, wett sie damit dem gewünschten Ausgleiche einen sehr zweideutigen Dienst erweisen. Deutschland. * Lerlin, 21 März. (Nord deutscher Reichstag.) Der Reichetag lehnte mit einer Majorität von zwei Stimmen das Amendement des Abgeordneten Braun (Wiesbaden), welches die Feststellung der wichtigsten Grundrechte aller Bnndes- an gehörigen verlangt, ab und nahm das Amendement Twesten an, durch welches die Bundesaufsicht auf das Militär- und Marinewesrn ausgedehnt und bestimmt
wird, daß bei Meinungsverschiedenbeiten im Bundes rathe die Präsidial-Stimme den Ausschlag gibt, wenn dieselbe sich für die Aufrechthaltung der bestehenden Militär-Einrichtungen ausspricht. Sodann wurde mit großer Majorität der gesammte, also amendirte Versassuugs-Artikel IV, welcher die Vollmachten der Bundes-Gesetzgebung specialisirt, angenommen. * — 23. März. (Der „Staatsanzeiger') publicirt einen mit dem prenßisch-baierischen gleich lautenden Bündnißvertrag zwischen Preußen uud Würtemberg vom 13. August 1866. Der Reichstag bat
den Verfassungs-Artikel V mit einem Zusätze Twestens über die entscheidende Be fugn iß des Bundes-Präsidiums bei der Militär- und Marine-Gesetzgebung angenommen. Darauf begann die General-Discussion über die Abschnitte: Bundes rath, Bundes-Präsidium, Reichstag. Hauptgegenstand der Debatte ist die Minister-Verantwortlichkeit, gegen welche besonders von liberaler Seite Sydel, Braun (Wiesbaden), Watzdorf (Weimar) sprechen. Für dieselbe sind: Minkwitz (Dresden), Waldeck, Schulze- Delitzsch, Miquel (Hannover