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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 23.07.1862
Physical description: 8
Sckiranktiis oder der Brücke die Eutrlchtuug der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreite,,, so ist der Pächter berechtigt, den Bei- stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe üerpflichtet, diesen Beistand zu 'eisten. ' Bei Separat -Eilfahrten, so wie bet Ertra-Post- fahrten mit dem Stnudenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern, falls sie incht vom Ertrapost- Reisenden am Schranken

entrichtet Das Verfahren über die Verkürzungen der Maiithgebübr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefällsübertrctnng betritt, da6 Sieben und einhalb- fache der Gebühr als Sicherstettung der Strafe in Barein ei'uzuhcbcn, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzebrungs- steuer

, oder Konrrollsamie oder dem nächsten für die Untersnchnngen über Gefälls-Uebertretuugcn bestellten Beamten, oder wenn' sich eine Obrigkeit näber be findet, bei derselben die Thatbeschreibung ausgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gefällsverkür- zungen einflicßcnden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, scweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet Werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung

der sich auf die EinHebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien steht den Finanzbehörden zu. Der Pächter ist daher verbun den, den Gefällsbehörden über alle Mouthangelegen- hciten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder müncliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be hörden sind berechtiget ihn hiezu im Falle der Wei gerung oder Unterlassung durch Strasbothen oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanz-BrzirkS-Direktion

kann bin nen 4 Wochen der Rekurs an die k. k. Finanz-Lan- des-Tireklion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz- Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter >st verpflichtet, auf die Befolgung der Eircular-Verordnnng vom 25. Juni 1837, Z 13172 rücksichtlich der Überladung j^t wachen, unv die An zeige hievon an die nächste politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehrnngssteuer- oder Kontrolls- amt zu machen, je nachdem ein oder das andere Amt

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Dolomiten
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Page 3 of 6
Date: 29.07.1929
Physical description: 6
oder Pächter während der Dauer des Bestandver trages Anspruch 'diitif eine entsprechende Herab setzung des Zinses erheben. Zeigt sich nämlich die Wohnung oder das Pachtgut mit solchen Mängeln behaftet, die dessen ordentlichen Ge brauch unmöglich machen oder einschränken, so hat der Me rer oder Pächter das Recht, entweder die Auslösung des Vertrages oder wenigstens eine Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen. Solche Fälle wären z. B. Feuch tigkeit der Wohnung, Ungeziefer, Baufällig keit usw. Der Vermieter

oder Verpächter ist überdies noch verpflichtet, dem Mieter für den erlittenen Schaden schadlos zu halten und barm sich von dieser Pflicht nur dann be freien, wenn er ibeweisen kann, daß ihm der betreffende Mangel unbekannt war. Wie im bisherigen Rechte steht auch nach dem italienischen Gesetze -dem Pächter bei be sonderen Mißernten das Recht zu. eine ver hältnismäßige Herabsetzung des Pachtfchillings zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Pachtungen für nur ein Jahr und, längeren Pachtverträgen

. Im ersteren Falle trägt der Pächter den Verlust bis zur Hälfte des Ertrages selbst: erst di« Vernichtung von mehr als die Hälfte des Erträgnisses berech tigt den Pächter, eine entsprechende Minde rung des Pachtzinses zu verlangen. Bei Pach tungen, -die auf mehrere Jahre abgeschlossen wurden, findet eine Abrechnung des Verlustes A. Wachtier Bolzano, Lauben 64/69 Sport-Hemden Herrenhemden nadi Maß. in einem Jahre mit dem Mehrerträgnrffe in den anderen Jahren statt. Der Pächter, dem mehr als die Hälft

Pachtzett wird der Durchschnitt aus den Erträgnissen oller Jahre gezogen und auf Grund dessen berechnet, ob «in teilwei-ser Nachlaß des Pachtzinses einzutreten hot oder nicht. Da darin aber eine gewisse Härte gegen den Pächter Legt, der trotz eines Mißjahres vorläufig den vollen -Pachtzins weiterbezahlen soll und die Gesamiberechuung auf das Ende der Pochtzeit hinausschieben soll, gibt ihm das Gesetz das Recht» sich an das Gericht zu wen den, das ihm vorläufig und gegen später« Abrechmmg entsprecheich

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Dolomiten
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Page 4 of 6
Date: 30.10.1940
Physical description: 6
von Grabsteinen oder Kreuzen usw. Wer solche Arbeiten vorhat. möge dies früher besorgen. Die Reinigung?- und Instandsetzungsarbeiten sind weit fortgeschritten nnd werden in den nächsten Tagen abgeschlossen. m Vereinheitlichung der landwirtschaftlichen Beiträge. Die fachistischen Verbände der land wirtschaftlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen die Besitzer landw. Güter, welche die selben selbst bebauen. Pächter, Eigentümer mit nur leitenden Funktionen und Eigentümer mit Pachtgründen aufmerksam

