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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 12
Date: 21.03.1914
Physical description: 12
. K 5 40, halbj. K 10-80, ganzj. K 21-60. — Einzeb nummern 10 K. — Für Deutschland monatl. K 2 —, viertelj. K 6*—*, halbj. K 12-—. — Für die Schweiz und das übrige Ausland monatl. K 2-50, viertelj. K 7-50, halbj. K 16 —. Nr. 65 Innsbruck, Samstag, 21. März 1914 22. Jahrg. BöM Lage. Innsbruck, 21. März VevMgung Lrr Rekruten durch den ß 14. In den nächsten Tagen schon soll das neue Wehr gesetz, das dem Volke wieder eine drückende Last, eine neue Blutsteuer auferlegt, „auf Grund des 8 14" kundgemacht

handelt, wie bei der Festsetzung der Re krutenzahl, kann man nicht im Ernst daraus pochen. Wochenplauderei. In den nächsten Wochen wird es wieder Grund sätze zu sehen geben, ein Gegenstand, der jahrelang weit und breit nicht zu erblicken war. Keine zehn Schritte wird man gehen können, ohne auf einen Mann zu stoßen, der mit Grundsätzen vollbepackt und sie jedem an den Kopf zu werfen geneigt ist, der in seine Nähe sich wagt. Und was für Grundsätze! Die seltensten Exemplare kommen wieder zum Vor schein

eines anderen Militärgesetzes lehrt, daß es vielleicht doch dem Par lament gelungen wäre, Verbesserungen an dem von der Regierung für unabänderlich erklärten Gesetze durchzusetzen. Es war beim Kriegsleistungsgesetz, das am 29. November 1912 vorgelegt wurde und bei dem der Ministerpräsident sofort erklärte, es müsse bis zum 9. Dezember unverändert angenom men werden. Auch damals deutete er an, daß die Regierung das Parlament schließen und das Gesetz „auf Grund des § 14" in Kraft setzen werde. Auch damals war die Situation

Grundsätze ähnlich wie Kaninchen. Auf Grund na tionaler Prinzipien fordert er grundsätzlich alles, was nur denkbar ist, und hat dabei den Vorteil, daß er immer seinen Gegner tüchtig angreifen kann, wenn dieser nicht alles das erreicht, was er, der genau so wie jetzt, ja viel ärger als jetzt. Denn ba* mals war wirklich ein Krieg an den Grenzen des Reiches und die Obstruktion war nicht durch eine Sviha-Asfäre moralisch geschwächt, sondern in ihrer ungebeugten Kraft und zu allem entschlossen. Und- trotzdem

gelang es, das Kriegsleistungsgesetz zu ver- bessern. Aber gerade das mag ja der Grund gewesen sein, warum dem Grafen Stürgkh nicht danach gelüstete, das Parlament entscheiden zu lassen, warum er lie- ber absolutistisch vorgeht, mit dem 8 14 die unge heuerliche Neubelastung des Volkes durchführt, ehe er sich der Gefahr aussetzt, daß seine Mamelucken im letzten Augenblick doch noch Umfallen und statt dem Moloch doch dem Volke dienen. Wir hätten die Ab geordneten sehen mögen, die es gewagt hätten

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 08.01.1924
Physical description: 4
, daß er nicht schreit. Und dieses Dahinvegetieren ist ihm mit acht Wochen langweilig geworden. Nicki schreit. Einmal kurz, dann einige Sekunden, dann anhaltend. Der gewissenhafte Vater hat sich gerade wieder an den Schreibtisch gesetzt. Jetzt schreckt er empor. Himmel! Was ist geschehen. Was kann das Kind haben! Es schreit doch. Es ist keine Täuschung. Es schreit. Und Lilly sagt, cs könnte nichts passieren. Es muß doch etwas passiert sein, denn wenn ein Kind schreit, dann hat es auch einen Grund zum Schreien

. Was aber kann dieser Grund sein? überlegtder junge, gewissenhafte Vater. In den ersten Wochen hatte man eine Pflegerin im Haufe und Nicki gedieh prächtig, dann kümmerte sich Lilly um sein Wohlergehen. Und jetzt! Wie konnte Lilly nur fortgehen, wo doch die Möglichkeit be stand, daß Nicki schreien konnte! Der Vater steht verzweifelt vor einer Tatsache. Wenn Nicki schreit, hat er einen Grund zum Schreien, und wenn man diesen Grund beseitigt, dann müßte logischerweise die Folge sein, daß Nicki dann nicht mehr schreit

. Was aber kann der Grund sein? Der junge, gewissenhafte Vater holl ein Buch aus der Bibliothek, betitelt „Die Seele deines Kindes", und will diesen Grund gewissen haft suchen. Aber Nicki läßt ihm keine Zeit. Der Vater eilt ins Schlafzimmer Das Oberbett fliegt zur Seite. Er nimmt Nicki auf den Arm. Einen Augenblick findet der Junge an der Abwechslung Gefallen, dann brüllt er weiter. Das Lebewesen, das ihn trägt, ist ihm gänzlich fremd. Und der Schnurrbart erregt Furcht. Der junge Vater versucht ein Wiegenlied zu singen

. Mcki brüllt. Cr klopft ihm auf den Rücken. Nicki schreit. Cr klopft ihn oben, er klopft ihn unten. Der Kehlkopf quarrt unter der Lungenkraft. Himmeldonnerwetter! Der junge Vater ahnt etwas. Nicki kommt auf den Wickeltisch. Richtig, in den unteren Regionen ist etwas in Unordnung. Er wickelt ihn auf und untersucht die Windeln. Der Grund ist gefunden. Nicki wird gesäubert. Wo liegen jetzt die reinen Windeln? Da der Vater ste nirgends finden kann, nimmt er ein Taschentuch; das geht auch Mcki schreit

weiter. Dies scheint also doch nicht der Grund gewesen zu sein, überlegt der Vater. Aber was dann? Was dann? Ob man einen Mieter im Hause fragt, oder die Gemüsefrau? Die hat auch Kinder . Getrunken hat Nicki Weshalb schläft er nicht? Vielleicht könnte der Hausarzt telephonisch Auskunft geben? Der junge, gewissenhafte Vater eilt wieder ßrs SchlaUmnM. Nicki verdoppelt >ein Gebrüll, als er Schritte hört Der Vater ist der Verzweiflung nahe. Hätte ihn doch Lilly nur nicht mit dem Kerl allein gelassen! Nicki

