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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 03.09.1879
Physical description: 8
gepflogen wurden. So findet man in gedruckten Werken nur wenige Andeutungen über die Entstehung der Volksschule in unserm Lande und doch wäre eine Geschichte dieser BildungSanstalt nicht bloß an und für sich anziehend und lehrreich, sondern sie verknüpft sich derart mit den politischen Wirren und den jewei ligen Culturbestrebungen Vorarlbergs einerseits und den gleichzeitigen Ereignissen in Oesterreich anderer seits, daß der Mangel einer Monographie über diesen Gegenstand von jedem Freunde historischer

Betrach tung als eine „klaffende Lücke' gefühlt wird. Als mich nun die Vorstehung des „Lehrervereins des Landes Vorarlberg' anging, bei der Festversamm lung, die auf den 14. Mai dieses Jahres ltach Feldkirch zur Decennalfeier der neuen Schulgesetze einberufen wurde, einen Vortrag zu halten, ent schloß ich mich, einen „Beitrag zur Geschichte der Entstehung der Volksschule' in unserm Gebiete zu geben. Wenn ich hier denselben mit einigen Vor- ändernngen und Erweiterungen veröffentliche

, die fast ausschließlich von Geist lichen herrühren, und stellte ihre Nachrichten mit den^ jenigen der allbekannten Werke von Kaiser und Weizen- egger-Merlle zusammen, so daß meine Arbeit schier durchweg aus clericalen Mittheilungen beruht, ein Umstand, der hoffentlich ebenso zur Erhöhung ihrer Glaubwürdigkeit als zur Erweckung eines allgemeineren Interesses dient. ') Eine Geschichte der Volksschule in Vorarlberg er forderte eigentlich a'.s Einleitung einen kurzen Rück blick auf den Gang der geistigen

von Bludenz, die Lehrer Lindaus. Nun hört man häufig die Ansicht auSsprechen, die Volksschule Deutschlands sei eine Schöpfung der Reformation. Ich muß gestehen, daß ich dieselbe nach den Ausführungen des ebenso gelehrten als conser- vativen Freiherrn Jos. Alex, von Helsert in seinem umfassenden und vortrefflichen Werke über die öster reichische Volksschule ebensowenig theilen kann als die andere, die ihre Gründung der katholischen Kirche zu schreibt. Helsert weist darauf hin, daß die Kirche

. „Weder die Kirche noch die Gegenkirche,' sagt er „hat sona ch die Volksschule geschaffen, deren erste im Zeitalter nach der Glaubensspaltung nachweisbare Spuren vielmehr überall der Sorgfalt des weltlichen Re giments angehören, obgleich auch dieses, zumal in pro testantischen Ländern meist nur das religiöse Bedürfniß im Auge hielt.' Und später heißt eS: „Ernstlich ge sprochen, die Volksschule in ihrem eigentlichen Begriff uud Umfang war ein Kind weder der katholischen Kirche noch der Reformation

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Tiroler Stimmen
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Page 5 of 6
Date: 18.01.1877
Physical description: 6
eines bestimmten Glaubensbekennt nisses ruhen muß, zu überwachen? Der Staat kann nichts an deres thun, als entweder voraussetzen, es werde von denen, die an der Erziehung und am Unterrichte der Jugend arbeiten, in dieser Beziehung kein Mißbrauch getrieben und soinit sei eine Aufsicht nicht nothwendig — und das dürfte doch schwer zuzu geben sein — oder aber er muß diejenigen herbeiziehen, die natur- und sachgemäß dazu berufen sind, die Volksschule in die ser Beziehung zu überwachen und zu leiten. Thut

er dies nicht, so begeht er ein großes Unrecht an sich selbst. Endlich, wenn der Kirche dieses Doppelrecht, von dem ich früher gesprochen, das der Pflege des religiösen Bewußtseins in der Volksschule und das der Aufsicht über dieselbe in diese Beziehung vorenthal ten wird, wird von Seite des Staates selbstveräändlich ein gro ßes Unrecht geübt gegen die Kirche, denn es wird ihr einer der schönsten Zweige der Seelsorge entweder ganz entzogen, oder wenigstens sehr verkümmert. Wenn dieses Unrecht in Tirol noch mehr

gefühlt wird, als anderswo, so ist das wohl wesentlich dem Umstande zuzuschrei ben, daß unleugbar gerade der Klerus von Tirol für die Volks schule sich große Anstrengungen hat kosten lassen. Der Seel sorgsklerus von Tirol ist der reformirenden Gesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia vorausgeeilt; denn bekanntlich erschien die allgemeine Schulordnung der Kaiserin Maria Theresia am 6. Dezember 1774. Der Weltpriester Karl Agsthofer, ganz be geistert für die Volksschule und einzig vom Gedanken erfüllt

, die Volksschule zu heben, ging aber schon im Jahre 1768 nach Sagan in Schlesien, um bei dem dortigen berühmten Schul manne Abt Felbinger (der bekanntlich auch der Rathgeber der Kaiserin Maria Theresia bei Erlassung der allgemeinen Schul ordnung war), dessen verbesserte Unterrichtsmethode kennen zu lernen. Kaum heimgekehrt, sammelte er andere Priester um sich, insbesondere den riesenmäßig kräftigen Tangl. Mit drei dieser Priester ging er dann wieder »ach Schlesien, und heimgekehrt

waren sie es, welche die Volksschule im ganzen Lande verbreiten halfen, und bei dem Klerus eine wahre Begeisterung für die selbe hervorriefen. Diejenigen, welche bei diesem Anlasse über den Tiroler Klerus abgesprochen haben, machen sich gewiß keine Vorstellung von den unsäglichen Mühen und Anstrengungen, die es gekostet hat, das Tiroler Volksschulivesen auf den Standpunkt zu bringen, auf dem es dermalen steht; was es gekostet hat, allenthalben Schulhäuser zu bauen, den Schulbesuch zu beleben, das ganze Schulwesen im rechten

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Tiroler Stimmen
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Page 2 of 4
Date: 05.12.1872
Physical description: 4
die Unterdrückung des Aufstandes auch nicht zu gelingen. Korrespondenzen. n Vom Inn, 2. Dezember. (Das liberale Schul- b.üchl noch einmal.) Der liberale Herr Stadtschullehrer be hauptet zuerst und vor allem, daß die Feinde der neuen Schule bei jedem Anlaste sagen: die Schule gehöre der Kirche; und zwar, wie er mit anderen Worten weiter ausführt, gehöre die Schule ausschließlich der Kirche und diese sei unum- schränkteHerrin der Volksschule. — Ich frage den Stadt lehrer, bei welchem Anlaste etwa

die Konservativen behauptet haben, daß die Volksschule ausschließlich der Kirche gehöre? Heraus mit der Antwort! Im Landtage, in Zeitungen und Vereinen redeten wir viel von der Volksschule, aber wer der Uns'rigen hat je behauptet: die Volksschule müffe ausschließlich der Kirche angehören. Wir haben immer wieder gesagt, daß an der Volksschule, Kirche, Staat und Eltern ein großes In teresse haben. Jeder, der von der Volksschule etwas versteht, weiß, daß in Bezug auf dieselbe Kirche und Staat ungeachtet

war. Aber Grundsätze jener Zeit läßt man sich nicht mehr gefallen, wie theilweise es damals geschah. Das katholisch-kirchliche Bewußtsein ist jetzt klarer, frischer und wahrer geworden. Das Zusammengehen von Kirche und Staat werden wir stets befürworten, weil wir den Grund satz der Trennung von Kirche und Staat als einen unheilvollen verwerfen. Ein ausschließliches Recht des Staates auf die Volksschule gibt es nicht. Einer der größten und kompetente sten Kenner der Volksschule in Deutschland sagt: „Jeder wohl

eingerichtete Staat wird der Kirche rechtmäßigen Einfluß auf die Volksschule anerkennen und ihr die nächste innere Leitung derselben gönnen; es fordert dies die Gerechtigkeit und Klug heit." K Wörgl , 1. Dez. (Verbrannt. — Dachauer bank.) Am 29. Nov. fiel ein am Herde sich wärmender Greis von fast 80 Jahren unversehens in's Feuer und verbrannte sich den Rücken derart, indem erst spät das Unglück bemerkt wurde, daß er Tags darauf unter den größten Schmerzen starb. — In die Dachauerbank