. Es erscheinen ab 1870 folgende Pächter: Apo theker Kuhn, Rudolf Tabarski, Ro- b e r t Pan, Karl Dunkler, Friedrich L a n g e r in a n n, Franz G r i tz b a ch, G c- 0 r g D c s ch a u c r. Im Jahre 1893 verkaufte D r. Franz H a I- 1 e r die „untere Apotheke' an Herrn V i n z e n z T r o u s i I, und dieser führte die Apotheke mit dem Provisor Maaistcr pharm. Willisch. 1607 führt die Apotheke den Titel „Kgl. ser bische Hosapothckc'. 1899'kauft die Apotheke Herr Mag. pharm. Ernst G n l z. der dieselbe anfangs

). Er vermählte sich am 30. 3. 1868 mit Marie Kuhn (des Anton Kuhn, Apotheker und der Anna Nagele). Apotheker Anton Kuhn (gcb. in Steuer am 13. 1. 1800. gest. in Merano am 11. 1. 1872) war Pächter in einer der beiden Apotheken unter den Lauben (wahrscheinlich in der „un teren Apotheke'). Seiner Originalität wegen möge seiner hier gedacht werden. lieber ihn schreibt Robert Maurer in seinen „Meraner Erinnerungen': „Wegen seinen Laxieren und Kindcrmedizinen war er sehr gesucht. Stets aus einem Schwanenkopf

des Geschäftes (der Apotheke) in die Hände tüchtiger Provi soren, Administratoren. Pächter zu übergeben, unter dielen finden wir: Mag. vharm. Gritz- bach. Weißer. Apotheker Pohl, Pächter, welche das Geschäft weiter führten, bis dasselbe laut Kaufvertrag vom 1. 7. 1910 non den Ge schwistern v. Pernwerth (o. Pernwerth's Erben) an Dr. Josef Polaiek verkauft wurde. Apotheker und Kurvorstcher Wilhelm von Pernwerth starb im Jahre 1898 am 13. Mai. Sein Sobn Wilhelm v. Pernwerth. Mag. pharm, übernahm

beider verdienst vollen Männer waren in der Gedenktafel in der Wandelhalle angebracht und ihre Marmor- büsten dort ausgestellt. Da in beiden Apothe ken keiner der Nachkommen der Besttzer die Apotheke übernahm und die Besitzer ' wegen ihrer össentlichen Tätigkeit gezwungen waren, die Leitung ihrer Geschäfte an tüchtige Prani- soren und Pächter zu übergeben, gingen allmählich beide Apotheken durch Kauf' in fremde Hände über. Die Entwicklung von Stadt und Kurort er forderte im Laufe der Zeit

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 10
Date: 22.01.1847
Physical description: 10
von so fl. abns. Bedingungen: 1. Unter vorstehende PachlzinSanSrnfe werden keine Anböthe angenommen 2. Beginnt die Pachtzeit um Martini lS^6, dauert ununterbrochen 12 Jahre fort, und endet um Martini 155«. 3. Hai Pächter von dieser Zeit an während der ganzen Pachldaner die Steuern, Umlagen, Wasserbaukosten und Grundbeschwerden aller Art. ohne Rücksicht auf den Grund ode? die Zeit der Entstehung, sowie sie auf den Pachreffecr hasten und betrieben werden, aus Eigenem zu bezahlen und abzuführen Muß der Pächter

zur Sicherheit für die genane Erfüllung der Bedingung einen, einem einjährigen Pachtschilling gleicbkommendenBetrag gesetzlich sicher, mit eigenem Vermögen oder einen annehmbaren Bürgen und Selbst,abler ausweisen, und bm'otbekarifch vinkuliren, Pächter und Bürge dießfalls sich dem CivilgerichtSstande von Neu- markt nnterwerfen. 5. AlS PachtschillingsanSruf sind vorbezeich- uete Beträte festgesetzt Diese entfallende Pacht- zinse sind jährlich nm Martini der Josef v Wohl- gemutb'schen Kindervormundschaft

zu erlegen 6 Hat der Pächter daS Grundstück im guten bau lichen Zustande zu erhalten, und znr rechten Zeit nach Ortsaebrauch zu bearbeiten und zu bebolzen 7. Hat der Pächter auf dem Gute Cat. Nr 92 und Zl > jährlich, wenn eS die Verhältnisse er. fordern, nnd die Vormundschaft eö verlangen sollte, fünf Stangen NaSlen anzulegen, zu dün. gen, zu beholzen, und seiner Zeit auf seine Kosten aufzuschlagen. S. Hat Pächter die Vcrstcigcrungkosten und VertragSstempel nach Verhältniß der Pachtfchil. linge allein

zu bezahlen; die Pachtverträge sollen zur Bearündung dinglicher Rechte dem Verfach. buche einverleibt werden 9 Sollte Pächter die Bedingnisse nicht genau erfüllen, so soll die Vormundschaft berechtiget seyn, ans dem hypothekarisch sichergestellten Betrage das Mangelnde auf Kosten des säumigen Päch. ters vollführen zu lassen 50 Kann der Pächter gleich nach dem Pacht- jabre, in welchem er die Bedingnisse nicht zuhält, unverzüglich von dem Pachte entfernt werden. > l Der Pächter des Hanfes kann dasselbe erst

