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Der Arbeiter
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Page 2 of 10
Date: 05.02.1936
Physical description: 10
im Babyloni schen Reich haben wir schon gehandelt. Auch er kennt ein gesetzlich geregeltes und geschütztes Privat eigentum an Grund und Boden. Ebenso gab es bei den alten Aegyptern ein Privateigentum an Grund und Boden. Cathrein bemerkt hiezu: „Den ägyptischen Joseph setzte Putiphar als unumschränkten Verwalter über sein Vermögen, und Gott segnete, sagt die Hl. Schrift, um Josephs willen das Haus des Aegypters und mehrte sowohl im Haus als auf dem Felde dessen gesamtes Eigentum. Putiphar war somit

, der das Vorhandensein von Privateigentum auch, an Grund und Boden bei den alten Aegyptern auf-!' zeigt. ' ' ’ ’v ' Daß bei. den alten Babyloniern Privateigen-" tum auch an Grund und Boden bestand, haben wir - aus dem oben erwähnten Kodex Hammurapi ersehen. Wir haben außer diesem Kodex eine große Zahl von altbabylonischen Kaufverträgen, die das Vorhanden sein von Privateigentum bei den Babyloniern klar ausweisen. So befinden sich im Britischen Museum über 100 altbabylonische, auf Tontäfelchen geschriebene

Privatverträge, zum größten Teil aus der Zeit Rim- Sin, Hammurapi und Samsi-iluna, also aus der Zeit um 2000 vor Christus, Auch bei den alten Assyriern finden wir das Privatgrundeigentum. Der berühmte Afsyriologe Ge org Smith äußert sich hierüber: „Es bestand Grund eigentum, welches in vielen Fällen bei derselben Fa milie verblieb." Auch in Assyrien wurden Kaufver träge in großer Zahl ausgefunden, und zwar Kaufver träge über Häuser und Grundstücke, die das Grund eigentum auch bei diesem Volk erweisen

, daß diese kein Privateigentum an Grund und Boden gehabt haben. Man beruft sich hiebei aus Cäsar, der in seinem Werk „Oe bello Gallico" 6, 22 behauptet, daß die Germanen kein Eigentum an Grund und Boden gekannt hätten. Man sagt dann, daß sich später bei den Germanen Markgenossenschaften gebildet hätten, die Grund und Boden als Gemeineigentum besessen haben, und daß den einzelnen Genossen durch die Obrigkeit Ackerlano zugewiesen worden sei. Dazu ist folgendes zu sagen. Die Völkerschaften, von denen Cäsar spricht, trieben

nur wenig Ackerbau und hatten keine festen Wohnsitze. Infolgedessen konnte sich bei ihnen kein Grundeigentum bilden. Wo aber bei den Germanen feste Wohnsitze vorkamen, war auch das Privateigentum an Grund und Boden bekannt. Von Tacitus erfahren wir, daß die Germanen meist in Einzelhösen oder Weilern wohnten und daß jeder sein Haus und einen bestimmten Raum um dasselbe abgegrenzt habe (Taeitus, Germania, e. 16). Daraus folgert Cathrein: „Wo die Ansiedlung in Einzel hösen erfolgte, war das Privateigentum

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 26.02.1897
Physical description: 6
von Gemeindeznschlägen für 1897 und zwar: Sevi gnano 200 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzins- und Hausclassensteuer; Serso 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hausclafsenstener und 30 PCt. zur' Wein- und Fleischverzehrnngsstcuer; Termon 250 pCt. zur Grund-, Erwerb-, und Einkommensteuer, 25 pCt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer, 50 pCt. zur Wein- und FleifchverzehrungSsteuer; Legos 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 250 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassensteuer; Javrs 300 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur W.in- und FleifchverzehrungSsteuer; Andogno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer; Povo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans el affenstcuer und 20 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Costasavinv 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 16 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassen steuer; Trient 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hans- elassensteuer und 200 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer; Banco 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzins- und Haus classensteuer ; Borzaga 600 pCt. zur Grund', Erwerb- und Einkommensteuer, 240 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaiienstener; Rouchi (d. Gemeinde Ala) 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins. und Hausclassensteuer; Fondo 250 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 101 pCt. zur Hauszins- 50 pCt. zur Hausclassensteuer, 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Anf- , läge von 6 fl. per Hektoliter Brautwein; Panone (Gemeinde Pannone) 750 pCt. zur Grund-, Erwerb end Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS' und Hausclassensteuer nnd 30 pCt. zur Wein- und Fleisch verzehrungssteuer ; Varano (Gemeinde Pannone) 550 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt

. zur HauSzinS- undHausclnsscnsteuer; Canazei 200pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommensteuer und Haus zinssteuer, 150 pCt. zur Hausclassensteuer; Karres 274 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur Honszins- und Hausclassensteuer; Tux 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen- ''stener, 10 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; MilS (Hall) 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 60 pCt. zur Hauszins- und Hans- clafsenstcuer ; Obernberg 128 pCt. zur Grund-, 50 pCt. zur Erwerb

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 26.05.1883
Physical description: 8
Vormittags !> Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I. Partie Cat -Nr- -»'.i, der Gem. Ritten, der Kircherhof in Lengstein, bestehend aus: einer Feuer- und Futterbehausung, (5iv -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 niit Wirthsgerechtsame in Lengstein- l^itt. L. einem Garten von 2: Klstrn, 1^». Zwei Grubackern von WW Klftr, Parz. Nr. 1904; I.itt. I). einem Krautacker von 16(16 Klftr., Parz. Nr. 1Ü10 und 1011: I.icc. L. dem Dormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 100k

und 1009; l^iu, 1''. dem Giesgüblacker von 2407 Klftr, Gr.-Parz. Nr !Wj904 und 911M2: 1.itt. K. dem Leitacker von 1M6 Klftr , Parz Nr. 991, !W und 993' I^icr. II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr. 991, 992 und 993 I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 9W: K der sogenannten Lodenwiese von 415 Klstr., Grund-Parz Nr i)7ij und 1002; I,. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr. Grund, Parz. Nr. 1005j1007; l^itl. dem sogen. Kreuzacker vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; I^iu. einen Acker

dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1001; 0. einer Waldung von 19260 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1003, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr. 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz. Nr 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klstr. Cat.-Nr. 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Nr. 993. ex Cat -Nr 55 aus dem Kropfengute, l^n. L. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz. Nr. 907M0, l-in. I). dem Kropfanger von 802

Klftr, Grund-Parz. Nr. 905l906. Cat.-Nr. 554, ein Fünstheil Musmahlgerechtia- keit Ausrufspreis NVVV fl. II. ex Cat.-Nr. 55 I^i». ä. ein Wohnhaus, das sogen. Kropfeuhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; I^in, L. zwei 5krautgärten voll 58 und 16 Klftr-, Grund-Parz. Ztr. 908 und 976. Ausrufspreis 1.01« fl. iu. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Nothwand von 3 Grabern, 31 Klftr , Grund-Parz. Str. 1390 und 1391 mit etwas Weide

