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Volksbote
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Page 5 of 12
Date: 27.08.1931
Physical description: 12
wird. Im selben Verhältnis, wie die Grundsteuer herabgesetzt wird, kann über An suchen der Partei auch eine Ermäßigung der Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag erreicht werden. Es ist nicht einmal ein eigenes Ansuchen notwendig, sondern, es genügt, wie schon oben bemerkt, im Gesuche um Herabsetzung der staatlichen Grundsteuer gleichzeitig auch um die Ermäßigung der Reddito-Agrario-Steuer zu bitten. Steuerherabsetzung für Pächter. Auch für die Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke, deren Ertrag

durch eine Un- ° Wetterkatastrophe vernichtet wurde, besteht eine, wenn auch sehr eingeschränkte Möglich keit, eine Steuerermäßigung zu erlangen. Da die Pächter mit der Ricchezza-Mobile- vteuer besteuert werden, finden auf die Herab setzung der Steuer dieselben Grundsätze An wendung. wie bei der Verminderung oder bei dem vollständigen' Aufhören des Ertrages eines Handelsgeschäftes. Wenn der Pächter Nachweisen kann, daß der g a n z e Ertrag des Jahres vernichtet ist, kann er binnen drei Monaten nach dem Unwetter beim Steuer amte

um die vollständige Abschreibung der Rich.-Mob.-Steuer ansuchen. Es empfiehlt sich aber, das Ansuchen nicht so lange hinaus zuschieben. damit dem Steueramte Gelegen heit geboten ist, den Schaden, solange er noch am besten sichtbar ist, zu erheben. Ist aber nicht die ganze Ernte, sondern nur e i n T e i l vernichtet, was wohl meistens zutrifft, so besteht keine Möglichkeit, für das laufende Jahr einen Steuernachlaß zu erhal ten. sondern der geringere Ertrag des heuri gen Jahres berechtigt den Pächter

,ing: Mufeumstratze 42. — Telephon 96 und 862. Herabsetzung des Pachtzinses wegen Un- I welterschäden. In diesem Zusammenhangs fei noch die Frage gestreift, ob ein Pächter dann, wenn die Ernte ganz oder teilweise durch eine Un wetterkatastrophe zugrunde geht, berechtigt ist, vom Pachtzinse einen Abstrich zu machen, und auf diese Weise einen Teil des Schadens auf den Berpächter zu überwälzen. Diese Frage ist im Codice Civile in den Art. 1617 bis 1619 folgend geregelt: Das Gesetz unterscheidet

zwischen Pachtverträgen auf ein Jahr und solchen, die auf die Dauer von mehreren Jahren abgeschlosien sind. Bei den einjährigen Pachtver trägen, denen jene Pachtungen ohne Zeit bestimmung gleichgestellt sind, bei denen Aussaat und Ernte in einem Jahre erfolgt, kann der Pächter, wenn die ganze oder min destens die Hälfte der Ernte des laufenden Jahres vernichtet wird, eine verhältnismäßige Ermäßigung des Pachtzinses verlangen. Das Risiko trägt also bei Schäden, die weniger als die halbe Ernte vernichten, der Pächter

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Dolomiten
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Page 3 of 6
Date: 16.04.1942
Physical description: 6
zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und die still- ichweigcnde Familieugemcinschaft bleiben durch die O r t s b r ä u ch c g e r e g c l t. Der Halbpacht. Im Sinne des Gesetzes verbinden sich im Halbpacht der Verpächter und der Pächter zur Bewirtschaftung eines land wirtschaftlichen Betriebes mit dem Endzwecke die Erzeugnisse und den Gewinn ie Zur Hälfte zu teilen. Es ist aber zulässig, dass für gewisse Produkte eine andere Anstellung vereinbart wird. Die Zusammensetzung der Pächterfamilie kann nicht willkürlich

oder den Ortsgebrauch ge kündigt winde. Der Halbpacht auf eine be stimmte Zeitdauer erlistht nicht ohnewciters bei Ablauf dieser Zeit. Wenn nicht sechs Monate vorher eine regelrechte Kündigung erfolgt ist, versteht sich der Vertrag von Jahr zu Jahr verlängert. Dem Verpächter obliegt die Pflicht die Grundstücke und die enlsvrechendcn Gebäulich keiten mit allem für den Betrieb erforderlichen Bedarf dem Pächter zur Versüaunq zu stellen und ihm aicch ein passendes Haus für seine Familie zu überlasseii. Die Führung

des land- cvirtfchastllchecl Betriebes obliegt deuc Pächter, welcher für eine ante technische Durchsübrunn der landwirtschaftlichen Arbeiten verantwort lich ist. Die lebenden und toten Fahrnisse werden vom Verpächter ccnd Pächter zu gleichen Teile» beigestellt, sofcrnc von den korpara- tiuen Rornieii. den getroffenen Vereinbarungen und vom Ortsgebrauche nicht in anderer Weife bestimmt wird. Die bciaestellteu Fahrnisse wer den Gemeingut im Verhältnisse der diesbezüg- Iich crfolate» Beiitelluiigen

das Austraggeh'u immer vorg'stellt. Du kannst deinen alten Vater leicht nlitkonmieil nehme und jener der Rückgabe zu erfolgen; 71 wenn es sich unl tote Fahrnisse handelt, nach Menge und Quakiiät. wobei der Uessersshl-ss oder der Abgang auf Grund des Marktpreises bei der Uebergabe zu berechnen sind; 01 wenn es sich um unbewegliche tote Fahrnisse handelt, nach Art. Menge. Qualität und Gebrauchs zustand. Der Teilpacht. Unter Teilpacht versteh! das Zivilge'etzbuch die Verpachtung an einen oder mehrere Pächter

eines Grundstückes zwecks dessen Bearbeitung und Ausbeutung. Soweit nicht die korporativen Normen, die getroffenen Pereiiibarunaen oder der Ortsgeörauch anders bestinlmeil. finden auf den Teilpacht ebenfalls die Bestimmungen über den Halbpacht Anwen dung. Vom V i e h v a ch t. Beim Viehpacht schließe» üch der Verpächter und der Pächter zur gemein samen AuiZucht und Ausnützung einer gewissen Anzahl Stück Vieh zusammen. Beim einfachen Viehvacht wird das Vieh vom Verpächter bei gesteilt. dach geht

