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Rundschreiben des Präfekten von Bozen
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Page 4 of 5
Date: 18.07.1944
Physical description: 5
und eini- exnae-itlicjaa 'Zuweisung- und -Verteilung der noch vorhandenen Raum« Ixehkeitoh 'zu 'gewährleisten, ordne- ich. unter Bezugnahme, auf mein Rund« schreiben Tr . 170/44 vom 28. 6.1'9'44 ? . soV/ie auf .Grund dss^rt. i.9- des. n'inheit'StBhtäs'des : Gömeinde= und Provrnzialgasetzäs 'anjv 1« ) . Alle. freistehenden und in Zukunft frei=wsrdenden Vöhnung'sn und dinzslzimmör müssen Umgehendst fastgestollt und an die Präfektur " ■ . gemeldet werden« '' - - 2..)' Alle....Räumlichkeiten

,'■ d±3 irgendwie zu Lagcrzweclnn verwendet werden können (sei ss an ,Pferdaställan , Schuppen, Garagen, Remisen," ti'ocksnen iGillsrn'Uo&. ) sindisofort aüfzunshmen und ebenfalls, an d.ie Präfektur Bozen zu melden. Biese Meldung muss alle zw-ackdie.n« v lich.-:.xi .Angaben :übar die lagsrmögliöhkeit und im Besonderen folgen* des enthalt in* ./■: T .... a ) -Besitzer der .Räumlichkeiten, i b) lag-, der Räumlichkeit,. /.'/<- c) .Zufahrtsm0.giichk.v-it.ihj/ ■ ■■■..:/-■• ..d). letzte Tarwendung

, -so'-bitte ich in jed.m Einzelnen Pall umg h.vndst.y fsrnmühdlich unter Ruf-B T f.ll8l, Klappe 05 die Präfektur zu verständig :.n. ' ■ . . ' ., ' . Unter/keinen. Umständen dü^£?n von Seiten dar Gemeinde an Quart i^r- suchende. 7/ehrmachtsteil..:, deren iinhoit.in, Zusicherungen über die Var« fügung von Räumlichkeit er/. g ; ^geben ward.-n." , . . Die Bigehtümor'• und .3.:Sitzer:von freien oder fraiwardsnden Vohnun= gen, Zimmern, Räumlichksitsn .und ..Lagern sind varpflichtnt, dieses01 o'rt

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Tiroler Wastl
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Page 14 of 28
Date: 09.01.1929
Physical description: 28
für manche ein sehr einträgliches. Im Hotel „Waikow" nahm ich Quartier und da ich die russischen Ankündigungen nicht lesen konnte, so unter ließ ich es, mich bei der K. U. P. (Tscheka) zu melden. Diese Unterlassung hatte meine Verhaftung zur Folge, und in Bs- gleitung dreier Rotgardisten mußte ich am nächsten Mor gen zur Präfektur wandern. Mit den Worten: „Was spionieren Sie hier in Ruß land herum?" wurde ich vom Herrn Bizepräfekten empfan gen. Ta ich mit den Herren Bolschewiken so gut als mög lich auskommen wollte, gab

ich bereitwillig Auskunft über mein Tun und Lassen. Nach einem eineinhalbftündigen Kreuzverhör wurde ich, mit der Aufenthaltsbewilligung für Petersburg in der Tasche, in Gnaden entlassen. Froh, diese Schikane hinter mir zu haben, glaubte ich nun, mein Aufenthalt in Rußland sei gesichert; doch es kam anders. Am nächsten Morgen um 9 Uhr kam der deutsche- sprechende Portier des Hotels in mein Zimmer und be stellte, daß ich für 10 Uhr abermals zur Präfektur vorgv-- laden bin, durch telephonischen Anruf

. In begreiflicher Aufregung machte ich mich fertig, um die festgesetzte Stunde nicht zu versäumen, denn ich wollte die Herren von der Präfektur nicht noch mehr in Harnisch bringen. Am halben Weg bemerkte ich,, daß ichj in der Auf regung meinen Reisepaß im Nachtkästchen vergessen hatte. Fix machte ich Kehrt und im Laufschritt ging es zurück ins Hotel. Von der Eile getrieben, stürmte ich an der Portier loge vorüber in das zweite Stockwerk, wo mein Zimmer lag. Anfänglich merkte ich gar

selbst in Ordnung zu bringen. Mir wäre zwar eine andere Lösung lieber gewesen, doch, da meine Zeit gemessen war, ließ ich der Sache freien Lauf und nahm mir ein Auto, um noch rechtzeitig auf der Präfektur zu erscheinen. Dort langekommen, hieß mich der Türsteher warten. Es wird 11 Uhr, es wird 12 Uhr und niemand kümmerte sich um mich Endlich wurde mir die Sache doch zu dumm und unangemeldet trat ich beim Herrn Genossen Polizeipräfekt ein. „Es hat sie niemand gerufen," fuhr mich dieser würdige Repräsentant