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Volksblatt
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Page 6 of 12
Date: 16.09.1903
Physical description: 12
nicht. Tatsächlich haben sich nun die Pächter einiger, nicht aller Signori, für die italienische Schule erklärt, denn nicht alle Signori behandeln punkto Freiheit ihre Pächter gleich. Uebrigens ließ sich auch ein armer Pächter lieber künden, als daß er die vorgelegte Erklärung für die italienische Schule unterschrieb. Die Bauern haben sich sämtlich für die deutsche Schule erklärt. — Weiters wurde die Nachricht ver breitet, 42 Familienväter in Pfatten hätten er klärt, ihre Kinder eventuell vom Lehrer

ist, daß selbst die armen Pächter im Herzen sür die deutsche Schule wären, weil sie eben den Wert der deutschen Sprache für ihre Kinder wohl zu schätzen wissen. Wenn ein Italiener nur irgend wie kann, schickt er seine Kinder in deutsche Gegenden, damit die Kinder eben die deutsche Sprache lernen, aber den Päch tern soll in Zukunft diese Wohltat versagt bleiben. Der Pächter in Pfatten unterschreibt gehorsamst die ihm vorgelegte Erklärung, daß er von der deutschen Schule nichts wissen will, er weiß eben

, was ihm bevorsteht, wenn er nicht gehorsamst dem Winke der Gestrengen folgt. Das ist die vielgerühmte Freiheit vieler — nicht aller — Pächter in Pfatten! In Zukunft dürfen in Psatten nur mehr die Kinder der Signori deutsch verstehen!! — Der Appetit kommt mit dem Essen, denken sich die Italiener (I/axpetito vien wanAianäo). Es macht sich derzeit^ in Leisers eine ziemlich intensive Agitation geltend, um an Stelle des wohlverdienten Herrn Gemeinde- arztes Dr. Gerber einen — Italiener zu setzen. Auch unserem

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Brixener Chronik
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Page 3 of 8
Date: 27.11.1900
Physical description: 8
Namensunterschrift Sr. Excellenz wiederholt sind, lauten folgendermaßen: „Hochverehrte Redaction ! Um endlich die Geschichte deZ Herrn Hraby und der 600 Kronen und seiner Er klärung -- wenigstens soweit selbe meine Person betrifft — richtigzustellen, ersuche ich Am Aufnahme folgender Zeilen : Richtig ist, dass der in christlichsoeialen Kreisen Wiens sehr bekannte Herr Scholdan, mein Pächter — ohne jedes Zuthun meiner seits — mir eines Tages den Herrn Hraby zuführte, mit dem Bemerken, dass derselbe als Verehrer

zum Anschluss an die,Austria^ zu bewegen. Von Bezahlung war zwischen Hraby und mir keine Rede; selbst von Ersatz der Reise kosten wurde nicht gesprochen. Die Geschichte mit den 600 Kronen ist also unwahr. Wenn Herr Scholdan ihm später für Bezahlung seiner Auslagen einen Vorschuss «ingehändigt hat, so kann ich darin keine Un gehörigkeit finden. Zudem habe ich meinem Pächter, Herrn Scholdan, sofort bemerkt, „das sei seine Sache, wie er Hraby entschädigen wolle; ich mische mich nicht drein'. Richtig ist, dass

müssen, nachdem es Baron Di Pauli selbst jetzt eingestanden hat. 2. Di Pauli selber gibt zu, dass er seinem Weinstuben-Pächter Scholdan den Auftrag er theilt hat: „Dravy muss »na» entschädigen Mr dessen Thätigkeit.' 3. Di Pauli selber gibt zu, dass sein Pächter Scholdan, offenbar in Befolgung dieses Auftrages, dem Hraby einen Vor schuss ausbezahlte. Weder Di Pauli noch sein Pächter Scholdan bestreiten, dass dieser schon bezahlte Vorschuss 600 Kronen betragen habe. Die Geschichte mit den 600 Kronen

sich nicht zu beschäftigen Pflegt, überlassen konnte. Ebenso übergeben wir der öffentlichen Beur theilung die Wahrscheinlichkeit, dass der Baron Di Pauli'sche Pächter, der zugestandenermaßen AVer Anftvag Karon Di Uanli» auf Dl Pauli'sche Unkosten den Hans Hraby ent schädigen durfte, die 600 Kronen aus eigener Tasche oder auf Rechnung Baron Di Paulis gezahlt, die 1000 Gulden aus eigener Tasche oder auf Rechnung Baron Di Paulis versprochen hat. Wenn ein Mann von der social bedeutenden Stellung eines früheren Ministers

