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Neue Inn-Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 04.09.1892
Physical description: 8
Fortsetzung mit der Schilderung der Wände in der Gemeinde Hölting. Wie diese Gemeinde-Vertreter das Wohl der Gemeinde fördern» haben wir in der vorhergehenden Nummer der „Neuen Jnnzeitung" gelegentlich der Friedhofaugelegenheit ge schildert. Wie haben nun diese Gemeinde - Vertreter die Interessen der Gemeinde gewahrt gelegentlich der Einführung der Hoch- quell-Leitung von Seite der Stadtgemeinde? Mit welcher Gleichgiltigkeit haben sie damals zugesehen, wie durch volle 4 Wochen zur Zielzeit

Gevrgi die Hauptwege der Gemeinde für den Verkehr gänzlich abgesperrt wurden. Welche Garantie bieten sie uns. daß sich für die Folge dieser Fall nicht wiederholt? Welche für die Gemeinde günstigen Bedingungen haben diese dem Stadtmagistrat gegenüber gestellt? Die Gemeinde Hötting hat stillschweigend der Stadtgemeinde Innsbruck die ungehinderte Ausführung dieser Arbeiten zuge- standen. Sind die in dieser Form gemachten Zugeständnisse durch die theilweise Ijeberlassung dieser für die Gemeinde ab solut

unentbehrlichen Wege gleichwerthig mit den uns unbe kannten Begünstigungen? Unseres Wissens ist dieses große Recht, welches sich die Gemeinde durch die Erlaubnis der Legung der Hochquellleitnng freiwillig begeben hat, weder durch Geld noch durch andere Gegenleistungen, die sich im Interesse der Gemeinde-Steuerzahler beziehen würden, bisher unentlohnt ge blieben. In dieser Richtung haben wir uns ein Urtheil gebildet und wir glauben, daß dasselbe richtig ist, daß die Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck

intelligent genug waren, die Unfähigkeit dieser Gemeindevertretung speziell in dieser Angelegenheit benr- theUen zu können und auf Grund dieser Beurtheilnng die Rechte der Gemeinde Hötting für sich bestmöglichst auszunützen. Wir haben bereits in Kürze erwähnt, daß sich die Brunneneinkaufs taxe in Hötting von 106 fl. auf das dreifache erhöhte. Hätte die Gemeinde Hötting nicht Rechte zu beanspruchen, nachdem sie auch die Lasten auf sich nimmt? Wie sich unsere wirklichen Gemeindevertreter für das Wohl

der Steuerträger seinerzeit annahmen, erinnern wir „Diese" an die Zeiten zurückzudenken, welch' heißen Kampf es damals ge kostet, wie den Bewohnern des Oberdorfes die Rechte des unent geltlichen Bezuges des Trinkwassers streitig gemacht wurde. Es war unter dem Vorsteher Peter Angermair, eines einsichtsvollen vernünftigen Bauersmannes als Vorsteher mit einem thätigen Ausschuß an seiner Seite; auf solche Weise fördert man das Wohl der Gemeinde. Umgekehrt haben es diese Gemeinde-Vertreter gethan ge legentlich

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 21 of 24
Date: 06.02.1904
Physical description: 24
hat Holzbezugsrechte bei gemeinschaftlichem Eigcn- lhum. Frage: Die zur Gemeinde G. gehörige Fraktion L. besitzt eine Jnteresientschafts-Waldung, sowie auch Weideneien. Es sind zirka sechzehn betheiligte Parteien. Fünf Parteien sind in der Fraktion L. selbst ansässig, die anderen außer der Fraktion. Diese Jnteresient schafts-Waldung nebst Weidenei hat 48 Weiderechte, mit welchen auch das Holzbezugsrecht aus dieser Jnteresientschafts-Waldung verbunden ist. 36^ Weide recht gehören den Parteien

vom Gemeinde- amte eine Vorladung zur Rechtfertigung wegen Ueber- tretung der Polizeistunde und erhielt eine Strafe von 5 Kronen. Ist im beschriebenen Falle eine Uebertretung vorliegend? Antwort: Nach der Statthalterei- Verordnung vom 3. Juni 1895, L-G.-Bl. Nr. 30, ist für Orte, welche nicht Städte und Märkte sind und Orte, welche weniger als 4000 Einwohner haben, die P olizeistunde auf 11 Uhr Nachts festgesetzt. Diese Polizeistunde gilt für ihren Ort. Sie geben an, daß Sie bis gut 11 Uhr offen hielten

, wir vermeinen darunter, daß dies über 11 Uhr war, wenn da« thatsächlich der Fall war, so waren Sie strafbar. Wenn Sie bis Punkt 11 Uhr offen hielten, die Gäste auch zu dieser Zeit zum Gehen be reit waren, diese nicht mehr tranken und keine Ge tränke erhielten, so wäre die Beanständung, wegen einiger Minuten über die Zeit, nicht am Platze ge wesen. Ein Rekurs wäre binnen 24 Stunden bei der Gemeinde-Vorstehung anzumelden und binnen weiteren 3 Tagen auszuführen und bei der Gemeinde-Vorstehung einzubringen

K Rechnung: 122 */ 0 von 1200 K = . . 1464 K 170 ®/ 0 „ 3000 „ = . . 5100 „ Summe aller autonomen Zuschläge (S. 2) — 6564 K 150 °/o von Summa 1 — . 6300 K Da somit Summa 2 größer als 150 o/ o von Summa 1 ist, so könnte der Gemeinde eine Auflage bis inklusive 3 X 40 5 zugestanden werden. Mittheilungen aus dev Praxis Einhebung des Sitzgeldes. Erkenntniß vom 11. November 1903 Z 11.619. Beschwerde des Alois Noggler und Genosien in Mals gegen die Entscheidung des Landes-Ausschusies von Tirol dto. 23. Jänner

, zu haben, weil diese Abgabe nur die nicht nach Mals zu ständigen ansäsiigen Bewohner der Gemeinde belastet, für sie also eine Verpflichtung zur Zahlung in dem Augenblicke weggefallen sei, in welchem sie mit Beschluß der Gemeindevertretung Gemeindeangehörige von Mals geworden sind. Sie berufen sich insbesondere auf § j9 der er wähnten Gesetze§novelle. Der Verwaltungsgerichtshof fand aber aus nachfolgenden Erwägungen die Beschwerde des Alois Noggler und Genossen gegen die Fortdauer

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Neue Inn-Zeitung
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Page 4 of 12
Date: 08.05.1892
Physical description: 12
des k. k. Beamtcnkörpers und der Gemeinde-Ver treter statt. — Der Kaiser hat dem bei der Firma Simon Zimmermann, Senseugewerkschaft Hierselbst, bediensteten Senseuschmiedgehilfen Martin Ralser, in Anerkennung seiner vieljührigen, einem und demselben Gewerbsunternehmen zugewendeten treuen und be lobten Berufsthütigkeit das silberne Verdienstkreuz verliehen. — Am 2. Mai ist hier Herr Ferdinand Pfund, k. k. Bergverwalter a. D., Bürgermeister der Stadt Kitzbühel und Ehrenbiirger der Stadt- und Landgemeinde Kitzbühel

und abwechslungsreich durchgeführt und wir können dem Leiter derselben wie den Turnern die vollste Anerkennung nicht versagen. Zirt. Man schreibt uns von dort: In unserer Gemeinde, wo sich schon bereits mehr als 100 Jahre eine Weg- und Brückenmauthstation befindet, kamen seit jüngster Zeit durch italieuische Pächter Ein hebungen vor, welche wenigstens von den früheren deutschen Pächtern nicht gefordert wurden. Infolge dessen wurde der Gemeindevorsteher vom Gemeinde- Ausschuß einstimmig beauftragt

, daß er bei einer kompetenten Behörde anfragen solle, inwieweit die Gemeindeangehörigen von der Entrichtung der Weg- und Brückenmauthgebühr befreit seien. Der Gemeinde vorsteher erkannte hierin als competente Behörde die k. k. Finanz-Bezirksdirektion in Innsbruck, richtete demnach au diese die beziigliche Anfrage. Was er folgte aber hierauf? In erster Linie kam ein Zah lungsauftrag vom k. k. Steueramte Tclfs wegen einer Eingabe ohne. Stempel .... 50 kr. Stempel und 12 kr. Strafe. Gegen diese Entscheidung er laubte

sich die Gemeinde - Vorstehung zu rekurieren und zu betonen, daß ein Gemeindeamt, und wenn die Gemeinde noch so klein wäre, doch ein Amt ist, und als solches sich berechtigt glaube, an eine Ober behörde in stempel- und portofreier Weise eine An frage zu stellen, in einer Sache, welche der Ge meinde unklar war. Auf dieser Eingabe wurde die Stempelpflicht aufrecht erhalten, die 12 kr. Strafe im Gnadenwege nachgesehen, dagegen aber wegen un richtiger Benützung der Portofreiheit die Gemeinde zu einer Strafe

von 1 fl. nebst 5 kr. Porto verur- the.lt und der Gemeinde-Vorsteher persönlich zum k. k. Finauzwach - Oberrespizienten (Mauthhaus 4. Stock) berufen. Es kann nicht unerwähnt bleiben, daß dieser Oberrespizient dem Gemeinde - Vorsteher mit aller Freundlichkeit entgegenkam, er nahm nach der Angabe des Vorstehers ein Protokoll auf, und drückte selbst die Meinung ans, daß in einer solchen Angelegenheit der Gemeinde keine Stempelung oder Porto soll aufgebürdet werden. In der Meinung, daß diese unleidliche Sache