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 12
Date: 16.01.1920
Physical description: 12
der des Landesverbandes werden. Alle Bezirks ausschüsse und Ortsgruppen haben daher in Er manglung einer Beitrittserklärung auf Grund einer solchen ein Verzeichnis von allen Mitglie dern, auch der neu hinzukommenden, ortsgruppen- weise, unterfertigt vom Obmann und Schriftfüh rer, versehen mit dem Stempel der Ortsgruppe, bei der Obmännerkonferenz am 16. Jänner vorzu- legen. Verzeichniffe eventueller Nachzügler können bis spätestens 25. Jänner noch eingesandt werden. An die Angehörigen von Kriegsgefangenen in Rußland

und Sibirien. Vor einigen Wochen wurde mit vieler Reklame in Wien ein „Klub des fernen Ostens" gegründet, mit dem Zwecke, den Heimtransport der Gefangenen aus Sibirien m die Wege zu leiten, und wurde dafür und für die eine lebhafte Propaganda entfaltet. Aus Grund der Ergebniffe der eingeleiteten Nachforschungen werden die Angehörigen von Kriegsgefangenen im eigenen Interesse dringendst ersucht, Geldbeträge nur an die gefertigte offizielle Landeshilfs- st e l l e, dann an das deutschösterreichische Kriegsge

der Auskunftsrubrik gut auf zubewahren» da wir schon mit Rücksicht auf unsere übrigen Abnehmer und wegen Papier- mangel nicht in der Lage find, derart Platz raubende Gesuchsmuster immer wieder zu veröstentlicken. "MG Frage 3611: An der Mauer meines Backofens hat mein Nachbar eine Düngerstätte, die aus Grund und Boden der Gemeinde steht. Durch die Vergrößerung der Düngerstätte wird mein Backofen derart ruiniert, daß ich nicht mehr backen kann. Kann ich verlangen, daß der Nachbar mit derselben zurückbleibt? Antwort

ich dies dulden? Antwort: Wir setzen voraus, daß ein Grund- enteignungsv erfahren hinsichtlich dieses Fahrweges nicht stattgefunden hat, sondern, daß die Anlegung nur aus Gründen militärischer Notwendigkeit vorübergehend angelegt worden ist, wie dies in dortiger Gegend wäh< rend des Krieges häufig der Full gewesen sein dürfte Treffen diese Voraussetzungen zu. dann brauchst du du Benutzung dieses Fahrweges durch ftemde Personen nicht zu dulden. Wer sich deinem Benützungsverbotr nicht fügt, gegen jenen kannst

und wurde diese Vergütungserledi gung erst kürzlich, auch von den Abgeordneten der Bolksparwi deines Bezirkes, im Landtage betrieben. —- Siehe Briefkasten. Frage 3615: Habe auf dem meiner Frau gehörige« Grunde ein Haus gebaut. Wie ist cs »u«, wen« «ein Haus in Exestutisn kommt, mutz sie dem Ersteh« auch den Grund "um das Hm« herum geben? Antwort: Nein. Der Eigentümer des Grundes, auf dem mit seinem Wisse:: und Willen von seiten eines Dritten ein Gebäude errichtet wurde, ist gemäß § 418

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 19.11.1908
Physical description: 8
und Gesinnung eines Beamten und nicht in seinen Qualifikationen, in seinen Dienstesjahren ein An recht auf Vorrückung erblickt. Es ist also offenbar, ist feststehend, daß Rohn den Beamten nicht das sein kann, was sie in ihm wähnen, aber ebenso feststehend, ebenso offen bar ist es, daß Rohn den Beamter: das wird, was sie in ihm heute nicht erblicken: Ein Anwalt der Grund- nnd Boden spekulanten ! „Handel und Verkehr haben sich gehoben und der Wert von Grund und Boden hat sich ungeahnLerhöht/' So jubeln

die Hausbesitzer in ihrem Werbe rufe für Dr. Rohn in der „Morgen-Zeitung^'. Diese für sie gewiß erfreuliche, für alle Be wohner Innsbrucks, die kein Zinshaus ihr eigen nennen, Leider traurige Tatsache erklären die Hausbesitzer der bisherigen Vertretung Innsbrucks zu verdanken. Ohne Scheu, ohne Rücksicht auf die Wählerschichten, welche die erhöhten Grund- nnd Bodenwerte durch teuere Wohnungsmieten verzinsen müssen, bekennen sie ungescheut, daß sie in Dr. Rohn dieFortsetzung dieser anfSteigerung der Grund

- und Bodenwerte, also der Mietzinse berechneten Politik er blicken. Und hat nicht Dr. Rohn in der Wahlbewegung selbst bestätigt, daß die Grund- und Bodenspeku lanten in der Hoffnung, die sie in ihn setzen, nicht enttäuscht werden sollen? Hat er nicht oft genug erklärt, in erster Linie die bodenständige besitzende Klasse, also jene dünne Schichte Wähler zu vertreten, die gestern in der „Morgen- Zeitung" Kassandrarufe ausstoßen, die heute ihre Mietparteien zur Wahl Rohns, also des Anwaltes der Grund

- und Bodenspekulanten, auffordern. Kann ein Wähler, der Miß, was für das Einkommen eines Beamten, eines Arbeiters oder Kleingewerbetreibenden die Innsbrucker Woh nungspreise bedeuten, 'für den Kandidaten stimmen, den jene Hausherren empfehlen, die über die Steigerung der Grund- mtb Boden- werte jubeln? Für einen Kandidaten, der im Parlamente bei der Behandlung der für die übergroße Mehrzahl der Bevölke rung, für die Bolksgesundheit, den Volks wohlstand hochwichtige Frage der Wohuungs- refoxm eingedenk sein muß, haß

Grurrd- und Bodenspekulanten in Innsbruck für ihn von Wohnung zu Wohnung agitierten, der also für eine Wohnungsreform nur insoweit ein- treten könnte, als „dadurch nicht die vitalsten Interessen der Grund- urrd Hausbesitzer berührt werden". Fürwahr, auf die Wähler aus den Mieter- kreisen würde der Spruch trefflich passen: „Nur dieallergrößten Kälber, wählenihre Metzger selbe r", wenn sie morgen ihre Stimmen auf Dr. Rohn, den Anwalt der Gründ end Bodenspekulanten vereinigen. Einen Dr. Rohr

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Lienzer Nachrichten
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Page 4 of 10
Date: 31.07.1914
Physical description: 10
in großer Zahl unser Land verläßt und die Reise vorzeitig abbricht. Der Grund hiefür kann wohl zum größten Teile nur in der Sorge gesucht werden, möglicherweise durch eine später eintretende Behinderung der normalen Verkehrsmittel in der Bewegungsfreiheit gehemmt zu werden; demgegen über kann nicht oft genug betont werden, daß der Personenverkehr auf allen t i r o l i s ch e n Eisenbahnlinien vollkommen unver ändert aufrechterhalten ist. Es ist glück licherweise auch nicht der geringste Grund

usw., eine Abreise nötig machen, mit aller Ruhe den Gang der Ereignisse im Lande abwarten können. Wie anläßlich der letzten Krise, so scheint sich auch diesmal namentlich unter der bäuerlichen Bevölke rung eine gewisse Neigung zur Zurückziehung ihrer Geldeinlagen aus den Sparkassen geltend zu machen. Auch in dieser Richtung kann nur mit aller Bestimmtheit und mit allem Nachdrucke konstatiert werden, daß absolut kein Grund zu irgendeiner Beunruhigung vorhanden ist, da die Vermögensbestände

der Sparkassen vollkommen unantastbare und die Sicherheiten für die Einlagen hiemit zweifellose sind. Es ist jedenfalls für niemand ein Grund vorhanden, in dem Vertrauen, das der einzelne Geschäftsmann bisher dem mit ihm in Geschäftsverkehr stehenden Geldinstitute entgegen brachte, irgendeine Veränderung eintreten zu lassen. Auch im allgemeinen Geschäftsverkehrs ist zu irgendwelcher Beunruhigung kein Anlaß vor handen. Die Annahme einer größeren geschäftlichen Unsicherheit aber ist gewiß nicht gegeben