. ÄuSrufSpreis ^vv fl. IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klftr. auf Venmarer. Ausrufspreis ckvv fl. V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klftr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis fl. VI. Cat.-Nr. 536 ex I.!n. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gnte von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 1611. 'Äusruf»pr. 200 fl. V ii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rolhwand, beste hend aus l^itt. II , Haus und Futterbehausung. Grund-Parz. Nr. 1.irr

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 11 of 16
Date: 19.10.1917
Physical description: 16
_ V*'» mer- -jjb y t" „tf •' V Nr?21. Mehrere Dörfer seren vollständig zerstört, in Sunamur wurden 300 Leichen gefunden, 300 Einwohner einer kleinen Insel wurden mit der Insel vom Meere verschlungen. Wieviel kostet der jährliche Unterhalt' eines Soldaten? Diese interessante Frage beantwor tet eine russische Zeitschrift aus Grund statisti scher Beweise folgendermaßen: Am allerbe scheidensten in seinen Ansprüchen ist der russi sche Soldat, sein Unterhalt kostet 309 Rubel (618 Mark) jährlich

viel leichter und schneller als durch sonstige Requisitionen herausgebracht wer den." Das System beruht darauf, daß den Produ zenten vorweg ein gewisses Kartoffelackerland für seinen eigenen Haus-, Saat- und Futterbedarf vollständig ablieferungsfrei belassen wird, und, daß vorn ablieferungspflichtigen Ackerlande nicht das wirkliche, sondern Nureinverhältnis- mäßiger Teil, der auf Grund von einer 'Reihe von Probegrabungen möglichst nieder ange schlagen wird, abzuführen ist. Dadurch ist den Produzenten eilt

großer An reiz für die Hebung der Kartoffelproduktion ge geben, was seitens der landwirtschaftlichen Kreise allgemein zustimmend ausgenommen wurde. Jeden: Kartoffelproduzenten wird für die Ver sorgung des eigenen Haushaltes (Saat-, Haus und Futterbedarf je e i n A r Kartoffelackerland p r o K o p f seines Haushaltes freigclassen. Von der restlichen Anbaufläche, von den Mehr-Ar also, hat der Produzent eine bestimmte Menge pro Ar der Kriegsgetreide-Verkehrsanstalt abzu liefern, welche Menge auf Grund

sich um die ungenügende Milch lief erung an die Städte. Als Haupt grund wurde der Umstand angeführt, daß dtzs Militär gerade in diesen Gegenden aut nteiften Heu requiriert und überhaupt den ganzen Be darf für die in Tirol stehenden Truppen aus Tirol und Vorarlberg deckt und dies deshalb, weil in anderen Kronländern die Heuflellung vollständig versagt. (Deshalb müssen die pa triotischen Tiroler Haare lassen. D. Sch.) Se kretär Feichtinger brachte, gestützt auf Zah len, den Beweis, daß Tirol bereits im Jahre 1915

, Ankündigung wird nach unseren Erhebungen praktisch noch nicht durcl)gefül,rt. weil vom k. u. k. Armee-Ober kommando diesbezügliche Verfügungen noch nicht ge troffen worden sind. Wahrscheinlich sind die betreffen-, den Anordnungen erst im Zuge. Eine solche Anordnung würde auch auf diie Stcmdschützen Anwendung finden, weil die Angliederung der Standschützen an den Land sturm endlich auch praktisch durchgefiihrt sein soll. Frage 2339: Meinen Angehörigen wurde der Unter- halirbeitrag ohne sichtlichen Grund

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 03.02.1897
Physical description: 6
für 1897 und zwar: Stadt Areo 200 pCt. zur Gr>md-,. 25s) pCt. zur Erwerb» und Einkommensteuer, 170 PCr. zürHaüsziuS- und Hälisclassenstelier und.75 hCt. zur WeinverzehrungS- stener; Viarago 260 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 210 pCt. zur HanszinS- und Haus classensteuer; Ville del Monte 440 pCt. zur Grund-, Exwxrb-uud Einkonnnensteucr, 50 pCt.znrHauSziilS- ünd Hausclassensteuer; Segouzano 350 pCt. zur Grund-, Erwerb., und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HanS- zinS- und Hausclassensteuer

30 pCt. zur Wein- nnd FlcischvcrzchrnngSstcuer; Wioerna 380 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 208 pCt. zur HauS zinS- und Hausclassensteuer und 35 pCt. zur Wiin- verzchrungSsteuer ; Priü 473 pCt. zur Gründe, Er- werb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer; S. Massenzä-Fraveggio H0H pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hanözins- und Hausclassensteuer und eine Hundetaxc von 2 fl.; Vigo d'Anannia 250 pCt. zur Grund?, Erwerb

-. und Einkommensteuer, 125 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Vill Agnedo 225 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, -50 PCt. zur Hausclassensteuer; Bosentino 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 200 pCt. znr HauSzinS- und 150 pCt. zur Hausclassensteuer; Ruinö 250 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, ,100 PCt., zur Hauszisis-, und HatlS- classensteuer; Noriglio 100 PCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 30 pCt. zur HauSzinS- nnd Hausclässenstcuer, und 23 pCt. zur Wein

- und Fleisch- vcrzchrungSstcncr; Villa Lagarinä 135 pCt. zur Gr^yd-, Erlverb- und Einkoinmenstencr, 50 pCt. zur HauSzinS-, 40 pCt. zur Hausclassensteuer, 34 pCt. zur Wein-, 40 pCt. zur Flcischverichrungsstcuer und cinc Auslage von 60 kr. per Hektoliter Vier; Pözzä 30» pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ankoinmensteucr. 30 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer und 20 pCt. zur WeinverzehrnngSsteuer; Jvan-Fracena 325 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonnnensteucr, 35 pCt. zur HauSzinssteuer; Leutasch 350 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 35 pCt. zur HauSzius- und Hausclassensteuer; Wcißenbach (Bezirk Reutte) 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 20 pCt. zur HauSzinS- nnd Hausclassen steuer; BUS 147 pCt.. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 98 PCt. zur Hauszins- und Haus classensteuer; Jnzing 275 PCt. zur Grund-, 250 pCt. zur Erwerb- u. Eintommenstcuer, 50 pCt. zur HanszinS- und Hauöclasscnstcucr und zur Grundsteuer kommen noch 1Y0 pCt. in Robottschichten (sürArchcncrhastüng

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Alpenländer-Bote
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Page 2 of 12
Date: 24.05.1925
Physical description: 12
. Zwischen dem LandeSkuIturrat und Bauernbund einer und der Finanz-Landes-Direktion anderseits, ist nach langwierigen Verhandlungen letzter Tage ein Ueberein- kommen über die Errechnung des Einkommens aus der Landwirtschaft zum Zwecke der Steuerbemessung zustande gekommen. Die Vereinbarungen lauten: Einkommen aus der Landwirtschaft ist Reinertrag deS Betriebes zuzüglich Lohnanspruch des Besitzers. Beide Faktoren werden auf Grund des Katastralreiner- trages Uw folgt errechnet: Reinertrag ist von den ersten 100 Kronen

