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Alpenzeitung
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Page 5 of 12
Date: 09.01.1934
Physical description: 12
Küche, 10 Kälber, 14 Schafe, 4 Ziegen, 708 Schweine, 40 Pferde, 4 Maultiere 46 Esel und 4 Füllen, insgesamt 1357 Stück. Ausschreibung von Stellen in der staatlichen Verwaltung. Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: Die Beilage zur Gazzetta Ufficiale vom 2. Jän ner veröffentlicht die Ausschreibung von Anfän gerstellen der verschiedenen Kategorien (Gruppen A B und E) der staatlichen Finanzverwaltung. In der Gazzetta Ufficiale vom 8. ds. werden fer ner die Ausschreibungen von 45 Posten, bezw

. 10 Posten im Ministerium, bezw. Jntendenzen und Zentral-Rechnungsämtern veröffentlicht. Für die Bewerbungen gilt das Dekret S. E. des Regierungschefs vom 12. Dezember 1933, ver öffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 288 vom 14. Dezember, bezüglich Anzahl der Stellen, Stu dientitel, Altersgrenze und Einschreibung in die fascistiche Partei. Die Gesuche können binnen 60 Tagen nach dem 2. Jänner, also bis zum 3. März l, I., eingebracht werden. Das Finanzministerium/ lvikd^im' Lauft/ d'ès' Monates März

, 11 Tage alt. Die Warenumsatzgebühr auf medizinische Spe- ialitäten ist mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1934 urch das in der „Gazzetta Ufficiale' verautbarte kgl. Dekret vom 27. Dezember 1930, Nr. 146, in derselben Weise geregelt worden, wie sie bereits für die Arbeiten in Gold und Silber, für das Holz und das Schlachtvieh besteht, nämlich: die Umsatz- ebühr muß nur einmal, und zwar vom Erzeuger, gevun beziehungsweise Importeur aus dem Auslande, bezahlt werden, während alle weiteren Umsätze im Inlands

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 08.08.1935
Physical description: 6
stark entwickelt, daß ein« Neuregelung des Konzessionswesens notwendig geworden ist Durch das Gesetz vom 2V. Juni 1SSS, veröffent' licht in der „Gazzetta Ufficiale' vom 27. Juli 1V3S, Nr. 174, werden nun neue Bestimmungen getrof sen, deren wichtigste nachstehend bekanntgegeben werden. , ^ Zunächst wird bestimmt, daß sämtliche Waren transportdienste, welche mit Kraftwagen, ein schließlich? Anhänger, für Rechnung Dritter und gegen Entgelt durchgeführt werden, einer Konzes sion

durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

, für welche die vorliegenden Bestimmungen gelten, werden in einem eigenen, vom Kriegsministerium im Einpernehmen mit 'den übrigen interessierten Ministerien zu genehmigenden Verzeichnis ange geben. s Art. 4. Die Durchführungsverordnung zu vor liegendem Gesetz wird Mit Dekret des Kriegsmini- 'teriüms im Einoernehmen mit den übrigen Mini- terien erlassen. Das.vorliegende. Gesetz tritt mit einer Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' n Kraft. Aivchltches Billgaitg nach Là». Am 6. August wurde der Bittgang um Erflehung

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 22.07.1936
Physical description: 6
in der Alpenzone am S. Septem ber. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Jagd kalender für 1S3S-37. Außer den allgemeinen Be stimmungen bringt sie die Verfügung, daß in der Alpenzone die Jagd und der Vogelfang am K. September beginnen. Jagdschluß ist am 20. De zember. » » » Internationaler Kongreß der Privatheilanstalten. Die fascistiche Union der Kaufleute von Bolzano teilt mit: Der fascistiche Reichsverband der Privatkuran- stalten hat die Einladung des Organisationskomi tees des internationalen

, haben bereits sechs mit bestem Erfolg ihre Proben abgelegt und werden in eini> gen Tagen das Recht besitzen, sich mit dem golde nen Adler zu schmücken. Den Neuviloten, dem Capo-Jnstruktor Schwab! sowie dem Jnstruktor Ghiotto unsere besten Glück wünsche. Der Benzinpreis mit Lire Z.04 pro Liier festgesetzt. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 21. ds. veröffent- icht ein kal. Dekret, wonach die staatliche Verkauss- 'teuer auf Benzin, Petroleum, Mineralölen und >eren Destillationsrückständen sowie auf reinem

Verzeichnis der öffentlichen Gewässer der Provinz Bolzano. Ein kgl. Dekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht ist. brinat das Verzeichnis der öffent lichen Gewässer der Provinz Bolzano. Die Inter essenten können innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung des Dekrets in der vorgeschrie benen Art Einwendungen vorbringen. Verlegung des Standplatzes für Pferdedroschken. Der Präfekturskommissär der Stadtgemeinde hat mit Erlaß vom 20. ds. angeordnet, daß ab 22. Juli der Standplatz

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 17.03.1923
Physical description: 6
richter nur vollwertige und unparteiische Leute anerkannt werden. )eäe Zeitschrift cies In- unä ^uslsnäes beziehen Lie am besten cjurcli äie MlW-kSpMlon 5. MMeiAr Volkswirtschaftliche Rundschau Die neuen Fabritatlonssteuern. Nachhange zu unserer gestrigen Mei dung über Ausdehnung der verschiedenen Fabrikationsfteuern auf die neuen Provinzen bringen nun auf Grund der vorliegenden „Gazzetta Ufficiale' vom 12. März. Nr. S9, welche das diesbezüyl. Dekret vom 11. Jän ner 1923, Nr. 140, verlautbart

auf die Nektifnierung der un reinen Essigsäure, >h) die Fabrikationssteuer auf Kracherl (tohlensäurchaltige Wasser), i) die Konsumsteuer auf Gas und elektrische Kraft. Laut Artikel 2 werden alle diesbezüglichen bisherigen österr. Steuern außer Kraft ge setzt; nur in Dalmatien bleiben die bisheri gen Bestimmungen noch weiter in Kraft. Laut Art. 4 des Dekretes sind alle den Verfügungen dieses Dekretes entgegenstehen den Bestimmungen aufgehoben und, tritt das Dekret am Taoe ssiner Verlautbarung in der „Gazzetta

Ufficiale', das ist also am 12. März 1923, soweit in den einzelnen An hängen nicht anders verfügt wurde, in Kraft. Die Zuck erst euer. Der Anhang ^ zählt die verschiedenen, nicht weniger als 12, die Zuckerfabrikationssteuer betreffenden Gesetze auf, welche hinsichtlich des Steuer satzes am 12. März in Kraft treten, während die übrigen Verfügungen innerhalb drei Monaten nach dieser Verlautbarung in Kraft treten. Die Zuckersteuer beträgt dem nach erste Qualität 24S Lire, zweite Quali tat 240 Lire

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