und schon mit Rücksicht auf den geringen Umfang der militä rischen Vorkehrungen und die weite Entfernung des Schauplatzes allfälliger kriegerischer Ereignisse auch keinesfalls gerechtfertigt. Insbesondere ist nicht der geringste Grund vorhanden, etwa bestehende Ge schäftsverbindungen zu lösen oder überhaupt den Geschäftsbetrieb in einschneidender Weise zu ver ändern. Die zur Fahne berufenen Angestellten der Geschäftsleute werden in begreiflicher Sorge sich be finden, ob sie nach ihrer Rückkehr wohl

wieder einen Erwerb und eine Gelegenheit zur Ernährung ihrer Familie finden werden. Es ist daher wohl die Bitte an alle Geschäftsinhaber gestattet, die Dienststellen der zu den Waffen Einberufenen nach Möglichkeit freizuhalten oder nur provisorisch zu besetzen, allen falls nach Möglichkeit Angehörigen der Einberufenen angemessene Beschäftigung und Verdienst zu gewähren. Es ist aller Grund zur Annahme vorhanden, daß der derzeitige abnormale Zustand sicher nicht allzulange andauern wird und daß es daher unnötig

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 12
Date: 02.09.1922
Physical description: 12
hat in den Wirtschaftsbetrieben einen schweren Rückzug antreten müssen, die Arbeiterklasse Frankreichs ist in Staat und Wirtschaft einflußlos geworden, jene Amerikas zeitweilig ganz zurückgeschlagen, jene Italiens ist für die Banden der „goldenen Jugend" reines Freiwild geworden. Die Arbei terklasse Ungarns hat nach einem kurzen Rausch der Alleinherrschaft einen niederschmetternden Schlag erlitten, von dem sie sich erst allmählich wieder erholt. Und hier sehÄr wir den zweiten Grund der theoretischen und taktischen Verwirrung

theoretisches Bild von den Dingen macht. So vielerlei Verhältnisse zur Staatsgewalt ausdenk bar sind, so vielerlei Theorien werden vertreten und dies ist der Mette Grund der Verwirrung der Geister. So bewahrheitet sich denn an uns selber die tiefe Erkenntnis, die uns Mar^ und Engels ver kündet haben. Nicht unser Bewußtsein bestimmt unser Sein, sondern umgekehrt, unser wirkliches Dasein formt unser Denken. Nicht nach unseren Lehren waren wir imstande, die Dinge zu mei stern, sondern nach der jeweiligen

Kronen erhalten hat. Für eine Reise kann man auf Grund des Passes und des Visums für fünf Millionen österreichische Kronen Valuten des Landes er halten, in das man entfliehen will. Wenn man aber ein Daueroisum hat, dann ist der Beamte jedesmal, wenn einer Valuten will, gezwungen, auf ein ehrliches Gesicht hin — und wie leicht kann man sich da täuschen — zu glauben, daß der Mann di« Valuten zur Fahrt in das Ausland braucht. „Herr Vorstand, i bitt' schön," eine alte magere Frau breitet vor dem Beamten

der Parteispaltnngen. Aber wenn wir das Entwicklungsergebnis der acht Jahre durchdenken, haben wir nicht den gering sten Grund, kleinmütig zu sein. Wir verstehen nun den inneren Grund dieses Wirrsals: Es sind die Frühlings stürme einer neuen Zeit! Der Sozialismus tritt in der Nachkriegszeit aus der Epoche der vorbereitenden Kämpfe hinüber in die Epoche der Verwirklichung. Wie sehr im Augenblick die Kapitalistenklasse sich gerettet und den Sozialismus besiegt glaubte, so wahr ist das Gegenteil. Der Sozialismus

als Theorie ist ein fach und geradlinig. Der Sozialismus als Ver wirklichung aber ergreift und bezwingt die Wirk lichkeit jedes Landes. — Das Wirkliche aber ist von Land zu Land, von Ort zu Ort, von Zeit zu Zeit verschieden. Und deshalb ists kein Wunder, sondern selbstverständlich, daß die Wege der Ver wirklichung tausendfach find, obschon das Ziel nur eines. Und darum haben wir keinen Grund, kleinmütig zu sein. Je schwieriger aber die Ver wirklichung, um so notwendiger die geistige Durchdringung

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Tiroler Post
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Page 5 of 20
Date: 13.07.1906
Physical description: 20
besteht keine Zollgrenze, die Waren haben herüber und hinüber freie Einfuhr. Beide Staaten sind von - einer einheitlichen Zollgrenze gegen das Ausland abgeschlossen; rS ist ganz einerlei, ob von außen etwas in Oesterreich oder Ungarn eingeführt, oder ob von Oesterreich oder Ungarn etwas ins Aus land ausgeführt wird Für das ganze Gebiet der Monarchie gellen dieselben Aus fuhr- und dieselben Einfuhrzölle. Auf Grund dieses Zoll- und Handelsbünd- nisses schließen auch nicht die Staaten Oester reich

und Ungarn, sondern das ganze Reich, die österreichisch-ungarische Monarchie, schließt mit den benachbarten Staaten die Zoll- und Handelsverträge. Die drei wichtigsten Grund sätze in dem Wirtschafts Verhältnisse zwischen Oesterreich und Ungarn sind also: 1. Es be steht ein Zoll- und Handelsbündnis zwischen beiden Staaten, auf Grund dessen beide Staaten ein einheitliches Wirt schaftsgebiet bilden ; 2. d i e ganze M o n a r ch i e hat als einh eitliches Wirtschafts gebiet nach außen einen gemeinsamen

- und Handelsbündnis durch das Gesetz zu er neuern und so wieder eine dauerhafte Grund lage für die Regelung des Handelsverkehrs zu schaffen. Diese Hoffnung hat sich aber nicht erfüllt. In Oesterreich haben sich zwar die parlamentarischen Verhältnisse gebeffert, dafür find dieselben aber in Ungarn immer schlechter geworden. Inzwischen ist der Termin für die Dauer des gemeinsamen Zolltarifes und der Handelsverträge immer näher herangerückt und es hat sich die Notwendigkeit heraus gestellt, vor allem einen neuen

nun nach dem Grundsatz gehandelt: Not kennt keinGebot. Die ungarische Regierung Fejervary hat sowohl den Zolltarif als die Handelsverträge ohne gesetzliche Grund lage durch einfache Verordnungen zur Geltung erhoben, in der Hoffnung, daß, sobald in Un garn wieder geordnete Zustände hergestellt sind, der Reichstag das Versäumte nachholen und sowohl den gemeinsamen Tarif als auch die gemeinsamen Handelsverträge nachträglich ge nehmigen werden. Es konnte nämlich nicht mehr gewartet werden. Der Handelsvertrag

