eS zu Paris, sei eS aaderSwo, ebenso frei, wie Sie eS iu frühereu Jahreu vor meinem Briefe vom 22. Juli waren, und wenn Sie eS aufgegeben hadeu, wieder auf der Kanzel von Notre-Dame zu erscheinen, so ist seS freiwillig und gauz nach ihrem eigenen Gutdünken, daß Sie darauf verzichtet haben , und nicht wegen Maßregeln, die ich wegen Ihrer getroffen hätte. Ihr Schreiben vom 20. d. M. meldet mir , daß Sie Ihr Kloster in Paris verlassen. Die Zeitungen und Privatdriefe berichten mir in der That
, daß Sie Ihr Kloster verlassen und den Orden S -Habit abgelegt baben ohne kirchliche Autorisation. Wenn diese That fache urglLcklichnweise wahr sein sollte, so weise ich Sie darauf hin, mein ehrw. Pater, daß Sie wisse» müssen, daß ein OrdenSgeistlicher, welcher fein Kloster verläßt und den OrderS-Habit ablegt ohne regelmäs sige Erlaubniß der zuständigen Behörde, als ein Apo stat bt trachtet wird und demzufolge den kanonische» Strafen unterliegt, die in dem (Zsx. xerivalosc» an gegeben sind. Diese Strafen
, selbst Censuren anzuwenden, um Sie in de« Scheoß deS OrdeuS, den Sie so beklagenZwerth ver lassen haben, zurückzuführen, sehe ich mich in die Nothwendigkeit versetzt, JHnen zu befehlen, in da» Kloster zu Paris, welches Sie verlassen haben, zurück zukehren inneihalb der Frist voa zehn Tagen uach Empsang dieses Schreibens, und mache Sie zugleich anfmerlsam darauf, daß wenn Sie dieser Vorschrift nicht in dem oben bestimmten Termin Folge leisten z Sie kanonisch enthoben werden voa allen Aemtern