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Der Südtiroler
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Page 4 of 8
Date: 01.11.1935
Physical description: 8
sie uns bekannt geworden ist: 1. Abraham Franz, Gries, 2 Jahre (wegen angeb lich nationalsozialistischer Gesinnung). (Verbannungsort: Süditalien.) 2. A m b a ch Karl, Kaltern, 2 Jahre (wegen Anzün den von Freudenfeuern anl. der Saarabstimmung). 3. Außerhofer Hermann, Angestellter, Bruneck, 2 Jahre. (Corleto-Perticara, Potenza.) 4. Bachmann Siegfried, Bauernsohn, Toblach, 2 Jahre. (Acerenza, Potenza.) 5. Brugger Paul, Student, Jnnichen, 3 Jahre (Grund: stand in Briefwechsel mit einem Brunecker, der aus Anlaß

der Saarabstimmung eine weiß-rote Fahne gehißt hatte). (Verbannungsort: San Fele, Potenza.) 6. C a st a Alois, Maler, Lana. (Ruvo del Monte, Potenza.) 7. D e j a c o Otto, Brixen. (Avigliano, Potenza.) 8. D i p o l i Alois, Salurn, 4 Jahre (wegen Haken- kreuzaufmalens). (Baglio Lucano, Potenza.) 9. Dissertori Alois, Taglöhner (4 Kinder), St. Pauls, 4 Jahre (wegen belangloser Gasthausstrei terei). (Verbannungsort: Palato, Campob.) 10. Dissertori Hermann, Kaltern, 2 Jahre (Grund wie Ambach). 11. Dissertori Peter

, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori Alois). (Palato, Campobasso.) 12. Fassold. (Avigliano, Potenza.) 13. F i n k Franz, Meran, 1 Jahr (wegen der Aeuße- rung: „Die welschen Facken"). 14. Frank, Tramin. (Verbannungsort: Süditalien.) 15. Frötsch er Josef, Mesner, St. Pauls, 3 Jahre (9 Kinder, Grund wie Dissertori). (Benafro, Campobasso.) 16. E a d n e r, Dr., Notar, Elurns, 3 Jahre (wegen der angebl. Bemerkung: „Vintschgau ist und bleibt deutsch). Vor Abreise in den Verbannungsort

amnestiert. 17. G a b a r d i Hugo, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori). (Latronico.) 18. E o g l, Hausmeister, Lana, 3 Jahre (verweigerte ital. Offizieren den Einlaß ins Gasthaus nach der Sperrstunde). (Verbannungsort: Sllditalien.) 19. Grones Franz, Klausen, 2 Jahre (wegen Be schimpfung eines Denunzianten). (Verbannungsort: Süditalien.) 20. Grones Hermann, Klausen. (Verbannungsort: Süditalien.) 21. Er über Josef, Bauernsohn, Reinswald (Ver lassen des Platzes beim Spielen der „Eiovinezza

). (Laurenzana, Potenza.) 22. Hager Josef, Gastwirt, Hafling, 2 Jahre (bean standete einen Flirt von deutschen Fräuleins mit italienischen Offizieren). (Berbannungsort: Süditalien.) 23. H a i n z Franz, Student, St. Johann i. Ahrn, 5 Jahre (Verunglimpfung der Trikolore). (Poliftenza, Calabrien.) 24. H i b l e r Otto, Student, Bruneck, 3 Jahre (Grund wie Brugger Paul). (Senise, Potenza.) 25. Hofer Otto. (Avigliano, Potenza.) 26. Holzer Siegfried, Pflersch, 2 Jahre. (Ruoti, Potenza.) 27. Huber Josef, Andrian

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 8
Date: 22.09.1920
Physical description: 8
der Be stimmung des Staatsvertrages von St. Ger main unterscheidet zwei Arten der Option, und zwar: 1.'Die Option auf Grund des Heimatsrech tes und V ‘ 2. die Option auf Grund von Rasse und Sprache. x \ Auf Grund des Heimatsrechtes können op tieren: Angehörige der ehemals im Reichsräte vertretenen Königreiche und Länder (also nur Oesterreicher, n ich t Ungarn), die auf Grund des Staatsvertrachs von St. Germain ihre bis cherige Staatsangehörigkeit verlieren und ver möge ihres Heimatsrechtes unter Ausschluß

der österreichischen Staatsangehörigkeit die Staats angehörigkeit eines SÜaatcs erwerben, zu dem Gebietsteile des ehemaligen Oesterreich gehören können innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahre vom Inkrafttreten des Friedensvertra- ges somit bis einschließlich 15. Juli 1921 für die österreichische' Staatsangehörigkeit optieren, wenn sie in einem des nach dem Staatsvertrage zur Republik Oesterreich gehörigen Gebiete h e i m a t s b e r e ch t i g t sind. Auf Grund des Heimatsrechtes können z. B. optieren

: Ein Tichechoslowake. der heimaisberechtigt ist mach Wien, ein'Dentich-Sndt'iroler, der heimatsbe rechtigt - ift nach Innsbruck. Tie Option aus Grund von Rasse und Sprache (der häufigere Fallt: Auf Grund von Rasse und Sprache können optieren: Personen, die in einem zur ehemaligen öfter reichisch-ungarischen Monarchie gehörigen Ge biete (also im Gegensatz zur Option aus Grund des Heimatsrechtes — Oesterreich und Ungarn) heimatsberechtigt und dort nach Rasse und Sprache von der Mehrheit der Bevölkerung ver schieden

sind, können innerhalb eines Zeitrau mes von s e ch s M o n a t e n nach Inkrafttreten des Staotsvevtraacs van St. Germain, somit bis 15. Jauner 1921, für die österreichische Staetsangähorigkeit optieren, wenn sie nach Rasse und Sprache zur deutschen M e h r- heit der Bevölkerung Oesterreichs gehören. Auf Grund von Rasse und Sprache kann also eine Person optieren, die in Deutsch-Südtirol oder Deutschböbmen zuständig ist. abw auch ein Deutscher aus dem Gebiete von Pveßburg. Wer kann optvrren? Das Optivnsrecht steht

, wird das Optionsrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt, so- ferne es sich um Personen unter 18 Jahren oder um Personen handelt, die entmündigt sind. Technische Durchführung der Option. Bezüglich der technischen Durchführung der Option muß schärf unterschieden werden zwi schen den beiden Arten'der Option, der Option auf Grund des Heimatsrechtes und der Option aus Grund von Rasse und Sprache. Die technische Durchführung der Option auf Gruikd des H e i m a t s r e ch t e s : . Die Option auf Grund

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 14 of 16
Date: 20.09.1918
Physical description: 16
Kronen. .Villa in Salzburg oder Tirol. Kleines Bauernhaus oder einsache Villa mit zirka \ einem halben Joch Grund (Obstgarten und Wiese) mit mindestens 5 heizbaren Zimmern, f. Küche und Keller, Wasserleitung und elektri. fr ' schem Licht in der Nähe von Absam oder Hall, / beim Wald gelegen. Stall für 2 Ziegen, Heu stadel und Holzschupsen. Veranda erwünscht. Villa oder Landhaus in der Nähe von Innsbruck Anwesen mit 6 bis 8 Joch Grund in der Nähe der Bahn mit Wohnhaus und Nebengebäude, wenn möglich