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Unterinntaler Bote
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Page 1 of 4
Date: 10.04.1915
Physical description: 4
, so kann die politische Bezirksbehörde Nachbar- gemeinden oder dritten Personen die Bebauung solcher Grundstücke gestatten. Die Gemeinde hat bis längstens 25. April 1915 der politischen Bezirksbehörde ein Verzeichnis sämtlicher in ihrem Gebiete unangebaut gebliebener Grund stücke vorzulegen. § 2. Die Bestimmungen des § 1 finden nicht oder nur mit zeitlicher Beschränkung des Bebauungsrechtes Anwendung, wenn der Eigen tümer bis zum 31. März 1915 der politischen Bezirksbehörde anzeigt und glaubhaft macht

hat keinen Einfluß auf die Rechte des Bebauers. 8 8. Die auf Grund dieser Verordnung für den Eigentümer geltenden Vorschriften finden auch auf den Pächter, Fruchtnießer oder andere dringlich Berechtigte sinngemäß Anwendung. 8 9. Gegen die in Handhabung dieser Verordnung getroffenen Verfügungen der politi schen Bezirksbehörden ist jeder weitere RechtS- zug unzuläffig. § 10. 1. Wer unwahre Angaben macht, um einen behördlichen Ausspruch der Unzulässigkeit des Anbaues eines Grundstückes

durch einen anderen oder der zeitlichen Beschränkung eines solchen Anbaues herbeizuführen, wird mit Geld bis zu 5000 Kronen oder Arrest bis zu 6 Monaten be straft. 2. Der Grundbesitzer, welcher nur die vor bereitenden Arbeiten vornimmt, jedoch die weitere Bebauung aus eigenem Verschulden unterläßt, sowie die dritte Person, die gemäß 8 2 den Anbau eines Grundstückes übernommen hat und diesen aus eigenem Verschulden unterläßt, wird mit Geld bis zu 1000 Kro nen oder mit Arrest bis zu einem Monat be straft. 3. Wer den auf Grund

dieser Verordnung erlassenen Anordnungen der politischen Behörde oder der Erntekommission zuwiderhandelt, wird mit Geld bis zu 500 Kronen oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Das Strafverfahren steht den politischen Behörden zu. Obiger Erlaß bedeutet die spezielle Anwen dung eines uralten Bodenrechtes, welches zum Beispiel auch der alten mosaischen sowie der altgermanischen Gesetzgebung zu Grunde lag, daß nämlich Grund und Boden von Gotteswegen der Allgemeinheit — dem Staate — gehören, und dessen Benützung

demjenigen zugesprochen wird, welcher durch Arbeit den höchsten Ertrag heraus bringt, so zwar, das Grund und Boden Eigen- 23. Jahrgang. tum der Allgemeinheit bleibt, während die Früchte des Fleißes dem fleißigen Bebauer zufallen. Eine Aufsaugnng des finanziellen Ertrages der Arbeit durch die arbeitslose Grundrente, welche heute der Besitzer des Bodenmonopoles einsteckt, und damit die Lebensmittel und die Wohnstätten verteuert, sowie das Brachliegen von Grundbesitz durch Benützung zu Jagdzwecken

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 8
Date: 24.06.1921
Physical description: 8
würden. Jrmshrrrcksr GeMelAderat. Aus der gestrigen Gemeinderatssitzung, die übrigens mit der Tagesordnung °'i drittenmal nicht fertig geworden ist, sind 'ächlich zwei Punkte besonders hervortretei die Zuwei sung von städtischem Grund du gemeinnützige Baugenossenschaften und Private, sowie der Be richt des Komitees über die Lage der Inns brucker Lokalbahn. Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung, die nur aus Anträgen der Ban sektion bestanden, betrasen hauptsächlich Bewil ligungen von mehr oder minder höheren

" wird im nordwestlichen Block des Baugrundes an der Reichenauerstraße so viel baureifer Grund übev- lassen, als sie im heurigen Jahre Heimstätten in Angriff nehmen kann. Bedingungen: Offene Bauweise, Häuser teilweise ein- und zweistöckig, Ausbau des Dachgeschosses, Straßen und Ver sorgungsleitungen werden von der Stadt nicht hergestellt. Für ein Heim, das drei Familien Unterkunft bietet, ist ein Platz von ca. 500 bis 600 Quadratmeter vorgesehen. Der Grund wird nur im Baurecht auf 80 Jahre vergehen

, d. fy. nach 80 Jahren geht der Grund samt den dar aus erstellten Häusern in das Eigentum der Stadt über, die, wenn vertraglich nichts anderes bestimmt, ein Viertel des seinerzeitigen Bau» wertes ersetzen muß. Während dieser 80 Jahre muß die Baugenossenschaft eine dreiprozentige Verzinsung des Grundwertes, der mit 350 IC Pro Quadratmeter angenommen wurde, leisten. Wurde angenommen. Ein weiteres Ansuchen, das den gleichen Grund in der Rcickenauerstraße betraf, wurde vom Herrn Direktor Schütz gestellt. Selber

wollte sechs Doppelwohnhäuser erbauen, verlangte aber weitgehende Steuerfreiheit, Nichtanwendung des. Mieterschutzgesetzes und Wohnungsanforde rungsrechtes. GR. Auer stellte namens des Baukomitees zuerst den Antrag, dem Direktor Schütz so viel Grund zum Preise von 600 IC pro Quadratmeter zu überlassen, als er heuer Bauten erstelle. Die weiter geh enden obigen Forderungen, die teil weise gar nicht im Wirkungskreis der Gemeinde liegen, seien abzulehnen. Die GRR. Zech, Dr. Eder, Zösmahr, Fischer treten

für die Ablehnung des Antra ges ein. Man solle den Grund auch noch dem „Deutschen Heim" überlassen. Schütz solle im Saggen bauen. Man konnte ersehen, daß gegen das Ansuchen des Herrn Direktor Schütz eine persönliche Animosität varliege, die sich aus Zwischenrufen einzelner bürgerlicher Gemeinde räte dann als Antisemitismus (wie geistesarm) entpuppte. Die Sprecher unserer Fraktion Dr. Grue- n e r und Rapoldi treten dafür ein, daß der Preis von 600 IC pro Quadratmeter zu hach sei. daß die Stadt jede private

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 7 of 16
Date: 23.10.1914
Physical description: 16
haben sich aber diesen wirtschaftlichen Schaden selbst zugefügt, daß sie Eu ropa mit dem Kriegsbrand überzogen. Bei der Wichtigkeit der Sache wollen wir un fern Lesern das Wesen der Kapitulationen erklären. Auf Grund alter, in die ersten Jahrhunderte der türkischen Herrschaft über den Orient und Süd osteuropa zurückreichender Erträge besitzen die Eu ropäer — später auch die Angehörigen Nordameri kas — eine Reihe von wichtigen Privilegien. Jene Verträge werden nach dem alten Brauche, Ab machungen umfangreicherer Art in Kapitel abzu

teilen, Kapitulationen genannt. Die Privilegien, deren sich die Fremden in der Türkei auf Grund der Kapitulationen erfreuen, umfassen einmal die Steuerabgabenfreiheit, sodann dei Freiheit von der türkischen Gerichtsbarkeit. Die Vorrechte der Europäer im türkischen Reiche waren in der Zeit, als die Sultane sie zuge standen, keine Besonderheit. So lange der Ausbau der Rechtsordnung in den europäischen Staaten noch mangelhaft war, wurden den fremden Kaufleu ten, die sich fern von der Heimat niederließen

und die Befreiung der Europäer von der türkischen Ge richtsbarkeit als Beeinträchtigung ihrer Würde und Souveränität bezeichnet. Hiebei vertrat die Pforte auch die Auffassung, daß die Vorrechet, die die Frem- den in der Türkei genießen, kein Vertragsrecht, son dern einseitige Privilegien, die der Sultan den in seinem Reiche wohnenden Europäern auf Grund der türkischen Rechtsordnung eingeräumt habe, daß die Türkei daher berechtigt sei, das Kapitulationssystem auch einseitig aufzuheben. Von den europäischen

