als Zuschlagsfracht eingehoben, welche für Holz maximal 8 6.20 pro Sendung betragen wird. Im In teresse der österreichischen Holzverfrächter hat der Oester- reichische Holzwirtschaftsrat mit den Oesterr Bundesbahnen und mehreren Privat- und Lokalbahnen Uebereinkommen getroffen, wonach sowohl im Inlands-, als auch im Export verkehr ein Teil dieser Zuschlagssracht zur Rückvergütung gelangt. Da die Begünstigung an den Nachweis einer Iah- res-Mindestmenge gebunden ist, hat es der Oesterr. Holz wirtschaftsrat
alle Wagenladungs sendungen von Stamm- und Stangenholz (Rundholz), Scheitholz, Kloben- und Knüppel(Prügel)holz, Faßholz (Faß dauben, Faßböden), Reifholz in Stäben, Korbweiden, Schnittholz aller Art, auch gedämpft, Extrahölzer, sowie Weinstecken, rohe Friesen. Hölzer, mit Konservierungsmit tel getränkt, Hölzer für den Handwerks- oder Industriebe Geierschatten Originalroman fürs „Bötl" von M. P. Hahn Da fährt die Dirn zusammen und faltet erschreckt die Hände vor der Brust: „Na, na, bitt schön, das will i nit
sie ihre Wut nieder und geht. Ihr nach schreitet langsam der Richter, ein seines Lä cheln um die ernsten Züge. Wie die Dirn dann außer den Häusern ist, beginnt sie zu laufen, daß die Steinchen an ihren Füßen em trieb, Schleifholz, Brennholz, Wurzelholz (Stockholz, Stub benholz, Stuckerholz), Reiserholz, Sägeabfatlholz, Eisenbahn schwellen aus Holz, Stäbe, Brettchen, Kistenbrettchen, Holz- pslasterstöckel, auch imprägnierte, Hölzer, zu Grubenzwek- ken des Bergbaues bestimmt, rok, nicht imprägniert
. Für Sägespäne erfolgt eine Rückvergütung nur im Exportver kehre und beträgt diese im Höchstfälle 8 1.— pro Sendung, von welchem Betrage 8 —.80 an den Berfrächter zur Ver gütung gelangen. Damit die einzelnen Berfrächter dieser Rückvergütungs beträge auch teilhaftig werden, müssen die Frachtbriefdupli kate (nicht Originalfrachtbriefe. Triplikate usw.) aller Holz transporte per Bahn über Auslandssendungen und Jnlands- sendungen dem Oesterr. Holzwirtschastsrat, Wien, 3. Bezirk, Marxergasie 2, bzw
. der Transportstelle des Oesterr. Holz- wirtschaftsrates, Wien. 1. Bez., Stubenring, rechtzeitig über mittelt werden. Im Interesse einer zweckmäßigen Abwick lung erscheint es angezeigt, die Frachtbriefduplikate bei Transporten in geringerer Anzahl dreimonatlich, in größerer Anzahl einmonatlich zur Einsendung zu bringen, wobei je doch 51t beachten ist, daß hiedurch Verjährungen vermieden bleiben. Hinsichtlich der derzeit bestehenden Wiegegeldermäßigung für Holzsendungen nach dem Auslande ist hiemit vorläufig