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Tiroler Stimmen
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Page 1 of 4
Date: 30.04.1877
Physical description: 4
, mit 8 kr. für ^malig-, uno nnt 3malige Einschaltung per dreispaltige Petitzeile oder deren Raum berechnet. - Zmun-SbesteLungen und Zuschriften erbitte: man sich frankirt; unver siegelte Reklamationen wegen nicht erhaltener Nummern sind portsfreü — 9tomiflM**e werden nickt zurückgestellt. 98. Jahrgang XVII. Katharina [whJ;„! 3 S] Montag, 30. April 1877 Nede des Abg. Alois Karton im st-irischen Lank tage über die Volksschule. Wenn ich das Wort ergreife, so muß ich es thun in der letzten Stunde unserer letzten

Session und wenige Tage nach Er öffnung derselben. Ich bin also gedrängt durch die überstürzende Hast, zu der wir durch die Verkürzung der Session verurtheilt sind. Wir hatten es dringend gewünscht, daß nicht bloß Einer von uns, sondern Alle die bezüglich der Volksschule bestehenden Gravamina darzulegen Gelegenheit hätten. Ich gebe mich keiner Täuschung hin, daß ich mit meiner Ausführung durchgreifen werde, daß ich eine Verständigung zwischen den beiden Parteien des Hauses erziele

; dies wird — das hoffe ich — die Zeit thun. Außerdem liegt mir nichts ferner, als durch meine Ausführung und die Art und Weise, wie ich sie vorbringen werde, Jemand zu kränken. Dem Budget der Volksschule gegenüber muß ich mir drei Fragen erlauben. Die erste lautet: Wo stehen wir jetzt? — die zweite: Wie haben sich die Abgeordneten der Rechts partei der Entwicklung der Volksschule gegenüber verhalten? und die dritte Frage: Was haben wir jetzt zu thun? Bezüglich der ersten Frage erinnere ich auf das, was ich im Jahre

. Es wird unter der Bedingung, daß die Bezirkskassen 312.000 fl. Zuschüsse leisten, eine Summe von 893.5OO fl. beansprucht, und dabei muß ich bitten, noch in Erwägung zu ziehen, daß damit noch bei wei tem nicht die Bedürfnisse der Volksschule in Steiermark gedeckt werden. Wir haben auch ein Reichsbudget, es kommt noch die Volks schulaufsicht, welche das Reich auf sich genommen hat, zu be decken, und wenn ich nun jenen Betrag nehme, der diesbezüglich vom Reichsrathe im Jahre 1877 ins Budget eingestellt wurde

, daß ich zu der Ueberzeugung komme, es werde die finanzielle Er schöpfung sehr bald an uns herantreten; es kann der Protest der Unmöglichkeit nicht lange mehr ausbleiben, und ich glaube, daß der Schulkrach nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Aber wie sehen die Erfolge aus, die die Volksschule er zielte? Niemand würde glücklicher sein, wie ich, wenn ich diese Frage mit frohem Herzen beantworten könnte, wenn ich konsta- tiren könnte, daß die großen Opfer, welche das Land bringt, gut nngeivendet sind. Umsomehr thut

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Volksblatt
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Page 1 of 6
Date: 06.04.1876
Physical description: 6
auf, Art. II handelt von der Aufgabe, der Volksschule, Art III von der Verbind lichkeit zum Besuche der Volksschule, Art. IV von der Errichtung und Erhaltung der Volksschulen, Art. V von den Lehrern in den Volksschule^ Art. VI von der Aussicht über die Volksschule, Art. VN von den Privatschulen und dem Privatunterrichte, Art. VIII von der Mitaussicht der Staatsgewalt über die Volksschule, Art. IX enthält Übergangsbestimmungen.^ - . Die Grundsätze, welche Art. I an die Spitze des Gesetzentwurfes stellt

des Unterrichtes in der Volksschule sind: Religion, Lesen. Schreiben, Rechnen und deutsche Sprache. Auch sollen, soweit die Erzielung gründlicher Kenntniß und Fertigkeit in diesen wesentlichen Gegenständen nicht beeinträchtigt sind, in den Kreis der Lehrgegenstände noch weiter einbezogen werden: Gesang, Zeichnen, sowie das Wissenswertheste der Erd- und Naturkunde und Geschichte mit besonderer Rücksicht aus das Vaterland und für Mädchen auch I die Uebung in weiblichen Handarbeiten. Der Lchrplan für Volksschulen

Schulzeit ist zehn Monate. Auf dem Land kann sie. wenn die Nothwendigkeit es verlangt und über Emverständniß der Schulbehörden auf-6 Monate herabgesetzt werden. ^ . Diese Schulzeit-Verkürzung ist aber nur dann statthaft, wenn georonete Schulverhältnisse und der Schulbesuch die Erreichung des Lehrzieles der Volksschule ermöglichen. Es hat diesbezüglich die Landes schulbehörde endgillig zu entscheiden. Ueber die Zulässigkeit des Privat unterrichtes entscheidet die Ortsschulbehörde. Die zweite Instanz

ist die Landesschulbehörde — bei erhobenen Schwierigkeiten. Wenn das Unterrichtsziel durch einen siebenjährigen Schulbesuch nicht erreicht Die Versäumnisse des Schulbesuches sind zu ve;iru,r„. ^—> ^ - U N kl K schau. In der Salzburger Landtagsstube kam das Nettoersorderniß der Volksschule zur Sprache. Demselben entnehmen wir, daß es im ersten neuschulgesetzlichen Jahre 1871 50.000 fl. betrug; nun ist es rasch auf 150.000 fl. gestiegen. Dabei ist zu bemerken, daß die Li beralen keimswegs mit dem Vorwärtsschreiten

der Volksschule zu frieden sind. - Wien. Es ist als ob in nächster Zeit schon Alles aus den Fugengehensollte; angsterM und voll Mißtrauen ist Alles, was aus der Börse lebt und schwebt. Die letzte Woche brachte bedenkliche Rück gänge in den Kursen, und wie die Dinge heute stehen, so ist es nicht leicht abzusehen, wohin wir noch kommen. Selbst das Vertrauen auf die Staatspapiere beginnt zu wanken. Die Lage der Bankinstitute wird mit jedem Tage schwieriger, und ist an eine Wiederbelebung des Bankgeschäftes