ich auch daß in Rußland jeder Hotelangestellte im Dienste der Tscheka steht und der vermeinte Diebstahl nichts anderes als eine Gepäckskontrolle war. Dazu hatte man mich eben auf die Präfektur befohlen, um ungestört walten zu können. „Sie sind nicht der Erste und auch nicht der Letzte," so tröstete mich mein freundlicher Beschützer. Allen Reisenden, die mit der Absicht umgehen, sich nach ^dem gesegneten Rußland zu begeben, sollen diese Zeilen als Warnung dienen, damit sie nicht auch meine Erfahrungen teilen müssen

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 17.02.1929
Physical description: 8
■y v- Aufbewahren solchen Fleisches im Laden, Magazin oder Gefrierraum, wird gerichtlich bestraft. (Art. 31.) Wer beabsichtigt eine Gefrieranlage zu errich ten, muß hiefiir zuerst die Genehmigung der Präfektur nnsuchen, die vor der Bewilligung einen Lokalaugenschein vornehmen läßt. (Art. 33.) , Fr. eibankfleisch darf nie gefroren werden. (Ar tikel 34.) Die tierärztliche Kontrolle bei Einfuhr von Ge frierfleisch in einer Gemeinde ist stels im Momente der Einlagerung in den Kiihlräumen

. 40.) (Es entfällt somit die bisherige Bestimmung, daß Fleisch nur in ganzen Vierteln eingeführt werden dar/!) Für den Transport von Gefrierfleisch aus einer Gemeinde in eine andere ist ebenfalls ein tierärztl. Zerti fikat vorgeschrieben. Der 5. Teil handelt von der Freibank, der 6. Teil von der Wursterzeugung. Für die Errichtung, von Wurstereien ist die Bewilligung der Gemeinde, für große Wurstfabriken die der Präfektur vorgeschrieben. Das Ar beitspersonal muß ärztlich überprüft werden und sauber gekleidet

sein. Am Eingag in die Wursterei muß eine Ta fel angebracht werden, aus der ersichtlich ist, welche Fleischgattungeln verarbeitet werden. Für die , Freibank bestimmtes Fleisfch (bassa macelleria) darf nie in Wurste reien eingeführt werden. Die , Mischung verschiedener Fleischsorten ist nur nach vorher eingeholter Genehmigung der Präfektur ge stattet. Sofort nach der Herstellung sind die Würste zu plombieren, solche, die Gefrierfleisch enthalten, müssen mit einer zweiten Plombe versehen werden. Nicht plom

oder Tanzmusik müßte- natürlich die entsprechende Konzert- oder Ballizenz-ein- - ', geholt werden, wie für sonstige derartige Veranstaltungen; • hingegen ist für gelegentliche Mu.sikvorfiihrung ohne Ge- winnzwecke nichts einzuwenden, wenn die nachstehen-' den Bedingungen erfüllt sind. 1. Vor allem muß der Gaslwirl, wie jede andere Per son, die einen Radioapparat hält, hierfür zuerst die'Er- laubnis der Präfektur haben („Nulla Osta"). Man ’ sucht um dieses Nulla Osta bei der Präfektur (auf Stern 3 pelpapier

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 1 of 8
Date: 24.02.1929
Physical description: 8
in Italien auflmHen, erhalten die Fahrlizenz und immatrikulicrung für Autos, die sie in Italien kaufen, bei jeder beliebigen Präfektur nach denselben Vorschriften wie sie - für Inländer gelten (Art. 66—68), jedoch ist anstatt des Wohnsilzausweises (certificato di residenza) eine Beschei nigung des zugehörigen Konsulates betreffend die Gene ralien und "Wohnsitz des Ansuchenden beizubringen, so wie einen .Ausweis des kgl. Automobilklubs oder Ital. Tou- ring-Clubs

die Zollbehörde auch die provisorische Ver kehrserlaubnis (auf die Höchstdauer eines Jahres) aus, in der das Ausstellungs- und Aulaufdatum, sowie die Erken nungszeichen des Autos u. die den Chauffeur betreffenden Angaben enthalten sind (certificato di circolazione prov- visoria). Nach Ablauf dieser Höchstdauer muß das Auto, wie jedes inländische, regelrecht bei einer Präfektur zur Inunatrikulierung angemeldet und um die reguläre Fahr lizenz angesucht werden. Autos aus den Signatunnüchten der Internationalen

