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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 16
Date: 19.06.1926
Physical description: 16
men, unbestimmt und vor allem als «den Gewerkschaften hin derlich empfunden wurde, eines der wertvollsten Instru mente des Klaffenkampses werden könnte. Waren es ja doch nur Arbeiter und Angestellte, die da als Wähler aufmar schierten; wie konnte es 'da anders sein, als daß die Klassen gegner diesen Wahlen und ihrem Endziel, den Kammern, kaum irgendwelche Beachtung schenken wollten? Heute find wir bekehrt. Die ersten Kammerwahlen standen noch im Zeichen der unangezweifelten Machtstellung

der arbeitenden Menschheit. Seit der Zeit hat sich vieles und sehr gründlich geändert. Die vom Proletariat gewonnenen Machtpositio nen — und auch die Kammern zählen dazu, was vielleicht das schönste Zeugnis ist, das ihnen ausgestellt werden kann — werden von allen Seiten entweder vom Kapitalismus selbst oder von seinen mehr weniger bewußten Helfern an gerannt. Was man Differenzierung der Geister in den Reihen der Arbeiter und Angestellten zu nennen geneigt ist, darf mit weit mehr Recht eine Neuorientierung

auch die Beseitigung des „revolutionären Schuttes". Man geht dabei vorsichtig zu Werke, indem man die revolutionären Errungenschaften erst unterwühlt, aushöhlt, zu Schutt schlägt oder schlagen läßt, um sie dann kurzerhand zu beseitigen. Für oder gegen den Kapitalismus! Nur so sondern sich die Geister. Jetzt geht's gegen unsere Arbeiterkammern. Daß sich engstirnige Menschen finden, die sich — gleichgültig, ob bewußt oder unbewußt — dazu hergeben, dem Kapitalis mus behilflich zu sein, die neuen Kammern statt

zu Stätten aufbauender proletarischer Schutzarbeit, zum Tummelplatz verräterischer Eingängerei oder Liebedienerei für den Ka pitalismus zu machen, die Tatkraft und Aktionsfähigkeit 'der Kammern zu untergraben und auf die Art die Kammern zu diskreditieren, das kann und darf uns nicht schrecken oder rrre machen; das ist ein gutes Recht, das wir keinem Men schen streitig machen. Anderseits ist die Abwehr dagegen unsere Pflicht. Jawohl, Arbeiter und Angestellte? Entrollet stolz die Banner

des gewerkschaftlicher. Kampfes! Eure Pflicht heißt es nun erfüllen. Mit einem ungeheuren Auf gebot von Kräften und Geldmitteln stürmt euer Feind da her, um durch seine Söldner eine eurer Bastionen im schwe ren Wirtschaftskampfe, die Kammern für Arbeiter und An gestellte zu erobern; nein, ihnen genügt es. sie nur beschä digt zu haben. Wir sehen die Söldnerscharen, der General ftab aber bleibt im Dunkeln. Und doch ist. was sich da als Wahlkampf um die Kammern abspielt, ein Klaffen- ka m p f. Das österreichische

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 30.07.1923
Physical description: 8
sein. Keinesfalls darf jedoch dadurch die überreife Aende rung der Pensionsversichcrung verzögert werden. Auch dann nicht, wenn die Umarbeitung der sonstigen Bestim mungen der Regierungsvorlage längere Zeit in Anspruch nehmen sollte. Im Nationalrat liegt seit 12. April 1923 ein Initiativantrag vor, der die Nform der Pensionsver- sicherung bezweckt. Dieser Entwurf ist das Ergebnis gründlicher Beratungen in den vereinigten Angestellten sektionen der österreichischen Kammern für Arbeiter-und Angestellte, er fand

die einmütige Zustimmung nicht nur aller Sektionen, sondern auch der Angestelltenorganisa- tionen aller Gruppen. Der Entwurf enthält also die Wünsche der Angestelltenschaft. Soweit es angängig ist, in einzelnen Details über die ursprünglichen Forderungen der Angestellten selbst hinauszugehen, wird das bei der Beratung des Initiativantrages im Nationalrat ohne weiters durchzuführen sein. Die Kammern fordern daher, die Negierung möge die sofortige Beratung des im Nationalrat vorliegenden Ini tiativantrages