- nomuiene Mietzins einen separat anzuführenden Einkom mensposten. Der K.-R.-E. des W a l d b e s i tz e s wird in diese Be rechnung einbezogen und gleich dem der anderen Grund stücke behandelt. Inter essentschaflsbesitz wird gleich behan delt wie die eigenen Grundstücke und wird der K.-R.-E. dieser Besitzungen auf die einzelnen Interessenten im Ver hältnis zu ihren Besitzanteilen aufgeteilt. Servitutsrechtsnutzungen bleiben wegen ihres meist ganz geringen Wertes und der ungemein schweren Ermittelung

desselben für die Einrommenser rechnung außer Betracht. Hingegen werden aber alle Ein nahmen aus Holzverkauf dem nach obigem Schlüs sel errcchneten Einkommen zugezahtt. P a ch 1 g r ü n d e werden gleich anderen Grundstücken behandelt, dock wird der entrichtete Pachtzins von jenem Einkommen abgezogen, das auf Grund obiger Berech nung auf das Pachtgrundstück entfällt. Ist der Pachtzins höher als das nach obigem Schlüssel errechnet« Einkom- men, so fällt das betreffende Grmrdstück für die Einkom- menSerrechrnmg

Un glücksfälle einen Abzugsposten darstellen. Die Berück sichtigung dieser Abzugsposten bei der Veranlagung bleibt den: Ermessen der Veranlagungsorgane Vorbehalten. Die übrigen mit dem landwirtschaftlichen Betriebe als solchem nicht zusammenhängenden Abzugsposten wie: „Schnldzinsen, Abzüge auf Grund der Erhaltung un versorgter, nicht im Betriebe tätiger Kinder, Belastung «Mm» ryeun»etischer,gichtischer vaiervöserAu Hervorragend bewLbrt auch bet Schmerzen tn den Gelenken und Gllrdern. Prodepackung

haben, bei einem K.-R.-E. von wenigstens 71 Kronen. Sollte ein Grmwbesitzer der Anschauung sein, daß das nach diesem Uebercmkommen ermittelte Einkommen nicht seinem tatsächlichen Einkomrnen entspricht, so bleibt es ihm unvcrwehrt, ein Einkommenbekenntnis bei der zuständigen Steuerbehörde einzubringen nnd die Ver anlagung der Einkommensteuer auf Grund der gesetz lichen Bestimmungen zu verlangen. Die gesetzlich genau umschriebene Kompetenz der Schützlings- und BerufnngSkommission Wird durch dieses Uebereinkommen nickt berührt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 2 of 16
Date: 07.10.1937
Physical description: 16
gegenseitigem Interessenausgleich zu erstellen. Es sind dies einmal die Körperschaften, die den Vau der Straße ver anlassen: Der Bund, eine Konkurrenz, die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften- dann diejenigen Grund-, besitz er, die Grund und Boden zum Straßenbau abgebe-n müssen und drittens jene Grundeigentümer, die durch die Straßenanlage einen Vorteil oder Wertzuwachs ihres Grundes erhalten oder zu erwarten haben. Ein Interessenausgleich dieser drei Faktoren

und da mit des Straßenbaues und der Landwirtschaft ist nun auf folgendem Wege zu erreichen: Diejenige Körperschaft, welche die Anlage der Straße durch besiedeltes Gebiet über landwirtschaftliche Kultur böden erstellt, hat vorerst den für den Straßenkörper be nötigten Grund und Boden in Geld abzulösen. Die Be zahlung dieses Betrages hat nicht an die bisherigen Eigen tümer des Grund und Bodens zu erfolgen, sondern an die „Interessentschaft der Flurbereinigung". Nun entsteht so gleich die Frage

ist zu dem Zwecke vorzunehmen, um die für die Straße be nötigte Fläche von allen Grundstücken des Flurbereini gungsgebietes in einem Verhältnis wegzunehmen. Hie durch wird der durch den Straßenbau bedingte Verlust an landwirtschaftlich genutzter Vodenfläche auf viele Grund besitzer geladen und ist die Bodenabgabe für den einzelnen wirtschaftlich erträglich. Im gleichen Verhältnis wie die Bodenabgabe von den einzelnen Grundstücken zum Straßenkörper erfolgt, ist die Verteilung der von der Körperschaft bezahlten

, so muß vor allem für die Erhaltung des Grund und Bodens für die landwirt schaftliche Produktion gesorgt werden und dort, wo andere zwingende Interessen dazwischen treten, muß ein In teressenausgleich angestrebt werden. Die Sicherung der Interessen der Landwirtschaft könnte in diesem Falle in der Novellierung des Flurverfassungsbundesgefetzes er folgen, indem für Unternehmer, für welche die Enteignung für zulässig erklärt wird, besondere gesetzliche Verpflich tungen zum Schutze der Landwirtschaft

, der gleichzeitig auch Kammerpräsident ist, einen eingehenden Bericht über die wirtschaftliche Arbeit der Landesbauernkammer. Daran anschließend kam er auf verschiedene politische Vorfälle sowohl in der Landwirtschaftskammer als auch im Kärntner Genossenschaftswesen zu sprechen. Im Hinblick auf die gegen ihn und gegen den Landesbauernführerstellvertreter Landesrat Ferlitsch erhobenen Vorwürfe stellte er seine Stelle als Landesbauernführer und als Präsident der Kammer zur Verfügung. Auf Grund einer mehrstündigen

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Tiroler Post
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Page 3 of 12
Date: 24.03.1905
Physical description: 12
Kaiserjäger, 14. Kompagnie, Assentjahrgang 1899, Grundbuchsblatt Nr. 1223, hat am 14. Februar dieses Jahres ein vollkommen instruiertes und wohl begründetes Gesuch um Ableistung der Waffenübung im Frühjahr überreicht. Das Gesuch wurde dem Gendarmerieposten zur Berichterstattung und Er hebung übergeben und wurde auf Grund dieser Er hebung die Bewilligung seitens der Bezirkshaupt- mannschast befürwortet. Trotzdem wurde das Ge such abgewiesen. Die Abweisung wurde mit Stam- piglige gedruckt

nimmt, einen Grund für diese Maßregel anzugeben, die in schreiendem Widerspruche zu den von der Regierung in Bezug auf die Ableistung der Waffenübungen gemachten Versprechungen steht. Die Gefertigten stellen deshalb an Seine Exzel lenz den Herrn Landesverteidigungsminister die An frage : „Ist Seine Exzellenz bereit, dafür zu sorgen, daß die von der Regierung bezüglich der Ab leistung der Waffenübungen im Frühjahre ge machten Zusagen erfüllt werden?" Folgen die Unterschriften. * * z Zwangs

der Spottpreis von zirka 4 K 40 h bezahlt worden ist, daß derselbe für Obstbäume, deren durchschnitt licher Jahresertrag 80 K betrug, eine Ablösungs summe von 180 K erhielt und daß ihm für eine Düngerstätte, deren Herstellung laut Sachbefund auf 1080 K festgestellt worden ist, 700 K genehmigt worden sind. Nachdem das ein Hotelbsitzer sich ge fallen lassen mußte, kann unschwer ermessen werden, wie mit einfachen Bauern vorgegangen worden sein wird. Wir müssen deshalb zum Schutze der Grund besitzer

hat * sich nach der Aussage Geigers Dr. Kathrein an die Regierung gewandt und binnen 14 Tagen sei an die Kommission eine Anordnung von Wien gekommen, vermöge welcher alle Grund besitzer vollauf zufriedengesteüt worden seien. Die Gefertigten stellen deshalb an das Gesamt ministermm die Anfragen: „Ist dasselbe bereit, auch im Vintschgau für die Wahrung berechtigter Interessen der Grund besitzer einzutreten? Warum wurde für das Vintschgau nicht die selbe Anordnung erlassen, die über Einwirken Dr. Kathreins seinerzeit