für a u 1 ä n d i s c li e P a s s a n- t e n. Ausländer, die sich vorübergehend in Italien auf- haltcn, und ein Auto seihst chauffieren wollen (ohne daß sie einen Führerschein ihres Staates besitzen), haben sich um denselben in der für Ausländer vorgcschriebenen Form zu bewerben, nur daß anstatt Geburtsschein, Strafkarte und der..Bestätigung der Kenntnis des Lesens und Schrei bens ein diesbezüglicher Ausweis des zugehörigen Konsu lates beizulegen ist. Dieser Führerschein gilt für ein Jahr; nach Ablauf desselben ist derselbe der Präfektur zwecks

provvisorio di guida). Verschiedene Bestimmungen. Internationale Führerscheine werden von der Präfektur ausgestellt, wo das Auto immatrikuliert ist. Das Gesuch ist beim Prov. Amt des öffentl. Autoregislers einzureichen. Fahrlizenz und Führerschein sind dem Ge such beizufügen. Plaizautos müssen außer der vorgeschriebenen Erkennungstafel auch eine Tafel mit der Aulschrift „Ser- vizio Pubblico" tragen, widrigenfalls die Vorschriften des Autosteuergesetzes in Anwendung gebracht werden. Jedes Platzauto muß

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 7 of 12
Date: 23.12.1928
Physical description: 12
in allen Landgemeinden mit besonderer Berücksichtigung des Fremdenverkehrs und . des sonntäglichen Zusammenströmens der Landbevölkerung. Hinsichtlich der Sonntagsruhe der Angestellten gelten die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeinden werden ersucht festzustellen, oh für sie die Anwendung der oberwähnten Artikel 7 und 8 des.Ge setzes vom 7. Juli 1907 nützlich erscheint, und im bejahen den Falle der Präfektur eine diesbezügliche "begründete Entschließung zwecks Ausstellung des bezüglichen Ermäch

r tigungsdekretes vorzulegen.“ «' ... - ■ — Goldener Sonntag. Die Geschäfte können laut Verfü- & NOTIZEN ■ ■ftamiHHHanamininMnnmmmmnannnuNMiMi Jtur meljr ausnahmsweise Crtellung oon neuen fjanbelssftzenzen. ; .({.Den Amtsbürgermeistern wird von der lrgl. Präfektur :jnit ZI. 28914 vom .5. Dez. die Weisung erteilt, daß bei An suchen um neue Handelslizenzen genauesten* zu überprüfen is’Lj.pb es sieb im' einzelnen Falle tatsächlich um Betriebe handelt, deren Errichtung; wie das Gesetzvdm-26,-Dez. 1926 iäBgt

werden. Bevorstehende Neuregelung der Sonntagsruhe. \’V Die Präfektur verlautbart im Amtsblatt: ' „Der Art. 6 des Gesetzes vom 7. Juli 1907 ordnet an, daß: die ^Sonntagsruhe in den Lebensmittel- und Brennmate- Txälgeschäftett (Holzhandlungen, Kohlengeschäfte) am Sonn tag um 12 Uhr mittags beginnt und daß in den Vormittags stunden nicht länger als 5 Stunden gearbeitet werden darf. ■ Der; Art. 7 desselben Gesetzes räumt diese Begünsti gung auch allen anderen Geschäften und Handelszweigen in jenen Gemeinden

ein, wo die Landbevölkerung gewöhn-- heitsmäßig hm 'Sonntag ihre Einkäufe besorgt. Der Art. 8 dehnt diese Bestimmung weiters auch dahin aus, wo aus vorübergehenden Gründen ein außerordentl. intensiver Han delsbetrieb besteht, wie z. B. infolge Fremdenverkehrs u. dgl. ' ' Der Fasch. Provinzialverhand der Kaufmannschaft hat sich nun an die Präfektur gewandt, daß die Offenhaltung der Geschäfte an Sonntagen, mittels einer eigenen Verord nung in nachstehender Weise geregelt werde: 1. Offenhaltung

der Lebensmittelgeschäfte In der ganzen Provinz an allen Sonn- und Feier- gung der kgl. Präfektur am 23. Dez. ganztägig offen gehal tert werden. In Merano würde von der Kaufm. Verbandsdele gation die Zeit von 10—Kl und 2—7 Uhr festgesetzt: Ankunft des neuen Quästors. Der neue Quästor, Comm, Araiadeo Magäldi; ist am Mittwoch aus Terni angekommen.' Zur Begrüßung hatten sich Vizequö9tor Cav. Messana mit dem gesamten Tersona! der Quästur am Bahnhöfe eingefun den. Wir entbieten dem neuen Chef der Polizeibehörde der Provinz Bolzano

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