über die Reform der Penstonsversicherung in die Wege leiten, damit die reformierte Pensionsversiche rung längstens mit 1. Jänner 1924 in Kraft treten kann." Nachdem die Kammern nunmehr im Detail an nicht weniger als 115 Einwendungen sachlich Nachweisen, wie völlig unbrauchbar der Entwurf auch in seinen Einzel heiten ist, sagen sie zum Schlüße: „Ungeachtet der grundsätzlichen Ablehnung des Ent wurfs, zu der die Kammern aus den einleitend angeführ ten Gründen gezwungen sind, haben sie es nicht unter lassen

, die einzelnen Bestimmungen zu erörtern und ihre Meinung und auch.ihre Forderungen dazu zu äußern. Die Aeußerungen der Kammern werden gewiß eine Ergän zung durch die Sozialversicherungsträger der Angestellten — Kraickenkasien und Pensionsanstalt — finden, die mit Hilfe des ihnen zur Verfügung stehenden Tatsachen- und Ziffermnaterials einzelne Fragen eingehender behandeln können. Aber schon die von den Kammern durchgeführte Prü fung des Entwurfs — seiner Grundlagen wie seiner Ein zelbestimmungen — beweist

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 04.10.1884
Physical description: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 8
Date: 13.02.1902
Physical description: 8
können. Bei anständig be triebenen Kohlenbergbauen werden demnach die durch den Abbau der Kohle entstandenen Hohlräume ent weder ausgefüllt (versetzt) oder sie werden zum voll ständigen Verbruche gebracht, und zwar einzeln nach einander, wie sie entstehen. Im nordwestlichen Böh men werden jedoch die ini Kohlenflötze hergestellten Höh.'en (Kammern oder Pläne genannt) wed^r aus gefüllt, noch auch nach dem Verlassen vollständig zu Bruche gebracht, sondern sie werden einfach, wie dies weiter unten beschrieben

-, dann die Humusschicht?. Ober halb des Kohlenflötzes, mitten im Tegel eingebettet, kommen sehr große Schwimmsandlinsen vor, (Räume, ausgefüllt mit Wasser und Sand) die unter großem Drucke stehen. Die Kohlengewinnung besteht nun nach der pri mitivsten, auch bei den Chinesen in Anwendung ste henden Art und Weise darin, daß man im 15 M. dicken Kohlenlager Kammern von 6 Meter bis 8 Meter im Quadrat und von 6 M^ter Höhe aus höhlt. Es ist dabei zu bemerken, daß die Kohle sehr fest ist, denn nicht nur die ebenfalls

in der Kohle hergestellten Gänge (Strecken), sondern auch die Abbaukammern bleiben bis zu einer gewissen Größe ohne Zimmerung (Bölzung) lange Zeit, ost viele Jahre stehen, ohne einzubrechen. Zwischen den einzelnen Kammern muß natürlich eine Kohlenwand von 4 Meter bis 6 Meter Dicke stehen bleiben. Es ist einleuchtend, daß in Folge des Stehen bleibens dieser Wände und deshalb, weil die Kam mern nur bis 6 Meter und wenig mehr hoch ge macht werden können, während das Kohlenflötz je doch 15 Meter dick

solcher Kammern gleichzeitig hergestellt, um auf einmal rücksichtslos recht viel Kohlen zu ge winnen, was bei einem den bergtechnischen Grund regeln entsprechenden Abbaue, beispielsweise auch bei einem Bruchbaue, bei dem jeder entstandene Hohl- raüm, ehe man mit einem neuen nebenan beginnt, zuerst für sich allein zu Bruche gebracht wird, nicht möglich wäre. Wenn eine solche Abbaukammer nun eine gewisse Größe erreicht hat und die Kohlenwände und deren Decken zu krachen (lauten) beginnen, daher das Ar beiten