. 1278. Kleine Bauerschaft oder Villa mit Grund im Ober- oder Unterinntal. Für 2 Stück Vieh. Preis nicht über 30.000 Kronen. Bauerschaft sür 10 bis 15 Stuck Vieh im Unter- inntcl. Barrernanwefen mit Grund für 6 bis 10 Stück Vieh oder kleines Gasthaus mit Oekonomie für . zirka 4 bis 8 Stück Vieh in einem Wallfahrts ort. Mit Waldteilen oder Holzbezugsrecht. Im Pinzgau oder Unterinntal. Bauerngut. 1283- Klelnes Pensionistenheim. Landgrrt mit 20 b-s 30 Jauch Grund in der Unter- inntaler Gegend Bauerngütl

für 2 bis 6 Stück Vieh im Unterinn tal oder im Zillertal. Anzahlung 20.000 K. Meines Bauerngut oder Landhaus mit zirka 15 Joch Grund, mit 1 bis 2 Joch großem Obst- und Gemüsegarten. Große Stallungen sür Groß- und Klemvieh. Die Liegenschaft kann einige Stunden non der Bahn, oder nicht weit von einer Ortschaft entfernt liegen. Zinshaus in Iknsbruck Bauerschaft Gutgehendes Friseurgeschäft in einer Industriestadt oder kleine Landwirtschaft mit Viehstand in Innsbrucks Nähe oder eventuell Sodawasser fabrik. Anwesen

. 1293- Klelnes Bauerngütl mit 2 bis 5 Stück Vieh im Un- terinntal, Pinzgau oder Salzburg. Anzah lung 8000 bis 10.000 Kronen. Haus in Kufstein. Bauerschaft. Landhaus mit Garten im Unterinntal Landwirtschaft. Preis bis 30.000 Barzahlung. Bauerschaft. Schmiede. Gasthof oder Villa in Tirol. Haus mit kleiner Oekonomie, 4 bis 5 Joch Grund, Obstgarten, Stallung. Vieh und Fahrnissen und wenn möglich mit fließendem Wasser. An der Bahn und nicht über 600 Meter hoch gelegen. Gasthaus. 1309- Danerngütl

Zubehör wie Badezimmer usw. haben. Preis 30.000 bis 40.000 Kronen. 1313 Nettes Häuschen mit wenigstens 4 bis 6 Zimmern, 1 oder 2 Küchen. Obst- und Gemüsegarten. Stall und Stadel und Grund für 1 bis 2 Schweine oder 1 Kuh. Elektr. Licht und Was serleitung. Am liebsten in der Nähe von Kuf stein oder sonst im Unterinntal. 1314 Landwirtschaft mit 6 Joch Grund mit kundus in- structus zum Preise von 15.000 bis 20.000 Kronen. 1316 Schönes Waldgut mit entsprechender Landwirt schaft in Deutsch-Tirol. Der Wald

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 1 of 20
Date: 24.02.1927
Physical description: 20
28 Romanus Di?"->,ag. 1 Albin Asckermittnwck, 2 Agnes v. P.: Dann rstag, Z. Kunigunde. Verschiedene Umstände haben während des Krieges und in der Nachkriegszeit zusammengewirkt, die Preise für Grund und Boden stark emporschnellen zu lassen. Der furchtbare Mangel an Lebensmitteln hatte allen Volks- kreisen es lebhaft zum Bewußtsein gebracht, welchen Wert es hat, ein Selbstversorger zu sein und sich von der eigenen Scholle nähren zu können. Damals wollte alle Welt ein Bauer sein ober ein Bauer

werden. Dem Kriege folgte die Geldentwertung. Während die in den Banken und Sparkassen eingelegten Goldwerte zu fast wertlosen Papierfetzen wurden, behielt Grund und Boden den früheren Goldwert, ja steigerte denselben. Die mit dem Gelbe gemachten Erfahrungen wirkten fort und zeigen auch heute noch ihre Nachwirkungen. Hatte man vor dem Kriege das Geld überschätzt und auf die in den Geldinsti- tuten hinterlegten Ersparnisse allzu viel vertraut, machte sich nach der Geldentwertung ein fast unausrottbares Mißtrauen

auf jedes Papiergeld immer stärker bemerk- bar. Nicht mehr Geld, sondern Ware wollte man haben und unter den Waren schätzte man Grund und Boden längere Zeit hindurch am höchsten. Denn dieser, so rech nete man, kann seinen Wert nicht verlieren und darum hielt man eine Kapitalsanlage auf Grund und Boden für unbedingt sicher. Die erwähnten Meinungen hatten die Preise von Grund und Boden ganz außerordentlich in die Höhe getrieben. Weil man zur Wertbeständigkeit des Geldes kein rechtes Vertrauen mehr fasten

wollte, steigerte sich die Nachfrage nach Grund und Boden. Denn wer Geld hatte, wollte diesem Besitze durch solchen Ankauf Be ständigkeit geben. Es verminderte sich aber gleichzeitig auch das Angebot, denn wer Grund und Boden befaß, wollte einen so wertbeständigen Besitz nicht so bald für unsicheres Papiergeld hergeben. So ist es gekommen, daß die Bauernanwesen schon während des Krieges und noch mehr in der Nachkriegszeit an Verkehrswert sehr ge wonnen haben, also teurer geworden sind. Bei den Bauerngütern

sind Verkehrs wert und Ertrags wert zu unterscheiden. Unter Verkehrswert versteht man jene Preise, um welche Bauernhöfe verkauft und gekauft werden, während der Ertragswert die Kapi talisierung jener Summen bedeutet, die ein Bauerngut bei seiner Bewirtschaftung abwirft. Verkehrswert und Ertragswert stimmen selten zusammen, sondern wechseln je nach Zeit und Wirtschaftslage. Auf Grund solcher Schwankungen sagt man zu Zeiten: Die Bauerngüter sind teuer! und zu anderen Zeiten heißt es wieder: . Die Bauerngüter

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Der Arbeiter
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Page 2 of 10
Date: 05.02.1936
Physical description: 10
im Babyloni schen Reich haben wir schon gehandelt. Auch er kennt ein gesetzlich geregeltes und geschütztes Privat eigentum an Grund und Boden. Ebenso gab es bei den alten Aegyptern ein Privateigentum an Grund und Boden. Cathrein bemerkt hiezu: „Den ägyptischen Joseph setzte Putiphar als unumschränkten Verwalter über sein Vermögen, und Gott segnete, sagt die Hl. Schrift, um Josephs willen das Haus des Aegypters und mehrte sowohl im Haus als auf dem Felde dessen gesamtes Eigentum. Putiphar war somit

, der das Vorhandensein von Privateigentum auch, an Grund und Boden bei den alten Aegyptern auf-!' zeigt. ' ' ’ ’v ' Daß bei. den alten Babyloniern Privateigen-" tum auch an Grund und Boden bestand, haben wir - aus dem oben erwähnten Kodex Hammurapi ersehen. Wir haben außer diesem Kodex eine große Zahl von altbabylonischen Kaufverträgen, die das Vorhanden sein von Privateigentum bei den Babyloniern klar ausweisen. So befinden sich im Britischen Museum über 100 altbabylonische, auf Tontäfelchen geschriebene

Privatverträge, zum größten Teil aus der Zeit Rim- Sin, Hammurapi und Samsi-iluna, also aus der Zeit um 2000 vor Christus, Auch bei den alten Assyriern finden wir das Privatgrundeigentum. Der berühmte Afsyriologe Ge org Smith äußert sich hierüber: „Es bestand Grund eigentum, welches in vielen Fällen bei derselben Fa milie verblieb." Auch in Assyrien wurden Kaufver träge in großer Zahl ausgefunden, und zwar Kaufver träge über Häuser und Grundstücke, die das Grund eigentum auch bei diesem Volk erweisen

, daß diese kein Privateigentum an Grund und Boden gehabt haben. Man beruft sich hiebei aus Cäsar, der in seinem Werk „Oe bello Gallico" 6, 22 behauptet, daß die Germanen kein Eigentum an Grund und Boden gekannt hätten. Man sagt dann, daß sich später bei den Germanen Markgenossenschaften gebildet hätten, die Grund und Boden als Gemeineigentum besessen haben, und daß den einzelnen Genossen durch die Obrigkeit Ackerlano zugewiesen worden sei. Dazu ist folgendes zu sagen. Die Völkerschaften, von denen Cäsar spricht, trieben

nur wenig Ackerbau und hatten keine festen Wohnsitze. Infolgedessen konnte sich bei ihnen kein Grundeigentum bilden. Wo aber bei den Germanen feste Wohnsitze vorkamen, war auch das Privateigentum an Grund und Boden bekannt. Von Tacitus erfahren wir, daß die Germanen meist in Einzelhösen oder Weilern wohnten und daß jeder sein Haus und einen bestimmten Raum um dasselbe abgegrenzt habe (Taeitus, Germania, e. 16). Daraus folgert Cathrein: „Wo die Ansiedlung in Einzel hösen erfolgte, war das Privateigentum