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Lienzer Zeitung
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Page 12 of 12
Date: 03.08.1940
Physical description: 12
: s 1. (1) Jagdsteuerpflichtig ist jeder, der auf Grundstücken, die im Landkreis Lienz gelegen sind, das Jagdrecht ausübt oder die Jagd durch Dritte ausüben läßt. (2) Mehrere Steuerpflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei der Benutzung einer Jagd im Wege der Verpachtung haftet der Verpächter neben dem Pächter, im Falle der Unterverpachtung haften Verpächter und Pächter neben dem Un terpächter gesamtschuldnerisch für die Entrichtung der Steuer. Gesamtschuldne risch haften auch die Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sowie

mehrere Eigen tümer oder Nutznießer des Grund und Bodens eines Eigenjagdbezirkes. s 2. (1) Die Steuer beträgt jährlich: für Inländer 1V v. H. für Ausländer 60 v. H. des Jagdwertes. (2) Das Steuerjahr beginnt am 1. April und endet mit dem 31. März. § 3. (1) Bei verpachteten Jagden gilt als Jagdwert der von dem Pächter auf Grund des Pachtvertrages zu entrichtende Pachtpreis einschließlich der Nebenlei stungen, die der Jagdpächter nach Abrede oder Uebung zu gewähren verpflichtet ist. Macht der Pächter

der von dem Unterpächter zu entrichtende Pachtpreis als Jagdwert, wenn er den von dem Pächter zu ent richtenden Pachtpreis übersteigt. Andernfalls ist der von dem Pächter zu entrich tende Pachtpreis als Jagdwert der Besteuerung zugrunde zu legen. (4) Wird während des Steuerjahres der Pachtpreis für die Jagd erhöht, so erhöht sich, wird er herabgesetzt, so ermäßigt sich die Steuer vom Beginn des Vierteljahres an, in dem die Erhöhung oder Herabsetzung in Kraft tritt, ent sprechend. Das gleiche gilt bei einer Erhöhung

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Volksbote
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Page 6 of 8
Date: 21.11.1940
Physical description: 8
Ausführung und auf eigenen Formularen, die bei de» Ge meindeämtern erhältlich find. Sie mutz späte stens big zum 25. ds. am Amte der-Gemeind«, wo dis Weinbereitung stattgefunden hat, ge macht sein. Eigentümer. Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A fweitz) zu machen : die Pächter auf dem Formular B (rot); folche, die nicht unter die fynoikalen Ka tegorien der Landwirtschaft. Industrie und Handel fallen, auf dem Formular E (grün). Most wird auf Wein umaerechnet: Für jeden Zentner

Most 60 Liter Wern; für f«en Zent ner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu berechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Keller des Besitzers bereitet, hat der Besitzer feinen Teil nach dem Formular A... den Teil des Pächters (für jeden eigens) nach dem Formular B »u machen. Die Anmeldebögen für die ein zelnen Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben

sein. Der Besitzer bringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (getrennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst auf dem Bogen B die Anmeldung vor nehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten ande rer. obliegt die Anmeldepflicht dem Eigen tümer der Trauben, auch dann, wenn der Wein öder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschasten haben die An meldung auch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied

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Südtiroler Heimat
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Page 8 of 10
Date: 01.12.1937
Physical description: 10
Südriroler Keimst' Dezember 19 37 Folge 12 10 tern und wegen ihrer Faulheit. So ging z. B. auf den beiden Höfen Brunner und Moar in Ried bei Olang die gesamte Weizenernte zugrunde, weil die welschen Pächter die mit Draht zusammengebundenen Garben, anstatt sie, wie hier üblich, zu sogenannten Kornmandln zusammenzustellen, ein fach auf dem Boden liegen ließen. Noch einfacher machte es sich der Pächter des Spielbichlerhofes in St. Martin bei St. Lorenzen, der den geschnittenen Weizen im Feld

Pächter hatte davon keine Ahnung, denn er holte sich eine Peitsche und begann erst einmal eine der beiden Kühe aus einem Grundstück in der Nähe des Hofes herumzujagen, bis sie platzte und elend verendete. Ein deut scher Nachbar der der ganzen Sache zugesehen hatte konnte es nicht über das Herz bringen, das zweite Tier noch län ger leiden zu sehen und bot dem Welschen seine Hilfe an. Durch einen bestimmten Stich in der Rippengegend, konnte das Tier gerettet werden. — Dem allgemeinen Ge lächter

der deutschen Bauern setzte sich auch der Pächter von Moar in Ried aus, als er mit einer Kuh zum Stiere kam, die gar nicht zeitig war. — Der welsche Pächter des Breitenbergerhofes bei St. Lorenzen hat ein Rudel ver wahrloster Kinder. Seine einzige Erziehung, die er auf sie auswendet, scheint die zu sein, daß er ihnen den Haß gegen die Deutschen beibringt. Kürzlich kam die Baronin Fedri- gotti aus Bruneck dort vorbei und fragte die Kinder nach dem Weg. Als Antwort fingen sie an zu schimpfen, hoben Steine

Vereinshause des Kol- ping-Gesellenvereins eröffnet. Den früheren Pächter des Do^ polavoro-Lichtspieles hatte man an die Luft gesetzt, weil er ein Deutscher ist und nun führt der Dopolavoro das neue Unternehmen auf eigene Rechnung. Vor einigen Tagen wollte sich nun der Malermeister Huber das neue Kino ansehen. Er trat an die Kasse, wo ein verkrüppelter Welscher Dienst tut. Huber legte den Betrag für den Platz auf den Tisch und verlangte in deutscher Sprache eine Karte. „Parli italiano', schreit der Welsche