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Meraner Zeitung
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Page 1 of 14
Date: 20.01.1909
Physical description: 14
-Erlaubnis stellt 'und die Stadtver- werden, also gerade in der Zeit, da wir einen tretung wird nolens volens darauf eingehen Pächter suchen und du »er eventuell zur Besich- müssen. Aus den vorgebrachten Gründen müsse tigung des KurmittelhaUses sich hinstellt. Nach- er gegen jede Verpachtungs-Absicht stimmen. dem Herr Kraft selbst! die Möglichkeit, einen ge- Kraft: Mir scheint, die Angelegenheit ist eigneten Pächter zu finden, mit 3:10 beziffert, in ein anderes Fahrwasser geraten, als ich es warum sollen

überfüllt Mir, ohne entsprechende Anfrage referent zu der Anregung, eiiimal aUf die Suche würde^ sobald es ein Pächter in Händen habe. Leim Armenkomitee momentan Kranke in das 5U gehen, veranlaßt. Das Defizit der städt. Kur- Vielleicht braucht es 50.000 daß das Haus Versorgungshaus überführt wurden. Und dies- Und Badeanstalt ist ans mindestens 40.000 X, ausgebaut werden kann, wie es sein soll. Das mal? 'Könnte da nicht ähnlich das KUrmittel- angewachsen, nicht 35.000 wie die Ziffer letzt- Defizit

beziffert sich gegenwärtig auf 40:000 ic. häUskomitee sich .überrumpelt wähnen? Veit hin festgestellt worden war. Ich bin mir, seien Was soll der Pächter bieten? Soll er das Te- würdo sich nicht trUndern, wenn einer oder der Sie versichert, voll bewußt, daß man den ärmeren sizit übernehmen? Das wird- er nicht tun und andere ' der Herren Aerzte seine Konsequenz Kreisen und der mittleren Bürgerschaft bezüglich wenn der Stadt doch 40—43.000 X zu tragen daraus ziehen würde. Er wisse

nicht, was in Verabreichung billiger Bäder und Anwendun- verbleiben sollen, was soll sie dann durch die der Zwischenzeit vorgefallen sei, was den An- gen gegenüber Verpflichtungen hat und ein Verpachtung überhaupt profitieren? Wäsche trag Kraft plötzlich begründe. Dem Verwalter modern denkender, pflichtbewußter Genreindeaus- wird der Pächter gewiß auch nicht nachschqsfen, des Kurmittelhcmfes müsse Man das ZeUgnis aus- schuß wird auch solchen niemals entziehen. Aber weuu er zU einer Rentabilität kommen will. Wenn stellen

Pächter dann mehr Einnahmen eine Verpachtung denken kann, nachdem man sehe, Commune Verwaltung, welche immerhin ein Kur- geben? Sich mit den Aerzten gUt zn stellen, wird daß die Einnahmen steigen. Es könne allerdings und Badehaus verhältnismäßig bUreaukraiisch einem Pächter aUch nicht leichter fallen. Seiner sein, daß wir einen glüMchen Griff dun. Weit betreibt. Mit der Verpachtung soll nicht die Tüch- zeit war Kurvorsteher Dr. Huber selbst gegen die wahrscheinlicher sei es jedoch, daß wir eine Niete

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 18.04.1936
Physical description: 6
« jene, die im Arbeitsver trag In Bettacht gezogen sind Für die Landwirtschaft gebraucht man z. B.: Selbstarbeitender Besitzer, erster Pächter, Erbpächter. Teilpächter, SrundpSchter, Halbpächter, Teilhaber am Pacht, Welnfachmann, Verwalter, Direktor, Buchhalter, land wirtschaftlicher Arbeiter, Halbarbeiter, Feldteilhaber, Teilnehmer an der Ar beit mit Zugtieren, Wass«rtellhab«r, G«müs«giirtner, Piehwärter usw. Wenn der Bauer Mshrer« Befugnisse hat, muH er diese anführen und je nach den Fällen schreiben: Eigener

Betriebsleiter oder Pächter: Besitzer und kultivierender Pächter? Nutznießer und Pächter usw.: felbstarbeltender Päch ter und Dritteilpächter: Bodenàrbeijer und Baumann ^um Dritteil usw. Wenn der Gezählte außer Bauer auch für dritte Betriebe als Taglöhner oder Teilhaber usw. arbeitet, muß er alle gemischten Tätigkeiten angeben. So z. B.: Pächter-Arbeiter: Besitzer-Arbeiter und F«ldtaglähner; Feldarbei ter und Baumann usw. Für die nichtlandwirtchaftlichen Professionen ist die Hauptbechastigung an zugeben

in der Profession Es ist in dieser Rubrik eine der nach stehenden Bezelcknungen einzutragen; an der« Bezeichnungen sind nicht erlaubt: Wenn der Gezählt« in der Landwirtschaft beschäftigt Ist. wird er je nach den Fallen eine der folgenden zwöls Bezeichnungen ein tragen: 1. Bauer: 2. Dauerpächter mit Er werbsrecht: 3. Nutznießer: 4. Pächter; ö. Be- arbeiter von Gründen mit mehreren solchen Beschäsigungen (vorausgehender Bezeichnung fügt man Bearbeiter hinzu im Ffille, daß der Leiter direkt den Betrieb allein

oder mit Beihilfe der Familienmitglieder mit höch stens einem Gehilfen bearbeitet): 6. Teil pächter: ?- Mithelfer: S. Leiter u. Arbeiter (oder umgekehrt): v. Beamter: 10. Teilhaber: 11. Arbeiter mit Jahreskontrakt: 12. Tag- löhner. Wenn der Gezählte In der Industrie, Im Handel, bei einer Kredit- oder Versicherungs anstalt. bei einer iissentlichen Verwaltung be schäftigt Ist, schreibt man je nach dem Falle I. Inhaber oder (Arbeitsgeber): 2. Hand werker ohne Angestellte: 3. Handwerker mit Angestellten

: Großknecht — lavoratore maggiore: Zweiter Knecht lavoratore, secondo: Kleinknecht lavoratore minore: Dienst magd --- serva di campagna: Stallknecht — stalliere! Fütterer -- foraggiato«: Pächter fittavolo. Lkmàrvivtschaftliche Berufe Die ln der Landwirtschaft Beschäftigten könne» ent weder Bauer, Teilpächter, Knecht oder alle drei ge mischt sei» oder Beamter oder Gehilfe sein. Zur Kategorie der Leiter des Anwesens (conduttori) gehört der Bauer, der seinen eigenen Besitz leitet, der Pächter