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 14 of 16
Date: 01.11.1918
Physical description: 16
. Großer Kundenkreis, vertragliche Arbeiten. Mindestkapital von 180.000 Kro nen erforderlich. 215 217 218 219 Schoner Fremdengasthof und Pension im Bezirk Bozen. Dazu gehören 1600 Klafter Grund, Stall, Stadel. Im Gasthos sind 18 neu und modern eingerichtete Fremdenzimmer mit 30 Betten mit Roßhaarmatratzen. Preis 180.000 Kronen. Näheres an kapitalskräftige und ernste Selbstkäufer. 220 Hotel mit Schank- und Gemüsegarten, Veranda. Stallungen usw. an verkehrsreichster Straße Innsbrucks gelegen. Preis

. Klima soll nicht zu rauh sein. 1529 Dauerschaft in der Gegend von Kirchbichl bis Kufstein 1530 Landhaus in der Nähe von Innsbruck 1531 Ansitz in der Umgebung Innsbrucks 1532 Haus mit Grund 1533 Mühle mit Grundbesitz und Tischlerei mit Ma schinen 1534 Gasthaus mit Grund 1535 Villa in Südtirol 1536 Haus mit Garten 1537 ZinShauS mit Garten in Innsbruck 1538 Häuser! mit möglichst großem Grurrd 1539 Mittelgroßer Gasthof am Land 15 J0 Haus mit Grund in der Nähe von Bozen oder Me ran. Anzahlung bis 35.000

K 1541 Kleines Landhaus mit Grund in der Nähe von Innsbruck. Preis bis 50.000 X 1542 Mühle oder Säge mit Ockonomie. Anzahlung 50—100.000 K 1513 Größere Lauerschaft in Obcröstcrrcrch 1514 Schloßgut in Nordtirol oder Grundbesitz mit schö» nem Herrenhaus gegen sofortige Barzahlung 1545 Villa oder kleines Gut in der Nähe von Inns bruck. Großer Garten muß dabei sein. 1546 ZiuShaus in Innsbruck 1547 Billa oder Haus in der Nähe von Innsbruck. An zahlung 40.000 K. 1548 Davcrngütl im Unterinntal 1549

Bauerschaft 1550, 1551 Dauerngütl für 8—3 Stück Vieh im Ober- oder Unterinntal. Anzahlung 10.000 K. 1552 Gasthaus mit Oekonomie für 10—15 Stück Vieh in der Umgebung von Innsbruck. Anzah- lung 60.000 — 60.000 K. 1553 Vau erschüft j' : ! 1554 Gut in Oberösterreich 1555 Kleines Anwesen in der Nähe einer größeren Stadt, am liebsten in der Umgebung Inns brucks, Arzl, Rum, Thaur, mit Grund für 3—4 Kühe. 1556 ZinShaus oder Villa in Innsbruck oder Umge- bung mit Laden, Obstgarten und Grund. Anzahlung 35.000

—40.000 K. 1557 Vauerschaft in der Nähe von Innsbruck mit 6—7 Jauch Grund, eben gelegen. Anzahlung! 16.000—20.000 K. 1555 Villa mit möglichst großem Grund in sonniger Lage in der Nähe von Innsbruck. Elektr. Licht, Wasserleitung. Villa muß möbliert sein. Preis bis 40.000 K. 1559 ZinShaus in Innsbruck 1560 Kleines ZinShaus in der Stadt mit ea. 3 Woh- nungen zu je 3 Zimmer und Zubehör. Preis _ bis 80.000 K. , 1561 Dauerschaft für 4—5 Stück Vieh. Haus muß in gutem Bauzustand sein. 1562 Kleines Haus

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 2 of 8
Date: 24.07.1909
Physical description: 8
, durch wirkungslose Verbesserungsvorschläge die alte Einrichtung dem Lande zu erhalten, zweifellos hauptsächlich deshalb für das Grundbuch, weil nur dieses jene Gewähr der Nichtigkeit und unbedingten Verläßlichkeit bieten konnte die dem Verkehr in Grund und Boden unentbehrlich ist und bisher schlecht und recht durch eine gewisse patriarchalische Handhabung der außerstreitigen Rechts pflege (Abhandlungspflege, Urkundenerrichtung bei Ge richt) nur in sehr unvollkommener Weise sichergestellt

ist), daß der Bauer von jeher an das öffentliche Buch Anforderungen gestellt hat, die das Verfachbuch nie und nimmer erfüllen konnte, weil es dem Gerichte jene Rolle der Ueberprüfung der Urkunde versagte, die der Grund- und Eckpfeiler des Grundbuches ist- Wenn das Teilwälderaktionskomitee hierüber näheres erfahren will, so möge es die mancherlei Aufsätze Nachlesen, die damals in den 90er Jahren in den „Tiroler Stimmen" und auch in anderen Blättern erschienen sind. Uebrigens wird jeder, der die Rechtsbegriffc

unserer Bauern und ihre Sprache zu deuten versteht, wissen, daß die urkundliche Bezeichnung: „lit X ein Wald du und dort" keinen Schluß auf das Eigentum an Grund und Boden dieses Waldes zuläßt, sonvern nur dahin zu deuten ist, daß zum betreffenden Bauernhof das Beholzungsrecht in der lit. X gehört, wobei die Frage noch völlig offen ist, ob auch Grund und Boden der lit. X, oder nur das Recht auf den Bezug des dort wachsenden Holzes als ein Bestandteil des Bauerngutes aufzufassen ist. Hat Herr

Anwesen gewiffe Einforstungsrechte in einem ab gegrenzten Waldbezirk gehören, sie sagen aber nicht, ob darunter Eigentum an Grund und Boden oder bloß eine mehr oder minder ausgedehnte Nutzung zu ver stehen sei. Ein Grundbuch verträgt diese Unklarheit nicht, das Verfachbuch konnte und mußte sich damit ab- finden. Wenn Herr Wachtlechner klagt: „Wir sind auf diese Weise betrogen worden; wir haben auf Grund dieser Urkunden die Gebühren, Stempel und Taxen bezahlt, und das, wie sich heute herausstellt, ganz

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 4
Date: 23.01.1946
Physical description: 4
, so könnte man der An sicht sein, daß bei uns in Oesterreich hinsichtlick der Verteilung des Grund und Bodens. alles in bester Ordnung ist. Erst ein etwas genaueres Stu dium an Hand von Ziffernmaterial belehrt uns, j^aß hier vielfach die Dinge noch sehr im Argen liegen. In Oesterreich gibt es rund 480.000 bäuer liche. Betriebe in der Größe bis zu 50 Hektar. Diese 480.000 Höfe, in denen auch die Kleinstbe- sitzer mitgezählt sind, umfassen insgesamt eine Bodenfläche von dreieinhalb Millionen Hektar. Im Durchschnitt