wegen herabfallender Kohlenstücke nicht mehr sicher ist, werden ihre Eingänge mit einer Mauer verschlossen, und es wird nebenan sofort mit dem Aushöhlen einer neuen Kammer begonnen; ja in den meisten Fällen werden mehrere Kammern gleich zeitig nebeneinander hergestellt. Da eine solche Kam mer einen durchschnittlichen Rauminhalt von 400 Kubikmeter hat und ungefähr 40 Waggons4000 Meterzentner Kohle gibt, so höhlt eine derartige Schachtanlage, die 100 Waggons Kohle im Tage fördert, täglich bei drei

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 14.08.1849
Physical description: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 21.10.1921
Physical description: 4
. Nach einer ein leitenden Ansprache des Vorsitzenden Dr. Q u i ö e n u s beschästtgte sich der Kammertag mit der Jnvali-itätsversichernng. In der Debatte beantragte Präsident M o s ch n e r (Klagenfurt) die Errichtung einer eigenen Invaliditäts- Versicherungsanstalt abzulehnen und die verschiedenen Versicherungszweige zusammenznlegen. Sodann wurde die Revision des autonomen Zolltarifes in Verhandlung gezogen. Der Referent beantragte, mit der Durchführung, der Vorarbeiten eine Arbeitsge meinschaft zwischen den Kammern

, dem Handelsver band der Industrie und dem Zentralverband der öster reichischen Kauflente zu schassen. Der Präsident der Handelskammer Feldkirch Bösch stellte öen Zusatzantrag, daß diese Arbeitsgemeinschaft als ständige Beratungsstelle . in allen Angelegenheiten der Handelspolitik dienen soll. Mit die,er Erweiterung wurde der Antrag zum Beschluß erhoben. Namens der Handelskammer Innsbruck referierte Hof rat Dr. M a ö e r über den Plan einer Arbettsgemeinschast der Kammern mtt den Kamn.ern ttn Deutschen Reich

Der deutsche Industrie- und Handelstag hat sich zu einer solchen Zusammenarbeit grundsätzlich bereiterklärt. Der Zweck der Arbeitsgemeinschaft sei lediglich die Behandlung ge meinsamer Wirtschastsangelegenheiten. Hofrat Dr. P i st o r führte aus, die Zusammenarbeit mit öen retchsdeutschen Kammern sei hoffentlich der Vor läufer der Bestrebungen bet anderen Staaten, die natur gemäß der Rechts- nnd Wirtschaftsgemeinschaft des mitt leren und östlichen Europas angehören. In zusttnmrendem Sinne äußerten

sich darltber. Saß den-Kammern bei Erlangen von Gutachten über wirtschaftliche Vorlagen nur äußerst kurze Fristen gewährt werden. Die Verhandlungen Aber Westungarn. KB. Wien, 20. Oktober. Nach den Blättern dürsten die weiteren Verhandlungen mit Ungarn über die bür gen ländische Frage Bundeskanzler Schober persönlich führen» Die Verhandlungen sollen abwechselnd in Wien und Budapest stattftnden und zu Beginn der nächsten Woche ihren Anfang nehmen. Fm Burgenland hat sich, wie die Blätter melden, die Situatton

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 11.10.1895
Physical description: 4
den alpcnländischcn Kammern wohl kaum befolgt werden. Ans cincr Konferenz der letzteren am 3. September zu Salzburg, an welcher sich die Kammern von Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurr, Laibach, Innsbruck, Bozen und Fcld- kirch betheiligteu, wurden die Schwierigkeiten besprochen, welche sich gerade für die alpcnländischcn Kammern ergeben. Sic sind theils technischer, theils sinanzieIler Natur. Die ersteren ergeben sich daraus, daß es in vielen Fällen, nament lich in den abgelegenen Hochthälern äußerst schwer