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Volksbote
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Page 4 of 12
Date: 17.11.1927
Physical description: 12
neu« Gemeind« einen neuen Steuereinhebungs- dienst «ingerichtet hat. Me aus dieser Auflösung der Steuerpach tungen stch erg«benden Streitigkeiten werden durch «in aus drei Personen gebildet«« Schiedsgericht geschlichtet, von denen eine von der Gemeinde, eine vom Präfekten und ein« vom ausscheidenden Steuerpächter bestimmt wird. Der Stouereinhebungsdienst in d«r durch die Vereinigung neu entstandenen Gemeind« kann einem der beiden ausscheidenden Steuer pächter übertragen werden. Die Steuerabmeldimg

bei Beendigung einer landwirtschaftlichen Pachtung. Die Pachtung landwirtschaftlicher Güter wird nach der italienischen Steuerg-esttzgehung als ein Gewerbe angesehen, weshalb die Pächter landwirtschaftlicher Betriebe die Ricchezza Mobile-Steuer nach Gruppe B. gleich wie alle übrigen Handels- oder Ge werbetreibenden bezahlen müssen. Es gelten aber auch bei Beendigimg der Veränderung von landwirtschaftlichen Pachtungen dieselben Bestimmungen, wie bei der Einstellung eines Handels- und Gewerbebetriebes

, was von den landwirtschaftlichen Pächtern wohl aus Unwissenheit meist nicht beachtet wird. Die Folge davon sind dann doppelte Steuervor- schreibungen. di« erst durch nachträglich« Re kurse richtiggestellt werden müssen. Wie jeder Handels- und Gewerbetreibende, der leinen Geschäftsbetrieb aufgibt, binnen drei Monaten Me Abmeldung beim Steuer amte einbringen muß, damit ihm die Steuer vom Tage der Geschästseinstellung gelöscht wird, so mutz auch der Pächter, der eine Pachtung ausgibt, diese binnen 3 Monaten beim Steueramt

« abmelden. Dies kann in der Weise erfolaen. daß der abziehende Pächter das beim Steueramt und bei der Gemeinde erhältliche Formular über die Beendigung eines Einkommens (Cesfazione di reddito) aus füllt und sich von der Gemeinde die Tatsache der Pachtaufgabe bestätigen läßt. Das For mular ist danu entweder direkt oder im Wege der Gemeinde au das Steueramt oinzufenden. Auf dies« Abmeldung hinauf wird das Steueramt die Ricchezza Mobile-Steuer auf die Pachtung vom Tage der Beendigung der- ftlben

abschreiben. Für den Fall, daß ein Pächter nur das Pachtgut wechselt, also anstatt des bisherigen Gutes ein anderes in Pacht übernimmt, trist in seiner Erwerbstätiokeit kein« Unter brechung ein. Für die Steuerbehörde ist es aber insoweit von Belang, ob der Pächter dieses oder jenes Gut in Pacht hat, als das Einkommen aus der Pachtung je nach der Größe und Ertragslähigkeit des Gutes ver schieden sein kann. Wenn das neue Gut über dies in einer anderen Gemeinde liegt als das alte Pgchtgut, so muß

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 20
Date: 31.12.1821
Physical description: 20
daß, wenn nach Verlauf von 6 Wochen das Pacht-Ratum nicht abgeführt seyn sollte, der Pachtvertrag al» erloschen anzusehen, der milde Ort eine andere Verfügung zu treffe» befugt, und der Pächter schuldig seyn, den wegen deS auf gehobenen PachtkonlrakteS erwachsen,?» Schaden und Nach theil flch von der Kaution abziehen zu lassen. 4. Hat die Pachlzcit, von Lichtmessen i8ss an zu rechnen, aus Z auseinander folgende Jahre hat Lichtiiiessen »827 fort zu dauern. Komme» die über gegenwärtigen Auf- nnd

künfti gen Abzug, an Augenschein, Stellung'nnd KontraktS-Er-' richtnng ergehende Unkosten und Stempel-Gebühren dem Pächter allein zu tragen. 6. Sind die Gebäude, Aecker und Wiesmähder, so wie sie angetreten werden, in gutem Stande zu erhalten, mehr zu bessern als zu verschlechtern, die Aecker befäeter, und die Wiesen bewahrter anrückzustellen. 7. Hat Pächter die geringste Schadhaftigkeit bei den' Gebäuden und Mauern gleich , nicht minder auch die grö ßeren Reparationen zeitlich, der Verwaltung

anzuzeigen. k?. Darf der Pächter über keinem Stück der überlasse nen Realitäten einen Asterpachtanstosien. 9. Alle auf diese Realitäten haftende Steuern ven 6 ordinari Termin, Pferderolle, Wasserleitung nnd Nepo- rationskosten, wie auch alle oben beschrieben» Grundzinse und Zehende von Lichtmessen 182- an allein zu tragen und abzuführen. Die über 6 Te.min betragenden Steuern be fahlt die Spitals-Verwaltung. ic>. Muß die auf den Pachtgründen erzeugte Klitte rung daselbst aufgefüttert, die Streue

und Bemnyrung verbraucht, und nichtZ davon veräußert werden. ir. Hat der Pächter für die Gemeinde, wie bisher, zwei Spielthiere, nämlich den Stier und den Schweinbä ren, gut zu hallen, dafür aber auch'den bestimmten Lohn für sich zu erheische». Ist Pächter verbunden, zu den zum Spitale vor- behaltenen zwei Kuchelgärtrn den nöthigen Dünge? abzu geben, das zur Pflege der àànken und Pfrüuduer nöthige Stroh jährlich einmal zur frischen Füllung der Strohsäcke gegen Bezug deS alten StroheS und der AbtrittnuHen

un entgeltlich herzugeben. iz. Zum Unterhalte des gesunden und kranken Spital- Personals ist Pächter verbunden, dìe nàryrge vvrs^hnf«- mäßkge siliie Milch täglich in die Küche abzugeben, wie auch dahin wöchentlich 2 Pfund frische Butter und um Z kr. Spres ( Schotten ) um den leidentlichsteiì Marktpreis verabfolgen zu lassen. 14. Hat Pächter in daS von der Lahn herüber am StiklerStadl gelegene NZieSl den Hanslenten und Pfründ nern zur Erquickung den Cinr'itt zu gestatten, auch zur Anslüsterung der Betten nnd

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 10. 1912
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Page 178 of 300
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 180 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/10(1912)
Intern ID: 483352
Pattis (Inb. : M. Böckl u. M. Schürt) Habs burgers trass e 344 Villa Perathoner (Pächter: 'W. Klampferer) Tutzex-gasse 450 Pension Pitscheider, Meran entrasse 464 '•'Pension Quisisana (Inh.: Kornel. Mattheesen), Promenadestr. 437 Ptotensteinerhof (là. : Maria Hafner), Orsi- heiligenstr. 394 Sanatorium, Habsburgerstrasse 332 Villa Schöneck (Pacht.; Aug. Mang),.Prome nadestrasse 439 Villa Sonnentie m (Adele v. Gundlach), Wehd- landtstra»se 429 * Hotel Sonnenhof — Villa Loreley -— (Pächter : Josef