Ausgleihsausschusses be zweckte. Es wurden in dieser Debatte denkwürdige Worte gesprochen, besonders von den christlich sozialen Abgeordneten Professor Dr. Schöpfer, Loser und Axmann. Die Rede Dr. Schöpfers bringen wir an anderer Stelle im Wortlaut. Auch Ministerpräsident Baron Gautsch ergriff das Wort, aber seine Er klärung, er könne erst dann bei der Krone und der ungarischen Regierung gegenüber den Standpunkt Oesterreichs vertreren, fand wenig Anklang, da ja die ungarische Regierung nur auf Grund neuer

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 12 of 16
Date: 10.09.1931
Physical description: 16
machen, baß die Hennen nicht mchr burchkommen. Beide Möglichkeiten sind sehr beschränkt, im ersten Falle müßte jemand die Hennen hüten, im -weiten Falle aber einen viel zu teuren Zaun machen. Es ist aber Sache des Hennenbesitzers, dafür Sorge >zu tragen, daß seine Hennen nicht auf anderen Grund kommen. Ist dies der Fall und richten die Tiere Schaden an, bann kannst Du so viele Tiere pfänden, als zu Deiner Schadensgutmachung erforderlich ist. Du mußt Dich aber innerhalb von acht Tagen mit dem Nachbarn Wer

eines Nachbarn fahren, der mir aber die Durchfahrt durch seinen Wald verweigert. Könnte ich nicht die Ein räumung eines Notweges verlangen? Antwort: Gewiß kannst du auch um die Einräumung eines Notweges ansuchen, aber weil es sich hier um die Bringung von Forstprodukten handelt, ist dies nicht not- wendig, denn nach § 24 des Forstgesetzes besteht eine Legal- servitut zur Bringung von Holz über den Grund von Nach barn. Jeder Grundeigentümer ist nämlich verpflichtet, Wald- Produkte, die entweder gar

nicht oder nur mit unverhält- nismäßig hohen Kosten aus dem Walde geschafft oder weiter, befördert werden könnten, über seinen Grund bringen zu lassen. Dies soll aber auf die mindestschädliche Weise ge- schchen und der Waldbesttzer muß dem Grundeigentümer den durch diese Waldpro'duktenbvingung über den ftemden Grund entstandenen Schaden ersetzen. Die Notwendigkeit der Wald- produktenbringung über fremden Grund wird von der zu- ständigen Dezirkshauptmannschaft ausgesprochen. Diese de- stimmt auch die Entschädigung

für den durch die Waldpvo- duktenbvingung angevichteten Schaden. Du brauchst also bloß bei der Bezirkshauptmannschaft die Notwendigkeit der Holzbringung über fremden Grund anfühven und diese leiten dann da» weitere ein. VolschewMscher Wettbetrug. Die Bolschewiken sind nicht mehr so ruhmredig und auch ihre Lobreden sind stiller geworden. Die Enttäu- schung über die Agrarwirtschaft dringt immer 'lauter nach auswärts. Die Agrarrevolution in Rußland geht nicht so schnell, wie es sich die Theoretiker am grünen Tisch

herumgedoktert, ein Beweis, daß auch die Bol schewiken noch nicht das richtige Rezept zur Rettung der Wirtschaft und zur Beglückung der Menschen gefunden haben. Größerer, schöner Bauernhof mit gutgebautem Wohnhaus, Rinderstal lung für 30 St. Vieh, Nebengebäude rc, Obstgarten mit 80 Obstbäumen, ca. 25 Jauch erstklassigem Grund für 18 Stück Vieh, zirka 46 Jauch Wald in ebener Lage bei Kitzbühel sehr preiswert samt 8 Stück Rindvieh,Fahrnissen und landw. Maschinen bei 25-30.000 8 Anzahlung verkäuflich

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 29.12.1932
Physical description: 6
Ueberwersungsverkehr bereits auf Grund der aus ländischen Bewertung des Schillings vor sich geht, das heißt, mit einem D i s a g i o von 20 bis 22 Prozent. Wenn jetzt die österreichische Anleihe international aufgelegt werden soll, dann wird das Hauptproblem darin bestehen, ob die Anleihe zum Kurse von 7.10 S für einen Dollar (der offi ziellen Kursparität) oder zu 8.50 (dem Auslandskurs des Schillings) begeben werden soll. Das macht selbstverständ lich auch für das Ausland einen nicht kleinen Betrag

aus. Die österreichische Bundesanleihe vom Jahre 1932 soll der öster reichischen Regierung einen Erlös von 270 Millionen Schil ling bringen. Je nachdem, ob der Dollar mit 7.10 oder 8.50 gerechnet wird, ergibt sich ein Dollarbetrag von 38 oder 31.5 Mil lionen, der vom Auslände aufgebracht werden muß. Wenn der Anleihebetrag in Dollars, französische Franken oder Schweizer Franken an die Oesterreichische Nationalbank überwiesen wird, dies dann auf Grund der offiziellen Kursumrechnung in Schillingen zugunsten des Staates

vor genommen werden wird, der Staat aber die Verzinsung und Tilgung der Anleihe auf Grund der ausländischen Be wertung des Schillings vornehmen muß, dann ergibt sich ein glatter Verlust für den Staat von 20 bis 22 Prozent. Anderseits kann dieOesterreichischeNationalbank im gegenwärtigen Augenblick die Umrechnung für den Staat auf Grund des Privatclearings nicht vornehmen, ebensowenig wird aber der österreichische B u n d in der Lage sein, die Verzinsung und Tilgung auf Grund der offiziel- l e n Parität

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 13.02.1894
Physical description: 8
ist: „Die Stadtgemeinde Bozen erklärt im Nachhange zu dem Beschluss in der Sitzung vom 20. Jänner d. IS., die damals über nommene Betheiligung an der zu erbauenden Bahn strecke von Meran bis Schlnderns nur auf Grund des vorgelegten Projektes, welches eine normalspnrige für den großen Vcrkehr und zum Anschluss an die Bahnen in Nordtirol und in der Schweiz geeignete Bahnver bindung znr Grundlage hat, übernommen zu haben und dieselbe nur iu dem Felle aufrecht zu erhalten, wenn in der That die für diese Bahnstrecke

- änßernngsbewilligungen erhielten die Gemcinden Nessl- wängle, Luttach und Varena. — Die Bewilligung zur Einhcbung von Gcnicindcznschlägcn pro i894 er hielten naaistehende Gemeinden: Klausen 175 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pEt. zur Gebäudesteuer, Fraktion St. Veit (Gem. Prags) 300 pEt., Tux 150 pEt-, Samoclevo 170 pEt., Stramentizzo 150 pEt., Tajo 230 pEt. zu allen direkten Steuern, nnd letztere Gemeinde noch 30 PEt. zur Wein- und Fleischverzehrungösteuer, AxamS150pEt. zur Grund-, Erwerb- nnd