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 17.03.1875
Physical description: 6
in Torcegno, von Borgs au« mehrere anpnywe Briefe zugeschickt worden sind, um ihn zu bestimmen, nicht nach Börgo zu kommen, und denndch ist er der ge- eignetstt für diesen Platz. Aber wa» hilft die« Alle», wenn man nicht die Gunst gewisser Leute genießt. Jnnsbrucker Lehrerver<tn. lSchlnß.) Hochgeehrte Versammlung! Mit all dem eben Ge sagten will ich nur dem Ausdruck geben, daß die UebungSschule als Volksschule gewiß nicht längerer Hauptferien bedarf, als jede andere Volksschule

, daß er dem Alter und der davon abhängigen Entwickelung des Schülers angemessen sei, daß er die Geisteskräfte des Kindes aUf der jeweiligen Ent- wickelungsstufe voll unv ganz in Anspruch nehme. Dann wiro aber der Intellekt des 7jährigen Kindes ganz gewiß derselben ErholungSzeit bedürfen, wie der des 18- orer 20jährigen Schülers. Over sollte das 7jährige Gehirn rascher sich erholen, als das 13» oder 20jährige? Bedenken wir, daß das 7jährige Gehirn »och im Wachsthum begriffen ist, daß das Kind der Volksschule

haben müssen. sollte man etwa von irgend einer Seile der An sicht Geltung verschaffen wollen, daß die Hauptferien nicht so fehr der Schüler, als vielmehr der Lehrer wegen eingeführt seien, und daraus den Unterschied der Dauer derselben an den Mittelschulen und an den Volks- und Bürgerschulen ableiten wollen, dann könnte man mit Recht dagegen geltend machen, — und jeder der Herren Mittelschulprofessoren, der nur einmal dem Unlerrichte an einer Volksschule beige wohnt hat, würde gewiß dagegen

nichts einzuwenden haben — man könnte mit vollstem Rechte geltend machen, daß sich der Lehrer der Volksschule im Laufe des Schuljahres mehr abmühen muß, als der Pro fessor einer Mittelschule. Hat letzterer auch entschieden mehr an geistiger Arbeit zu leisten, die aufreibende Mühe der Erhaltung der Disciplin und die metho dischen Schwierigkeiten der Volksschule hat er nicht zu überwinden. Es ist übrigens nicht so ganz klar, woher denn die sechswöchentlichen Hauptferien - der LZolkS- und Bürgerschulen stammen

, sie auf sechswöchentliche zu revuziren, der vor mehre>en Jahren gemacht wurde, verunglückte glänzend. Das neue Schulgesetz, das unstreitig von den Schülern der Volksschule eine weitaus größere geistige Arbeit verlangt, a s das frühere, hätte dem entsprechend wohl auch für eine längere ErholungSzeit sorgen sollen. Betrachten wir nun zum Schlüsse kurz die Uebel stände, die sich namentlich hier in Innsbruck ergeben würden, wenn wirklich die Ferien an den städtischen Volksschulen und an der städtischen Bürgerschule

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 05.12.1874
Physical description: 10
der österreichischen Volksschule.) Morgen, am 6. De zember, feiert die österreichische Volksschule ihr erstes hundertjähriges Stiftungsfest, denn am L. Dezember 1774 hat die große Kaiserin Maria Theresia die allgemeine Schulverordnung für die österreichischen Länder erlassen und damit ein Werk geschaffen, wel ches ibr zum unvergänglichen Ruhme gereicht. Mit freudigem Bewußtsein kaun und wird dieser Tag in allen übrigen Kronländern Oesterreichs mit Ausnahme Tirols geseiert werten. Es wird eine Feier

sein, welche sich nicht durch prunkvolle lär mende äußere Demonstrationen kund gibt, keine Feier der Straße, sondern eine Feier des Geistes, an wel cher froh bewegt jeder Theil nimmt, der noch ein reichStreuer Staatsbürger heißen will und darf. Der Bau, zu dein die große Kaiserin den Grund gelegt, ist in den österreichischen Ländern außerhalb Tirols bis zum Giebel ansgesnhrt unv vollendet; der Oester reicher braucht, wenn von der Volksschule die Rede ist, uicht mehr mit Scham und Schmerz aus daS blühende Volköschulwesen

anderer Staaten zu blicken, er dars stolz sein auf die eigene Volksschule und ihre Organisation, und mit voller Sicherheit von derselben die besten Früchte erwarten, ohne sich über das wider liche Gekreische der Schmäher und der Verläumder, die bei der Unvollkommenheit alles Menschlichen auch beim besten Werke nicht fehlen dürfen, zu beunruhi gen. Was die große Kaiserin gegründet, ihr er lauchter Enkel, unser erhabener Monarch Franz Josef hat es vollendet. Für Tirol ist der schöne Freudentag ein Tag

der wehmüthigen Trauer. Vor hundert Jahren — da stand das Land voran oder nahm doch am Grün- dungswerke der österreichischen Volksschule so regen Antheil, wie irgend ein anderes Land; heute steht Tirol in dieser Hinsicht weit hinter den Schwester- Provinzen zurück, leider durch eigene Schuld. Schon sechs lange Jahre rufen alle Schulfreunde nach der Regelung des Volksschulwesens durch die LandeSge- fetzgebung, leider immer vergebens. Unsere Land boten haben kein Herz für daS arme Aschenbrödel Volksschule

Neichsvolksschulgesetzen nicht in scharfem Wider rufliche stehen, verloren. .^-Die Hoffnung, ans dem Provisorium der Schnl- aussicht auf einen festen gesetzlichen Boden zu ge lange», ist unö in dem jüngst im ReichSrathe eiu- gebracbtcn Antrage des Abg. Prof. Wildaner auf Erlaß eines auf Tiro' anwendbaren Sch nlau f- sichtSgesetzes geboten worden. Daher wollen wir den morgigen Tag nicht mit einem „ I^asviato ogni speran?:»', sondern mit einem Rufe der Hoffnung auf eine nahe bessere Zukunft für unsere Volksschule begrüße». Freilich

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 1 of 4
Date: 28.04.1880
Physical description: 4
an den Lehrer - Bildungsan- stalten, damit dann auch in der Volksschule auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung Rücksicht genommen und in dem siebenten und achten Schuljahr für ihren künftigen Beruf vorbereitet werden könne. Abg. Kovalski schilderte den Zustand der Volksschule in r Galizien und die Schwierigkeiten, die man den Ruthenen bei s Errichtung und Erhaltung ihrer Volksschulen in den Weg lege, e Der Landesschulrath kümmere sich nicht um die Bestimmungen » des Schulgef.tzes

- jj Bildungsavstallen mit ruthenischer Unterrichtssprache zu errrichten. « Abg. Für machte darauf aufmerksam, daß die Ruthenen i in wichtigen Fragen gegen die liberale Partei und mit den Polen stimmen, über deren Vergewaltigung sie immer klagen und kriti- strte sodann das Verhalten der Negierung gegenüber der moder nen Volksschule. Was für Gründe habe die Negierung, an den öffentlichen Grundlagen herumzuzerren und die Grundlagen des Volkschulwesens zu erschüttern? Was für Gründe habe die Re« gierung, schul

machen werde. So wie der Unterrichtsminister spreche kein Liberaler, kein Freund der modernen Schule. Unter seinen Redeblumen züngeln allerlei kleine Schlangen; feine Ziele be- deuten die Versumpfung der Volksschule. (Bravo! links.) ES sei keine Phrase wenn man angesichts solcher Thatsachen sage, in Oesterreich habe man wieder einmal das Bedürfniß in den Vorhof von Canossa cinzutreten. Ueberblicke er die politischen Psrteien deS Hauses, so habe er keine Hoffnng, daß es auf die sem Gebiete besser werde. Die Polen seien mit wenigen