Pforte aner kennt, sich schon jetzt bereit, ihr hiebei seine volle und rückhaltlose Unterstützung angedeihen lassen zu wol- ley." Im Artikel 7 versprach Oesterreich-Ungarn, die Auflassung seiner Postämter in der Türkei vorzu nehmen, wenn die anderen Mächte dasselbe Zuge ständnis machen. Ferner gab die Monarchie im Artikel 6 ihre Absicht kund, auf europäischer Grund lage mit der Türkei einen Handelsvertrag zu schlie ßen und stimmte vorläufig der Erhöhung der Wert zölle auf die in die Türkei

, die unter Europäern auszutragen sind. In Prozessen zwi schen Europäern und türkischen Untertanen sind doch die türkischen Gerichte zuständig. Doch muß der Verhandlung ein Konsularvertreter zugezogen werden. Seit dem türkischen Gesetz vom 18. Juni 1867, das den Fremden die Erwerbung von Grund besitz in der Türkei gestattet, sind diese auch in Jm- mobiliarstreitigkeiten den türkischen Gerichten un terworfen. Exekutionen gegen Angehörige europäi scher Staaten, die auf Grund türkischer Urteile Vor gehen, nimmt

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 26.02.1897
Physical description: 6
von Gemeindeznschlägen für 1897 und zwar: Sevi gnano 200 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzins- und Hausclassensteuer; Serso 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hausclafsenstener und 30 PCt. zur' Wein- und Fleischverzehrnngsstcuer; Termon 250 pCt. zur Grund-, Erwerb-, und Einkommensteuer, 25 pCt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer, 50 pCt. zur Wein- und FleifchverzehrungSsteuer; Legos 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 250 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassensteuer; Javrs 300 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur W.in- und FleifchverzehrungSsteuer; Andogno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer; Povo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans el affenstcuer und 20 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Costasavinv 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 16 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassen steuer; Trient 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hans- elassensteuer und 200 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer; Banco 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzins- und Haus classensteuer ; Borzaga 600 pCt. zur Grund', Erwerb- und Einkommensteuer, 240 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaiienstener; Rouchi (d. Gemeinde Ala) 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins. und Hausclassensteuer; Fondo 250 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 101 pCt. zur Hauszins- 50 pCt. zur Hausclassensteuer, 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Anf- , läge von 6 fl. per Hektoliter Brautwein; Panone (Gemeinde Pannone) 750 pCt. zur Grund-, Erwerb end Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS' und Hausclassensteuer nnd 30 pCt. zur Wein- und Fleisch verzehrungssteuer ; Varano (Gemeinde Pannone) 550 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt

. zur HauSzinS- undHausclnsscnsteuer; Canazei 200pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommensteuer und Haus zinssteuer, 150 pCt. zur Hausclassensteuer; Karres 274 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur Honszins- und Hausclassensteuer; Tux 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen- ''stener, 10 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; MilS (Hall) 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 60 pCt. zur Hauszins- und Hans- clafsenstcuer ; Obernberg 128 pCt. zur Grund-, 50 pCt. zur Erwerb

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 26.05.1883
Physical description: 8
Vormittags !> Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I. Partie Cat -Nr- -»'.i, der Gem. Ritten, der Kircherhof in Lengstein, bestehend aus: einer Feuer- und Futterbehausung, (5iv -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 niit Wirthsgerechtsame in Lengstein- l^itt. L. einem Garten von 2: Klstrn, 1^». Zwei Grubackern von WW Klftr, Parz. Nr. 1904; I.itt. I). einem Krautacker von 16(16 Klftr., Parz. Nr. 1Ü10 und 1011: I.icc. L. dem Dormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 100k

und 1009; l^iu, 1''. dem Giesgüblacker von 2407 Klftr, Gr.-Parz. Nr !Wj904 und 911M2: 1.itt. K. dem Leitacker von 1M6 Klftr , Parz Nr. 991, !W und 993' I^icr. II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr. 991, 992 und 993 I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 9W: K der sogenannten Lodenwiese von 415 Klstr., Grund-Parz Nr i)7ij und 1002; I,. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr. Grund, Parz. Nr. 1005j1007; l^itl. dem sogen. Kreuzacker vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; I^iu. einen Acker

dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1001; 0. einer Waldung von 19260 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1003, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr. 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz. Nr 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klstr. Cat.-Nr. 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Nr. 993. ex Cat -Nr 55 aus dem Kropfengute, l^n. L. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz. Nr. 907M0, l-in. I). dem Kropfanger von 802

Klftr, Grund-Parz. Nr. 905l906. Cat.-Nr. 554, ein Fünstheil Musmahlgerechtia- keit Ausrufspreis NVVV fl. II. ex Cat.-Nr. 55 I^i». ä. ein Wohnhaus, das sogen. Kropfeuhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; I^in, L. zwei 5krautgärten voll 58 und 16 Klftr-, Grund-Parz. Ztr. 908 und 976. Ausrufspreis 1.01« fl. iu. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Nothwand von 3 Grabern, 31 Klftr , Grund-Parz. Str. 1390 und 1391 mit etwas Weide

. ÄuSrufSpreis ^vv fl. IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klftr. auf Venmarer. Ausrufspreis ckvv fl. V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klftr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis fl. VI. Cat.-Nr. 536 ex I.!n. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gnte von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 1611. 'Äusruf»pr. 200 fl. V ii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rolhwand, beste hend aus l^itt. II , Haus und Futterbehausung. Grund-Parz. Nr. 1.irr

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Tiroler Wastl
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Page 3 of 8
Date: 11.10.1914
Physical description: 8
und seinen bösen Ratgeber von den Frack schößen schüttelt. Das Rußland von heute braucht bei der ungeheuren Ausdehnung seines weiten Reiches notwendig ein Tor ins offene Meer, wie wir schon vor dem Ausbruch des Krieges einmal aus führlich dargetan haben, und so kann auch Rußland einen Grund zu einem Kriege gegen uns geltend ma chen, wenngleich es dabei zugeben muß, daß es sich hätte fragen sollen, ob es in Wahrheit eine Aussicht hatte, siegreich aus diesem Kampfe hervor zu gehen. Diese Frage hätte

in Trümmer liegt. Rußland mußte sich klar sein, daß das Böse wohl vorübergehend das Gute Niederhalten, nicht aber dauernd niederringen könne, und darum durfte es diesen Krieg nicht führen. Sein Kriegsgrund lag somit in der Uebermacht, die es zu unrecht hat, aber es hatte immerhin einen Kriegs grund, und darum ist auch mit Rußland an einen Frieden zu denken, wenn auch nie und nimmer an eine gute Nachbarschaft, die Frankreich halten könnte, wenn es wollte. England aber hatte keinen Grund, Europa mit Krieg

