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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 17.12.1942
Physical description: 4
. Dadurch stellt sich der vatikanische Sender in gütiger Weise In den Dienst aktiver Karitas. Wer davon Gebrauch machen will, wende sich unverzüglich an das gefertigte Propsteiamt, das bis spätestens Sonntag, 20. Dezember, abends die Gesuche an nimmt. Feb. Propstei- und Stadtpfarramt. Bolzano. lìsAsIunA «ies Vsrkskrs c»ul cien ^utodus- unà LsUdaknUmsn ànssoàliiss -- Louàor- Ssrstsllunssvordoì kür atlcàoltsolis Durch einen kgl. Erlaß, der heute in Kraft tritt, und gestern in der „Gazzetta Ufficiale

, und zwar in Befolgung der Normen, die im Einklang mit dem Landwirtschaftsministerium festgelegt worden sind. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte das interministerielle Dekret vom 27. No vember 1942-XXi, welches Normen für die Anwendung des kgl. Gesetzdekretes vom 2. Oktober 1922-XX, N. 1231, hin- sichtlich der Fahrtenregelung auf den Autobus- und Seilbahnlinien außerhalb der Städte enthält. Das Dekret bestimmt, daß für die Feststellung der im Art. 1 des kgl. Ge setzdekretes vom 2. Oktober 1942-XX, Nr. 1231

»ouxo lür à Liport Aus Roma wird mitgeteilt: Mit Bezugnahme auf das Ministerial- dekret vom 3. Dezember, welches sich auf den Verkaufs- und llbergabeschein für neue Personenautos und Motorräder be zieht, hat das Korporationsministerium ein Dekret herausgegeben, das gestern in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht wurde und nachstehende Abänderungen des erwähnten Dekretes beinhaltet: Der Korporationsminister behält sich vor, innerhalb der Grenzen des auf Vorschlag der zuständigen korporativen

wurde in der „Gazzetta Ufficiale' des Königreichs der neue na tionale Kollektiv-Arbeitskontrakt sur das Personal der „Banca Commerciale Ita liana', des „Credito Italiano' und des „Banco di Roma' veröffentlicht. Der in Frage stehende Kontrakt wurde im ver gangenen Oktober von den zuständigen syndikalen Stellen abgeschlossen. Der Kontrakt betrifft über 22.000 Bankbeamte und ersetzt das früher in Kraft stehende Reglement, welches auf das Jahr 1923 zurückgeht. Mit dem neuen Kollektivkontrakt haben viele

: Dalpiaz Giu liana, 5. Kind des Silvio und der Preti Enrica; Tibiali Luciano, 3. Kind des Arduino und der Bruschettà Ma ria: Ballan Silvano, 4. Kind des Ot torino und der Goldin Elena; ein« Illegitime. Todesfälle: Vincenzi Teresa nach Domsnico verehel. Guidotti, 68 Jahre alt: Leone Umberto des Luciano, Z Jahre alt: Perlot Giuseppe nach Mas similiano, 47 Jahre alt. Eheaufgebote: Dellino Mario mit Bertagnolli Luigia. llmz às à lizàl mi! àtMM! à gii à kme nick quàt mij Die „Gazzetta Ufficiale

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Alpenzeitung
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Page 5 of 12
Date: 09.01.1934
Physical description: 12
Küche, 10 Kälber, 14 Schafe, 4 Ziegen, 708 Schweine, 40 Pferde, 4 Maultiere 46 Esel und 4 Füllen, insgesamt 1357 Stück. Ausschreibung von Stellen in der staatlichen Verwaltung. Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: Die Beilage zur Gazzetta Ufficiale vom 2. Jän ner veröffentlicht die Ausschreibung von Anfän gerstellen der verschiedenen Kategorien (Gruppen A B und E) der staatlichen Finanzverwaltung. In der Gazzetta Ufficiale vom 8. ds. werden fer ner die Ausschreibungen von 45 Posten, bezw