Aus nahmen der Dienstbarkeit des Ultramontanismus verfallen, und die Tschechen in früheren Jahrhunderten geistige Kämpen, seien heute die Todtengräber der Freiheit. Das heiligste Gut eines Volkes sei die Volksbildung, darum „Handweg von der Volksschule." Sie bleibt unser Paladium, unser Leitstern immerdar! (Lebhafter Beifall links.) Abg. Fürst Alois Liechtenstein erklärte nicht im Namen seiner Partei zu reden, sondern nur seine eigenen Anschauungen auszusprechen. Er finde dreierlei Gebrechen

an der modernen Volksschule: sie sei zu theuer, erfülle in Folge ihrer Konfessions losigkeit nicht annähernd oder nicht völlig die Zwecke der Er ziehung und des Unterrichts, endlich biete sie teure ausreichende Garantie für die sprachliche Gleichberechtigung. Daß die Volks schule zu theuer sei, zeige ein Blick auf die Schulersorderniffe der Länder. Die Volksschule sei die einsachste Bildungsanstalt der Bevölkerung, ihr Zweck sei, das Kind geistig und sittlich zu erziehen. Die Hauptgegenstände derselben seien

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 21.02.1880
Physical description: 8
Volkes abhängig ist, sondern hiefür lediglich der Zustand der Volksschule den Maßstab gibt, ebenso wenig ist mit den landw. Sp.cialschulen alleS gethan. Soll in dieser Beziehung von Grund aus eine Besserung erzielt werden, so muß man vei der Volksschule beginnen. Ich habe vor etwa 3 Jahren in Artikeln daraus hingewiesen, inwiefern die damals ent tandenen,Bürgerschulen' für d>:i landw. Unter richt Manche« zu leisten im Stande wäre» ; ich weiß nicht, ob eS irgendwo geschehen; iu drn meisten ist cb wohl

nicht der Füll. — Ich will mir erlauben, heute darauf hinzuweisen, waS die Volksschulen, speciell die Landschulen hierin thun könnten, thun sollten l Die Volksschulen sind nahezu von der ganzen Bevölkerung besucht; in denselben wird der Grund stock jeglicher Bildung gelegt; der weitaus größte Theil der Bevölkerung genießt keine weitere Aus bildung; wohl mehr als 99°/g der bäuerliche» Grundbesitzer treten aus der Volksschule direct in ihren Beruf über. Wenn für denselben Et was gethan

werden soll — und an dieser Noth wendigkeit dürfte wohl Niemand zweifeln —so muß eS in der Volksschule, in der Landschule geschehen. Schon höre ich den Einwurf: „Also noch einen neuen Gegenstand tu die ohnehin schon überlastete Volksschule!' Gemachl Der Schreiber dieser Zeilen ist selbst Lehrer und glaubt mit Recht lagen zu dürfen, daß er die Bedürfnisse der Schute kennt undziemlichgut weiß, wieweit man iu der Schule gehe» darf. Er weiß auch, daß es Mit den »vielen Gegenständen' der Volksschule nicht io lchlimm steht, wcun

uur der Lehrer weiß, wie er es anzupacken hat. Es fällt ihm übrigens gar nicht bei, eiuen neuen Gegenstand in die Volksschule hineinzubringen. Bis zur 4classigeu Schule ist ja überhaupt kein specielles Schulbuch für Realien gestattet; nun aber sind die Landschulen fast durchgängig 1—3classig. Wenn «S sich nun um unser Thema handelt, so wäre nur zu fordern, daß der uaturwissenschast liche Unterricht, so weit er nach dem Lehrplane getrieben werden muß, im Dienste der Land- wirthschaft ertheilt weroe

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Tiroler Stimmen
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Page 5 of 10
Date: 28.03.1876
Physical description: 10
der Gnadcnmittel, sowie durch Ueberwachung jedes anderen Unter richtes insoweit, daß derselbe in Harmonie mit ihrer eigenen Erziehungsthätigkeit verbleibe. III. Aufgabe des Staates ist, sowohl die Familie als die Kirche in ihrem Rechte auf Erziehung zu schützen. Art. II. Von der Aufgabe der Volksschule. 8- 1. Die Volksschule hat die Aufgabe, im Anschlüsse an die Familie die Kinder religiös-sittlich zu erziehen, durch Mit theilung der allgemein nothwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das Fortkommen

im Leben und die Erreichung der mensch lichen Bestimmung die Grundlage zu geben, und nach dieser Richtung die Erziehung in der Familie zu erzänzen. 8. 2. Wesentliche Gegenstände des Unterrichts in der Volksschule sind: Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und deutsche Sprache. Insoweit die Erzielung gründlicher Kenntniß und Fertigkeit in diesen wesentlichen Gegenständen nicht beeinträchtigt wird, sol len in den Kreis der Lehrgegenstände noch weiter einbezogen werden: Gesang, Zeichnen, sowie

in den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten besteht die sonntägliche Wiederho- lungsschule. Art. III. Von der Verbindlichkeit zum Besuche der Volks schule. 8. 6. Die Pflicht zum regelmäßigen Besuche der Volks schule beginnt mit Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert in der Regel sieben Jahre. Die Verpflichtung zum Besuche der Wiederholungsschule dauert mindestens bis zum vollendeten sechzehnten Jahre. Die jährlich: Schulzeit dauert in der Regel zehn Monate. Für die Volksschulen

auf dem Lande kann in Rücksicht auf Lebens- und Erwerbsverhältnisse der Bevölkerung im Einverständ nisse mit der Ortsschulbehörde und dem Bezirksschulinspektor die jährliche Schulzeit auf eine Winterschulzeit von sechs Monaten herabgesetzt werden. Diese Verkürzung der Schulzeit ist nur dann statthaft, wenn geordnete Schutverhältnisse und Schulbesuch bei nach Umständen angemessener verlängerter Schulpflicht die Erreichung des Lehr zieles der Volksschule nicht zweifelhaft erscheinen lassen. Die Verhandlungen

hierüber sind von der Gemeindever tretung, einverständlich mit der Ortsschulbehörde zu pflegen. Auf Grund derselben hat die Ortsschulbehörde Beschluß zu fassen, und ihre Anträge dem Bezirksschulinspektor mitzutheilen, der die selben mit seinem Gutachten der Landesschulbehörde vorzulegen hat, welche hierüber endgültig entscheidet. 8- 8. Kinder, welche sich bei ihren Eltern befinden, haben die Volksschule des Wohnortes der Eltern, und Diejenigen, welche sich auswärts aufhalten, die Volksschule

