steiermärkische Ritter, die er sich ins Land genommen, und deren prunkvolle Costüme und Rüstungen ganz besonders die Bewunderung aller Anwesenden erregten. Hinter dem Hofe ritten die Herren von Starkenberg in blinkenden Mailänder Harnischen mit ihrem fast unabsehbaren Gefolge von Vasallen, Knappen, Pagen und Knechten. Dann folgten die anderen Mitglieder des Adels- bundeS, Hans und Ulrich v. Freundsberg, Oswald und — 155 — Michael v. Wolkenstein, Christof Fuchs, Franz v. Greifen stein, Bernhard v. Lebenberg
, Hans v. BlllanderS, die Vögte von Matsch u. v. a Jeder dieser Ritter hatte wieder ein zahlreicher Gefolge bei sich. ES war ein wahrhaft be strickendes Bild, daS auf die große Zuschauermenge einen gewaltigen Eindruck machte. Zuletzt kamen jene Ritter, welche es vorzogen als sogenannte Vermummte mit ge- schloffenen Helmen aufzutreten. Sie waren im Verzeichniffe der am Turniere Betheiligten unter einem beliebig gewählten Namen eingetragen, der mit dem auf ihrem Schilde überein stimmen musste. Ebenso
zeigten ihre Wappen beliebig ge wählte Symbole. Nach dem soeben beschriebenen Aufmarsche versammelten sich die Ritter vor dem herzoglichen Pavillon, wo Ernst eben platzgenommen hatte. Auf ein von ihm gegebenes Zeichen verlas einer der Herolde die Bestimmungen, welche beim Waffenspiele zu gelten hatten, die sogenannten Turnier gesetze. Sie enthielten folgende vier Punkte: Erstens. Bei jedem Waffengange sind zehn durch das LooS zu bestimmende Ritter die Herausforderer, von denen eS höchstens fünf
mit fünf andern aufnehmen, welche sich zuerst zum Kampfe melden. Sollten sich aber nicht jedesmal fünf zur Ausnahme des Kampfes melden, so wird auch einer jeden geringeren Zahl von Angemeldeten eine gleiche Anzahl der Fordernden gegenübergestellt. Zweitens. Von diesen fünf kann jeder der sich zum Kampfe meldenden Ritter einen beliebigen als Gegner aus wählen. Dies geschieht durch das Berühren des gegnerischen Schildes entweder mit dem Schafte oder mit der Spitze der