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 5 of 8
Date: 23.07.1920
Physical description: 8
Die Schuhhütten-Frage. Die Nachnchh welche auch ln unserer Zeitung stand, daß die Schutzhütten Südtirol» ln dle Obhut des Älpenvereines zurückgexangen seien, erweist sich nun leider nicht als richtig. Es ist ,ur rlchna, daß das ttalienische Militärkommando die Schutzhütten der südttroler, deutschen und österreichischen Alpen- vereins-Settionen vorübergehend für den Verkehr freigegeben bat und dafür Pächter sucht, und zwar sollen hierbei in erster Linie dle bisherigen Pächter und falls

diese nicht mehr in Frage kommen, »inheimi che Bergführer oder Tastwirte berück sichtigt werde». Die Bel tzer der Hütten, das sind die Sektionen selbst, kommen als Pächter nicht in Betracht. Die Südtiraler Zweige des Älpenvereines haben nur aus dem Grunde die Suche nach Pächtern in die Hand genommen, um die Hütten »es Alpenvereines vor der vollständigen Verwahrlosung und »er gänzlichen Zugrunderichtung zu bewahren. Die Pächter »rauchen keinen Pacht zu zahlen, sie müssen jedoch über Auff orderung des Militärs

auch öfters Besitzer und Pächter und wurde auch so manches innerhalb der 80 Jahre baulich verändert. Wiedereinführung de» ausländischen Doslanweisungs- dienst«» in den neuen Provinzen. Mit Wirksamkeit vom IS. Juli d. I. sind sämtlich« Ärarial- und Klassenpostämter der Venezia Ciulia und der Venezia Tridentina zur Ausstellung und Auszahlung der fremdländischen Postanweisungen ermäch tigt. Vorläufig ist der Austausch der gewöhnlichen ausländischen Postanweisungen (telegraphische Postanweisungen ausgenommen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 10
Date: 02.12.1922
Physical description: 10
schlau, um die Pläne der Grueberischen zu erfahren. Denn daß sie heut wichtigen Rates gepflogen hatten für den zehnten Tag. das wußte er jetzt. „Hab keine Angst, Duregg', es geschieht, wie's sein muß!' entgegnete ihm kurz der Grueber. „Zun, Teufel!' fluchte der Pächter, „bin ich ein Weib oder ein Schuft?' „Du brauchst reins von beiden zu sein, Duregg', sagte Wast von Ort. „Und das ist nichts, daß ich euch einge weiht Hab' in die Pläne der Herren, han Gföller?' zischte er zornig zwischen den Zäh nen

?' „Niemand als euch, Eisenschwögler'. be teuerte der Duregger. „Dann ist's gut', sprach der Grueber und atmete auf. „Aber allein — allein . . . Gföller, bedenkt doch!' rief der Pächter und tat erschrocken. Aber die Gföller lachten. Da erkannte der Duregger, daß er anderswie reden mußte, um hinter ihre Pläne zu kommen. Und sich an die Wand zurücklehnend, hob er ein Knie, umfaßte es mit den Händen und begann gleichgültig: ..DioqMen der Eisenschwögler sich um nichts gekümmert hat, seit dem Blut» tag

zu Käsern, Hab' ich mein Aug offen ge halten und meine Hand gerührt und — Gföl ler. ich sag's, weilen ich euch als redliche Männer kenne — und Hab' eine Schar hand- fefter Leute um mich gesammlt, die mir erge ben seind. In Klausen haben wir uns etliche Mals besprochen —' die Gföller lauschten ge spannt — „und sind bereit, falls die Herren einen Schlag gegen uns führen sollten. Ich Hab's auf eigene Faust getan, alldieweilen die Pächter nicht zurückstehen sollen vor den erb gesessenen. Bauern. und weil's

uns nahe geht, wenn ein Pächter nach dein andern ei nem Lutherischen weichen muß. Das weißt du selber. Eisenschwögler. . .' »In Klausen Zusammenkünfte?' unter brach ihn der Grueber. »'s Gerücht ist gegangen im Tal um; ich wHH es', sprach der Duregger achselzuckend. „Pächter seind bei dir? Und wer noch?' forschte der Gsöllar. ...Unechte und sonst handfeste Burschen. Eisenschwögler' „Die Knechte vom Platter auch, Duregg?' forschte der Grueber weiter. „Du bist gut unterrichtet. Die Knechte vom Platter

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Volksblatt
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Page 3 of 10
Date: 06.01.1911
Physical description: 10
, den er auf dem Moor land als Brennmaterial her ausgräbt, auch für den Seefang, den er oft unter Lebensgefahr auf den von der Brandung gepeitschten Klippen sammelt. Auf diesem Besitztum find die Seen und Flüsse mit Lachsen und Forellen angefüllt; auf den Bergen gibt es Jagdvögel und Hasen, aber ohne Erlaubnis des Grundbesitzers darf niemand fangen oder schießen. Kein Ast darf ohne seine Erlaubnis von einem Baum geschnitten werden. Im Jahre der Hungers not (1879/80) wurden viele dieser Pächter nur durch wohltätige