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 24
Date: 17.05.1902
Physical description: 24
zu überbringen. Ein verstarb am 7. Mai Herr Josef Ebersberger, zweites Ehrendiplom wurde Herrn Oberkommissär Eggerwirth, welcher der dortigen Feuerwehr 400 X Kemenater überreicht. Das Fest nahm in jeder Be- vermachte. ifrmgekasteii. Alg. Heimatsrecht-Anspruch minderjähriger Kin der, deren Vater gestorben, nach der neuen Heimats gesetz-Novelle. Frage: In welcher Gemeinde sind minderjährige Kinder heimatberechtigt, wenn der eheliche Vater zur Zeit seines Ablebens in A. heimatberechtigt war und nun von desien

Witwe und dem Vormunde der Kinder das Heimatrecht in B. angestrebt wird, so wohl für sich als die minderjährigen Kinder; bezw. ist die Gemeinde B. verpflichtet, dem Ansuchen um Auf nahme dieser Kinder Folge zu geben? Antwort: Wenn der Vater zur Zeit seines Todes in A. zuständig war und auch den Anspruch auf Auf nahme in den Heimatverband von B. nicht erworben hatte, so bleiben seine minderjährigen ehelichen Kinder in A. heimatberechtigt. Hat der Vater dagegen noch während seiner Lebzeiten

den Anspruch auf Aufnahme in den Heimatverband von B. im Sinne der Art. I 8 2 des Ges. vom 5. Dez. 1896, RGBl. Nr. 222, erworben aber nicht geltend gemacht, so kann dieser Anspruch gemäß § 4 dess. Ges. von der Gemeinde A. binnen 5 Jahren, von den Kindern bezw. ihrer Vormund schaft binnen 2 Jahren nach seinem Tode noch geltend gemacht werden. Einen selbständigen Anspruch auf Auf nahme in den Verband von B. haben die Kinder nicht, da hiezu ein 10jähriger Aufenthalt nach erlangter Eigenberechtigung

erforderlich ist. Die eventuelle Aufnahme ihrer verwitweten Mutter in den Heimat verband von B. ist für das Heimatrecht der Kinder ohne Belang, weil minderjährige Kinder bei Veränder ungen in dem Heimatrechte der Eltern dem Vater aber nicht der Mutter folgen. (§ 12 des Ges vom 3. Dez 1863, RGBl. Nr. 105.) Gemeinde-Borstehung B. Ueberschreitung der Polizeistunde. Frage: Ein Gastgewerbe-Inhaber, wel cher mehrmals wegen Polizeistund-Ueberschreitung bean ständet wurde, macht sich nun folgendes zur Gewohnheit

und Vorschriften, sondern auch Umgehungen derselben (gleich wie die Uebertretungen) strafbar sind. Wir rathen, um eine Entscheidung hervorzurufen, gegen den Wirth straf weise vorzugehen. Gegen das Erkenntniß steht die Be rufung an die k. k. Bezirkshauptmannschaft offen, die Berufung ist binnen 24 Stunden bei der Gemeinde- Vorstehung einzubringen und binnen weiteren 3 Tagen auszuführen. Soferne die Berufung nur angemeldet, ist der Akt der k. k. politischen Bezirksbehörde zur Ent scheidung vorzulegen

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 11
Date: 22.02.1901
Physical description: 11
gerichtsbezirk Versecz: aus der Gemeinde Ferendia; Stuhlgerichtsbezirk Binga: aus den Gemeinden SzecSany, Narjas; Comitat Tolna, Stuhlgerichtsbezirk Dunasöldvar: aus den Gemeinden Kajdacs, Paks; Comitat Torda-Aranyos, Stuhlgerichtsbezirk Felvincz: aus der Gemeinde Harasztos; stuhlgerichts bezirk Maros-LudaS: aus der Gemeinde Mezö-KapuS; Stuhlgerichtsbezirk Torda: aus den Gemeinden Also- Detreyem, Mezö-Örke, Mezö-Nagyesany; Comitat Torontal, Stuhlgerichtsbezirk Alibu- nar: aus der Gemeinde

Alibunar; Stuhlgerichtsbezirk Banlak: aus den Gemeinden Györgyhaz, Nagy-Galy, Zichysalva; Stnhlgerichtsbezirk Csene: aus den Ge meinden Aurelhaza, KiS-Jccsa, Öregfalu, Tamassalva; Stuhlgerichtsbezirk Modos: aus den Gemeinden Gyer, Ziudna, Torontal-Szccsany; Stuhlgerichtsbezirk Nagy- Becskerek: aus den Gemeinde Jankahida, Szerb-Elemer; Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Kikinda: aus den Gemeinden Mokrin, Tiszahegyes: Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Szent- MikloSans der Gemeinde Szereb-Csanad; Stuhl gerichtsbezirk

Pancsova: aus der Gemeinde Sandor- egyhaza; Stuhlgerichtsbezirk Pardany: aus den Ge meinden Nemet-Pardany, Szerb - Pardany, Uj-Pecs; Stuhlgerichtsbezirk Törökbeese; aus der Gemeinde Törökbccse; Stuhlgerichtsbezirk ZSombolYa: aus den Gemeinden Kis-OroSz, Toba, sowie aus der Stadt- gemeinde Nagy-Kikinda; Coniitat Treucsen, Stuhlgerichtsbezirk Baan : aus der Gemeinde Boboth; Comitat Turocz, Stuhlgerichtsbezirk Szent-Mar- tvn-Blatnicza; ans der Gemeinde StiavnicSka; Comitat Udvarhely, Stuhlgerichtsbezirk

Szekely- Udvarhely: aus den Gemeinden Dobo. Kapolnas- Olahsalu, Szenlegyhazas-Olahfalu, Zetelaka; Comitat Ung, Stuhlgerichtsbezirk Kapos: aus den Gemeinden Györöcske, Konczhaza, Ptruksa, Zahony; Stuhlgerichtsbezirk Szobranez; aus der Gemeinde GezSenY; Cumitat Bas, Stuhlgerichtsbezirk Körmend: aus der Gemeinde Nagy-Rakos; Comitat Veszprem, Stuhlgerichtsbezirk Enying; aus den Gemeinden Csajag, Degh, Kencse; Stuhlge richtsbezirk Zircz: aus der Gemeinde Rede; Comitat Zala, Stuhlgerichtsbezirk Keszthely

: aus der Gemeinde Szt-AndraS; Stuhlgerichtsbezirk Ta- polcza: aus der Gemeinde Mind-Szent-Kalla-Kis-Falnd; Comitat Zemplen, Stuhlgerichtsbezirk Bodrogköz: aus den Gemeinden Bacska, Karad, Kis-Czigand, Kis- «uzuagy, Nagy-Rozvagy, Perbenyik, Semjen, Vajdcicska; Stuhlgerichtsbezirk GalSzecS: aus der Gemeinde Jztancs; Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Mihaly: aus der Gemeinde Also-Körtvelyes; Stuhlgerichtsbezirk Satoralja-Ujhely: aus den Gemeinden Bodrog - Halasz, Joseffalva, Sarospatak, SzNrnYeg; Stuhlgerichtsbezirk

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Dolomiten
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Page 5 of 8
Date: 02.04.1928
Physical description: 8
Verantwortlichkeit nach Art. 10 des Gesetzes vom 3. April 1926, Nr. 563, noch mit einer Geldstrafe zwischen 100 und 5000 Lire be straft. Das Dekret enthält ausdrücklich die Be stimmung, daß die Aufnahme von Angestell ten zu ungünstigeren Avbeits- und Lohnbedin gungen als der Kollektivoertrag vorschlägt, einen vorsätzlichen Ungehorsam gegen den selben darstellt und strafbar ist. Beschlüsse des Provinzml- verwaltungsausschusses in der Sitzung vom 31. März. Es wurden genehmigt: Gemeinde Merano: Enadengabc

an die Witwe des Pensionisten Baumgartner. Gemeinde Verano: Reglement für die Lizenzgebühr von öffentlichen Betrieben. Gemeinde Lad in ia: Reglement für Indu strie- und Patentsteuer. Gemeinde Luson: Eewcrb- und Verkaufs steuer 1927. Gemeinde Vrunico: Vensionserhöhung an den ehemaligen Gemeindeoiencr Oderhammer. Gemeinde S. Candida lJnnrHen): Iahreszuweisung an den Eemeindearzt für den Spitalsdienst. Gemeinde C a st e l r o t t o: Pension der Heb amme Marie Kompatscher. Gemeinde Bolzano: Errichtung

des ersten Teiles der Quireinerstrahe. Gemeinde Bolzano: Eru»dankauf von E. Zanetti für Erweiterung der Quireinerstrahe. Gemeinde Bolzano: Verkauf des Zoll häuschens in S. Eiacomo. Gemeinde Rio di Pusteria (Mühl bach): Reglement und Tarif für die Wasier- Lertung. Gemeinde Nova Ponente: Ermäch tigung zur ProzeMhrnng gegen Johann Völser. Gemeinde Merano: Acnderung des Dienst reglements für die Flurwachen. Gemeinde Marcta: Reglement für die Vichsteuer. , .. . Gemeinde Gotte Isarco (Gossensah): Festsetzung

neuer Viehvreise für die Viehsteuer. Gemeinde Tcrento: Reglement für die Vichsteuer. Gemeinde F i c: Viehsteuerrcglemcnt und Er höhung der Steuer um ein Viertel. Gemeinde Vi l la bassa (R icdc rd orf): Aciiderung des Reglements für die Jndustrie- und Pateiitstencr. Gemeinde Lagundo (Algund): Fami liensteuer für 1925. Gemeinden Fic. Montcchiaro (Lich tend erg) und Prato i. V.: Gewerbe- und Verkaufsstcuer für 1928. Gemeinde Valaiovo (Iaufental): Reglement für die Biehstcuer. Gemeinde