Egger) Z, Köhlern Edelraut (Inh.: Matthias Thumer), Eisackstr, 21 Eisenhut (Inh.: Seb. Am platz), Binderg. 21 *Figl (Pächter; M, Hörmann) Kornplatz 9 Gewerkschaftshaus, (Pächter: Josef Plunger), Gil in strasse 15 Hahn. Koter (Inh. : Jos. Thomanti), Laubeng. 3 *Rössl ilnh.: Rosa Gastl), Binderg. 6 *Sargant (Inh.: Heinrich Lang), Dreifaltig-. keitsplatz 13 Schlüssel (Inh.: Anton Berner),. Göthestr. 40 Sonne tlnh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 Touristen (Inh.: Anton Nieder), Rauscher torgasse

21 *Traube, goldene (Inh,: Josef T wer deck), 'Wein - traubengasse 15 Traube, weisse (Pächter: Anton Waldner), Museumstrasse 19 c) Restaurationen: (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Adler, schwarzer (Inh.: Alois Gelt), Obst markt 32 , . _ Ausserbrunner (Martin Ausserbrunner), Göthe- strasse 36 *Ba,hnhof-Restauration (Inh.: Joh, Pattis), Z, Bahnhof platz 176 *Bozner Hof (Pächter: Hans Beikìrcher), Z, Vir gl 3ö7 Bräuhaus (Pächter: Richard Krautzb erger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter

: H. Mayer), Eisackstr. 17 Carmann Johann, Z, Oberau §88 Cecco Cyrill, Kantineur, G, Fagenstr , Käsern©' Dolomitenblick (Inh. : Josef Gamper), Q. Quirainerstrasse 530 „Edelweiss' (Ferd. Maas), Z, Oberau 640 Egger Johann, G, Mendelstrasse 548 Florkeller (Inh.: Valentin Zeiger, Z, Kardaün Germania, Pension (Inli.: Leop. Eder), G, . Guntschna 75 Haselburg (Pächter: Jos. TJntersteiner), Z, Haslach 3b 1 Kimpflinger Johann Z, Bahnhol strasse 145 Kohlerhof (Inh.: Gertr. Werner), Z, Yirgl 352 Kurhaus (Inh

, G, Sigmundskron 175 Parksehlössl (Pächter: Joh. Pechlaner jun.,) Z Bahnhofpl. 187 Paulmichl (Inh.: Johann Peer), Erbseng. 10 Pfarrhof (Inh.: A. Ausserhofer), Z, Oberau 404

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 321 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Fischer Reinbold flnh.: Alois und Luise Schubert), Kunst- und Han delsgärtner, Iil.,s Hagengasse 5; Verkaufslokal: L, Wasserlauben 37, Fuss Wilh,, Geschält: Obere Kur promenade. (S. Anz, S. 200.) Handschuh Wilh,, Pächter d. Gärt nerei Pienzenau, IL, Wink elstr, 294, Kozel Aug,; Kunst- und Handels- gärtner. III., Gäitnersteig 5, Blu mengeschäft: I., Goethestraße 6. Tel. 6.3. (Siehe Anz. S, 122,) Kurgärtnerei, IV,, Rosengartenstr. Luther Jul., Handelsgärtner, IV,, Algunder Fahrweg 46, Verkaufs

und Pensionen« „Aders' (P), II,, Lange Gasse 49. Eigent,: Ferd, Bauduin-Schmelzle, Tel, 103,, „Alhambra' (P), IL, Fluggigasse 174. Eig.; Pelagia Dielitz, „Andreas Hofer' (H), I., Meinhard- hardstr, 10. Pächter: Ettore Ven turi, Tel, 249. „Astoria' (P), II,, Winkelstraße 5. Pächter: Adalbert Burk, Tel, 202, (Siehe Anzfeige S. 102,) „Aurora' (H-P), L, Obere Kurpro menade 4. Pächter: Mart. Etzbach, Tel. 214, „Austria' (H), II., Waldergasse 137. • Eigent.: F. Langguth und Th. Rein hard. Bahngasthof (G), III

,, Gampenstr. 14, Eigent.; Hans Lochmann, 1 „Balog' (Kur-P), I., Andreas Hafer- straße 4. Eigent.; Dr, Ludw. Balog, Tel. 377, „Bavaria' (H-P), IL, Kirchsteig 143, Eigent,: Jos. Böhm, Tel. 275. t „Bayrischer Hol' (G), I., Meinhard straße 23, Eigent,: Ludw, Mühl bauer, (Siehe Anz, S, 96.) „Bellaria' (P), Andreas Holerstr. 9, Eigent,: Leop, Bermann, j „Bellevue' („Habsburgerhof'), L, Goethestraße 64/66. Eigent.: Josef Fuchs' Erben, Tel, 21. „Borgfeldhof' (P), IL, Winkelstr, 17, Pächter: H, G, v, Beerfelde

. „Burggräfler' (G), I., Rennweg 7, Pächter: Rosa Reheis. „Burgund' (P), III., Greutendamm 16. Eig,: Rosa Schumacher, „Deutsches Haus' (P), I., Steinach- platz 14. Eigen!,: Geschw. Hampl, t> „Continental' (H), III,, Greuten damm 4. Eig.: K, Parisis, Tel. 10. Diakonissenheim (P), II., Schennaer Fahrstr, 204. Eig,: Evang, Frauen verein. „Eden' (H-P), II,, Gilmstraße 261, Eig,: Hans Ueberbacher. „Engel' (G), III,, Reichsstr, 52/53, Pächter: Anna Witwe Gasser. „Erzherzog Johann' (H), I„ Sand platz .1. Eig

.: Mario Focherini (der zeit geschlossen), «„Europa' (H), L, Goethestraße 50. Eigent,: Mario Focherini, Tel. 17, #„Excelsior' (vorm. „Kaiserhof') (H), T„ Schillerpl, 43, Eigent,: Lamberto Ressi. Tel, 67, (Siehe Anz. S, 94.) „Fernstein' (P), III., Reichsstr. III. Eigent,: Rosa Reiter. „Finstermünz' (P), I., Burggrafen straße 2. Eigent.: Ladisl, Spitko. Tel. 91, # „Forsterbräu' (G), I., Goethestr. 18. Pächter; Ant, Zoderer. g „Frau Emma' (H), I,, Goethestr. 68, Eigent,: Geschw, Hellensteiner. Tel. '408

