zum Vormunde seiner Kinder bestellt hat. Von hier aus wird er auf besondere Einladung nach St. Petersburg gehen. Schon dieser Umstand wäre geeignet, die Mittheilungen der offiziöse» sran- zöstschen Presse in ihrem wahren Charakter darzu stellen, wenn man nicht außerdem vo» Arußernnge» des Kaisers von Rußland zu dem französische» Ge sandten Eastalbajae hier unterrichtet wäre, die eher alles Andere, als die von Paris aus demselben an gedichtete Billigung der Konfiskation der Orleans'- schen Güter enthalten
der Landesautorität an de» Minister Grasen Crimi'uil statt. Für Rendsburg ist ein dänischer Kominandant ernannt. Schweiz. Bern, 16. Febr. Der Bnndesrath hat nnterm 13. d. einen Bericht über die Flüchtlinqsaugelegen- heit au de» schweizerischen Geschäftsträger in Paris abgehe» lassen, uud dieser Bericht soll den Kantons- Negierungen mitgetheilt werden. — I» Genf hat ans Verlangen der eidgenössischen Kommissäre Kern und Trog der Staatsratl» den Befehl erlasse» : daß alle fraiizöstsche» Bürger, welche die letzte
» Ereig nisse von Frankreich »och Genf gefüdrt haben, sich ans dem Polizeidepartement stellen, von wo sie ent weder auf mindestens 3 Stunden internirt werden oder Pässe inS Ausland erhalten. Zugleich wird den Genfer» i» Erinnerung gebracht, daß keiner eiueii Fremden ohne Anzeige auf dem Fremdenbureau be herbergen dürfe. Frankreich. Paris, 17. Febr. Die Republik hat die Ju- linsfeier in Vergessenheit gerathen lassen, die Februar- feier verlängnet und den 4 Mai als den Tag ihrer Verkündigung
«lo AlolclomliourA.' Par i's, lg. Febr. (Tel. Dep. d. A. Z.) Das Preßgesetz ist erschienen. Die Antorisation ist nöthig für Journale und periodische Schrislenherausgabe, sowie zu jeder Aenderung des Eigeiithümcrs, Redak teurs und Geranien. Die Kaution beträgt Sl>,0<1l) Franke» für Parks, Lyon nnd die größer» Städte, die Hälfte i» kleinern. Der Stempel anf fremde Zeitungen beträgt in Paris nnd Versailles 6 Cen times, aiiderswo die Hälfte. Folgt eine Menge von Strafbestimmnngen, Gefängniß, Geldbußen. - Zwei