und wahrhast christlichen Arbeiters. Seine Einkommen von 550.000 Franken abwerfen. Auf einem dieser Güter konnten die Pächter in den schlechten Iahten nach 1879 den Zins nicht be zahlen. Sie taten sich zusammen, um der Vertrei bung durch den Landlord zu widerstehen, fie er boten sich aber so viel von ihrer Schuld abzu zahlen, als ihnen möglich war. Umsonst. Mit Hilfe von Soldaten, Polizisten und Gerichtsdienern wurden die Häuser der Pächter erstürmt, das ganze „Gut' von 3700 Hektaren fruchtbaren Landes

geräumt und unbewohnt zurückgelassen und dann als Weide land an Viespekulanten verpachtet. Die Pächter waren zugrunde gerichtet und der Besitzer verlor viel mehr, als wenn er mit ihnen ein Abkommen getroffen bätte. Aehnliches kam zwischen 1880 und 18LW in allen Teilen von Irland vor; das eine Beispiel möge jedoch genügeu. Infolge des Gesetzes von 1903 werden die Pächter auf diesen und eini gen anderen Gütern wieder eingesetzt; aber obschon es heißt: »Das Alte stürzt; es ändert sich die Zeit', find

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 18.08.1887
Physical description: 8
. Beim Versandt und Verkaufe von Fischen während ihrer Schonzeit, zu deren Fang die zuständige ?. k. Bezirkshauptmannschaft auf Grund des Z 3 des Gesetzes specielle Erlaubnisscheine ausgestellt hat oder welche aus Privatfifchteichen und anderen ähnlichen Wasserbehältern stammen, muss deren Herkunft durch einen vom Fifchereibcrechtigten oder dessen Pächter nach dem unten folgenden Formulare V ausgestellten Begleitschein nachgeiriesen werden. Artikel IV zu H 3 des Gesetzes. Die Fifchereikarten

sind auf starker Schreiblein wand auszustellen und zwar: a) jene für die Besitzer des FischereirechteS (Inhaber, Eigenthümer) von der zuständigen k. k. Bezirks- hauptmannschaft nach dem im Anhange folgenden Formulare I; b) jene für die Pächter des FischereirechteS von dem Besitzer des Fischereirechtes nach Formular II; o) jene für dritte Personen vom Besitzer oder wenn das Fischereirecht verpachtet ist, von dem Pächter des FischereirechteS nach dem Formulare III; ck) bei Gewässern, welche von allen Mitgliedern

zur Zusammen stellung und öffentlichen Bekanntgabe der im Bezirke befindlichen, der wilden Fischerei unterworfenen Ge wässer schreiten, während es einstweilen Sache jedes einzelnen Fischers bleibt, sich zuvörderst zu verge wissern, ob für das Fischwasser, in welchem er die Fischerei auszuüben beabsichtigt, Fischcrkarten im Sinne des Z 3 des Gesetzes an einen Fischereibesitzer oder Pächter ausgefolgt worden sind oder von der Gemeindevorstehung ausgefolgt werden, und im be jahenden Falle beim Besitzer

, Pächter oder bei der Gemeindevorstehung um die Fischerkarte zu werben' Artikel VII. zu Z 19 des Gesetzes. Zu den von den Bestimmungen des Gesetzes aus geschlossenen Gewässern gehören nach Inhalt der Statthalterei-Kundmachung vom 13. Mai 1335, L.G.-Bl. Nr. 20, der Gardasee, der Ponalebach, der Albolabach, der Varonebach und der Sarcafluss sammt Nebenläufen und den Seen von Ledro, Ca- vedine, Toblino und Santa Massenza mit dem Remone. . Nichtamtlicher Theil. Innsbruck, R8. August. Se. Majestät

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 15.11.1886
Physical description: 8
haben, wird gestattet, daß sie statt einer neuen vorläufigen / Kaution lediglich «ine schriftliche Erklärung abgeben, daß sie die Haftung ihrer für die gegenwärtige Pachtung bestellten Kaution vorläufig auch für ihre künstige Ver pflichtung ausdehnen. ES muß jedoch in diesem Falle der betreffende, um die neue Pachtung sich betreffende Pächter durch eine an dem Tage der Pachtversteiqerung ausgefertigte Be stätigung dieser Finanz-BezirkS-Direktion nachweisen, daß er mit keinem Pachtzins. Rückilande

Kaution beigebrachte Sicherstellung jenen zurückgestellt, welche die Mauthpacht'ng nicht er standen haben, dem Bestbieter aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Kaution ausgehändigt werden. Diese Richtigstellung muß bis 15. Dezember 1386 geschehen. 8 13. Der Pächter hat zur Sicherstellung seines PachtschillingS eine Kaution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder vierten Theil deS einjährigen Betrages desselben z» bestehen hat. Im ersten Falle muß

der Pachtschilling monatlich vorhinein, km zweiten Falle monatlich nachhinein ent richtet werden. 8 14. Diese Kaution kann in der im 8 10 vorge zeichneten Weise geleistet werden. Die Einverleibung der Hypothekar-Sicherstellung in die öffentlichen Bücher geschieht aus Kosten deS Pächters. 8 15. Die Uebergabe deö Gegenstandes der Pachtung geschieht am 1. Jänner l837. Der Pächter tritt rückstchtlich der gepachteten Station und der damit verbundenen Gebühren-Einhebung in die Rechte und Verpflichtungen deS AerarS