Einkommensteuer, 50 pEt. zur Gebäudesteuer, Buch 140 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkouniieiisteuer. 100 pCt. zur GebSnde- steuer, Vigolo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer, Nevo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Eintoininensteuer, 20 pCt. znr Gebäudesteuer, Sasso 164pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 82 pCt. zur Gebände stener, Tcrragnolo 294 pEt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteuer nnd 14 pCt zur WeinverzehrungSsteuer, Mcchcl

270 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 130 pCt. zur HauSklafseusteucr und 100 pEt. zur HauSzinS- steuer, Rumo 200 pEt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkonimenstener, 80 pEt. zur Gebäudesteuer, Dambel 280 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkomuiersteuer» 50 pCt. zur Gebäudesteuer, Aniblar 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pEt. zur Gebäudesteuer, Pederzano 150 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteuer, Don 150 pCt. zur Grund-, Erwerb und Einkommen

steuer, 100 zur Gebäudesteuer. Vorbehaltlich der Zu stimmung der k. k. Statthalter?! wurde nachstehenden Gemeinden die EinHebung von Gemcinhezuschlägen und Auflagen für das Jahr 1894. ' . ^et: Persone 450 pCt. zur Grund-, Erwerb E inkommensteuer, 250 pCt. zur Gebäudesteuer, Nont.ta 330 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 165 pEt. zur Gebäudesteuer, Tavon 500 pCt, zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 P^t. zur Gebäudesteuer, Patone 340 pCt. zur Grund, Erwerd- nnd Einkom mensteuer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 8
Date: 23.02.1935
Physical description: 8
t*»' l tp '1 Paris und London Die politischen Reisen der Repräsentanten unseres Staates stehen im Zeichen Europas. Damit ist ein Grund satz festgestellt, festgestellt vor aller Oeffentlichkeit, der nie mals verlassen werden darf, sollen jene Voraussetzungen ge schaffen werden, die einen Zustand herbeiführen. der ein erträgliches Maß von Lebensmöglichkeit garantiert. Es ist wahrlich keine Unbescheidenheit, festzustellen, daß gerade wir immer mit Nachdruck feststellten, eine Lösung des Problems

Bannerträger des Frie dens sein zu können, der die Basis der Kultur ist. die stch europäisch nennt. Dar Gesetz über die vorläufige Rentenlürzum Wien. 22. Februar. (-) Auf Grund des Artikels III, Absatz 2, des Bundesoerfastungsgesetzes über außerordent liche Maßnahinen mt Bereich der Verfassung hat die Bundes regierung beschlossen: 8 1. (1) Die in den Mvnaten März, April und Mai 1935 fällig werdenden Beiträge zur Jnvaliditäts-, Alters und Hinterbliebenenrenten aus der Pensionsversicherung im Sinne

nach Berlin zu senden und die deutsche Regie rung zu ersuchen, sich über alle Punkte der französiicb-eng- tuchen Vorschläge vom 3. Februar ausführlich zu äußern. Günstige Auswirkungen der amerikanischen Währungspolitik Washington. 22. Februar. (DNB.) Finanzminister Morgenthau erklärte in einer Pressekonferenz. die Regierung fei mit den Auswirkungen der Währungspolitik während des letzten Jahres vollkommen zufrieden und sehe kernen Grund, diese Politik zu ändern. Gleichzeitig erinnerte Dior- genthau daran

mit 41 gegen 22 Stimmen bei 3 Stimmenenenthaltungen angenom men. Gegen die Auflösung stimmten das Zentrum, die So zialdemokraten und die Kommunisten, während die beiden polnischen Abgeordneten und der deutschnationale Abge ordnete Dr. Ziehm sich der Stimme enthielten. Die Neu wahlen finden wie bereits angekündigt, am 7. April statt. Die deutsche Jnncnanleihe Berlin. 22. Februar. (AN.) Von gut unterrichteter Seite verlautet, daß die auf Grund des Kreditermächti- gungsgesetzes aufzulegende Jnnenanleihe Deutschlands

den Betrag von einer Milliarde Mark erreichen soll. Eine amt liche Meldung über den A nie t hebe trag liegt jedoch noch nickst vor. - Einziehung der Schillingmünzen Die auf Grund des Schillingrechnungtzgesetzes ausge- ge'benon Scheidemünzen aus Silber im Nennwerte zu 1 Schil ling verlieren mit 31. Mai 1935 ihre Eigenschaft als gesetz liches Zahlungsmittel. Doch werden diele Scheidemünzen noch bis zum 31. Mai 1986 von allen Kasten des Bundes und der Oesterreichischen Nationalbank nach ihrem Nenn wert

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Südtiroler Heimat
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Page 4 of 8
Date: 01.11.1935
Physical description: 8
geworden ist: 1. Abraham Franz, Gries, 2 Jahre (wegen angeb lich nationalsozialistischer Gesinnung). (Verbannungsort: Süditalien.) 2. A m b a ch Karl, Kaltern, 2 Jahre (wegen Anzün den von Freudenfeuern anl. der Saarabstimmung). 3. Außerhofer Hermann, Angestellter, Bruneck, 2 Jahre. (Corleto-Perticara, Potenza.) 4. B a ch m a n n Siegfried, Bauernsohn, Toblach, 2 Jahre. (Acerenza, Potenza.) 5. Vrugger Paul, Student, Innichen, 3 Jahre (Grund: stand in Briefwechsel mit einem Brunecker, der aus Anlaß

der Saarabstimmung eine weiß-rote Fahne gehißt hatte). (Verbannungsort: San Fele, Potenza.) 6. C a st a Alois, Maler, Lana. (Ruvo del Monte, Potenza.) 7. D e j a c o Otto, Brixen. (Avigliano, Potenza.) 8. D i p o l i Alois, Salurn, 4 Jahre (wegen Haken- kreuzaufmalens). (Vaglio Lucano, Potenza.) 9. D i s s e r t o r i Alois, Taglöhner (4 Kinder), St. Pauls, 4 Jahre (wegen belangloser Easthausstrei- terei). (Verbannungsort: Palato, Campob.) 10. D i s s e r t o r i Hermann, Kaltern, 2 Jahre (Grund wie Ambach

