internationalen- Zielsetzung führt, vielmehr in ihrem B.» stände und in ihren Funktionen völlig abhängt von je ner politischen Machtkonstellation, die mit dem Veffaill.r Vertrag auch den Völkerbund ins Leben gerufen hat. Die „Entente', als der eigentliche Kern der Völ kerliga, war zur Zeit, da die erste Session des Völker bundes tagte (1920), in ihrer inneren Einhieit trotz man cher Spannungen im einzelnen doch im großen und gan zen noch gesichert;, der Völkerbund, als die jenen Kern umschließende
durch einen Schiedsspruch der Werk zeuge, der Entente, (den Bölserbundsrat) schlichten zu las sen. Solange' indes diese Schllchrang selbst noch nicht voll zogen war, war dem Völkerbund die Möglichkeit zur po sitiven politischen Aktion genommen, da jeder Versuch einer positiven Entscheidung die Konfliktsgefahr innerhalb der Entente zu erhöhen drohte. Eine weitgehende politi sche Unfruchtbarkeit der zweiten Tagung des Völ kerbundes mußte sich also notwendig, als Folge der be sonderen Bedingungen ergeben, unter denen
seiner aus der Völkerbundsakte beruhenden Verpachtungen einen Krieg Hervorrufe. Beschlössen wurde, oaß ieder souveräne Staat in diesem Falle das Recht der Blockade haben solle, daß aber der Völkerbundsrat bei einer Verletzung des Paktes sofort eine Entscheidung fällen müsse und daß er das Recht habe, unter gewissen Voraussetzungen die Blockade hinauszuschieben. Neu ausgenommen in den Völkerbund wurden Estland, Lettland und Litauen; die Zahl der Mrtglieder- staaten ist damit auf 51 gewachsen. Politische Rundschau. Nachklänge
. Das „Berliner Tageblatt' schreibt: „Die Aus führungen Jshjis zeugen von einer Unkenntnis der.Mnge, fodaß die Entscheidung des Völkerbundes einem Skan dal vor der ganzen Welt gleichkommt.' Die ..Deutsche allgemeine Zeitung' schreibt, daß der Völkerbund durch dieses Utteil auch den letzten Rest der Autorttät. He er vielleicht einmal besessen, verliett. Wenn diese Teilung zustande kommt, verliett Deutschland jedes politische und wittschastliche Fundament. Die „Bossische Zettung' stellt diese Entscheidung