hatte, nur von den Vertretern dreier Kammern bejaht. Die Delcgirten der übrigen fünf Kammern glaubten diese Frage verneinen zu sollen. Denn die Gründe, welche sür eine gänzliche Ableh nung ins Feld geführt werden, scheinen keineswegs stichhälug zu sein. Man führt einmal an, die Kammern könnten seitens dcr Regierung nicht verpflichtet werden, eine so kostspielige Gc- ' wcrbebelriebSausnahme durchzuführen. ES wurde nun schon mehrfach die gesetzlich? Bestimmung citirt, auf Grund welcher die Kammern zu periodischen

. Es ist im Gegcntbeile zu betonen, daß hier ein wichtiges Moment sür die Durchführung dcr Betriebsau'nahmc durchdie K a m m c rn liegt. Sehr richtig schci: t uns zu sei», was dcr Sckrctär der Wiener Kammer Dr. Mansch auf der Sekretären Konferenz in dieser Hinnchi sagte: „Vergesse man nicht, daß die Jnstilulion dcr Kammern in ihrer jetzigen Gestalt doch nick! über jedc Anfechtung er haben ist. Man weiß, welche Schlagwerte in die Massen ge worden werde,. und mau weiß, daß cs unscrc Aufgabe sein muß, die Kammern

aus alle Gewerbezweige zuerstreckeu und die persönliche Erhebung als die allein mögliche Methode zu beschließen.' Fasten wir die angeführten Erwägungen zusammen, so schcn wir, daß die kleinen Kammern am besten thun, wedcr eine vorbehaltsloö bejahende, noch cine unbedingt verneinende Haltung einzunehmen, sondern einen Mittelweg einzuschlagen. Sie können ans vollster Ueberzeugung den Prinzipien dieser Reform sympathisch gegenüberstehe!', den wahren Fort schritt, welcher in denselben liegt, anerkennen

und auch die feste Absicht ausdrücken, dcn technischen Schwierigkeiten bei der Durchführung zu begegnen, allein sie müssen auch die finan zielle Last ins Auge fasten. Die kleinen Kammern werden oielclbcn allcin nicht tragen können und die Unterstützung der Regierung anrufen müssen. Dieser Standpunkt dürfte sich auch der öozener Kammer empfehlen. Gelingt eö ihr, die Durchführung dieses Werkes mit Unterstützung dcr Regierung lind durch eigene Opferwilligkeit zu sicher», dann wird sie selbst nur an Anschcn und Ver

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 21.10.1909
Physical description: 10
der Vorlage unter Berücksichtigung der vom Kam- mertagc zu fassenden Beschlüsse in die Wege zu leiten nnd die neue Borlage vor ihrer Ein bringung im Abgeordnetenhaus,: den Kammern zur Begutachtung zu übermitteln. Kammerrat Giuzkcy (Neicheuberg) bean tragte, an diese Resolution die folgende anzu schließen: „Ter Kammertag hält es für eine uuabweisliche Pflicht, der Regierung, die Öf fentlichkeit über die beabsichtigte Art der Be deckung des bedeutenden Mehrerfordernisses für die Sozial-Versicheruug

Wrba das Wort zu folgeudeu Aussühruugeu: Iu Vertretung des HandelsministerS, der zu seinem Bedauern ver hindert ist, an Ihrer festlichen Veranstaltnng teilzunehmen, beehre ich mich, Sic im Namen der Negierung auf das herzlichste zu begrüße«, und erfülle die angenehme Pflicht, für die freundlichen Worte der Anerkennnng zu dan ken. Die Vertreter sämtlicher Kammern des Reiches haben sich hcntc zu einer bedeutungs vollen Tagung geeinigt. Die Handels- und Gewerbekammern repräsentieren die älteste

durch das Gesetz geschasseuc Interessen-Vertretung, und ihre Geschichte ist mit der Wirtschaftsgeschichte Österreichs auf das engste verknüpft. In be wegten Tagen und mit Beginn der versassnngs- mäßigen Aera umgestaltet, habeu die Kammern den Nenanfban Österreichs miterlebt und an der wirtschaftlichen Nenorganisation des Staates eifrig und erfolgreich mitgewirkt. In einer Epoche, während welcher Jahrhunderte alte Wirtschafts fragen unter dem Eindringen umwälzender tech nischer Erfindungen neuen ökonomischen