). 11. D i s s e r t o r i Peter, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori Alois). (Palato, Campobasso.) 12. Fassold. (Avigliano, Potenza.) 13. Fink Franz, Meran, 1 Jahr (wegen der Aeuße- rung: „Die welschen Facken'). 14. Frank, Tramin. (Verbannungsort: Süditalien.) 15. F r ö t s ch e r Josef, Mesner, St. Pauls, 3 Jahre (9 Kindel, Grund wie Dissertori). (Venafro, Campobasso.) 16. G a d n e r, Dr., Notar, Elurns, 3 Jahre (wegen der angebl. Bemerkung: „Vintschgau ist und bleibt deutsch). Vor Abreise

in den Verbannungsort amnestiert. 17. Gabardi Hugo, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori). (Latronico.) 18. G o g l, Hausmeister, Lana, 3 Jahre (verweigerte ital. Offizieren den Einlaß ins Gasthaus nach der Sperrstunde). (Verbannungsort: Süditalien.) 19. Grones Franz, Klausen, 2 Jahre (wegen Be schimpfung eines Denunzianten). (Verbannungsort: Süditalien.) 20. Grones Hermann, Klausen. (Verbannungsort: Süditalien.) 21. G r u b e r Josef, Bauernsohn, Reinswald (Ver lassen des Platzes beim Spielen

der „Eiovinezza). (Laurenzana, Potenza.) 22 . 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 36. 36. 37. Hager Josef, Gastwirt, Hafling, 2 Jahre (bean standete einen Flirt von deutschen Fräuleins mit italienischen Offizieren). (Verbannungsort: Süditalien.) H a i n z Franz, Student, St. Johann i. Ahrn, 5 Jahre (Verunglimpfung der Trikolore). (Polistenza, Calabrien.) H i b l e r Otto, Student, Vruneck, 3 Jahre (Grund wie Vrugger Paul). (Senise, Potenza.) Hofer Otto. (Avigliano, Potenza.) Holzer Siegfried

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 10
Date: 01.02.1894
Physical description: 10
LaaS die Bewilligung zur unentgeltlichen Abtretung eines Ge- meindegrundes, der Gemeinde Pettnau zur Aufnahme eines Darlehens per 4000 fl. behufs >i-chuldenconver- tierung und der Gemeinde Tux die Bewilligung zum Verkaufe von Wertpapieren im Betrage von 200 fl. ertheilt. — Die EinHebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1394 nachbenannten Gemeinden bewilliget: Haid 110 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pEt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer; VilS 140 pCt.zur Grund

-, Erwerb- und Einkommensteuer und 93 pCt. zur Hauszins- und Hausclasseusteuer; Hopfgarten in Defreggen 240 PCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Haubzins- und HauSclassensteuer; Ziastl- ruth >50 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer und 50 pEt. zur HauSclassensteuer und 25 pCt. zur Verzehrungösteuer auf Wein und Fleisch; Neu- niarkt 130 Procent zur Grund, Erwerb- und Ginkommensteuer und 70 Proeent zur Hauszins und HauSclasscnsteuer und 30 Procent zur Wein

- verzehrungSstcuer; Vigo d'Anaunia 280 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einiomniensleiier und 140 pEt. zur HauSzinS-und HauSclasseiisteucr; Eavrasto 246 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Hauszins- und HauSelassensteucr ; Eavrdago 200 pEt. zu allen direeten Steuern; Canipo Denno 175 pEt. zur Gründ-, Erwerb- und Einkommensteuer; und 25 Procent zur Hauszins- und HauSclasscnsteuer; Gardolo 300 Procent zur Grund , Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. znr HauSclassensteuer, 10 Procent

Branntwein auf 5 Jahre; Lasino 390 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 25 pCt. zur HauSzins- und HauSclassensteuer; . Grund , Erwerb- und Einkommen steuer und. 50 pEt. zur HauSzinS- und HauSclassen» . steurr; L.irido 329 pCt. zur Grund-, Erwtrh« und . E'nkoiiimtnsteuer und 150 pCt. zur HauSzinS- und Hausclasseusteuer; Madice 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Hauszins, uud HauSciassenstener; Räugü 335 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 PEt

. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Bal- bido 575 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer und 150 pEt. zur Hauszins- und HauSclassen steuer; Eaual S. Bovo 500 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur Haus zins- und HauSclassensteuer; Paderguone 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 25 pEt. zur HauSzinS» und Hausclassensteuer eine Auflage von 1 fl. 50 kr. per Hektoliter Bier und einen Zuschlag von 50 pCt. zur Weinverzehruugssteucr; Teuno 320 pCt. zur Grund , Erwerb

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Brixener Chronik
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Page 3 of 10
Date: 18.02.1896
Physical description: 10
K. ^ «„»okhekarverfchllldmrg widerspricht ?. IRlen Berufe des Bauernstandes. >'M socialen Al .Äden'als ihr Eigenthum besitzt und be- M-r iekt müssen wir coneret sprechen. Nehmen .... mIe der Bevölkerung her. die Grund und auf 'der anderen Seite den Capi- . ii!>r als Geldbesitzer in Betracht kommt. Ä Mt sich nun die Sache dar? Schon auf ? üsten Blick drängt sich die Ueberzeugung l dass wenn einer im Vortheil sein soll, es °'l' .' Grundbesitzer und nicht der Capitalist soll der Grundbesitzer

, der ein Stück des 2-rtandes sein Eigenthum nennen kann, die ?kte Verantwortung trägt für das Wohl des Lrlandes. weil er durch die Bearbeitung seines am meisten von alle« zur Blüte desselben Der Capitalist mit dem beweglichen kann heute da und morgen dort sein, kann wüte durch sein Geld dem Vaterlande dienen und mraen dasselbe befeinden. Gehen wir aber auf den Stand der Grund- üesiker näher ein. ^ Die Geschichte lehrt es, und die Natur der yinae macht es ganz klar, dass die allgemeine ' ' eines Staates

dort am höchsten steht und am meisten gesichert ist, wo möglichst viel Gmnd und Boden sich derart vertheilt findet, dass ein zahlreicher Stand mittlerer und kleiner Grund besitzer über das Land sich ausbreitet. Die Wohl fahrt des Staates liegt im Bauernstande. Gehen Sie, meine Herren, die Geschichte der einzelnen Völker durch, dann werden Sie finden, dass blühende Cultur, ausgedehnte materielle Wohl fahrt, Sicherheit des Rechtes und der staatlichen Ordnung gerade dort zuhause sind, wo der Bauern stand

sind. Da ist es mn der Bauernstand, der durch seine dauerhafte Verbindung mit dem so fest Bestehenden, mit Grund und Boden, der Revolution am wenigsten Neigung entgegenbringt. Die Revolution tritt auf unter dem Schlagworte „Freiheit', aber in Wirk lichkeit ist sie immer ein unwürdiger Zwang des Menschengeschlechtes, und gegen diesen Zwang kehrt sich niemand mehr als der freie Bauer. Aber noch etwas anderes. Der Bauernstand Yi der Erneuerer der menschlichen Gesellschaft, «rächten Sie, meine Herren, die Sterblichkeits- Mrn

muss wohlstehend sein. Wie lässt sich mit diesem Wohlstande die Thatsache einer Verschuldung vereinbaren, die nach dem in ihr lie genden Naturgesetz nothwendig zur Ueberschuldung fuhrt? Ich möchte denjenigen kennen, der mir nach weist, dass die Ueberschuldung ihren hinreichenden Grund in irgend etwas anderem hat als gerade im Wesen der modernen Hypothek, der mir zeigt, was zur Verschuldbarkeit des Bodens von außen noch hinzukommen musste, um die Ueberschuldung herbeizuführen. Also, wer es mit dem Bauern stande