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Der Bote für Tirol
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Page 20 of 20
Date: 22.01.1844
Physical description: 20
o. Dt« über «IN« Stieg« befindliche ganze Woh nung. .. ^ ^. II. Pachtzeit. Dies? wird auf s« chS nacheinander folgende Iah- re, nämlich vom 1. April 13441 bis 31. Äiai 1850 sest- III. Pachtschisting. ZliS AuörufSpreiS des jährlich«» Pachtschil» lingS wird die Summ« von 700 fl. C. M. W. W., mit Worten siebenhundert Gulden ConventionSmünze-Wie? nerwäbrung, angenommen. IV. Der Pächter ist schuldig, den bedungenen Pachtschilling halbjährig im Vorhinein, und zwar am 1. April und 1. Oktober

jeden JahrS in gesetzlichen k. k. österr. Münzsorten zu Handen des Kurators Dr. Wido- vitsch zu bezahlen. » V. Der Pächter hat die sämmtlichen Lokalitäten und EinrichtmigSstücke im guten Zustande zu erhalten. VI. Der Pächter übernimmt alle aus dem Gewerbe hastenden Steuern . Einquartirungen u. s. w., nament lich die Erwerb- und VerzehrungSsteuer. Der Verpächter trägt dagegen die aus der Realität Nr. 9 ruhenden Steuern, Einquartirungen und alle übrigen Lasten. VII. Der Pächter haftet

für jede aus seinem oder seiner Gäste und Dienstleute Verschulden entstandene Beschädigung und durch Mißbrauch vorgekommene Abnützung. VIII. Die von dem bisherigen Pächter besessenen zum GewerbSbetriebe nöthigen Geräthschasten hat der neue Pächter um den durch zwei beeidete Sachverstän dige auSzumittelnden Schätzungswert!) .käuflich zu über nehmen. IX. Der Pächter ist verpflichtet, die Lampe auf der ersten Stiege täglich zur DämmerungSzeit anzuzünden, und aus eigene Hosten zu unterhalten. X. Die Rechte und Verbindlichkeiten

auS dem Pachtvertrage gehen auf die beiderseitigen Erben über. Eine AsterSverpachtung ist jedoch dem Pächter oder sei nen Erben nicht gestattet. XI. Zur Sicherstellung der Pacht-Bedingnisse hat der Pächter bei vem Antritte der Pachtung eine Kaution von 1000 fl. C. M. W. W. entweder im Baren oder öffentlichen Obligationen zu erlegen oder durch Hypo thekar-Kapitalien gut zu machen. XII. Jeder Lizitant hat vor Beginn der Lizitation seine Zahlungsfähigkeit auf eine glaubwürdige Art nach zuweisen, und zur vorläufigen

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 02.10.1852
Physical description: 4
- dekasse zu entrichten. Wenn der Pächter da mit vurch 30 Tage vom I I. November jeden PachtjahreS gerechnet im Rückstände bliebe, ist die Gemeinde berechtigt die Jagd auf seine Wag und Gefahr neuerdings zu ver steigern; er hat nicht nur den verhältnißmä ßigen Pachtzins vom Anfang deS PachtjahreS bis zum VersteigerungStage und die Kosten der Kundmachung und Versteigerung zu tra gen, sondern haftet auch für den MindererlöS während der Dauer der restlichen Pachtzeit und hat auf den allfälligen Mehrerlös

kei nen Anspruch. 3. Auf Verlangen der Vorstehung, erfolge dies nun bei der Versteigerung oder wann immer nachhin, hat der Pächter für den Be trag «i„eS einjährigen Pachtzinses gesetzlich« Sicherheit zu leisten, und die Gemeinde ist l:n EntstehungSfalle unter denselben RechtS- nachtheilen für den Pächter, die oben unter 2 angegeben find, zur neuerlichen Versteige rung deS JagdpachteS berechtigt. 4. Der Pächter hat die jagdpolizeilichen Borschristen und die Weldmannszeit, die vom 15. April

bis 1. August jeden Jahres dauert, pünktlich einzuhalten und auch dafür zu sorgen, daß sie von den Besitzern der Jagdlicenzen eingehalten werde. Die vawider Handelnden verfallen in eine Straf« von 5 bis 10 ff. C. M., wofür sowohl der Pächter als der Inhaber der Jagdlicenzen zur »»getheilten Hand in Haftung stehen. Letztere verlieren außerdem vurch unberechtigtes Jagen zur WeidmanuSzeit den Anspruch aus eine Jagd licenz während der ganzen Frist der Pachtzeit. 5. Die Jagd darf an Orten/ wo Trauben, Obst

, Getreide oder überhaupt Früchte auf dem Felde vorhanden sind und wo hohes GraS steht, daselbst bet Strafe von 5 bis 10 fl. C. M. nicht ausgeübt werden. Die Ueber« treter dieser Vorschnst haften den Beschädig ten überdies für den erlittenen Schade». Ueberhaupt bleibt den einzelnen Grundbesi tzern auch jederzeit das Recht auf Entschädi gung sür eiliitcne Wild- und Jagdschäden und dessen Geltendmachnng nach ven beste henden Vorschriften geaen den Pächter der Jagd sowohl als die Urheber gewährt

. 6. Der Vogelfang wild zum Jagdrecht gezählt. 7. Dem Pächter ist nicht gestattet mehr als höchstens zwölf Jagdlicenzen an Andere zu ertheilen. Vor deren Aushändigung sind die damit zn Versehenden der Gemeindevor stehung (für daS lausende Jahr dem Gemein- derathe v. Comini) anzuzeigen, und vom da mit betrauten Gimeinderathe mit dem Ge, meindesiegel und seiner Unterschrift zu be glaubigen. Personen, die ohne eine solche von der Vorstehung beglaubigte Licenz aus der Jagd betreten werden, uiiterliegen der Bestra

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Meraner Zeitung
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Page 9 of 18
Date: 15.07.1906
Physical description: 18
ist der Be sitzer von „Hotel clu (spricht deutsch, besser noch sein Sohn). St. Sebastiau: Das Wirtshaus in Ober- qarten; im Dorfe selbst: Gasthaus „zu den drei Schwertern' (der Besitzer spricht auch! das Schrift deutsche, die Frau nur die einheimische zimbrische Mundart und italienisch). Vielgereut (Folgaria): Gasthof „Fol garia'. Aichberg (Montrnf, Montrovere): das an der Straße nach Lusern mitten im Wald gelegene Wirtshaus gehört d?r Gemeinde Galnetsch; der Pächter spricht deutsch. Lusern: Gasthaus „Zun

