so zu verabschieden, daß auch die Mchr- heitssozialdemokraten es als einen Erfolg Luchen konnten, Dnd nachdem sichere Aussicht bestand, daß auch in der Frage der Zwcmgsanleihe und in der Frage des Gesetzes zum Schutz der Republik eine Verständigung mit den bürgerlichen Par teien zustandekommen würde, bestand eigentlich kein Grund, die Regierung durch die Hereinnahme radikaler sozialistischer Grapen zu radikalisieren. Daß es trotzdem zu neuen Ver handlungen Mer diese Frage gekommen ist, hat seine besonde ren
Frage, das Gesetz zum Schutz der Republik. Die So zialdemokraten haben immer noch nicht ganz die Befurch- tuM überwunden, das Gesetz könnte doch nicht so ausfallen, wie sie es wünschen. Sie glauben, daß es heute bei seiner Be notung ün Reichsrat vielleicht Veränderungen wird durchwa chen Musien, die ihren Wünschen nicht entsprechen, und so gLuchen sie, auf die bürgerlichen Parteien und aus die Reichs- regierung einen gewisien Druck ausüben zu können, wenn sie den Eintritt der unabhängigen
, mit der IS. P. D, unter Hinzu ziehung der Gewerkschaften über die Frage des Eintritts der U. S. P. D. in die Reichsregiernng zu verhandeln. BerlkN, 3 Juki. (Wolfs.) Minister des Innern Seöering hat den Bund der Aufrechten mit allen seinen Landesver bänden, Bezirks und Ortsgruppen aufgelöst, ebenso sämtliche in Preußen bestehenden Ortsgruppen des völkischen Schutz-- und Trutzbundes (Sitz Hamburg). Das Attentat aus Harden. Berlin, 4. Juli. (Wolfs.) Amtlich wird mitgeteill: Die von der Berliner politischen Polizei sofort
. * »Schutz der Republik." Rauen, 4. Juli. Aufnahme der eigenen Funkenstation. Der Reichsrat nahm am Montag abends das Gesetz zum Schutze der Republik mit 48 gegen 18 an, das Amnestiegesetz mit 55 gegen 11 Stimmen, die erforderliche Zweidrittelmehr heit wurde somit bei beiden Gesetzen erreicht. Die Geltungs dauer des Gesetzes wurde auf fünf Jahre» festgesetzt und ent halt die Bestimmung, daß Mitglieder ehemaliger landesherr licher Familien von denen Angehörige bis November 1918 re gierten