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 8
Date: 12.07.1935
Physical description: 8
dieser Fragen aus. Es ist klar, daß ein in Mitteleuropa oder Osteuropa beginnender Krieg zu einem Weltbrand führen könnte, und aus diesem Grund ist es wichtig, sich ohne Ver zögerung mit allen Gcfahrenpunkten zu beschäftigen, die vorhanden sein können. Aus diesem Grund wünscht Großbritannien sehr, daß die Nichtangriffspakte für den Donauraum und für den Osten so rasch als möglich abgeschlossen werden. Es gibt für die britische Regierung keinen Grund, daß nicht rasche Fortschritte zum Abschluß

. Der Abessinienkonflikt Zur abeisinischen Frage übergehend, sagte der Mi- nister: Wir sind bereit gewesen, einen konstruktiven Vorschlag zu machen, selbst auf die Gefahr hin, kritisiert zu werden, um einen Krieg zu vermeiden, der in gewisser Hinsicht und zu einem gewissen Zeit punkt eine ernste Rückwirkung auf das ganze System des Völkerbundes haben müßte. Das ist der einzige Grund für unsere Bemühungen, die Grundlage einer Regelung zu finden. Tie Behauptungen, daß wir nur an unsere eigenen Kolonialinteresien denken

werden. Aber bilden das Bedürfnis Italiens nach Ausbreitung und die Beschwerden gegen die abefsinische Negierung einen genügenden Grund, um einen Krieg zu be ginnen? Wir haben in der Vergangenheit sicherlich gefunden, daß es möglich ist, Forderungen und Meinungsverschiedenheiten ohne Krieg zu befriedigen, und ich bin auch jetzt nicht be reit, irgendeine Chance aufzugeben, um etwas zu beschwö ren. was ich für ein Unglück ansehe. Mögen doch die Abge ordneten aus ihrem Denken die gänzlich unbegründeten Gerüchte

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 10
Date: 20.09.1938
Physical description: 10
Blick in Sie Welt WIBTSCHÄFTSOZIALPOLITIK Srdnung in Den Betrieben Bestimmungen für die Sstmarl lieber den Entwurf von Betriebsordnungen wurde die nachstehende Anordnung getroffen: Auf Grund der Verordnung über die Lohngestal tung vom 26. Juni 1938 ordne ich mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers an: § 1. Betriebsordnungen, die auf Grund des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Jänner 1934 erlassen werden, sind nur rechtswirksam, wenn sie dem Reichstreuhänder der Arbeit

wichtige Aenderungen esn. Die deutsche Eisenbahnver kehrsordnung (EVO) ist mit Rücksicht auf das geänderte internationale Eisenbahnrecht umgearbeitet worden. Die neue EVO wird auf Grund einer besonderen Verord nung vom 1. Oktober ab auch in der Ostmark gelten. Da mit wird eine Vereinheitlichung des gesamten deutschen Eisenbahnverkehrsrechtes und eine Erleichterung der Ab wicklung des Verkehres zwischen Groß- und Kleinbahnen im Interesse der Verfrächter erstrebt. Es können zum Beispiel künftig Sendungen

werden, wie bereits berichtet, die Maßnahmen zur Angleichung der Eisenbahntarife im Lande Oesterreich an die im Altreich eine weitere Vervoll- nach Zeitpunkt zu verlautbaren, an dem der Betriebsfüh rer die Mitteilung des Reichstreuhänders der Arbeit er halten hat, daß gegen den vorgelegten oder den auf Grund einer Beanstandung des Reichstreuhänders der Arbeit abgeänderten Entwurf Bedenken nicht erhoben werden. 3. Die Bestimmung eines Termins, bis zu dem die Führer von Betrieben und Verwaltungen mit in der Re gel

zu können, daß es sich bei der beantragten Ver haftung um einen Racheakt von zwei Nichten des Millio närs handelt, deren Erbansprüche von einem Gericht in Buenos Aires abgewiesen wurden. Nach dieser Niederlage hätten sich die beiden Nichten entschlossen, die Angelegen, heit auf das Gebiet der Kriminalistik hinüberzuziehen. Da bei lasse sich nachweifen, daß aus Grund falscher Anzeigen der beiden Nichten schon früher Verhaftungen erfolgten, die später schnellstens wieder aufgehoben werden mußten. Auch die angebliche Testament-Fälschung

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 12
Date: 16.01.1895
Physical description: 12
die Veräußerung ihres Viertel-Antheiles an der Roth alpe im Achenthale gestattet und ebenso der Gemeinde Borgo der Verkauf eines auf 94 fl. bewerteten Grund stückes. — Die Gemeinde Telve erhielt die Bewilli gung zum Verkaufe von 6500 Nadelholzstämmen. — Der Gemeinde Picve di Ledro wurde die Bewilligung zur Eröffnung eines conto corront« bis zu 3000 fl. bei der vanoa, cooporativa, in Riva be,w. bei der Filiale derselben in Bezzecca ertheilt. — Folgende Ge meinden erhielten die Genehmigung zur EinHebung

. zur Erwerbs und Einkommensteuer, 20 PCt. z»ir HauSzinS- und HauSclassensteuer und 10 pCt. zur Wein- und Fleisch-BerzehrungSsteuer; Mieming 109 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer und 10 pCt. zur HauSzinS und HauSclassensteuer; Mairhofen 15V pCt. zur GrUiid, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Finkenberg 150 pCt. zur Grund- Erwerb- und Ein-- kommcnster und 75 pCt. zur HauSziuS- und Hous- elafsensteuer; Bichlbach 150 pCt. zur Grund

-, Er werb uud Einkommensteuer und 50 pCt. zur Haus zins- und HauSclassensteuer; Heiligkreuz 140 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb- und Ein kommensteuer und 25piZt. zurHauSzinSsteuer; SistrauS 180 pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer Und 100 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Eastello (Malö) 200 PCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer und 50 pCt. zur HäuSziuS- uud HauSclassensteuer; Amblar, 200 pCt. zur Grunds Erwerb-, Einkommen- und HaUSzinSsteuer und 100 pCt

. zur HauSclassensteuer; Borghetto, 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pEt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer, außerdem noch vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei 75 pCt. zur Wein- und Fleisch-VrrzehrungSsteuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und von 5 fl. per Hektoliter Branntwein; Ronchi 300 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer und 40 pCt. zur Hauezins- und HauSclassen steuer; Spera 150 pCt zur Hausclassenstcuer und vorbehaltlich der Zustimmung

der t. k. Statthalterei 380 pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer und zur HauszinSstener, sowie 60 pCt. zur Wcin-- VerzchrungSsteuer und eine Auflage von 10 fl. per Hektoliter Branntwein; Don 150 PCt zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 PCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Magras 144 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauszinS- und HauSclassensteuer; Lenzima außer 20 pCt. zur HauSclassensteuer, vorbehaltlich der Zu stimmung der k. k. Statthalterei 360 pCt. zur Grund

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 4 of 16
Date: 10.09.1925
Physical description: 16
zur Bewertung des bäuerlichen Realbesitzes für Zwecke der Gebührenbemessung sind dieselben schließlich und endlich zu folgendem Vorschläge gekommen: Die Bewertung der Liegenschaften soll auf Grund- läge des Katastral-Reinertrages in der Weise erfolgen, daß dieser Wert einem Vielfachen des Katastral-Reiner- träges in Gold gleichgestellt und dieser Wert sodann zu jenem Zinsfüße (derzeit 5%) kapitalisiert wird, der je- weils von der Finanzverwaltung der Wertberechnung von Liegenschaften zugrunde gelegt