. Die durchschnittliche Größe eines solchen Herrenbesitzes beträgt daher über 4000 Hektar. Wir finden also, daß fast eine halbe Mil lion Bauernfamilien — und zwar Familien von Arbeitsbauern — im Durchschnitt über rund sieben Hektar Grund pro Familie für ihren Lebensunterhalt verfügen, daß weitere 13.700 Familien im Durchschnitt je rund 140 Hektar zur Verfügung haben und daß endlich rund 500 Familien durchschnittlich je über mehr als 4000 Hektar besitzen. Diese 500 Familien verfügen von alleine über mehr

als ein Viertel des gesamten Grund und Bo dens. Die restlichen knappen drei Viertel verteilen sich auf eine halbe Million weiterer Besitze. Um nur ein Beispiel zu nehmen: Der unga rische Graf Esterhazy besitzt allein in Oesterreich zirka 59.000 Hektar Grund, darüber hinaus ist er in Ungarn Eigentümer von weiteren siebzig Schlössern. Worin liegen nun die Gründe für diese un gleiche Verteilung des Grund und Bodens? Hat der Großgrundbesitzer sein Eigentumsrecht da durch erworben, daß er seine Tausende von Hek

tar selbst besiedelt und kultiviert oder stückweise durch Fleiß und Intelligenz zusammengekauft hat? Nein! Denn wenn es bei der Verteilung.des Grund und Bodens nur auf den Fleiß und die Tüchtigkeit ankäme, dann müßten unsere Bergbauern' die größten Grundbesitzer sein. Diese Ungleichheit in der Verteilung des Grund und Bodens ist vor allem ein geschicht liches Erbe, das wir bis jetzt noch nicht abschüt teln konnten. Sie stammt aus jener Zeit, in der der gesamte Grund und Boden . in deq Händen

einer kleinen Minderheit war und die große Zahl der Bauern als Leibeigene diesen Grund und Bo den bearbeiten mußten. Der Großgrundbesitz ist ein Erbe aus der Zeit des Mittelalters in welcher die Verteilung des Landes nicht nach der wirt schaftlichen Tüchtigkeit, sondern nach politischen Gesichtspunkten geregelt war. Ebenso wie Gauleiter Hofer sich während des Krieges ein großes Bauerngut durch Hergabe eines Neubauernscheines angeeignet hat, ohne einen Pfennig dafür zu bezahlen, allein auf Grund seiner hohen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 11 of 16
Date: 28.01.1921
Physical description: 16
zucht, Stalloauten, die wertvollsten Rassen, Zucht und Pflege, Butterung, Aufzuckt. Mä stung, Schlachtung, Verwertung, Krankheiten. Auskünfte aller Art Frag«: Auf meinen Acker kommen Hühner Lei Nachbars. Darf ich die umbringen, da gütig S Ersuchen nicht fruchtet? Antwort: Nach den Feldschutz, und den «nderShin maßgebenden Gesetzen bist Du berechtigt, die Hühner zu Ute», wenn Du sie aus Deinem Grund «ntriffst. Du bist aber verpflichtet, die getöteteu Hühner liegen zu lasten für de» Besitzer

derselben. Frage: Ich will mit 4 Kollegen eine Wafierleitung errichten und zwar hiezu eine Wafferquelle einsaflen und Lenüzeu, die auf einem der Gemeinde gehörigen Grunde läuf. Kann die Gemeinde diese Wasserleitung verhindern? Kanu der Bürgermeister verhindern, daß diese Wasserleitung eine kurze Strecke über besten brachliegenden Grunde geführt wird? Antwart: Sie können das auf fremdes Grund ent- springende Waffer nicht ohne »eitere- einfasten und «bleitcn Die Benützung des Wess.rs und da- Recht, eine Wasser

- leitung über fremden Grund zu errichten, können Sie nur auf Grund behördlicher Genehmigung der politischen Be hörde nach durchgeführtem Konsenzverfahren erlangen. In diese- Verfahren müiieu auch die Eigentümer und alle sonstigen in ihren Rechten berührten Personen gefragt und deren Vorbringen und Einwendungen berücksichtigt werden. Voraussetzung der Bewilligung ist jedenfalls ein dringendes Bedürfnis des Anspruchnehmers und seiuer Genoffeu aus dieses Waffer. Auch der Bürgermeister kann die Leitung

der Quelle über seinen Grund und Boden verhindern, so lange Sie nicht die behördliche Bewilligung für die Wasser- leitung erhalten haben. Frage: Ich pachtete im Jahre 1813 von einem Bauer eine Wiese und Aecker auf unbestimmte Zeit, wobei der Bauer noch sagte, wenn er den Boden nicht selber b auche, könne ich ihn stets haben. Ich zahlte bis zum Jahre 19 '• 6 einen^ährlichen Pachtzins von 258 K, von 1916 bis 1919 jährlich 940 K. Heute sagt mir der Bauer, ich müsse für das Jahr 1930 13.900 K bezahlen

. 1. Hat der Bauer daS Recht, nachhinein einen so hohen Pachtzins zu ver langen? 2. Hat er das Recht, den Pacht mir für die weiteren Jahre wegzunehmen, wenn ich eine so hohe Pacht- zinssteigerung nicht anzunehmeu bereit bin? Antwort: 1 Im nachhinein einen höheren als den vereinbarten Pachtzins zu fordern ist der Bauer überhaupt nicht berechtigt, kann also für das Jahr 1929 nur den Pacht zins »eÄsugen, welcher für die letzt vsrfloffsnsn Jahre vereinbart und ansbezahlt wurde. 2. Auf Grund des Pachtschutzgesetzes

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Tiroler Wastl
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Page 5 of 12
Date: 22.01.1905
Physical description: 12
. Aber was man von der Regierung eines ganzen Landes net verlangen kann, das darf man von einer so kleinen Gemeinde wie Sprugg mit Recht fordern, weil man da jedem Verwaltungsakt bis ans den Grund prüfen und nachher amtshandeln kann. G'schicht das net, so ist das sehr traurig, aber no trauriger ist, wenn aso a Verwaltungskörper das Unrecht, das er begeaht, sieht, aber es doch tnat, und den schweren Borwurf kann man dem Bürgermeister und seinen diversen rechten Händen leider net ersparen. So B. sein kürzlich die Plakatsäulen

des Lichtes sehr viel zur Rentabilität des Werkes beitragen. Dö Un gerechtigkeit wird aber no dadurch größer, als, wia männiglich bekannt, bis dato G'schäste auf den Säulen angepriesen worden sein, dö der Innsbrucker G'schäfts- welt zur größten Schande gereicht haben, aber das sein net jüdische sondern vielmehr christliche G'schäfts- lente gewesen. Den Juden kann's zwar gleich sein, ob die Namen ihrer Geschäfte auf den Säulen stehen oder net. Der Grund davon hätt a' ohne den Artikel auf die Dauer koa

er zwar, daß er's deswegen tnat, damit niemand zu den ausgefertigten Fahrscheinen kimmt, aber die Sache hat no an anderen Grund, und zwar an lieblicheren. Für ihn mag dear Grund ja stichhältig sein, aber für die andern net, und zwar um so wianiger, als mit den angeblich gefährdeten Fahr scheinen a der Rettungskästen eing sperrt ivird, was unter Umstünden sowohl für das Personale Gottsnamen in Sack oder untern Kopfpolster, aber der wia für bic Reisenden die schlimmsten Folgen haben Zuagang zum Rettungskasten

rnuaß unter allen Um- wnnt. Also mei lieber Gaßmann, wenn Du deine stünden frei sein, und wenn Du sonst alle Tag an anderen 6'ahrscheine schon net sicher woast, na'r steck sie in stichhältigen Grund dazua hältst. 3hioa fragen an die Leitung der sozialdemokratischen Partei Oesterreichs Warum gibt die Parteileitung net die Losung aus, von Sozialdemokraten einberuafene und von Christlich- sozialen majorisierte Versammlungen glei von allem Anfang zu sprengen, anstatt wia's neulich in Feldkirch