. 10 Posten im Ministerium, bezw. Jntendenzen und Zentral-Rechnungsämtern veröffentlicht. Für die Bewerbungen gilt das Dekret S. E. des Regierungschefs vom 12. Dezember 1933, ver öffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 288 vom 14. Dezember, bezüglich Anzahl der Stellen, Stu dientitel, Altersgrenze und Einschreibung in die fascistiche Partei. Die Gesuche können binnen 60 Tagen nach dem 2. Jänner, also bis zum 3. März l, I., eingebracht werden. Das Finanzministerium/ lvikd^im' Lauft/ d'ès' Monates März

, 11 Tage alt. Die Warenumsatzgebühr auf medizinische Spe- ialitäten ist mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1934 urch das in der „Gazzetta Ufficiale' verautbarte kgl. Dekret vom 27. Dezember 1930, Nr. 146, in derselben Weise geregelt worden, wie sie bereits für die Arbeiten in Gold und Silber, für das Holz und das Schlachtvieh besteht, nämlich: die Umsatz- ebühr muß nur einmal, und zwar vom Erzeuger, gevun beziehungsweise Importeur aus dem Auslande, bezahlt werden, während alle weiteren Umsätze im Inlands

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 02.05.1921
Physical description: 8
1921 Montag, den 2. Mai 1921 Ber Lkroter' Seile : S. Die zur Veranlagung und Belnessung der ^ Wertzuwachsabgabe nötige Abgabe würde nach den neuen Bestimmungen nicht mehr im Verhält nisse zu deren Erträgnissen stehen. Das Gesetz über die Konirolle über Erzeugung und Handel mit amerikanischen Rebe« aus unser Ge biet ausgedehnt. ..Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 88. April 1S21 enthält das Dekret vom 24. Feber 1921, Nr. -480, das das Gesetz vom 26. September ^ 1S20, Nr. 1322. über die Kontrolle

der Erzeugung j und des Handels mit amerikanischen Reben auf die ! neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret trat mit ! seiner Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' ! in Kraft. s Em Gesetz über die Errichtung von AiliÄen aus. . wSrtiger Vonlen auf unser Gebiet ausgedehnt. „Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 28 April 1S21 enthält das tgl. De?'t vom 20.Feber 1S21. Nr. 483, das auf die neuen Provinzen die Verfügungen des kgl- Gesetzesdekretes vom 4, September 1919. Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer

Banken zur Errichtung von Sitzen und Filialen im Könige reiä>e ausdehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errich tung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderung engegenüber dem Gesetzesdekrete Nr. 1620. auf die wic die Vertreter der auswärtigen Banken besonders aufmerksam machen. Die Kompetenz der Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enlMt das kgl. Gesetzesdekret vom 10. April 192

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 19.12.1942
Physical description: 4
wird ihnen die Kraft geben, auch die schwer sten Hinderwsse aus dem Wege zu räu men und als wirtliche Sieger auf brei ter Front hervorzugehen. Es gibt des halb für jedes Volk nur ein Entwsder- Öder: will es einmal Herr, Gebieter und Gestalter seinss Schicksals sein, oder nicht? Wenn ja, dann muß schon jetzt am Fun dament dieser neuen Zukunft gebaut wer- den. MolstsàlSàsi sur Ksxvlimx à Lràtromvordrsuàs iür Wà5r!o!!o àoka Aus Roma wird mitgeteilt: Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Ministerialdekret

Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Ministerialerlaß vom 1. Dezember 1942, der de» Transport von Postsachen, von Reisegepäck und landwirtschaftlichem Frachtgut aus den Postau olinien regeli. Das Dekret versügt, daß das Gesamtge wicht der genannten Waren, die zum Transport auf den Kraftwagen der Post linien zugelaffm sind, nicht die sestge- setzte Höchstbelastung der genannten Kraftwagen übersteigen darf. Im Innern der Au obufse muß eine Tafel oder ein Plakat mit der Angabe des Höchstsracht- gutes

ist. Genüge geleistet wordm ist, darf, immer im Rahmen der Verfüg barkeit auch nicht begleitetes Reisege päck und landwirtschaf.lichos Frachtgut , versandt werden. ! Auf den Kraftwagen der Postlinien dürfen keine Hunde, Räder oder Platz mangel verursachenden Gegenstände mit geführt werden. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht auch den Ministerialerlaß, der den Ka stanienmarkt und jenen der entsprechen den Mehlgattungen regelt. SimskrKnkllllSLVsrküSllllke» tàr Ssa kraodivordodr