S i l a n d r o: Aenderung im Ab kommen mit dem Eemeindearzte. Gemeinde Ch i usa (K laufen): Er höhung des Standes der Feuerwehr und deren Versicherung. Gemeinde La na: Aufnahme einer neuen Lehrperson. Gemeinde La na: Beitrag an die Viehzucht- genosscnschaft. . ^ w „ Gemeinde Drtifct: Beitrag an das Pro vinzialkomitee des Rcichsverbandes der Kur orte. Gemeinden Caldaro, Brennero, Flc- r e s und C o l l c I s a r c o (E o s s e n s a tz): Reglement für die Bildung der Armenlisten. Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 12
Date: 07.11.1900
Physical description: 12
Apati; StuhlgerichtSbezirk Felsö-JaszSag: aus der Ge meinde Alattyan; Tomitat KolozS: aus der Stadtgemeinde KolozS; Comitat Krasso-Szöreny, Stnhlgerichtsbezir! Bogsan: aus der Gemeinde Nemet-Bogsan; Stuhlge richtsbezirk Jam: aus der Gemeinde Vrany; Stnhl- gerichts bezirk Oravicza: aus der Gemeinde Kis-Tikoany; Stuhlgerichtsbezirk Resicza: aus der Gemeinde Szoc- sany; Comitat Lipto, Stuhlgerichtsbezirk Lipto-Szent- Miklos: aus den Gemeinden Szent-Jvan, Verbicz, Zsar; Stuhlgerichtsbezirk Lipto

-Ujvar: aus der Ge meinde KiS-Poruba; Stuhlgerichtsbezirk RozSahegy: auS der Gemeinde Lucski; Comitat Maros - Torda, Stuhlgerichesbezirl Felsö-Regen: auS den Gemeinden Göde-Mesterhaza, Monosfalu; Comitat Mofon, StuhlgerichtSbezirk Magyarovar : aus der Gemeinde Magyar-Kimle; Eomitat Nograd, Stuhlgerichtsbezirk Balafsa- Gyarmat: aus den Gemeinden Hugyag, Szügy; Stuhl gerichtsbezirk Fülek: auS der Gemeinde Marokhaza; Stuhlgerichtsbezirk Nograd: aus der Gemeinde Alfo- Szecsenyke; Stuhlgerichtsbezirk

Szecseny: aus den Gemeinden Locz, Megyer; Stuhlgerichtsbezirk Szirak: aus den Gemeinden CsecSe, Kozard, Szirak; Comitat Nyitra, Stuhlgerichtsbezirl Galgocz: auS der Gemeinde Felfö-Recseny; Stuhlgerichtsbezirk Miava : aus der Gemeinde Brezova; Stuhlgerichtsbezirk Nagy- Tapolcsany: auS der Gemeinde Nagy-Bodok; Stuhl- gerichtSbezirk Nyitra: auS der Gemeinde Ürmeny; StuhlgerichtSbezirk Pöstyen: auS den Gemeinden Drc>-> hoez, Pöstyen; Stuhlgerichtsbezirk Privigye: aus der Gemeinde Handlova

; Stuhlgerichtsbezirk VagSellye: au? den Gemeinden Sempte, Vagkiralyfa; Comitat Pest-Pilis-Solt-Kiskun, Stuhl gerichtsbezirk Kis-Körös: aus der Gemeinde Szeremle; Stuhlgerichtsbezirk Raczkeve: aus der Gemeinde Kis- Kun-Laczhaza; Comitat Pozsony, Stuhlgerichtsbezirk Malaezka: aus der Gemeinde Malaczka; Stuhlgerichtsbezirk Poz sony: aus der Gemeinde CSellesz; Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Szombat: aus der Gemeinde Nagy-Sur; Stuhl gerichtsbezirk Szempcz: aus der Gemeinde Tot-Gurab; Comitat Saros, Stuhlgerichtsbezirk Siroka

: aus der Gemeinde Lubocz; Comitat Sopron. StuhlgerichtSbezir! CSorna: aus der Gemeinde Csorna; Comitat Szabolcs, Stuhlgerechtsbezirk Bogdany ; aus der Gemeinde Demecser; Stuhlgerichtsbezirk Also- Dada: aus den Gemeinden Tardos, Tisza-Polgar; Stuhlgerichtsbezirk Felsö-Dada: aus der Gemeinde Buj; StuhlgerichtSbezirk Nagy-Kallo: aus der Ge meinde Nyir-Acsad; Sruhlgerichtsbezirk Nyirbator: aus der Gemeinde Magy; Stuhlgerichisbezirk Tisza: aus der Gemeinde Mandok; Comitat Czeben, Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Szeben

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 09.07.1900
Physical description: 10
gerichtsbezirk Monor: auö den Gemeinden Benye, Nyaregyhaza; Stuhlgerichtsbezirk Nagy Kata: aus den Gemeinden Nagy-Kata, Szent-Marton-Kata; Stuhl gerichtsbezirk Pomaz: aus der Gemeinde Pomaz; Stuhl gerichtsbezirk Naczkeve: aus der Gemeinde Pereg; Stuhl gerichtsbezirk Vacz: aus den Gemeinden Acsa, Csövar, Veresegyhaz, sowie aus der Stadtgemeinde KiS- Kun-Halas; Coinitat Pozsony, Stuhlgerichtsbezirk Galanta: aus der Gemeinde Puszta-FödemeS; Stuhlgerichtsbezirk Szempez: aus den Gemeinden Nagy

-Senkoicz; Nemet- Gurab; Coinitat Saros, Stuhlgerichtsbezirk Also-Tarcza: aus der Gemeinde Boroszlo; Stuhlgerichtsbezirk Siroka: aus den Gemeinden Fries, Nagy-Saros, Nemet-Sovar, Osztropatak, Sobanya, Tot-Sovar; Stuhlgerichtsbezirk Tapoly: aus den Gemeinden Szobos, Töltszek; Coinitat Somogy, Stuhlgerichtsbezirk Kaposvar: aus der Gemnnde Kapos-Ujlak; Stuhlgerichtsbezirk Sziget- var; aus den Gemeinden Bürüs, Varad; Stuhlgerichts bezirk Tab: aus den Gemeinde» Endred, Nagybereny, Torvaj, Varoshidveg

; Coinitat Sopron, Stuhlgerichtsbezirk CSepreg: aus der Gemeinde Peresznye; Stuhlgerichtsbezirk Kapuvar: aus der Gemeinde Szarsöld; Comitat Szabvlcs, Stuhlgerichtsbezirk Bogdany: aus den Gemeinden Jvrony, Kemeese, Oros; Stuhl gerichtsbezirk Also-Dada: aus den Gemeinden Pthrügy, Szent-Mihaly, Tisza-Büd, Tisza-Dada, Tisza-Eszlar, Tisza-Polgar; Swhlgerichtsbezirk Nagy-Kallo: aus den Gemeinden Balkany, Napkor, Szakdly, Uj-Feherto; Stuhlgerichtsbezirk Tisza: aus den Gemeinden Benk, Eperjeske, Gyüre, Lövö

Nagy-Karoly: aus den Gemeinden Csanalos, Esomaköz Vallaj; Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Soinkut: aus den Gemeinden Csold, Gyökeres, Hosszusalu, Karnlya, Kolczer, Kovas, Nagy-Fentös, Nagy-Somkut, Pribeksalva; Stnhl gerichtsbezirk Szatmar: auö den Gemeinden Aranyos- Megyes, Krasso, Patohaza; Stuhlgerichtsbezirk Sziner- varalja: aus der Gemeinde Komorzan; Coinitat Szeben, Stuhlgerichtsbezirk Nagy - Szeben: aus den Gemeinden Kis-Torouy, Nagy-Csür, Nagy- Talmacs, Sellenberk; Stuhlgerichtsbezirk Szaszsebes

