagt dies nicht frei und männlich heraus

amtlicher Erhebungen, welche die „Beunruhigung' der Protestanten ergeben hätten, sondern einfach auf die Anklage des evangelischen Oberkirchenrates hin, welcher die angebliche „Beunruhigung' der Pro- testanten erfunden und der Regierung vorgetragen hat. Was dieser Oberkirchenrat sagt, glaubt die sonst so mißtrauische Regierung aufs Wort, weil sie daraus eine erwünschte Gelegenheit schöpfte, den katholischen Bischöfen eins anzuhängen und dadurch bei den Freiheitlichen mehr zu „Ansehen' zu kommen

in der Monarchie tatsächlich systematisch unter graben und gegen die in Oesterreich doch auch gesetzlich anerkannte katholische Kirche eine Hetze aufsühren, die an Gemeinheit und Verlogenheit das Menschenmögliche leistet. Vergebens haben dte Katholiken in ihrem Kampfe um den konfessio nellen Frieden sich an die Regierung gewendet, daß sie dem alle Leidenschaften aufpeitschenden Vorgehen der Abfallspastoren Einhalt gebiete. Die Regierung rührte sich nicht, auch dann nicht, als sie sah

, daß diese von den Protestanten betriebene Abfallsbe wegung sich in den Dienst jener politischen Partei -stellte, deren Streben die Loerelßung der deutschen Kronländer von der österreichischen Monarchie ist. Die Regierung wehrte nicht dem Zuzug reiche- deutscher Pastoren und Vikare, die unter Führung des bekannten Oesterreichfelndes Kirchenrat Meyer von Zwickau die deutschen Kronländer für den Arischst j an die Hohenzollern zu präparieren unter nehme.» bei wohlwollendem Eeschehenlassen seit, is des evangelischen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 23.09.1859
Physical description: 6
- rigen gibt eS den evangelischen Religionsgenosse» in ihrer Sphäre dasselbe Recht, wie eS d -r' kaitwlischen Kirche durch DaS. Konkordat gewährleistet ist. ÄS läßt der evangelischen Konfession die vollkommene Selbststün- digkeit, die eigenen Angelegenheiten zu ordnen, volle Freiheit sich selbst zu regieren, z» lehren und zu unter, richten. Kirche und Schule sind den natürltchen Hirten ihrer Gemeinden überlassen. Auch bei den Geistlichen der evangelischen Konsession, wenn sie von der welt lichen

Gerichtsbarkeit zur Rechenschaft gezogen werden, finden einige der Formen stait, welche daS Konkordat in Bezug auf katholische Priester festsetzt. Die evange lische Kirche kann Güter zur todten Hand erwerben, wie die katholische, der Staat gibt ihr für ihre KultuS- verwaltung eine Geidiinlerstiitzung, deren Verwendung und Handhabung den evangelischen Kirchengenossen über lassen wird. Er will evangelische Schulen auf seine Kosten errichten und überläßt die-Beaufsichtigung Män nern deS evangelischen

Bekenntnisses zc :c. Kurz das Patent vom 1. September stibt der evangelischen Kirche Oesterreichs eine Verfassung,' um welche sie ihre Glau benSgenossen in protestantischen Ländern selbst zu be neiden Ursache haben. Denn kein protestantisches Land in Deutschland räumt den evangelischen Laien ein sol ches Maß von Selbstständigkeit ein, wie dieS durch das kaiserliche Patent geschehen ist. So lautet wenigstens das Urtheil unbefangener protestantischer Stimmen. Die Evangelischen in den deutschen Erblanden

2 st. 70 kr. österr. Währung. kaufuuitvivrÄFslvr Zlß Innsbruck, Freitag den SS September 1859. Uebersicht. Amtlicher TKeil. Nichtamtlicher Theil. DaS kaiserliche Patent für die evangelische Kirche in Ungarn und die neugolhaische Agitation. Politische Uebersicht. Innsbruck. Separatperfonenzüge der Eisenbahn von Kuf stein nach Innsbruck. Wien, znr Situation. Tagsberichte. Kronländer. Venedig, Herbststürme. PostVerbindung mit der Lombardie. - Deutschland. Frankfurt, der nationale Verein und sein Ausschuß. — Freiburg

, die Generalversammlung der ka tholischen Vereine Deutschlands. — Berlin, das Ercita- torium an Dänemark. Schweiz. Genf, Prinz Napoleon. Frankreich. Paris, ei» Arrangement in Biarritz. Großbritannien. London, Küstenbefestigungen. Das Chronicle über die deutschen Unionsbestrebnngen. DerAvf. Italien. Bologna, Dementi. Nachtrag. über sein, daß die kaiserliche Regierung die Wünsche und Bedürfnisse ihrer evangelischen Unterthanen in jenen Ländern auf das gewissenhafteste berücksichtiget hat. Alle Bestimmungen des Patentes

