. Gerichtliches. Gin« merkwürdige Gerichtsverhandlung. Beim hiesigen Bezirksgerichte fand am 5. d. M. eine seit mehreren Wochen vielbesprochene Affäre ihren vorläufigen Abschluß. Der Tatbestand ist fol- gender: Der Inkassant Wilhelm Spieler erzählte öffentlich, er habe am 1. Oktober d. I., halb 8 Uhr abends, am Bahnhose dem Redakteur deS „Tiroler', Peter Fuchsbrugger, eine Ohrfeige gegeben, weil letzterer an sein Fahrrad angestreift sei und ihn sodann „Saujud' genannt habe. Fuchsbrugger habe die Ohrfeige
ruhig eingesteckt und fei fchleunigst in einen Fiaker gesprungen und davongefahren. Als Fuchsbrugger Beweise in der Hand hatte, daß Spieler tatsächlich sich dieser Tat rühme, reichte er gegen diesen beim Bezirksgerichte die Klage wegen Ehrenbeleidigung ein. Spieler dagegen klagte Fuchs brugger wegen des angeblich gebrauchten Ausdruckes „Saujude'. Bei der am Samstag durchgeführten Ver handlung, die sich infolge des äußerst renitenten Benehmens des Angeklagten und gleichzeitigen Klägers Spieler
äußerst ausregend gestaltete, blieb dieser bei seiner Behauptung, Fuchsbrugger eine Ohrseige gegeben zu haben. Während der Richter dem Spieler das Nationale abnahm, erschien Fuchsbrugger, der sich etwas verspätet hatte, im Saale. Spieler setzte sich sofort so in Positur, daß man meinte, er werde sich jeden Moment auf Fuchsbrugger stürzen, und stieß Schimpfworte aus. Der Vertreter Fuchsbruggers, Dr. Weber aus der Kanzlei Dr. Pobitzer, erhob sich und dehnte die Anklage auch auf diese Beschimpfung
aus. Die von Fuchsbrugger geführten Zeugen bestätigen, daß Spieler sich öffentlich gerühmt habe, den Fuchs brugger geohrfeigt zu haben. Nun wurde über den Ausdruck „Saujud' verhandelt. Nachdem der Richter die Anklageschrist verlesen hatte, frägt er Fuchsbrugger, was er dazu zu sagen habe. Fuchs brugger erwidert, er könne weiter nichts sagen, als daß die ganze Sache vom Anfang bis zum Schluß erfunden sei. Er war zu dieser Zeit gar nicht am Bahnhofe, konnte deshalb Spieler nicht beschimpfen und auch keine Ohrfeige
erhalten haben. Auf die Frage des Richters, wo er sich zu dieser Zeit befunden habe und ob er sein Alibi nach weisen könne, erklarte Fuchsbrugger, daß er zu Hause war, was seine Frau bestätigen könne. Ueber Auftrag deS Richters holte Fuchsbrugger feine Frau, die erklärt, daß ihr Mann nicht nur an jenem Abende, sondern alltäglich gegen ^7 Uhr nach Hause komme. Hierauf wurde Fuchsbrugger von der Anklage, Spieler „Saujud' genannt zu haben, freigesprochen. Der Vertreter Spielers, Dr. Strobl, scheint