: aus den Gemeinden Lamkerek, Peterfalva; Stuhlgerichts bezirk Szelistye: aus der Gemeinde Orlat; Stuhl gerichtsbezirk Szerdahely: aus der Gemeinde Szerdahely; ^stuhlgerichtsbezirk Ujegyhaz: aus den Gemeinden Hortobagyfalva, Marpod; Comitat Szepes, Stuhlgerichtsbezirk Kesmark: aus der Gemeinde Viborna: Stuhlgerichtsbezirk Szepesz- Szombat: aus der Gemeinde Landsasfalu; Comitat Szilagy, Stuhlgerichtsbezirk Szilagy- Somlyo: aus der Gemeinde Kemer; Stuhlgerichts bezirk Tasuad: aus deu Gemeinden Pele, Uj-Nemet

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 12
Date: 16.06.1900
Physical description: 12
gerichtsbezirk Monor: aus den Gemeinden Beuye, Nyaregyhaza; Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Kata: aus den Gemeinden Nagy-Kata, Szeut-Marton-Kata; Stuhl gerichtsbezirk Pomaz: aus der Gemeinde Pomaz; Stuhl gerichtsbezirk Raczkeve: aus der Gemeinde Pereg; Stuhl gerichtsbezirk Vacz: aus den Gemeinden Acsa, Csövar, AZeresegyhaz, sowie aus der Stadtgemeinde Kis- Kuu-Halas; Comitat Pozsony, Stuhlgerichtsbezirk Galanta: aus der Gemeinde Puszta-FödemeS; Stuhlgerichtsbezirk Szempez: aus den Gemeinden Nagy

-Senkviez; Nemet- Gnrab; Coinitat Saros, Stuhlgerichtsbezirk Also-Tarcza: aus der Gemeinde Boroszlo; Stuhlgerichtsbezirk Siroka: aus den Gemeinden Fries, Nagy-Saros, Nemet-Sovar, Osztropatak, Sobanya, Tot-Sovar; Stuhlgerichtsbezirk Tapoly: aus den Gemeinden Szobos, Töltszek; Comitat Somogy, Stuhlgerichtsbezirk Kaposvar: ans der Geiminde Kapos-Ujlak; Stuhlgerichtsbezirk Sziget- var; aus den Gemeinden Biirüs, Varad; Stuhlgerichts bezirk Tab: aus den Gemeindeu Endred, Nagybereny, Torvaj, Baroshidveg

; Coinitat Sopron, Stuhlgerichtsbezirk Csepreg: aus der Gemeinde Perekznye; Stuhlgerichtsbezirk Kapuvar: aus der Gemeinde Szarföld; Comitat Szabolcs, Stuhlgerichtsbezirk Bogdany: aus den Gemeinden Jvrony, Kemecse, Oros; Stuhl gerichtsbezirk Also-Dada: aus den Gemeinden Pthrügy, Szent-Mihaly, Tisza-Büd, Tisza-Dada, Tisza-Eszlar, Tisza-Polgar; Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Kallo: aus den Gemeinden Balkany, Napkor, Szakdly, Uj-Feherto; Stuhlgerichtsbezirk Tisza: aus den Gemeinden Benk, Eperjeske, Gyüre, Lövö

Nagy-Karoly: aus den Gemeinden CsaualoS, Esomaköz, Vallaj; Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Somkut: aus den Gemeinden Csold, Gyökeres, Hosszufalu, Karnlya, Kolczer, Kovas, Nagy-FentöS, Nagy-Somkut, Pribeksalva; Stuhl gerichtsbezirk Szatmar: aus den Gemeinden Aranyos- Megyes, Kraffo, Patohaza; Stuhlgerichtsbezirk Sziuer- varalja: aus der Gemeinde Komorzan; Coinitat Szeben, Stuhlgerichtsbezirk Nagy-Szeben: aus den Gemeinden Kis-Torouy, Nagy-Csür, Nagy- Talmacs, Sellenberk; Stuhlgerichtsbezirk Szaszsebes

: aus den Gemeinden Lamkerek, Petersalva; Stuhlgerichts bezirk Szelistye: aus der Gemeinde Orlat; Stuhl gerichtsbezirk Szerdahely: aus der Gemeinde Szerdahely; Stuhlgerichtsbezirk Ujegyhaz: aus den Gemeinden Hortobagyfalva, Marpod; Comitat Szepes, Stuhlgerichtsbezirk Liesmark: auS der Gemeinde Viborua: Stuhlgerichtsbezirk Szepesz- Szombat: aus der Gemeinde Landsassalu; Comitat Szilagy, Stuhlgerichtsbezirk Szilagy- Somlyo: aus der Gemeinde Kemer; Stuhlgerichts bezirk Tasnad: aus dcu .Gemeinden Pele, Uj-Nemet

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 9 of 16
Date: 14.11.1903
Physical description: 16
ist ein Gift, das beständig zehrt am materiellen Wohl einzelner und vieler Familien und führt auch früher oder später sicher zur Verarmung der Gemeinden. Wie so? wirst du fragen. Lieber Freund, auf folgende Weise: 1. Besitzet ihr in eurer Gemeinde kein Armen haus ? Wer befindet sich darin und wer muß be zahlen? In diesen Armenhäusern find zumeist alte Schnapstrinker, welche theüs arbeitsunsähig, theils aber arbeitsfaul sind. Diese müssen essen und leben aut Koken der — Gemeinde. Bezahlen müssen die Wohnung

und den Lebensunterhalt solcher Individuen die Angehörigen der Gemeinde und daher kommt es, daß die Gemeindeumlagen in einer Gemeinde oft so groß sind, daß es die guten Bauern fast nicht mehr erzählen können. Besonders, wenn sich recht viele solcher Täufer in einer Gemeinde be finden, die noch obendrein eine große Familie be sitzen, welche auch die betreffende Gemeinde erhalten muß. 2. Jedes Land hat Krankenanstalten für körper liche und Geisteskranke. In solchen Anstalten be finden sich sehr viele Leute

. Welches ist nun die Ursache dieser Erkrankungssälle? Meistens mittel bar oder unmittelbar der Alkohol, der Schnaps. Ich frage dich, lieber Leser: Wer muß für diese Leute in den Anstalten bezahlen? Die Antwort lautet: „Die Gemeinde, d. h. die Gemeindeangehörigen." Z. Jeder größere Ort und jede Stadt besitzt Ärbeirs-, Gefangenen- und Zuchthäuser. Was sind nun das für Leute, welche in diesen Häusern wohnen. Meist solche, welche sich in Folge des Alkoholgenusses in irgend welcher Weise verfehlt, welche im Rausche

bezahlt, wer bezahlt den eigentlich? Nicht die Gemeinde, der Gemeindeangehörige durch die Steuern? Wenn es das Land bezahlt, wer bezahlt es denn eigentlich? Nicht du durch die Landesumlagen? Wenn es die Gemeinde bezahlt, wer bezahlt es denn anders als du durch die Gemeindewustung? Du siehst also, lieber Leser, daß der größte Theil des Geldes, den Schnapstrinkern zugute kommt, d. h., daß die meisten Auslagen die Branntweintrmker machen und daß der SchnapS- genuß wirklich ein großer Feind

aber diese Schubkosten bezahlen? Meinst du etwa, es bezahlt sie der Rolhschild, oder der Gendarm, oder einer her weisen G^meirideväter? Ja der Gememoevorsteber, d. ch. . der Kassier zihlt die Schubkosten aus. Wer muß sie aber einzahlen? Ja wer wiederum anders, als der Gemeinverngehörige, als du, lieber Leser! Lieber Freund, wie du siehst, geht es immer und immer über deinen Beutel. Es heißt immer, du mußt bezahlen, sei es, daß es Steuern sind, direkte oder indirekte, sei es, daß es Landes- oder Gemeinde umlagen