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Tiroler Post
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Page 4 of 20
Date: 28.10.1904
Physical description: 20
. d. I.. Nr. 28235, dem Rekurse des evangelischen Pfarr amtes Innsbruck keine Folge zu geben, „weil die anläßlich des Ablebens der evangelischen Glaubens - genossin Schätti gepflogenen eingehenden Erhebungen ergeben haben, daß die für die Bestattung der Ge nannten bestimmten Begräbnisstätte den im § 12 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, R.-G.-Bl. Nr. 46, vorgesehenen Anforderungen entspricht." Es war höchste Zeit, daß dieser protestantisten Arroganz endlich einmal von der Behörde ein Halt zugerufen wurde

Glauben über getreten. Gestern, 22. d. M., wurde der feierliche Taufakt bedingungsweise vorgenommen. Heute, Sonntag den 23. d. M., während des Hauptgottes dienstes empfing sie, nachdem sie das öffentliche Glaubensbekenntnis abgelegt hatte, in recht feierlicher Weise die erste hl. Kommunion. Es wurde hiebei auch vom hochw. Herrn Dekan eine rührende An sprache gehalten, welch große Freude dies für die ganze Kirche und Gemeinde sei. Schwaz 26. Oktober. Vorgestern abends ver- unglückte

, dessen Statuten von der k. k. Statthalterei zur Kenntnis genommen worden find. — Montag den 24. d. M. gab es in Eben eine große Bauernhochzeit: der Gutsbesitzer Anton Pöll vermählte sich mit der Neuwirtstochter Luise Huber von Maurach. Als Altvater fungierte der Gemeindevorsteher von Eben, David Prantl, als Altmutter Frau Sophie Poberschnigg. Die Trau ung nahm Pfarrer I. Kofler in der Ebner Kirche vor. Der Hochzeitsgäste dürften über 100 gewesen sein. Das Mahl fand beim Neuwirt, im Hause der Braut, statt

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 23.09.1903
Physical description: 8
und der gemein same Hirtenbrief der Tiroler Bischöfe von den christlich-sozialen Tiroler Abgeordneten zur Sprache gebracht werden. Die „Los von Rom - Bewegung' be treffend veröffentlicht der Evangelische Oberkirchen rat in Wien folgende Zahlen für das Halbjahr 1903. Zu der evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses traten aus der römischen Kirche über 1923 Seelen, darunter 825 Männer, 735 Frauen und 363 Kinder unter sieben Jahren. Zu der evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses 186 Seelen

, darunter 64 Männer, 100 Frauen und 22 Kinder unter sieben Jahren. Die Gesamtzahl der Uebergetretenen beträgt also 2109 Seelen. Ausgetreten sind zu der römischen Kirche aus der evangelischen Kirche Augsburgischen Bekennt nisses 315 und ans der evangelischen Kirche Hel- - vctischen Bekenntnisses 150, zusammen 465 Seelen. Die beiden evangelischen Kirchen Oesterreichs haben also im ganzen von der römischen Kirche 1644 Seelen gewonnen. Der Leipziger protestantische „Alte Glaube' bringt

(Nr. 50) zu diesen Zahlen folgenden Kommentar: „Die Zahlen bedeuten nicht bloß einen Stillstand, sondern einen empfindlichen Rückgang der Bewegung. In einzelnen Superinten- denzen ist der Uebertritt zu den evangelischen Kirchen kaum noch ansehnlicher, als^ bevor der Ruf: „Los von Rom!' zu hören war. Ebenso er gibt sich die eigentümliche Erscheinung, daß Böhmen in die zweite Stelle zurücktritt, um der Wiener Superintendenz den Vorrang, zu lassen. Hier wirft die Bewegung immer noch lebhafte Wellen, und zwar sowohl

was den Austritt als was' den Rücktritt zur römischen Kirche betrifft. Die Zahl der Ausgetretenen beträgt > insgesamt 1011, die der Zurückgetretenen 175. Der Rückschlag kann niemand überraschen. Er ist mit der Natur jeder geistigen Bewegung gegeben. Dagegen machen sich nun auch die großen Fehler bemerkbar, die im ersten Feuer der Begeisterung begangen wurden. Großartige Bauten liegen schwer auf den Schultern wenig leistungsfähiger Gemeinden. Und ebenso läßt die innere Verfassung der neu 'gewonnenen