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 22
Date: 23.04.1904
Physical description: 22
im Gauverbandsausschusse zu verdanken. Bei dem Umstande aber, als die meiste Aufmerk- san»keit der Führer im Löschwesen auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet war und wohl auch gerichtet sein mußte, so machte das Löschwesen in Deutschtirol hinsichtlich der Gründung neuer Feuerwehren nur sehr mäßige Fortschritte, indem vom Jahre 1873 bis 1883 nur ein Zuwachs von 29 Feuerwehren zu verzeichnen ist. Dieser sehr mäßige Forlschritt in der Ausbreitung des Löschwesens auf dem Lande hat auch wohl nicht zum Geringsten darin seinen Grund

worden sind und seither eine Veränderung an diesem Verhältniffe nicht erfolgt ist, auch nicht durch Ersitzung des Eigenthurns an diesen Wäldern. Aber selbst »venn eine solche Ersitzung an den Theilwäldern eingetreten wäre, dann könnte nicht der Landesausschuß hierüber die Entscheidung fällen sondern nur das zuständige Gericht, das man doch bei den geringfügigsten Streitigkeiten über Mein und Dein anzurufen pflegt. Der Landesausschuß ist, wenn er die Ueberzeugung hat, daß die Gemeinden Grund

in einer so weitreichenden und folge-schweren Frage nicht ertheilen, we,»n er die Ueberze»»gung hat, daß mit dem Aufgeben dieses Grundrigenthums den Gemeinden ein Nachtheil zugefügt würde. Nachdem nun aber mit dem Grund eigenthuine in den Theilwäldern das Weiderecht in denselben verbunden und mit Grund zu besorgen ist, daß, wenn nicht n»ehr die Gemeinde Grundeigen- thürnerin ist, dieses Weiderecht durch Ablösung oder auf verschiedene andere Weise beschränkt, oder der Gemeinde entzogen werden könnte, wäre

es für den Landesaus schuß eine schwere Verantwortung, die erwähnte Verzicht leistung der Gemeinden zu genehmigen und da durch vielleicht manche Gerneinden, die der Waldweide bedürfen, um dieses Recht in unbedachter Weise für alle Zeiten zu bringen. Endlich kann der Landesausschuß die einmal auf Grund eines Gesetzes (der kais. Entschl. vom 6. Februar 1847) zu Stande gekommenen Waldzuweisungs urkunden nicht unberücksichtiget laffen. Diese Urkunden sind in aller Form ausgestellt und verfacht und es war den privaten

oder die Grundentschädigungen für die Gemeindekaffe in Anspruch genornmen. Der Landesausschuß ist der Ansicht, daß durch die Eintragung der ausschließlichen und unbeschränkten dinglichen Holz- und Streubezugsrechte in das Grund buch den Theilwaldbesitzernheute stärkere und aus gedehntere Rechte am Theilwalde gegeben würden, als sie je früher besaßen. DieTheil- waldbesitzer, denen nicht das geringste der bisher im Walde thatsächlich ausgeübten Rechte durch die Ein tragung des Eigenthumes der Wälder für die Ge meinden

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Gardasee-Post
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Page 4 of 12
Date: 29.01.1910
Physical description: 12
von einer Karnevals- Gesellschaft unternommen wurde, ist niemals wiederholt worden. Landwirtschaft und Fremdenver kehr in ihren Wechselbeziehungen zu einander. eine Studie von Dr. Otto Kölner in Mils. (Fortsetzung aus Nr. 2, 1910). III. Der Landwirt zieht Nutzen aus dem Fremdenverkehr durch seinen Besitz an Grund nnd Boden, an Häusern, Immobilien und Rechten. Während wir in früheren Kapiteln die Vorteile besprochen haben, welche der Landwirt genießt, wenn er sich persönlich am Fremdenverkehr beteiligt

, oder jene Vor teile erwogen haben, die ihm erwachsen, daß er im Stande ist seine erzeugten Pro dukte schneller und besser an den Mann zu bringen, kommen wir nun zu jenen Vor teilen, die ihm aus seinem Besitze an Grund und Boden, an Häusern, Immobilien und Rechten erwachsen. Ein kleines Beispiel dürfte zur Illustration dieses Kapitels am besten genügen. In Igls kostete vor 30 Jahren der Klafter Grund 50—70 kr. Um diesen Preis wurden zu jener Zeit mehrere Käufe abgeschlossen. Heute kostet der schlechteste Grund

, der nie zu Bauzwecken benutzt werden könnte 4 K- Solcher Grund aber, auf welchen ge baut werden kann, kostet die |_J Klafter 16—25 K. Innerhalb der 30 Jahre ist der Wert des Grundes um 400 % in den aller schlechtesten nassen und unfruchtbaren Lagen und um 1600—2000 °/o bei Baugrund in die Höhe gegangen. Mehr wie ein Bauer daselbst wurde nur durch den Verkauf eines einzigen Ackers, einer Wiese zum wohl habenden Mann, vorausgesetzt, daß er nicht zu früh verkaufte, sondern den richtigen Zeitpunkt

abwartete. Aehnliche Steigerungen des Grund preises sind, wenn auch nicht in gleichem Maße, überall aufgetreten, wo sich ein wenn auch nur einigermaßen nennenswerter Frem denverkehr entwickelte. Ich möchte nach meiner Erfahrurng die Behauptung aufstellen, daß es keinen Ort mit Fremdenverkehr in Tirol gibt, wo die Wertsteigerung nicht zum mindesten 250 -300 °/o betrüge, daß es aber wie das obige Beispiel zeigt, u. z. fanden solche Wertsteigerungen nicht nur in Igls sondern auch noch an anderen, Orten

kostet derselbe Wein 88—96 h. Er ist also auch im Preise um 290—320 % gestiegen. Wenn die Produke derartige Preissteigerungen durchmachen ist es doch selbstverständlich, daß auch Grund und Boden dementsprechend im Werte steigen müssen, Aber an gewissen unsinnigen Preis steigerungen von Gründen ist der Fremden verkehr entschieden schuld. Wohl dem Landwirte, welcher den richtigen Zeitpunkt erratend, seinen Besitz losschlug. Mehr als ein solcher Landwirt wurde dadurch wohlhabend und konnte

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 26 of 32
Date: 04.10.1902
Physical description: 32
kommenden und wieder verschwindenden Weidenutzung nicht oder wenigstens bei weitem nicht in diesem Maße zutraf, brachte es aber mit sich, dass viel fach der Holzungsberechtigte in ein engeres Verhältnis zu Grund und Boden gebracht wurde, als der Weideberechtigte. Trotzdem ist heute noch vielfach die alte Auffassung der Gleichberechtigung beider Nutzungen zumal in den abge schiedenen Hochthälern unseres Vaterlandes weit verbreitet. Die neue Anschauung fand eine mächtige Stütze und Förderung im römischen

Rechte, welche vom Rechte der Persönlichkeit auf die ihrem Willen unterworfene äußere Welt ausgehend längst schon das Privateigenthum an Grund und Boden als die regelmäßige Form, in welcher der Mensch zur Mutter Erde in Recktsbeziehungen trat, anerkannt hatte, dagegen der deutschrechtlichen Ausfassung eines obersten Verfügungsrechtes der Markgenossenschaft, der Gemeinde an dem nicht urbar gemachten Grund und Boden kein Verständnis entgegen brachte. Die ausge bildete Lehrer des römischen Rechts

von den Dienstbar keiten auf fremdem Grund und Boden fand überall da leicht Eingang, wo sich zwei verschiedene Nutzungsberechtigte auf dem nämlichen Waldboden begegneten. Nichts lag in solchen Fällen näher als die Auffassung, dass mit dem Beholzungsrechte Eigenthum an Grund und Boden verbunden ist, während dem Weideberechtigten nur ein Recht der Dienstbarkeit (Servitut) auf fremdem Grund und Boden zugestanden wurde. Diese Entwickelung würde wahrscheinlich ganz allge mein auch in Alltirol

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Alpenländer-Bote
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Page 5 of 16
Date: 09.01.1921
Physical description: 16
bürgerschaft verlustig, wenn sie nach dem G'-'etz vom 5. Dezember 1918 über das deutsch- österreichische Staatsbürgerrecht ohne Abgabe der Staatsbürgerschaftserklärung deutschösterreichrsche Staatsbürger geworden sind. Durch den Friedensvertrag ist aber auch die Staatsbürgerschastserklärung aller Personen, die ohne in einer Gemeinde Oesterreichs heimatbcrech- tigt.zu sein, auf Grund des Gesetzes vom 5. De zember 1918 durch Abgabe der Staaisbürgerschasts- erklarung deutschösterreichische Staatsbürger