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 7 of 24
Date: 05.07.1902
Physical description: 24
Jahren einen Streit mit der Gemeinde Nauders durchgefühlt, wozu dieser Bericht wie die Faust auf ein Auge paßt. Nach dieser Notiz hätte es den Anschein, daß die Ge meinde Nauders und die k. k. Behörden von der Gemeinde-Vorstehung Fließ mit unwahren Berichten irregeführt worden wären, daher eine kurze Berichti gung nothwcndig erscheint. Grüner ist mit seiner Gattin nn Jahre 1860 ganz vermögenslos nach Niedergcillmigg gekommen und hat es hier zu einem Besitz oder zur Haltung eines Stückleins Rindvieh

gebracht, höchstens zu einer oder zwei Ziegen. Seit zirka 12 Jahren war er mit seiner Familie im Dorfe Fließ. Seit dieser Zeit hat sich die Familie an allen öffentlichen Almosen betheiliget, wurde auch vielfach von wohlthättaen Leuten unterstützt und erhielt auch von der Gemeinde Nauders in den letzten Jahren, auf wiederholtes Ansuchen, einige kleine Geldunterstützungen, weil Grüner schon mehrere Jahre gan; erwerbsunfähig war. Im Jänner 1901 hat die Gemeinde-Vorstehung Nauders um Aufnahme

in den Heimatsverband Fließ angesucht, was aber von der Gemeindevertretung Fließ abgewiesen wurde. Nun gab es Rekurse und Entscheidungen und wieder Rekurse u.ed - so fort, so daß die Bezirkshauptmann schaft Landeck und die Statthalterei, sowie beide Gemeinde-Vorstehungkn viele Schreibereien hatten. Nach wiederholten Erhebungen hat nun die Statt halterei, mit Erlaß vom 3. März 1902, entschieden, daß Engelbert Grüner und dessen Gattin nach Nauders zuständig sind. Neuerdings rekurirte die Gemeindevorstehung Nauders

gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wegen dem 37 bis 40 Jahre alten Sohn und Tochter. Nun hat die Statthalterei mit Erlaß vom 20. Mai 1902 rndlich auch ent schieden, daß auch dieselben nach Nauders zuständig sino, somit diese Streitsache beglichen ist. Pfunds. Ein recht unüberlegter, strafwürdiger Vorgang, der sich in den letzten Jahren mehrfach wiederholte, hat auch Heuer einer Anzahl von Bauern unserer Gemeinde großen Schaden gebracht. Es wird nämlich von irgend welchen Personen auf den Weiden usw

, Besitzer der Villa „Fernstein" in Meran, im 73 Lebensjahr. Anßerfern im Landtage. Abgeordneter Bauer überreichie ein Gesuch der Gemeinde Vorderhornbach um einen Zuschuß zu den Mehrkosten der Zusahrt- straße uno eine Beschwerde der Gemeinde B'.berwier gegen die § 10 Schulen Ersteres geht an den Slraßen- und Wasser-Ausschuß letztere Beschwerde an den Schul- Ausschuß. Dem Landtage liegen auch die Lechregu lirungsbauten von Elmen, Stanzach, Forchack, Lech- thaler Straßenkonkurrenz, der Gemeinde Höfen

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 19.03.1927
Physical description: 8
auf seine Rechnung kommen wird und nur die Wahl einige Qual achtet. 33. Gemeinde Gais: Rc-^'ement des Ta- rises für öffentlichen PlakaiàungMenst; Re glement genehmigt, Kontrakt rückverwiesen. 39. Gemeinde S. Giorgio: idem; idem. 40. Ge meinde Villa Ottone: idem; idem. 41; Gemeinde Riomolino: idem; idem. 42. Gemeinde Vezzano: Kautionsfreigabe: genehmigt. 43. --Gemeinde bereiten mag. ttndall die'vielen'Flaschenkind Brumco:.Megle,nent sur Kehrichtwegraumung: so. hübsch angeordnèt, die ganze Hall- so präch- genehmig

^. .44. Gewemde Renon^ Außer- tig gezièrt, daß auch dem Auge ein rechter Ge ordentliche Entschädigung für einen Gemeinde- „uß bereitet ist. Das Grün der Girlanden und beamten; rückverwiesen. 45. Gemeinde- Bar- Kuinze wechselt mit dem Weiß der Wandbehän- bwno: Anwendung der Gewerbe- und Ver- g<» dem festlichen Ton der grün-weiß-roten kaufssteuer; genehmigt. 46. Gemeinde Brefsa- Draperien, die sich in wellenförmigen Linien none: Beitrag zum Aerztepatronat; genehm.gt. löngs der Wände hinziehen. ward er zunächst

nach Florenz und darauf nach Beitritt zur Fèdera- tiq-srohen àìtèrarunde là ^ und làmen emen Ärain !,u sM!à>n um das - bieten wir unseren aufrichtigen Willkommen «ruh. Der Provinzialleiter unseres Sanitätsdienstes eingetroffen Wie wir bereits berichteten, wurde ils Pro- vmzoberarzt Herr Comm. Prof. Dr. Francesco Bilanz , genehmigt. 49. Gemeinde Prati: Beitrag zur Federazione- Gen. Enti Autarchici: genehm.gt. S0. Gemeinde Vizze: jdem; genehmigt. SI. Ge meinde Acereto: idem; genehmigt.. S2. Ge meinde

Präsident und später außer ordentlicher Kommissär der gewesenen Handels kammer, ernannt: zum Bizekommissär Herr Lui gi Cresta, bekannter Kaufmann unserer Stadt. Zum Schutze unserer Viehzucht . Gegenwärtig befindet sich der General-In spektor beim Ministerium für Nationalökono mie, Comm. Prof. Dr. Alfredo Bartolomei, in , unserer Stadt, um den Kampf gegen die Maul- und Klauensäuche. bvsartigen treten ist, genehmigt. SS. ,Gemeinde Tubre: Mitrag zur und scheinen einen Kranz zu schließen um das neue

Provinzmappen in ihrem Mittelpunkte. Die ersten Blicke wird wohl der halbkreisför mige Hintergrund-des Saales auf sich ziehen. Dcrt prangen unter einer baldachinförmigen Draperie, die/Bildnisse des Königs und des Duce und auf den darunterstehenden Tischen reihen von all den köstlichen Flaschen sich die ailer- köstlichslen in einladendem Aufbau aneinander. Contributo Balilla und den Stlrennen; geneh- Die Turnhalle steht im Festschmuck, die Sonne migt. SS.. Gemeinde-Brunirò: Reglement für lccht, edles

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Der Bote für Tirol
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Page 16 of 16
Date: 07.07.1900
Physical description: 16
Tomitat BekeS, Stuhlgerichtsbezirk BekeS: aus -der Gemeinde KöröS-TarcSa; StuhlgerichtSbezirk BekeS- cSaba: äuS der Gemeinde Uj-KigyoS; Stuhlgerichts bezirk SzaroaS: aus der Gemeinse Szaroas: Tomitat Vihar. Stuhlgerichtsbezirk Cseffa: aus der Gemeinde Cseffa; ^ ^ Comitat Borsod, Stuhlg-richtZbezirk Eger: aus der Gemeinde Also-Abrany; Stuhlgerichtsbezirk MezS- Tsath - au» den Gemeinden Gelej. Mezö-Csath. Nagy- Mihaly, Nemes -Bikk, Tisza-Keszi. Tisza - Tarjan; StuhlgerichtSbezirk Szendrö

; aus der Gemeinde Hangacs; Tomitat Tsanad, Stuhlgerichtsbezirk Kovaeshaza: «uS den Gemeinden Kunagota, Reformatns-KovacS- haza; Stuhlgerichtsbezirk KSzpont; aus den Gemeinden Földeak, Lele; Comitat Tsongrad. Stuhlgerichtsb ezirk Tiszantul: aus den Gemeinden Derekegyhaza, Tes; Comitat Esztergom, StuhlgerichtSbezirk Eszter gom: aus der Gemeinde Csolnok; Stuhlgerichtsbezirk Parkany: aus der Gemeinde Nagy-^lved; Comitat Fejer, Stuhlgerichtsbezirk Sarbogard: aus den Gemeinden Alfo-Alap, Vajta; Stuhlgerichts bezirk

Bal: aus den Gemeinden Acsa, Älesuth, Felesuth: Comitat Fogaras, Stuhlgerichtsbezirk Fogaras: auS der Gemeinde Bethlen; Comitat Gömör-Kishont: aus der Stadtgemeinde Rimaszombat; Comitat Hajdn, Stuhlgerichtsbezirk Balmaz- Ujvaros: aus den Gemeinden Balmaz-Ujvaros, Csege, sowie aus der Stadtgemeinde Hajdu-Nanas; Comitat Haromszek, StuhlgerichtSbezirk Kezd: aus den Gemeinden Albis, Futasfalva, Karatna, OZdola, Szent-Katolna, Szent-Lelek; Stuhlgerichts- Seps: aus den Gemeinden Nyer, Szotyor; Comitat

Heves, Stuhlgerichtsbezirk Hatvan: aus der Gemeinde Rozsa-Szt-Marion; Stuhlgerichtsbezirk Petervasar: aus der Gemeinde Bakta; Comitat Jasz - Nagykun - Szo lnok, Stuhl gerichtsbezirk Also-Jaszsag; aus der Gemeinde Jasz- Szent-Andras; StuhlgerichtSbezirk Also-Tisza: aus den Gemeinden Tisza-Földoar, Tisza-Jnoka; Stuhl gerichtsbezirk Tisza-Közep: aus der Gemeinde Török- Szt-Miklo; Comitat Komaron. Stuhlgerichtsbezirk Gesztes: «ns den Gemeinden Ars, Kis-Jgmand; Stuhlgsrichts- bezirk Udvard

: aus der Gemeinde Bajcs: Comitat Krasso-Szöreuy, Stuhlgerichtsbezirk Oravieza: aus der Gemeinde Kis-Tikvany; Stuhl gerichtsbezirk Reficza: aus den Gemeinden Delinyest. Kuptore-Szekul, Reficzabanya; Comitat Lipto. Stuhlgerichtsbezirk Lipto-Szt.- Miklos: aus den Gemeinden Kis-Pzlugya, Lipto-Szt.- Jvan, -Lipto-Szt.-Miklos, Okoliesno, Berbicz; Comitat Maros - Torda, Stuhlgerichesbezirk Felsö-Regen: aus der Gemeinde Felfalu; Comitat Nagy - Küküllö, Stuhlgerichtsbezirk Keresd: aus der Gemeinde Nagy-Szöllös; Stuhl