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 13.04.1861
Physical description: 4
Consistorien in Wien, Ge neralsynode. Bei Regelung der kirchlichen Angelegenheiten ausschließlich die Grundsätze ihrer eigenen Kirche maßgebend. Ehesachen vorläufig noch nach bürgerlichem Gesetzbuch nach Feststellung deS evangelischen Eherechts und der UebergängS- bestimmungen, aber ausschließlich von evangelischen Kirchen gerichten entschieden, wie auch alle kirchlichen Streitigkeiten der Evangelischen diesen Gerichten zugewiesen. Assistenz der Behörden zur Durchführung der Kirchenbeschlüsse zu gesichert

» ihren Anfang nehmen. Wien, 9. April. Der Kaiser hat mit Patent vom 8. April den Evangelische» beider Conftssionen die grundsätz liche Gleichberechtigung nach allen Richtungen des bürger lichen und politischen Lebens neuerdings bestätigt. Es wird neuerdings vollständige Autonomie der Evangelischen. Be rechtigung Schulen und Kirchen nach Bedürfniß unbehin dert zu errichten, Kirchen-' 'und Schulveunögrn anstands los zu erwerben, und dieses wie alles Stiftungen autonom zu verwalten, zugesichert. Freiheit

von allen Beiträgen zu Kirchen- und Schulzwecken anderer Glaubensbekenntnisse. Freie Wahl der Pfarrer und der Superintendenten, letztere mit Vorbehalt der kaiserlichen Genehmigung. Befugniß sowohl selbst Vereint zu kirchlichen Zwecken zu bilden als sich solchen Vereinen im In, und Ausland anzuschließen. Beiträge vom Staatsschatz zu Kirchen- und Schulzwecken dtr Evangelischen. Gliederung in PreSbyterien. SenoriatS- Superintendenzen, Oberkirchenrath aus Evangelischen beider Confefsionen statt der bisherigen

. Landesfürstliches OberaufstchtSrecht in höchster Instanz durch Se. Majestät, beziehungsweise des Ministe riums unter Zuziehung einer lediglich aus Evangelischen beider Bekenntnisse bestehenden Abtheilung auszuüben. Auf hebung aller etwa noch bestehenden der Gleichberechtigung der Evangelischen widerstreitenden Verordnungen. — (Wir werden den Wortlaut des Gesetzes in unserer nächsten Dienstagsnummer bringen). Die offizielle Wiener Zeitung begleitet dasselbe mit nachstehenden Worten: Die Protestanten

zur Seite stehen. — Durch das am heutigen Tage veröffentlichte Patenr haben jene huldreichen Zusicherungen, welche Se. Majestät den protestantischen Unterthanen in den nicht zur Krone Ungarns gehörigen Ländern wiederholt und zuletzt in dem Diplome vom 20. Oktober 1860 zu geben gewht hatten, thatsächliche Geltung erlangt, und die Evangelischen leider Bekenntnisse in den bezeichneten Ge bieten treten schon Heute den vollen Besitz jener Rechte und Freiheiten an, welche den Protestanten in den Ländern

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Dolomiten
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Page 2 of 16
Date: 01.07.1933
Physical description: 16
des Reiches mit ernster Sorge. Zahlreiche Zuschriften und Telegramme be stätigen mir, daß di« deutschen evangelischen Christen durch diese Auseinandersetzungen und durch die Sorge um die innere Freiheit der Kirche auf das tiefste berührt sind. Aus einer Fortdauer oder gar aus der Ver schärfung dieses Zustandes müßte der schwerste Schaden für das Volk und Vaterland erwachsen und die nationale Einheit leiden. Vor Gott und meinem Eawisien fühle ich mich daher verpflichtet, alles zu tun, um solchen Scha

-' den aüzuwenden. Ich hoffe, Herr Reichskanzler, daß es Ihrer staatsmännischen Weitsicht gelingen wird, durch Verhandlungen mit den Vertretern der beiden in Widerstreit befindlichen Richtungen der evan gelischen Landeskirche als auch mit den Ver tretern der preußischen Landeskirche und den Organen der preußischen Regierung den Frieden in der evangelischen Kirche wieder herzustellen.' -///' Großteil der Zentrumsabgeordneten nicht in die nationalsozialistische Partei übergeführt werden. Auch die Auflösung