Organi sationen weichen mußten, ist den Kammern die oftmals schwierige. aber Hochbrdcutsame Aufgabe zugefallen, als Hüter des gefunden Fortschrittes mit Rat und Tat sowohl die In teressen wie auch die Staatsregierung zu un terstützen. Die Kammern haben im stetigen Ansbau ihres Wirkungskreises nnd in einer verständnisvollen Aupassung an die Anforde rungen des modernen Wirtschaftslebens sich einen tiefgreifenden und umfassenden Einfluß errungen. Diese ihre Stellung verdanken die Kammern der weisen

Mäßigung, mit der sie in Berücksichtigung aller ihnen anvertrauten Interessen stets das allgemeine Wohl im Ange behalten haben, und der außerordentlich hoch stehenden Qualität ihrer Leistungen. In un mittelbarer Berührung mit den erwerbenden Kreisen sind ihnen auch die zahlloseu Verschie denheiten nnd stete« Wandlungen des Wirt schaftslebens nicht fremd geblieben. Zweifellos hätte die Organisation, die den Kammern ge geben wurde, die heutige Höhe nicht erreichen können, wenn sie nicht Männer gesunden

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 31.01.1883
Physical description: 4
hat, so pflegt sich das Ministerium mit einer Vorlage seinerseits zu beeilen, welche den Zweck hat, den selbstständigen Antrag gegenstandslos zu machen. So erging es auch dem Antrag des cze- chischen Abgeordneten Mattusch auf Trennung der bisherigen Kammern in selbstständige Handels kammern und Gewerbekammern. Bevor dieser Antrag noch zur „ersten Lesung' im Abgeordnetenhause gelangte, hat der Handels minister an sämmtliche Kammern den Entwurf einer Reorganisation des österreichischen Handels kammerwesens

nach dem Zwecke dieser Neuerung fragen. Ist der Zweck ein wirthschaft licher, da doch die Kammern selbst wirthschaftliche Körperschaften sind? Oder aber ist der Zweck ein parteipolitischer mit Rücksicht auf das den Kam mern zustehende Wahlrecht für Landtage und Reichsrath? Jede Neuerung hat doch wohl den Beweggrund, daß man Ursache hat, mit dem bisherigen Zustande nicht zufrieden zu sein. Ist man also mit den wirthschaft- lichen Leistungen der Kammern unzufrieden oder vielleicht mit den politischen Vertretern

, welche sie entsendet haben? Die erste Frage dürste wohl kaum zu bejahen sein. Denn wie sollte die Regierung mit den wirthschaftlichen Lei stungen der Kammern unzufrieden sein, da sie doch denselben gegen den Willeck der Kammern, ja mit directer Verletzung derselben schon seit Jahren die Gelegenheit zu solchen wirthschaft lichen Leistungen entzieht! Die wesentliche Auf gabe der Kammern besteht ja in der fachmänni schen Begutachtung wirthschaftlicher Gesetzentwürfe, bevor dieselben zur verfassungsmäßigen Behand lung

gelangen, wie dies auch in dem Handels kammergesetze vom Jahre 1868 ausdrücklich be stimmt ist. Die gegenwärtige Regierung hat aber bei allen ihren wirthschaftlichen Vorlagen das Gutachten der Kammern nicht eingeholt. Hin nur die letzten Gesetzentwürfe zu nennen: das Actiengesetz, das Gesetz über den NormalarbeitS- tag der montanistischen Arbeiter, sämmtliche Steuergesetzentwürfe. Also die wirthschaftlichen Leistungen der Kammern waren es wohl nicht, was zur Absicht ihrer Reorganisation geführt