. 8 1k. Hinsichtlich der außer dem Pachtschillinge noch zu entrichtenden Miethzinse für das PerzeptionSlokale wird auf das vorstehende Verzeichniß verwiesen und hiebet bemerkt, daß, insofern kein Miethzins angegeben lst, der Pächter für seine Unterkunft selbst und auf eigene Kosten zu sorgen hat. 8 17. Die allgemeinen Pachtbedingungen sind bek der Finanz-BezirkS-Direktion und bei den zu ersteigernden Stationen zu entnehmen. Die allgemeinen Mauthvor- schriften, nach welchen sich die Pächter während der Pachtung

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 12.03.1936
Physical description: 6
und die Verpachtung von Hotelimmobilien getroffen wer den. Danach können von nun an Gebäude, welche am 3. März 1936 ganz oder vorwiegend für Zwecke eines Hotels, einer Pension oder eines Gasthauses gedient haben, nur mit Zustimmung des Presse» und Propaganda-Ministeriums verkauft oder ver pachtet werden, wenn der Käufer oder Pächter die Gebäude nicht mehr für Hotel- und Pensionszwecke verwenden will. Die Genehmigung hängt von den lokalen Erfordernissen für den Fremdenverkehr ab. Unter, gewissen Voraussetzungen

lManM-an Si cherheit. daß der Käufer oder Pächter das Hotel- öewerbe fortsetzt) hat das genannte' Ministerium ein Vorzugsrecht zugunsten des Unternehmens oder der Person, welche unter Garantieleistung für wenigstens 10 Jahre den Hotelbetrieb weiter führen will. Der Verpächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes muß im Fälle der Kündigung oder gerichtlichen Belangung des Pächters wegen mangelnder Zahlung des Pachtzinses bei der Ein leitung des Verfahrens gegen den Pächter dem Präfekten

, in dessen Amtsbereicht das Gebäude liegt, Mitteilung machen.. Der Pächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes, welcher den Pachtvertrag er neuern will, muß drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrages mit rekommandierten Schreibens (mit Retourbeftätigung) oder mittels Zustellung durch den Gerichtsbeamten (Ufficiale giudiziario) beim Verpächter beantragen, sofern es sich um Verträge handelt, welche im Zeitpunkt der Ver öffentlichung dieses Dekretes (3. März 1936) laufen. Für bereits abgelaufene Verträge

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Alpenzeitung
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Page 4 of 8
Date: 09.05.1931
Physical description: 8
, dessen rastlosen Bemühungen es gelungen ist. für die Rekonstruktion der ver- lWüsteten Weingärten, fachkundige und sleißige Parteien, gro^knìeìls Vesser von Termeno M gewinnen, init welchen Verträge auf meh- . rere Jahre abgeschlossen und vom Genannten als Vertreter des Kolslers „Luggan' gefertigt wurden. Durch ivirslich fleiszige, rastlose Arbeit seilen? der Pächter, welche weder Mühe noch Kosten scheuten, sind die ihnen anvertrauten Weingnr- knparzellen neu erstanden, so zwar, daß Kmt- Me Neuanlagen bereits

, wenn er nicht erst kürzlich wieder seine «Fach- kenntnisse' dadurch zu bekunden zu müssen glaubte, buk er Endo April, also zu einer Zeil-, «>o die Neben in den wärmeren Mgellagen einen Austrieb von ö bis 10 cm aufzuweisen haben, anläßlich einer von ihm durchgeführten Inspektion der Neuanlagen fast sämtlich Re- lienläufer ohne vorher vielleicht die Pächter ?,n verständigen, N bis 75 cm zurüMchnltt. Dabei ist der gute Mann nicht aus die Ve- schaffenhell bezw. Krastentwicklung der einzel- mn Neben eingegangen

auszudrücken, — niemals durchführen. Das, Schaffer Trebo erst von den von ihm be aufsichtigten Pächter „erinnert' werden mußte, wie Holz und Grünveredlungen durchzuführen seien, sei nur nebenbei bemerkt. Auch muß bei dieser Gelegenheit konstatiert werden, daß der in der Studie vom 23. v. M, erwähnte moder ne Perglbau und die „Orte' ebenfalls nicht von Herrn Trebo erfunden, sondern ihm von einem der Pächter der in Frage stehenden Weingär ten „verraten' wurde, welch letzterer ihm hiezu die genauen

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 4 of 8
Date: 21.03.1921
Physical description: 8
, und der Bona Christel. 8. Johann, €>. b. Alot» Kompatscher, Pächter, und der Elisabeth «tanger, 9. Cäcilta, T. d. Josef Goier, Taglähner, und der Mart« Auer. i0. Rosa, T. d. Alois Treibenreif, Baumann, und der Maria Niederbacher. 12. Frida, T. d. Matthias Pertramer, Fuhrtnecht, und der Emilie Potrlch. 13. Artur, S. d. Augustin Cuc» chlella, Bahnbedtenfteter, und der Giootna Calloni; Georg, S. d. Georg Knoll, Fleischhauer, und der Maria Dabrimger. 14. Frida, T. d. Edu ard Abram, Schmiedmetster, und der Anna