Verbände getätigt wurden. mimiiHiiMHiiiiiimimiimiitiiimiimuiii'inmHuiiiiiinHHiHimmimmimmuMiiiimuniiiiiii mit mtut pitoenmm für den Frieden in der evangelischen Landeskirche Preutzens Berlin. 1. Juli. Reichspräsident v. Hindenburg hat an den Reichskanzler Hitler ein Schreiben gerichtet, in dem es u. a. heißt: „Die Auseinandersetzungen zwischen der preu ßischen Staatsregierung und der Leitung der preußischen evangelischen Landeskirche erfüllen mich als evangelischen Christen wie als Ober haupt

Kaffee zu je 60 Kilogramm ver nichtet. Das sind 918,555.900 Kilogramm, all rund eine Milliarde! der oben genannten Kirche. Schlicht und ein fach wie dieser Priester, den die Grabplatte deckt, ist die Inschrift, die wenig von dem ent- hält, was dieses Organisationstalent am Ende des 14. Jahrhunderts für die RoM- pilger geleistet hat. Dort, wo jetzt der unter dem Rektor der Anima Msgr. Nagl, erbaute Palazzo Via Monte della Farina sich erhebt, standen einst sieben Häuser mit einer Kirche

Schriften eine die Zeitgenossen weit überragende Tätigkeit entfaltete. In «in ganz anderes Zeitalter führt uns die Grabstätte des Zeremonienineisters Alexan ders VI., Johannes Burghard von Straßburg (1506), der, von der Kritiksucht der Humanisten angesteckt, mit seinem Tage buch der Kirche und noch mehr dem deutschen Namen wenig genützt hat. Die Inschrift auf seinem Grabstein in Santa Maria del Popolo ist . völlig verblaßt und unleserlich geworden. Stark beschädigt ist auch in der gleichen Kirche

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 18.04.1906
Physical description: 8
. Auch dieses Essen nahm infolge zahlreicher Trinksprüche einen festlich angeregten, nmu darf sagen glänzend?« Verlauf. Wir können mlimöglich hier aller de: Worte gedenken, die ge sprochen wurden, und heben nur einiges hervor, an erster Stelle das Kaiserhoch des Hervn Super intendenten Koch, der aus persönlichen Eindnicken bestätigte, daß es dem Kaiser Herzenssache sÄ. Schirmherr auch der evangelischen Kirche zir sein. In längerer, kräftig-klarer Rede entledigte sich dann Herr Zeltner der „süßen Last der Dankbar

Dr. Perathoner dieser das Wort ergrisf. Er führte mis, gern Rechtsanwalt der hiesigen evangelischen Gemeinde gewesen zu sein: es habe sich sür ihn darum gelxuidelt. ein in unteren In stanzen verkanntes Recht durch Verfolgung bis in die oberste hinein an den Dag zu bringen, das Recht auf den 'Bau einer Kirche, das or, bei unM- kshrter Lage der Dinge, für eine katholische Ge meinde zil erfechten ebenso für seine Aufgabe ge halten haben würde. Er selbst gehöre der katholi schen Konfession an-, als Bürgermeister

Vertreter des Gustav-Adolf-Vereines und des Evangelischen Bun des, auf die hiesige Gemeinde und später aus das Ehepaar Jaesrich, Herr Pastor Jiaesrich, der übri gens auch eine Menge von teleg?aphischen Glück wünschen und Grüßen verlesen ko-inte, auf Gustav Adolf-Verein und Evangelischeil Bmld, aus Herrn Zeltner, in dessen Hoch mit besonderer Begeisreruuz eingestimmt wurde, aus dos Haus Tbermüller u. s. w. Der Höhepunkt der Spannimg trat ein. als nach einem besonderen Dank Pastor Jaiesrichs an Herrn

nHnsche er aber auch der hiesige« evangelischen Gemeinde Nk GruMkinicsmW-Kirr der ksanzr!. Arche str ZgW-GrikS. In drei Teileil hat sich vorgestern und gestern die GrunÄsteinleguN'Zsseier der evangeliischen Kir che für Bozen-Gries vollzogen. Am Abend des zweiten Osterseiertages fanden sich von 8 Uhr ab Mitglieder und Freunde der hiesigen evangelischen Gemeinde im Kursaal in Gries ein zu geselligem Beisammensein. Die Stunden verstricken schnell unter gegenseitigein Bekaiuiiwcrdcu, dem gemeinsamen

Gesang evan- gelisck>er und deutscher Lieder und imter Be>grü- ßlMg'sworten, die der Obmann der evangelischen Predigtstation und des Kirchbauveroines, Herr Konlmerzienrat Zeltner-Dietz, und Herr Paisui? Jaesrich mit den Ehrengästen, den Herren Super intendenten Koch aus Wallern in Oberösterreich und Senior Koch aus Gmnnden, und den Meraner nnd Jiulsbrucker GästM tauschteil, deu Herren Psarrer Molin nnd Wehrenpseiliiig nnd Herrn Dr. Goldslein. Tie Hauptfeier fand Dienstag vomrirtags z>wi- schen