hat, wohl aber der Umstand, daß so viele Han delskammer-Abgeordnete im Landtag und Reichs- rath auf der linken Seite sitzen. Da sucht man nun, wie dies überhaupt bei der gegenwärtigen Regierung üblich ist, wo möglich den Weg der „Ministerial-Verordnnngen' und „Ministerial-Erlässe' einzuschlagen, um ohne die Aufregungen von Parlaments-Verhandlungen doch zum Ziele zu kommen. Wozu die Trennung der Kammern durch ein neues Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz, aber transformiren

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 22
Date: 25.05.1848
Physical description: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Volksblatt
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Page 4 of 8
Date: 27.02.1924
Physical description: 8
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlaß des Ministeriums della Eco- nomia Nazionale ist angeordnet worden, daß mit Rücksicht auf die im heurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Es bleiben daher das Präsidium, der Kassaverwal ter, der Kassarevisor sowie die einzelnen Ausschüsse :chne

günstiger. Die Unione erfreut sich einer tatkräftigen und fachkun digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der Vereinigung und im allgemeinen die der Obhut der Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewußt und energisch zu vertreten. Die Uniove wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten DirektionSrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidiuni im Vereine mit dem Sekretariate jenes Organ, welches für die Abwicklung der laufenden Geschäfte

zu sorgen hat und für sie verantwortlich ist, so daß die General versammlung selbst, bei der alle der Unione ange hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter hat. Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl« reichen Delegierten der Kammern besucht. Den Hauptgegenstand ^ Beratungen bildete der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione. ein sebr umfangreiches Elaborat, das die verschiede nen aktuellen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen

. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu erwarten. Ein wichtiger Punkt d:r Re form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz bisher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt :verde. Insbesondere soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung

eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern eingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelangt, soll dieser dem modernen Cultem der Berufsgruppen Vertretung folgen. Die Berussgruppen als solche wäh len ihre Vertreterin dlcKammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dies« Berufsgruppen, d. h. die Zusammenfassung der Be triebe in eine solche Gruppe nicht einem starren Cd- steme folgen, sondern den Kammern

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Der Burggräfler
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Page 4 of 10
Date: 27.02.1924
Physical description: 10
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlas; des Ministeriums della Eco- nonlia Nazionalc ist angeordnet worden, daß ipit Rücksicht auf die im lieurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Cs blechen daher das Präsidium, der Kassaverwal- rer. der Kaffarcvisor sowie die einzelnen Ausschüße

belle Camcre' geschaffenen Ein- ! richtung erhielt, war ein durchaus günstiger. Die ! Unione erfreut sich einer tatkräftigen und sachkun- ! digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der ! Vereinigung uird im allgemeinen die der Obhut der .Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewusst und energisch zu vertreten. Die.Unione wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten Direktionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidinnr im Vereine

i mit den: Sekretariate jenes Organ, welches für die j Abwicklung der laufenden Geschäfte zu sorgen hat ! und für sic verantwortlich ist, so daß die General- j Versammlung selbst, bei der alle der Unione ange- ! hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter irat. < Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl- - reichen Delegierten der Kammern besucht. j Dm Hauptgegenstand der Beratungen bildete j der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione, ein sebr

. Die sonstige Reform sei bereits in ihren Grmrvzügen fcstliegcnd, es fehle nur noch die Fassung in Gesctzcssorm. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu errvartcn. Ein wichtiger Punkt der Re- form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz l'isher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt werde. Insbesondere

soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern cingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelanzt, soll dieser dem modernen System der Berufsgruppen-Vertretung folgen. Die Berufsgruppen als solche wä len ihre Vertreter in die Kammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dieser Bcrufsgruppen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 3 of 12
Date: 11.11.1954
Physical description: 12
den Kammern nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht auferlegen, „Einrichtun- | gen zur Förderung und Hebung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lage der Dienstneh- I mer zu schaffen“. Eine zentrale Vertretungsstelle ! aller Landarbeiterkammern in der Bundeshaupt stadt ist aber zweifellos als eine solche Einrich- ! tung anzusehen. Der Schaffung eines Bundes fandarbeiterkammertagsgesetzes stellen sich aber nicht nur verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, sondern vor allem die Sozialisten