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 6
Date: 02.11.1900
Physical description: 6
deshalb, weil keine stichhaltigen Gründe da für aufzubringen sind, oder vielleicht nur darum, weil diese Kategorie von Gemeindebediensteten in anderen Städten auch nicht definitiv angestellt ist? Wir sind der Meinung, daß nach einem gewissen Provisorium ganz gut auch bei den Diurnisten, Schuldienern und Hausmeistern ein Definitivum eintreten könnte, ohne daß die Gemeinde sich da durch etwas vergeben oder schädigen würde. Aber natürlich, die Leute sind halt zu viel Proletarier und dieser Unterschied

kann durch das ewige Pro visorium am besten aufrecht erhalten und fühlbar gemacht werden. Ein ander Grund dürfte wohl kaum vorhanden sein. Wer zahlt die Beiträge für den Provisionsfond? In der Debatte bezüglich einer Altersversor gung der Diurnisten, Schuldiener und Hausmei ster orehte sich auch die Frage darum, ob nicht die Gemeinde die Beiträge in den Provisionsfond zah len solle. Es wurde dies bejaht und Bürger meister Greil bemerkte ausdrücklich, wenigstens habe dann niemand, wenn er vor Eintritt

wird (8 4). Wie kommt es nun, daß die gewiß nichts weniger als Uut bezahlten Gefällsaufseher, welche überdies Noch einen elfftündigen und sehr unangenehmen Dienst haben, beim Austritt oder der Ausschei dung (das heißt Entlassung durch die Gemeinde. D. Red.), aus dem städtischen Gefällsdienste jeden Anspruch auf die Provision und die eingezahlten Beiträge verlieren? (§ 5). — Dazu ist zu be merken: Auch die Gemeinde muß sich zum ober sten Grundsatz machen: „Gleiches Recht für Alle!" Daß dies nicht immer der Fall

ist, haben wir in früheren Artikeln nachgewiesen. Wie unbegründet find oft gerade bei den Gefällsaufsehern Entlassun gen vorgekommen. Mehr Consequenz und Ge rechtigkeit könnten das Ansehen der Gemeinde nur heben. Freilich gehört hier auch dazu, daß der Bürgermeister sich selbst darum kümmert und nicht einseitig vorgeht, d. h. bloß einem Theile Aufmerk samkeit schenkt, und zwar in den uns bekannten Fällen stets nur dem Vorgesetzten. Hoffentlich wird der Bürgermeister in Zukunft nach dem Grundsatz handeln: Eines Mannes

Rede ist keine Rede, man muß sie hören alle beede. Will der Gemeinderath die rechtlose Bevölkerung fovpen? I! Gs scheint! Wahrscheinlich glaubt der Ge meinderath damit genug gethan zu haben, daß er, die Rechtssection beauftragte, ihm eine Gemeinde- > Wahl-Reform vorzulegen; wann und ob sie über haupt vorgelegt wird, ist den Herren Stadtvätern wahrscheinlich gleichgiltig. Es kann daher nicht verwundern, daß sich unsere gute Meinung, welche wir von der ehrlichen Absicht einzelner Gemeinde- räthe

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Dolomiten
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Page 3 of 16
Date: 20.08.1927
Physical description: 16
vom 19. August 1927. Gemeinde M e z z a s e l v a (Mitte- w a I dl. Chiusa (Klausen), Nova Ponente, M e l t i n a, Eaminom in Tures (Remote n), Orts, Molini in Jure» <M ühle n), Elle, Montana, S. L o r e n z o in P u st e r i a, S p i n z e s, Balles, S. G e n e s i o, Rio di P n st e- r i a t M ü h l b a ch ), Rc> dengo

, M a - r a n z a. P l o n o i, M a z i a lM a t s ch). L a u ü e s kL a a t f ch). M a l l e s, S I i n i g a. T a re^e s, B u r g u i i o, Lazfons. Glu- i i o (S chlei s> und B e l t u r n o. Reglement für die Ziegensteuer, genehmigt. Gemeinde M e r a n o, Reglement für die Gebühr auf Erpreßkaffeemaschinen, geneh migt. G e m e i n d e C e n g I e s. Bauordnung, genehmigt. Gemeinde O r t i s e i, S. C r i st i n a u. Selva, Neuregelung der Beiträge für die Erhaltung der Brücke über den Grödnerbach. genehmigt. GemeindeRasundisopra. Verkauf von 1500 Kubikmetern und 700 Kubikmetern Holz, genehmigt. Gemeinde Malles, Holzverkauf. ge nehmigt

. Gemeinde Brunico. Straßenerhal- tungsbcitrag, genehmigt. Gemeinde Bressanone, Reglement für die Wasserleitung, genehmigt. Gemeinde L a n a, Reglement für den Gemeindearzt, genehmigt. Gemeinde Landes (Laatsch), Kau tionsfreigabe, genehmigt. Gemeinde Lappago, Freigabe der Iagdkaution, genehmigt. Gemeinde Sciaves, Uebernahme der Kosten der Froitleichnamsprozession. geneh migt. Gemeinde Appiano, Vergütung für den Schulaufscher, genehmigt. Gemeinde Stilvcs. Kautionsfrci- gäbe, genehmigt. Gemeinde Fie

, Beiträge an die Musik kapelle, genehmigt. Gemeinde O n i e s, Reglement für Ge werbe- und Patentsteuer, genehmigt. Gemeinde Ortisei, Abänderung des Reglements über die Benützung öffentlicher Plätze, genehmigt. Gemeinde Danga und T i r o l o. Be triebs- und Verkanfsstcuer für 1927, geneh migt. Gemeinde Nova Levante, Be triebs- und Verkaufssteuer 1926, genehmigt. Gemeinde Marlengo, Reglement ür die Hundesteuer, genehmigt. Gemeinde Gais, Erhöhung der Hunde steuer, genehmigt. Gemeinde

L a n a. Außerordentliche Zuweisung an den Lehrer Dittorio Motte;, rückoerwiesen. Gemeinde Lana, Außerordentliche Zuweisung an die Lehrpersonen, rückver wiesen. Gemeinde Bolzano, Pensionierung des Professors Franz Schmaus, genehmigt. Gemeinde Meran o, Pensions bemessung für die Witwe des Ing. Karl Halle, genehmigt. Gemeinde Rio di Pnsteria (Mühlbach), R o d e n g o, V a l l e s. M a- r a n z a und S p i n g e s, Reglement für die Gemeindewachen, genehmigt. Gemeinde Bolzano. Pensions bemessung des El-es-Tierarztes

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 09.03.1863
Physical description: 6
SS8 §. 75. Für neue Erwerbungen und Unternehmun gen, welche zunächst die Vermehrung der Gemeinde, Einkünfte zum Zwecke haben, sowie zur Tilgung und Verzinsung eines behufs solcher Erwerbungen oder Unternehmungen aufzunehmenden Darlehens kann der Ausschuß Steuerzuschläge und überhaupt Gemeinde- Umlagen nur dann beschließen, wenn wenigstens drei Viertheile der Wahlberechtigten, welche zugleich min destens drei Viertheile der gesammten in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuern entrichten

, ihre Zu stimmung geben. Zu diesem Behufe sind dieselben unter Bekanntge bung des Gegenstandes und mit dem ausdrücklichen Beisätze vorzuladen, daß die Nichterscheinenden als zu stimmend werden angesehen werden. Die Abstimmung geschieht mit Ja nnd Nein. Zu denjenigen, welche mit „Ja' stimmen, sind anch die Vorgeladenen aber Nichterschienenen zu zählen. Be züglich der Vertretnng der Wahlberechtigten gelten die sür die Ausübung des Wahlrechtes durch Stell vertreter in der Gemeinde-Wahlordnung enthaltenen

in dringenden Fällen gegen nach träglich einzuholende Genehmigung des Landtages, der Landesausschuß. Zuschläge, welche 500 Procent der direkten Steuern oder 50 Procent der Verzehrungssteuer übersteigen, können nur Kraft eines LandeSgesetzes stattfinden. Z. 73. Durch Beschluß des Gemeinde-Ausschusses können sür Gemeinde-Erfordernisse Dienste (Hand- und Zugdienste) gefordert werden. Die Dienste sind in Geld abzuschätzen; die Verthei- kung geschieht mit Beobachtung der Vorschriften

der HL- 72—75 nach dem Maßstabe der direkten Steuern. Die Dienste können durch taugliche Stellvertreter geleistet oder nach der Abschätzung an die Gemeinde kasse bezahlt werden. Wenn der nach der Abschätzuug sich ergebende Werth der Dienste entweder für sich allein oder im Vereine mit den gleichzeitig beschlossenen Zuschlägen zu den direkten Steuern jenes Percent dieser Steuern über« steigt, welches der Ausschuß ohne höhere Genehmigung bewilligen kann, so haben die Vorschriften des §. 77 zur Anwendung zu kommen