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Volksblatt
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Page 6 of 8
Date: 11.04.1894
Physical description: 8
von einem traurigen Verfall des evangelischen Bewußtseins, das jeden wahr haft evangelischen Christen mit Beschämung, Trauer und Besorgniß erfüllen muß. Denn wenn diejenigen, welche dem evangelischen Volke gerade in unserer Zeit ein Beispiel von Glaubenstreue und Festbalten an der evangelischen Wahrheit geben sollten, durch Hinlaufen zu Dominikanermönchen ihre Haltlosigkeit bekunden, was soll der gemeine Mann thun, der bisher in Schlichtheit und Aufrichtigkeit seine evangelische Kirche besuchte und dort Wahrheit

und Trost in allen Lebens lagen zu finden glaubte! Wahrhaftig, von dem Ge- bahren jener dem Namen nach evangelischen Aristokratie bis zum formellen Uebertritt zur römischen Kirche ist nur ein. kleiner Schritt, und wie verderblich und zer störend auf die evangelische Kirche ein solches Beispiel wirken mag, wer kann es ermessen? Auch in dem verflossenen Jahre sind hier eine Anzahl Uebertritte Evangelischer zur katholischen Kirche zu verzeichnen gewesen.' Herabsetzung der Stempelgebühren

(im Ganzen sechs) haben in einer geselligen Conserenz die ausrichtigste Be friedigung über die ganz correcte Haltung und das augenscheinlich sehr ersprießliche Wirken der „Reichspost' ausgesprochen und dies auch in einer Zustimmungs adresse an dib „Reichspost' zur Veröffentlichung ge bracht. ' Gembra, 5. April. Das zwei Stunden von hier gelegene Dörflein Valda traf ein entsetzliches Unglück. Eine Feuersbrunst, deren Entstehung noch im Dunkeln liegt, äscherte, die Kirche, der Kuraziewiddum

bei. — Der Palmsonntag fand schon in aller Frühe die heil. Grabkirche voll Andächtigen. Die Functionen währten von !/,6 Uhr früh bis 11 Uhr Mittags. Glücklich war jeder, der vom hochwst. Patriarchen eine im hl. Grabe selbst geweihte Palme erhielt Und wohl jeder Pilger wird die seine als kostbare Erinnerung an diese weihevolle Stunde nach Hause genommen haben. Diens tag' war die Function in der Geißelungskirche, Mittwoch in der Todesangstgrotte, Donnerstag in der hl. Grab kirche, woselbst die Geißelsäule ausgestellt

Kanonenschüsse aus der Burg Davids, heute — Kaserne. Vermischtes. Der Dominikaner Prediger in Meran. Die in Leipzig erscheinende „Kirchliche Correspond. deS Evangelischen Bundes' läßt sich aus Meran in Tirol berichten: „Im vorigen Jahre war es ein Je suit, welcher während der Passionszeit in Meran Vor träge hielt, in diesem Jahre behandelte ein Pater Do minikaner allwöchentlich die verschiedensten religiösen Themata, besonders aber die unbefleckte Empfängniß und die Gnadenmittel, welche die Madonna Denen

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Alpenländer-Bote
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Page 3 of 20
Date: 24.03.1935
Physical description: 20
einer eigentlichen Entführung gleichgekommen sei. Er protestiert dagegen, daß man ihn nicht dem Richter vorgeführt, sondern ihn mit seinen Gefährten aus einen Polizeiposten gebracht habe, wo ihm auch „die elementarsten Rücksichten ver sagt wurden, die den Verbrechern in der ganzen Welt ewährt werden". Der Erzbischof verurteilt ebenfalls as Verhalten des Innenministers, der zunächst die Tatsache der Verhaftung abstritt, so daß über den Ver bleib des Oberhauptes oer mexikanischen Kirche lange Ungewißheit herrschte

. Das zeigt deutlich, wie maßgebende Kreise in Deutschland zu »positivem Christentum" stehen. Kürzlich stattete der neue mexikanische Konsul in Köln, Prof. Kiel, dem „Westdeutschen Beobachter" emen Besuch ab und gab der Zeitung bei dieser Ge- egenheit Erklärungen über sein Land ab. Die revolu tionäre Regierung Mexikos habe Großes für die kul turelle und materielle Hebung des mexikanischen Vol kes geleistet. Gegenüber diesen Ergebnissen spielten »die Auseinandersetzungen mit der Kirche eine unter geordnete