, und der Marte Hroudny. 20. Hermann, S. d. Georg Engl. Heizer, und der Maria Eampidell; Gottfried, S. b. Dr. Hermann Mumelter, Advokat, und der Maria Weber; 20. Paula, T. d. Alot» Lintner, Gutsverwalter, und der Aloisia Bodner. 21. Martanna, T. d. Anton Mieser, Pächter, und der Katharina Ohrwaler; Marte» T. d. Franz Unterlechner, Buch halter. und der Murie Hudec; Helena, T. d. Franz Kwerch, Magistrats- beamter, und der Agnes Hell. 22. Bruno, S. d. Petex. Tontnellt, Kondukteur, und der Delftna Callovi

, Ingenieur in Trient, mit Laura Gtovanntni, Private in Untermat». 18. Johann Miiierer, Güterschaffer, mit Rosa Mazohl, Private von Marlinz. 10. Johann Ruinatscha« Landwirt, in Münster (Schweiz), mit Theresia Pv«E kg hört. 82. Sö&saa Sbrwi, yölda-NÄier bi Söua^sS, wdi Vtatitat, ton 9L Mkkez lfll Sosefin, Stlotfl, »ttglerin. M. Hugo DallArmt, Kutsch«, mit »n- j gela Cavoda, Schneiderin; Wilhelm Etrlner, Bahnbedtenfteter, mit > Pierina Dezzetti, Expedientin. 31. Alois Federer, Pächter in Sankt Peter

H. Layen, mit Berta Descosta, Bauerntochter. — Trauun gen «m Februar. 1. Alfred Eant. Agent, mit Silvia Menghinl, Dienstmädchen. 4. Matthias Weiß, Kondukteur, mit Regina Gasser, Kennerin. ö. Johann Bczzanella, Spengler, mit Aloisia Wiedemann, Feldmagd; Alois Paulmichl, Verkäufer, mit Irma Bachner, Der- töuferin. 7. Alois Lintner, Weoschetderhof-Besitzer in Terlan, mit Ftlomena Häller von Jenesien; Adolf Endrtzzi, Pächter, mit Mart, Plattner, Magd; Kaspar Holzknecht, Bauernknecht ip Gfrlll

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Volksbote
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Page 9 of 12
Date: 17.10.1929
Physical description: 12
landwirtschaftlicher Grundstücke, deren Ertrag durch Elementarereignisse stark geschädigt wurde, das Recht zu, vom Ver pächter einen angemessenen Nachlaß des Pacht zinses zu verlangen. Bezüglich der Pachtzinse auf mehrere Jahre bestimmt Art. 1617 des bürgerll Gesetzbuches, daß für den Fall, als die ganze oder wenigstens die Hälfte der Ernte eines Jahres durch zufällige Ereignisse zu Grunde geht, der Pächter einen Nachlaß des Pachtzinses verlangen kann, es sei denn, der Verlust des betreffenden Iabres fei

durch be sonders reichliche Ernten der vorherigen Pacht jahre ausgeglichen. Wenn dieser Ausgleich nicht nachweisbar ist, sei es daß das schädi gende Ereignis im ersten Pachtfahre ein getreten ist. sei es. daß die vorhergehenden Pachtiahre keine besonders reiche Ernte auf zuweisen haben, kann der Pächter erst zu Beendigung der Pnchtzeit vom Verpächter eine verhältnismäßige Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, die dadurch festgesetzt wird, daß aus den einzelnen Iahreserträgnisien der ganzen Pachtzeit

das mittlere Ergebnis berechnet und nach diesem der Schaden des Pächters durch das Elementarereignis in dem einen Pacht jahre festgesetzt wird. Schon vor der Beendi gung der Pächtzeit kann der Pächter sich an das Gericht wenden und ersuchen, daß er vor läufig im Verbältnisie zum erlittenen Schaden eine provisorische Herabsetzung des Pachtzinses gegen Verrechnung nach Beendigung des Pachtverhältnisses erlange. Frage: Genießt ein nach einem Brand wieder vom Grund aufgebautes Kaus nicht für einine Zeit

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Volksbote
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Page 10 of 16
Date: 30.06.1927
Physical description: 16
betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschrieben. Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen aus- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingeirieben. Wir haben hierüber bereits im „Dolksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter und Halbpächter

Arbeit ein ernstlicher Unfall zlistoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anniel- den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorg« i ragen. Die Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacato Veronese getragen. 2. Di« Jnvalidi iäts- und Al ler s v e r f i ch e r u n g. Sobald, der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

zu L a st e n des A r b e i t s n e h m e r s und zur Hälfte zu Lasten des A r b e i! s- g e b e r s. Zum Schluffe sei noch hervorgchoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht versicherungs pflichtig sind — nicht mitvetPchert sind, sich aber freiwillig mitversichern lassen können und auf Verlangen' die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. Die Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechanischem

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