Deutsche wenigstens eine freundliche Ausnahme). Cles: „Schwärzer Adler'. In den deutschen Ortschaften des Nonsberges sind die Gasthäuser einfach, aber reinlich und behaglich; in St. F^lix bei Bertagnolli; in Unsere liebe Frau im Walde bei Möß (Pächter); in Laurein bei Weger; in Pro- veis im Mayerhof und beim Küraten. Maleit (Male): in dem von der Witwe des Besitzers Ohnestingel in deutschem Geiste fort geführten Hause („Krone') finden Deutsche die herzlichste Aufnahme. V. Räto-ladinischF Dolomitentäler

; Bedienung durchaus deutsch). Perra: „Zum Hcht' (Besitzer: Anton Rizzi; gutes und billig t deutsch-tirolisches Haus). Putz (ital. Pozza): „Zum gelben Löwen'. Wigen (ital. Vigo di Fassa): Kräutners „Hotel Vigo' (Pächter Bernardi aus Predazzo, deutschfreundlich) — „Zur Rose' (für bescheidene Ansprüche). Campedie, oberhalb Wigen: neues Gast- Hans des Silvio Rizzi, der deutsch gesinnt ist. Deutschfeindlich sind die Unternehmer, Besitzer oder Pächter in: Canazei: „Zum Edelweiß' (Besitzer: Felix und Karl

Valentini in Kampidell); Gries: „Hotel Marmolata'; Kampidell: Gasthaus „Valentini' (Be sitzer: Felix Valentini, ein Agent der Italic iri-eäenw; hat zur Irreführung deutscher Rei sender ein großes metallenes Edelweiß an seinem Hause angebracht); Wigen: „Hotel Corona' oder „Post' (Be sitzer: Leopold Rizzi). VI. Fleims. Mo e n a: „Zum Rößl' „Zur Krone' (Be sitzer und Pächter deutschfreundlich). P reda z z o: „Zur Rose' (Besitzer: Beruardi, deutschfreundlich) — „Goldenes Schiff' (Besitzer früher

deutschfeindlich, soll sich jetzt neutral ver halten). Cavalese (deutsch Gableß): „Zur Traube' (^lderAo nll' IIvu; deutsche Wirtsfamilie) — „Zum Edeltveiß'. In Pellegrin: „Hospiz Pellegrino'. — Deutschfeindlich: „Hot>.l Monzoni'. Am Lusiapaß: „Hotel Alpenrose, vormals Bernardi' (der Besitzer. deutschfreundlich; der jetzige strammdeutsche Pächter Matha aus Sig- mundskron verdimt wirksame Unterstützung von deutscher Seite, hat fortwährend zu leiden unter den Gewalttätigkeiten des benachbarten Jrreden

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Der Burggräfler
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Page 3 of 12
Date: 27.10.1886
Physical description: 12
und unter Aufsicht des Ministers des In nern beschlossen worden Demgemäß soll das Königreich in vier große Polizeibezirke eingetheilt werden, denen je ein Brigade general vorsteht; in jedem Bezirk werden Polizeiregimenter unter Führung aktiver Offiziere gebildet werden. England. Die englischen Gutsherren in Irland fahren fort, die irischen Pächter zu schinden und zur Empörung zu reizen. Diesbezüglich wird neuerdings folgender Fall gemeldet: Auf den Grundbesitz des Marquis von Clanri- carde in Woodford (Irland

) scheint es zu ernst lichen agrarischen Unruhen zu kommen. 216 seiner Pächter ersuchten den Gutsherrn im letzten No vember um Pachtermägigung. Trotzdem der Ko- adjulor des Bischofs von Clonscrt und ver Pfarrer das Gesuch in einer Denkschrift unterstützten, hielt der Lord es nicht ein Mal der Mühe werth, die Gesuche zu beantworten. Im März d. I. begann er etwa 100 Prozesse anhängig zu machen, ovn denen 70 durch Formfehler verloren gingen, wäh rend 10 durch Vergleich erledigt wurden und 16 noch schweben

. Vier Pächter wurden ausgewieien, wobei der bewaffneten Macht Widerstand geleistet wurde. 700 Polizisten und 200 Soldaten waren bei der Ausweisung thätig. 56 Nachbacen und Bekannte der ausgewiesenen Pächter, welche sich an den Widersetzlichkeiten betheiligt hatten, befinden sich jetzt im Gefängnis von Galwah und sehen ihrem Prozeß entgegen. Alle Pächter des Lord Clanricarde haben sich oerpstichtet, keinen Pacht zu zahlen, bis die vier vertriebenen Pächter ihre Farmen wieder erhalten haben. Lord

gegeben, die Sache der Pächter in die Hand zu nehmen. Alle Pächter verlangen auf ihren Rath eine Pachlermäßigung von 25 Prozent. Kürzlich wurde in Woodford eine zahlreich besuchte Massenversammlung abgehal ten, in welcher der Hauptredner, Herr Dillon, er klärte. die Nationalliga werde alles Mögliche thun, um den Vertriebenen zu helfen. Bulgarien. Die Wühlereien General Kaulbars dauern fort trotz der Nieder lage, welche die Russen bei den letzten Sobranjewahlen erlitten

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 17.02.1865
Physical description: 6
Metzgergerecht- fanie sammt Mühle und Schneidfäge :c. auf drei aufeinzliderfolgende Jahre, nämlich vom 2. Februar >865 bis dahin 1363 verpachtet, wobei sich gegen» seitig eine halbjährige Auf- und Abkündung bedun gen wird. Der Pachtverlteigerungs-Preis für Ein Jahr hat auch für die übrigen Jahre zu gelten 2. Der jährliche Pachlschilling ist in zw-i Raten zu bezahlen, die eine Hälfte ist um Lichtmeß (l865) erstmals, und die zweite Hälfte um Jakobi gleichen JahreS zu bezahlen. 3. Hat Pächter

die ihm zur Benützung überlassenen Fahrnisse nach Ablauf der P.ichtzeit od.r im Falle einer Pachtauskündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachlinventar zurückjnstellen nnd einen alifälligen Abgang oder eine nicht in nothwendiger Abnützung bestehende Deteriorirung hat d.r Pächter zu ersetzen, und nnterwirft sich diesfalls dem inappe- labelu Ausspruche der jeweiligen gerichtlichen Schätz- niänner mit Verzichtnng auf jede Einwendnug d.,- gegen. 4. Wird Jedermann zum Pachte zugelassen, der sich über die Befähigung