Rolle". Die Vorkommnisse der letzten Mo nate seien im Auslande aufgebauscht worden. Mit der Kirche sei ein erträglicher Zustand hergestellt worden(l). Kit Marxismus im europäischen Sinne hätten die Vor gänge in Mexiko nichts zu tun. Das große national- WEsttfche Organ fügt yinzu: „Das nationalfozia- usttichL Deutschland verfolgt diese Bestrebungen mit warmer Symparhie." Die „Deutfchgläubigen" haben nun auch der Zeit rechnung nach Jesus Christus den Kampf angesagt, ijk ihrer Zeitschrift „Deutscher

Glaube" schlagen sie vor, wrt o. Chr." oder „n. Chr." zu schreiben „v. d. ZW." wor, bzw. nach der Zeiten-Wende). feier" in der evangelischen Stadtkirche statt. Durch eine Art Bildersturm waren alle christlichen Zeichen durch Hakenkreuz- und Hitler-Iugend-Banner ersetzt worden. Aus das Absingen nationalsozialistischer Treu schwurlieder, welche mit der Kirchenorgel begleitet wurden, folgte der Vortrag von Gedichten Schirachs und die Lesung aus den Schriften anderer nationaler Propheten. Die Ansprache

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 4
Date: 23.06.1905
Physical description: 4
zu nehmen, als diese Leute nach der Taxe zu zahlen verpflichtet wären. Wenn die katholische Presse in Oesterreich in der letzten Zeit so viel Verwahrungen gegen die Los von Rom-Bewegung geschrieben und auch die Lüge aufgegriffen hat, daß die Sozialdemokraten mit den evangelischen Herren in Verbindung getreten sind, um die Los von Rom-Bewegung zu fördern, so muß darauf geant wortet werden, daß die römisch-katholische Kirche selbst die beste Agitatorin für diese Bewegung ist. Denn niemand kann so be redte

nichts zu tun hat. Wenn man einen Erzbischof Kohn bekämpft, so hat man die Religion nicht damit heruntergesetzt, sondern vielleicht eher geschützt. Ich verwahre mich also schon gegen einen Versuch, mir unterschieben zu wollen, daß ich die Religion herabsetze. Ich will ohneweiters zugeben, daß es in der Tat Mitglieder des niederen Klerus gibt, die sich in einer wirklich elenden Lage befinden; es sind die eigentlichen Werkzeuge der Kirche, sie sind nicht nur die Kreuzereinnehmer, die Finanzwüchter der Kirche

, sondern auch noch die Werkzeuge, da sie Aufträge auszuführen haben, die nicht in ihrem Interesse, sondern in dem der Kirche liegen. So kommt ein schlecht bezahlter Priester dazu, daß er sich mit den Pfarrkindern streiten muß, weil er ihnen gegenüber Dinge zu vertreten hat, die ein anständiger Mensch unter Um ständen nicht vertreten kann. Auf dem niederen Klerus beruht das große Geschäft, als das sich die römisch-katholische Kirche darstellt; der niedere Klerus ist derjenige, der am meisten zu arbeiten

hat, der am schlechtesten bezahlt wird, der unterdrückt wird und nirgends sein Recht findet. Geben Sie diesem katholischen Priester noch einmal soviel Gehalt als heute, wir haben nichts dagegen einzuwenden. Da kommt aber die Frage, auswelchen Mitteln die Bezahlung zu erfolgen habe. Und da gehen unsere Ansichten allerdings weit auseinander! Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Staat als solcher auf die Kirche gar nichts draufzuzahlen hat, daß die Kirche als Institution sich ihre Diener selbst, und zwar anständig

bezahlen soll. Die Kirche hat die Mittel dazu. Wenn die Inhaber der Pfründen, namentlich der großen Pfründen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegen über dem Religionsfonds Nachkommen würden, so müßte er aktiv sein, während er heute passiv ist. Als Kaiser Josef den Religions fonds schuf, setzte er fest, daß von den Einkünften der Pfründen 7 1 / 2 Prozent an den Religionsfonds als Steuer zu zahlen seien Die Klöster erklärten später, sie könnten die 7 2 / 2 Prozent nicht abliefern; der Betrag wurde