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Tiroler Stimmen
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Page 1 of 4
Date: 21.04.1880
Physical description: 4
der sittlichen Gesetze hinzuleiten, und in der anderen Richtung, daß ihm jene absolut nothwendigen Kenntnisse geboten werden, welche es in dem durch oie natürlichen Verhältnisse ihm künftig gebotenen Wirkungskreise braucht, um als existenzfähiges und nützliches Mitglied der bür- Serlichen Gesellschaft zu leben, und welche für jeden Einzelnen, welcher einen weiteren Bildungsgrad antritt, als Grundlage da für dienen können. Nicht weniger, aber auch nicht mehr soll die Volksschule eisten und namentlich

nichts Anderes. (Ruse rechts: Sehr richtig!) uns aber hat die Volksschule trotz jener von mir früher schon anerkannten und vielfach hervorgehobenen technischen Ver vollkommnung nach meiner Ansicht in einer Hinsicht weniger, in anderen Hinsichten mehr und vielfach anderes, als ihre Aufgabe geleistet. Sie hat weniger geleistet in der ersten jener beiden Rich tungen, die ich als ihre Aufgabe bezeichnet habe, indem sie die Mitwirkung jener Autorität, wenn auch nicht zurückgewiesen, — das kann man nicht sagen

welche jedes Kind auf dem Lande täglich sieht, deren wissenschaft liche Ergründung aber ein jahrelanges eingehendes Studium erfordert (eigentlich schon voraussetzt), mit einer gewissen Wissen schaftlichkeit behandeln zu wollen, ich sage: über alle diese didak tische Spielereien und Experimente ist vielfach jene absolut noth wendige, sagen Sie meinetwegen pedantische Gründlichkeit verloren gegangen, welche für die Volksschule einmal unabweislich noth wendig erscheint. (Bravo! Bravo! rechts.) Denn diese allein

ist geeignet, für jene, deren Bildungsgang mit der Volksschule ihren Abschluß findet, die Kenntnisse, welche die Volksschule lehrt, zu einem festen sicheren, für das ganze Leben gewonnenen Besitz zu machen und zugleich auch jenen, welche dann einen weiteren Bildungsgang antreten, jene nicht breite, aber feste und sichere ich möchte sagen, quaderartige Basis zu bieten, auf welcher sich ein jeder Bildungsgang, auch bis zur höchsten Bildungsstufe auf bauen läßt. (Rufe rechts: Sehr gut!) In diesem „Zuwenig

, Mehr und Anderes" als in ihrer Aufgabe liegt, scheint mir die Erklärung und der Grund jener Uebelslände gelegen, welche eben zu vielfachen Klagen und Beschwerden, Wünschen und Be strebungen Anlaß geben. In dem, wovon ich gesagt habe, daß die Volksschule zu wenig leiste, liegt die Erklärung dafür, daß mit der fortschreiten den Bildung oder richtiger mit dem zunehmenden Umfange der in der Volksschule gebotenen Kenntnisse, die wahre Bildung des Geistes und Gemüthes keineswegs überall gleichen Schritt

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Tiroler Stimmen
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Page 5 of 6
Date: 25.09.1880
Physical description: 6
, daß in den einzelnen Lehrgegenständen das religiöse Moment seine Bedeutung geltend macht, obschon, wie Jedermann zugesteht, das Moment der Erziehung, also auch der religiösen Erziehung zugleich von dem Volksschullehrer im engeren Sinne, olso nicht allein von dem Religionslehrer mit in's Auge gefaßt werden muß, obgleich dasselbe also auch in den verschiedenen Lesebüchern, Fibeln u. dgl. zur Geltung und Bedeutung gelangt. Allein das noch wichtigere Moment ist das, daß eben vor Allem an einer Volksschule eine gewiffe

Einheit des Zusammenwirkens da sein soll. Sie hat nicht die Tendenz, wie bei den Fachschulen, die einzelnen Gegenstände durch einen Fachmann vertreten zu laßen, sondern es ist ein allgemein schulmännisch anerkannter Satz: der Unterricht und die Erziehung ist in der Volksschule untrennbar, und Diejenigen, welche auf diese beiden Ziele hinzuwirken haben, können nicht einem auseinander fahrenden Standpunkte angehören, wenn nicht der zu Erziehende selbst vollkommen irre werden soll an demjenigen

, was von der einen und von der andern Seite gelehrt wird und ich glaube konstatiern zu können, daß die Mehrzahl der liberalen Schrift steller über das Schulwesen zugestehen, daß die Rücksichtslosigkeit in Beziehung auf die Konfeffionen in den Volksschulen ein päda gogisch-didaktisch nicht richtiges Prinzip sei, und ich könnte in dieser Beziehung Männer, deren Liberalismus, ja Radikalismus in anderer Beziehung zweifelhaft ist, als Zeugen für den Satz anführen, daß das konfeffionelle Moment in der Volksschule Beachtung fordere

. Ich kann mich aber darauf berufen, daß die liberalsten Gesetzgebungen anderer Staaten die Volksschule als eine absolut akonfessionelle nicht gelten lassen wollen." „Es ist schon von einem anderen Redner bemerkt worden, daß, wenn man auf die Konfeffion keine Rücksicht nimmt, darin allerdings ein wesentlicher Widerspruch gegen die Idee „Freiheit" liegen würde; denn der Schulzwang besteht gesetzlich. Wenn er aber auch nicht gesetzlich bestehen würde, für den Armen würde er faktisch bestehen." „Nur der Reiche kann Mittel

Erziehung der Jugend der Volksschule legt. daß diese religiös sittliche Erziehung den Mittelpunkt des Gesammtunterrichtes zu bilden habe, daß also in logischer Konsequenz die Volksschule konfessionell ist, denn bei der Jnterpretion eines Gesetzes ent scheidet, wie der Rechtsgelehrte Savigny ausdrücklich sagt, nicht der Buchstabe, sondern der Wille des Gesetzgebers. Wenn der ehemalige Minister Dr. Stremayr mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 19. April 1876, Z. 5323

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 25.06.1880
Physical description: 8
RSS» Umtsblatt zum Tiroler Voten. H? 143. Innsbruck, den SS. Juni 188V Erledigungen. Kundmachung. Nr. 279 An der der dreiklassigen Volksschule in TamSweg ist die Unterlehrerstelle mit dem JahreSgehalte von 400 fl. zu besetzen. Bewerber hierum haben ihre gehörig dokumentirten an den Landesschulrath in Salzburg gerichteten Gesuche bis längstens 31. Juli 1880 beim OrtSschulrath in TamSweg zu überreichen. TamSweg am 22. Juni 1830. Der Vorsitzende des k. k. Bezirksschulrates: Nußbaumer

. 2 Lehrerstellen-Ausschreibung» Nr.K394 Mit Beginn der Winterschule 1880/81 sind folgende Lehrstellen definitiv zu besetzen: 1. an der gemischt einklassigen Volksschule zu Burg- stall (Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelke mit 350 fl. jährl. Gehalte nebst freier Wohnung und freiem Holz- bezugez 2. an der gemischten einklassigen Volksschule in PlauS (GerichtSbez. Meran) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährl. Ge halte

von 3 IN fl. nebst freier Wohnung; 3. an der gemischt einklassigen Volksschule zu Vernuer (Gemd. Rissian) Vez. Meran die mit dem Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährl. Gehalte von 258 fl. nebst freier Wohnung; 4. an der gemischt 2klassigen Volksschule zu St. Pan- kraz (Gmd. Ulten GerichtSbez. Sana) die Unterlehrerstelle mit jährl. Gehalte von 300 fl. nebst freier Wohnung; diese Stelle kann auch mit einer nach neuem System qnalifizirten weiblichen Lehrkraft verliehen werden; 5. an der gemischt