Shakespeares der Welt erhalten blieben und ihre rechte Deutung fanden, und erst von unseren Büh nen aus vermochten sie auch auf der englischen ein zweites Mal heimisch zu werden. Ohne uns wären sie dort wohl längst verstummt. Verdient ein solches Volk nicht den Untergang, und kann ihm etwas an deres sittlich aufhelfen als eine große Not? Das Un kraut, das dort selbst jedes bessere Denken der Dichter restlos erstickt hat, muß bis auf den Grund ausgebrannt werden, und wir wollen hoffen, daß Wilhelm

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 4 of 16
Date: 26.02.1904
Physical description: 16
vor drei Jahren beantragt. Der Krieg. Die Russen und Japaner raufen sich gegen wärtig ganz tüchtig. Die Mitteilungen, welche vom Kriegsschauplätze kommen, sind ungenau und wider sprechend. Japan hat im ersten Anlaufe mit seinen Kriegsschiffen der russischen Flotte schweren Schaden zugefügt. Bei Tschemulpo wurden zwei russische Kriegsschiffe in den Grund gebohrt, zwei weitere genommen und in Korea haben die Japaner 2000 Russen gefangen genommen. Weitere zwei russische Kreuzer (Schiffe

, welche zur Aufklärung und Siche rung dienen und eine große Geschwindigkeit haben) wurden in den Grund gebohrt und sechs russische Handelsschiffe weggenommen. Die Russen beschossen die im Norden von Japan befindliche Stadt Hako- date (80.000 Einwohner.) Bei der russischen Festung Port Arthur wurden drei japanische Torpedoboote samt Besatzung in den Grund gebohrt. Zwei in Korea gelandete japanische Regimenter wurden von den Russen nahezu aufgerieben. Die Japaner hin gegen machten drei russische Kriegsschiffe bei Port

Arthur kampfunfähig. Kurz daraus wurde ein ja panisches Transportgeschwader mit 7000 Mann in den Grund gebohrt. Die Japaner übten Vergeltung, indem sie sechs russische Transportschiffe Wegnahmen nnd drei russische Kreuzer in die Luft sprengten. Bei Port Arthur fand ein zweites Seegefecht statt, bei welchem beide Teile große Verluste erlitten; von 600 gelandeten Japanern wurden 410 von den Russen niedergemacht, die übrigen flohen auf die Schiffe. — Dies sind in Kürze die bisherigen Vor- kommnisse

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 12
Date: 07.05.1921
Physical description: 12
Schlachtvichabstellungsverordneten , unter den gegenwärtigen Viehübernahmspreisen Vieh abzu stellen. Die berufsmäßigen Milchlbouern, die bisher vertrags mäßig eine bestimmte Menge Milch lieferten und auf Grund dieser Leistung von- der Diehstellung befreit wa ren, sind bei weiterer vertragsmäßiger Milchlisferung von der Geldabgabe nach Punkt 1a befreit. 4. Die freie Viehausfuhr aus dem Lande ist verboten. 5. Der Viehverkehr ist auf genossenschaftlicher Grund lage in der Werse zu regeln, daß die Vieheinkäuse nur von Einkäulfern, die von einer zu bildenden

Viehverwer- tu-ngsgenoffenfchaft legitimiert sind, nach Wcisungen der selben durckgeführt werden können. Der Dichverkehr von Landwirt zu Landwirt zum eigenen Gebrauche ist ftei. 6. Die auf Grund des Zollgesetzes vom 10. Juni 1920, RGBl. Nr. 250, vom Zolloberamte durchzuführenden Maßnahmen wegen Bekämpfung des Vichschmuggels aus Tirol in das Ausland, welche mit Erlaß des Landes wirtschaftsamtes vom 23. Februar 1921, Zahl XII-397/46, besonders angeregt wurden, bleiben aufrecht. 7. Zum Schutze

und werden den Verkäufern wie Käufern gegen über nach dem Preistreibereigesetze verfolgt. Die Verabreichung von Frischmilch und die Verwen dung solcher Milch zur Zubereitung von Getränken und die Verabreichung von solchen Getränken in Gast- und Schankgewerbebetrieben . wird aus Grund des § 7 der Verordnung vom 11. Sept. 1916 Nr. .300 verboten. 8. Der Erwerb von vorgenannten Lebensmitteln durch die Fremden (das sogenannte Hamstern) ist strengstens verboten und werden dieselben im liebe rsührungssalle mit Geld

als anwendbar erklärt werden; 2. auf Grund des Art. 1 der Vollzugsanweisung des Staatsamtes für soziale Verwaltung vom 26. Juni 1920, StGBl. Nr. 278, das Recht zur Anforderung von Woh nungen in allen Gemeinden auch den zuständigen Be- zirkshauptmannfchaften eingeräumt wird (Erfatzanforde- rung): 3. auf Grund der Vollzugsanweisung des Staatsamtes für soziale Verwaltung vom 27. Okt. 1919^ StGBl. 515. die Vorschriften über den Wohnungsnachweis für alle Gemeinden anwendbar erklärt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 13 of 16
Date: 18.07.1919
Physical description: 16
veröffentlicht. ...----- Staatlich auf gestellte Mittlerstelle für den Grundverkehr in Tirol . „.. . ■ ■--== Zu verkaufen: Gastwirtschaft, Schmiedewerkstätte mit Wasser kraft (30 Pserdekräfte), und Oekonomie im Oberinntal. Außerdem ist der Gemeinde schießstand angeschlossen, in dem sonst nie mand das Recht zum Ausschenken hat. Beim Haus ist auch ein. Garten sowie eine zirka 10 Quadratmeter großer Anger. Außerdem zirka 4 Joch Grund. Das Haus wurde 1880 erbaut und befindet sich in gutem Bauzu- stande

. Das Anwrsm ist zwar im Ort. aber doch etwas einzeln und sehr schön gelegen. Preis 50.000 Kronen. Anzahlung nach Ueberomkommen. 273 Kleines Baverngiltl für 3 Stück Vieh in Monta fon (Vorarlberg), bestehend aus Bauernhaus mit Küche und 5 Zimmern sowie zwei Sta deln mit Stall» OHtga>ch-'n und Waldanteil. Wasser ist beim Haus. Dieser Besitz ist drei viertel Stunden von der Bahnstation und ebenso weit von der Kirche entfernt. Die Schule ist in 10 Minuten erreichbar. Der Grund ist an' das Haus anschließend