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Der Burggräfler
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Page 3 of 16
Date: 18.06.1913
Physical description: 16
des öffentlichen Interesses durch die auswärtigen Verwickelungen und die offenen und heimlichen Bündniffe zwischen den Nationalen und Klerikalen) sich durchaus auf der alten, beachtens werten Höhe erhalten können. Nach den soeben mitgeteilten Veröffentlichungen des k. k. Oberkirchenrats sind im Jahre 1912 insgesamt 4867 Personen zur evangelischen Kirche übergetreten (zur evangelischen Kirche A. B. 4245, zur evangelischen Kirche H. B. 622). Hiervon kamen 4372 direkt aus der römisch-katholischen Kirche

bestehen, daß in der Wiener Superintendenz Augsburgischen Bekenntnisses im Jahre 1912 2188 Uebertritte stattfanden, während deren im Jahre 1911 nur 2052 stattgefunden hatten. Es ist schon glaubhaft, daß die fanatische Hetze gegen den Eucharistischen Kongreß diesen, wenn auch nicht eben großartigen „Erfolg' gehabt hat. Sodann wird folgende Gesamtstatistik gegeben: Die Gesamtzahl der Uebertritte zur evangelischen Kirche seit dem Beginn der Los von Rom-Bewegung beträgt nunmehr: 1898 1668 1903 4510 1908

, von den übrigen wohl auch etwa die Hälfte auf indirektem Wege. Aus getreten sind 1572 Personen, wovon sich angeblich (was sich aber nicht kontrollieren läßt) 1262 der römisch-katho lischen Kirche angeschloffen haben sollen. Sodann heißt es: Die bedeutendste Zunahme der Uebertritte ist im Gebiet der Wiener Superintendenz A. B. zu verzeichnen. Die unmittelbare Einwirkung des Eucharistischen Kon gress es ist hier nicht zu verkennen. Diese „unmittelbare Einwirkung des Eucharistischen Kongresses' soll darin

4585 1899 6385 1904 4362 1909 6277 1900 5058 1905 4855 1910 5190 1901 6^39 1906 4364 1911 4891 1902 4624 1907 4197 1912 4867 Zusammen 70 502. Auch das ?ahr 1912 hat somit den Beweis dafür ge liefert, daß die Uebertrittsbewegung zu einer dauernden Erscheinung im öffentlichen geistigen Leben Dcutsch-Oester- reichs geworden ist Wie man sieht, nimmt die Los von Rom-Bewegung ihren Fortgang und die Katholiken müssen ihr Be achtung schenken und Abwehrmaßregeln treffen. Wenn die Kirche

, dort arbeiten die Abfallhetzer umsonst. Noch eine Bemerkung allgemeiner Art ist am Platze. Man sieht hier wieder, wie ungeniert und rücksichtslos die protestantische Proselyten macherei (Abfallhetze) in Oesterreich mit deutschem Gelde betrieben wird. Und nun erinnere man sich des gewaltigen Lärmes, den gerade die Organe des „Evangelischen Bundes' in Deutschland erheben, wenn auf katholischer Seite irgendeine Kleinigkeit vorkommt, welche sie als „Proselytenmacherei' be zeichnen zu dürfen glauben

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Der Burggräfler
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Page 2 of 8
Date: 09.05.1914
Physical description: 8
. Anzeichen davon finden sich in der feind seligen Haltung aller Staatsangestellten, von der Polizei bis zu den Schulmeistern.' Garibaldi kennt die Stimmung des italienischen Volkes besser als unsere offiziöse Presse. Wenn man sich dieser Abneigung gegen unsere Monarchie erinnert, dann wird man es begreiflich finden, daß jedes Ereignis in Triest einen sonderbaren Widerhall in Italien findet. „Prostitution der evangelischen Kirche' überschreibt die lutherische Zeitschrift „Der alte Glaube' in ihrer letzten

, an Lobeserhebungen des Leobner Ritters sogenannter Toleranz lvird es in unserer Zeit, in der die weitesten Kreise der Evangelischen Kirche von kirchlicher Zucht und kirchlicher Würde keine Ahnnng mehr haben, nicht fehlen. Jedem wahren Freunde der evangelischen Kirche aber muß es die Schamröte iiis Gesicht treiben, daß ein Diener derselben sein Amt soweit hcrabwürdigte, in die in diesem Fall vollberechtigte kirchliche Zuchtübung der katholischen Kirche wider alles kirchliche Recht einzugreifen

und damit seine Kirche geradezu der Verachtung aller ernsten Katho liken preiszugeben. Gott bewahre Oesterreich vor einer evangelischen Bewegung in der artigen Bahnen! Schlimm genug, daß auf unseren Friedhöfen alles unterschiedlos eingesegnet wird, was nicht durch Austritt aus der Kirche oder ausdrückliche Verweigerung eines kirchlichen Begräb nisses sich selbst davor gesichert hat, auch solche die in groben öffentlichen Sünden gelebt und damit Aergernis gegeben, sowie solche, die in ihrem ganzen Leben seit