2klassigen Volksschule zu St. Walburg (Gmd. Ulten GerichtSbez. Lana) die mit dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge; endlich 6. an der gemischt einklassigen Volksschule in TfchermS (Gmd. Marling GerichtSbez. Lana) vie mit dem Orga- nisten- und Mcßnerdienste vereinigle Lehrerstelle mit jährl. Gehalte von 400 fl. 27'^ kr. nebst freier Wohnung. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche im Wege

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 30.06.1880
Physical description: 8
Gesuche binnen vier zehn Tagen Von der dritten Einschaltung dieses Ediktes in den LandeSzeitungen im vorgeschriebenen Dienstwege an daS gefertigte Präsidium zu leiten. Vom Präsidium des k. k. Oberlandesgerichtes für Tirol und Vorarlberg. Innsbruck am 22. Juni 1880. mentS) vom Dekanate der medizinischen Fakultät werden bekannt gegeben werden. Innsbruck am 18. Juni 1880. Vom Tiroler LandeS-AuSschusse. 2 Ausschreibung. Nr. V4S2 An der gemischt einkla»igen Volksschule zu Lichtenberg im Gerichtsbezirke

, welche zur Jurisdiktion deS k. k. KreiSgerichteS ;u Rovereto ge> hören, angesucht würde, ein weiteres besonders ebenfalls mit den gehörigen Urkunden und der QualificatlonStabelle gehörig belegtes Gesuch allhier eingebracht werden müßte. Von der k. k. Notariatskammer zu Trient und Rovereto Trient, 20. Mai 1830. Der Präsident: Negri. Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährl. Ge halte von 319 fl. nebst freier Wohnung; 3. an der gemischt einklassigen Volksschule zu Vernuer (Gemd. Rifsian) Bez. Meran

die mit dem Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährl. Gehalte von 253 fl. nebst freier Wohnung; 4. an der gemischt 2klassigen Volksschule zu St. Pau- kraz (Gmd. Ulten GerichtSbez. Lana) die Unterlehrerstelle mit jährl. Gehalte von 300 fl. nebst freier Wohnung; diese Stelle kann auch mit einer nach neuem System qualifizirten weiblichen Lehrkraft verliehen werden; 5. an der gemischt 2klassigen Volksschule zu St. Walburg (Gmd. Ulten GerichtSbez. Lana) die mit dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle

mit dem jährlichen Gehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge; endlich K. an der gemischt einklassigen Volksschule in TschermS (Gmd. Marling GerichtSbez. Lana) die mit dem Orga nisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit jährl. Gehalte von 400 fl. 27 ^ kr. nebst freier Wohnung. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Schulbehörde bis längstens 20. Juli anher in Vorlage zu bringen. Meran am 15. Juni 1330. Der k. k. BezirkShauptmann

: 1. an der gemischt einklassigen Volksschule zu Burg stall (Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit 3S0 fl. jährl. Gehalte nebst freier Wohnung und freiem Holz- bezuge; 2. an der gemischten einklassigen Volksschule in PlauS (GerichtSbez. Meran) die mit dem Organisten- und 3 Concurs-Ausschreibung. Nr. 1402 Im oberösterr. Staatsbaudienste kommt die Stelle eineS BauratheS in der VII., event, eine OberingenieurS- in der VIII., eine Ingenieurs

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 02.05.1879
Physical description: 8
, wie sehr die Landbevölkerung dieses Bezirkes von Treue und Anhänglichkeit an Ihre Majestäten beseelt ist. (Fortsetzung der Berichte über die Festlichkeiten auf der Beilage) Politische Tages - Chronik. Inland. Innsbruck, 2. Mai. ^ In der Specialdebatte des Abgeordneten hauses über das Budget pro 1879, Capitel „Mini sterium für Cultus und Unterricht', Titel „Volks schule', erblickte Abg. Frhr. v. Ciani in der Errichtung einer deutschen Volksschule und eines deutschen Frö- bel'schen Gartens in Trient aus Staatsmitteln

einen Angriff gegen die italienische Nationalität und das Aufgeben eine« allgemein als richtig anerkannten päda gogischen Satzes, daß nämlich die Kinder immer in ihrer Muttersprache den ersten Unterricht genießen sollen. In Trient sei die Landessprache die italieni sche und er halte cS daher für nothwendig, daß der Unterricht in der Volksschule in italienischer Sprache ertheilt werde, wenn auch daneben die deutsche Sprache gelehrt werden könne. Redner lenkte schließlich die Aufmerksamkeit des Ministers

: „Seine (Ciani'S) Klage war insbesondere gerichtet gegen die ueuerrichtete und er weiterte deutsche Volksschule in Trient. Er hat darin sogar einen Angriff gegen die italienische Nationalität gesehen und behauptet, daß man durch diese Schule einen gewiß ganz richtigen pädagogischen Grundsatz beseitige, welcher dahin geht, daß die Volksschule die Kinder auf Grund der Muttersprache zu unterrichten habe. Es ist aber Niemand genöthigt die deutsche Volksschule in Trient zu besuchen,' denn neben der deutschen

Volksschule bestehen sehr viele, man kann sagen, auch sehr gut eingerichtete italienische Volks schulen; demungeachtet beträgt die Zahl der Schüler dieser Volksschule gegenwärtig schon 257; es ist dies eine Zahl von Schülern, welche nicht etwa zwangs weise in die Schule gesteckt werden, sondern welche von den Eltern nach Erwägung ihrer Verhältnisse in die Schule geschickt werden. Ich glaube, diese That sache allein genügt, um zu zeigen, daß hier von einer Vergewaltigung einer. Nationalität oder von irgend

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 17.09.1874
Physical description: 8
«v ^?a-»-ilaae „Boten fnr Ti Die Gründung der Volksschule i« Oester reich d«rch Käiseri« Mari«, Theresia. Von Joses ZöSmaix. (Schluß von Str. 2VS.) Die unmittelbare Schulaufsicht betreffend war die Schulordnung Maria TheresienS in manchen Punkte» viel fortschrittlicher abgefaßt, als e« bei späteren bis 1863 herauf der Fall war. E» heißt z. B. 1774: «Die unmittelbare Aufsicht kommt bei den Normal- und Hauptschulen ordentlicher Weise dem Direktor, bei den übrigen Schulen zunächst dem OrtSpfarrer

, in den Adelstand erhoben mit dem Prädikat ..von Schul stein' und ihm zugleich eine Abtei verliehen. Er hat auch di>: Idee einer Verbindung der Volksschule mit Ver Industrieschule gcsaßt. welche später unter der Regierung Kaiser Joses II. realisirt wurde. Und wenn Böhmen heute in Industrie allen andern Län dern unseres Kaiscrstaateö voransteht, so hat der ehe malige Pfarrer von Kaplitz, der den Ausspruch that, „er wolle seine ganze Nation - industriös machen,' seinen guten Theil Verdienst daran

. . . So war denn das große Werk der Kaiserin Maria Theresia — die Gründung der Volksschule in Oester reich — auf der soliden Basis der allgemeinen Schul ordnung vom 6. Dezember 1774 vollbracht. . Auf diesem festen Grunde erhoben sich die Normal- und Hauptschulen als starke Pfeiler, gleichsam als das Gerippe, an welches, zur schönen Füllung die Trivial schulen sich anschlössen; das Ganze ein kolossaler Bau und eine segensreiche Bildungsstätte, für die. Jugend der Völker Oesterreichs. Um kurz zu sein! Maria Theresia