. In Nothfällen, wo ein schleuniges gemeinschaftliches Zusammenwirken Aller erforderlich ist, sind alle taug lichen Personen in der Gemeinde zur unentgeltlichen Leistung von Diensten verpflichtet. L. 79. Zur Einführung neuer Auflagen und Ab gaben, welche in die Kategorie der Zuschläge zu den direkten Stenern oder der Verzehrnngsstener nicht ge hören, sowie zur Erhöhung schon bestehender Auflagen und Abgaben dieser Art, ist ein Landesgesetz erforder lich. (Art. XV des Gesetzes vom 5. März 1L62

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 11
Date: 25.07.1900
Physical description: 11
Comitat BekeS, Stuhlgerichtsbezirk BekeS: aus der Gemeinde Körös-Tarcsa; Stuhlgerichtsbezirk BekeS- csaba: aus der Gemeinde Uj-Kigyoz; Stuhlgerichts bezirk Szaroas: aus der G-meinZe Szarvas: Comitat Vihar. Stuhlgerichtsbezirk Cseffa: aus der Gemeinde Cseffa; Comitat Borsod, Stuhlg-richt Bezirk Eger: aus der Gemeinde Also-Abrany; Stuhlgerichtsbezirk Mezö- Esath: aus den Gemeinden Gelej, Mezö-Csath. Nagy- Mihaly, Nemes -Bikk, Tisza-Keszi. Tisza - Tarjan; Stuhlgerichtsbezirk Szendrö

; aus der Gemeinde Hangacs; Comitat CSanad, stuhlgerichtsbezirk Kovacshaza: aus den Gemeinden Knnagota. Resormatns-Kovacs- haza; Stuhlgerichtsbezirk Központ: aus den Gemeinden FSldeak, Lele; Comitat Csongrad, StuhlgerichtsbezirkTiszantul: aus den Gemeinden Derekegyhaza, Tes; Comitat Esztergom, Stuhlgerichtsbezirk Eszter gom: aus der Gemeinde Csolnok; Stuhlgerichtsbezirk Parkany: aus der Gemeinde Nagy-^>lved; Comitat Fejer, Stuhlgerichtsbezirk Sarbogard: aus den Gemeinden Also-Alap, Vajta; Stuhlgerichts bezirk

Val: aus den Gemeinden Acsa, Alcsuth, Felesuth: Comitat Fogaras, Stuhlgerichtsbezirk Fogaras: aus der Gemeinde Bethlen; Comitat Gömör-Kishont: aus der Stadtgemeinde Rimaszombat; Comitat Hajdu, Stuhlgerichtsbezirk Balmaz- Ujvaros: aus den Gemeinden Balmaz-Ujvaros, Csege, sowie aus der Stadtgemeinde Hajdu-Nanas; Comitat Haromszek, Stuhlgerichtsbezirk Kezd: aus den Gemeinden Albis, Futassalva, Karatna, Osdola, Szent-Katolna, Szent-Lelek; Stnhlgerichts- Seps: aus den Gemeinden Nyer, Szotyor; Comitat

Heves, Stuhlgerichtsbezirk Hatvan: aus der Gemeinde Rozsa-Szt -Marton; Stuhlgerichtsbezirk Petervasar: aus der Gemeinde Bakta; Comitat Jasz - Nag y knn - Szo lno k, Stuhl gerichtsbezirk Also-Jaszsag; ans der Gemeinde Jasz- Szent-Andras; Stuhlgerichtsbezirk Also-Tisza: aus den Gemeinden Tisza-Földoar, Tisza-Jnoka; Stuhl gerichtsbezirk Tisza-Közep: aus der Gemeinde Török- Szt.-Miklo; Comitat Komaron, Stuhlgerichtsbezirk Gesztes: ans den Gemeinden Acs, Kis-Jgmand; Stuhlgerichts bezirk Udvard

: aus der Gemeinde Bajcs: Comitat Krasso-Szöreny, Stuhlgerichtsbezirk Oravicza: aus der Gemeinde Kis-Tikoany; Stuhl gerichtsbezirk Neficza: aus den Gemeinden Delinyest. Kuptore-Szeknl, Reficzabanya; Comitat Lipto, Stuhlgerichtsbezirk Lipto-Szt.- Miklos: aus den Gemeinden Kis-Pzlugya, Lipto-Szt.- Jvan, Lipto-Szt.-Miklos, Okoliesno, Berbiez; Comitat Maros - Torda, Stuhlgerichesbezirk Felsö--Regen: aus der Gemeinde Felfaln; Comitat Nagy - Kiiküllö, Stuhlgerichtsbezirk Keresd: aus der Gemeinde Nagy-Szöllös; Stuhl

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 07.02.1906
Physical description: 6
., Bauersmann und Gemeindekassier in Karthaus, für das Schnal- sertal. 5. Span Josef, Gutsbesitzer und Gemeinderat in Vill, für die Gemeinden Vill und Jgls. 6. Martinclli Cölestin, Gemeindevorsteher in Centa, für die Gemeinde Centa. 7. Braun egger Johann, Gutsbesitzer iu Patsch, für die Gemeinde Patsch. 8. Kristin ell Zeno, Dorfmair, Gemeindevor steher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 9. Schlögl Johann, Winkler. Gemeindevorsteher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 10. Bassi Peter, Gemeindevorsteher

in Vattaro, für die Gemeinde Vattaro. 11. Rauch Leopold jun., Buchhalter in Mühlau, für die Gemeinde Mnhlau. 12. Kremser Quirin, Altvorsteher und Bauer in Gries, für die Gemeinden Gries und St. Sig mund im Sellrain. 13. Hanny Michael, Bauersmann in Martell, für die Gemeinde Martell. 14. Egger Gabriel, Bauersmann und Gemein- desekretär in Höfling, für die Gemeinde Hafling. 15. Kämpft Eduard. Gutsbesitzer in Rnm, für die Gemeinde, Rnm. 16. Grub er Adam, Altvorsteher, Gemeinderat in Sistraus

, für die Gemeinden Sistrans und Lans. 17. Eisend acher Johann, Schuhmacher in Arzl, für die Gemeinde Arzl, G.-Bez. Hall. 18. Fontana Maximilian in Calceranica, für die Gemeinde Calceranica. 19. Niedermair Josef, Gutsbesitzer in Thaur, für die Gemeinde Thaur. 20. Gamper Alois, Wirt in Partfchins, und 21. Gamper Josef, Unterhnber, in Rabland, für die Gemeinde Partfchins. 22. Spiegl Johann, Lehrer in Oberperfuß, für die Gemeinde Oberperfuß. 23. Schwienbacher Johann, zu Wegleit in Sl. Walburg, für die Gemeinde

St. Walburg. 24. Aigner Johann, 1. Gemeinderat und Schul leiter in Jochberg, für die Gemeinde Jochberg. 25. Kuprian Josef, Bauer und Gemeindevor steher in Ranggen, für die Gemeinde Ranggen. 26. Hepperger Alois, Wagner in Sellrain, für die Gemeinde Sellrain. 27. Pasqualini Abraham, Gemeindevorsteher in Bosentino, für die Gemeinde Bosentino. 23. Zwifchenbrugger Nikolaus, Wirt in Going, für die Gemeinde Going. 29. Zip perle Josef, Gutsbesitzer in Marling, sür die Gemeinde Marling. 30. Zange rlc Johann

, Gastwirt in Eyrs, für die Gemeinden Eyrs, Tfchengls, Tannas. 31. Tappeiner Franz, Besitzer in Laas, für die Gemeinden Laas und Allitz. 32. Kuperiou Josef, Besitzer in Tarsch, für die Gemeinde Tarsch. 33. Weit Haler Georg, Besitzer und Gemeinde vorsteher in Castellbell, für die Gemeinden Castell- bell mit Fraktion Marein, Latjchinig, Freiberg und Galsaun. 34. Markt Kaspar, Pulthnber, Besitzer in Tschars, für die Gemeinden Tschars, Stäben, Trums- berg, Tannberg und Jnsahl. 35. Naserer Andrä, Besitzer

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 24
Date: 06.09.1902
Physical description: 24
der Versammlung zeigte das große Interesse, welches die Feuerwehren dieser neuen Insti tution entgegenbringen. — Nach einigen beherzten An sprachen von Seite des Vorsitzenden und des neuge wählten Bezirksverbands-Obmannes wurde die Ver sammlung unter begeistert aufgenommenen Hochrufen auf den Kaiser geschlossen. Fragekasten. I. B. in R. Nutzbarmachung der auf eigenem Grunde entspringenden Quelle. Rechte hierauf. Frage: Ich ersuche nachstehendes im Tiroler Gemeinde blatt aufzunehmen und gütigst zu beantworten