-, Maturità- und Befähigungsprüsuugen reserviert für Militärpersonen und an gesagt mit Verordnung vom 14. Novem ber 1942-XXI, veröffentlicht in der „Gaz zetta Ufficiale' N. 272 vom 17. des glei chen Monats, vom 18. auf den 25. des kommenden Monats Jänner verschoben worden ist. Apothekenäienst Den Turnusdienst versehen die St.» Antonius-Apotheke in der Lia Brennero N. 2, und die Apotheke in San Quirino. Die Apotheken Bcrtello, Corso 9 Mag gio und Mezzena in Olirisarco sind Sonn tag bis 12 Uhr ossen. Imiàsà

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 08.08.1935
Physical description: 6
stark entwickelt, daß ein« Neuregelung des Konzessionswesens notwendig geworden ist Durch das Gesetz vom 2V. Juni 1SSS, veröffent' licht in der „Gazzetta Ufficiale' vom 27. Juli 1V3S, Nr. 174, werden nun neue Bestimmungen getrof sen, deren wichtigste nachstehend bekanntgegeben werden. , ^ Zunächst wird bestimmt, daß sämtliche Waren transportdienste, welche mit Kraftwagen, ein schließlich? Anhänger, für Rechnung Dritter und gegen Entgelt durchgeführt werden, einer Konzes sion

durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

, für welche die vorliegenden Bestimmungen gelten, werden in einem eigenen, vom Kriegsministerium im Einpernehmen mit 'den übrigen interessierten Ministerien zu genehmigenden Verzeichnis ange geben. s Art. 4. Die Durchführungsverordnung zu vor liegendem Gesetz wird Mit Dekret des Kriegsmini- 'teriüms im Einoernehmen mit den übrigen Mini- terien erlassen. Das.vorliegende. Gesetz tritt mit einer Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' n Kraft. Aivchltches Billgaitg nach Là». Am 6. August wurde der Bittgang um Erflehung

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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 09.08.1936
Physical description: 8
ausgezahlt worden ist. Es ergibt sich nun die Frage: Haben jene, die am 1. Jänner oder.danach einberufen worden sind, das Recht der Behandlung. 'Nach^eà 6^es^s«he»tiià«>»!<diei.St»stalkulygàbis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes vom 7. August (IS Tage nach der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale, die am 23. März erfolgt ist) oder haben sie Anspruch auf die Jndennität laut Artikel 4 des tgl. Gesetzes-? ekrètes? Mit Artikel 18 weroey die allgemeinen und Ein zelübereinkommen, die yon

wenn ein solcher Verkauf nicht einmal mit dem yom Kaufmanne fönst betriebenen Handel zu tun hat. Sie werden also Ihre Forderung nicht nur mi5 den Handelsbüchern, sondern auch mit Mam H«Mèn.Mfley,.MN w.eyn die Mà fluten aus einem einzigen Geschäft den Betrag.yyn, Lire 20l>l) übersteigt. Ziehung der Obligationen der Surverwaltung von Bolzano Die „Gazzetta Ufficiale' n?rässentlicht: Montag. 8. Juni 19I6-XIV sind am SW der Kurverwaltung von Bolzano im Beilein des No tars Dr. Francesco Lon-ii Obliqatwnen für die Erbauung

, 385, 212, 338. 218. 273. Benzinpreisreduzierungen für Alugsahrlen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzdekret, mit welchem die den Auto- und Mo torradfahrern gewährten Vergünstigungen hin sichtlich des Benzinpreises (Ges. D. v. 9. Mai 1933, Nr. 732 und v. 28. September 1935 Nr. 1712) auch auf die Ausländer und die im Ausland wohnenden Italiener, die mit eigenem Flugzeug nach Italien kommen, ausgedehnt wird, und zwar im gleichen Ausmaß und auf den Benzinkonsum