, Stall, Schuppen), elektrischer Beleuchtung. Wasserleitung, mit großem Garten und we nigstens 1 Jauch Grund, an der Bahn und in einem Orte, der wenigstens Volksschule hat, sowie in der Nähe einer Bürgerschule gelegen. Höhenlage zirka 500 Meter. Kleines Landhaus (Villa) mit 2 bis 3 Zimmern. Küche ufw. und kleinen Nebenbauten (Stall, Schuppen) mit großem Garten, event. auch mit 1 bis 2 Joch Grund anschließend, elektr. Licht, Wasserleitung, in einem Kurort oder Sommerfrische, wenn mogich vollständig

ein gerichtet oder wenigstens möbliert. Landwirtschaft mit 15 bis 20 Joch südl. Berg lehne, davon die Hälfte Wiesen und Weiden, die andere Hälfte Aecker und Wald. Durch fließendes Wasser. Bauerschafl für 4 bis 6 Stück Vieh, am liebsten im Unterinntal. Anzahlung 10.000 bis 12.000 Kronen. Bauerngütl für 2 bis 3 Stück Vieh, 6 bis 6 Jo^ Grund im Unterinntal. Anzahlung 10.000 bis 20.000 Kronen. Es kann event. auch ein Geschäft dabei sein. Familienhaus mit Garten in der Stadtnähe mit 8 Zimmern und allem Zubehör

, am liebsten in Kärnten, event. auch in Tirol. Preis 50.000 bis 60.000 Kronen. Großes Gut in Nord- und Südtirol, eben gelegen, für 40 bis 50 Stück Vieh. Preis 200.000 bis 400.000 Kronen, Anzahlung 250.000 bis 300.000 Kronen. Kleineres Zinshaus in Innsbruck. Anzahlung 20.000 Kronen. Landwirtschaft mit 60 bis 100 Joch Grund, davon zwei Drittel Wald und geräumiges Wohn haus mit mindestens 10 Zimmern, erforder lichen Oekonomiegebäud«^- mit lebendem und totem fundn« inftruetus in schöner, rein deutscher

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 03.02.1897
Physical description: 6
für 1897 und zwar: Stadt Areo 200 pCt. zur Gr>md-,. 25s) pCt. zur Erwerb» und Einkommensteuer, 170 PCr. zürHaüsziuS- und Hälisclassenstelier und.75 hCt. zur WeinverzehrungS- stener; Viarago 260 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 210 pCt. zur HanszinS- und Haus classensteuer; Ville del Monte 440 pCt. zur Grund-, Exwxrb-uud Einkonnnensteucr, 50 pCt.znrHauSziilS- ünd Hausclassensteuer; Segouzano 350 pCt. zur Grund-, Erwerb., und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HanS- zinS- und Hausclassensteuer

30 pCt. zur Wein- nnd FlcischvcrzchrnngSstcuer; Wioerna 380 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 208 pCt. zur HauS zinS- und Hausclassensteuer und 35 pCt. zur Wiin- verzchrungSsteuer ; Priü 473 pCt. zur Gründe, Er- werb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer; S. Massenzä-Fraveggio H0H pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hanözins- und Hausclassensteuer und eine Hundetaxc von 2 fl.; Vigo d'Anannia 250 pCt. zur Grund?, Erwerb

-. und Einkommensteuer, 125 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Vill Agnedo 225 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, -50 PCt. zur Hausclassensteuer; Bosentino 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 200 pCt. znr HauSzinS- und 150 pCt. zur Hausclassensteuer; Ruinö 250 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, ,100 PCt., zur Hauszisis-, und HatlS- classensteuer; Noriglio 100 PCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 30 pCt. zur HauSzinS- nnd Hausclässenstcuer, und 23 pCt. zur Wein

- und Fleisch- vcrzchrungSstcncr; Villa Lagarinä 135 pCt. zur Gr^yd-, Erlverb- und Einkoinmenstencr, 50 pCt. zur HauSzinS-, 40 pCt. zur Hausclassensteuer, 34 pCt. zur Wein-, 40 pCt. zur Flcischverichrungsstcuer und cinc Auslage von 60 kr. per Hektoliter Vier; Pözzä 30» pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ankoinmensteucr. 30 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer und 20 pCt. zur WeinverzehrnngSsteuer; Jvan-Fracena 325 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonnnensteucr, 35 pCt. zur HauSzinssteuer; Leutasch 350 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 35 pCt. zur HauSzius- und Hausclassensteuer; Wcißenbach (Bezirk Reutte) 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 20 pCt. zur HauSzinS- nnd Hausclassen steuer; BUS 147 pCt.. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 98 PCt. zur Hauszins- und Haus classensteuer; Jnzing 275 PCt. zur Grund-, 250 pCt. zur Erwerb- u. Eintommenstcuer, 50 pCt. zur HanszinS- und Hauöclasscnstcucr und zur Grundsteuer kommen noch 1Y0 pCt. in Robottschichten (sürArchcncrhastüng

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 2 of 16
Date: 07.10.1937
Physical description: 16
gegenseitigem Interessenausgleich zu erstellen. Es sind dies einmal die Körperschaften, die den Vau der Straße ver anlassen: Der Bund, eine Konkurrenz, die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften- dann diejenigen Grund-, besitz er, die Grund und Boden zum Straßenbau abgebe-n müssen und drittens jene Grundeigentümer, die durch die Straßenanlage einen Vorteil oder Wertzuwachs ihres Grundes erhalten oder zu erwarten haben. Ein Interessenausgleich dieser drei Faktoren

und da mit des Straßenbaues und der Landwirtschaft ist nun auf folgendem Wege zu erreichen: Diejenige Körperschaft, welche die Anlage der Straße durch besiedeltes Gebiet über landwirtschaftliche Kultur böden erstellt, hat vorerst den für den Straßenkörper be nötigten Grund und Boden in Geld abzulösen. Die Be zahlung dieses Betrages hat nicht an die bisherigen Eigen tümer des Grund und Bodens zu erfolgen, sondern an die „Interessentschaft der Flurbereinigung". Nun entsteht so gleich die Frage

ist zu dem Zwecke vorzunehmen, um die für die Straße be nötigte Fläche von allen Grundstücken des Flurbereini gungsgebietes in einem Verhältnis wegzunehmen. Hie durch wird der durch den Straßenbau bedingte Verlust an landwirtschaftlich genutzter Vodenfläche auf viele Grund besitzer geladen und ist die Bodenabgabe für den einzelnen wirtschaftlich erträglich. Im gleichen Verhältnis wie die Bodenabgabe von den einzelnen Grundstücken zum Straßenkörper erfolgt, ist die Verteilung der von der Körperschaft bezahlten

, so muß vor allem für die Erhaltung des Grund und Bodens für die landwirt schaftliche Produktion gesorgt werden und dort, wo andere zwingende Interessen dazwischen treten, muß ein In teressenausgleich angestrebt werden. Die Sicherung der Interessen der Landwirtschaft könnte in diesem Falle in der Novellierung des Flurverfassungsbundesgefetzes er folgen, indem für Unternehmer, für welche die Enteignung für zulässig erklärt wird, besondere gesetzliche Verpflich tungen zum Schutze der Landwirtschaft

, der gleichzeitig auch Kammerpräsident ist, einen eingehenden Bericht über die wirtschaftliche Arbeit der Landesbauernkammer. Daran anschließend kam er auf verschiedene politische Vorfälle sowohl in der Landwirtschaftskammer als auch im Kärntner Genossenschaftswesen zu sprechen. Im Hinblick auf die gegen ihn und gegen den Landesbauernführerstellvertreter Landesrat Ferlitsch erhobenen Vorwürfe stellte er seine Stelle als Landesbauernführer und als Präsident der Kammer zur Verfügung. Auf Grund einer mehrstündigen

