Rechtes, R. v. Schulte, hat soeben eine Denkschrift über das Verhältniß deS Staates zu den Sätzen der päpstlich?« Constitution vom 18. Juli 1870 publizirt, welche den Regierun gen Deutschlands und Oesterreichs gewidmet ist. Die Staaten, an deren Regierung der Appell sich wendet, haben in ihrem Umfange die katholische Kirche als berechtigte religiöse Gesellschaft anerkannt und derselben ihren Schutz zugesichert. Diese katho lische Kirche war aber eine wesentlich andere, als wozu sie seit 13. Juli 1370
eS als ob dasselbe keinen Einfluß weiter nehmen könnte auf die Verhältnisse des Staates, der es ignorirt Allein es sei nur der Schein. Um dem vorzubeugen und damit die alt-katholische Kirche Schutz finde von Seite der Regierung gegenüber der Macht und dem Einfluß der geistlichen Ag'ta^ion, sowie gegenüber den Eonsequenzen der Unsebldarkeit, glaubt Prof. Schulte vom Staate Folgendes entschieden fordern zu müssen: 1. Die gesetzmäßige Erklärung: er erkenne die Dogmen des 13 Juli 1370 nicht als die jener ka- tholischen Kirche
, welche aus d r Staatskasse fließen, für irgend welche Inüitute vnv Pe sonen. 5. Einführung von Eioilstandsregistern für Ge burten, Trauungen, S>erl>ef>lls mit obligatorischer E'vilehe; Abnahme eines Reverses, beziehungswnse Eides gegen die Unfehlbarkeit von allen katholischen B.-amlen und Staat?dienein und Einführung eines ähnlichen Abgeorrnclen-EideS. 6. Voll n Schutz der an der anerkannten katho lischen Kirche ballenden Patrone und Gemeinden hin sichtlich d?S Kirchenvermögens 7. Enisernung jedes insallibilistischen
nicht abgefallen sind, berechtigt sind, staat lichen Schutz und staatliche Anerkennung zu verlan gen, denn nur dieje»ig n Altkatholiken, welche die Uüfchlbaikeit nicht anerkennen, bilcen staatsrechtlich die anerkanite katliolifche Kiiche. Prag, 12. Jnli, Nachts. Vor dem Neustädter Theater enipsiugen den Kronprinzen die Mitglieder des czechifcheu Theater-Konsortiums und der artisti sche Direktor. Dieselben geleiteten den Kronprinzen in die auf daö prachtvollste dekorirte Theaterloge, wo auch der Adjutant