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 22.07.1936
Physical description: 6
in der Alpenzone am S. Septem ber. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Jagd kalender für 1S3S-37. Außer den allgemeinen Be stimmungen bringt sie die Verfügung, daß in der Alpenzone die Jagd und der Vogelfang am K. September beginnen. Jagdschluß ist am 20. De zember. » » » Internationaler Kongreß der Privatheilanstalten. Die fascistiche Union der Kaufleute von Bolzano teilt mit: Der fascistiche Reichsverband der Privatkuran- stalten hat die Einladung des Organisationskomi tees des internationalen

, haben bereits sechs mit bestem Erfolg ihre Proben abgelegt und werden in eini> gen Tagen das Recht besitzen, sich mit dem golde nen Adler zu schmücken. Den Neuviloten, dem Capo-Jnstruktor Schwab! sowie dem Jnstruktor Ghiotto unsere besten Glück wünsche. Der Benzinpreis mit Lire Z.04 pro Liier festgesetzt. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 21. ds. veröffent- icht ein kal. Dekret, wonach die staatliche Verkauss- 'teuer auf Benzin, Petroleum, Mineralölen und >eren Destillationsrückständen sowie auf reinem

Verzeichnis der öffentlichen Gewässer der Provinz Bolzano. Ein kgl. Dekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht ist. brinat das Verzeichnis der öffent lichen Gewässer der Provinz Bolzano. Die Inter essenten können innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung des Dekrets in der vorgeschrie benen Art Einwendungen vorbringen. Verlegung des Standplatzes für Pferdedroschken. Der Präfekturskommissär der Stadtgemeinde hat mit Erlaß vom 20. ds. angeordnet, daß ab 22. Juli der Standplatz

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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 13.10.1935
Physical description: 8
in den auf 'Nische Währung lautenden Fakturen und den ^.«glichen auf das Ausland lautenden Tratten Klausel qufnehmen, daß die Zahlung im König- reià mittels «check, der auf ausländisches Lirekonto ^,0gen ist, öder mittels Übersendung ausländischer fluten, zum Tageskurs zu leisten ist. Für die Schlüsse, welche nach Inkrafttreten dieses De- (8. Oktober 1935) getätigt werden, ist jede Änderung dieser Zahlungsklausel verboten. Neue Bestimmungen über die Ausgabe von Dividenden. Die Gazzetta Ufficiale

werden. ... . ^ Gemäß Artikel 8 des Dekretes ist di« Errichtung von Aktiengesellschaften mit ei nem Kaplkàà'Mh^-^l» 1 Million Lire an MlMMWfWWWWADWAM Korporationsministèr/M^ WverNèWMmit denl'FMNZ- minister 1926 diese Genehmigung für alle MügründuNgsn va^i Aktiengesellschaften > vorgeschrieben ' wMen.ivar,? W>rep' nach dem Wortlaut, dieses. Artikels die-NeugxÄMmgen von Gesellschaften mit einem Kapital bis zu 1 Million Lire nicht mehr genehmigungspflichtig.' , j Zur neuà VèàWKnleìh^ Die „Gazzetta Ufficiale

^nnkg. à z». vkkà àM «si p e WWW» Mttollllnaen aus dem Wirtschaftsleben zie Lirexott» s«s dm WIM Marktberichte aus àer Provinz Bolzano Das Ministerialdekret vom 3. Ottober (verlqut- ,rl in der „Gazzetta Officiale' vom 8. Oktober) ietet im allgemeinen die Hereinbriygung von ,,>>^nischen Bank- oder Staatsnoten aus o?m Ms» IhaN 1^' !n!v'in das Königreich ohne vorherige Ermiichtiung y das Finanzministerium, xìe im Königreich Wohnenden, welche von einer ,,>I> landsreisö zurückkehren

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