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Tiroler Wastl
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Page 1 of 8
Date: 28.03.1915
Physical description: 8
, je mehr wir uns von der letz ten Ernte entfernen, imm^x schlimmer, und wenn schon Aussicht vorhanden ist, mit den vorhandenen Beständen bis zur nächsten Ernte durchhalten zu können, muß mit allen Mitteln getrachtet werden, den Ertrag dieser neuen Ernte um ein gewaltiges zu steigern. Das ist nun leicht möglich, wenn rechtzeitig am rechten Ende angepackt wird. Wieviel Grund und Boden lag bisher brach und trug nichts als elendes Unkraut oder zwar hcrzerfreuendes, nunmehr aber völ lig überflüssig

. Noch ist es Zeit. Eis und Schnee ist aus den Tälern schon gewichen und der Frühling mit seinem lebenweckcnden Sonnenschein ist ins Land gezogen. Jetzt gilt es jeg lichen Grund und Boden, der nicht mit Wohnstätten und Gebäuden besetzt ist, über den nicht Wege und Straßen führen, restlos für den Ertrag zu bearbeiten. Darum fort mit allem Ziergewächs aus Bürgergärten und öffentlichen Anlagen! Jedes Fleckchen Erde, dem sich etwas Genießbares entringen läßt, soll umgegraben und besät werden. Seien es nun Kartoffeln

, Erbsen, Bohnen, Linsen, Möhren oder was immer geeignet ist zur Streckung unseres Proviantes beizutragen, aber unbepflanzt dark kein freier Qua dratmeter über den Sommer liegen bleiben. Selbstverständlich müßte vor allen Dingen den Bau ern an die Hand gegangen werden, daß sie imstande sind, ihren Grund und Boden, einschließlich des bisher brach liegenden, mit Lebensmitteln zu bepflanzen. Die Aufgabe der Landwirtschaft wäre es aber in der Haupt sache für den Anbau von Brotgetreide zu sorgen. Freilich

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 1 of 12
Date: 03.09.1920
Physical description: 12
nicht unter 5O.00O K sinkt. Bewertung der landwirtschaftlichen Güter. Nach 8 29 werden Grund und Boden und Ge bäude, die dem Betriebe der Land- und Forst wirtschaft ulld der Gärtnerei dauernd gewidntet sind, sowie der Wald im allgemeinen nach dem Vertragswerte veranschlagt. Als Vertragswert gilt das 20 fache des Reinertrages, den die Grundstücke nach ihrer wirtschaftlichen Bestim mung bei ordnungsmäßiger und gemeinüblicher Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeits kräften unter gewöhnlichen Verhältnissen

dauernd gelMM'ren können) Für die Ermittlung dieses Reinertrages ist unter Bedachtnahme auf die vorstehenden Grund sätze von dem Durchschnitt der Erträge der Jahre 1913 bis einschließlich 1919 auszugehen. Der Reinertrag ist jedoch regelmäßig mit nicht we niger als dem IO-, der Wald mit dem 20- fachen des Katastralreinertrages anzunehmen. Land- und forstwirtschaftliche, sowie Gärtnerei betriebe sind mit dem dazugehörigen Vieh, den landwirtschaftlichen Maschinen, Vorräten, dem sonstigen Zubehör

, sind wie vermietete, der Mieterschutzver ordnung unterliegende Wohnbeftandteile zu be handeln. Für die Ermittlung des Ertragswertes ist der Durchschnitt der reinen Mietzinserträge in den Jahren 1917, 1918 und 1919 maßgebend (8 30). ' Grund und Gebäude und Betriebseinrich tungen, die einer Erwerbsunternehmung oder auf Gewinn gerichteten Beschäftigung dauernd gewidmet sind, werden nach ihrem Anschaffungs wert, über Antrag des Abgabepflichtigen, jedoch höchstens nach dem gemeinen Werte veranschlagt. Rohstoffe

, Genossenschaftsanteile und Geschäfts einlagen: Forderungen aus Darlehen, die zum Betriebe einer Erwerbsunternehmung gewährt worden sind, langfristige Forderungen imd snd lich illiquide Forderungen. Die Tilgungsrente ist auf Grund einer 5«/o- igen Verzinsung zu berechnen und am 1. Juli jedes Jahres zu entrichten; ihre erste Fälligkeit tritt am 1. Juli 1922 ein. Vorauszahlung. Vorauszahlungen der Abgabe (vor Zustellung des Zahlungsauftrages) erhalten nach 8 51 be trächtliche Begünstigungen, die in perzentuellen Ermessungen

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Alpenländer-Bote
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Page 2 of 16
Date: 16.02.1919
Physical description: 16
und den Christen. Ein Staat ohne Religion ist ein Sklavenstaat und hält so lange, bis die Sklaven die Ketten zerbrechen. Wer das überlegt, kann daher ganz unmöglich einem Sozi oder Freiheitlichen die Stimme geben, denn punkto Religion ziehen die Sozi und die Deutschfreiheitlichen an einem Stricke. Der zweite Pfeiler. auf dem der sozialistische Staat beruhen soll, ist der Sozialismus. Was ist das? Das ist mit anderen Worten nichts anderes, als daß sämtliches Eigentum, sei es an Grund und Doden, fei

, macht der gegenwärtige Wahl aufruf für den Dauern, was das Eigentum an Grund und Doden anbslanat. vorläufig ein mal eme Ausnahme: er beläßt ihnen densel ben. stellt ste aber auch fürderhin unter staat lichen Zwang, wie in diesen Kriegszeiten. Der Staat erläßt ddurch feine Beamten und Angestellten „zwingende Vorschriften" über die Verteilung des Bodens auf die ein zelnen Kulturgaitungen, über die Auswahl des Saatgutess über die Verwendung von Kunstdünger, über die Fruchtfolge. über Aus- rifrf

kann es nicht in den Sinn kommen, den Eigen tumsbestrebungen der Bauern auf Grund und Boden irgendwie förderlich zu fein. Die Erde gehört nicht den Bauern, sondern allen Men schen; privates Eigentum an Grund und Boden ist niemand zu zubilligen." („Vorwärts". S. Dezember 1891.) Und Dr. Ellenbogen hat erklärt: „Der Bauer wird ebenso ruiniert und proletari- siert wie der industrielle Arbeiter. Es handelt sich darum, die Persönlichkeit des Bauern zu schützen und nicht seinen Besitz aufrecht zu er halten

, das bäuerliche Grundeigentum zu enteignen. Es genügt einstweilen, daß der Staat sich bei jeder Be sitzveränderung von Grund und Boden das Vorkaufsrecht wahrt, um nach und nach allen Grundbesitz in seine Hände zu bekommen. Uebernahme des Großorund- besitzes und Bewirtschaftung nack den für die Industrie ausgestellten Regeln würde keine Schwierigkeiten verursachen. Die Zer schlagung der Großbetriebe in Zwergbetriebe wäre ein Rückschritt und würde gar nichts nützen . . ." So, jetzt Bauer gehe hin und wähle

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