Gewalt nicht ent zogen ist, die Ehegattin durch die Optron des Ehe gatten, wenn die Ehe nicht gerichtlich geschieden oder getrennt ist. gleichfalls ohne weiteres öster reichische Staatsbürger. - Wie lange kann man optieren? Die vorstehend unter a) angeführten Personen, die aus Grund. ihres früheren Heimaisrechtes optieren, müssen dies bis einschließlich 15. Juli 1921. die unter b) Angeführten, die auf Grund der Abstam mung und Sprache optieren, bis einschließlich 15. Jänner 1921 tun. Nr. 1. Seite

5. Wo hat man zu optieren? Die Option ist in der Regel mündlich oder schriftlich in Städten mit eigenem Statut, z. B. Innsbruck, Wien, Graz, Klagensurt, beim Magistrat, sonst bei der Bezirkshauptmannschaft, und zwar von Per sonen unter a), die auf Grund ihrer früheren Het- matSberechtigung optieren, bei der politischen Be zirksbehörde dieser früheren Heimatsgemeinde, von Personen, unter b), die auf Grund der Abstam mung und Sprache optieren und in Oesterreich ihren Wohnsitz haben, bet der Bezirksbehörde

ihres Wohnsitzes, sonst Kber, urrd zwar aus'chlietz- lich schriftlich beim Bundesministerium des In nern anzumelden; die Option der im Auslande Wohnenden kann auch in jedem Falle bei der nach dem Wohnsitz zuständigen österreichischen Vertre tung'Behörde (Konsulat) erfolgen. Was hat man bet der Anrneldung der Option beiz „bringen? Der Anmel- dungs- und der Taufschein, ferner der Nachweis des gegenwärtigen, im Falle der Option auf Grund des HeimatrechteS auch der des früheren Heimatrechtes (Heimatschein

, Arbeitsbuch u'w.) und falls der Optierende den Wohnsitz in Oester reich bat. auch der Nachweis hiesür (Meldezettel) anzuschließen. Wer auf Grund der Abstammung und Sprache optiert, hat überdies auch jene Um- stände darzutun, aus denen seine Zugehörigkeit zur Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs nach Abstammung und Sprache hervorgeüt. also Zeug nisse über den Besuch deutscher Schulen, einen Auszug aus dem Volkszählnngsbuche über sein Bekenntnis zur deutschen Umgangssprache, eine Bescheinigung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 16
Date: 19.09.1925
Physical description: 16
der Bewerber nicht schon zehn Jahre ununterbrochen in einer Gemeinde des Landes einen Wohnsitz hat, die Zustimmung des Bundes kanzleramtes einzuholen. 3. Wie erwerben Personen, die seinerzeit die Staats bürgerrechtserklärungen abgegeben haben, die Landes- und Bundesbürgerschast? Antwort: Sofern die Staatsbürgerschaftserklärungen auf Grund des Gesetzes vom Dezember 1918 nach den Be stimmungen des Vertrages von Saint-Germain ihre Wirk samkeit verloren haben, werden diese Personen als Auslän der angesehen

werden könnte, so fern es seit diesem Zeitpunkte nicht etwa nachweislich an- erkannt worden ist. 8 2. Bundesbürger, die aus Grund von Staatsverträ gen die Staatsbürgerschaft der Republik Oesterreich oder auf Grund einer Erklärung nach 8 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1918 die deutschösterreichische Staatsbürger- schast erworben haben und heimatlos sind, erlangen, falls sie ehemals in einer Gemeinde des österreichischen Bundes gebietes das Heimatrecht besaßen, neuerlich kraft Gesetzes das Heimatsrecht

in jener österreichischen Gelneinde, in der sie zuletzt heimatsberechtigt waren. Trifft letztere Voraus setzung nicht zu. erwerben sie kraft Gesetzes das Heimatrecht in der Gemeinde, in der sie am 16. Juli 1920 ihren ordent lichen Wohnsitz hatten over, wenn mehrere Wohnsitze & Betracht kämen, tatsächlich gewohnt haben. .8 3. 1. Heimatlose Bundesbürger, die aus Grund von Staatsverträgen die Staatsbürgerschaft der Republik Oesterreich oder auf Grund einer Erklärung nach 8 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1918

die deutschösterreichischs Staatsbürgerschaft erworben haben und ein Heimatrecht auf Grund des 8 2 dieses Gesetzes nicht erlangen, können innerhalb dreier Monate vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Landesregierung eines Bundeslandes erklären, daß sie in diesem Bundeslande heimatberechtigt sein wollen. 2. Ueber eine solche Erklärung kann die Landesregie rung innerhalb sechs Monate vom Inkrafttreten dieses Ge setzes eine Gemeinde ihres Bundeslandes bestimmen, in welcher dem Erklärenden das Heimatrecht, und zwar vom Zeitpunkte

des Einlangens der Erklärung bei der Landes regierungen, zuzustehen hat. 3. Erklärungen, über welche innerhalb sechs Monaten vom Inkrafttreten dieses Gesetzes eine willfahrende Erledi gung der Landesregierung nicht ergangen ist, haben als ab gewiesen zu gelten. 8 4. Heimatlosen Bundesbürgern, die aus Grund der 88 2 und 3 dieses Gesetzes ein Heimatrecht nicht erlangen, kann die ausdrückliche Aufnahme in den Heimatverband von der Aufenthaltsgemeinde nicht versagt werden, in der sie sich nach erlangter

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 1 of 10
Date: 20.10.1894
Physical description: 10
über die zunehmende Verschuldung von Grund und Boden viel geklagt und machte man zahlreiche Vorschläge, derselben abzuhelfen. Aber so wenig diese Vorschläge ein wahres Resultat in Aus sicht stellen konnten, so wenig man hinsichtlich des Zweckes und der Mittel eine allgemein gütige Formel fand, ebensowenig war man sich bei all jenen Unter suchungen darüber klar geworden, weshalb denn die Verschuldung beklagt wird. Man hegte zweifel los die Anschauung: Wer Schulden macht, dem geht es schlecht und wenn alle Welt

Schulden macht, so geht es natürlich aller Welt schlecht. Ist die Verschuldung von Grund und Boden ein Unglück: weshalb ist sie das? Ist sie durchaus ein Uebelstand? Daß die entgegengesetzte Meinung ihre Anhänger haben kann, so antwortet die „Allg. Grundbuchsztg." auf diese Fragen, das ersieht, man am kürzesten an dem Beispiel der Staatsschulden, welche ja die Steuerkraft, die Grundrente, und somit den Grund besitz des ganzen Reiches belasten. Gegenüber der alten nationalökonomischen Meinung

Abstattung der Schulden hinreiche und nebenbei dem Kreditnehmer einen Theil des Unterhaltes abwerfe. Ist dies wegen unökonomischer oder gezwungener Schuldenaufnahme nicht der Fall, sind die öffent lichen Abgaben zu groß, ist der Weltmarkt für die landwirthschaftlichen Produkte zu schlecht oder treten Unglücksfälle ein, welche den Ertrag beeinträchtigen, so hat der Kredit seinen Zweck nicht erfüllt. Er ist dann ein Unglück, welches zur Folge hat, daß der Eigenthümer von Grund und Boden vertrieben

zwischen städtischem und ländlichem Besitz, zwischen städtischen Wohngebäuden und Industrie-Etablissements übersehen. Man sprach entweder nur von der Agrarfrage, oder man sprach ohne Unterscheidung über die Verschul dung von „Grund und Boden" und warf Alles in einen Topf. Und gerade dieser Unterschied ist festzuhalten. Er ist so bedeutend, daß man getrost sagen kann: Nur die ländlichen und industriellen Reali täten sind im v olkswirth schaftlichenSinne immobil (unbeweglich) und sollen speziell nach diesem Begriffe

ein exekutionsfreies, agrarisches Existenzminimum schaffen. Alles dies, weil dem Staate daran liegen muß, daß der Bauer nicht von seiner Scholle vertrieben, daß der Grund besitz nicht von fremden Elementen aufgczehrt, der freie Eigenthümer nicht durch Pächter ersetzt werde, welche entweder den Grund oder sich ruiniren. Jede größere Verschuldung, welche zur Exekution des agrarischen Anwesens führt, stört die ruhige Bear beitung des Bodens, macht den freien Bauern zum Hofknecht, das konservative Grundstück