gegenüber je ein Blatt vor den Mund genom men, wenn es um die berechtigten Interessen der Landarbeiter ging, denn diese zu vertreten ist seine Aufgabe und nicht etwa dem Sozialminister Maisei zuliebe sich sang- und klanglos mit einer Kürzung der Landarbeiterrenten abzufinden. Nächster Anklagepunkt gegen den Landarbei terkammertag: Er vergeudet Landarbeitergelder beträgt durchschnittlich 3—4 Prozent der Ge samtausgaben der Kammern. Er wird von der Vollversammlung des Landarbeiterkammertages beschlossen

an! Wahrscheinlich soll er stillschweigend hinnehmen, daß ihn die Gewerkschafts-u. sozia listische Presse unablässig in „freundlicher“ Weise als einen „gelben Privatverein“, als „arbeitgeber hörig“, „Lakaien von Großbrauern“ usw. bezeich net. und legt trotz Aufforderung der sozialistischen Kammerräte keine Abrechnung vor. Es ist selbstverständlich, daß die Einrich tung und Erhaltung eines Büros in Wien Geld kostet und daß dieses Geld von den Landarbeiter kammern aufgebracht werden muß. Der Beitrag Aus all

, das nur von einer Mehr heit beschlossen wurde, lediglich als eine Ange legenheit dieser Mehrheit bezeichnen würde. Aber im Landarbeiterkammertag haben nur ÖVP-Funktionäre Sitz und Stimme wird weiter kritisiert. Auch das ist nicht richtig, denn nach den Statuten sind die Präsidenten der Landarbeiterkammern ohne Rücksicht auf ihre fraktionelle Zugehörigkeit stimmberechtigt, da sie laut Gesetz die Vertreter der Kammern nach außen und zugleich die demokratisch gewählten Repräsentanten des Willens der Mehrheit der Land

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Innsbrucker Zeitung
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Page 7 of 8
Date: 07.02.1934
Physical description: 8
• tonsbrucher Zeituntf Wivlschte.fi und 3orse S-llen -ie Aan-rlSkammem ln Me« rentealifier» weeren? Aus Handels- und Gewerbekreisen wlrd uns ge schrieben: In den Zeitungen ist jetzt viel von den Handels kammern die Rede. Bis jetzt haben sich fast nur die Nörgler und Neider der Handelskammern zum Worte gemeldet, die über Dinge schreiben, in die sie keinen Anblick haben. Zur Steuer der Wahrheit und zur ent sprechenden Aufklärung der Oessentlichkeit soll jetzt auch einem Praktiker gestattet

sein, seine Meinung zu äußern. Im praktischen Erwerbsleben hat sich genug Gele genheit geboten, die Tätigkeit der Kammern zu be achten und zu erkennen, welche Stütze gerade diese Körperschaft den erwerbenden Ständen in den Län dern boten. In dieser Hinsicht mutz folgendes mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Die wirtschaft lichen Interessen in Wien und in den Kunde» l ä n d e r n sind vielfach sehr ver schieden. Wien ist eine Großstadt mit zwei Millio nen Einwohnern; dort überwiegen die Interessen der großen

der neuen Ständeversasiung bietet, als will kommenen Anlaß, durch unrichtige Behauptungen Oef- fentlichkeit und Regierung gegen die Kammern in Be wegung zu setzen und deren Auflösung zu erwirken. Um die Bundesländer wäre es aber nach Auffassung der Handelskammern schlecht bestellt; denn die nach Wunsch der Wiener Interesienten erfolgende Neuord- vung würde natürlich das Schwergewicht der Organi sation vollständig nach Wien verlegen, schon deshalb, damit die Bundesländer zur Wahrung ihrer Wirt