hiezu nnd einen guten Leu- mnnd auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter di>? heirschäfllichen Rea litäten im guten Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Mühle nnd Schneidsägc vor kommenden Reparationen, die nicht über Zwei Gulden öst. W. betragen, selbst zn bestreiken, dabei sich jedoch nicht zu uiitcrfaugen, kleine Ausbesserungen zu feinem Nutzen nnd zum Nachtheile des Werkes hinauszu schieben , sondern solche gleich vornehmen zu lassen, widrigenfalls

bei einer geflissentlichen Unterlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sein soll, die Neparationskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höl'cr zu stehe» kommen sollten, selbst aus Eigenem zu bestreiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine und Sagblätter selbst beizuschaffen, und die ihm im brauchbaren Stande übergebenen Mühlsteine und alle zur Benützung überlassenen Gegenstände und . Inventar-Gerätschaften beim Austritte aus dem tSontracte im gleichen Stande, Gewichte und Zahl

, wie sie ihm laut Pachtinventar übergeben worden sind, zurückzustellen. 7. Der Pächter sämmtlicher Gewerbe hat sich ge- nau an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Vor schriften und Aufträge zu halten. g. Ferner hat . Pächter die Erwerbsteuer, sowie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsamen Bezug habenden Stenern und Abgaben mit Einschluß der Einkommensteuer selbst zu bezahlen, und aus Eige nem zu bestreiken, und diese Verbindlichkeit auf die Dauer des Pachtes ordentlich einzuhalten. 9. Zur SicherstellilNg

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 20.02.1865
Physical description: 6
» Jakres zu bezahlen. 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlassenen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtest oder im Falle einer Pachtauskündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückjustellen und einen aUsälligen Abgang oder »ine nicht in nothwendiger Abnützung bestehende Deteriorirung hat der Pächter zu ersetzen, und unterwirft sich diesfalls dem inappe- labeln Anöspruche der jeweiligen gerichtlichen Schätz, männer mit Verzichtung auf jede Einwendung da gegen. 4. Wird Jedermann

zum Pachte zugelassen, der sich über die Befähigung hiezu und einen guten Leu mund auszuweisen vermag. k. Verbindet sich Pächter die herrschaftlichen Rea litäten im guten Znstande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Mühle und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über Zwei Gnlden öst. W. betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jehoch nicht zu unterfangen, kleine Ausbesserungen zu seinem Nutzen und zum Nachtheile des Werkes hinauszu schieben , sondern solche gleich vornehmen

zu lassen, widrigenfalls bei einer geflissentlichen Unterlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sein soll, die Neparalionskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst aus Eigenem zu bestreiken. ' 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine und Sagblätter selbst beizuschassen, nnd die ihm im brauchbaren Stände übergebenen Mühlsteine und alle zur Benützung überlassenen Gegenstände und Inventar-Gerätschaften beim Anstritte ans dem Contracte

im gleichen Stande, Gewichte und Zahl, wie sie ihm laut Pachtinventar übergeben worden sind, zurückzustellen. 7. Der Pächter sämmtlicher Gewerbe hat sich ge- nan an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Vor schriften und Aufträge zu halten. 3. Ferner hat Pächter die Erwerbsteuer, sowie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsamen Bezug habenden Steuern und Abgaben mit Einschluß der Einkommensteuer selbst zu bezahlen, und aus Eige nem zu bestreiken, und diese Verbindlichkeit auf die Dauer des Pachtes

ordentlich einzuhalten. 9. Zur Sicherstellung des Pachtschillings und zwar für alle Z Jahre ist eine Kaution von ISO fl. durch baren Erlag desselben, durch Erlegung der Obliga. tionen nach dnn Kurswerthe 'oder durch Verpfän dung von Realitäten mit Nachweisung der gesetzlichen Sicherheit zu leisten, in jedem Falle muß der halb jährige Pachtschilling gleich nach Vollendung der Versteigerung erlegt werden. lv. Die Kosten der Pachtreriieigerung und Pacht. kontrakts-Ern'chtung hat der Pächter allein

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Volksbote
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Page 4 of 8
Date: 06.12.1945
Physical description: 8
, daß der Pachtzins im Verhält nis zum Weizenpreis aufzuwerten ist. Jeder Pächter, der von der Verlängerung des im heurigen Jahre ablaufenden Pachtvertrages Gebrauch machen will, muß sich daher eine Erhöhung des Pachtzinses in der Weise gefallen lassen, daß zuerst erhoben wird, welche Menge von Weizen man im Jahre des Beginnes des Pachtvertrages am betreffenden Ort nach dem damals geltenden Einheitspreis ankaufen konnte. Der neue Pachtzins für die Verlängerung des Pachtvertrages wird nun so berechnet

. L L L L L L L L L L 669.65 630.25 555.55 555.55 535.70 483.90 428.55 384.60 319.15 224.30 Diese Umrechnung auf den Weizenpreis findet auch dann statt, wenn der Pacht grund gar keinen Weizen, sondern andere Erzeugnisse, wie z. B. Obst und Wein her vorbringt; lediglich wenn es sich um Dauerweiden oder um ausgesprochene Finheifskulturen (nur Obst oder nur Wein) handelt oder wenn die Pachtgrund stücke durch kriegerische Ereignisse be schädigt worden sind, kann der Pächter, wenn er die Umrechnung auf den Wei zenpreis

für zu belastend ansieht, aber doch auf die Verlängerung des Vertrages Anspruch erheben will, verlangen, daß der neue Pachtvertrag, statt nach dem Wei zenpreise, in. anderer Weise, durch eine besondere Kommission festgesetzt wird, Auf die Verlängerung der Pachtverträge haben übrigens nur jene Landwirte An spruch, die den Pachtgrund selbst bear beiten, nicht aber solche, die einen Grund gepachtet haben und ihn von anderen be arbeiten lassen. Ebensowenig hat jener Pächter auf die Verlängerung Anspruch