, ohne Rücksicht ob dadurch ein schon bestehender Brunnen geschädigt wird. Diese Ansicht herrscht aber, wie erwähnt, erst in der neueren Praxis und es wird von vielen Schriftstellern und Praktikern bte gegen teilige Ansicht vertreten, so daß es nicht ausgeschlossen ist, daß auch diese gegentheilige Ansicht, wonach das Erschließen eines neuen Brunnens zum Nachtheile eines schon bestehenden Brunnens nicht gestattet ist, wieder einmal zur Geltung gelangt. Gemeinde Alg. Begräbnißkosten für Gemeinde- Arme. Frage

: Gehören Mehrkosten eines Begräb nisses für einen Gemeindearmen zum Etat „Armen- Versorgung", wenn diese von der Partei selbst durch Bestellung verursacht? Hergang: Es verstarb in der Nachbar-Gemeinde ein hieher zuständiger Gemeindearmer. Die Witwe be stellte dessen Begräbniß, wie es ihr beliebte, ohne weder der einen oder der anderen Gemeinde hievon zu be richten. Die Aufenthaltsgeme' .de findet sich nun bereit die niedrigsten Fumralgebühee^. zu zahlen, weist jedoch die Mehrkosten mit der Begründung

nicht beantwortet werden, es muß der zu Grunde liegende Sachverhalt mitgctheilt werden. Es lassen sich nämlich im Rahmen der zitirten Paragraphen alle möglichen Fälle denken und kommen allfällig verschiedene Behörden in Frage. R. P. in K. Polizeistundgebühren. Frage: Ist die Gemeinde-Vorstehung berechtiget, die Bewilligung einer Polizeistundverlängernng von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen? Bemerke, daß ich Wirth bin und um Polizeistundverlängerung nachsuchte, die

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 09.04.1901
Physical description: 10
Comitat Torda-AranyoS, SwhlgerichtSbezirk Felvincz: aus der Gemeinde HarasztoS; Stuhlgerichts- iezirk Torba: auS den Gemeinde» Also-Detrehem, Mezö- Nagycsany; Comitat Torontal, SwhlgerichtSbezirk Banlak: «uS den Gemeinden Györgyhaz. Partos, Zichyfalva; Stuhlgerichtsbezirk Tsene: auS den Gemeinden^Aurel- haza, KiS-Jecsa, Öregsalu, Tamasfalva; Stuhlgerichts- Nagy-BecSkerek: aus den Gemeinde» Eruesthaza, Lukacs- falva, Szerb-Elemer; SwhlgerichtSbezirk Pancsova: aus der Gemeinde Sandoregyhaza

; SwhlgerichtSbezirk Török- becSe; aus der Gemeinde Törökbecse; SwhlgerichtSbezirk ZSombslya: aus der Gemeinde Kis-OroSz, sowie aus der Stadtgemeinde Nagy-Kikinda;' Comitat Trencsen, SwhlgerichtSbezirk Baan: auS der Gemeinde Zay-Ugrocz; Comitat Udvarhely, SwhlgerichtSbezirk Szekely- Udvarhely: aus den Gemeinden KapolnaS-Olahfalu, Szenlegyhazas-Olahfalu; Comitat Ung, SwhlgerichtSbezirk Kapos: auS der Gemeinde Konczhaza; Comitat Bas, SwhlgerichtSbezirk Sarvar: aus der Gemeinde Repcze-St.-György; Eomitat Veszprem

, SwhlgerichtSbezirk Enying; auS den Gemeinden Degh, Kencse; Swhlgerichtsbezirk Zircz: aus den Gemeinden Aka, Rede; . Comitat Zala, Stuhlgerichtsbezirk Keszthely: aus den Gemeinden Szt.-Andras, Zala-Szanto; Swhl gerichtSbezirk Letenye: aus der Gemeinde Marocz; Swhlgerichtsbezirk Nova; aus der Gemeinde Gombos- szeg; Swhlgerichtsbezirk Pacsa: aus der Gemeinde Äucsa; Swhlgerichtsbezirk Zala-Szt.-Grot: aus der Gemeinde Veged; Comitat Zemplen, Swhlgerichtsbezirk Bodrogköz: auS den Gemeinden Bacska, Karad, KarcSa, Kis

- Rozvagy,Perbenyik,Semjen; SwhlgerichtSbezirk GalszecS: auS der Gemeinde Jztancs; Swhlgerichtsbezirk Nagy- Mihaly: aus den Gemeinden Lazony, Petrik; Swhl gerichtsbezirk Satoralja-Ujhely: aus den Gemeinden Bodrog-Halasz,JoseffalvaFarolyfalva,Magyar-JeSztreb, Sarospatak, Szürnyeg; SwhlgerichtsbeM Szerencz: auS der Gemeinde Megyaszo; Swhlgerichtsbezirk Tokaj: aus den Gemeinden Bodrog-Kisfalud, Tarczal,TolcSva; StuhlgerichtsbezirkBarauuo: aus den Gemeinden Agyagos, Csaklyo, Kö-Poruba, Nagy-Dobra; Comitat

Zolyom: aus der Stadtgemeinde Zolyom; überdies aus der Municipalstadt Zombor; o. wegen des Bestandes des Stäbchen-Roth laufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen: Comitat Bereg, Swhlgerichtsbezirk MezökaSzony: ans der Gemeinde Betragy; SwhlgerichtSbezirk Munkacz: aus der Gemeinde Maszarfalva; Comitat Borsod, Swhlgerichtsbezirk Szendrö: aus der Gemeinde Hangacs; Comitat Csongrad: aus der Stadtgemeinde SzenteS; Comitat Fejer, Swhlgerichtsbezirk Sarbogard: aus der Gemeinde Herczegfalva

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Alpenzeitung
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Page 3 of 12
Date: 17.04.1927
Physical description: 12
— an diesem Morgen die drei Freudensprünge macht, weil der Herr auferstan den ist. , , Jedenfalls wollen die Kleinen als erste ihren Eltern den Ostergruß entbieten und sich dafür mit den Ostergaben, beschenken lassen. Wir schließen un? diesen Kleinen an und ru fen auch unsererseits allen unseren Lesern, ob, jung oder alt, ob arm öder reich, ,/recht fröh liche Ostern' zu. Beschlüsse der Provinz ialverwaltung in der Sihung vom 15. April 1327. Gemeinde Caftelrotto: ttebereinkommen mit der Staatsbahn wegen

Ueberguerung von Bahngrund; genehmigt. Gemeinde Tèsimo lind Stelvio: ZufahrtS' . straße zur Bahnstation: genehmigt. Gemeinde Bolzano: Uebereinkommen wegen , Ueberquerung der Bahnlinie Verona—Bren nero; genehmigt. ' Gemeinde Risiano: Verkauf einer Aktie der Vinschgaubahn; zur weiteren Behandlung zu rückverwiesen. Gemeinde Teodone und S. Lorenzo: Freigabe von Jagdpachtkautionen: genehmigt. ! Gemeinde Bressanone: Löschung einer Hy pothek; genehmigt. . Gemeinde Nenon: Löschung einer Hypothek; genehmigt

. Gemeinden Malles und Tesido: Holzverkauf: genehmigt. , Gemeinde Valdaora (Olang): Zusammenle gung des Fraktionsvermögens: zur weiteren Behandlung rückverwiesen. ? Gemeinde Latzföns:' Aenderung des Regle ments der Anfenthaltsgebühr; genehmigt. - Gemeinde Vipiteno (Sterzing): Reglement für Aufenthaltsgebühr: genehmigt. > Gemeinde Predo': Reglement für Aufent- ihaltsgebühr: zur Ergänzung zurückverwiesen, ì Gemeinde Lana: Darlehensaufnahme; geneh- m'gt. ' . ' Gemeinde Rio di Pusteria (Mühlbach): Re glement

: Rekurs gegen Ge werbe- und Verkaufssteuer; abgewiesen. Gemeinde Valle S. Silvestro (Wahlen): Bei trag zum Baumsest; genehmigt. Gemeinde Ultimo: Beitrag zum Beinhaus am subio; geenehmigt. «emeinde Merano: Beitrag zur Anlage der elektrischen Beleuchtung im Gerichtsgebäude: genehmigt. Gemeinde Chiusa (Klausen): Beitrag zum Aerztepatronat 1926 und 1927; genehmigt. Gemeinde Merano: Beitrag für Schüler reisen der Mittelschulen: genehmigt. Gemeinde Merano: Beitrag für einen Kurs für Lehrpersonen: genehmigt

. Gemeinde Perca: Verkauf von Gemeinde grund: genehmigt. Gemeinde Merano: Verkauf von Gemeinde grund ; genehmigit. Gemeinde Bolzano: Verkauf eines Gebäudes; genehmigt. Gemeinde Bolzano: Beitrag an die Kurvor- stehung Gries: genehmigt. Gemeinde Merano: Vertrag über Haftpflicht versicherung; genehmigt. Gemeindeil Selva. Villandro und Villa Ot tone (Uttenheim): Reglement über Viehgebühr; genehmigt. Gemeinde Nettunio: Erhöhung der Viehge bühr; genehmigt. Gemeinde Vandoies di Sotto (Niedervintl): Erhöhung

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