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 1 of 10
Date: 07.11.1896
Physical description: 10
. Jene Kulturänderungen, welche nach den natürlichen Verhältniffen und den Aussagen der betreffenden Grund besitzer tatsächlich als dauernde erscheinen, sind schon seit dem Jahre 1869 von den Evidenzhaltungsgeo metern in Vonnerkung genommen und werden noch bis Ende des laufenden Iah'cs i.i Vormerkung genommen werden, um selbe sodann im Kataster durchzuführen. Vom Jahre 1897 angefangen wird die Berück sichtigung der dauernden Kulturänderungen bei der Grundsteuerauftheilung erfolgen. Wenn jedoch die Folge

der Berücksichtigung die wäre, daß auf den be treffenden Grund, dessen Kultur dauernd geändert , worben ist, eine höhere Steuer als ftüher enffallen i würd-, so räumt das Gesetz dem Besitzer die Wohl- that ein, daß die höhere Steuer erst nach Ablauf von ! zehn Jahren, somit erst mit dem elften Jahre ihm auferlegt wird. In den übrigen Fällen tritt die Steuer herabsetzung noch im nämlichen Jahre der Kulturän derung ein. Vom Jahre 1897 an ist aber jeder Grund- J b esitzer verpflichtet, die bis zu Ende laufenden

j Jahres vollzogenen und nicht etwa schon bei der Re- ! vision zur Berücksichtigung gelangten dauernden Kultur änderungen bis Ende März 1897, die später ein tretenden dauernden Kulturänderungen aber innerhalb sechs Wochen nach vollzogener Kulturänderung dem Steueramte oder dem Vermeffungsbeamten schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Auf Grund dieser Anzeige wird zum Zwecke der Feststellung der nunmehrigen Kulturgattung, dann der Bonität des Grundstückes vom Evidenzhaltungsbeamten eine Erhebung an Ort

und Stelle vorgenommen, zu welcher der Gemeindevorsteher und zwei vom Gemeindeausschusse bestimmte Vertrauens männer beizuziehen sind. Auf Grund dieser Erhebung hat der Evidenzhaltungsbeamte den betreffenden Grund besitzer zu verständigen, ob und inwiefern die Kultur änderung berücksichtigt wird. Dem Grundbesitzer steht dagegen binnen 30 Tagen der Rekurs an die Finanz direktion frei. Die Nichteinhaltung der obigen vom Jahre 1897 geltenden Fristen zieht die nachtheilige Folge nach sich, daß, falls

die Kulturänderung eine Verminderung der Steuer bewirkt, diese Verminderung erst von dem auf die Anzeige oder von amtswegen vorgenommene Konstatirung folgenden Jahre eintritt, falls aber die Kulturänderung eine Erhöhung der Steuer zur Folge hat, die vorerwähnte zehnjährige Begünstigung nicht zu gewähren ist. Wenn also ein Grundbesitzer einen mageren Weide grund in Acker oder Wiese umgestaltet, so zahlt er zehn Jahre hindurch die Steuer nur von der bestan denen Weide, muß aber schon vom ersten Jahre an die höhere

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 10 of 16
Date: 13.07.1912
Physical description: 16
, daß sie ihm in Anbetracht seiner Verdienste um die Bekämpfung der Kamorra auf dem Gnadenwege erlassen werden dürften. Was ist Geld? Von Graf Leo Tolstoi. Geld! .Was ist Geld? Geld ist ein Aequivalent für Arbeit, d ; Ich habe gebildete Leute getroffen, die allen Ernstes behaupten, das Geld repräsentiere sogarjUdie Arbeit derjenigen, weHe es: üesitzem Ich gestehe, daß auch ich früher in unbestimmter Weise zu, dieser Ansicht hinneigte. Ich wollteZedoch geWz;<,und von Grund aus wissen, was beim eigentlich, tzatz Geld sei

sind drei Faktoren beteiligt: der Grund und Boden, die Produktionsmittel und die Arbeitskraft. Daraus nun, daß der Inhaber der Arbeitskraft nicht zugleich Inhaber der beiden anderen Faktoren ist, entsteht jenes äußerst verwickelte Verhältnis, welches die Abhängigkeit des Menschen vom Menschen, die Unterjochung des Menschen durch den Menschen be stimmt. Woher aber stammt diese Herrschaft des Geldes, die uns alle durch ihre Grausamkeit betroffen macht? Wie kommt es, daß. ein Teil der Menschen vermittelst

für den Besitzer der Produkttonsmittel und als Arbeitslohn für den Arbeiter. Liegen die Dinge wirklich so? Ist es vor allem richtig, daß jene Faktoren, und einzig nur sie, an der Hervorbringung eines jeglichen Produktes ihren Anteil haben? Während ich diese Zeilen schreibe, wird rings um mich Heu produziert. Aus welchen Faktoren setzt sich dieses Produkt zusammen? Ich sehe, daß hier die Dreiteilung nicht stimmt, daß außer dem Grund und Boden, den Arbeitsgeräten und der Arbeit noch an dere Dinge in Frage kommen

: die Sonne, das Wasser, die gesellschaftliche Organisation, welche das Gras auf der Wiese vor dem Abweiden durch fremdes Vieh schützt, die besondere Schicklichkeit der Schnitter, ihre Fähigkeit, sich vermittelst der Sprache zu ver ständigen und noch zahlreiche andere „Faktoren", welche die Nationalökonomie aus irgendwelchen Gründen als solche nicht anerkennen mag. Sonnen wärme und Sonnenlicht sind für jede Art von Pro duktion ein noch notwendigerer Faktor, als selbst der Grund und Boden

? Doch wohl nur deshalb, weil auf jene anderen Dinge — die Strahlen der Sonne, das Wasser, die Luft usw. — selten jemand einen Anspruch erhebt, während das Streben nach Grund besitz und Kapitalbesitz in unserer Gesellschaft ganz allgemein ist. Die Wissenschaft hält sich also nicht an den wesentlichen Kern der Dinge, sondern sie paßt ihre Meinungen den augenblicklich bestehenden, dem Wechsel unterworfenen Zuständen an und spricht willkürlich von denjenigen drei Faktoren, die ihv ger- rade in die Augen

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 08.01.1924
Physical description: 4
, daß er nicht schreit. Und dieses Dahinvegetieren ist ihm mit acht Wochen langweilig geworden. Nicki schreit. Einmal kurz, dann einige Sekunden, dann anhaltend. Der gewissenhafte Vater hat sich gerade wieder an den Schreibtisch gesetzt. Jetzt schreckt er empor. Himmel! Was ist geschehen. Was kann das Kind haben! Es schreit doch. Es ist keine Täuschung. Es schreit. Und Lilly sagt, cs könnte nichts passieren. Es muß doch etwas passiert sein, denn wenn ein Kind schreit, dann hat es auch einen Grund zum Schreien