, der sich einer schweren Vertragsver letzung, insbesondere hinsichtlich der Be zahlung des Pachtzinses, der sachverstän digen Bearbeitung des Grundes und der treuen Durchführung der Pachtbedingun gen schuldig gemacht hat, oder der wegen Verletzung der Ablieferungsvorschriften verurteilt worden ist. Bei Grundstücken, die vom Eigentümer nur wegen Ein rückens zum Militärdienst verpachtet wurden^ und die dieser nach seiner Rück kehr wieder selbst bearbeiten will, findet die Verlängerung keine Anwendung. Dem Pächter steht

es natürlich frei, auf sein Recht auf Verlängerung des Pacht vertrages zu verzichten, doch muß dieser Verzicht schriftlich ausgesprochen wer den. Die gesetzlich vorgesehene Verlänge rung mit der Erhöhung des Geldpacnt- zinses findet auch auf landwirtschaftliche Pachtverträge Anwendung, die schon vor . dem 1. Juli 1. J. verfallen sind oder die bereits ein Urteil auf Aufhebung des Pachtvertrages ergangen ist, sofern nur der Pächter sich noch am Pachtgut befin det und die Aufhebung nicht einverständ lich

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Dolomiten
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Page 4 of 6
Date: 30.10.1940
Physical description: 6
von Grabsteinen oder Kreuzen usw. Wer solche Arbeiten vorhat. möge dies früher besorgen. Die Reinigung?- und Instandsetzungsarbeiten sind weit fortgeschritten nnd werden in den nächsten Tagen abgeschlossen. m Vereinheitlichung der landwirtschaftlichen Beiträge. Die fachistischen Verbände der land wirtschaftlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen die Besitzer landw. Güter, welche die selben selbst bebauen. Pächter, Eigentümer mit nur leitenden Funktionen und Eigentümer mit Pachtgründen aufmerksam

. Es erscheinen ab 1870 folgende Pächter: Apo theker Kuhn, Rudolf Tabarski, Ro- b e r t Pan, Karl Dunkler, Friedrich L a n g e r in a n n, Franz G r i tz b a ch, G c- 0 r g D c s ch a u c r. Im Jahre 1893 verkaufte D r. Franz H a I- 1 e r die „untere Apotheke' an Herrn V i n z e n z T r o u s i I, und dieser führte die Apotheke mit dem Provisor Maaistcr pharm. Willisch. 1607 führt die Apotheke den Titel „Kgl. ser bische Hosapothckc'. 1899'kauft die Apotheke Herr Mag. pharm. Ernst G n l z. der dieselbe anfangs

). Er vermählte sich am 30. 3. 1868 mit Marie Kuhn (des Anton Kuhn, Apotheker und der Anna Nagele). Apotheker Anton Kuhn (gcb. in Steuer am 13. 1. 1800. gest. in Merano am 11. 1. 1872) war Pächter in einer der beiden Apotheken unter den Lauben (wahrscheinlich in der „un teren Apotheke'). Seiner Originalität wegen möge seiner hier gedacht werden. lieber ihn schreibt Robert Maurer in seinen „Meraner Erinnerungen': „Wegen seinen Laxieren und Kindcrmedizinen war er sehr gesucht. Stets aus einem Schwanenkopf

des Geschäftes (der Apotheke) in die Hände tüchtiger Provi soren, Administratoren. Pächter zu übergeben, unter dielen finden wir: Mag. vharm. Gritz- bach. Weißer. Apotheker Pohl, Pächter, welche das Geschäft weiter führten, bis dasselbe laut Kaufvertrag vom 1. 7. 1910 non den Ge schwistern v. Pernwerth (o. Pernwerth's Erben) an Dr. Josef Polaiek verkauft wurde. Apotheker und Kurvorstcher Wilhelm von Pernwerth starb im Jahre 1898 am 13. Mai. Sein Sobn Wilhelm v. Pernwerth. Mag. pharm, übernahm

beider verdienst vollen Männer waren in der Gedenktafel in der Wandelhalle angebracht und ihre Marmor- büsten dort ausgestellt. Da in beiden Apothe ken keiner der Nachkommen der Besttzer die Apotheke übernahm und die Besitzer ' wegen ihrer össentlichen Tätigkeit gezwungen waren, die Leitung ihrer Geschäfte an tüchtige Prani- soren und Pächter zu übergeben, gingen allmählich beide Apotheken durch Kauf' in fremde Hände über. Die Entwicklung von Stadt und Kurort er forderte im Laufe der Zeit

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Volksbote
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Page 11 of 12
Date: 19.04.1923
Physical description: 12
des Ertrages selbst Zu sammenhängen. (Dev nächste Absatz handelt von der Teilpacht: wir übergehen diese Bestimmungen, da diese Art der Bodenbearbeitung in Südtirol nicht vorkommt.) Jener Teil des Bodenertrages, ivelcher dem Pächter zufällt, wird ebenfalls nach Abzug der PrämkÜonskosten und -Verluste, welche der Pächter zu kragen hat, als Ertrag der Kate gorie v der Einkommensteuer unterworfen. 2. Steuersah. Die Höhe des Satzes für die im Art. 1 er wähnte Steuer auf den tandw. Bodenertrag Wirt

. 4: Der Pächter mutz den ach ihn entfallenden Bodenettvag und die Produktionskosten und Verluste anmelden. Art. S. Die Erklärungen, welche die Steuerträger mif Grand der vorhergehenden zwei Artikel abzuge- ben verpflichtet find, müssen sich auf das in den Jahren 1920/1921 und 1921/1922 erzielte Durch- schnittserlrägnis gründen und bis zum 30. Juni 1923 abgegeben werden. 4. Stvchbeflimmungen. Art. 6. 5&c die Nichtabgabe oder unwahre Abgabe der in den vorigen Artikeln vorgeschiebenen Er klärungen

, welches der Besitzer dem Pächter <m- oertraut hat oder welches der Pächter besitzt; s) Roherträgnis, soweit es dem Pächter zu- sällt; 1 fl), jährliche Passiozahlungen, welche das Roh erträgnis nach f) belasten, Auslagen und 'Ver luste zur Erzeugung des Erträgnisses, sowett sie zu Lasten des Pächters sind; h) Reinerträgnis, bsstehend aus der Differenz zwischen dem unkr Buchstaben f) obangsführten Roherträgnis und den jährlichen' Pastivzahlun- gen und Auslagen nach Buchstabe g). Art. 11. Das Roherträgnis

nach Buchstabe f) des vor hergehenden Art. 10 wird auf gleiche Weste be stimmt, wie in Len Artikeln 3 und 8 des gegen- wärttgen Reglements angegben ist, sedoch immer beschränkt auf jenen Teil, der sich auf den Pächter bezieht. Art. 12. Die jährlichen Zahlungen, Auslagen und Verluste der Produktion, welche von dem Ein kommen des Pächters abgezogen werden können und von denen unter Buchstabe g) des Artikels 10 dk Rede ist, sind dieselben, welche in den Art. S und 6 des gegenwärtigen Reglements an gegeben

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