, die Völker herauszuziehen aus der asiatischen Bar barei. in die sie theilweise durch eigene Schuld ver sunken waren, herauszuziehen durch daS ewig und einzig richtige Mittel des Unterrichtes. Die Völker Oesterreichs wissen, warum sie den Namen Maria Theresia so ties ihrem Gedächniß eingeprägt haben. Heute nach gerade hundert Jahren, seitdem die er habene Monarchin das epochemachende Werk der Gründung der Volksschule vollbracht, ist eö vor allem am Platze, sich Ihrer mit den Gefühlen innigster Dankbarkeit

zu erinnern. Wir können dies mit um so gehobenerer Stimmung thun, da wir in unseren Tagen ein neues glorreichis AnferstehungSfest des Schul- und Unterrichtswesens miterlebt haben. Möge dieses Jahr in unserem Oesterreich sich nicht zu Ende neigen ohne angemessene Feier anläßlich des Eentenariums der Gründung der Volksschule in unserem Staate. Josef Zösmair, Jenbach, 18. Aug. 1874. Gymnasiallehrer. Zur Volksschule, r Hall, 4. Sep. Schreiber dieser nachfolgenden Zeilen erlaubt Ach im Interesse

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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 4
Date: 19.01.1874
Physical description: 4
Reichsgesetze über die Volksschule für unausfuhrbar und mit dem Wohle, sowie mit den Verhältnissen deS Landes für un vereinbar halte. Die vorzüglichsten Punkte sind folgende: 1. Nach § 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 hat die Volks schule die Ausgabe, die Kinder ,sittlich-religiös zu er ziehen". Soll in der Volksschule von Tirol dieses Ziel ernst lich angestrebt werden, so ist es natürlich nicht genug, daß der Seelsorgsklerus in derselben den katholischen Religionsunterricht ertheile

welchem die Schule in Beziehung auf die Religion der Kinder, welche sie besuchen (§ 3), und des Lehrers, der ihr vorsteht (§ 6), sowie in Be ziehung auf die Lehrbücher, die in der Lehrerbildungsanstalt und in der Volksschule zur Anwendung kommen (§ 7) und endlich in Beziehung auf den Unterricht in allen übrigen Ge genständen (§ 2) konfessionslos sein soll. Dieser Wider spruch muß, wenn er einmal aus dem Gesetze ins Leben, aus den L hrerbildungsanstalten in die Volksschule eingeführt wird, für die katholische

von derselben nicht völlig ausge schlossen wird. 3. Nach § 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 ist „jede Volksschule, zu deren Gründung oder Erhaltung der Staat, das Land oder die Ortsgemeinde die Kosten ganz oder theilweise beiträgt, eine öffentliche Anstalt." Nach § 48 desselben Gesetzes ist „der Dienst an öffentlichen Schulen ein öffentliches Amt", und „zur Anstellung als Lehrer oder Unterlehrer ist der Nachweis der entsprechenden Befähi gung (§ 38) erforderlich." Die Folge hievon wird sein, daß viele kleinere

überall zu errichten, wo sich im Umkreise einer Stunde und nach einem fünfjährigen Durchschnitte mehr als 40 Kinder vorfinden, welche eine über eine halbe Meile entfernte Schule besuchen müssen." In Folge dieser Gesetzesbestimmungen werden nämlich viele Gemeinden genöthigt sein, ihre Filialschulen, in denen bisher ein exponir- ter Lehrer oder Lehrergehilfe wirkte, in eine förmliche öffent liche Volksschule mit einem gesetzlichen Lehrer oder Unterlehrer zu verwandeln, und dies um so mehr

man am Grundsätze festhält, die Kinder seien für ihren voraussichtlichen künftigen Beruf und Lebenskreis zu erziehen und zu unterrichten. Man verlangt daher gewiß mit Recht eine ganz andere Bildung von dem Lehrer der Volksschule in einer Stadt, in einem Markte u. s. w. und wieder eine ganz andere Bildung vom Lehrer auf dem offenen Lande, besonders auf Bergen und in Thälern. Allein das Reichsgesetz vom 14. Mai 1869 kennt in dieser Beziehung, so zu sagen, keinen Unter schied. Es unterscheidet

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Tiroler Stimmen
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Page 2 of 4
Date: 07.10.1874
Physical description: 4
ist. Der Umstand, daß die Pfarrschule heute Volksschule ge nannt wird, der Umstand, daß seit längerer Zeit die staatliche Gesetzgebung die Volksschule oft in sonderbarster Weise zu re geln versucht, und der^Umstand, daß gegenwärtig eine in nebel hafter Begriffsverwirrung und in unhaltbaren staatsrechtlichen Theorieen befangene Strömung der Tagesmeinung die Schule sogar als eine staatliche Institution ansehen zu müssen glaubt, können an der Sache selbst, am wahren Rechtsverhältnisse der selben zur Familie nie

etwas ändern. Das Recht der Familie ist ein Naturreckt, überdieß ein unveräußerliches Recht. Als solches kann es daher nie an eine Schule abgetreten werden, die der Familie nicht verantwortlich sich erkennen würde. Nnr als Hilfsanstalt der Familie hat daher die Volksschule ihre wahre Stellung zur Familie, zur Kirche und zur Gesellschaft, und nur in dieser Stellung kann sie eine segensreiche Wirksam keit entfalten. Daß nicht nur Familie und Kirche, sondern auch der Staat an der Volksschule Interesse

aber, daß die Volksschule bloße Unterrichtsanstalt sein könnte, wäre doch wieder der staatliche Schulzwang nicht mög lich, ohne den Kommunismus auf dem Gebiete der geistigen Güter durch deren zwangsweise Vertheilung einzuführen. Wenn also dem Staate ein Recht auf die Volksschule zu steht, so hat er solches keineswegs als ein zur Erziehung oder zum Unterrichte irgendwie berechtigter oder befähigter Faktor, sondern er hat es einzig in seiner Eigenschaft als Schützer alles Rechtes. Jedes Kind hat ein Recht auf Existenz

aus die Volksschule zu begründen den Satz aufgestellt: „Jedes Kind hat ein Recht auf Unterricht" mit der selbstverständlichen Folgerung: daher hat der Staat ihm zu diesem Rechte zu ver helfen. Der Satz: „Jedes Kind hat ein Recht aus Erziehung", ist wahr, der andere aber: „Jedes Kind hat ein Recht auf Unterricht" ist seiner Unbestimmtheit wegen zu weit gehend, daher nicht richtig, so wenig als der Satz: „Jeder Mensch hat ein Recht auf die Güter der Erde." (Schluß folgt.) Politische Uebersicht. Innsbruck

