Tirols. Am 1. Mai fand in Innsbruck die diesjährige Landeskonferenz der christlichen Gewerkschaften Tirols statt. Aus Wien erschien Karl Untermüller, der Vertreter der Zentralkommission. Es wurden mehrere Referate gehalten. Unter den Anträgen wa ren hemerkenswert jener des Redakteurs Betz über „Frem denverkehr und Lebensmittelnot". Eine Entschlie ßung fordert von der Landesregierung Maßnahmen, um die Lebensmittelversorgung der Einheimischen ausreichend zu sichern. Aus jeden Fall sei
. Zu haben bei Anton Mitschka, Delikatessenhaus, Inns- tnmck, Maria Theresienstraße 7. Ware« im freien Bertehr: Jnsbesonders für Wiederderkäufer. Primsenkäse, Kremsersenf, Tomatenpüree, marinierte Fische, Dörrpflaumen. Marme laden bei Karl Feldkirchner, Konserven-Jndustrie. Innsbruck. Steirer in Tirol! Die Anschlußabstimmung findet in Steiermark voraus- stchtlich am 29. Mai statt. Der Verein der deutschen Steirer in Innsbruck for dert Euch, liebe Landsleute, dem vorbildlichen Beispiele der Tiroler folgend, ans
, mit uns geschlossen am 29. Mai nach Graz zu kommen. Für fteie Fahrt und Unterkunft wir- gesorgt. Alle, welche sich zu beteiligen wünschen, mögen sich münd lich oder schriftlich sofort au Herrn Hermastn Köberl, Zuckerbäcker, Innsbruck, Maximilianstraße 11 (gegenüber der Hauptpost), wenden, wo auch die Eintrag liste anfliegt. Weitere Nachrichten erscheinen in den Tagesblattern. Bereis der deutsches Steirer tu SmisbrsS. Tiroler Landtag. In der gestrigen Vormittagssitznng des Landtages ge langte zunächst
würden. Der diesbezügliche An trag hat folgenden Wortlaut: Der Tiroler Landtag wolle beschließen: 1. Die Gafthofbefitzer, Gastwirte und Fremdenbeherberger haben von allen Fremden, die aus dem Zollauslande zu uns kommen, die Miete für die Nächtigung, für Wochenzimmer nnd für Monats» wie Saisonwohnungen in der Valuta de- Staates einzuheben, in welchem die Sommergäste ihren ständigen Wohnsitz haben. Diese Valuta ist zur Gänze der Treuhandstelle des Landesverkehrsraies in Tirol, r. G. m. b. H., abzusühren. Ans dielen
beschlosien. Das Gesetz hat folgenden Inhalt: ' . § 1. Alle jene Personen, die aus Grund der Arttkel 78 und 80 des Vertrages von St. Germain und der Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 20. August 1920, StGBl. Nr. 397, für die österreichische Staatsbürgerschaft optiert haben, be sitzen, wenn am Tage der Ausschreibung der nächsten Wahl zum Tiroler Landtag das Optionsgesuch noch nicht zustim mend erledigt ist, unter den gleichen Bedingungen das Wahl recht wie die österreichischen Bundesbürger