Nummer einen Artikel über den unlängst vorgekommenen Duellfall in Leoben und die durch einen protestantischen Geist lichen erfolgte Einsegnung der Leiche des im Zwei kampf getöteten Studenten R. v. Karpinski. Das Blatt schreibt: „Anders (als Prostitution der evan gelischen Kirche) läßt sich ein Vorgang, der sich jüngst in Leoben (Steiermark) zugctragen hat und der in unseren liberalen Blättern als Akt erfreulicher kirch licher Toleranz gefeiert wird, nicht bezeichnen. Der an der Leobner

Bergbauhochschule studierende junge Ritter von Karpinski war in einem von ihm her aufbeschworenen Zweikampf gefallen.. Der katholische Pfarrer war charaktervoll genug, die Einsegnung des nütten in schwerer Sünde aus dem Leben Ge schiedenen zu verweigern, obwohl sich VAsenAua-- hörige um die Erlaubnis dazu bei dem Bischof von Graz bemüht hatten. Da erklärte sich ein evange lischer Geistlicher bereit, die Einsegnung vorzunehmen und so seine Kirche zur feilen Dirne, die stets zu haben ist, herabzuwürdigen. Gewiß

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Volksblatt
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Page 4 of 16
Date: 25.04.1903
Physical description: 16
, welche bei der Vorstehung sich angemeldet hatten undGemeindebeiträge gaben, aufgeführt; etwa 100 davon wohnten in Innsbruck selbst, beziehungsweise in dessen nächster Umgebung. Ehe wir die weitere Entwicklung der beiden protestantischen Gemeinden, welche hiemit sür Tirol gestattet worden waren, ins Auge fassen, müssen wir die Regierung und Einrichtung (Verfassung) der evangelischen Kirche in Österreich etwas näher kennen lernen.') Von Anfang an ») Zobl a. a.O., S. 340. z) Wenn wir von einer „evangelischen Kirche

des einen (wie z. B. in Meran des augsburgischen) Bekenntnisses besteht, so gewährt diese doch allen Evangelischen anderer Bekenntnisse Anteil an den kirchlichen Gnadenmitteln und Teilnahme an allen Anstalten und Gerechtsamen der Gemeindet) Die Gemeinde Innsbruck bezeichnet sich ausdrücklich als „evangelische Kirchengemeinde A. u. H. K.' (— augsburgischer und helvetischer Konfession) — eine sür uns Katholiken unverständliche Religions- mengerei.2) Um die Einrichtung und Verfassung der evan gelischen Kirche zu verstehen

als summus episoopus zu. Doch be schränkt sich das landesherrliche Episkopalrecht in Österreich darauf, daß der Kaiser das Oberauf- sichts- und Verwahrungsrecht über die evangelische Kirche ausübt, sowie die Bestätigung der Super- 1) Vgl. die Jahresberichte der evangelischen Gemeinde A. B. Meran; Korrespondenz!», für d. kath. Kl. Äst. 1899, Nr. 23. . 2) über einige protestantische Gemeinden in Österreich, die nicht anerkannten Bekenntnissen zugehören, s. Korrespon- denzbl. f. d. kath. Kl. Öst. a. a.

Seite 4 vor. Wieder erdröhnten die Pöller und unter dem Geläute der Glocken ging'S zur festlich geschmückten Kirche, wo die Jnstallationsfeier mit Ablaßgebet und heiligem Segen geschlossen wurde. Ein kräf tiges inultos aimos!' dem neuen Herrn Ex- posituS! Brixen, 20. April. (Turnverein.) Der hiesige Turnverein veranstaltete vergangenen Sonn tag und Montag zwei Theatervorstellungen im Saale zum „goldenen Adler', und zwar wurde das Volksstück aus den Tiroler Bergen: „Im Himmelhof

. Nach zwei Jahren eitlen Wartens wandten sich dann die Meraner Prote stanten am 7. November 1873 mit einer Petition an den Reichsrat behuss Aushebung der Beschränkungen, welche in Tirol der evangelischen Gemeindebildung im Wege standen. Wieder vergingen zwei Jahre darüber, aber dann sollten die Protestanten in Tirol auch den Ersolg sür ihre Bemühungen schauen. Wer ihnen dazu verholsen hat und in welch ein facher Weise dabei vorgegangen wurde, wissen wir schon; und auch das wissen wir, daß nicht bloß

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