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Volksblatt
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Page 7 of 16
Date: 30.06.1880
Physical description: 16
. 2. Studienzeugnisse und Ausweis über bisherige Ver wendung, besonders in Rücksicht auf obige Geschäftsthätigkeit. 3. Darstellung der Familienverhältnisse. Die nähern Bedingungen find beim Genossenschafts- ßusschusse einzusehen und werden über Verlangen brieflich mitgetheilt. Die Caution ist nach erfolgter Ernennung vor Antritt des Amtes zu erlegen. Z)er Ausschuß der Llschregukrungs-Senossenschast Z.Z „Jasser-LisackmÄndung.' Zö«s Ausschreibung. ^ An der gemischt-einklassigen Volksschule zu Lichteu- berg

der. Winterschule 1880/81 find folgende Lehrerstellen definitiv zu besetzen. 1. An der gemischt-einklassigen Volksschule zu Burg- Hall (Gerichts-Bezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit 350 fl. jährlichem Gehalte nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge; 2. an der gemischt-einklassigen Volksschule in Plans (Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßner dienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 319 fl. nebst freier Wohnung

; 3. an der gemischt-einklassigen Volksschule zu Bernuer (Gemeinde Riffian, Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Meß nerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 258 fl. nebst freier Wohnung; 4. an der gemischt-zweiklassigen Volksschule zu St. -Paukraz (Gemeinde Ulten, Gerichtsbezirk Lana) dieUnter- leyrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 300 fl. nebst freier Wohnung; diese Stelle kann auch einer nach neuem System qualifizirten weiblichen Lehrkraft verliehen werden; ^ 5. an der gemischt

-zweiklassigen Volksschule zu St. Walburg (Gemeinde Ulten, Gerichtsbezirk Lana) die mit dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jähr- uchen Gehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung und freiem H-lZbezuge; endlich 6. an der gemischt-einklassigen Volksschule in TsckermS Gemeinde Marling, Gerichtsbezirk Lana) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit die jährlichen Gehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung. . Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche m Wege

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 12.05.1880
Physical description: 8
repräsentirt. sckr wollen die Behauptung jenes oft befingerzeigten Artikel- ^ ^ nicht gelten lassen, daß die Schullasten für das Volk viel drückend sind. saat Abgeordnete aus Steiermark Fürst Alois Liechtenstein w seiner Rede, welche er am 26. April hielt, Folgendes: „Wir hatten im Jahre 1872 für die Volksschule in unserer Landesbudget eine Summe von 260.000 fl. eingestellt. Im Jahre 1373 bereits weit mehr als fünf Mal so viel, nämlich 1,436.000 fl., und für die nächsten Jahre ist eine beträchtliche

Erhöhung dieser exorbitante« Ziffer unauWWlich?^ Wie sieht es aber nun mit den allgemeinen Ziffern des steierischen Landesbudgets pro 1878 aus? DieGesammt- bedeckung betrug nicht mehr als 2,258.000 fl., das Gesammter- forderniß nicht mehr als 4.414.000 fl. und davon waren, wenn ich nicht irre — Ziffern kann man sich nicht merken — 3.889.000 fl. die ordentlichen Ausgaben. Es hat also die Volksschule über drei Fünftheile der Gesammtbedeckung verschlungen und die Kosten für dieselbe stellen mehr als drei

Zehntel, nahezu ein Drittel deS Gesammt- erfordernisses vor. Es blieb uns in Folge dessen nach Begleichung der Kosten für die Volksschule für die anderen kaum minder wichtigen Bedürfnisse des Landes nicht mehr so viel übrig, als genügt hätte, um sie zu befriedigen. Wir schlössen unser Landesbudget in Folge dessen Meinem unbedeckten Deficit von 2,155.000 fl. ab. Wahrlich, eine ganz erschreckliche finanzielle Zerrüttung für ein kleines und notorisch verarmendes Land, wie unsere Steiermark

es ist. Der gewiß unver dächtige Rechenschaftsbericht des liberalen Landes-AusschusseS legt die Schuld an dieser Zerrüttung ausdrücklich de« Kosten für die Volks schule zur Last. ES darf uns auch gar nicht wundern, wenn die Kosten der Volksschule außer jedem Verhältnisse mit der finanziellen Bclastungs- fähigkeit der Länder, Bezirke und Gemeinden wachsen, denn das oberste Organ der Landesschulenverwaltung, der Landesschulrath, mtzieht sich kraft der bestehenden Organisation, kraft der bestehenden Gesetze nahezu

der Auslagen, welche nach der ziffermäßigen Angabe das Herzog tum Salzburg für die Volksschule macht, wollen wir die Auslagen KärntenS für die Volksschule ziffecmäßig ausweisen. Im Jahre 1869 betrug das Erforderniß für die Volksschule« 10.361 fl., M Jahre 1879 hingegen 266.206 fl., wohlgemerkt bloß die Landeöumlage; waS

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Volksblatt
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Page 5 of 6
Date: 28.01.1874
Physical description: 6
werden müssen/ Diese sind aber'gerade in dem wesentlichen'Punkten unmöglich, weil zuerst die Reichsgesetze müßten geändert werden. Das Schulkomit6 ist somit außer Stande, diese Regierungsvorlagen, selbst mit allfälligen Abänderungs-Antragen, vor den-hohenLändtag zu bringen, glaubt jedoch, es sei Pflicht desselben, dem Lande und der Regierung offen zu sagen, in welchen Punkten ev-die Reichsgesetze über die Volksschule für unausführbar und mit dem Wohle, sowie mit den Verhältnissen des Landes für unvereinbar

halte, l Die vorzüglichsten Punkte sind folgende: 1. Nach § 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 hat die Volksschule die Aufgabe, did Kinder „sittlich-religiös zu erziehen.' Soll in der Volks schule von Tirol dieses Ziel ernstlich angestrebt werden, so ist es natWich ^ichs geMg^ dqß d/r. SeMorgsklenls in derselben den katholischen^ Religionsunterricht -erthejle, sondern es. muß von. ihr auch Alles möglichst ferne gehalten werden, was' das Kind ^in seiner katholischen^ Sinnes- und. Denkweise

auf die Lehrbücher, die in der Lehrerbildungsanstalt und in der Volksschule zur Anwendung kommen (§ 7) und. endlich in Beziehung auf den Unterricht in allen übrigen Gegenständen' (§ 2) konfessionslos sein soll. Dieser Widerspruch muß, wenn er einmal aus dem Gesetze ins Leben, aus den Lehrerbildungsanstalten in die Volksschule eingeführt wird, für die katholische Jugendbildung höchst nachtheilig sein. Man darf aber nicht glauben, dieser Widerspruch mit seinen traurigen Folgen könne durch die Betheiligung

und wegen der Schwierigkeit der Bearbeitung der selben bei dem Mangel an Dienstboten und ihren erhöhten Anforder ungen u. f. w. vielfach schon dahin gekommen ist, daß sie um ihre Existenz ringen muß. Die Wiedereinführung der Wiederholungs- schule bis zum vollendeten 16. Jahre muß man dagegen mitFren- den begrüßen, wenn nur der Religionsunterricht von derselben nicht völlig ausgeschlossen wird. 3. Nach § 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 ist „jede Volksschule, zu deren Gründung oder Er haltung

vorfinden, welche eine über ewe halbe Meile entfernte Schule besuchen müssen.' In Folge dieser Gesetzesbestimmungen werden nämlich viele Gemeinden genöthigt sein, ihre Filialschulen, in denen bisher ein exponirter Lehrer oder Lehrergehilfe wirkte, in eine förmliche öffentliche Volksschule mit einem geschlichen Lehrer oder Unterlehrer zu verwandeln, und dies um so mehr, da die Unwirthlichkeit der-Gegend besonders in den Wintermonaten ein Zusammenziehen der Schulen nicht gestattet. Viele Gemeinden

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