. auf gutem Verkaufsposten. 612 Größere» schönes Bauernanwesen in Salzburg. Land. 1021 Hübsche Billa in nächster Nähe Innsbruck». 1025 Gasthaus mit schöner Oekonomie im Obertnntal; gün- stige Zahlungsbedingungen. , 1029 Wohnyaus mit Garten im Unterlande. 1056 Landhaus mit schönem Garten und freier Wohnung, Nähe Innsbrucks. 1072 W o h n h a u »' mit kleinem Grund im Obertnntal. 1086 Schöner H e r r s ch a f t«s s tz in der Nähe Innsbruck». 1103 Hübsches Landhaus im Unterinntale. 1181 Größeres Bauernanwesen

mit eigener Alpe im Unterlande. 1138 Große» Bauernanwesen im Oberinntale. 1138 Kleineres Bauerngut in der Gegend von St. Ihoann. 1142 Gasthof mit Fremdenzimmer und Oekonomie im Ober- lande. 1143 G a st h o f mit größerer Oekonomie im Oberinntal. 1150 Bauernhaus mit kleinem Grund in Ausfern. 1151 Gasthaus mit Oekonomie, Krämerei usw. in Salzburg. Land. 1153 Kleineres Geschäftshaus auf ersten Fremdenver- kehrs-Wintersvortplatz. 1155 Billa mit freier Wohnung in der Umgebung Innsbruck» (Fremdenverkehrsort

Bauernanwesen bei Kufstein. 1184 Wohnhaus mit Stall und Stadl, Eigentumswaldung, 500 Klafter Grund, Lagerplatz, Stöcklgebäude usw. in Innsbruck. 1187 Mittleres Bauernanwesen in der Gegend von Schwaz. 1188 t errschaftlicher Ansitz im Unterinntal. 1193 ltrenommierter G a st h o f mit Fremdenzimmer in Innsbruck. 1164 Vollständig neuerbaute Pension mit zirka 20 Frem> denzimmer in Sommerkurort Nordtirol». 1195 Landhaus mit großem Fischwasser bei Lienz. 1199 Großer Bauerngut (Alpwirtschnst) in Nordttrol. 1200

kl. Bauernanwesen mit großem Obstgarten. Mittleres Bauernanwesen im Miemingerplateau. ginevilla mit freier Droi-Zimmer-Wohnung in Inns bruck. Großes Bauerngut (Beragut) im Brixental. Herrschaftliche Villa, vollständig eingerichtet, in erstem Fremdenkurort. Neuaebautes Landhaus mit kl. Grund bei Innsbruck. Gasthaus in Innsbruck. Kleine» Bauerngut für drei bis vier Stück Vieh in Hölting. Landhaus für kl. Pension geeignet im Unterinntal. Schönes Bauernanwesen im Oberinntal. Lerrschaftsvilla in Kufstein. Gasthaus

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 5
Date: 31.12.1917
Physical description: 5
, ob die R ü st u n g e n d e r Mächte zu Lande und zur See irgendeiner Beschrän kung unterworfen werden können, wenn der Krieg unent schieden bleibt. Meiner Meinung nach kann von der Auf erlegung solcher Beschränkungen keine Rede sein, denn der preußische Militarismus wird nicht niederge worfen sein. Der Grund, warum Amerika so laut nach Rüstungseinschränkung schreit, ist darin zu suchen, daß die Vereinigten Staaten selbst so schlecht gerüstet sind. Die öffentliche Meinung in den Vereinigten Staaten lehnt

sich gegen eine Verstärkung der amerikanischen Rü stungen inc Wettbewerb mit anderen Nationen aus. Untet diesen Umständen bleibt für die Vereinigten Staaten nichts übrig, als auf die anderen Mächte im Sinne einer Rü- ^stungseinschränkunß einzuwirken. Wenn England für die -Vernichtung des preußischen Militarismus sich einsetzt, so fliegt der wahre Grund darin, daß die englische Armee man gelhaft ist. Wenn Rußland aufder ersten Frie denskonferenz für eine Beschränkung der Rüstun- ; gen eintrat, so lag der Grund dafür darin

. ; Aber selbst wenn man dem Problem ernsthast näher tre ten sollte, würden seiner praktischen Lösung die größten Schwierigkeiten int Wege stehen. Nach welchen Grund sätzen sollte z. B. das Maß der Einschränkungen bei den einzelnen Ländern geregelt werden? Einige Leute meinen, die Einschränkung füllte im Verhältnis zur Bevölkerungs zahl oder zur Gebietsgröße der einzelnen Länder erfolgen. Aber das ist nicht annehmbar, denn dann würden allein Rußland, Großbritannien und die Vereinigten Staaten — von China ganz zu schweigen

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Kitzbüheler Bezirks-Bote
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Date: 28.07.1907
Physical description: 16
. Grund und Boden stellen ihm keine reine Ertragsquelle, keinen reinen Ka pitalsbesitz, sondern nur eine halbwegs lohnende Arbeitsgelegenheit dar. Ein Pächter, der von einem Gute, das etwa 20.000 X wert ist, jährlich 1000 K an Pachtschilling zahlen müßte, könnte nur dann leben, wenn er um 1000 K Holz verkaufte, also das Gut entwertete. Am ehesten ließe sich ein verschuldeter Bauer mit einem verschuldeten Beamten vergleichen. Die Schuldzinsen be deuten in beiden Fällen eine Herabminderung der Höhe

Wirtschaftsgeschichte, da der Bauer Grund und Boden nicht zum Eigentum besaß, sondern ihn in verschiedenen Formen von Erbpacht bewirtschaftete, das Verhältnis des Bauern zum Boden richtiger erfaßt hätte, als die heutige. Damals übernahm der jeweilige Bauer die stets gleich bleibende Summe von Lasten, den Zehent und die Frohnden. In Gegenden, wo beide Formen milde gehandhabt wurden, mögen sie etwa 10—15 v. H. des Reinertrages ausgemacht haben. Die physiokratische Richtung spricht sich in Kaiser Josef d. 2. darin

aus, daß er, anläßlich der zweiten großen Grund- lasten-Regelung verlangte, daß 70 v. H. des Ertrages frei von jeglicher Belastung sein müßten. Wenn heute ein Bauer nur zu Vio verschuldet ist, so hat er an Steuern und Umlagen etwa 20%, an Zinsen 10% seines Einkommens abzugeben, also bereits die josefinische Höhe der Belastungsgrenze erreicht. Wie wenige Bauern sind aber nur zu 7io verschuldet. Viele übernehmen den Hof fast zur Gänze verschuldet. Die können nur auf die Weise auskommen, daß sie ihre gesamte

. Be greiflicherweise, denn der Thronwechsel bedeutet das Ende des selbständigen Reiches Korea zu Gunsten Japans. Diese Unabhängigkeit datierte allerdings erst seit Februar 1876, wo Japan Korea zuerst als von China unabhängig aner kannte. Das von Japan besiegte China hin gegen hatte seine Souveränitätsrechte auf Korea erst auf Grund des Vertrages von Shimonoseki, April 1895, aufgegeben.

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