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Bozner Nachrichten
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Page 1 of 8
Date: 30.06.1924
Physical description: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 06.10.1884
Physical description: 4
stern. Wien l. Wollzellv22. M. Dukes. Wie» l.Rlemersänbl ^ 230 Msntag, den ö. October Nie ÄiistSsuiui der Handels- Gewerbekammern. und In einem officiösen Communique hat die „P. C.' die überraschende Mittheilung gebracht, daß die Auflösung sämmtlicher Handels- und Gewerbe kammern, mit Ausnahme jener von Prag und Triest und die Anordnung der Neuwahlen auf Grund der neuen Wahlordnung unmittelbar be vorstehe. Nachdem das neue Wahlstatut von der Kammer gebilligt worden ist. sorgt die Regierung

für die rasche 'ractische Durchführung der be schlossenen Reformen und ermöglicht jenen weite ren Schichten der Bevölkerung, welche nunmehr auch eine Vertretung in den Handels- und Ge werbekammern erhalten sollen, die Ausübung des ihnen ertheilten Rechtes. Die Gründe, welche laut dem Kommunique für die Auflösung der Kammern sprechen, find die folgenden: 1. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: ». Bei den Kammern in Salzburg, Graz. Kla gefurt

, Rovigno, Roveredo, Feldkirch, Reichenberg, Eger Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz, im Jahre 1888; b. bei den Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brünn, und in Zara und Ragusa im Jahre 1890; e. bei der Kammer in Lemberg im Jahre 1887; 6. bei der Kammer in Spalato im Jahre 1889. 2. Die durch die neuen Wahlordnungen herge stellte sorgfältige Gliederung der Kammern in ihre Sectionen könnte durch bloße Ergänzungs- Wahlen nicht bewerkstelligt

eine Vermehrung der Kategorien in den ein zelnen Sectionen eingetreten, so in der Handels section bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, i» Linz, Salzburg und Reichenberg von 1 auf 3, in Graz von 1 auf 4, in Laibach, Innsbruck, Eger, Pilsen, Budweis von 1 auf 2, in Olmütz von 2 auf 3, in Krakau von 2 auf 4 und in Lemberg don 8 auf 10; dann in der Gewerbesection bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, in Salzburg und Krakau von 2 auf 4, in Graz von 2 auf 5, in Görz, Innsbruck, Reichenberg. Eger

von 2 auf 3, in Pilsen, Budweis. Brünn von 3 auf 4, in Lemberg von 5 auf 1V, endlich in der Montan- fection bei den Kammern in Leoben, Reichenberg, Eger von 1 auf 2 Kategorien. 4. In den neuen Wahlordnungen ist bei einer erheblichen Anzahl von Kammern eine Vermehrung der Anzahl der Mitglieder eingetreten: so bei Salzburg von 16 auf 18, Graz von 32 auf 40, Reichenberg von 40 auf 48, Eger von 28 auf 32, Budweis von 20 auf 24, Troppau von 18 auf 28, Brody von 27 auf 30. Linz von 30 auf 34, Leo ben von 18 auf 24. Görz

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 02.07.1924
Physical description: 8
, so drängten sich jetzt auch zu den Aufgelösten der „Compagnie d'armi', zu den Mafiusi, alle aus den Gefängnisjen entflohe nen oder freigelassenen Verbrecher', und als wäre der Eintritt in den Kreis der Mafia ein Reinigungsbad, Neuregelung üer Hanüels- unü Gewerbekammern. Mit kgl. Gefetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eiue erhöhte Bedeutuug

schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen Provinzen und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang

angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Eonsiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giunta (Ausschuß) und der Präsident. Jede Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministero delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag

von den Kammern richtigzustellen sind.. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer tarpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kanuner, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kanunern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kanunertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubereiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gefetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Balde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der 'Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen: denn einerseits liegt

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