. Was aber kann dieser Grund sein? überlegtder junge, gewissenhafte Vater. In den ersten Wochen hatte man eine Pflegerin im Haufe und Nicki gedieh prächtig, dann kümmerte sich Lilly um sein Wohlergehen. Und jetzt! Wie konnte Lilly nur fortgehen, wo doch die Möglichkeit be stand, daß Nicki schreien konnte! Der Vater steht verzweifelt vor einer Tatsache. Wenn Nicki schreit, hat er einen Grund zum Schreien, und wenn man diesen Grund beseitigt, dann müßte logischerweise die Folge sein, daß Nicki dann nicht mehr schreit

. Was aber kann der Grund sein? Der junge, gewissenhafte Vater holl ein Buch aus der Bibliothek, betitelt „Die Seele deines Kindes", und will diesen Grund gewissen haft suchen. Aber Nicki läßt ihm keine Zeit. Der Vater eilt ins Schlafzimmer Das Oberbett fliegt zur Seite. Er nimmt Nicki auf den Arm. Einen Augenblick findet der Junge an der Abwechslung Gefallen, dann brüllt er weiter. Das Lebewesen, das ihn trägt, ist ihm gänzlich fremd. Und der Schnurrbart erregt Furcht. Der junge Vater versucht ein Wiegenlied zu singen

. Mcki brüllt. Cr klopft ihm auf den Rücken. Nicki schreit. Cr klopft ihn oben, er klopft ihn unten. Der Kehlkopf quarrt unter der Lungenkraft. Himmeldonnerwetter! Der junge Vater ahnt etwas. Nicki kommt auf den Wickeltisch. Richtig, in den unteren Regionen ist etwas in Unordnung. Er wickelt ihn auf und untersucht die Windeln. Der Grund ist gefunden. Nicki wird gesäubert. Wo liegen jetzt die reinen Windeln? Da der Vater ste nirgends finden kann, nimmt er ein Taschentuch; das geht auch Mcki schreit

weiter. Dies scheint also doch nicht der Grund gewesen zu sein, überlegt der Vater. Aber was dann? Was dann? Ob man einen Mieter im Hause fragt, oder die Gemüsefrau? Die hat auch Kinder . Getrunken hat Nicki Weshalb schläft er nicht? Vielleicht könnte der Hausarzt telephonisch Auskunft geben? Der junge, gewissenhafte Vater eilt wieder ßrs SchlaUmnM. Nicki verdoppelt >ein Gebrüll, als er Schritte hört Der Vater ist der Verzweiflung nahe. Hätte ihn doch Lilly nur nicht mit dem Kerl allein gelassen! Nicki

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 16.10.1930
Physical description: 8
vor. Es war die Frau des Bummerers. Der Bummerer hatte sich von dem Erlös des verkauften Grundes zu Tode getrunken. „Wenn i," sagte sie schüchtern, „wenn i unfern alten Grund wieder pachten kunnt —" „Be—wil—ligt! Was weiter!" Sie berieten. „Der Bürgermeister — unser Bürgermeister — bei euch soll er drinnen sein!" Wir schoben ihn hinaus, er ging nicht gern. „Leut," begann er zwiespältig, „schaugks. seid's gscheit —" „Sei du gscheit!" „— ihr habt's ja recht, Leut, aber die vom Kurhaus Ham aa recht —" „Pfui Deifi

, schaam di — der Lehrer — unser Lehrer!" Lipp reckte sich hoch auf: „Ihr seht, Leute, euer Lehrer ist nicht da — es wird ihm schwül geworden sein — sprecht doch selber — wir sind keine Unmenschen — seht, wir wol len euch ja helfen —" Eine Stimme aus der Menge rief: „Unfern gstohlnen Grund gib raus!" Es war ein Signal. Alle schrien jetzt auf einmal: „Un fern Grund habt's uns gstohln . . her damit. . her mit ünserm Grund . .!" „Leut, seid's doch vernünftig!" „Verninfti san ma lang gnu gwen — rebellisch

san ma jetzt — wenn's uns unfern Grund net zruckgebts, nacha — nacha —" derschlagn ma enk!" überschlug sich eine schrille Stimme. Stille, entsetzliche Stille. Dann ein grauenvolles Durch einander von Rusen: „Derschlagts es . . unfern Grund. . wo is unser Lehrer . . helsts uns . . derschlagts es . . un fern Grund . .!" Vom Hinteren Kursaal, wo die Fremden tanzten, brach der Kurdirektor händeringend in unser Konferenzzimmer ein: „Meine Gäste haben den Krawall gehört. Wenn das in die Zeitungen kommt

mit der Kaste auf dem Fensterbrett: „Ich höre, Leute, daß ihr euren Grund und Boden wieder haben wollt — das ist vernünftig — das ist sehr vernünftig — nur muß man diesen Grund und Boden auch vernünftig wieder kaufen —" Drohend wurden da die Ruse wieder: „Zruckkasfen — mit was — er verspott' uns —!" „Ich verspotte euch nicht. Ich will euch helfen. Ich bin beauftragt, euch das Geld zu schaffen — vorerst einmal eine Anzahlung heute —" Er schrie nach rückwäts: „Heller — alle Bogenlampen einschalten — die Leute

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Neue Inn-Zeitung
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Page 2 of 10
Date: 06.05.1893
Physical description: 10
und Verfachbuches aus einandergehalten und berichtet, daß der Landtag sich für den Antrag Dr. Wackernell entschieden hat, welcher ein verbessertes Verfachbuch und zunächst Vorarbeiten für dasselbe empfahl. Die Regierung war mit den Verbesserern des Verfachbuches nicht einverstanden, sondern wollte gleich gründlich an's Werk gehen und die Vorarbeiten für das Grund buch einleiten. Die Regierung beauftragte eine aus denj Herren: Landesgerichts-Präsident, Freiherr von Czörnig, Slatthaltereirat Majoni und Landesaus

schußmitglied Dr. v. Graf zusammengesetzte Com mission, das Land zu bereisen und an den wich tigsten Orten Vertrauensmänner über verschiedene bei Einführung und Anlegung des Grundbuches relevante Fragen einzuvernehmen. Das Resultat dieser Grundbuchsenquete ist ein erfreuliches. Der größte Teil des Landes hat sich ganz entschieden für ein geordnetes, zuverläßliches System bei An lage der öffentlichen Bücher d. i. für das Grund buch ausgesprochen. Der ganze italienische Landesteil hat ausnahmslos

mir liegen ge blieben. Ein einziges Mal habe ich Nachts um 10 schied zwischen Laien und Klerikern, zwischen Libe ralen und Klerikalen. Im ganzen politischen Bezirke Meran stimmten sämtliche Experten mit Ausnahme des Dekans Glatz für das Grund buch; auch in den Bezirken Bozen, Brixen, Bru neck und Lienz war die Mehrheit der einvernom menen Vertrauensmänner für das Grundbuch, nur wetterte in Bozen Franz von Zallinger gegen die Regierung, weil sie entgegen seinen Absichten

auf Verfachbuchsverbesserung die Grundbuchsenquete be rufen hatte. In Brixen erklärte der bischöfliche Mensalverwalter, daß er gegen die Einführung des Grundbuches nichts einzuwenden habe, nur wolle er dem Beschlüsse des Landtages nicht vorgreifen. In den Bezirken Kufstein, Kitzbühel und Hopfgar ten sprach man sich einhellig für die Einfüh rung des Grundbuches aus und zwar erklärte sich auch der Vertreter des Bischofes von Salzburg, Dekan Grander in St. Johann für das Grund buch. In Schwaz hob der Reichsratsabgeordnete Vinzenz Gasser

gleichfalls die Vorzüge des Grund buches hervor. Die Bezirke des Oberinnthales Imst, Landeck und Reutte machten ganz sonderbarer Weise eine Ausnahme, sie wollten von dem Grundbuche nichts wissen und verwahrten sich gegen dessen Ein führung durch Proteste der Gemeindevorsteher, denen vielleicht der Unterschied der in Frage kommenden Bücher nicht ganz klar ist, so, als ob geradezu der wirtschaftliche Untergang zu besorgen wäre. Für manche Winkelschreiber wird allerdings die Ein führung des Grundbuches

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